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Verwaltungsvorlage (Urbane Gebiete - Einbringung FDP.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
124 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:13
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Inhalt der Datei

STADTRATSFRAKTION FDP-Fraktion – Rathaus – 47792 Krefeld An die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung Frau Gabi Schock SPD-Fraktion Rathaus Vorsitz: Joachim C. Heitmann stellv. Vorsitz: Paul Hoffmann Geschäftsführung: Martina Kurpjuweit T: 02151 / 86 20 45 Martina.Kurpjuweit@Krefeld.de Sekretariat: Heike Zilligen T: 02151 / 86 20 46 Heike.Zilligen@Krefeld.de Sachbearbeitung/ stellv. Geschäftsführung: Angela Perey T: 02151 / 86 20 47 Angela.Perey@Krefeld.de Krefeld, 21.12.17/zi Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung am 18.01.18 Urbane Gebiete gemäß § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) Sehr geehrte Frau Schock, namens der Fraktion FDP/Die Liberalen bitte ich, das o.g. Thema auf die Tagesordnung der o.a. Sitzung zu setzen. Die FDP-Fraktion beantragt einen Bericht der Verwaltung über die Umsetzung von § 6a BauNVO in Krefeld. Begründung: Die von der EU verfolgten Ziele der Ressourceneffizienz und einer nachhaltigen Bodennutzung führten im Rahmen der am 13.05.17 in Kraft getretenen Städtebaunovelle, deren Anlass die Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU war, zu der Erweiterung der vorhandenen Baugebietstypen in der Baunutzungsverordnung um das Urbane Gebiet in § 6a BauNVO. Urbane Gebiete dienen nach dem Gesetzeswortlaut dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. In urbanen Gebieten sind gleichzeitig Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen und für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke allgemein zulässig. Ausnahmsweise können u.U. Vergnügungsstätten sowie Tankstellen zugelassen werden. Die in § 17 BauNVO festgeschriebene Obergrenze für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung sieht für das urbane Gebiet eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 3,0 vor. FDP-Fraktion, Rathaus, Zimmer A 3, von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Telefax 0 21 51 / 86 20 49, e-mail: fdp-fraktion@krefeld.de homepage: www.fdp-fraktion-kr.de Verkehrsanbindung: Straßenbahnlinie 041 / Haltestelle Rathaus/Westwall Rathaustiefgarage Einfahrt Westwall oder Schneiderstraße Es wird damit eine deutlich höhere Bebauungsdichte als in Mischgebieten (dort: GRZ 0,6 und GFZ 1,2) ermöglicht. Zudem wurden die Lärmschutzrichtwerte des urbanen Gebietes gegenüber dem Mischgebiet – jedenfalls teilweise um z.B. bis zu drei Dezibel – erhöht. Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung. Mit freundlichen Grüßen gez. Joachim C. Heitmann Vorsitzender Kopie: CDU-Fraktion SPD-Fraktion Fraktion B90/Grüne Fraktion Die Linken GB V Büro des Rates FDP-Fraktion, Rathaus, Zimmer A 3, von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Telefax 0 21 51 / 86 20 49, e-mail: fdp-fraktion@krefeld.de homepage: www.fdp-fraktion-kr.de Verkehrsanbindung: Straßenbahnlinie 041 / Haltestelle Rathaus/Westwall Rathaustiefgarage Einfahrt Westwall oder Schneiderstraße