Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:11
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.11.2015
Nr.
2106 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der SWK Stadtwerke Krefeld AG
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 20.11.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der SWK Stadtwerke Krefeld AG zum Ende
seiner Amtszeit als Oberbürgermeister abzuberufen:
Herrn Oberbürgermeister Gregor Kathstede
und an seiner Stelle in den Aufsichtsrat zu entsenden:
Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2106 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 8 Abs. 1 S. 2 der Satzung der SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) in Verbindung mit § 113 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Krefeld als Aktionär das Recht, einen
Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Mit der Neuwahl des Oberbürgermeisters im September 2015
war nach § 8 Abs. 5 der Satzung der SWK AG der bisherige Oberbürgermeister abzuberufen.
Nach § 8 Abs. 6 war für die Restdauer der Amtszeit des Aufsichtsrates ein Nachfolger zu entsenden.
Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.