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Verwaltungsvorlage (Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:10
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich 4808 /18 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 011 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 25.01.2018 Betreff Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern Beschlussentwurf: Der Oberbürgermeister führt Ratsfrau Ana Sanz Sanz und Ratsherrn Carsten Repges in den Rat der Stadt Krefeld ein und verpflichtet sie nach folgendem Wortlaut: "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde." Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4808 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Oberbürgermeister als Wahlleiter hat als Nachfolgerin für den von seinem Ratsmandat zurückgetretenen Ratsherrn Daniel John Frau Ana Sanz Sanz festgestellt. Ferner hat er als Nachfolger für den ebenfalls von seinem Ratsmandat zurückgetretenen Ratsherrn Florian Philipp Ott Herrn Carsten Repges festgestellt. Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW werden Ratsmitglieder vom Oberbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.