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Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:12
Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW) Verwaltungsvorlage (Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.01.2015 Nr. 909 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20 - Zentrale Finanzsteuerung, 20/1 - pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 29.01.2015 Betreff Mitwirkung an der Beratung über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 37 Absatz 4 GO NRW Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Absatz 2 a) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird dem Entwurf der Haushaltssatzung - soweit es sich um Haushaltsansätze handelt, die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffen - zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 909 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 2 Absatz 2 a) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 sind die Bezirksvertretungen zu den Haushaltsansätzen, die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffen, zu hören, soweit keine Entscheidungskompetenz über die Verwendung von Haushaltsmitteln, die vom Rat der Bezirksvertretung bereitgestellt worden sind, gegeben ist. Die Bezirksvertretungen können hierzu Vorschläge und Anregungen machen. Die den Bezirk und die Aufgaben der Bezirksvertretung betreffenden Veranschlagungen sind in der Anlage wie folgt dargestellt: a) b) c) Ansätze im Ergebnisplan Ansätze im investiven Finanzplan für alle Stadtbezirke Ansätze im investiven Finanzplan nur für den jeweiligen Stadtbezirk