Daten
Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:10
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
4808 /18
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 011 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
25.01.2018
Betreff
Einführung und Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Beschlussentwurf:
Der Oberbürgermeister führt Ratsfrau Ana Sanz Sanz und Ratsherrn Carsten Repges in den Rat der Stadt
Krefeld ein und verpflichtet sie nach folgendem Wortlaut:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der
Stadt erfüllen werde."
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4808 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Oberbürgermeister als Wahlleiter hat als Nachfolgerin für den von seinem Ratsmandat zurückgetretenen Ratsherrn Daniel John Frau Ana Sanz Sanz festgestellt.
Ferner hat er als Nachfolger für den ebenfalls von seinem Ratsmandat zurückgetretenen Ratsherrn Florian Philipp Ott Herrn Carsten Repges festgestellt.
Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW werden Ratsmitglieder vom Oberbürgermeister eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.