Daten
Kommune
Krefeld
Größe
7,9 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 804
– Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße, Stadt Krefeld
TEIL B
Umweltbericht gemäß Anlage zu § 2 Abs.
4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 804 –
Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße,
Stadt Krefeld
TEIL B
Umweltbericht gemäß Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
Satz 2 Nr. 2 BauGB
Auftraggeber:
Deutsche Post AG
- vertreten durch CSG GmbH
Godesberger Allee 157
53175 Bonn
Bearbeiter:
Dipl.-Ökol. Dipl.-Ing. Bernd Fehrmann
Britta Mahlert, M. Sc. Wildtierökologin
Februar 2018
Bredemann und Fehrmann
Savignystraße 59
45147 Essen
Telefon 0201.623037
Telefax 0201.643011
info@oekoplan-essen.de
www.oekoplan-essen.de
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Inhalt
1
Einleitung ........................................................................................................... 1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
2
Planungsanlass ............................................................................................ 1
Rechtliche Grundlagen................................................................................. 1
Angaben zum Standort ................................................................................ 2
Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des ................................. 3
Bebauungsplanes ......................................................................................... 3
Zielsetzungen einschlägiger Fachgesetze ................................................... 6
Zielsetzungen einschlägiger Fachpläne ....................................................... 8
Darstellung des derzeitigen Umweltzustandes ............................................ 12
2.1
Menschen ................................................................................................. 12
2.1.1
Wohn- und Erholungsfunktion............................................................. 12
2.1.2
Menschliche Gesundheit..................................................................... 12
2.2
Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt ........................................................ 14
2.2.1
Potenzielle natürliche Vegetation........................................................ 14
2.2.2
Biotoptypen / Vegetation ..................................................................... 14
2.2.3 Fauna / planungsrelevante Arten ........................................................ 19
2.2.4
Biologische Vielfalt .............................................................................. 25
2.3
Boden ........................................................................................................ 25
2.4
Wasser ...................................................................................................... 26
2.4.1
Oberflächengewässer ......................................................................... 26
2.4.2
Grundwasser....................................................................................... 26
2.5
Klima / Luft ................................................................................................ 27
2.6
Landschaftsbild ......................................................................................... 28
2.7
Kultur- und sonstige Sachgüter ................................................................. 29
3
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
Nichtdurchführung der Planung („Nullvariante“)......................................... 30
4
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung
der Planung ...................................................................................................... 30
4.1
4.2
Methodische Grundlagen und Bewertungsmaßstäbe ................................ 30
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen ................................................................................................... 32
4.2.1
Menschen ........................................................................................... 32
4.2.2
Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt .................................................. 34
4.2.3
Boden ................................................................................................. 36
4.2.4
Wasser ................................................................................................ 36
4.2.5
Klima / Luft .......................................................................................... 37
4.2.6
Landschaftsbild ................................................................................... 39
4.2.7
Darstellungen des Landschaftsplanes ................................................ 39
4.2.8
Kultur- und sonstige Sachgüter........................................................... 40
4.2.9
Wechselwirkungen .............................................................................. 40
4.2.10 Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen ................ 42
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Inhalt
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
5
Aufzeigen der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und
zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ........................................... 45
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
6
933 - 02/2018
Darstellung anderweitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten.......................... 45
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen . 47
Kompensationsmaßnahmen ...................................................................... 51
Eingriffsbilanzierung ................................................................................... 54
Forstrechtlicher Ausgleich .......................................................................... 56
Zusätzliche Angaben ...................................................................................... 57
6.1
Methodische Merkmale ............................................................................. 57
6.1.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten Verfahren
bei der Umweltprüfung ........................................................................ 57
6.1.2 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der
Angaben aufgetreten sind ................................................................... 57
6.2
Geplante Maßnahmen des Monitorings .................................................... 57
7
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes.......................... 59
8
Quellenangaben .............................................................................................. 60
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Inhalt
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Tabellenverzeichnis
Tab. 1:
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 804......................................... 4
Tab. 2:
Zielsetzungen einschlägiger Fachgesetzen ............................................. 6
Tab. 3:
Ökologische Bewertung der betroffenen Biotoptypen Voreingriffszustand ................................................................................ 17
Tab. 4:
Mögliche Vorkommen von Fledermäusen innerhalb des Plangebietes
gemäß ASP ............................................................................................ 19
Tab. 5:
Nachgewiesene Vogelarten ................................................................... 20
Tab. 6:
Vögel des MTB 4705, Quadrant 1 (LANUV)........................................... 22
Tab. 7:
Immissionsrichtwerte und Beurteilungspegel an den maßgeblichen
Immissionsorten mit und ohne Berücksichtigung der
Lärmminderungsmaßnahmen (TÜV RHEINLAND 2017) ........................... 34
Tab. 8:
Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen ................... 42
Tab. 9:
Bilanz ...................................................................................................... 55
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:
Lage und Umfeld des Plangebietes.......................................................... 2
Abb. 2:
Bebauungsplanvorentwurf ........................................................................ 4
Abb. 3:
Flächennutzungsplanvorentwurf............................................................... 5
Abb. 4:
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Krefeld .................................................................................................... 11
Abb. 5:
Ausschnitt aus der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des LPs der
Stadt Krefeld ........................................................................................... 11
Abb. 6:
Paketzentrum ......................................................................................... 13
Abb. 7:
Blick von Osten auf das Plangebiet ........................................................ 13
Abb. 8:
Blick auf den Zu- und Ausfahrtsbereich des Paketzentrums .................. 15
Abb. 9:
Grünanlage im Süden des Plangebietes ................................................ 16
Abb. 10:
Versickerungsbecken im Südwesten des Plangebietes ......................... 16
Abb. 11:
Darstellung der als Wald definierten Flächen ......................................... 56
Anhang
Karte 1:
Biotoptypen - Voreingriffszustand
Karte 2:
Planung
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Inhalt
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
1
Einleitung
1.1
Planungsanlass
933 - 02/2018
Aufgrund des zunehmenden Online-Handels ist es für die Deutsche Post AG zur
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zwingend erforderlich Maßnahmen zu ergreifen
um die gesteigerten Sendungsmengen am Paketzentrum an der Anrather Straße
660 in Krefeld zu bearbeiten. Hierzu wurde im Inneren der bestehenden Gebäude
bereits die Sortiertechnik angepasst. Zur verbesserten und verkehrsbedingt entlastenden Abwicklung der Fahrverkehre auf dem Hof sollen umfangreiche Umbauund Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt werden. Außerdem ist die Errichtung
einer mechanisierten Zustellbasis (MechZB) vorgesehen.
Die planrechtliche Sicherung des Vorhabens soll über die Neuaufstellung des
Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße –
erfolgen. Zudem wird der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan der
Stadt Krefeld im Parallelverfahren geändert. Das Betriebsgrundstück wird vollständig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ festgesetzt
bzw. dargestellt.
1.2
Rechtliche Grundlagen
Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und
Aufhebung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung verbindlich vorgeschrieben. Im
Rahmen dieser Prüfung werden die zu erwartenden (erheblichen) Umweltauswirkungen der Planänderung ermittelt, beschrieben und bewertet sowie in einem
Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung zum Entwurf des Bauleitplanes
dokumentiert. Maßgebende Prüfgegenstände sind die Umweltbelange des § 1 Abs.
6 Nr. 7 BauGB. Inhalt und Form des Umweltberichtes werden geregelt in Anlage 1
zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.
Der vorliegende Umweltbericht dokumentiert auf der Grundlage des derzeitigen
Planungsstandes das umweltrelevante Abwägungsmaterial. Er stellt die umweltrelevanten Aspekte der Planung umfassend und systematisch dar, sodass die Belange
des Umweltschutzes in der Abwägung sachgerecht berücksichtigt werden können.
Seit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in den Jahren
2007 und 2009 müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren
berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine Artenschutzprüfung (ASP)
durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum (in
NRW: planungsrelevante Arten) einem bis zu dreistufigen Prüfverfahren unterzogen
wird. Eine Artenschutzprüfung wurde bereits erarbeitet (ÖKOPLAN 2016 a und b).
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
1
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
1.3
933 - 02/2018
Angaben zum Standort
Der circa 26 ha große Geltungsbereich des B-Planes (kurz: Plangebiet) befindet
sich im Süden der kreisfreien Stadt Krefeld im Stadtteil Fischeln (Regierungsbezirk
Düsseldorf). Das Plangebiet umfasst das südlich der Anrather Straße liegende
Gelände der Deutschen Post AG, das um angrenzende Areale erweitert wird (kurz:
Betriebsgelände), die Anrather Straße selbst sowie die vorgesehenen Ausgleichsflächen im Norden und Südosten des Plangebietes. Das Plangebiet liegt innerhalb
folgendem Straßenkarree: Südlich verläuft die Bundesautobahn A 44 hinter den an
das Plangebiet grenzenden Ackerflächen; der Zubringer zur A 44 sowie die B 57
begrenzen das Gebiet in westlicher Richtung, östlich befindet sich hinter den an das
Plangebiet grenzenden Ackerflächen die Hückelsmaystraße. Die Anrather Straße
verläuft durch das Plangebiet.
Die nähere Umgebung setzt sich aus Waldgebieten vor allem im Norden, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Siedlungsbereichen im Westen und Süden sowie
einem Gewerbegebiet östlich des Plangebietes zusammen. Da das Plangebiet
weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehört, befindet es sich planungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Abb. 1: Lage und Umfeld des Plangebietes (aus: TIM-online NRW)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
2
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
1.4 Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele des
Bebauungsplanes
Um die aufgrund des zunehmenden Online-Handels gestiegenen Sendungsaufkommen am Paketzentrum der Deutschen Post AG an der Anrather Straße 660 in
Krefeld abzuwickeln, sind - neben der bereits erfolgten Ertüchtigung der Sortiertechnik - umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen insbesondere der
Verkehrsanlagen erforderlich. Außerdem ist die Errichtung einer mechanisierten
Zustellbasis geplant.
Zu diesem Zweck erfolgt die Aufstellung des B-Plans Nr. 804 – Anrather Straße /
westlich Hückelsmaystraße. Dieser sieht die großflächige Festsetzung eines
Sondergebietes „Frachtpostzentrum“ vor, die das bereits bestehende Betriebsgelände umfasst und darüber hinaus eine Erweiterung der Betriebsfläche auf
angrenzende Areale ermöglicht. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,8 und die
Bauhöhenbeschränkung, orientiert an der Höhe des derzeitigen Verwaltungsgebäudes (15,5 m), auf 54,0 m ü. NHN festgesetzt. Nördlich des Betriebsgeländes
wird die bestehende Schmutzwasserhebeanlage auf städtischer Fläche als Fläche
für die Abwasserbeseitigung sowie die Anrather Straße als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Zur Eingrünung des Betriebsgeländes wird ein umlaufender Grünstreifen mit variierender Breite (ca. 3 bis 35 m) als Fläche zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen innerhalb des Sondergebietes festgesetzt. Zur Begrünung der PKW-Stellflächen soll je
10 angefangene PKW-Stellplätze ein lebensraumtypischer, hochstämmiger Laubbaum gepflanzt und dauerhaft erhalten werden. Aufgrund der zwei vorhandenen
und einer weiteren geplanten Ferngasleitungen im Süden des Plangebietes sowie
von versorgungsleitungen im Nordwesten des Betriebsgrundsgeländes werden Teile
der Fläche mit einem Leitungsrecht zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger belastet. Die im Norden und Südosten gelegenen Ausgleichsflächen werden in den
Geltungsbereich des B-Planes einbezogen und als Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt. Neben den aus den B-Plan-Festsetzungen resultierenden Eingriffen sollen auf der im
Norden gelegenen Ausgleichsfläche auch Eingriffe kompensiert werden, die sich
aus der Realisierung von vorgezogen genehmigten und umgesetzten Maßnahmen
(insbesondere: Ertüchtigung der Zu- und Ausfahrt des Paketzentrums) ergaben.
Des Weiteren werden Schutzflächen zur Errichtung von Lärmschutzwänden festgesetzt. Die Entwässerung der Hofflächen erfolgt bisher über ein Regenrückhaltebecken mit Kläreinrichtung (offenes Betonbauwerk) im nördlichen Grundstücksbereich
mit Anschluss an den öffentlichen Regenwassersammler in der Anrather Straße. Die
Ausbauplanung der Verkehrsflächen und die Neubauplanung der MechZB erfordern
eine Überbauung des Beckenbereiches. Dieses wird zukünftig als unterirdisches geschlossenes Bauwerk errichtet werden und im Volumen an die neue Flächengröße
der Hofflächen angepasst. Die Dachflächenwässer des Paketzentrums versickern
wie im Bestand gegeben auch zukünftig über ein Versickerungsbecken im südwestlichen Grundstücksbereich. Sofern die konkreten Planungen für den Bereich der
MechZB und die Baugrundverhältnisse es zulassen, ist angestrebt, im nordöstlichen
Grundstücksbereich eine zusätzliche Versickerungsanlage für die DachflächenÖkoplan – Bredemann und Fehrmann
3
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
wässer der geplanten MechZB zu schaffen. Andernfalls müssten diese Wässer wie
die Niederschlagswässer der sonstigen Hofflächenerweiterungen über das neu zu
konzipierende Regenrückhaltebecken mit Regenkläreinrichtung mit Anschluss an
den öffentlichen Regenwassersammler in der Anrather Straße entwässsert werden.
Tab. 1: Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 804
Festsetzungen gemäß B-Plan Nr. 804
Fläche (m2)
Sondergebiet Frachtpostzentrum (GRZ 0,8)
177.655
Bebaubare / befestigbare Fläche (80%)
142.124
Nicht von baulichen Anlagen überdeckbare Fläche (20%)
davon Fläche zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
davon mit Leitungsrechten belastete Fläche
Fläche für die Abwasserbeseitigung
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Natur und Landschaft
35.531
23.109
2.535
580
72.550
davon Ausgleichsfläche 1
69.945
davon Ausgleichsfläche 2
2.605
1.057
davon mit Leitungsrechten belastete Fläche
Öffentliche Verkehrsfläche
6.912
Abb. 2: Bebauungsplanentwurf (Stand 23.08.2017; IGK / STADT KREFELD)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
4
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Abb. 3: Flächennutzungsplanänderung Entwurf (Stand Juli 2017; IGK / STADT KREFELD)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
5
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
1.5
933 - 02/2018
Zielsetzungen einschlägiger Fachgesetze
Tab. 2: Zielsetzungen einschlägiger Fachgesetzen
Schutzgut Quelle
Grundsätze und Zielaussagen
Menschen
Baugesetzbuch
(BauGB)
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind u. a. die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und
die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung. bzw. umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt zu berücksichtigen.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Natur und Landschaft sind als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen; zum Zweck der Erholung in der freien Landschaft sind
geeignete Flächen vor allem im besiedelten und siedlungsnahen
Bereich zu schützen und zugänglich zu machen.
Bundesimmissions
schutzgesetz
(BImSchG)
inkl. Verordnungen
Schutz u. a. des Menschen vor schädlichen Umweltauswirkungen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht,
Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
Aufstellung von Luftreinhalteplänen (§47 Abs. 1 BImSchG)
Festlegung von Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Technische Anleitung zur Reinhaltung
der Luft (TA Luft)
Schutz und Vorsorge der Allgemeinheit und Nachbarschaft vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu
erreichen.
Technische Anleitung Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädzum Schutz gegen
lichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren
Lärm (TA Lärm)
Vorsorge.
DIN 18.005
“Schallschutz im
Städtebau“
Tiere /
Baugesetzbuch
Pflanzen /
(BauGB)
biologische
Vielfalt
Boden
ausreichender Schallschutz als Voraussetzung für gesunde
Lebensverhältnisse für die Bevölkerung, Verringerung insbes.
am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –minderung.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind auch die Belange des
Umweltschutzes einschl. des Naturschutzes u. d. Landschaftspflege, insbes. die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der
Natura 2000-Gebiete i. S. des BNatSchG zu berücksichtigen.
Landwirtschaftliche, als Wald (...) genutzte Flächen sollen nur in
notwendigem Umfang umgenutzt werden.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes. Zum Erhalt der biologischen Vielfalt sind
insbes. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und
Pflanzen einschl. ihrer Lebensstätten zu erhalten und der
Austausch zwischen den Populationen sowie Wanderungen und
Wiederbesiedelungen zu ermöglichen, Gefährdungen von
natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und Arten
entgegenzuwirken sowie Lebensgemeinschaften und Biotope
mit ihren strukturellen und geografischen Eigenheiten in einer
repräsentativen Verteilung zu erhalten.
Baugesetzbuch
(BauGB)
(„Bodenschutzklausel“)
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden;
dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme
von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u. a.
Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
6
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
Forts. Tab. 2:
933 - 02/2018
Zielsetzungen einschlägiger Fachgesetzen
Schutzgut Quelle
Zielaussage
Boden
(Forts.)
Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG)
Langfristiger Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen
im Naturhaushalt, u. a. Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Standorte für Rohstofflagerstätten. Schutz des
Bodens und Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen
schädlicher Bodenveränderungen.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere Böden so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Zur Reinhaltung des Grundwassers dürfen Stoffe nur so gelagert
oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der
Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.
Verbot von baulichen Eingriffen in Überschwemmungsbereiche
Bewirtschaftung des Grundwassers so, dass eine Verschlechterung vermieden und ein guter mengenmäßiger und ein guter
chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden und
signifikant ansteigende Schadstoffkonzentrationen umgekehrt
werden. Bewirtschaftung von Oberflächengewässer so, dass ein
guter ökologischer Zustand bzw. Potenzial und ein guter
chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird und eine
Zustandsverschlechterung vermieden wird.
Ortsnahe Einleitung, Versickerung oder Verrieselung von
Niederschlagswassser.
Wasser
Landeswassergesetz Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und
(LWG)
sparsame Verwendung des Wassers.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Luft / Klima Baugesetzbuch
(BauGB)
Dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushalts durch Bewahren der Gewässer vor Beeinträchtigungen und Erhalt ihrer natürlichen Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege Sorge zu tragen.
Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes bei der
Aufstellung der Bauleitpläne, insbesondere die Vermeidung von
Emissionen.
Insbesondere sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und
effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen. Zudem ist
den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegen wirken als auch durch
solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen,
Rechnung zu tragen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz
(BImSchG)
Schutz u. a. der Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und
Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind insbesondere Luft und Klima auch
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen; dies gilt insbes. für Flächen mit günstiger
lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen.
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggf. Wiederherstellung der
Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich
u. a. zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
7
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
Forts. Tab. 2:
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Zielsetzungen einschlägiger Fachgesetzen
Schutzgut Quelle
Zielaussage
Landschaft Baugesetzbuch
(Forts.)
(BauGB)
Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen, die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten
und zu entwickeln.
Kultur- und Baugesetzbuch
sonstige
(BauGB)
Sachgüter
Die Bauleitpläne sollen dazu beitragen, die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten
und zu entwickeln.
Gesetz zum Schutz
und zur Pflege der
Denkmäler im Lande
Nordrhein-Westfalen
(DSchG)
Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und
wissenschaftlich zu erforschen.
Bundesraumordnungsgesetz (ROG)
Kulturlandschaften sind zu erhalten und zu entwickeln.
Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in
ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und
Naturdenkmälern zu erhalten.
Umgebungsschutz von Denkmälern.
