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Archiv (Barrierefreie Haltestelle Krefeld Hauptbahnhof für die Linien U76 und 044)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:11
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.02.2017 Nr. 3655 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 27.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 03.05.2017 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 21.06.2017 Betreff Barrierefreie Haltestelle Krefeld Hauptbahnhof für die Linien U76 und 044 Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Ausschuss für Bauen Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt für die weitere Planung zum barrierefreien Umbau der Haltestelle Hauptbahnhof die Variante 1b mit Außen- und Mittelbahnsteigen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3655 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Anlass Die Haltestelle Krefeld Hauptbahnhof mit den heutigen Bahnsteigen 1 und 2 soll sowohl für die Niederflurbahnen der SWK MOBIL (SWK) als auch für die Hochflurbahnen der Rheinbahn AG (RB AG) barrierefrei umgebaut werden. Ziel ist es, bis zum Jahr 2022 die Maßnahme umzusetzen. Um rechtzeitig die entsprechenden Zuwendungsanträge beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) stellen zu können, ist es erforderlich das Grundkonzept des Umbaus einvernehmlich abzustimmen. Die Rheinbahn AG hat hierfür eine Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit mit den SWK und der Stadtverwaltung erarbeitet. Die möglichen Varianten werden kurz vorgestellt und die Vorzugsvariante anhand einer Bewertung herausgearbeitet. Vorbemerkungen Die Niederflurfahrzeuge der SWK benötigen für den barrierefreien Zugang eine Bahnsteighöhe von 25 Zentimetern über der Schienenoberkante. Bei den Hochflurbahnen der RB AG beträgt dieses Maß 95 Zentimeter. Des Weiteren ist zu beachten, dass die SWK-Bahnen eine Meterspur besitzen und 2,30 Meter breit sind. Die RB AG-Fahrzeuge fahren auf der Normalspur mit 1,435 Metern und sind 2,65 Meter breit. Die Länge des SWK-Bahnsteigs ist 30 Meter und die des RB AG-Bahnsteigs 60 Meter. Die Niedrigbahnsteige und die Durchfahrtsbreiten sind auch für den Betrieb mit Bussen (Schienenersatzverkehr) auszulegen. Die Lage zum Teil unterhalb des Cinemaxx-Riegels bedingt auch die Beachtung der vorhandenen Stützen. Die Durchfahrtshöhe wurde bei der Errichtung des Gebäudes bereits berücksichtigt. Variante 1a In dieser Variante ist geplant, die Niedrigbahnsteige außen anzulegen und in der Mitte den Hochbahnsteig. Alle Bahnsteige beginnen auf derselben Höhe und werden über entsprechende Rampen erschlossen. Lediglich die Ostseite des Hochbahnsteigs kann aufgrund der vorhandenen Wendespur (U-Turn) zum Parkhaus Hauptbahnhof nur über eine Treppenanlage erschlossen werden. Eine signalisierte Fußgängerfurt ist hier auch zukünftig vorgesehen. Die Bahnsteigbreiten betragen außen brutto 3,30 und in der Mitte 5,00 Meter. Die für diesen Umbau notwendige Gesamtbreite von 18,70 Meter ist aufgrund der Stützenstellung des Cinemaxx-Riegels nur durch eine Erweiterung in die nördliche Fahrbahn der Hansastraße möglich. Dadurch entfallen die hier vorhandenen sechs Längsparkstände. Für Radfahrer, die wie bisher auf der Fahrbahn (30 km/h) geführt werden und für Fußgänger ändert sich nichts. Fünf Stiel-Eichen auf der Südseite der Haltestelle können voraussichtlich erhalten bleiben. Die acht weiteren Eichen auf der Nordseite und in Mittellage müssen entfallen. Ein Ersatz ist hier nicht möglich. Variante 1b Diese Variante zeichnet sich dadurch aus, dass sie die Niedrigbahnsteige