Daten
Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:10
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.03.2015
Nr.
1245 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 1000/pa Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
20.05.2015
Betreff
Schwerbehindertenquote in der Stadt Krefeld
- Antrag der UWG-Ratsgruppe vom 11.03.2015 (Vorlage Nr. 1168/15) -
Beschlussentwurf:
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1245 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die aktuell zum 29.01.2015 an die Agentur für Arbeit gemeldeten Schwerbehindertenquote für
das Jahr 2014 beträgt 8,44 % (die gesetzlich vorgeschriebene Quote ist 5 %).
In der Ratssitzung am 26.03.2015 stellte die UWG den Antrag auf schriftliche Beantwortung der
Fragen
a) Welche Merkzeichen haben die Schwerbehinderten und
b) Wie hoch ist die Quote der Behinderten mit einer Einstufung ab 50 %
(Antrag 1168/15).
ad a) Die Merkzeichen der Schwerbehinderten sind nicht auslesbar.
ad b) 89 % der Schwerbehinderten haben eine Einstufung ab 50 % aufwärts.