1.6 Zielsetzungen einschlägiger Fachpläne
Der derzeit gültige Regionalplan (BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF 1999, Stand
2009) für den Regierungsbezirk Düsseldorf - kurz GEP 99 - stellt auf Blatt L4704 für
den Bereich des Paketzentrums einen "Bereich für gewerbliche und industrielle
Nutzungen (GIB)" mit dem Zusatz "für zweckgebundene Nutzungen" dar. Der "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" wird von den Darstellungen eines
Bereichs für "Grundwasser- und Gewässerschutz" überlagert, die großflächig für
das gesamte weitere Umfeld des Paketzentrums gelten. Die vorgesehene Ausgleichsfläche im Norden des Plangebietes wird als „Waldbereich“ dargestellt und
unmittelbar östlich des Paketzentrums schließen sich "Allgemeine Freiraum- und
Agrarbereiche" an. Die beiden Darstellungen werden überlagert mit den Freiraumfunktionen "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung", "Regionaler
Grünzug" und "Grundwasser- und Gewässerschutz". Dabei verläuft die Abgrenzung
zwischen dem "Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen" und dem "Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich" nicht konform zur tatsächlichen Abgrenzung
der derzeitigen Betriebsfläche, sondern durchschneidet sogar den östlichen
Gebäudeteil des Paketzentrums. Da die Dimensionierung des Paketzentrums bzw.
die Abgrenzung des Betriebsgrundstücks nach Osten seit der Errichtung im Jahr
1994 in der heutigen Form Bestand hat, ist davon auszugehen, dass dies der
maßstäblich bedingten Parzellenunschärfe des Regionalplans (Kartenwerk im
Maßstab 1:50.000) geschuldet ist. Der 2. Entwurf zum neuen Regionalplan Düsseldorf (Stand: Juni 2016) sieht eine Anpassung / Erweiterung des "Bereiches für
gewerbliche und industrielle Nutzungen" nach Osten vor.
Die Vereinbarkeit der Bauleitplanung für das Betriebsgelände des Paketzentrums
mit den Zielen der Raumordnung wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf als
zuständige Regionalplanungsbehörde bereits bescheinigt (Bescheid vom
26.04.2016).
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
8
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld (STADT KREFELD 2015) stellt
das Betriebsgelände überwiegend bereits als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ dar (Abb. 4). Im nördlichen Bereich des Betriebsgrundstücks ist das Erweiterungsareal 1 als „Fläche für Wald“ sowie das Erweiterungsareal 2 im Osten des Plangebietes als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Die in den Geltungsbereich des B-Planes einbezogene Ausgleichsfläche 1 im
Norden wird ebenfalls als „Fläche für Wald“ sowie die kleinere Ausgleichsfläche 2 im
Südosten des Plangebietes als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Die
Anrather Straße wird als „verkehrswichtige Straße“ mit einer „anbaufreien Zone“
abgebildet. Im Süden verlaufen zudem zwei Gasleitungen durch das Plangebiet. Da
die geplante Nutzung in den vorgenannten, kleineren Erweiterungsbereichen des
Betriebsgrundstücks den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes und
damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB widerspricht, müssen der
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert und die Flächen des zukünftigen Betriebsgrundstücks entsprechend der vorgesehenen Entwicklung vollständig
als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Frachtpostzentrum“ dargestellt
werden.
Innerhalb des Plangebietes bestehen keine rechtskräftigen Bebauungspläne. Der
für das Paketzentrum Anfang der 1990er Jahre in Aufstellung befindliche Bebauungsplan wurde nach der Offenlage nicht zur Rechtskraft geführt. Die Genehmigung
des Paketzentrums wurde im Zustimmungsverfahren gemäß § 75 BauO NW in Verbindung mit § 33 BauGB erteilt (STADT KREFELD o.Jg.).
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes (LP)
der STADT KREFELD (1991, Stand 2014) und ist Bestandteil der großflächigen Zielbereiche 1.2 „Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit
naturnahen Lebensräumen und gliedernden und belebenden Elementen“ und im
Fall der Ausgleichsfläche 1 auch des Zielbereiches 1.5 „Ausstattung der Landschaft
zur Verbesserung des Klimas“ (Abb. 3). In diesen Bereichen sollen unter anderem
der derzeit vorhandene Grünanteil und die Gehölzbestände erhalten, gepflegt und
ggf. erhöht werden sowie flächenintensive Eingriffe (Überformung der Landschaft)
vermieden werden. Insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereichen
soll eine Anreicherung durch Anpflanzungen von bodenständigen Gehölzen oder die
Anlage von Biotopen erfolgen (STADT KREFELD 1991). Das Plangebiet liegt innerhalb
des Landschaftsschutzgebietes LSG-4604-012 „Oberbenrad-Forstwald“. Die
Schutzfestsetzung dient insbesondere der Erhaltung der kulturhistorisch wertvollen
Hofreihe mit ihrem Hofgrün, der abwechslungsreich gegliederten Landschaft mit
großen Waldflächen, Alleen, Einzelbäumen, insbesondere auch für Zwecke des
Biotop- und Artenschutzes, der Erhaltung des attraktiven Naherholungsgebietes
Forstwald sowie der Sicherung des Frischluftdurchzugsraumes für das Stadtklima.
Gemäß § 26 Abs. 2 BNatSchG sind alle Handlungen verboten, die den Charakter
des Gebietes verändern können oder dem bestehenden Schutzzweck zuwiderlaufen. Nach den Festsetzungen 2.2. A a) und f) des LP der Stadt Krefeld ist es u.a.
verboten, bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen zu errichten oder zu verändern (STADT KREFELD 1991).
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
9
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Innerhalb des Plangebietes befindet sich an der Anrather Straße eine gemäß § 41
LNatSchG NRW gesetzlich geschützte, zweireihige Winterlinden Allee (AL-KR6048). Eine weitere gesetzlich geschützte Allee befindet sich an der Hückelsmaystraße (AL-KR-0004). Zudem finden sich im Umfeld des Plangebietes mehrere
schutzwürdige Biotope und Verbundflächen. Natura 2000 Gebiete oder anderweitige
Schutzausweisungen bestehen im und innerhalb des 300 m Radius um das
Plangebiet nicht (MKULNV o. Jg.).
Gemäß dem kulturlandschaftlichem Fachbeitrag zur Landesplanung in NRW (LWL
2009) gehört das Plangebiet zur Kulturlandschaft „Krefeld – Grevenbroicher Ackerterassen“ (18) und ist Teil des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches (KLB)
„Kempener Lehmplatte“. Die Kempener Lehmplatte ist eine alte Besiedlungslandschaft auf der Mittelterrasse des Niederrheinischen Tieflands mit größtenteils fruchtbaren Braun- und Parabraunerden. Bedeutende mittelalterliche Siedlungen sind
Kempen, St. Tönis, Hüls, Vorst und Willich. Weitere charakteristische Kulturlandschaftselemente sind die spätmittelalterlich-frühneuzeitlichen, wasserumwehrten
Einzelhöfe auf dem südlichen Teil der Kempener Lössplatte und den Randgebieten
entlang der Fließgräben sowie Reste von Landwehren im Norden, Osten und Westen der Kempener Platte. Eine in Teilen als zweizügiger Wall mit drei begleitenden
Gräben erhaltene Landwehr findet sich im Bereich von Krefeld-Forstwald. Folgende
Ziele wurden für den Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaft formuliert (LWL
2009):
Einschränkung von Strukturverlusten (insbesondere durch zunehmende
Besiedlung und Anlage von Gewerbegebieten) und Effekte des intensiven
Ackerbaus
Vermeidung von Substanzverlusten und Störungen im gegliedertem
Landschaftsbild
Erhalt des mittelalterlichen Siedlungsgefüges von Einzelhöfen, Gutshöfen und
Gehöftgruppen mit unmittelbar anschließenden Gärten, Obstwiesen, Bäumen
und Nutzwäldchen
Anpassung von Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen an das historisch
gewachsene offene Landschaftsbild
Schutz und Erhalt von Boden-, Baudenkmälern, bedeutenden Stadtkernen,
Blickbeziehungen und Landmarken
Gemäß dem Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Düsseldorf (LVR 2013)
befindet sich das Plangebiet innerhalb des Archäologischen Bereichs RPD XVI
„Kempener Lehmplatte“.
Der Luftreinhalteplan Krefeld 2010 (STADT KREFELD 2010) geht in Maßnahme B
1/10 auf verbindliche Standards in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ein: Bei
der Aufstellung o. g. Pläne „(…) wird eine von Immissionsgrenzwerten und richtwerten hinausgehende Festlegung weiterer Standards fallweise geprüft. Dabei
werden insbesondere die Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 BauGB und die
Nutzung vertraglicher Vereinbarungen nach §§ 11 und 12 BauGB geprüft. Bei der
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
10
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
städtebaulichen Neuordnung von geeigneten Gebieten in der Stadt Krefeld wird eine
Gebäudeausrichtung bevorzugt, die eine gute Besonnung gewährleistet. Sie ermöglicht damit eine optimale Nutzung solarer Energiesysteme und unterstützt energiesparende Bauweisen. Alle Planvorhaben werden auf ihre Immissionsvorbelastung
beurteilt und soweit wie möglich optimiert.“
Abb. 4: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld
Abb. 5: Ausschnitt aus der Entwicklungs- und Festsetzungskarte des LPs der Stadt Krefeld
(Lage des Plangebietes rot hervorgehoben)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
11
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
2
Darstellung des derzeitigen Umweltzustandes
2.1
Menschen
„Das Schutzgut „Mensch, seine Gesundheit und die Bevölkerung“ umfasst sämtliche
Funktionen der Umwelt, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der
innerhalb des Plangebiets oder seines Wirkungsbereichs arbeitenden und wohnenden Menschen auswirken können.“ (BUNZEL 2005). Hierzu gehören Wohn- und
Erholungsfunktionen sowie Vorbelastungen bzgl. Lärm und Luftschadstoffen.
2.1.1 Wohn- und Erholungsfunktion
Das Plangebiet wird überwiegend von gewerblich genutzten Flächen und den stark
frequentierten Verkehrsstraßen wie der A 44 und dem Zubringer geprägt. Die
Freiflächen im Plangebiet, die das Paketzentrum umgeben, weisen eine intensive
landwirtschaftliche Nutzung auf. Freizeitrelevante Infrastrukturen kommen innerhalb
des Plangebietes sowie dessen direktem Umfeld, abgesehen von einem Feldweg,
nicht vor. Insgesamt ist dem Gebiet lediglich eine geringe Bedeutung für die Erholungsnutzung beizumessen, zumal attraktivere Bereiche (wie der Forstwald) in
näherer Siedlungslage vorhanden sind. Eine Wohnnutzung besteht lediglich im
Umfeld des Plangebietes, z.B. an der Anrather Straße 610, 700, 701, Hückelsmaystraße 70 und 77, Sanddornweg 14 und Votzhöfe 9.
2.1.2 Menschliche Gesundheit
Luftverunreinigende Stoffe können als Partikel (z. B. Staub), Gase (z. B. Stickstoffdioxid) oder Gerüche auftreten. Unabhängig von der großräumigen, durch gebietsexterne Emissionsquellen verursachten Hintergrundbelastung eines Raumes kann
es durch lokale Emittenten (Gewerbe-, Kleinfeuerungsanlagen, Kfz-Verkehr) zu
Erhöhungen der Grundbelastung kommen.
Gemäß der 39. BImSchV besteht zum Schutz der menschlichen Gesundheit für
Stickstoffdioxid und die Belastung mit Feinstaub ein Grenzwert von 40 g/m3
bezogen auf ein Kalenderjahr. Um die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten, hat die
Bezirksregierung Düsseldorf unter Mitwirkung der Stadt Krefeld einen Luftreinhalteplan aufgestellt, der Maßnahmen zur Minderung der Stickstoffdioxid -und Feinstaubbelastung für das Stadtgebiet vorsieht. Lufthygienische Vorbelastungen des Plangebietes resultieren neben Industrie, Landwirtschaft und Kleinfeuerungsanlagen
insbesondere aus dem Verkehr (Emmissionskataster Luft, LANUV o. Jg.). In der
näheren Umgebung des Plangebietes ist keine Messstelle vorhanden, quantitative
Informationen liegen daher nicht vor. Aufgrund der guten Austauschverhältnisse der
umgebenden Freiflächen sind Grenzwertüberschreitungen jedoch nicht zu erwarten
(s.a. Kap. 2.5 Klima / Luft).
Des Weiteren bestehen aufgrund des Straßenverkehrs, insbesondere durch die nah
gelegene A 44, ihren Zubringer (B57) und der Anratherstraße sowie durch den
Betrieb des Paketzentrums akustische Vorbelastungen des Raums. Gemäß
vorliegendem Verkehrsgutachten (IGS 2017), liegt das derzeitige Verkehrsaufkommen des Paketzentrums im Starkverkehr bei 2.489 Kfz/24h, das sich auf 1.561
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
12
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Lkws, 214 Zustellfahrzeuge (Sprinter) und 714 Pkws pro Tag verteilt. Weitere
Vorbelastungen sind potenziell durch die gewerblichen und industriellen Betriebe im
Umfeld des Plangebietes (z.B. Industriepark Krefeld, Industriegebiet im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 697 etc.) möglich. Gemäß der Geräuschimmissionsprognose (TÜV RHEINLAND 2017) wurde im Rahmen einer orientierenden Immissionsmessung jedoch keine relevante Gewerbelärmvorbelastung festgestellt.
Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 1 und geologischen Untergrundklasse T
zuzuordnen (Stellungnahme Geologischer Dienst NRW vom 08. Mai 2017).
Abb. 6: Paketzentrum
Abb. 7: Blick von Osten auf das Plangebiet
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
13
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
2.2
933 - 02/2018
Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt
2.2.1 Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation bezeichnet nach KREEB (1983) einen konstruierten Zustand der Vegetation, der sich in einem Gebiet einstellen würde, das sich
bezüglich der natürlichen Faktoren Standort und Klima im Gleichgewicht befindet
und bei dem anthropogene Einflüsse ausbleiben. In den nicht irreversiblen veränderten Bereichen des Plangebietes würde sich voraussichtlich SternmierenStieleichen-Hainbuchenwald im Wechsel mit Eichen-Buchenwald etablieren
(TRAUTMANN 1972). Leitarten des Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwaldes sind
Hainbuche (Carpinus betulus), Stiel-Eiche (Quercus robur), Vogel-Kirsche (Prunus
avium), Winter-Linde (Tilia cordata), Große Sternmiere (Stellaria holostea), Immergrün (Vinca minor), Rasenschmiele (Deschampsia cespitosa), Goldnessel (Galeobdolon montanum), Erdbeer-Fingerkraut (Potentilla sterilis), Flattergras (Milium
effusum) und Hexenkraut (Circaea lutetiana).
2.2.2 Biotoptypen / Vegetation
Für das Plangebiet wurde im Jahr 2015 eine Biotopkartierung durchgeführt, bei der
ähnliche Strukturen zu einem Biotoptyp zusammengefasst wurden.
Das Betriebsgelände der Post ist im Norden über eine asphaltierte Zu- und Ausfahrt
von der Anrather Straße aus erschlossen. Die Anrather Straße bzw. der anschließende Fußweg wird abschnittsweise von einer zweireihige Winterlinden Allee begleitet. Im Zentrum des Betriebsgeländes befindet sich der Gebäudekomplex des
Paketzentrums einschließlich großflächig versiegelter Bereiche für Verkehrsanlagen
(Wechselbrückenabstellplätze, Hof- und Rangierflächen etc.). Die versiegelte Fläche
wird zum Teil durch kleine Straßenbegleitgrün Inseln mit Gehölzbestand unterbrochen (Abb. 8). Des Weiteren kommen Straßenbegleitgrünstreifen ohne Gehölzbestände am Rand der Verkehrsflächen vor. Unmittelbar an die versiegelte Fläche des
Paketzentrums schließen im Westen und Südosten strukturarme Grünanlagen bestehend aus Rasen mit vereinzelten Bäumen, darunter Linde (Tilia spec.), Hainbuche (Carpinus betulus), Esche (Fraxinus excelsior), Berg- und Spitzahorn (Acer
spec.) sowie verschiedene Ziergehölzen.
Im Südwesten befindet sich zudem ein bedingt naturnahes Staugewässer
(Versickerungsbecken - VSB), das überwiegend von lebensraumtypischen
Gehölzen (u.a. Feldahorn, Hartriegel, Birke, Esche, Weide) umgeben ist (Abb. 10).
Östlich von diesem stockt ein Eschen-Hainbuchen Feldgehölz von geringem
Baumholz. Die lebensraumtypischen Artanteile in diesem nehmen ca. 50-70% ein.
Das Grundstück des Paketzentrums ist durch mehrere Gehölzstreifen / Gebüsche
eingegrünt. Diese bestehen überwiegend aus lebensraumtypischen Gehölzen, u. a.
kommen hier Weide (Salix spec.), Buche (Fagus sylvatica), Hainbuche (Carpinus
betulus), Hartriegel (Cornus spec.), Sandbirke (Betula pendula), Stieleiche (Quercus
robur), Brombeere (Rubus spec.), Eberesche (Pyrus aucuparia), Bergahorn (Acer
pseudoplatanus) und Linde (Tilia spec.) von geringem bis mittlerem Baumholz vor.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
14
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Im Westen verläuft ein unversiegelter Feldweg, der von der Hückelsmaystraße im
Osten bis zur Staustrecke des Paketzentrums verläuft. Der Südwesten des Plangebietes besteht aus einer intensiv genutzten Ackerfläche. Im Nordwesten des Betriebsgeländes befinden sich im Bereich der neuen Stauspur zwei Feldgehölzbestände. Neben lebensraumtypischen Gehölzarten wie Esche (Fraxinus excelsior),
Eberesche (Pyrus aucuparia), Brombeere (Rubus spec.) und Hartriegelgewächse
(Cornus spec.) kommen auch lebensraumuntypische Gehölze wie Fichten (Picea
abies) vor. Im Norden des Betriebsgeländes befindet sich zwischen der Anrather
Straße und den versiegelten Bereichen des Paketzentrums, ein weiteres Feldgehölz
mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen von 70 bis 90 %, vorwiegend bestehend
aus Buche (Fagus sylvatica) und Bergahorn (Acer pseudoplatanus) von mittlerem
bis vereinzelt starkem Baumholz. Innerhalb dieses Feldgehölzes tritt ein Bereich mit
Hochstauden auf, der von Störanzeigern dominiert wird. Angrenzend zu diesem
Feldgehölz befindet sich ein artenarmer Rasenstreifen der westlich entlang eines
teilversiegelten Weges verläuft. Dieser stellt eine weitere Verbindung zur Anrather
Straße dar.
Ein naturfernes Staugewässer (Regenrückhaltebecken - RRB) befindet sich im
Nordosten des Betriebsgeländes. Im Norden und Osten schließen intensiv genutzte
Ackerflächen an das Gelände der Post an.
Abb. 8: Blick auf den Zu- und Ausfahrtsbereich des Paketzentrums
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
15
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Abb. 9: Grünanlage im Süden des Plangebietes
Abb. 10: Versickerungsbecken im Südwesten des Plangebietes
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
16
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Die Bewertung der Biotope sowie die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt
in Anlehnung an das Bewertungsverfahren von ”Adam-Nohl-Valentin” (ADAM et al.
1986). Demzufolge wird jedem Biotoptyp für die folgenden Kriterien ein entsprechender Wert auf einer Skala von 0 bis 10 zugeordnet:
Seltenheit der Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften
Vielfalt der Schichtenstruktur
Artenvielfalt
Vielfalt an Biotoptypen im Naturraum
Natürlichkeitsgrad des Biotops
Vollkommenheitsgrad des Biotops
Repräsentanz des Biotops im Naturraum
Synökologische Bedeutung (Flächengröße, Biotopverbundfunktion etc.)
Gefährdungsgrad
Grad der Ersetzbarkeit
Für jeden Biotoptyp wird basierend auf den Einzelbewertungen der Kriterien ein
Gesamtdurchschnittswert ermittelt. Dabei entspricht der Wert 0 dem niedrigsten und
10 dem naturschutzfachlich höchsten Wert. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die
Bewertung der im Ausgangszustand vorkommenden Biotoptypen des Plangebietes:
Unversiegelter Feldweg
Straßenbegleitgrün ohne
Gehölzbestand
Straßenbegleitgrün mit
Gehölzbestand
Hochstaudenflur
Grünanlage
Intensivrasen
Alleebäume
Acker
Regenrückhaltebecken
Versickerungsbecken
Feldgehölz (Wald) mit
lebensraumtypischen
Artanteilen 50-70 %
Feldgehölz mit
lebensraumtypischen
Gehölzanteilen 70- 90 %
Seltenheit d.
