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Verwaltungsvorlage (12. Verordnung zur Änderung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:11
Verwaltungsvorlage (12.  Verordnung zur Änderung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (12.  Verordnung zur Änderung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (12.  Verordnung zur Änderung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.07.2014 Nr. 229 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.09.2014 Betreff 12. Verordnung zur Änderung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses - Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Kathstede und Ratsfrau Nottebohm am 14.08.2014 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16.11.2006 (Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen - GV. NRW.Seite 516) in der geltenden Fassung wird verordnet: Artikel 1: Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (VO) 1. § 1 Abs. 1 Ziffer 6 VO wird wie folgt gefasst: 6. des Herbstfestes im Stadtgebiet Krefeld-Fischeln 2. § 1 Abs. 1 Ziffer 8 wird wie folgt gefasst: 8. des Erntedankfestes in den Stadtgebieten Krefeld-Nord und Krefeld-Uerdingen Artikel 2: Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 229 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Krefeld-Kempen-Viersen e.V. (EHDV) beantragt die Verlegung des verkaufsoffenen Sonntags im Stadtgebiet Krefeld-Uerdingen vom Herbstfest auf das Erntedankfest. Das Herbstfest findet in diesem Jahr am 14. September 2014 und das Erntedankfest am 05. Oktober 2014 statt. Im Rahmen der Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes wurde im Vorjahr zwischen dem EHDV und den Vertretern der Krefelder Werbegemeinschaften ein Plan für die verkaufsoffenen Sonntage in Krefeld abgestimmt. Der bisher geplante Termin in Krefeld-Uerdingen im Rahmen des Herbstfestes ist aufgrund von Engpässen bei Ausstellern und Standbetreibern nicht möglich. Nach Aussage des EHDV war dies bei der Abstimmung im Vorjahr noch nicht bekannt. Ähnliche Änderungen sind zukünftig nicht zu erwarten. Die Änderung des § 1 Abs. 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Beschlussentwurf entspricht dem Antrag des EHDV und steht im Einklang mit dem geltenden Ladenöffnungsgesetz. Der Vorlage wurde bereits in der letzten Legislaturperiode im Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr zugestimmt.