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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Renaturierung Niepkuhlen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:12
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 13.02.2015 Nr. 1081 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Rat 26.03.2015 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015 hier: Renaturierung Niepkuhlen Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06701010000 - Planung und Bau von Freiflächen -, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -, PSP-Element 7.667011.700.100 - Renaturierung Niepkuhlen - in Höhe von 140.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P06701010000 - Planung und Bau von Freiflächen -, Kostenart 68110000 - Investitionszuwendungen vom Land -, PSPElement 7.667011.705 - Renaturierung Niepkuhlen - in gleicher Höhe. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1081 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P06701010000 - Planung und Bau von Freiflächen 78520000 - Auszahlung für Tiefbaumaßnahmen 7.667011.700.100 - Renaturierung Niepkuhlen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Zuwendungsbescheid vom 22. September 2014 bewilligte die Bezirksregierung Düsseldorf eine Zuwendung von insgesamt 144.000,00 EUR für die Maßnahme "Naturnahe Fließwassergestaltung mit Auenentwicklung der Kull bei Maria Schutz in Krefeld; Renaturierung Niepkuhlen" bis zum 31. Dezember 2015. Die o.g. Maßnahme konnte im Jahr 2014 auf Grund der Wasserstände im Baubereich nicht durchgeführt werden. Von der Bezirksregierung Düsseldorf wurden daher im Haushaltsjahr 2014 insgesamt 4.000,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2015 140.000,00 EUR bewilligt. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 160.000,00 EUR. Der zu erbringende Eigenanteil der Stadt Krefeld von 16.000,00 EUR konnte bereits im Vorjahr 2014 durch vorbereitende Maßnahmen sowie selbst erbrachte Planleistungen finanziert werden, so dass die eigentliche Baumaßnahme vollständig mit den 140.000,00 EUR aus den zu erwartenden Landesmitteln gedeckt wird. Es entstehen hierdurch für die Stadt Krefeld im Haushaltsjahr 2015 keine weiteren finanziellen Belastungen. Die Maßnahme "Naturnahe Fließwassergestaltung mit Auenentwicklung der Kull bei Maria Schutz in Krefeld; Renaturierung Niepkuhlen" muss im Haushaltsjahr 2015 durchgeführt werden, da das Grundwasser im Baubereich im Gegensatz zum letzten Jahr fällt, die Kosten für die Wasserhaltung hierdurch niedriger sind und die Durchführung der Baumaßnahme unter diesen Umständen am wirtschaftlichsten ist. Die Mittelbereitstellung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.