0
Arten
1
2
2
3
2
3
2
5
1
2
6
5
5
5
Seltenheit
der Pflanzen 0
Gesellschaft
1
1
2
3
2
2
1
5
1
2
5
5
5
5
Vielfalt der
Schichtenstruktur
0
0
1
2
4
3
3
1
5
1
2
5
6
6
6
Vielfalt von
Biotoptypen
0
0
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
Artenvielfalt
0
1
2
2
4
3
3
2
5
2
2
5
6
5
6
Natürlichkeitsgrad
0
1
2
1
3
2
2
3
5
2
2
6
5
6
6
Biotoptyp
Versiegelte Fläche
Teilversiegelte Fläche
Gehölzstreifen / Gebüsch
mit lebensraumtyp. Arten
> 50 %
Tab. 3: Ökologische Bewertung der betroffenen Biotoptypen - Voreingriffszustand
Wertkriterien
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
17
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
Teilversiegelte Fläche
Unversiegelter Feldweg
Straßenbegleitgrün ohne
Gehölzbestand
Straßenbegleitgrün mit
Gehölzbestand
Hochstaudenflur
Grünanlage
Intensivrasen
Alleebäume
Acker
Regenrückhaltebecken
Versickerungsbecken
Feldgehölz (Wald) mit
lebensraumtypischen
Artanteilen 50-70 %
Feldgehölz mit
lebensraumtypischen
Gehölzanteilen 70- 90 %
Gehölzstreifen / Gebüsch
mit lebensraumtyp. Arten
> 50 %
Ökologische Bewertung der betroffenen Biotoptypen - Voreingriffszustand
Versiegelte Fläche
Forts. Tab. 3:
933 - 02/2018
Vollkommenheitsgrad
0
1
1
1
3
2
3
3
5
1
2
6
5
5
6
Repräsentanz i. Naturraum
0
1
1
2
5
3
3
2
6
4
2
6
5
5
6
Synökologische
Bedeutung
0
1
1
2
5
3
3
2
5
2
2
7
5
5
6
Gefährdungsgrad
0
0
1
2
4
3
3
2
5
2
1
6
5
5
6
Grad der
0
Ersetzbarkeit
0
1
2
4
3
3
1
5
1
1
6
5
6
6
Durchschnitts-/
Gesamtwert
1
2
2
4
3
3
2
5
2
2
6
5
5
6
Biotoptyp
0
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
18
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
2.2.3 Fauna / planungsrelevante Arten
Für das geplante Vorhaben wurde eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 (ÖKOPLAN
2016 a) erarbeitet. Da die Anrather Straße sowie die Ausgleichsflächen im Norden
und Südosten des Plangebietes erst nachträglich – auf Wunsch der Stadt Krefeld –
in den Geltungsbereich des B-Planes mit einbezogen wurden, umfasst das Untersuchungsgebiet (UG) der Artenschutzprüfung nicht den gesamten Geltungsbereich
des B-Planes. Zur Abgrenzung wird daher der Begriff „Untersuchungsgebiet“
anstatt „Plangebiet“ verwendet. Für die Ausgleichsfläche 1 im Norden des Plangebietes wurde ein gesondertes Artenschutzgutachten erstellt (s. ÖKOPLAN 2016 b).
Der Bereich der Anrather Straße wurde nachträglich nicht explizit betrachtet, da hier
voraussichtlich keine Eingriffe stattfinden. Sollten sich in diesem Bereich wider
Erwarten doch Eingriffe ergeben, ist der betroffene Bereich ggf. nach Abstimmung
mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Krefeld nachträglich zu untersuchen
(ÖKOPLAN 2017 b). Die Ergebnisse zum potenziell vorhandenen oder nachgewiesenen Arteninventar werden im Folgenden aufgeführt:
Säugetiere
Auf dem Messtischblatt (MTB) 4705 Quadrant 1 „Willich“ wird als Vertreter der
Säugetiere ausschließlich die Zwergfledermaus genannt. Diese Art wird in der
folgenden Tabelle hinsichtlich ihres potenziellen Vorkommens im Bereich des
Untersuchungsraumes eingeschätzt (s. dazu auch ASP Stufe 1 - ÖKOPLAN 2016 a
und b):
Tab. 4: Mögliche Vorkommen von Fledermäusen innerhalb des Plangebietes gemäß ASP
EZ
Habitatpräferenz
NRW
Art
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
G
Gebäudebesiedler
QU/ÜW: Ritzen/Spalten an
Gebäuden
Bemerkung
Lebensraumstrukturen
bedingt vorhanden, keine
Nachweise
Status
Gebiet
Ng
Erläuterungen zu Tabelle 4:
EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch)
Erhaltungszustand:
G
günstig
Habitatpräferenz:
QU bevorzugte Quartierstypen als Tages-/Wochenstubenquartier
ÜW bevorzugte Quartierstypen als Überwinterungsquartier
Status im Gebiet:
Ng
Nahrungsgast
Erfassungen von Fledermäusen innerhalb des Untersuchungsraumes wurden nicht
durchgeführt. Fledermausarten, die Baumhöhlen als Quartiere nutzen, können für
das Plangebiet ausgeschlossen werden, da dort keine entsprechenden Gehölze mit
Höhlen bestehen. Von Fledermausarten, die Gebäude besiedeln, wird nur die
Zwergfledermaus in der Liste angeführt. Hinweise auf Quartiere an Gebäuden
wurden bei den Geländebegehungen nicht festgestellt. Im Rahmen der frühmorgendlichen avifaunistischen Erfassungen wurden lediglich im Bereich der randlichen
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
19
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Gehölzstrukturen sowie im Bereich des Versickerungsbeckens vereinzelt Zwergfledermäuse beobachtet, die auf eine Nutzung als Nahrungshabitat bzw. Leitlinie
beim Biotopwechsel schließen lassen.
Avifauna
Die Erfassung der Brutvögel des Untersuchungsgebietes erfolgte bei insgesamt 5
Begehungen am 27.05., 14.06., 18.06., 19.06. und 04.07.2013. Ergänzend wurden
Beobachtungen aus 2016 berücksichtigt, die jedoch nur einen Teilbereich des
Geländes abdecken.
Dabei wurden die folgenden Vogelarten verzeichnet:
Art
A
Amsel
Turdus merula
B
*
*
*
Ba
Bachstelze
Motacilla alba
BV
*
V
3
Bm
Blaumeise
Parus caeruleus
NG
*
*
*
B
Buchfink
Fringilla coelebs
B
*
*
*
D
Dohle
Corvus monedula
NG
*
*
*
Dg
Dorngrasmücke
Sylvia communis
B
*
*
*
Ei
Eichelhäher
Garrulus glandarius
NG
*
*
*
E
Elster
Pica pica
B
*
*
*
Gg
Gartengrasmücke
Sylvia borin
B
*
*
*
Gim
Gimpel
Pyrrhula pyrrhula
NG
*
V
V
Grr
Graureiher
Ardea cinerea
pNG
*
*
*
Gf
Grünfink
Carduelis chloris
B
*
*
*
Gü
Grünspecht
Picus viridis
NG
*
*
*
Hr
Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros
B
*
*
*
H
Haussperling
Passer domesticus
NG
V
V
V
He
Heckenbraunelle
Prunella modularis
B
*
*
*
Fa
Jagdfasan
Phasianus colchicus
B
n.b.
n.b.
*
Kb
Kernbeißer
Coccothraustes
ÜF
*
*
*
kategorie
Abk.
Schutz-
RL NRTL
RL NW
RL D
Status
Tab. 5: Nachgewiesene Vogelarten
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§§
§
§
§
§
coccothraustes
K
Kohlmeise
Parus major
NG
*
*
*
Ms
Mauersegler
Apus apus
NG
*
*
*
Mb
Mäusebussard
Buteo buteo
pNG
*
*
*
Md
Misteldrossel
Turdus viscivorus
pNG
*
*
*
Mg
Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
B
*
*
*
Rk
Rabenkrähe
Corvus corone
NG
*
*
*
Rs
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
pNG
V
3S
3
Rt
Ringeltaube
Columba palumbus
B
*
*
*
R
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
B
*
*
*
Sm
Schwanzmeise
Aegithalos caudatus
NG
*
*
*
Sd
Singdrossel
Turdus philomelos
B
*
*
*
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
§
§
§§
§
§
§
§
§
§
§
§
20
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
Art
Sp
Sperber
Accipiter nisus
NG
*
*
*
Sto
Stockente
Anas platyrhynchos
B
*
*
*
Stt
Straßentaube
Columba livia f.
NG
n.b.
n.b.
x
kategorie
Abk.
Schutz-
RL D
RL NW
RL NRTL
Nachgewiesene Vogelarten
Status
Forts. Tab. 5:
933 - 02/2018
§§
§
domestica
Su
Sumpfrohrsänger
Acrocephalus palustris
B
*
*
*
Z
Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
B
*
*
*
Zi
Zilpzalp
Phylloscopus collybita
B
*
*
*
§
§
§
Erläuterungen:
RL D
Rote Liste der Brutvögel (Aves) Deutschlands (SÜDBECK et al. 2009)
RL NW
Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens (SUDMANN et al. 2009)
NRTL
Regionalisierte Rote Liste NRW - Niederheinisches-Tiefland (SUDMANN et al. 2009)
Gefährdungskategorie:
3
S
gefährdet
* ungefährdet
höhere Gefährdung ohne konkrete Schutzmaßnahmen
x
nachgewiesen in der Region
n.b. nicht bewertet
Schutzkategorie:
§§
nach BNatSchG streng geschützte Art
§
nach BNatSchG besonders geschützte Art
Status
B
Brutvogel
NG Nahrungsgast
BV Brutverdacht
pNG potenzieller Nahrungsgast
ÜF
überfliegend beobachtet
fett: planungsrelevante Art
Das festgestellte Artenspektrum setzt sich überwiegend aus häufigen und verbreiteten Arten zusammen, darunter typische Ubiquisten wie Amsel, Blaumeise, Kohlmeise, Grünfink, Rotkehlchen, Ringeltaube und Rabenkrähe. Nicht alle angeführten
Arten sind aber auch als Brutvögel vertreten, da für viele Arten geeignete Strukturen
wie z. B. Baumhöhlen fehlen. Die meisten der Gehölze auf dem Gelände des Postfrachtzentrums verfügen nicht über die erforderliche Stammdicke, da es sich überwiegend um jüngere Gehölzbestände handelt; daher fehlen auch Spechte unter den
Brutvögeln. Einzige im Bereich des Plangebietes registrierte Spechtart ist der Grünspecht, der jedoch dort auch nur als Nahrungsgast auftritt und auf den Rasenflächen nach Ameisennestern sucht.
Neben weiteren häufigen Arten wie Elster, Mönchsgrasmücke und Zilpzalp wurden
auch bemerkenswertere Arten wie der Kernbeißer beobachtet, der aus einem Waldbestand im Umfeld zugeflogen ist. Eine weitere bemerkenswerte Art ist die Bachstelze, die landesweit in der Vorwarnliste verzeichnet ist und regional als gefährdet
gilt. Die Bachstelze wurde nur bei einer Begehung des Geländes verzeichnet, sodass ihr Brutstatus nicht gesichert ist, obgleich die Bachstelze sowohl geeignete
Nahrungshabitate als auch Brutplätze auf dem Gelände vorfindet. Eine weitere Art,
die landesweit sowie auch regional in der Vorwarnliste zur Roten Liste verzeichnet
ist, ist der Haussperling, der mit mehreren Brutpaaren an dem benachbarten Hof an
der Anrather Straße vorkommt; innerhalb des Untersuchungsgebietes wurde diese
Art nicht beobachtet. Ebenfalls in der Roten Liste der gefährdeten Arten werden der
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
21
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Gimpel (RL Vorwarnliste) und der Bluthänfling (RL Vorwarnliste, regional gefährdet)
geführt. Beide Arten wurden außerhalb des bebauten Bereichs festgestellt im
Randbereich der Lkw-Zufahrtschleife. Es liegen jedoch nur Beobachtungen als
Nahrungsgäste vor.
Von den europäisch geschützten Vogelarten, die im Bereich des Untersuchungsgebietes registriert wurden, zählen zwei Greifvogelarten zu den planungsrelevanten
Arten. Der Sperber wurde in der Nähe des „Löschteiches“ (Versickerungsbecken)
beim Jagdflug nach Kleinvögeln beobachtet. Da jedoch nur eine Beobachtung vorliegt, ist nicht von einem Brutvorkommen auszugehen. Die zweite Greifvogelart, der
Mäusebussard, wurde sowohl in der Nähe dieses Gewässers als auch im nördlichen
Gehölzbestand bei je einem Termin gesichtet. Es ist anzunehmen, dass er das
Gelände des Paketzentrums als Ruheplatz, potenziell auch als Nahrungshabitat
nutzt. Ein Brutvorkommen kann sicher ausgeschlossen werden. Des Weiteren
kommt das Untersuchungsgebiet als Nahrungshabitat für Turmfalke, Waldkauz und
Waldohreule potenziell in Frage.
Zusätzlich kommt potenziell auch die Rauchschwalbe auf dem Gelände vor, die im
Bereich des östlich gelegenen Hofes beobachtet wurde. Auch sie kann aber als
Brutvogelart für das Paketzentrum ausgeschlossen werden.
Eine weitere planungsrelevante Vogelart ist der Graureiher, der am „Löschteich“
(Versickerungsbecken) sowie auf den Grünlandflächen des angrenzenden Hofgeländes gelegentlicher Gast ist. Da der Löschteich weder Amphibien noch Fischbesatz aufweist, hält sich der Graureiher dort vorwiegend wegen der Ungestörtheit
des Ortes auf.
Von einem ortsansässigen Landwirt und Jäger, der das Paketzentrum und sein
Umfeld kennt, wurde die Waldschnepfe als vorkommende planungsrelevante Art im
Randbereich des Versickerungsbeckens im südwestlichen Grundstücksbereich
angeführt. Der Standort ist ungewöhnlich, da die Art im Allgemeinen größere
Waldgebiete bevorzugt. Zudem ist die Waldschnepfe auch nicht für das Messtischblatt des LANUV (siehe Tab. 6) angegeben und auch nicht bei den Bestandsaufnahmen festgestellt worden.
Als weitere Datenquelle wurde das „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des
LANUV (Online-Datenbank) ausgewertet. Dort werden für den MTB-Quadranten
4705/1 „Willich“ insgesamt 21 Vogelarten aufgelistet. Diese Arten werden in der
folgenden Tabelle hinsichtlich ihres potenziellen Vorkommens im Bereich des
Paketfrachtzentrums eingeschätzt.
Tab. 6: Vögel des MTB 4705, Quadrant 1 (LANUV)
Art
Baumpieper
Anthus trivialis
EZ
Habitatpräferenz
NRW
U
bewohnt offenes bis halboffenes Gelände m. höheren Gehölzen als Singwarte; Nester
am Boden unter Grasbulten
/Büschen
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Bemerkung
Gelände bedingt geeignet,
kein Vorkommen festgestellt
Status
Gebiet
-
22
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
Forts. Tab. 6:
Art
933 - 02/2018
Vögel des MTB 4705, Quadrant 1 (LANUV)
EZ
Habitatpräferenz
Bemerkung
NRW
Feldlerche
Alauda arvensis
U-
Charakterart der offenen Feldflur; besiedelt struktur. Ackerland, extensiv genutzte Grünländer, Brachen, Heidegebiete
U
in halboffenen Agrarlandschaf- Biotopstrukt. bedingt
ten m. hohem Grünlandanteil, geeignet, kein Vorkommen
Obstwiesen, Feldgehölzen,
festgestellt
Waldränder; nutzt als Höhlenbrüter Specht-/ Faulhöhlen,
Gebäudenischen, Nistkästen
-
U-
brütet in offenen Lebensraum- Art im weiteren Umfeld
typen (Feuchtgeb./Maisäcker) außerhalb des UG festgestellt, innerhalb des UG
keine Vork.
-
Feldsperling
Passer montanus
Kiebitz
Vanellus vanellus
Art im weiteren Umfeld
außerhalb des UG festgestellt, innerhalb des UG
keine Vork.
Status
Gebiet
-
Kleinspecht
Dryobates minor
Kuckuck
Cuculus canorus
U
brütet in Baumhöhlen, bevorz. weder Baumhöhlen noch
abwechslungsr. Landschaft
Vork. festgestellt
-
U-
Parklandschaften, Heide- und Biotopstrukt. bedingt
Moorgebiete, lichte Wälder,
geeignet, kein Vorkommen
Siedlungsränder und Industrie- festgestellt
brachen
-
Mäusebussard
Buteo buteo
G
brütet in Baumhorsten in Wald- Baumhorste vorhanden;
beständen und halboffener
potenzieller Nahrungsgast,
Landschaft
nutzt Ruheplatz im UG
Ng/
Rp
U
brütet an Gebäudefassaden
keine Gebäude / Nester an
Fassaden vorh.
-
G
brütet in strukturreichen Bioto- Biotopstrukt. bedingt
pen (u.a. krautreiche Gebüsch- geeignet, kein Vorkommen
bestände)
festgestellt
-
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
U
brütet in Viehställen m. großen Biotopstrukt. bedingt
Grünlandflächen im Umfeld
geeignet (landwirtschaftl.
Betrieb im näheren Umfeld),
pot. Nahrungsgast
Rebhuhn
Perdix perdix
S
benötigt artenreiche Krautsäume in halboffenen Agrarlandschaften
Schleiereule
Tyto alba
G
brütet bevorzugt in landwirtentspr. Gebäude im Umfeld
schaftl. Gebäuden (Scheunen) vorh., kein Vorkommen
m. nahrungsreichem Umfeld
festgestellt
Sperber
Accipiter nisus
G
Brutvogel in dichten Gehölzbeständen mit Krähen- oder
Elsternhorsten
Als Nahrungsgast beobachtet, kein Brutvork.
festgestellt
Steinkauz
Athene noctua
G-
brütet in Baumhöhlen oder
Gebäudenischen m. kurzrasigen Grünländern im Umfeld
Biotopstrukt. bedingt
geeignet (Gebäude vorh.),
kein Vorkommen festgestellt
-
Tafelente
Aythya ferina
S
Brutvogel und Wintergast /
Durchzügler auf größeren
Stillgewässern
Keine ausreichend großen
Gewässer vorhanden
-
Teichrohrsänger
Acrocephalus
scirpaceus
G
Brutvogel in flächigen Schilfröhrichten
keine Schilfröhrichte
vorhanden
-
Turmfalke
Falco tinnunculus
G
Gebäudebrüter in Nischen
oder Nistkästen
Biotopstrukt. bedingt
geeignet, kein Vorkommen
festgestellt
(Ng)
Turteltaube
Streptopelia turtur
S
Brutvogel in artenreichen
Laubholzbeständen
Biotopstrukt. bedingt
geeignet, kein Vorkommen
festgestellt
-
Wachtel
Coturnix coturnix
U
brütet in vorwiegend agrarisch Biotopstrukt. bedingt
genutzter Kulturlandschaft
geeignet, kein Vorkommen
festgestellt
-
Mehlschwalbe
Delichon urbica
Nachtigall
Luscinia megarh.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
Biotopstrukturen bedingt
geeignet, kein Vork.
festgestellt
Ng
-
-
Ng
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UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
Forts. Tab. 6:
Art
933 - 02/2018
Vögel des MTB 4705, Quadrant 1 (LANUV)
EZ
Habitatpräferenz
Bemerkung
NRW
Waldkauz
Strix aluco
G
Waldohreule
Asio otus
U
brütet in Baumhöhlen u. Nist- Biotopstrukt. bedingt
kästen, selten in Gebäuden u. geeignet (Baumhorste vorh.),
Baumhorsten in Waldbestän- kein Vorkommen festgestellt
den u. halboffener Landschaft
brütet in Baumhorsten in halb- Baumhorste vorhanden, kein
Vorkommen festgestellt
offener Landschaft, auch in
Parks und Gärten
Status
Gebiet
(Ng)
(Ng)
Erläuterungen:
EZ NRW Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen (atlantisch)
UG
Untersuchungsgebiet
Erhaltungszustand:
G
günstig
U
ungünstig
Status im Gebiet:
- keine Vorkommen zu erwarten
S
schlecht
Ng
Nahrungsgast
-
sich verschlechternd
Rp
Ruheplatz
Von den im MTB-Quadranten 4705/1 „Willich“ insgesamt verzeichneten 21
planungsrelevanten Vogelarten können auf der Grundlage einer Betrachtung der
Biotopstrukturen sowie der aktuellen Erfassungsergebnisse wegen fehlender
geeigneter Habitate Brutvorkommen aller aufgeführten Arten ausgeschlossen
werden.
