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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße - Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:11
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld 2075 /15 öffentlich Datum 18.11.2015 Nr. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 15.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.02.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 25.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 802 (V) - südlich Wedelstraße Einleitender Beschluss Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich der Grundstücke Gemarkung Fischeln, Flur 6, Flurstücke Nr. 1765, 1766, 1767, 1780, 1778, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 249 (V) außer Kraft gesetzt werden: - Bebauungsplan Nr. 249 – nordöstlich Kölner Str. zwischen Hafelsstr. und Wilhelm-Stefen-Str. – 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – neu auf Rang 39 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 802 (V) – südlich Wedelstraße – zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2075 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Der Sachverhalt ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Seite 2