Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Beförderungen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen vom 15.09.2015)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
261 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:12
Verwaltungsvorlage (Beförderungen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen vom 15.09.2015) Verwaltungsvorlage (Beförderungen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen vom 15.09.2015) Verwaltungsvorlage (Beförderungen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen vom 15.09.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 261 kB

Inhalt der Datei

TOP 14 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.10.2015 Nr. 1849 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 29.10.2015 Betreff Beförderungen - Anfrage der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen vom 15.09.2015 Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1849 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Auskunft über die für eine Beförderung üblicherweise maßgeblichen Kriterien und Verfahren. Die Beförderungen der Beamtinnen und Beamten der Stadt Krefeld werden auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Landesbeamtengesetzes NRW und der hierzu ergangenen Laufbahnverordnungen geprüft und bei Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausgesprochen. Die Beamtin/ der Beamte wird befördert, wenn sie /er ein Beförderungsamt bekleidet, kein Beförderungsverbot vorliegt, die Erprobungszeit des § 11 Laufbahnverordnung NW erfolgreich abgeleistet wurde und der zuständige Fachbereich einen Beförderungsantrag mit entsprechend positiver Beurteilung gestellt hat. Der Gesamtpersonalrat ist zu beteiligen.