Die drei festgestellten Arten Graureiher, Sperber und Mäusebussard sowie die im
Nahbereich registrierte Rauchschwalbe nutzen das Gelände nur gelegentlich bzw.
stellen potenzielle Nahrungsgäste dar. Im Bereich der vorgesehenen Ausgleichsfläche 1 im Norden des Plangebietes sind potenziell auch der Sperber und der
Turmfalke sowie die Eulenarten Waldkauz und Waldohreule auf der Jagd nach
Kleinsäugern oder Kleinvögeln zu erwarten. Eine existenzielle Funktion des Untersuchungsgebietes für diese Arten besteht nicht, da im Umfeld geeignete Ausweichhabitate bestehen. Es verbleiben als Brutvögel europäisch geschützte Vogelarten,
die nicht planungsrelevant sind. Ob die Waldschnepfe als dauerhafter Brutvogel,
Nahrungsgast oder Durchzügler im Untersuchungsgebiet vorkommt, ist ggf. im
Zusammenhang mit der konkreten Bauantragslegung zu prüfen, sobald ein Eingriff
im Bereich des Versickerungsbeckens bevor steht.
Amphibien und Reptilien
Auch für Amphibien liegen bislang keine systematischen Bestandsaufnahmen aus
dem Untersuchungsgebiet vor.
Daher erfolgte eine systematische Erfassung möglicher Amphibienvorkommen
durch allgemein anerkannte Standard-Methoden, der Registrierung von Rufen und
Sichtbeobachtungen bei allen Geländebegehungen sowie der Exposition von Molchreusen in potenziellen Laichgewässern. Dabei wurden insgesamt 20 Molchreusen in
den bestehenden Gewässern ausgebracht. Zuvor waren die Gewässer mittels
Handkäscher-Einsatz nach Amphibien und deren Larven abgesucht worden.
Trotz intensiver Erfassung wurden weder adulte Amphibien noch Laich oder Larven
innerhalb des Untersuchungsgebietes oder im näheren Umfeld festgestellt.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Im Verzeichnis der geschützten Arten des LANUV ist für den MTB-Quadranten
4705/1 „Willich“ aktuell keine Amphibienart angegeben. Ehemals wurde die Kreuzkröte angegeben, deren Vorkommen offensichtlich nicht mehr bestehen. Das Untersuchungsgebiet weist keine geeigneten Habitate für diese Art auf. Auch Reptilienvorkommen sind in der Liste der geschützten Arten für den MesstischblattQuadranten 4705/1 nicht verzeichnet. Das Gelände des Untersuchungsgebietes
erfüllt hinsichtlich seiner Struktur auch keine besonderen Voraussetzungen für eine
Besiedlung mit Reptilien wie beispielsweise von Zauneidechsen. Es sind auch
weder Vorkommen bekannt, noch wurden bei den Geländebegehungen Reptilien
festgestellt. Daher kann angenommen werden, dass keine Reptilienvorkommen im
Untersuchungsgebiet bestehen.
2.2.4 Biologische Vielfalt
Die biologische Vielfalt umfasst gemäß § 7 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG „... die Vielfalt der
Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an
Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen.“ Nach KOCH et al. (2011) existiert weder eine einheitliche Untersetzung des Begriffs für Planungsfragen noch
liegen umfassenden Ansätze zur planungspraktischen Operationalisierung der
biologischen Vielfalt vor. Eine plangebietsbezogene Einschätzung der Arten- und
Biotopvielfalt ist daher nur anhand der vorkommenden Biotoptypen und Arten
möglich.
Das B-Plan-Gebiet ist durch die landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung
geprägt, die die biologische Vielfalt einschränken. Zudem unterliegt es starken
anthropogenen Störwirkungen (Bewegungsreize, Licht- und Geräuschimmissionen)
durch den Verkehr auf den angrenzenden Straßen und den gewerblichen Betrieb
des Paketzentrums.
Bedingt durch die angrenzenden Lebensräume nutzen einige Vogelarten das
Plangebiet zumindest als Nahrungshabitat. Die nachgewiesenen Brutvogelarten
innerhalb des Plangebietes zeigen jedoch ein überwiegend ubiquitäres und vor
allem weitgehend störungsunempfindliches Artenspektrum. Insgesamt ist die
biologische Vielfalt im Plangebiet als mäßig einzuschätzen.
2.3
Boden
Gemäß Bodenkarte L 4704 Krefeld (GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW 1992) kommt
im Untersuchungsgebiet überwiegend Pseudogley-Gley sowie stellenweise typischer Gley vor. Es handelt sich um lehmigen Schluff und zum Teil schluffigen Lehm
über kiesig und schwach lehmigen Sand aus Terrassenablagerungen (Mittelpleistozän). Die Ertragsfähigkeit ist im Allgemeinen gering bis mittel. Zudem weisen die
Böden eine sehr hohe nutzbare Wasserkapazität mit zum Teil unzureichender
Durchlässigkeit auf.
Die Schutzwürdigkeit des Pseudogleys und Gleys wurde gemäß der "Karte der
schutzwürdigen Böden in NRW" (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004) nicht bewertet.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
25
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Der mittlere Schwankungsbereich des Grundwassers unter der Geländeoberfläche
beträgt 20 - 30 dm (Stufe 5) (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004).
Gemäß digitaler Bodenbelastungskarte der Stadt Krefeld liegen keine Hinweise auf
Bodenbelastungen im Plangebiet vor (STADT KREFELD 2006). Gleichwohl bestehen
Belastungen in Form von regelmäßiger Bodenbearbeitung mit schweren Maschinen
und dem Eintrag von Düngemitteln und Bioziden im Zuge der landwirtschaftlichen
Nutzung.
2.4
Wasser
2.4.1 Oberflächengewässer
Natürliche Oberflächengewässer kommen innerhalb des Plangebietes nicht vor. Als
künstlich angelegte, stehende Gewässer sind ein Versickerungsbecken im
Südwesten sowie ein Regenrückhaltebecken mit Kläreinrichtung im Nordosten des
Plangebietes zu nennen.
2.4.2 Grundwasser
Das Plangebiet gehört zum hydrogeologischen Teilraum 02303 „Terrassenebenen
des Rheins und der Maas“ (MKULNV o. Jg.), in dem mittelpleistozäne bis holozäne
Flussablagerungen einen überwiegend sehr ergiebigen und gut durchlässigen, im
Mittel ca. 27 m mächtigen Porengrundwasserleiter bilden. Der geologische Untergrund besteht aus quartären Kiesen und Sanden mit mittlerer bis hoher Durchlässigkeit. Diesen ist im nördöstlichen Teil eine weit aushaltende quartäre Tonschicht
(Holstein-Formation) mit sehr geringer Durchlässigkeit zwischengeschaltet, welche
den Grundwasserleiter in zwei Teilstockwerke trennt. Unterlagert wird diese Abfolge
von tertiären schluffigen Sanden mit mäßiger bis geringer Durchlässigkeit.
Nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist das Grundwasser in Grundwasserkörper (GWK) eingeteilt. Der Untergrund des B-Plan-Gebietes ist Bestandteil
des GWKs 286_05 „Terrassenebene des Rheins“, der zum Teileinzugsgebiet Niers /
Maas Nord gehört. Die großräumige Grundwasserfließrichtung ist auf den Rhein
ausgerichtet. Der quantitative Zustand des GWKs wird als gut, der chemischen
Zustand als schlecht bewertet (MKULNV o. Jg.). Um bis zum Jahr 2027 einen guten
chemischen Zustand zu erreichen sind gemäß Bewirtschaftungsplan verschiedene
Maßnahmen, insbesondere zur Reduzierung des Nitrat Gehaltes, vorgesehen
(MKULNV 2015).
Des Weiteren befindet sich das Plangebiet innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III A des Wasserwerkes Forstwald (G-470410 ; MKULNV o. Jg.). Diese soll
den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur
schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
2.5
933 - 02/2018
Klima / Luft
Nach LESER (1984) können die Einflüsse des Klimas mikroklimatisch mit dem Begriff
„Klimatop“ charakterisiert werden. Dies ist möglich, sobald einheitliche Gegebenheiten zur Unterscheidung verschiedener Funktionseinheiten beitragen. Dies können
natürliche Faktoren wie die Oberflächenbeschaffenheit (Relief, Hangneigung, Exposition, Vegetation etc.) oder auch anthropogene Einflussgrößen wie Bebauung oder
großflächige Versiegelung sein. Die Übergänge zwischen verschiedenen Klimatopen
sind häufig fließend.
Die synthetische Klimafunktionskarte der Stadt Krefeld (UNIVERSITÄT ESSEN 2003)
ordnet das bestehende Frachpostzentrum innerhalb des Plangebietes mikro-klimatisch dem Gewerbe-Klimatop zu. Dieses ist geprägt von Bereichen mit einem hohen
Anteil an versiegelter Fläche und wenig Vegetation, die sich deutlich gegenüber der
benachbarten Umgebung erwärmen. Die Planungshinweiskarte (UNIVERSITÄT ESSEN
2003) stellt diesen Bereich als Übergangsraum dar mit der Empfehlung die Vernetzungsfunktion von Grünflächen zu beachten sowie vorhandene Grünflächen zu
erhalten bzw. zu erweitern.
Der Bereich der umgebenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist dem FreilandKlimatop zuzuweisen. Dieses wird durch überwiegend unversiegelte Oberflächen
und gute luftklimatische Austauschverhältnisse aufgrund geringer Rauigkeit sowie
einem niedrigem Lufttemperaturniveau mit Kaltluftproduktion gekennzeichnet.
Dieser Bereich fungiert als allgemeiner Ausgleichsraum von geringer bis mittlerer
Relevanz für die Ungunsträume. Empfohlen wird die Erhaltung dieser Flächenareale, eine maßvolle Erweiterung von Bauflächen ist jedoch möglich (UNIVERSITÄT
ESSEN 2003).
Stellen zur Messung der Luftqualität bestehen im näheren Umfeld nicht.
Lufthygienische Vorbelastungen des Plangebietes resultieren neben Industrie,
Landwirtschaft und Kleinfeuerungsanlagen insbesondere aus dem Verkehr
(Emmissionskataster Luft, LANUV o. Jg.). In diesem Zusammenhang ist auf die
hohen Frequentierung des Paketzentrums (insgesamt 2.489 Kfz/24h) und den
Verkehr auf den angrenzenden Verkehrswegen, insbesondere der nahgelegenen A
44 und der B 57 hinzuweisen. Um die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub und
Stickstoffdioxid von 40 g/m3 bezogen auf ein Kalenderjahr einzuhalten, hat die
Bezirksregierung Düsseldorf unter Mitwirkung der Stadt Krefeld einen Luftreinhalteplan aufgestellt, der Minderungsmaßnahmen für das Stadtgebiet vorsieht. (STADT
KREFELD 2010).
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
27
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
2.6
933 - 02/2018
Landschaftsbild
Naturräumlich gehört das Plangebiet zur Großlandschaft „Niederrheinisches
Tiefland“ und hier zur Haupteinheit „Kempen-Aldekerker Platten“ sowie zur
Untereinheit „Kempener Lehmplatte“ (573.3), die die größte Schotterlehmplatte der
Niersplatten darstellt (PAFFEN et al. 1963).
Im Landschaftsbild drücken sich die Eigenart sowie die subjektiv empfindbare
Schönheit einer Landschaft aus. Es umfasst den Gesamteindruck eines Betrachters
von einer Landschaft in allen sinnlich-wahrnehmbaren Erscheinungsformen. So wird
das Landschaftsbild nicht nur durch visuelle Elemente, sondern auch in hohem
Maße von akustischen und olfaktorischen Reizen (Ruhe und Geruchsarmut) bestimmt. Kriterien zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes orientieren
sich an den in § 1 Absatz 4 des BNatSchG genannten Eigenschaften Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Mit dem Landschaftsbild eng verknüpft ist die landschaftsgebundene Erholungsfunktion einer Landschaft, da naturnahe, vielfältige Landschaften
aufgrund der positiven Wirkung ihres Landschaftsbildes für die Erholung des
Menschen von hoher Bedeutung sind.
Das Plangebiet gehört zu einer Landschaft, deren Bild überwiegend von gewerblich
und landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie den umgebenden, stark frequentierten Verkehrsstraßen wie der A 44 geprägt wird.
Das Plangebiet selbst wird vor allem durch das bestehende Frachtpostzentrum und
die umgebenden versiegelten Flächen geprägt und weist dementsprechend eine
geringe Vielfalt an Vegetationselementen auf. Die im Plangebiet bestehenden
Gehölzstrukturen grünen vor allem das bestehende Frachtpostzentrum ein und
erfüllen damit eine sichtverschattende Funktion. Eine vollständige Sichtverschattung
wird jedoch nicht erreicht, so sind z.B. von der Hückelsmaystraße aus Gebäudefassaden des Frachtpostzentrums sichtbar. Das Umfeld des Plangebietes dagegen
weist eine höhere Vielfalt an Vegetationselementen auf. Die vorhandenen, großflächig zusammenhängenden Ackerflächen werden durch kleinere Gehölzbestände
belebt und gegliedert, Straßenzüge im Umfeld des Vorhabens werden nicht selten
durch Alleen begleitet. Nördlich des Plangebietes bestehen zudem größere
zusammenhängende Waldbestände, die in der von Offenland geprägten Landschaft
markant hervortreten. Diese Ausstattung des Landschaftsraumes spiegelt sich auch
in der Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet (LSG „Oberbenrad-Forstwald")
wider, an dessen südlichem Rand das Frachtpostzentrum liegt. Das Relief ist
weniger vielfältig ausgeprägt. Östlich und Südlich des Plangebiets, anschließend an
die Ackerflächen, befinden sich zudem größere Gewerbe-/ Industriegebiete sowie
Hochspannungsleitungen. Orientierungspunkte bestehen vorwiegend in Form
solcher anthropogenen Elemente. Insgesamt ist dem Landschaftsbild hinsichtlich
der Vielfalt ein durchschnittlicher Wert zuzuordnen.
Das Umfeld des Plangebiets besteht sowohl aus anthropogenen Nutzungsstrukturen in Form von vorhandenen Straßen und nahegelegenen Gewerbe- und
Industriegebieten, als auch aus agrarisch bzw. forstlich genutzten Flächen mit
einzelnen bäuerlichen Siedlungselementen im Osten und Süden (Willich) der
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
28
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Planfläche. Der betrachtete Raum ist Teil des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs „Kempener Lehmplatte“ und weist eine lange kulturhistorische Entwicklung
auf, die bis in das Mittelalter zurückreicht. Aufgrund der vorhandenen Nutzungsstrukturen und anthropogenen Überformung der Landschaft, kann der betrachtete
Raum hinsichtlich seiner Eigenart als durchschnittlich eingestuft werden.
Hinsichtlich der Schönheit / Naturnähe ist das Plangebiet als gering zu bewerten. Es
dominieren abschnittsweise anthropogene Elemente und Nutzungsformen (dichtes
und z.T. strak frequentiertes Straßennetz, Gewerbe-, Industrie- und Siedlungsbereiche) das Landschaftsbild. Die intensive landwirtschaftliche Nutzung bietet
zudem nur wenig Raum für eine ungestörte Vegetationsentwicklung.
2.7
Kultur- und sonstige Sachgüter
„Kulturgüter im Sinne der Umweltprüfungen sind Zeugnisse menschlichen Handelns
ideeller, geistiger und materieller Art, die als solche für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind und die sich als Sachen, als Raumdispositionen oder als
Orte in der Kulturlandschaft beschreiben und lokalisieren lassen.“ (UVP-GESELLSCHAFT 2014: 18). Der Begriff „Kulturgut“ umfasst demnach sowohl Einzelobjekte
oder Mehrheiten von Objekten einschließlich ihres notwendigen Umgebungsbezuges als auch flächenhafte Ausprägungen sowie räumliche Beziehungen bis hin zu
kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteilen und Landschaften.
Gemäß dem kulturlandschaftlichem Fachbeitrag zur Landesplanung in NRW (LWL
2009) gehört das Plangebiet zur Kulturlandschaft „Krefeld – Grevenbroicher Ackerterassen“ (18) und ist Teil des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches (KLB18.01)
Der Begriff des „Sachgutes“ umfasst alle körperlichen Gegenstände; im Rahmen der
Umweltprüfung sind jedoch nur planungsrelevante Sachgüter, die nicht bereits im
Zusammenhang mit anderen Schutzgütern (z. B. Menschen, Luft) abgehandelt
wurden, zu thematisieren (GASSNER et al. 2005). Zu den „sonstigen Sachgütern“
i. e. S. zählen gesellschaftliche Werte, die eine hohe funktionale Bedeutung hatten
oder noch haben. Ferner können im Einzelfall auch Nutzungen unter dem Aspekt
spezifische Funktionen, bauliche Anlagen sowie Leitungen von hohem öffentlichen
Interesse wie z. B. übergeordnete Ver-, Entsorgungs- oder Verkehrsanlagen als
Sachgüter mit in die Umweltprüfung einbezogen werden.
Im Süden verlaufen zwei Ferngasleitungen durch das Plangebiet, eine weitere ist
zudem geplant. Des Weiteren verlaufen Ver- und Entsorgungsleitungen durch das
Betriebsgrundstück im Nordwesten im Bereich der Zufahrt zum Paketzentrum,
östlich davon von der Anrather Straße zum Paketzentrum sowie westlich davon
entlang der Anrather Straße. Bauliche und sonstige Anlagen oder Nutzungen, die
die Leitungen beeinträchtigen können, sind innerhalb der mit einem Leitungsrecht
belasteten Schutzstreifen nicht zulässig. Das Plangebiet liegt innerhalb der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone der A 44 / Anschlussstelle Krefeld-Forstwald sowie der anbaufreien Zone der Anrather Straße. Angaben zu sonstigen
Sachgütern liegen derzeit nicht vor.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
3
933 - 02/2018
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
(„Nullvariante“)
Im Falle der Nichtdurchführung des Vorhabens ist von einer weitgehenden
Erhaltung der derzeitigen Biotope bzw. von der Fortsetzung bestehender Nutzungen
auszugehen. Negative betriebliche Konsequenzen für das Paketzentrum und
dessen Kunden sind bei Nichtdurchführung der Planung zu erwarten, da eine dem
Bedarf angepasste Abfertigung derzeit nicht mehr möglich ist. Dies kann insbesondere den Standortvorteil von Gewerbebetrieben, die auf die Nähe des Paketzentrums angewiesen sind, gefährden (IGK / STADT KREFELD 2017).
4
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
4.1
Methodische Grundlagen und Bewertungsmaßstäbe
Gemäß Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 BauGB muss der Umweltbericht eine Beschreibung
und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung ermittelt
wurden, enthalten. Ein zentrales Element der Umweltprüfung ist dem zufolge die
Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen. Dabei werden
Primärwirkungen (Wirkfaktoren) und die durch sie ggf. verursachten Folgewirkungen
berücksichtigt. Unterscheiden lassen sich dabei bau-, anlage- und betriebsbedingte
Wirkfaktoren sowie ferner plangebietsinterne Auswirkungen und solche, die über
den Geltungsbereich des B-Planes in das Umfeld hinaus reichen.
