Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:11
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.02.2017
Nr.
3655 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Mitte
27.04.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
03.05.2017
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
21.06.2017
Betreff
Barrierefreie Haltestelle Krefeld Hauptbahnhof für die Linien U76 und 044
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bauen Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend
zur Kenntnis und beschließt für die weitere Planung zum barrierefreien Umbau der Haltestelle
Hauptbahnhof die Variante 1b mit Außen- und Mittelbahnsteigen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3655 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Anlass
Die Haltestelle Krefeld Hauptbahnhof mit den heutigen Bahnsteigen 1 und 2 soll sowohl für die
Niederflurbahnen der SWK MOBIL (SWK) als auch für die Hochflurbahnen der Rheinbahn AG (RB
AG) barrierefrei umgebaut werden. Ziel ist es, bis zum Jahr 2022 die Maßnahme umzusetzen.
Um rechtzeitig die entsprechenden Zuwendungsanträge beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
(VRR) stellen zu können, ist es erforderlich das Grundkonzept des Umbaus einvernehmlich abzustimmen. Die Rheinbahn AG hat hierfür eine Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit den
SWK und der Stadtverwaltung erarbeitet. Die möglichen Varianten werden kurz vorgestellt und
die Vorzugsvariante anhand einer Bewertung herausgearbeitet.
Vorbemerkungen
Die Niederflurfahrzeuge der SWK benötigen für den barrierefreien Zugang eine Bahnsteighöhe
von 25 Zentimetern über der Schienenoberkante. Bei den Hochflurbahnen der RB AG beträgt
dieses Maß 95 Zentimeter. Des Weiteren ist zu beachten, dass die SWK-Bahnen eine Meterspur
besitzen und 2,30 Meter breit sind. Die RB AG-Fahrzeuge fahren auf der Normalspur mit 1,435
Metern und sind 2,65 Meter breit. Die Länge des SWK-Bahnsteigs ist 30 Meter und die des RB
AG-Bahnsteigs 60 Meter. Die Niedrigbahnsteige und die Durchfahrtsbreiten sind auch für den
Betrieb mit Bussen (Schienenersatzverkehr) auszulegen.
Die Lage zum Teil unterhalb des Cinemaxx-Riegels bedingt auch die Beachtung der vorhandenen
Stützen. Die Durchfahrtshöhe wurde bei der Errichtung des Gebäudes bereits berücksichtigt.
Variante 1a
In dieser Variante ist geplant, die Niedrigbahnsteige außen anzulegen und in der Mitte den
Hochbahnsteig. Alle Bahnsteige beginnen auf derselben Höhe und werden über entsprechende
Rampen erschlossen. Lediglich die Ostseite des Hochbahnsteigs kann aufgrund der vorhandenen
Wendespur (U-Turn) zum Parkhaus Hauptbahnhof nur über eine Treppenanlage erschlossen
werden. Eine signalisierte Fußgängerfurt ist hier auch zukünftig vorgesehen. Die Bahnsteigbreiten betragen außen brutto 3,30 und in der Mitte 5,00 Meter. Die für diesen Umbau notwendige
Gesamtbreite von 18,70 Meter ist aufgrund der Stützenstellung des Cinemaxx-Riegels nur durch
eine Erweiterung in die nördliche Fahrbahn der Hansastraße möglich. Dadurch entfallen die hier
vorhandenen sechs Längsparkstände. Für Radfahrer, die wie bisher auf der Fahrbahn (30 km/h)
geführt werden und für Fußgänger ändert sich nichts. Fünf Stiel-Eichen auf der Südseite der Haltestelle können voraussichtlich erhalten bleiben. Die acht weiteren Eichen auf der Nordseite
und in Mittellage müssen entfallen. Ein Ersatz ist hier nicht möglich.
Variante 1b
Diese Variante zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Niedrigbahnsteige so weit wie möglich zur
Fußgängerfurt am Hauptbahnhof rückt. Ansonsten entspricht sie der Variante 1a.
