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Verwaltungsvorlage (Schwerbehindertenquote in der Stadt Krefeld - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 11.03.2015 (Vorlage Nr. 1168/15) - )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:10
Verwaltungsvorlage (Schwerbehindertenquote in der Stadt Krefeld - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 11.03.2015 (Vorlage Nr. 1168/15) - ) Verwaltungsvorlage (Schwerbehindertenquote in der Stadt Krefeld - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 11.03.2015 (Vorlage Nr. 1168/15) - ) Verwaltungsvorlage (Schwerbehindertenquote in der Stadt Krefeld - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 11.03.2015 (Vorlage Nr. 1168/15) - )

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.03.2015 Nr. 1245 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 1000/pa Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 20.05.2015 Betreff Schwerbehindertenquote in der Stadt Krefeld - Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 11.03.2015 (Vorlage Nr. 1168/15) - Beschlussentwurf: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1245 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die aktuell zum 29.01.2015 an die Agentur für Arbeit gemeldeten Schwerbehindertenquote für das Jahr 2014 beträgt 8,44 % (die gesetzlich vorgeschriebene Quote ist 5 %). In der Ratssitzung am 26.03.2015 stellte die UWG den Antrag auf schriftliche Beantwortung der Fragen a) Welche Merkzeichen haben die Schwerbehinderten und b) Wie hoch ist die Quote der Behinderten mit einer Einstufung ab 50 % (Antrag 1168/15). ad a) Die Merkzeichen der Schwerbehinderten sind nicht auslesbar. ad b) 89 % der Schwerbehinderten haben eine Einstufung ab 50 % aufwärts.