Bei den baubedingten Wirkungen handelt es sich in der Regel um zeitlich begrenzte
Beeinträchtigungen wie z.B. Störwirkungen durch Lärm, Licht und Bewegungen,
Schadstoffbelastungen durch den Baubetrieb sowie Flächeninanspruchnahme
durch die Lagerung von Material und Oberboden, Baugeräten und Fahrzeugen.
Anlagebedingte Wirkungen ergeben sich vor allem durch dauerhafte Flächenverluste infolge von Versiegelung bzw. den Verlust von Vegetation sowie in Form von
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die neu entstehende Bebauung.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen ergeben sich so genannte betriebsbedingte
Wirkungen zum Beispiel durch eine zu erwartende Zunahme der Verkehrsbewegungen und der damit einhergehenden lufthygienischen und akustischen Belastung sowie durch potenzielle Lichtimmissionen.
Die Beschreibung der Umweltauswirkungen (Auswirkungsprognose) umfasst die
umweltrelevanten Auswirkungen auf die einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands.
Für die Bewertung von Umweltauswirkungen werden die planungsrelevanten Ziele
des Umweltschutzes, die zur Planung erstellten Fachbeiträge und Fachgutachten
sowie ggf. weitere Bewertungsmaßstäbe herangezogen.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Fehlen hinreichend konkrete Maßstäbe, werden die Auswirkungen mit Hilfe von gutachterlichen Erfahrungsgrundsätzen und Analogieschlüssen verbal-argumentativ
beurteilt. Relevante Vorbelastungen sind ebenso wie mögliche kumulative Wirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Vorhaben einzubeziehen.
In Anlehnung an Nr. 3 der Anlage 2 des UVPG sind bei der behördlichen Entscheidung über die Erheblichkeit von Umweltauswirkungen als Kriterien insbesondere das
Ausmaß, der etwaige grenzüberschreitende Charakter, die Schwere, Dauer und
Häufigkeit, die Komplexität, die Reversibilität und - eingeschränkt - die Wahrscheinlichkeit heranzuziehen. Da die Kriterien stets eine Prognose enthalten, stellt die
„Wahrscheinlichkeit“ kein eigenständiges Kriterium dar. Die Schwere einer nachteiligen Umweltauswirkung ergibt sich aus der Eigenart und Wirkungsintensität des
vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktors einerseits sowie der ökologischen Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit des betroffenen Schutzgutes anderseits. Je größer die
Wirkintensität und je empfindlicher und schutzwürdiger das betroffene Schutzgut,
umso eher sind die jeweiligen Umweltauswirkungen als schwer einzuschätzen.“
(BALLA et al. 2011: 36). Das Merkmal „Dauer“ bezieht darauf, ob eine Umweltauswirkung dauerhaft, also ständig wirkend, oder aber temporär, d. h. auf einen
bestimmten Zeithorizont bezogen, wirksam ist. Auswirkungen auf Natur und
Landschaft sind nach einer Konvention nicht von Dauer, wenn ausgeschlossen
werden kann, dass die Beeinträchtigungen einen Zeithorizont von fünf Jahren
überschreiten (BALLA et al. 2011: 37).
Anders als bei der Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen
der Eingriffsregelung ist bei einer Umweltprüfung bezüglich der Erheblichkeitseinstufung auf den Maßstab einer wirksamen Umweltvorsorge nach Maßgabe der geltenden fachgesetzlichen Vorschriften zurückzugreifen. Der Begriff der „erheblichen
nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt“ i. S. des UVPG ist nicht synonym mit
dem der „erheblichen Beeinträchtigung“ i. S. der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des BNatSchG zu verwenden. Ferner ist zu berücksichtigen, inwieweit
nachteilige Umweltauswirkungen durch vom Träger des Vorhabens vorgesehene
Vermeidung- und Verringerungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden
können.
Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt für die jeweiligen Schutzgüter zunächst verbal-argumentativ; im Anschluss wird die Bewertung in einer Tabelle zusammenfassend dargestellt.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
4.2
933 - 02/2018
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen
Umweltauswirkungen
4.2.1 Menschen
Baubedingt ergeben sich im Zuge des Baustellenverkehrs Belastungen durch Lärmund Schadstoffemissionen für die im Paketzentrum arbeitenden und im Umfeld
wohnenden Menschen. Aufgrund der zeitlich auf die Bauphase begrenzten Dauer
sind die Belästigungen nicht als erheblich zu werten.
Anlagebedingt besteht aufgrund der Zuordnung des Plangebietes zur Erdbebenzone 1 potenziell die Gefahr von Erdbeben (s. Stellungnahme Geologischer Dienst
NRW vom 08. Mai 2017). Unter Berücksichtigung entsprechender Maßnahmen (s.
Maßnahme V1 in Kap. 5.2) sind erhebliche Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit nicht zu erwarten.
Betriebsbedingt wird sich das Verkehrsaufkommen des Paketzentrums gemäß
vorliegendem Verkehrsgutachten (IGS 2017) von ursprünglich ca. 2.489 Kfz/24h auf
ca. 2.726 Kfz/24h erhöhen. Hiervon werden ca. 1.474 Fahrten durch Lkws, 316
Fahrten durch Zustellfahrzeuge (Sprinter) und 936 Fahrten durch Pkws erzeugt.
Insgesamt erhöht sich das Verkehrsaufkommen im Vergleich zu Ausgangssituation
somit um knapp 10%. Anzumerken ist jedoch, dass das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufgrund der erzielbaren Optimierung der Abwicklungsprozesse nicht
durch Lkw-Verkehre (bislang: 1.561 Fahrten pro Tag), sondern durch Zustellfahrzeuge und Mitarbeiter-Pkw der geplanten mechanisierten Zustellbasis erzeugt wird.
Über den Tag betrachtet kommt es zu einer zeitlichen Umverteilung der Verkehre:
Während sich zur Spitzenstunde von 16:00 – 17:00 Uhr 41 zusätzlichen Ein- und 50
zusätzlichen Ausfahrten (mit 25 Ein- bzw. 13 Ausfahrten von Lkws) ergeben, liegt
das Verkehrsaufkommen in anderen Stunden, auch der Hauptverkehrszeit, zum Teil
unter dem Verkehrsaufkommen des derzeitigen Zustands. Der Großteil (79%) der
Zustellfahrzeuge nutzt die Gladbacher Straße (B57) Richtung Krefeld, die LkwVerkehre hingegen bewegen sich hauptsächlich von der Anrather Straße über die
B57 und die B9 (Oberschlesienstraße) auf die A44.
Sollten weitere gewerbliche Entwicklungen im Bereich Fichtenhain bzw. Fischeln
zukünftig zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und damit zu Leistungsfähigkeitsdefiziten an den umgebenden Knotenpunkten führen, so können diese nach verkehrsgutachterlicher Einschätzung durch Anpassung der Festzeitprogramm an den
Lichtsignalanlagen behoben werden (IGS 2017).
In der begleitend zum Bauleitplanverfahren erarbeiteten Geräuschimmissionsprognose (TÜV RHEINLAND, Stand August 2017) wurden die Geräuschimmissionen
durch die zukünftigen Betriebsvorgänge des Paketzentrums nach Realisierung der
Um- und Ausbaumaßnahmen auf die nächstgelegene schutzwürdige Bebauung
ermittelt und anhand der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm beurteilt.
Aufgrund des 24h-Betriebs des Paketzentrums wurde in Abstimmung mit der zuÖkoplan – Bredemann und Fehrmann
32
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
ständigen Unteren Immissionsschutzbehörde sowohl der Beurteilungszeitraum tags
(06:00-22:00 Uhr) als auch nachts (22:00-06:00 Uhr) untersucht.
Demnach würden nach Realisierung der Ausbauplanung die Immissionsrichtwerte
der TA Lärm vornehmlich durch den Nachtbetrieb des Paketzentrums an einigen der
gutachterlich betrachteten Immissionsorte (nächstgelegene Wohnnutzung) ohne die
Errichtung von Lärmschutzeinrichtungen / Lärmschutzwällen überschritten (siehe
Tab. 7).
Unter Einbeziehung
einer Ermittlung der tatsächlichen gewerblichen Lärmvorbelastung durch
andere Betriebe an den maßgeblichen Immissionsorten (u.a. durch eine
Orientierungsmessung) und
einer Ermittlung des Fremdgeräuschniveaus durch die Bundesautobahn A
44 am Rande des westlich gelegenen Reinen Wohngebietes (Bereich der
Wohnhäuser am Sanddornweg) u.a. durch eine kontinuierliche
Geräuschmessung über eine Zeitdauer von 3 Wochen
sowie unter Berücksichtigung der lärmmindernden Maßnahme (s. V2 in Kap. 5.2)
der Errichtung von jeweils 7 m hohen, beidseitig hochabsorbierenden
Lärmschutzwänden im westlichen und östlichen Randbereich der
überbaubaren Flächen
kann die Einhaltung der entsprechenden Immissionsrichtwerte gewährleistet werden.
Bei Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen wird auch das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm erfüllt, d.h. es ist gewährleistet, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert am Tage um nicht mehr als 30 dB und in der
Nacht um nicht mehr als 20 dB überschreiten.
Auch schädliche Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche im Sinne Ziffer
7.3 TA Lärm sind nicht zu erwarten.
Zudem wird nachgewiesen, dass der anlagebedingte Verkehr auf öffentlichen
Straßen zu keinen unzulässigen Geräuschimmissionen im Sinne Ziffer 7.4 TA Lärm
führt.
Damit kann der Nachweis erbracht werden, dass ein Betrieb des Paketzentrums in
der erforderlichen Nutzungsintensität einschließlich der nächtlichen Nutzung immissionsrechtlich verträglich abgewickelt werden kann. Erhebliche Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit sind demnach nicht zu prognostizieren.
Aus dem erhöhten Verkehrsaufkommen und dem damit verbundenen Schadstoffausstoß resultiert zudem eine zunehmende lufthygienische Belastung. Eine Überschreitung der Grenzwerte von 40 g/m3 für Stickstoffdioxid und Feinstaub gemäß
der 39. BImSchV und folglich eine als erheblich zu wertende Belastung ist jedoch
aufgrund der Art der Bebauung (keine großflächig zusammenhängende Bebauung)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
33
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
und der im Umfeld des Plangebietes vorhandenen und neu entstehenden Flächen
mit bioklimatisch günstiger Funktion nicht zu erwarten (s. auch Kap. 4.2.5).
Tab. 7: Immissionsrichtwerte und Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten
mit und ohne Berücksichtigung der Lärmminderungsmaßnahmen (TÜV RHEINLAND 2017)
Immissionsort
Gebiet
Immissionsrichtwert in dB(A)
Beurteilungspegel in dB(A)
Beurteilungspegel in dB(A)
mit LMM V3
tags
nachts
tags
nachts
tags
nachts
Io 1 - Sanddornweg 14
WR
50
35
52
43
37
35
Io 2 - Anrather Straße 701
MI
60
45
55
46
47
43
Io 3 - Anrather Straße 700
MI
60
45
54
45
46
43
Io 4 - Anrather Straße 694
MI
60
45
46
38
39
34
Io 5 - Hückelsmaystraße 70
MI
60
45
42
38
42
37
Io 6 - Hückelsmaystraße 77
MI
60
45
40
37
40
36
Io 7 - Anrather Straße 610
MI
60
45
56
54
48
45
Io 8 - Votzhöfe 9 (Willich)
MI
60
45
39
36
40
37
Tabellen Erläuterungen:
LMM V3
Lärmminderungsmaßnahme Variante 3: 7 m hohe Lärmschutzwände im Westen und
Osten des Plangebietes
tags
6 – 22 Uhr
nachts
22 – 6 Uhr (lauteste Nachtstunde zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr)
4.2.2
Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt
Baubedingt können sich Störungen durch Lärm, Bewegung und Licht ergeben. Da
es sich bei dem Plangebiet bereits um einen stark vorbelasteten Raum handelt und
die Bauarbeiten zeitlich begrenzt sind, ist nicht von erheblichen Auswirkungen auf
den Erhaltungszustand lokaler Populationen auszugehen (ÖKOPLAN 2016 a).
Bereits in der Bauphase werden vorhandene Vegetationsstrukturen / Biotope
entfernt. Durch eine Zerstörung von Vogelbrutplätzen können sich die Tötung bzw.
Verletzung nicht flügger Jungtiere bzw. die Zerstörung von Eiern ergeben. Um einer
Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen vorzubeugen, sind
entsprechende Vermeidungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Durch die Inanspruchnahme von Flächen gehen Teillebensräume, insbesondere für
ubiquitär verbreitete Arten aber auch für die planungsrelevant geltenden Arten
Sperber, Mäusebussard, Graureiher, Rauchschwalbe und potenziell auch für
Turmfalke, Waldkauz und Waldohreule verloren. Eine existentielle Funktion des
Plangebietes für diese Arten ist nicht anzunehmen, da im Umfeld geeignete Ausweichhabitate vorhanden sind bzw. durch die geplanten Ausgleichs- und Begrünungsmaßnahmen neu geschaffen werden. Im Fall einer Verlagerung des Versickerungsbeckens im Südwesten ist ein Lebensraumverlust für die als planungsÖkoplan – Bredemann und Fehrmann
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UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
relevant geltende Waldschnepfe nicht auszuschließen, sodass ggf. (bei Bestätigung
eines Brutvorkommens) CEF- und Vermeidungsmaßnahmen erforderlich werden.
Im Bebauungsplan ist die Zulässigkeit einer zweiten Zufahrt östlich der Anrather
Straße vorgesehen, deren Lage und bauliche Ausbildung von der konkreten, derzeit
noch in Erarbeitung befindlichen Vorhabenplanung im Bereich der zukünftigen
MechZB abhängt. Sollten in diesem Zusammenhang Eingriffe in die gesetzlich geschützte Allee an der Anrather Straße nicht vermeidbar sein (siehe Vermeidungsmaßnahme V4 in Kap. 5.2) bedarf es nach § 67 BNatSchG einer Befreiung von den
Verboten des § 41 (1) LNatSchG NRW, nach dem die Beseitigung von Alleen sowie
alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können verboten sind. Zudem würde ein über die in Kap. 5.3 beschriebenen Maßnahmen hinausgehender Ersatz erforderlich.
Negative Auswirkungen auf die in der Umgebung vorhandenen schutzwürdigen
Biotope, Verbundflächen und Alleen sind aufgrund der Lage außerhalb des
Plangebietes nicht zu erwarten.
Anlagebedingt wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine zusätzliche
Versiegelung von bis zu ca. 65.000 m2 Fläche planungsrechtlich ermöglicht (s.
Bilanz in Kap. 5.4), die zu einem Verlust von Biotopen und einer Verringerung der
biologischen Vielfalt im Plangebiet führt. Betroffen hiervon sind überwiegend
ökologisch hochwertige Gehölzbestände (u.a. Wald), ein bedingt naturnahes
Stillgewässer (Versickerungsbecken) sowie geringwertige Ackerflächen. Dies stellt
eine erhebliche und damit ausgleichspflichtige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes im Sinne der Eingriffsregelung dar.
Betriebsbedingt werden sich anthropogene Störwirkungen (in Form von Lärm, Licht
und Bewegungen) im Plangebiet ausweiten. Da der Raum bereits im Ausgangszustand größtenteils denselben anthropogenen Störwirkungen unterliegt, bislang
keine Brutvorkommen von planungsrelevanten Arten festgestellt wurden und Ausweichhabitate im Umfeld vorhanden sind, sind erhebliche Auswirkungen auf den
Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht zu prognostizieren. Durch die
Vorbelastung angrenzender Lebensräume und der vorgesehenen Eingrünung des
Plangebietes sind erhebliche Beeinträchtigungen angrenzender Lebensräume
ebenfalls auszuschließen.
Fazit
Der Eingriff in den Naturhaushalt ist im Sinne der Eingriffsregelung als erheblich zu
werten und bedarf der Kompensation. Für den Fall, dass Eingriffe in die gesetzlich
geschützte Allee an der Anrather Straße nicht vermeidbar sind (siehe Vermeidungsmaßnahme V4 in Kap. 5.2) bedarf es nach § 67 BNatSchG einer Befreiung von den
Verboten des § 41 (1) LNatSchG NRW, zudem ist ein Ersatz erforderlich. Gemäß
durchgeführter ASP ist zu konstatieren, dass mit dem geplanten Vorhaben - unter
Beachtung von Schutz-, Vermeidungs-, und ggf. Ersatzmaßnahmen (s. Kap. 5.2)
zum derzeitigen Kenntnisstand keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
verbunden sind (ÖKOPLAN 2016 a und b). Erhebliche Auswirkungen auf lokale
Populationen sind nicht zu prognostizieren. Im Fall einer Verlagerung des
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
35
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Versickerungsbeckens im Südwesten ist ein Lebensraumverlust für die als
planungsrelevant geltende Waldschnepfe nicht auszuschließen, sodass weiterführende Untersuchungen und ggf. (bei Bestätigung eines Brutvorkommens) CEFund Vermeidungsmaßnahmen erforderlich werden.
4.2.3
Boden
Durch den Baufahrzeugverkehr ist baubedingt mit Bodenverdichtungen, insbesondere der verdichtungsempfindlichen, feuchten Böden (Gleye, Pseudogley-Gleye)
zu rechnen. Ebenfalls kann es zu einem baubedingten Eintrag von Schadstoffen
oder Schmiermitteln in den Boden kommen. Diese Konflikte können jedoch bei
Berücksichtigung von entsprechenden Maßnahmen vermieden werden (siehe Kap.
5.2).
Anlagebedingt wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine zusätzliche
dauerhafte Versiegelung von bis zu ca. 65.000 m2 Fläche planungsrechtlich ermöglicht (s. Bilanz in Kap. 5.4), die zur Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen führt. Hiervon betroffen sind weniger schutzwürdige Böden. Gemäß den im
Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung genannten Orientierungsregeln
(STORM & BUNGE 2015) sind Flächenversieglungen > 1,6 ha im bisherigen bauplanungsrechtlichen Außenbereich als schwere Umweltauswirkung einzustufen.
Aufgrund des Umfangs der Flächenversiegelung werden die Auswirkungen auf das
Schutzgut Boden als abwägungserheblich bewertet.
4.2.4
Wasser
Grundwasser
Baubedingt besteht das potenzielle Risiko von Schadstoffeinträgen in das Grundwasser während der Baumaßnahmen. Unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen (Kap. 5.2) kann das baubedingte Risiko des
Schadstoffeintrages in das Grundwasser verringert werden.
Anlagebedingt reduziert sich gegenüber dem derzeitigen Zustand die Grundwasserneubildungsrate; die zusätzliche Versiegelung führt zu einer Erhöhung des Oberflächenwasserabflusses. Diese Effekte können durch eine Versickerung vor Ort
gemindert werden. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, die Dachflächenwässer des
Paketzentrums wie zuvor dem bestehenden bzw. zu verlagernden Versickerungsbecken im Südwesten des Plangebietes zuzuführen. Den Vorgaben des § 55 (2)
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird demzufolge entsprochen. Die Entwässerung der Hofflächen erfolgt zukünftig über ein unterirdisches Regenrückhaltebecken mit Kläreinrichtung und Anschluss an den öffentlichen Regenwassersammler in der Anrather Straße, das das derzeitig bestehende offene Becken ersetzen
soll. Konflikte mit den Bewirtschaftungszielen der EG-WRRL sind nicht zu prognostizieren. Erhebliche Auswirkungen ergeben sich aus dem Vorhaben nicht.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ergeben sich durch das Vorhaben nicht. Die
Planung und Ausführung des Vorhabens sieht vor, die Anforderungen an die geplante Wasserschutzzone III A zum Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
36
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive
Verunreinigungen wie folgt zu berücksichtigen: Die Betriebsform des Paketzentrums
sieht wie bisher keinen offenen Umschlag von Paketen / Stoffen auf den Außenflächen des Betriebes vor. Der An- und Abtransport der Pakete erfolgt durch unmittelbares Andocken der Fahrzeuge an die Toranlagen des Betriebsgebäudes, in
dessen Inneren die Sortierung / der Umschlag der Pakete erfolgt. Beschädigte
Sendungen werden einer besonderen Dienststelle zugeführt, wo sie neu verpackt
werden. Hierbei werden Sendungen, bei denen Flüssigkeiten austreten, in besondere Behältnisse aufgenommen. Die Betriebsgebäude werden zudem mittels Gas
beheizt, so dass keine Brennstoffe auf dem Grundstück gelagert werden. Auch für
Kraftfahrzeuge werden keine Betriebsstoffe (Motoröl, Kraftstoff) auf dem Grundstück
gelagert oder umgefüllt. Um auf den Verkehrs- und Abstellflächen ein Eindringen
von Schadstoffen in das Erdreich zu verhindern, werden auch künftig die Oberflächen in wasserdichter Form ausgeführt und mit Hochbordanlagen gegenüber den
Grünflächen abgegrenzt. Hierdurch kann zudem im Falle eines Brandes das Löschwasser vor einem Eindringen in den Grünzonenbereich zurückgehalten und im
Grundleitungssystem und dem bestehenden Regenrückhaltebecken gesammelt
werden. Vor einer Einleitung in den städtischen Kanal kann das Wasser auf eventuelle Kontaminationen überprüft und ggf. auf besondere Weise entsorgt werden.