Variante 2
Das Zusammenlegen beider Bahnsteigtypen in die Mittellage kann nur durch hintereinander liegende Bahnsteige erfolgen. Dies geschieht zunächst über einen Niedrigbahnsteig, der dann über
eine weitere Rampe zum Hochbahnsteig übergeht. Daraus ergibt sich eine Gesamtlänge von
rund 107 Metern bei einer Gesamtbreite von rund 14 Metern. Dies bedingt zwingend die Verlegung des U-Turns und damit verbunden ein Rechtsfahrgebot aus der Luisenstraße sowohl für
den Kfz-Verkehr als auch für den Radverkehr. Der Zugang von hier ist über eine Treppe und eine
Begründung
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signalisierte Fußgängerfurt möglich. Eine Rampe von dieser Seite ist nur unter Verzicht auf den
U-Turn denkbar, weil weiter östlich das Gebäude des Hotels in den Straßenraum ragt. Zwar können durch diese Planung die nördliche Fahrbahn und damit auch die Längsparkplätze erhalten
bleiben, jedoch werden durch die Verschiebung der Gleisachsen und den Mittelbahnsteig auch
hier acht Baumfällungen erforderlich. Auf der Südseite können die Bäume erhalten bleiben und
die etwa fünf Meter breite Restfläche wäre begrünbar oder könnte für andere Mobilitätsdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.
Variante 3
Bei der Variante 3 wurden statt des Mittelbahnsteigs Seitenbahnsteige geplant. Aufgrund der
Stützen des Cinemaxx-Riegels ergeben sich keine Flächengewinne. Sowohl Längenentwicklung
als auch Breite der Gesamtanlage entsprechen in etwa der Variante 2.
Bewertung/Vorteile
In einer Bewertungsmatrix wurden über 20 verschiedene Kriterien in drei Schwerpunkten aus
ÖPNV, IV und Verkehrsablauf/ Sonstiges bewertet und gewichtet. Eines der wichtigsten Kriterien
war neben der Barrierefreiheit auch der barrierefreie Umstieg zwischen U76 und 044. Eher unwichtig wurde das Kriterium „ruhender Verkehr“ eingeordnet. Insgesamt kommen die Varianten
auf folgende Punktzahlen:
Variante 1a: 4,06
Variante 1b: 4,23
Variante 2:
4,18
Variante 3:
3,64
Der besondere Vorteil der Variante 1b gegenüber 1a liegt in der besseren Anbindung an den
Hauptbahnhof, da die Wege für die SWK-Kunden kürzer sind. Die Vorteile gegenüber der Variante 2 sind u.a. kürzere Wege zum Hauptbahnhof, die bessere städtebauliche Integration und die
Möglichkeit des Schienenersatzverkehrs am SWK-Bahnsteig. Ein weiterer Vorteil ist die Beibehaltung der Linksabbiegemöglichkeit aus der Luisenstraße in Variante 1b, diese ist in Variante 2
nicht gegeben.
Zwischen der Variante 2 und 3 liegen die Vorteile insbesondere bei der größeren Breite der Warteflächen und dem günstigerem Fahrgasttransfer an einem Bahnsteig zugunsten der Variante 2.
Aus der Bewertung geht als Vorzugsvariante die Variante 1b hervor und sollte daher weiterverfolgt werden.
Kosten/Kostenteilung
Die Kosten der jeweiligen Varianten bewegen sich grob geschätzt zwischen 3,3 und 3,6 Millionen
Euro netto. Die mit der Realisierung der Baumaßnahme einhergehenden Kosten sind grundsätzlich förderfähig. Über die formellen Details der Antragstellung beim VRR müssen sich Rheinbahn,
SWK und Stadt Krefeld noch inhaltlich abstimmen. Die je Zuwendungshöhe (bis zu 90 Prozent)
noch verbleibenden Kosten sind zwischen den drei Beteiligten aufzuteilen und bedürfen noch
einer gesonderten Vereinbarung.
Begründung
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Zeitplan
Um rechtzeitig den Zuwendungsantrag stellen zu können, soll nach Festlegung der Vorzugvariante noch in diesem Jahr die Entwurfsplanung erfolgen. Der Umbau könnte nach entsprechender
Plangenehmigung 2020 beginnen und 2021 abgeschlossen werden.