so weit wie möglich zur Fußgängerfurt am Hauptbahnhof rückt. Ansonsten entspricht sie der Variante 1a. Variante 2 Das Zusammenlegen beider Bahnsteigtypen in die Mittellage kann nur durch hintereinander liegende Bahnsteige erfolgen. Dies geschieht zunächst über einen Niedrigbahnsteig, der dann über eine weitere Rampe zum Hochbahnsteig übergeht. Daraus ergibt sich eine Gesamtlänge von rund 107 Metern bei einer Gesamtbreite von rund 14 Metern. Dies bedingt zwingend die Verlegung des U-Turns und damit verbunden ein Rechtsfahrgebot aus der Luisenstraße sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für den Radverkehr. Der Zugang von hier ist über eine Treppe und eine Begründung Seite 3 signalisierte Fußgängerfurt möglich. Eine Rampe von dieser Seite ist nur unter Verzicht auf den U-Turn denkbar, weil weiter östlich das Gebäude des Hotels in den Straßenraum ragt. Zwar können durch diese Planung die nördliche Fahrbahn und damit auch die Längsparkplätze erhalten bleiben, jedoch werden durch die Verschiebung der Gleisachsen und den Mittelbahnsteig auch hier acht Baumfällungen erforderlich. Auf der Südseite können die Bäume erhalten bleiben und die etwa fünf Meter breite Restfläche wäre begrünbar oder könnte für andere Mobilitätsdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Variante 3 Bei der Variante 3 wurden statt des Mittelbahnsteigs Seitenbahnsteige geplant. Aufgrund der Stützen des Cinemaxx-Riegels ergeben sich keine Flächengewinne. Sowohl Längenentwicklung als auch Breite der Gesamtanlage entsprechen in etwa der Variante 2. Bewertung/Vorteile In einer Bewertungsmatrix wurden über 20 verschiedene Kriterien in drei Schwerpunkten aus ÖPNV, IV und Verkehrsablauf/ Sonstiges bewertet und gewichtet. Eines der wichtigsten Kriterien war neben der Barrierefreiheit auch der barrierefreie Umstieg zwischen U76 und 044. Eher unwichtig wurde das Kriterium „ruhender Verkehr“ eingeordnet. Insgesamt kommen die Varianten auf folgende Punktzahlen: Variante 1a: 4,06 Variante 1b: 4,23 Variante 2: 4,18 Variante 3: 3,64 Der besondere Vorteil der Variante 1b gegenüber 1a liegt in der besseren Anbindung an den Hauptbahnhof, da die Wege für die SWK-Kunden kürzer sind. Die Vorteile gegenüber der Variante 2 sind u.a. kürzere Wege zum Hauptbahnhof, die bessere städtebauliche Integration und die Möglichkeit des Schienenersatzverkehrs am SWK-Bahnsteig. Ein weiterer Vorteil ist die Beibehaltung der Linksabbiegemöglichkeit aus der Luisenstraße in Variante 1b, diese ist in Variante 2 nicht gegeben. Zwischen der Variante 2 und 3 liegen die Vorteile insbesondere bei der größeren Breite der Warteflächen und dem günstigerem Fahrgasttransfer an einem Bahnsteig zugunsten der Variante 2. Aus der Bewertung geht als Vorzugsvariante die Variante 1b hervor und sollte daher weiterverfolgt werden. Kosten/Kostenteilung Die Kosten der jeweiligen Varianten bewegen sich grob geschätzt zwischen 3,3 und 3,6 Millionen Euro netto. Die mit der Realisierung der Baumaßnahme einhergehenden Kosten sind grundsätzlich förderfähig. Über die formellen Details der Antragstellung beim VRR müssen sich Rheinbahn, SWK und Stadt Krefeld noch inhaltlich abstimmen. Die je Zuwendungshöhe (bis zu 90 Prozent) noch verbleibenden Kosten sind zwischen den drei Beteiligten aufzuteilen und bedürfen noch einer gesonderten Vereinbarung. Begründung Seite 4 Zeitplan Um rechtzeitig den Zuwendungsantrag stellen zu können, soll nach Festlegung der Vorzugvariante noch in diesem Jahr die Entwurfsplanung erfolgen. Der Umbau könnte nach entsprechender Plangenehmigung 2020 beginnen und 2021 abgeschlossen werden.