Zudem enthält das bestehende Regenrückhaltebecken eine Vorrichtung, die
schwimmende Verunreinigungen und Leichtflüssigkeiten abscheidet. Für den Fall,
dass aufgrund von geplanten Erweiterungen, eine Verlagerung des Versickerungsbeckens erfolgen muss, werden die gleichen Vorkehrungen getroffen. Unter Beachtung der Ziele für den Gewässerschutz sind insgesamt keine dauerhaften und
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten (IGK / STADT KREFELD 2017).
Oberflächengewässer
Natürliche Oberflächengewässer sind durch das Vorhaben nicht betroffen. Eine
anlagebedingte, mit der Planung erforderliche Verlagerung des im Südwesten
bestehenden Versickerungsbeckens, dass sich als bedingt naturnahes Gewässer
darstellt, ist nicht auszuschließen. Das im Nordosten des Betriebsgrundstückes
bestehende Regenrückhaltebecken wird durch ein unterirdisches Bauwerk ersetzt.
Der Biotopverlust findet in der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (s. Kap. 5.4)
Berücksichtigung. Als Folgewirkung der Entwässerung der zusätzlich entstehenden
Hofflächen ergibt sich betriebsbedingt eine Erhöhung der anfallenden Wassermenge für den öffentlichen Regenwassersammler in der Anrather Straße. Aufgrund
des neu geplanten Regenrückhaltebeckens mit ausreichender Speicherkapazität
sind erhebliche Auswirkungen nicht zu erwarten (schriftl. Mittl. IGK 2017).
4.2.5
Klima / Luft
Während der Bauphase kommt es aufgrund der Baufahrzeuge zu erhöhten
Schadstoffausstößen, die jedoch aufgrund des temporären Charakters als nicht
erhebliche Belastung einzustufen sind.
Anlagebedingt entfällt ein Großteil der begrünten Flächen, darunter auch Gehölzund Ackerflächen mit Frisch- und Kaltluftproduktionsfunktion. Die bioklimatisch
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
37
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
günstigen Funktionen dieser Flächen gehen folglich verloren und weichen dem
bereits im Kernbereich vorhandenem Gewerbe-Klimatop. Im Vergleich zum Umland
erwärmen sich die Flächen tagsüber stärker und kühlen nachts schneller ab. Die
Bewertung der gesamtstädtischen Klimaanalyse der Stadt Krefeld (UNIVERSITÄT
ESSEN 2003) stellt den Eingriffsbereich in der Planungshinweiskarte als Übergangsraum bzw. als allgemeinen Ausgleichsraum mit Frisch- und Kaltluftproduktion von
geringer bis mittlerer Relevanz dar. Aufgrund der geringen Flächenausdehnung und
Lage zum Stadtgebiet resultieren aus dem Vorhaben und unter Berücksichtigung
der Ausgleichsmaßnahmen keine erheblich negativen Beeinträchtigungen der
klimatischen Situation. Das Vorhaben steht den Empfehlungen der Planungshinweiskarte (UNIVERSITÄT ESSEN 2003) nicht grundsätzlich entgegen, da diese eine
maßvolle Erweiterung von Bauflächen ermöglicht. Der Verlust an bioklimatisch
günstig wirkenden Strukturen wird durch die vorgesehene Ersatzaufforstung sowie
die geplanten Begrünungsmaßnahmen (s. Kap. 5.3) ausgeglichen. Die Maßnahme
M4 entspricht zudem der Zielsetzung der Planungshinweiskarte, bestehende
Waldflächen zu großräumigen Frischluftproduktionsgebieten zu erweitern. Um dem
Klimaschutz Rechnung zu tragen, erfolgte die Artauswahl der zu pflanzenden Gehölzen zudem unter Berücksichtigung ihrer Anpassungsfähigkeit an den prognostizierten Klimawandel (s. Maßnahme M1).
Laut des Verkehrsgutachtens (IGS 2017) erhöht sich das betriebsbedingte Verkehrsaufkommen mit knapp 10% nur geringfügig und ausschließlich durch Zustellfahrzeuge und Mitarbeiter-Pkws. In Folge der Verkehrszunahme ist eine Erhöhung
der Schadstoffemissionen zu prognostizieren. Um negative Auswirkungen auf die
Umwelt zu vermeiden bzw. zu verringern sind von der Deutschen Post AG verschiedene Maßnahmen, insbesondere zum Erhalt und zur Schaffung neuer klimatisch günstig wirkender Flächen vorgesehen. Hierzu zählen die zur Kompensation
herangezogenen und in Kap. 5.3 beschriebenen Maßnahmen M1-M4 als auch die
Festsetzung zur Begrünung von Dachflächen neu entstehender Gebäude (siehe
V16 in Kap. 5.2). Zudem hat sich die Deutsche Post AG die Reduktion von Energieverbrauch und Emissionen zum Ziel gesetzt. Ein wichtiger Aspekt stellt in diesem
Zusammenhang die schrittweise Umstellung des Fuhrparks der Deutschen Post auf
Elektrofahrzeuge sowie die Verwendung energiesparender und umweltfreundlicher
LED Beleuchtung dar. Durch die vorgesehenen Umbaumaßnahmen können zudem
eine Optimierung der Abwicklungsprozesse und eine Reduzierung der Verkehre von
konventionell mit fossilem Kraftstoff betriebenen Fahrzeugen erzielt werden, die mit
einer Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und Emissionen einhergeht.
Insgesamt sind die genannten Maßnahmen positiv hinsichtlich der Luftqualität und
des Klimaschutzes zu werten und entsprechen den Zielen des Luftreinhalteplanes
der Stadt Krefeld.
Erhebliche Auswirkungen auf die Luftqualität und das Klima sind unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen und der lufthygienisch günstig wirkenden
Freiflächen der Umgebung nicht zu erwarten.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
38
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
4.2.6
933 - 02/2018
Landschaftsbild
Baubedingt ergibt sich durch den Baustellenbetrieb eine temporäre und somit nicht
erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
Anlagebedingt werden die Flächen des Frachtpostzentrums wesentlich erweitert
und die bisher bestehende sichtverschattende Eingrünung entfällt zum Teil bzw.
wird bedeutend verschmälert. Hinzukommt die Anlage von 7 m hohen Lärmschutzwänden im Westen und Osten des Plangebietes, die aufgrund ihrer Dimensionierung deutlich hervortreten. Der Bebauungsplan sieht eine „neue“ umlaufende
Eingrünung des Betriebsgrundstücks in einer variierenden Breite (von ca. 3 bis 18
m) vor, in die auch die Lärmschutzwände integriert werden sollen. Unter Berücksichtigung einer gewissen Entwicklungszeit wird auch auf diese Weise wieder ein
gewisses Maß an Sichtverschattung erreicht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Planung vorsieht, die Bauhöhenbeschränkung auf 54,0 m ü. NHN festzusetzen,
orientiert an der Gebäudehöhe des heutigen Verwaltungsgebäudes von ca. 15,50
m. Im Sinne einer sogenannten „Worst-Case-Betrachtung“ wird somit die Möglichkeit zur Erhöhung der weiteren Bestandsgebäude sowie zur Neuerrichtung höherer
Gebäude im gesamten Sondergebiet eröffnet. In Verbindung mit der Tatsache, dass
die geplante Eingrünung überwiegend in geringerer Breite ausfällt als im Ausgangszustand und deshalb abschnittsweise nur Strauchpflanzungen möglich sind1, wird
sich die optische Wahrnehmbarkeit des Frachtpostzentrums deutlich erhöhen.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungsstrukturen und Vorbelastungen
(in Form von stark frequentierten Straßen, Hochspannungsfreileitungen, Gewerbe-,
Industrie- und Siedlungsbereichen), die zu einer geringen visuellen Qualität des
Umfeldes beitragen, kann für die Planung festgestellt werden, dass die Auswirkung
auf das Schutzgut Landschaftsbild bzw. dessen Beeinträchtigung nicht als erheblich
einzustufen ist.
4.2.7
Darstellungen des Landschaftsplanes
Im Zuge der Realisierung des Vorhabens gehen Gehölzbestände innerhalb des
Plangebietes dauerhaft verloren (s. Kap. 4.2.2). Zur Kompensation des Eingriffes
erfolgen Gehölz Neuanpflanzungen. Den Anforderungen (s. Kap. 1.6) der im LP
dargestellten Zielbereiche 1.2 und 1.5 (STADT KREFELD 1991, Stand 2014) wird
durch diese Kompensationsmaßnahmen entsprochen.
Anlagebedingt wird das Betriebsgelände um angrenzende Areale erweitert und die
planrechtliche Voraussetzung für die Errichtung baulicher Anlagen geschaffen,
wodurch sich die optische Wahrnehmbarkeit des Paketzentrums erhöht (s. Kap.
4.2.6). Demzufolge würde durch die Realisierung der B-Plan Festsetzungen gegen
die Verbote gemäß den Festsetzungen 2.2. A des LPs der Stadt Krefeld verstoßen.
Der B-Plan steht somit im Widerspruch zu den Festsetzungen des Landschaftsplanes. Gemäß § 20 LNatSchG NRW Abs. 4 treten „bei der Aufstellung, Änderung
und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit
dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach §
1
Vergleiche Nachbarrechtsgesetz NRW §41 und §43
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
39
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches außer Kraft, soweit der Träger
der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan
nicht widersprochen hat.“ Ebenso gilt: „(...) für die Darstellungen in Flächennutzungsplänen mit der Rechtswirkung von § 35 Absatz 3 Satz 3 des Baugesetzbuches
treten die widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des Flächennutzungsplans außer Kraft, soweit der
Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat.“
Aufgrund der Vorbelastung des Raumes, insbesondere dem bestehendem
Paketzentrum innerhalb des LSG, werden durch den B-Plan jedoch keine Handlungen ausgelöst, die den Charakter des LSG Oberbenrad-Forstwald grundlegend
verändern.
4.2.8
Kultur- und sonstige Sachgüter
Charakteristische Elemente des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches
Kempener Lehmplatte (KLB 18.01) werden durch das Vorhaben nicht überplant.
Erheblich Konflikte mit den Erhaltungszielen des KLB sind daher nicht zu erkennen.
Gemäß den vorliegenden Angaben durchziehen zwei Gasleitungen den Süden des
Plangebietes, eine weitere Gasleitung ist zudem geplant. Des Weiteren verlaufen
Ver- und Entsorgungsleitungen durch das Betriebsgrundstück im Nordwesten im
Bereich der Zufahrt zum Paketzentrum, östlich davon von der Anrather Straße zum
Paketzentrum sowie westlich davon entlang der Anrather Straße. Unter Beachtung
der Schutzstreifen und Restriktionen der mit Leitungsrechten belasteten Flächen
sind keine Auswirkungen zu erwarten. Auch sind bezüglich der Anbauverbotszone
der A 44 unter Berücksichtigung der diesbezüglichen anbaurechtlichen Bestimmungen und Beschränkungen gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz keine erheblichen
Auswirkungen zu erwarten. Aufgrund der Lage der bereits vorabgenehmigten und
realisierten Stauspur innerhalb der Anbauverbotszone hat sich die Post entschieden, die Stauspur nachträglich so umzubauen, dass diese vollständig außerhalb der
Anbauverbotszone liegt. Die Baugrenzen des B-Planes befinden sich ebenfalls
außerhalb der Anbauverbotszone.
4.2.9
Wechselwirkungen
Betrachtet werden bei den Wechselwirkungen die funktionalen und strukturellen
Beziehungen zwischen den jeweiligen Schutzgütern sowie innerhalb von Schutzgütern. So können sich z. B. die Auswirkungen in ihrer Wirkung addieren oder u. U.
auch zu einer Verminderung der Wirkungen führen. Da der Mensch nicht
unmittelbar in das Wirkungsgefüge der Ökosysteme integriert ist, nimmt er als
Schutzgut eine Sonderrolle ein. Die Wechselwirkungen, die durch den vielfältigen
Einfluss des Menschen auf Natur und Landschaft verursacht werden, finden vor
allem im Rahmen der Ermittlung von Vorbelastungen Berücksichtigung.
Es bestehen Wechselbeziehungen hinsichtlich der Schutzgüter „Menschen“ (Gesundheit) und „Luft“ in Bezug auf die Schadstoffbelastung sowie hinsichtlich der
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
40
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Schutzgüter „Menschen“ (Gesundheit) und „Boden“ hinsichtlich der Erdbebengefährdung. Weitere Wechselwirkungen bestehen zwischen den Schutzgütern
„Boden“ und „Wasser“, die beide durch Versiegelung betroffen und in ihrer Funktion
beeinträchtigt werden können. Des Weiteren betreffen Auswirkungen auf den
Kulturlandschaftsbereich sowohl das Schutzgut „Landschaftsbild“ als auch das
Schutzgut „Kulturgüter“. Spezielle Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
die zu einer veränderten Wertung der einzelnen Standortfaktoren führen, sind im
vorliegenden Fall jedoch nicht zu erkennen.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
41
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
4.2.10 Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen
Die Auswirkungen des Vorhabens werden hinsichtlich der Schwere und ihrer Erheblichkeit überprüft. Kriterien für die Bestimmung der Erheblichkeit von Umweltauswirkungen sind dabei u. a. ihre Merkmale insbesondere in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit, den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter, die Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt
sowie den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen. Die Wirkungen
auf die Schutzgüter können sowohl positiv als auch negativ sein und werden 5-stufig
bewertet:
+
•
••
•••
positive Wirkung
keine Beeinträchtigung
geringe Beeinträchtigung
mittlere Beeinträchtigung
hohe, erhebliche Beeinträchtigung
Die Einschätzung der Erheblichkeit erfolgt 2-stufig:
voraussichtlich erheblich negative Umweltwirkungen zu erwarten
o
voraussichtlich keine erheblich negativen Umweltwirkungen zu erwarten
Tab. 8: Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen
Schutzgut bezogene Umweltauswirkungen
Wir- Erhbl.kung keit
Menschen
baubedingt
temporäre Erhöhung von Lärm- und Schadstoffbelastungen durch den
Baustellenverkehr.
•
O
anlagebedingt besteht aufgrund der Zuordnung des Plangebietes zur Erdbebenzone
1 potenziell die Gefahr von Erdbeben. Unter Berücksichtigung entsprechender
Maßnahmen sind erhebliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit nicht zu
erwarten.
•
O
betriebsbedingt
Erhöhung des Verkehrsaufkommen um ca. 10 %.Um Überschreitungen der
Immissionsrichtwerte der TA Lärm für im Umfeld vorhandene Wohnnutzungen
insbesondere durch den Nachtbetrieb zu vermeiden, sind Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen.
Erhöhter Schadstoffausstoß durch Verkehrszunahme, Überschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV für Feinstaub und Stickstoffdioxid aufgrund der Art der
Bebauung und der bioklimatisch günstigen Freiflächen im Umfeld nicht zu erwarten.
••
O
••
O
Gesamtbewertung: Keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
baubedingt
Temporäre Beeinträchtigungen durch Lärm, Bewegung und Licht in einem bereits
vorbelasteten Raum.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
•
O
42
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
Forts. Tab. 8:
933 - 02/2018
Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen
Schutzgut bezogene Umweltauswirkungen
Wir- Erhbl.kung keit
Pflanzen/ Tiere/ biologische Vielfalt
bau- / anlagebedingt
Verlust von Biotopstrukturen/ Lebensraum bzw. Verringerung der biolog. Vielfalt
2
aufgrund von zusätzlicher Flächenversiegelung (bis zu ca. 65.000 m ). Kompensation im Rahmen der Eingriffsregelung erforderlich. Sollten Eingriffe in die gesetzlich
geschützte Allee an der Anrather Straße nicht vermeidbar sein (siehe Vermeidungsmaßnahme V4 in Kap. 5.2) bedarf es nach § 67 BNatSchG einer Befreiung von den
Verboten des § 41 (1) LNatSchG NRW.
••
O
••
O
Gesamtbewertung: Unter Beachtung von Schutz-, Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.
O
Zum derzeitigen Kenntnisstand keine Betroffenheit existenzieller Lebensraumbestandteile von Tierarten. Ein Auslösen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
gemäß §44 Abs. 1 BNatSchG lässt sich unter Beachtung entsprechender Maßnahmen vermeiden.
betriebsbedingt
Ausweitung von anthropogenen Störwirkungen im Plangebiet. Keine Auswirkung auf
den Erhaltungszustand lokaler Populationen.
Boden
baubedingt
Bodenverdichtung sowie Risiko von Schadstoffeinträgen in den Boden;
Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen erforderlich.
anlagebedingt
Zusätzliche Versiegelung von bis zu ca. 65.000 m2 weniger schutzwürdiger Böden.
Kompensation im Rahmen der Eingriffsregelung erforderlich.
betriebsbedingt
keine Auswirkungen zu erwarten.
•
O
•••
O
Gesamtbewertung: Der Umfang der Flächenversiegelung stellt eine erhebliche und damit
abwägungsrelevante Auswirkung auf das Schutzgut Boden dar.
Wasser
baubedingt
potenzielles Risiko des Schadstoffeintrags in das Grundwasser, Vermeidung durch
entsprechende Maßnahmen möglich.
O
anlagebedingt
Erhöhung der Versiegelungsrate bedingt eine Erhöhung des Oberflächenabflusses
und eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate. Minderung durch eine
ortsnahe Versickerung vorgesehen.
••
O
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.
O
Gesamtbewertung: Keine erheblichen Umweltauswirkungen.
O
Klima / Luft
baubedingt
temporär erhöhte Schadstoffbelastungen durch den Baustellenverkehr.
•
anlagebedingt
Erhöhung der Versiegelungsrate, Etablierung eines Gewerbeklimatops, Verlust von
bioklimatisch günstig wirkenden Freiflächen.
•
Kompensation durch Schaffung neuer, bioklimatisch günstig wirkender Flächen,
angrenzende Freiflächen (außerhalb des Plangebietes) bleiben erhalten.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
O
O
+
43
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
Forts. Tab. 8:
933 - 02/2018
Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen
Schutzgut bezogene Umweltauswirkungen
Wir- Erhbl.kung keit
Klima / Luft (Forts.)
betriebsbedingt
Erhöhung des Verkehrsaufkommens um ca. 10 % sowie Erhöhung der damit
einhergehenden Emissionen.
••
Maßnahmen zur Reduzierung von Kraftstoffverbrauch und Emissionen sowie zur
Schaffung von Flächen mit bioklimatisch günstiger Funktion sind vorgesehen.
+
O
Gesamtbewertung: Keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
O
Landschaftsbild
baubedingt
temporäre optische und akustische Beeinträchtigungen durch den Baustellenbetrieb.
•
O
anlagebedingt
Flächenerweiterung des Frachtpostzentrums, Anlage von 7 m hohen
Lärmschutzwänden, bestehende sichtverschattende Eingrünung wird z.T.
verschmälert, erhöhte optische Wahrnehmbarkeit des Frachtpostzentrums in einem
bereits vorbelasteten Raum.
