Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:10
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 02.09.2014
Nr.
216 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
21.10.2014
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
29.10.2014
Rat
04.11.2014
Betreff
Anpassung der Entgeltregelung für Absperrmaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau für Dritte im
öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Die Anpassung der Entgeltregelung für Absperrmaßnahmen des Fachbereiches Tiefbau für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 216 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06602020000 - Verkehrstechnik
43110000 - Verwaltungsgebühren
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
0,00 EUR
Sachkosten
0,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
0,00 EUR
Kosten insgesamt
0,00 EUR
abzüglich
- Erträge
- Einsparungen
2.500,00 EUR
0,00 EUR
+ 2.500,00 EUR
Bemerkungen
Der kalkulierte, aufgrund der Entgelterhöhung zu erwartende Mehrertrag unterstellt eine gleichbleibende
Anzahl von Absperrmaßnahmen pro Jahr.
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 03.05.2012 die Entgeltordnung für Absperrmaßnahmen
des FB 66 für Dritte im öffentlichen Straßenraum der Stadt Krefeld beschlossen.
Das danach festgesetzte Entgelt soll kostenmäßig alle zwei Jahre neu ermittelt und aktualisiert werden.
Auf Basis der aktualisierten Fahrzeug-Betriebskosten sowie der in Betracht kommenden, geltenden Personalkosten-Mittelwerte bei der Stadt Krefeld ergeben sich folgende neue Entgelt-Beträge pro Einsatzstunde:
Arbeitskraft incl. Einsatzfahrzeug:
Bisher:
42,00 EUR
Neu:
46,00 EUR
Zusätzlicher Personaleinsatz pro Arbeitsstunde:
Bisher:
33,00 EUR
Neu:
37,00 EUR
Die Verwaltung schlägt vor, die Entgeltregelung mit Wirkung vom 01.12.2014 wie folgt zu beschließen:
I. Engeltfestsetzung
1. Das Entgelt für das Absperren einer Veranstaltung durch Dritte im öffentlichen Straßenraum durch den
Fachbereich Tiefbau beträgt pauschal 46,00 EUR pro Arbeitsstunde für den Einsatz einer Arbeitskraft inklusive Kosten eines Einsatzfahrzeugs.
Jeder zusätzliche Personaleinsatz wird darüber hinaus mit 37,00 EUR pro Arbeitsstunde berechnet.
2. Das Entgelt (Stundensatz) wird alle zwei Jahre kostenmäßig neu ermittelt und aktualisiert.
3. Anlässlich von Veranstaltungen mit reinem Brauchtumscharakter wird kein Entgelt berechnet.
II. Inkrafttreten
Diese Entgeltregelung tritt ab 01.12.2014 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltregelung vom 01.06.2012 außer Kraft.