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Archiv (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
303 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:16
Archiv (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Archiv (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Archiv (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Archiv (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Archiv (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Archiv (Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5035 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 22.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 10.04.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 12.04.2018 Rat 12.04.2018 Betreff Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Anlage 2 zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – (Anlage 3 und 4 zur Vorlage Nr. 5035/18) wird zugestimmt. II. Bezirksvertretung Krefeld - Fischeln: Die Bezirksvertretung Krefeld - Fischeln nimmt die Beschlussvorlage über die Entscheidung über Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 804 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5035 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Vorbemerkung: Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplan Nr. 804 grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im April 2017), kann das vorliegende Bebauungsplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach den vor dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden. A. Bisherige Verfahrensschritte Einleitender Beschluss Der Rat der Stadt Krefeld hat am 02.06.2016 den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – gefasst mit der allgemeinen Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend erforderliche Ertüchtigung des Paketzentrums Krefeld im Sinne einer städtebaulich geordneten und umweltverträglichen Entwicklung zu schaffen. Ermöglicht werden sollte der Neubau einer leistungsfähigen Zufahrt mit ausreichenden Stauspuren und zugehörigen Abfertigungsflächen, der Ausbau einer leistungsfähigen Ausfahrt sowie die Erhöhung der Anzahl von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen. Darüber hinaus sollte die Grundlage zur Neu-Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis am Standort geschaffen werden. Dabei wurden zunächst ausschließlich das Betriebsgelände der Deutschen Post sowie die an der Anrather Straße, im Zufahrtsbereich des Paketzentrums gelegene städtische Fläche für die Abwasserbeseitigung in das Plangebiet einbezogen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung In seiner Sitzung am 25.10.2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 804 und die im Parallelverfahren durchgeführte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, welche in öffentlicher Veranstaltung am 06.04.2017 durchgeführt wurde. Entsprechend einem Auftrag aus dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung wurde dabei auch die Planung für die externen Ausgleichsflächen und für den Radweg an der Anrather Straße von der Hückelsmaystraße bis zum Bahnübergang mit vorgestellt. Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Bürger die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellung-nahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt I.) dieser Vorlage aufgeführt. Frühzeitige Beteiligung der Behörden Begründung Seite 3 Mit Schreiben vom 12.04.2017 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert, sich zur vorgelegten Planung zu äußern. Die in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt II.) dieser Vorlage aufgeführt. Anhörung der Bezirksvertretung Die Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln zum Bebauungsplanentwurf erfolgte am 19.09.2017 in der 19. Sitzung der Bezirksvertretung. Die Bezirksvertretung Fischeln nahm die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darüber hinaus wurde die Verwaltung aufgefordert, die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln zu den vorgesehenen Inhalten des noch zu erstellenden städtebaulichen Vertrages vorab zu informieren und in das entsprechende Verfahren mit einzubinden. Die Information der Bezirksvertretung Krefeld Fischeln über die relevanten Regelungsinhalte des städtebaulichen Vertrages erfolgt im Rahmen der Vorlage zum Satzungsbeschluss durch entsprechende Ausführungen in den verschiedenen Abwägungsvorschlägen. Der Bebauungsplanentwurf wurde auch der Bezirksvertretung Krefeld-West zur Kenntnisnahme vorgelegt, da das Bebauungsplangebiet an der Grenze zum Stadtbezirk West liegt. Die Beteiligung erfolgte am 12.09.2017 in der 19. Sitzung der Bezirksvertretung. Stellungnahmen aus den Bezirksvertretungen und der vorgeschlagene Umgang damit sind in Anlage 2 (dort unter Punkt VI.) dieser Vorlage aufgeführt. Anhörung des Naturschutzbeirates Die Anhörung des Naturschutzbeirates erfolgte in seiner 14. Sitzung am 20.09.2017. Der Naturschutzbeirat nahm den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 804 zu Kenntnis. Er empfahl der unteren Naturschutzbehörde bzw. der Verwaltung entsprechend der Niederschrift beigefügten Karte mehrere Punkte im Rahmen der Vorhaben zu berücksichtigen und einzubeziehen. Die Karte, die genannten Punkte und der vorgeschlagene Umgang damit sind in Anlage 2 (dort unter Punkt VII.) dieser Vorlage aufgeführt. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs In seiner Sitzung am 19.09.2017 hat der Rat der Stadt Krefeld über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen entschieden und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 804 beschlossen. Mit dem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung wurde das Plangebiet um die Ausgleichsfläche nördlich der Anrather Straße, den zwischen der Betriebsfläche und der Ausgleichsfläche gelegenen Abschnitt der Anrather Straße sowie die südöstlich des Betriebsgeländes der Deutschen Post gelegene kleinere Ausgleichsfläche erweitert. Die Bezeichnung des Bebauungsplans wurde geändert in: Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – Begründung Seite 4 Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 06.11.2017 bis einschließlich 06.12.2017 durchgeführt. Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt III.) dieser Vorlage aufgeführt. Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den Nachbargemeinden Mit Schreiben vom 23.10.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die öffentliche Auslegung informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB herbeizuführen. Die im Rahmen der Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt IV.) dieser Vorlage aufgeführt. B. Verfahrensabschluss Zum Satzungsbeschluss werden alle bisher im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dem Rat für eine sachgerechte und gebündelte Abwägungsentscheidung vorgelegt (Anlage 2). Die Bezirksvertretung West wird mit einer separaten Vorlage zur Sitzung am 08.03.2018 in Kenntnis gesetzt. Alle bisher gefassten Beschlüsse des Bebauungsplanes Nr. 597 - Südlich Anrather Straße zwischen Autobahnabfahrt Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße – wurden mit dem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung aufgehoben. Dies betrifft auch die über den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 804 hinausgehenden Bereiche. Der Bebauungsplan Nr. 804 konnte nicht vollständig aus den Darstellungen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Aus diesem Grund wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle KrefeldForstwald und Hückelsmaystraße durchgeführt. Der abschließende Beschluss für diese Änderung des Flächennutzungsplanes soll vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan in derselben Sitzung des Rates der Stadt Krefeld gefasst werden. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 804 kann ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald u.a. die Wirksamkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben ist, d.h. die Genehmigung hierfür durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt und entsprechend ortsüblich bekannt gemacht worden ist. Der Bebauungsplan Nr. 804 kann somit als Satzung beschlossen werden. Weitere Informationen zu den Inhalten des Bebauungsplanes sind der Planbegründung und dem Umweltbericht zu entnehmen, die der Vorlage als Anlagen 3 und 4 beigefügt sind. Begründung Seite 5 Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 804 beigefügt. Anlagen