••
O
betriebsbedingt sind keine Auswirkungen zu erwarten.
O
O
Gesamtbewertung: Keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
Darstellungen des Landschaftsplanes
bau-/anlagebedingt
Erweiterung des Betriebsgeländes, Errichtung baulicher Anlagen und Erhöhung der
optischen Wahrnehmbarkeit des Paketzentrums. Demzufolge würde durch die
Realisierung der B-Plan Festsetzungen gegen die Verbote für das LSG gemäß den
Festsetzungen 2.2. A des LPs der Stadt Krefeld verstoßen. Gemäß § 20 LNatSchG
NRW treten die Festsetzungen des LP mit Rechtswirksamkeit des B-Planes und der
FNP-Änderung außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren nicht widerspricht.
Aufgrund der Vorbelastung des Raumes, insbesondere dem bestehendem Paketzentrum innerhalb des LSG, werden durch den B-Plan jedoch keine Handlungen
ausgelöst, die den Charakter des LSG Oberbenrad-Forstwald grundlegend verändern. Die Kompensationsmaßnahmen entsprechen den Anforderungen der
Zielbereiche 1.2 und 1.5 des Landschaftsplanes.
••
Gesamtbewertung: Keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten.
O
O
Kultur- und Sachgüter
Keine Überplanung charakteristischer Elemente innerhalb des als bedeutsam
eingestuften Kulturlandschaftsbereiches 18.01.
•
O
Unter Beachtung der Schutzstreifen und Restriktionen der mit Leitungsrechten
belasteten Flächen sowie der Anbauverbotszone bzw. anbaufreien Zone sind keine
Auswirkungen zu erwarten.
O
Gesamtbewertung: Keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
O
44
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
5
Aufzeigen der geplanten Maßnahmen zur
Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
5.1
Darstellung anderweitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten
Die im Rahmen der Bauleitplanung vorzunehmende Betrachtung verschiedener
Varianten zur Ertüchtigung des Standortes kommt zu nachfolgendem Ergebnis (IGK
/ STADT KREFELD 2017):
Variante A: Beibehaltung des Status quo / Umstrukturierungen auf der bisherigen
Betriebsfläche
Aufgrund des bestehenden Handlungsdrucks der Aus- und Umbaumaßnahmen sind
bereits alle Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft worden, diese auf dem derzeit
nutzbaren Betriebsgelände und damit ohne die Abwicklung zeitaufwändiger, planungsrechtlicher Verfahren realisieren zu können.
Variante B: Verlagerung des Betriebsstandortes
Eine Verlagerung des Paketzentrums scheidet zum einen aus betriebswirtschaftlichen Gründen aus. Hinzu kommt, dass der bestehende Standort eine hohe Lagegunst aufweist: Die Lage des Paketzentrums in unmittelbarer Nähe zur Autobahn
sowie zu den vorhandenen gewerblichen Großkunden in den östlich benachbarten
Gewerbegebieten ist nicht nur besonders verkehrsgünstig, sondern trägt auch dazu
bei, Verkehrsbelastungen innerhalb des Stadtgebietes gering zu halten. Eine Aufgabe dieses Standortes wäre aus diesem Grund auch aus Sicht der Stadtentwicklung nicht zu befürworten. Auch vor dem Hintergrund eines ressourcenschonenden
Umgangs mit Flächen ist eine Verlagerung des Paketzentrums, einhergehend mit
dem Brachfallen des derzeitigen Betriebsstandortes und erheblicher Flächenneuinanspruchnahme andernorts nicht in Erwägung zu ziehen.
Variante C: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes bei Beschränkung der
betrieblichen Entwicklung auf das im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellte
Sondergebiet "Frachtpostzentrum"
Das im aktuellen Flächennutzungsplan erstmalig dargestellte Sondergebiet
"Frachtpostzentrum" ermöglicht – durch die Einbeziehung einer Erweiterungsfläche
nach Westen zur Bundesstraße 57 hin – bereits einen Entwicklungsspielraum für
das Paketzentrum, der deutlich über die derzeit nutzbare Betriebsfläche hinaus
geht. Aufgrund des Umfangs der vorgesehenen Maßnahmen sowie der erforderlichen räumlichen Zuordnung verschiedener Funktionsbereiche zu den bestehenden
Betriebsanlagen und des damit einhergehenden Flächenbedarfs an der Ost- und
Nordseite des Paketzentrums, ist dieser Entwicklungsspielraum jedoch nicht
ausreichend für die erforderliche Ertüchtigung des Standortes.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
45
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Variante D: Räumliche Erweiterung des Betriebsstandortes unter Einbeziehung
weiterer Erweiterungsflächen über das im Flächennutzungsplan dargestellte
Sondergebiet "Frachtpostzentrum" hinaus
Die erforderliche Vergrößerung der nutzbaren Betriebsfläche über das im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Sondergebiet hinaus, schafft die
notwendigen Rahmenbedingungen für die Ertüchtigung des Standortes. Eine
grundlegende Betrachtung potenzieller Erweiterungsflächen führt zu folgendem Ergebnis:
Erweiterung nach Norden:
Ein im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als "Fläche für Wald"
dargestellter, rund 2,45 ha umfassender Bereich zwischen den derzeitigen
Hofflächen des Paketzentrums und der Anrather Straße ist bereits Bestandteil des Betriebsgrundstücks und befindet sich somit im Eigentum der
Deutschen Post. Seine unmittelbare räumliche Zuordnung zur bestehenden
gewerblichen Betriebsfläche, die unter anderem die Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis mit Verbindung zum Paketzentrum über eine Förderbrücke ermöglicht, macht ihn zu einer geeigneten und auch erforderlichen
Erweiterungsfläche. Andere Erweiterungsmöglichkeiten nach Norden ergeben sich nicht: Im Nordosten des Betriebsgrundstücks liegt eine private Hofstelle. Eine Erweiterung über die Anrather Straße hinaus ist weder betrieblich noch planungsrechtlich in Erwägung zu ziehen.
Erweiterung nach Osten:
Von besonderer Bedeutung für die betriebliche Entwicklung ist die Möglichkeit einer - zumindest geringfügigen - Erweiterung nach Osten. Aufgrund des
bestehenden Grundstückszuschnitts sind dort derzeit weder ausreichende
Rangiertiefen der Hofflächen gegeben, noch besteht die Möglichkeit, die
zwingend erforderlichen Wechselbrücken- / Containerabstellflächen in
unmittelbarer räumlicher Zuordnung zum Innenhofbereich errichten zu
können. Einzig verfügbare Erweiterungsfläche nach Osten ist ein rund 0,8 ha
großer Teilbereich des Flurstücks 22, Flur 28, Gemarkung Fischeln, der
derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und im Flächennutzungsplan als
"Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt ist.
Erweiterung nach Süden:
Die räumliche Ausdehnung des derzeitigen Betriebsgrundstücks nach Süden
bietet genügend Entwicklungsspielraum für die erforderliche Anordnung von
Wechselbrückenabstellflächen in räumlicher Zuordnung zu den Toranlagen
der Gebäude-Südseite. Eine über die derzeitige Abgrenzung des Sondergebietes hinausgehende Erweiterung nach Süden ist deshalb nicht erforderlich
bzw. könnte auch keine Funktionen übernehmen, die der Gebäudeost- und nordseite zugeordnet sind.
Erweiterung nach Westen:
Die Abgrenzung des Sondergebietes bis zur Bundesstraße 57 ermöglicht
nach Westen hin ausreichende Entwicklungsspielräume. Eine Erweiterung
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
46
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
über die Bundesstraße hinaus ist weder betrieblich noch planungsrechtlich in
Erwägung zu ziehen bzw. könnte auch keine Funktionen übernehmen, die
den übrigen Gebäudeseiten zugeordnet sind.
Fazit:
Nach Maßgabe des § 1 Abs. 5 BauGB soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig
durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Gemäß § 1a Abs. 2 soll mit
Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Ferner ist die Notwendigkeit
der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen nach Maßgabe
des § 1a Abs. 2 BauGB zu begründen.
Da das derzeit genehmigungsrechtlich nutzbare Betriebsgelände keine Flächenreserven bietet und eine Verlagerung des gesamten Paketzentrums oder einzelner
Anlagenbestandteile auszuschließen ist, stellt die räumliche Vergrößerung des
Betriebes, einschließlich der Überplanung von landwirtschaftlich genutzter Fläche
und Wald, die einzig verbleibende Möglichkeit dar, die betrieblichen Abläufe auch
zukünftig wirtschaftlich und kundengerecht am vorhandenen Standort fortführen zu
können. Da die im neuen Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausreichend sind, ist eine Erweiterung des Sondergebietes "Frachtpostzentrum" um die zwei genannten Änderungsbereiche im Norden und Südosten
zielführend.
Der Verlust landwirtschaftlicher Fläche ist im Vergleich zu den verbleibenden
Schlägen im Umfeld gering und stellt keine existentielle Bedrohung für die wirtschaftenden Betriebe dar. Für den Verlust der Waldflächen wird innerhalb des
Plangebietes Ersatz geschaffen. Die vorgesehene Aufforstung von Ackerfläche
entspricht der Darstellung und dem Ziel des rechtskräftigen FNPs der Stadt Krefeld
den Waldflächenanteil zu erhöhen.
5.2
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von
Beeinträchtigungen
Das Vorhaben führt zu Beeinträchtigungen, die durch die nachfolgend formulierten
Maßnahmen gemindert bzw. vermieden werden können. Diese werden nach Möglichkeit als Festsetzungen, Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen oder Hinweise in den Bebauungsplan bzw. als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung
aufgenommen.
Menschen
V1
Erdbebengefährdung: Berücksichtigung der technischen Baubestimmungen
des Landes NRW DIN 414912005-O4 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“; Durchführung einer Baugrunduntersuchung und objektbezogenen
Bewertung des Baugrundes insbesondere hinsichtlich der Tragfähigkeit und
des Setzungsverhaltens (s. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW vom
08. Mai 2017). Im B-Plan erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung gem. §
9 Abs. 5 BauGB.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
47
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
V2
Lärmschutz: Zum Schutz der im Umfeld vorhandenen Wohnnutzungen vor
schädlichen Schallimmissionen sind Lärmminderungsmaßnahmen vorzusehen. Im B-Plan erfolgt entsprechend die Festsetzung jeweils 7 m hoher,
beidseitig hochabsorbierend auszubildender Lärmschutzwände im Bereich
der westlichen und östlichen Randbereiche der überbaubaren Grundstücksfläche.
V3
Verwendung schadstoffarmer und lärmgedämpfter Baumaschinen.
Pflanzen / Tiere / biologische Vielfalt
V4
Alleenschutz: Die gesetzlich geschützte Allee im Bereich der Anrather
Straße ist nach Möglichkeit zu erhalten und im Fall von Eingriffen im unmittelbaren Umfeld der Bäume für die Zeit der Bauausführung gemäß DIN
18.920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsbeständen“ entsprechend zu sichern, z.B. mit Stammpolsterung. Sollte der Erhalt
aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, sind nach § 67 BNatSchG eine
Befreiung von den Verboten des § 41 LNatSchG NRW sowie Ersatzmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahme wird nachrichtlich in den B-Plan
gem. § 9 Abs. 6 BauGB übernommen.
V5
Fledermäuse: Zur Bewahrung der Funktionsfähigkeit randlicher Gehölzstrukturen sowie des Versickerungsbeckens als potenzielle Leitlinien bzw.
Nahrungshabitate für Fledermäuse, sind diese nach Möglichkeit geschlossen
zu erhalten (ÖKOPLAN 2016 a).
V6
Brutvögel: Um den Vorschriften des § 44 Abs.1 BNatSchG zu entsprechen
und eine Tötung europäischer Vogelarten grundsätzlich auszuschließen,
dürfen Rodungsmaßnahmen nur außerhalb der Brutzeiten von Anfang
Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden. Ist ein Eingriff innerhalb der
Brutzeit erforderlich, muss ein Vorkommen planungsrelevanter und
europäischer Vogelarten zuvor durch vertiefende Untersuchungen durch
eine Fachbiologen ausgeschlossen werden. Soweit mit der Umsetzung der
Bauleitplanung auch ein Rückbau des Versickerungsbeckens verbunden ist,
ist im Zusammenhang mit der Bauantragslegung ein Brutvorkommen der
Waldschnepfe zu überprüfen. Bestätigt sich das Brutvorkommen, ist ein
Ersatzlebensraum in Form einer gleich großen Feuchtfläche mit
Gehölzbestand als vorgezogene CEF-Maßnahme zu schaffen (ÖKOPLAN
2016 a). Ein entsprechender Hinweis wird in den B-Plan übernommen.
V7
Beschränkung der Bauphase auf einen möglichst kurzen Zeitraum.
V8
Minimierung der Gehölzrodungen auf das unbedingt erforderliche Maß
(Festsetzung von Flächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b).
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
48
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Boden und Wasser
V9
Fachgerechte Lagerung und ordnungsgemäßer Wiedereinbau der
unbelasteten Oberböden
V10
Zwischenlagerung von Aushub und Baumaterialien nur auf befestigten
Flächen.
V11
Für den Einbau / die Verwendung von Boden ist die LAGA Nr. 20 –
Allgemeiner Teil vom 06.11.2003 – in Verbindung mit der TR Boden vom
05.11.2004 einzuhalten und lediglich der Zuordnungswert Z0 – Boden ohne
Fremdbeimengungen zulässig. Ein entsprechender Hinweis wird in den BPlan aufgenommen.
V12
Unverzügliche Wiederherstellung temporär in Anspruch genommener
Arbeits- und Lagerflächen (Rückbau baustellenbedingter Zuwegungen,
Lockerung verdichteter Bereiche u. a.).
V13
Um Bodenverdichtungen zu vermeiden, sind die Arbeitsflächen und die
Zuwegungen mit Bohlen abzudecken, die nach Abschluss der Arbeiten
wieder zu entfernen sind.
V14
Fachgerechte und regelmäßige Wartung der eingesetzten Baumaschinen
zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen.
V15
Beachtung der Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur
Reinhaltung des Grundwassers, insbesondere §§ 8, 9, 10, 11, 13 und 48,
nach denen die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis im Fall des
Einbaus / der Verwendung von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen
bzw. mineralischen Baustoffen aus Bautätigkeiten (Recyclingbaustoffen)
oder industriellen Prozessen (Hochofen-, Hüttenschlacke etc.) als
Frostschutz-, Tragschicht oder Auffüllmaterial erforderlich ist. Ein
entsprechender Hinweis wird in den B-Plan aufgenommen.
Klima und Luft
V16
Dachbegrünung: Flachdächer oder flachgeneigte Dachflächen (≤ 15°
Neigung) sind nach Möglichkeit extensiv mit einer Sedum-Gras-Wildkraut
Saatmischung zu begrünen. Bei der Ausführung und Planung sollte die
„Dachbegrünungsrichtlinie“ (FLL 2008) beachtet werden. Die Begrünung ist
dauerhaft zu erhalten. Von der Verpflichtung ausgenommen sind verglaste
Flächen und technische Aufbauten sowie Dachbereiche für Photovoltaikanlagen oder Sonnenkollektoren. Eine entsprechende Festsetzung wird im
B-Plan aufgenommen.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
49
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Kultur- und Sachgüter
V17
Werden Baudenkmäler oder Hinweise auf solche vorgefunden ist die
Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu belassen und dies der
Stadt Krefeld (Untere Denkmalbehörde) zu melden. Ein entsprechender
Hinweis wird in den B-Plan aufgenommen.
V18
Beachtung der Schutzstreifen und Restriktionen der mit Leitungsrechten
belasteten Flächen. Entsprechende Festsetzungen, nachrichtliche
Übernahmen und Hinweise werden in den B-Plan aufgenommen.
V19
Berücksichtigung der anbaurechtlichen Bestimmungen und Beschränkungen
gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz. Es erfolgt diesbezüglich eine
nachrichtliche Übernahme in den B-Plan.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
50
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
5.3
933 - 02/2018
Kompensationsmaßnahmen
Maßnahme M1 – Begrünung der PKW Stellflächen
Die Baumpflanzungen dienen der Aufwertung der Verkehrsflächen sowie der
Minderung mikroklimatischer Negativauswirkungen der Bebauung/Nutzung.
Gemäß B-Plan ist eine Begrünung der PKW-Stellflächen vorzunehmen. Hierzu ist je
10 angefangene PKW-Stellplätze ein hochstämmiger, lebensraumtypischer und für
den Straßenraum geeigneter Laubbaum (Stammumfang mind. 20 cm) zu pflanzen,
dauerhaft zu erhalten und bei Abgang gleichwertig zu ersetzen. Die genaue Anzahl
an Stellplätzen und folglich Bäumen hängt von der konkreten Baumaßnahme ab.
Als Mindestanzahl werden jedoch basierend auf den Planungsstandards für Paketzentren (üblicherweise zu realisieren: 270 Stellplätze) und MZBs (üblicherweise zu
realisieren: 30 Stellplätze) 30 Bäume realisiert. Verwendung finden ausschließlich
für den Straßenraum geeignete Baumarten wie Winter-Linde, Feldahorn oder Echte
Mehlbeere. Die Arten Feldahorn und Echte Mehlbeere werden zudem laut ROLOFF
(2010) hinsichtlich ihrer Anpassungsfähigkeit im Hinblick auf den prognostizierten
Klimawandel als sehr geeignet bewertet und sind daher zu bevorzugen. Die Baumscheibe beträgt pro Baum mindestens 4 m2 und kann ggf. mit einem Gitterrost abgedeckt werden (Öffnungsanteil mindestens 15 %). Zudem ist ein Anfahrschutz anzubringen, um die Bäume vor mechanischen Verletzungen zu schützen.
Maßnahme M2 – Erhalt und Neuanlage von Gehölzbeständen
Die Maßnahme dient aufgrund der eingrünenden und sichtverschattenden Funktion
insbesondere dem Landschaftsbild. Gleichzeitig werden neue Ersatzbiotope mit
bioklimatisch günstiger Funktion geschaffen, die von einer Vielzahl an Arten als
Nist-, Schutz- und Nahrungshabitat genutzt werden können.
In den Bereichen der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen und zum Erhalt von
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie der Ausgleichsfläche 2 im
Südosten des Plangebietes ist eine Eingrünung des Plangebietes durch den Erhalt
vorhandener Gehölze sowie durch die Neupflanzung von lebensraumtypischen
Gehölzarten vorzunehmen.
Für die Anpflanzung werden folgende Arten vorgeschlagen:
Bäume 3 x verpflanzt, Stammumfang 14-16 cm
Stieleiche (Quercus robur), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Hainbuche (Carpinus
betulus), Eberesche (Sorbus aucuparia), Vogelkirsche (Prunus avium), Salweide
(Salix caprea).
Sträucher 2 x verpflanzt, Höhe 60-100 cm
Weißdorn (Crataegus monogyna), Kornelkirsche (Cornus mas), Schlehe (Prunus
spinosa), Haselnuss (Corylus avellana), Hartriegel (Cornus sanguinea), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Hundsrose (Rosa canina).
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
51
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Die Sträucher sind gruppenweise (je mind. 3 Gehölze einer Art) in einem Abstand
von 1,50 x 1,50 m zu pflanzen; je 100 m2 Pflanzfläche ist ein Baum der oben
genannten Arten beizumischen. Die Gehölzpflanzung ist der natürlichen Entwicklung zu überlassen und dauerhaft zu erhalten. Ausgefallene Gehölze sind entsprechend zu ersetzen. Zum Erhalt vorgesehene Gehölze sind für die Zeit der
Bauausführung gemäß DIN 18.920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsbeständen“ entsprechend zu sichern, z.B. mit Stammpolsterung. Im
Bereich der mit Leitungsrechten belasteten Fläche L2 und teilweise L3 im Nordwesten des Betriebsgrundstücks sind lediglich flachwurzelnde Sträucher zulässig.
