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Verwaltungsvorlage (Anpassung der Entgeltregelung für Absperrmaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:10
Verwaltungsvorlage (Anpassung der Entgeltregelung für Absperrmaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Anpassung der Entgeltregelung für Absperrmaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Anpassung der Entgeltregelung für Absperrmaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld) Verwaltungsvorlage (Anpassung der Entgeltregelung für Absperrmaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.09.2014 Nr. 216 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 21.10.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.10.2014 Rat 04.11.2014 Betreff Anpassung der Entgeltregelung für Absperrmaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Die Anpassung der Entgeltregelung für Absperrmaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld wird beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 216 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06602020000 - Verkehrstechnik 43110000 - Verwaltungsgebühren Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 0,00 EUR Sachkosten 0,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 0,00 EUR Kosten insgesamt 0,00 EUR abzüglich - Erträge - Einsparungen 2.500,00 EUR 0,00 EUR + 2.500,00 EUR Bemerkungen Der kalkulierte, aufgrund der Entgelterhöhung zu erwartende Mehrertrag unterstellt eine gleichbleibende Anzahl von Absperrmaßnahmen pro Jahr. Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 03.05.2012 die Entgeltordnung für Absperrmaßnahmen des FB 66 für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld beschlossen. Das danach festgesetzte Entgelt soll kostenmäßig alle zwei Jahre neu ermittelt und aktualisiert werden. Auf Basis der aktualisierten Fahrzeug-Betriebskosten sowie der in Betracht kommenden, geltenden Personalkosten-Mittelwerte bei der Stadt Krefeld ergeben sich folgende neue Entgelt-Beträge pro Einsatzstunde: Arbeitskraft incl. Einsatzfahrzeug: Bisher: 42,00 EUR Neu: 46,00 EUR Zusätzlicher Personaleinsatz pro Arbeitsstunde: Bisher: 33,00 EUR Neu: 37,00 EUR Die Verwaltung schlägt vor, die Entgeltregelung mit Wirkung vom 01.12.2014 wie folgt zu beschließen: I. Engeltfestsetzung 1. Das Entgelt für das Absperren einer Veranstaltung durch Dritte im öffentlichen Straßenraum durch den Fachbereich Tiefbau beträgt pauschal 46,00 EUR pro Arbeitsstunde für den Einsatz einer Arbeitskraft inklusive Kosten eines Einsatzfahrzeugs. Jeder zusätzliche Personaleinsatz wird darüber hinaus mit 37,00 EUR pro Arbeitsstunde berechnet. 2. Das Entgelt (Stundensatz) wird alle zwei Jahre kostenmäßig neu ermittelt und aktualisiert. 3. Anlässlich von Veranstaltungen mit reinem Brauchtumscharakter wird kein Entgelt berechnet. II. Inkrafttreten Diese Entgeltregelung tritt ab 01.12.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltregelung vom 01.06.2012 außer Kraft.