Die mit Leitungsrechten belasteten Flächen L1 im Süden des Plangebietes sind
gänzlich von Gehölzen freizuhalten und gemäß M3 zu begrünen.
Maßnahme M3 – Ansaat von Extensivrasen
Die Maßnahme trägt zur Begrünung und Biotopaufwertung des Plangebietes bei.
Die mit Leitungsrechten belasteten Flächen L1 im Süden des Plangebietes sind mit
einer Blumen-Kräuter-Rasenmischung (z.B. Saatgutmischung „Blumenrasen,
Kräuterrasen“ von Rieger-Hofmann oder vergleichbare Mischungen) einzusäen (6
g/m2) und 1 - 2 mal im Jahr zu mähen.
Da eine Blumenwiese als Nahrungsquelle für Insekten dient und zudem einen
schönen Blühaspekt bietet, stellt sie eine optisch ansprechende und ökologisch
wertvolle Alternative zu den sonst üblichen Bepflanzungen von Schutzstreifen dar.
Maßnahme M4 – Aufforstung
Die Maßnahme dient den Schutzgütern Boden, Klima, Vegetation, Fauna und
Landschaftsbild, darüber hinaus trägt sie zum Biotopverbund bei. Ebenso erfüllt
diese Maßnahme den erforderlichen forstrechtlichen Ausgleich.
Zur Teilkompensation des Eingriffes erfolgt die Aufforstung einer 60.445 m2 großen
Ackerfläche auf Flurstück 6 (Flur 28, Gemarkung Fischeln), die im B-Plan als Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft – Ausgleichsfläche 1 festgesetzt wird. Diese befindet sich im unmittelbar
nördlichen Anschluss an die bereits vorhandene Kompensationsverpflichtung der
vorab genehmigten und vorgezogenen Maßnahmen (9.500 m2, davon 9.155 m2
aufgrund der errechneten Kompensationspflicht sowie 345 m2 freiwillig zur Arrondierung), die ebenfalls Teil der im Geltungsbereich des B-Planes festgesetzten
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft ist. Die Aufforstung ist im Pflanzverband 2 x 1 m mit Rotbuche (Fagus
sylvatica), 1 + 2, Mindestgröße 80 cm, Herkunft 810 01 anzulegen. Als Mischbaumarten sind 20 % Stiel-Eiche (Quercus robur, Mindestgröße 80 cm, Herkunft 81701)
sowie 5 % Vogelkirsche (Prunus avium, Mindestgröße 80 cm, Herkunft 81401)
horstweise einzumischen, wobei ein Horst einen Mindestdurchmesser von 30 m
aufweisen sollte. Entlang des Süd- und Westrandes sind ein 7-reihiger Waldrand im
Verband 1,5 x 1,5 m sowie ein 10 m breiter Krautsaum zur B57 im Westen sowie ein
4 m breiter Krautsaum zur Anrather Straße im Süden anzulegen, der einmal jährlich
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
52
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
zu mähen ist. Entlang des Ostrandes wird auf die Gestaltung eines Waldrandes und
Krautsaumes verzichtet, da im Rahmen des B-Planes Nr. 795 auf den anschließenden Flurstücken 3 und 4 weitere Aufforstungen geplant sind (Vgl. Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen vom 14. Juli 2017) und das ebenfalls östlich
benachbarte Flurstück 2 bereits mit Gehölzen bestanden ist. Für die Aufforstung
sind zu gleichen Anteilen Weißdorn (Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus
spinosa), Haselnuss (Coryllus avellana), Hartriegel (Cornus sanguinea), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Hundsrose (Rosa canina) und Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) mit einer Mindestgröße von 50 / 80 cm) zu verwenden. Die
Sträucher sind jeweils in Gruppen von 4 – 6 Stück einer Art zu pflanzen. Zudem sind
in den Waldrändern je 50 Feldahorne (Acer campestre) und Elsbeeren (Sorbus
torminalis) mit einer Mindestgröße von 80 cm einzeln einzumischen. Die Baumarten
müssen den Bestimmungen des Forstvermehrungsgutgesetzes vom 22.05.2002
entsprechen und für den hiesigen Raum geeignet sein. Die Aufforstung ist einschließlich des Waldrandes und des Sukzessionsstreifens durch den Bau eines
mindestens 1,5 m hohen Kulturzaunes gegen Wildschäden zu schützen und bis zu
ihrer Sicherung zu pflegen. Die Pflanzen sind von konkurrierender und verdämmender Vegetation freizuschneiden. Bei Ausfällen von mehr als 10 % der Ausgangspflanzenzahl ist nachzubessern.
Gemäß durchgeführter Artenschutzprüfung (ÖKOPLAN 2016 b) sind durch diese
Maßnahme weder für planungsrelevante Arten noch für europäisch geschützte
Vogelarten artenschutzrechtliche Verbotstatbestände zu erwarten.
Die Aufforstung entspricht den Darstellungen und dem Ziel des rechtskräftigen
FNPs den Waldflächenanteil in Krefeld zu erhöhen.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
53
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
5.4 Eingriffsbilanzierung
Durch die Ausweisung des Sondergebietes werden bisher begrünte Bereiche
versiegelt. Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist somit gegeben, der eine
Ermittlung des Kompensationsbedarfs erforderlich macht.
Die Ableitung des Kompensationsanspruches erfolgt unter folgenden Annahmen:
Die bereits vorab genehmigten und umgesetzten Vorhaben (Neubau der
LKW-Zufahrt und Ausbau der LKW-Ausfahrt sowie der Neubau von 31
zusätzlichen Wechselbrückenstellflächen) werden nun als Voreingriffszustand betrachtet, da für diese Maßnahmen bereits im Jahr 2015 im
Rahmen der Bauanträge eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung durchgeführt
wurde. Konsequenter Weise wird die Biotopaufwertung der aufgrund der
Eingriffe dieser Bauanträge erforderlichen Kompensation (Aufforstung von
9.500 m2, davon 9.155 m2 aufgrund der errechneten Kompensationspflicht
sowie 345 m2 freiwillig zur Arrondierung) nicht zum Ausgleich der Eingriffe
herangezogen, die aus den Festsetzungen des hier zu betrachtenden BPlanes Nr. 804 resultieren. Die Aufforstung von 9500 m2 Ackerfläche wird
daher in der hier dargestellten Bilanz nicht berücksichtigt, obwohl diese
innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans auf der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft zusammen mit der Maßnahme M 4 realisiert werden wird.
Die Erhaltung der gesetzlich geschützten Allee im Bereich der Anrather
Straße ist mit den Zielen der Bauleitplanung vereinbar. Sollte dies nicht
möglich sein, ist eine Befreiung nach § 67 BNatSchG sowie ein über die in
Kap. 5.3 beschriebenen Maßnahmen hinausgehender Ersatz erforderlich.
Die vorgesehenen Maßnahmen zu Kompensation des Biotopwertdefizites
wirken sich ebenfalls positiv auf die Fauna, das Landschaftsbild sowie auf
die natürlichen Boden- und Klimafunktionen der Umgebung aus, sodass für
diese Schutzgüter keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich
werden.
Die Gegenüberstellung der Biotopwerte des Vor- und des Nacheingriffszustandes in
Tab. 9 zeigt, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen der Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen werden kann. Darüber
hinaus wird ein Kompensationsüberschuss von 23.149 WE erzielt.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
54
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
Tab. 9: Bilanz
Voreingriffszustand
Biotoptypen / Festsetzungen
Bw
F (m²)
WE1
Nacheingriffszustand
F (m²)
(BwxF)
WE2
(BwxF)
Feldgehölz (Wald) mit lebensraumtypischen
Baumartenanteilen 70 < 90%
6
15.291
91.746
---
---
Feldgehölz (Wald) mit lebensraumtypischen
Baumartenanteilen 50 < 70%
5
2.901
14.505
---
---
Gebüsch mit Lebensraumtypischen
Gehölzanteilen ≥ 50%
5
22.157
110.785
---
---
Intensivrasen
2
1.359
2.718
---
---
Staugewässer, bedingt naturnah (VSB)
6
1.631
9.786
---
---
Staugewässer, naturfern (RRB)
2
500
1.000
---
---
Acker, intensiv
2
97.994
195.988
---
---
Grünanlage
3
6.810
20.430
---
---
Hochstaudenflur
3
3.122
9.366
---
---
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
4
4.404
17.616
---
---
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
2
5.803
11.606
---
---
Unversiegelter Weg
2
858
1.716
---
---
Teilversiegelte Fläche
1
487
487
---
---
Versiegelte Fläche
0
77.388
0
---
---
1
580
580
580
580
Versiegelte Fläche
0
5.022
0
5.022
0
Alleebäume (V4)
5
1.890
9.450
1.890
9.450
0
---
---
142.124
0
---
---
(2.340)
1.170
---
---
20.988
104.940
3
---
---
2.121
6.363
2
---
---
12.422
24.844
Fläche für die Abwasserbeseitigung
Schmutzwasserhebeanlage
Öffentliche Verkehrsfläche
Sondergebiet Postfrachtzentrum (GRZ 0,8)
Bebaubare / befestigbare Grundstücksfläche
(80%)
-
innerhalb dieser: Pflanzung von mind. 0,5
30 lebensraumtypischen Einzelbäumen im Bereich der PKWStellflächen (M1)
Nicht von baulichen Anlagen überdeckbare
Fläche (20%)
-
-
davon Fläche zum Anpflanzen und
zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen
-
davon Gehölzpflanzungen (M2)
-
davon Extensivrasen (M3)
davon restliche nicht mit baulichen
Anlagen überdeckbare Grundstücksfläche
5
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Ausgleichsfläche 1
-
davon Aufforstung (M4)
6
---
-
davon Acker, intensiv *
2
9.500
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
--19.000
60.445
362.670
9.500
19.000
55
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
Forts. Tab. 9:
933 - 02/2018
Bilanz
Voreingriffszustand
Biotoptypen / Festsetzungen
Bw
F (m²)
WE1
Nacheingriffszustand
F (m²)
(BwxF)
WE2
(BwxF)
Ausgleichsfläche 2
-
davon Gehölzpflanzungen (M2)
5
-
davon Extensivrasen (M3)
3
Summe
----257.697
----516.779
1.548
7.740
1.057
3.171
257.697
539.928
Biotopwertdifferenz (WE2 – WE1)
+ 23.149
Erläuterungen zu Tabelle 9:
BW
Biotopwert
F
Fläche in m2
WE
Werteinheit (Produkt aus Biotopwert und Fläche)
*
Ausgleichsfläche für vorabgenehmigte und bereits umgesetzte Maßnahmen
5.5
Forstrechtlicher Ausgleich
Im Plangebiet wurde von Wald und Holz NRW im Jahr 2015 insgesamt eine Fläche
von ca. 24.019 m2 als Wald definiert (siehe Abb. 11), von der bereits 3.556 m2 im
Zuge der Realisierung der vorabgenehmigten Maßnahmen umgewandelt wurden.
Da mit der Realisierung der Festsetzungen des B-Planes Nr. 804 die verbleibenden
ca. 20.463 m2 ebenfalls einer anderen Nutzung unterzogen werden, ist ein weiterer
forstrechtlicher Ausgleich im Verhältnis 1:2 erforderlich. Aus diesem Grund ist eine
Fläche von 40.926 m2 neu aufzuforsten. Die Maßnahme M4 (s. Kap. 5.3) kommt
dieser Verpflichtung nach.
Abb. 11: Darstellung der als Wald definierten Flächen (WALD UND HOLZ NRW 2015)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
56
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
6
Zusätzliche Angaben
6.1
Methodische Merkmale
933 - 02/2018
6.1.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten
Verfahren bei der Umweltprüfung
Die Umweltauswirkungen wurden anhand vorliegender Daten sowie eigener Erhebungen im Gelände umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet. Folgende
Fachgutachten/ Berichte gingen in die Erstellung des Umweltberichtes ein:
Geräuschimmissionsprognose im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung für
das Paketzentrum Krefeld (PZ47) am Standort Krefeld, Anrather Straße 660
(Stand: Entwurf 22.08.2017), TÜV RHEINLAND
Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße, Ergebnisbericht (Stand:
03.08.2017), IGS 2017;
Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße –
Stadtbezirk: Krefeld-Fischeln Begründung - Teil A - in der Fassung vom 22.
August 2017, IGK / STADT KREFELD 2017;
1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße
zwischen Anschlussstelle Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße
Stadtbezirk: Krefeld-Fischeln Begründung (Teil A) in der Fassung vom 22.
August 2017, IGK / STADT KREFELD 2017
Artenschutzrechtliche Fachbeiträge, ÖKOPLAN 2016 a und b sowie 2017 b;
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 804 –
Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße, Krefeld, (Stand: Entwurf
23.08.2017), ÖKOPLAN 2017 a.
Die Bewertung der Schutzgüter im Ist-Zustand sowie die Beschreibung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal-argumentativ, die Darstellung der zusammenfassenden
Bewertung mit Hilfe einer Matrix in tabellarischer Form.
6.1.2 Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der
Angaben aufgetreten sind
Bei der Zusammenstellung der Angaben traten keine Schwierigkeiten auf.
6.2
Geplante Maßnahmen des Monitorings
Nach § 4c BauGB überwachen die Städte und Gemeinden erhebliche Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten. Dadurch sollen insbesondere unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen frühzeitig ermittelt werden und die Möglichkeit eröffnet werden, in diesem Fall geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Des Weiteren wird auf die Unterrichtungspflicht der
Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB hingewiesen. Danach sind die Behörden aufgeÖkoplan – Bredemann und Fehrmann
57
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
fordert, wenn ihnen bei der Durchführung eines Bauleitplans Erkenntnisse über
erhebliche, insbesondere unvorhergesehene negative Umweltauswirkungen vorliegen, die Gemeinde darüber zu unterrichten. Die sich hieraus ergebenden Pflichten
zur Überwachung sind als Maßnahmen im Sinne des Monitorings gemäß BauGB zu
werten. Zur Sicherstellung der Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft
ist etwa 2 Jahre nach Durchführung der Anpflanzungen im Plangebiet der Anwuchserfolg der Gehölze im Bereich des Sondergebietes durch die Stadt Krefeld, Fachbereich Grünflächen zu kontrollieren. Darüber hinausreichende Maßnahmen zur
Überwachung der Umweltauswirkungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht
erforderlich.
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
58
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
7
933 - 02/2018
Zusammenfassung der Ergebnisse des
Umweltberichtes
Um die aufgrund des zunehmenden Online-Handels gestiegenen Sendungsaufkommen am Paketzentrum an der Anrather Straße 660 in Krefeld abwickeln zu
können, plant die Deutsche Post AG umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen des Paketzentrums, insbesondere der Verkehrsanlagen. Zudem ist die
Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis vorgesehen. Die planrechtliche
Sicherung des Vorhabens soll über die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 804
– Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – sowie einer parallelen Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Krefeld erfolgen.
Im Rahmen des Umweltberichtes werden die zu erwartenden Umweltauswirkungen
auf die verschiedenen Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, die sich
aufgrund des Bebauungsplanes ergeben können, prognostiziert und bewertet.
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen kommt zu dem Ergebnis, dass aus den
Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgrund der planungsrechtlich ermöglichten
Neuversiegelung von bis zu ca. 6,5 ha Fläche, abwägungserhebliche Auswirkungen
auf das Schutzgut Boden resultieren.
Da das derzeitige Betriebsgelände keine Flächenreserven bietet und eine Verlagerung des gesamten Paketzentrums oder einzelner Anlagenbestandteile keine
zielführende Alternative darstellt, ist die räumliche Vergrößerung des Betriebes,
einschließlich der Überplanung von landwirtschaftlich genutzter Fläche und Wald
sowie der großflächigen Bodenversiegelung die einzig verbleibende Möglichkeit, die
betrieblichen Abläufe zukünftig wirtschaftlich und kundengerecht am vorhandenen
Standort fortführen zu können.
Die Auswirkungen auf die übrigen Schutzgüter sind unter Berücksichtigung der
vorgesehenen Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen als nicht
erheblich zu werten.
Die Gegenüberstellung der Biotopwerte des Vor- und des Nacheingriffszustandes in
der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zeigt, dass unter Berücksichtigung der
vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen der Eingriff in Natur und Landschaft
ausgeglichen werden kann. Darüber hinaus wird ein Kompensationsüberschuss von
23.149 WE erzielt.
Essen, Februar 2018
Bernd Fehrmann
(Dipl. Ing., Dipl. Ökol.)
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
59
UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
8
933 - 02/2018
Quellenangaben
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§ 3c UVPG. - In: Bunge, T. & Storm, P-C. (Hrsg.): Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung (HdUVP). - 4. Lieferung 2011, Bd. 1 Nr. 2050, 1-52,
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Regierungsbezirk Düsseldorf, Teilabschnitt L4704 Krefeld. Stand: 08/2009
http://www.metropoleruhr.de/fileadmin//user_upload/metropoleruhr.de/01_PDFs/
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BUNZEL, A. (2005): Umweltprüfung in der Bauleitplanung. Deutsches Institut für
Urbanistik, 156 S., Berlin.
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(2008): Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 118 S., Bonn.
GASSNER, E., WINKELBRANDT, A & BERNOTAT, D. (2005): UVP - Rechtliche und
fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung. - 5. Aufl. 476 S.,
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GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1992): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen. M = 1:50.000, L 4704 Krefeld.
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Stadtbezirk: Krefeld-Fischeln Begründung - Teil A - in der Fassung vom 22.
August 2017, Stadt Krefeld.
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UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
933 - 02/2018
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Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
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UB zum B-Plan Nr. 804, Krefeld
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Erläuterung:
https://www.krefeld.de/c1257cbd001f275f/files/landschaftsplan[text]_stand_22.05.2014.pdf/$file/landschaftsplan[text]_stand_22.05.2014.pdf?openelement [10.08.2016].
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http://www.geoportal-niederrhein.de/rpweb/index.aspx?project=BPL_Krefeld
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efeld&p1=05114000&queryNr=-2&currPanel=2&=&sid=e2cf1cb7-658f-46b8a914-c865722f99fe# [10.08.2016].
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Synthetische Klimafunktionskarte (Maßstab 1: 20.000)
https://www.krefeld.de/C1257478002CCFBA/files/Synthetische_Klimafunktionsk
arte.pdf/$file/Synthetische_Klimafunktionskarte.pdf?OpenElement [15.08.2016]
Planungshinweiskarte (Maßstab 1: 20.000)
https://www.krefeld.de/C1257478002CCFBA/html/D5491171E2F89BDCC12575
FB0057FA86/$File/Klimaanalyse_Planungshinweiskarte.pdf?OpenElement
[15.08.2016].
Ökoplan – Bredemann und Fehrmann
62
Bi
ot
opt
y pen
Versiegelte Fläche
Teilversiegelte Fläche
Unversiegelter Feldweg
Acker
Intensivrasen
Grünanlage, strukturarm
Hochstaudenflur
Straßenbegleitgrün ohne
Gehölzbestand
Straßenbegleitgrün mit
Gehölzbestand
Gehölzstreifen / Gebüsch
/Ufergehölz lebensraumtypisch
Feldgehölz / Wald mit
lebensraumtyp. Arten 50-70%
Feldgehölz / Wald mit
lebensraumtyp. Arten 70-90%
Regenrückhaltebecken
Versickerungsbecken
Alleebäume
Gel
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BPl
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.804
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Godesberger Allee 157
53175 Bonn
1:3.
000
933
1
bm
10.
08.
2017
Festsetzu ngenu ndMaßnahmen
Fläche für die Abwasserbeseitigung
Öffentliche Straßenverkehrsfläche
Sondergebiet
Baugrenze
M1: Einzelbaumpflanzungen
(Standorte nicht festgesetzt)
Flächen zum Anpflanzen und zum
Erhalt von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
M2: Erhalt und Neuanlage von
Gehölzbeständen
M4
Ausgleichsfläche für vorab genehmigte
Maßnahmen, die nicht Bestandteil des
B-Plans Nr. 804 sind
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Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und
Landschaft
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M2
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen
M3: Extensivrasen
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1:3.
000
933
2
bm
23.
08.
2017