Daten
Kommune
Krefeld
Größe
303 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:16
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5035 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Fischeln
22.03.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
10.04.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
12.04.2018
Rat
12.04.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 804 - Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1.
Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne
der Anlage 2 zur Vorlage entschieden.
2.
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung
für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather
Straße / westlich Hückelsmaystraße – in der durch
violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
3.
Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB einschließlich des Umweltberichtes nach
§ 2a BauGB zum Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – (Anlage 3 und 4 zur Vorlage Nr. 5035/18) wird zugestimmt.
II. Bezirksvertretung Krefeld - Fischeln:
Die Bezirksvertretung Krefeld - Fischeln nimmt die Beschlussvorlage über die Entscheidung über
Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 804 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5035 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Vorbemerkung:
Am 13.05.2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 204/52/EU im Städtebaurecht und
zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 04.05.2017 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde u. a. das Baugesetzbuch geändert, hieraus ergeben sich auch bestimmte Änderungen
in der Bauleitplanung, die somit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplan Nr. 804 grundsätzlich Geltung haben. Da die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu diesem Bebauungsplanverfahren vor dem 16.05.2017 eingeleitet wurde (konkret: im April 2017), kann das vorliegende
Bebauungsplanverfahren gemäß § 233 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 245c Abs. 1 BauGB nach den vor
dem 13.05.2017 geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt werden.
A.
Bisherige Verfahrensschritte
Einleitender Beschluss
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 02.06.2016 den einleitenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr.
804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – gefasst mit der allgemeinen Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend erforderliche Ertüchtigung des
Paketzentrums Krefeld im Sinne einer städtebaulich geordneten und umweltverträglichen Entwicklung zu schaffen.
Ermöglicht werden sollte der Neubau einer leistungsfähigen Zufahrt mit ausreichenden Stauspuren und zugehörigen Abfertigungsflächen, der Ausbau einer leistungsfähigen Ausfahrt sowie die
Erhöhung der Anzahl von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen. Darüber hinaus sollte die
Grundlage zur Neu-Errichtung einer mechanisierten Zustellbasis am Standort geschaffen werden.
Dabei wurden zunächst ausschließlich das Betriebsgelände der Deutschen Post sowie die an der
Anrather Straße, im Zufahrtsbereich des Paketzentrums gelegene städtische Fläche für die Abwasserbeseitigung in das Plangebiet einbezogen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In seiner Sitzung am 25.10.2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 804 und die im Parallelverfahren durchgeführte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, welche in öffentlicher Veranstaltung am 06.04.2017 durchgeführt wurde.
Entsprechend einem Auftrag aus dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung wurde
dabei auch die Planung für die externen Ausgleichsflächen und für den Radweg an der Anrather
Straße von der Hückelsmaystraße bis zum Bahnübergang mit vorgestellt.
Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Bürger die Gelegenheit, sich
zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellung-nahmen sind in
Anlage 2 (dort unter Punkt I.) dieser Vorlage aufgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden
Begründung
Seite 3
Mit Schreiben vom 12.04.2017 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB aufgefordert, sich zur vorgelegten Planung zu äußern.
Die in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit
diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt II.) dieser Vorlage aufgeführt.
Anhörung der Bezirksvertretung
Die Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln zum Bebauungsplanentwurf erfolgte am
19.09.2017 in der 19. Sitzung der Bezirksvertretung.
Die Bezirksvertretung Fischeln nahm die Beschlussvorlage zur Kenntnis. Darüber hinaus wurde
die Verwaltung aufgefordert, die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln zu den vorgesehenen Inhalten des noch zu erstellenden städtebaulichen Vertrages vorab zu informieren und in das entsprechende Verfahren mit einzubinden.
Die Information der Bezirksvertretung Krefeld Fischeln über die relevanten Regelungsinhalte des
städtebaulichen Vertrages erfolgt im Rahmen der Vorlage zum Satzungsbeschluss durch entsprechende Ausführungen in den verschiedenen Abwägungsvorschlägen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde auch der Bezirksvertretung Krefeld-West zur Kenntnisnahme
vorgelegt, da das Bebauungsplangebiet an der Grenze zum Stadtbezirk West liegt. Die Beteiligung erfolgte am 12.09.2017 in der 19. Sitzung der Bezirksvertretung.
Stellungnahmen aus den Bezirksvertretungen und der vorgeschlagene Umgang damit sind in
Anlage 2 (dort unter Punkt VI.) dieser Vorlage aufgeführt.
Anhörung des Naturschutzbeirates
Die Anhörung des Naturschutzbeirates erfolgte in seiner 14. Sitzung am 20.09.2017.
Der Naturschutzbeirat nahm den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 804 zu Kenntnis. Er empfahl
der unteren Naturschutzbehörde bzw. der Verwaltung entsprechend der Niederschrift beigefügten Karte mehrere Punkte im Rahmen der Vorhaben zu berücksichtigen und einzubeziehen. Die
Karte, die genannten Punkte und der vorgeschlagene Umgang damit sind in Anlage 2 (dort unter
Punkt VII.) dieser Vorlage aufgeführt.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
In seiner Sitzung am 19.09.2017 hat der Rat der Stadt Krefeld über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen entschieden und die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 804 beschlossen.
Mit dem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung wurde das Plangebiet um die
Ausgleichsfläche nördlich der Anrather Straße, den zwischen der Betriebsfläche und der Ausgleichsfläche gelegenen Abschnitt der Anrather Straße sowie die südöstlich des Betriebsgeländes
der Deutschen Post gelegene kleinere Ausgleichsfläche erweitert.
Die Bezeichnung des Bebauungsplans wurde geändert in:
Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße –
Begründung
Seite 4
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 06.11.2017 bis einschließlich
06.12.2017 durchgeführt.
Die hierbei eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort unter Punkt III.) dieser Vorlage aufgeführt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Abstimmung mit den
Nachbargemeinden
Mit Schreiben vom 23.10.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
einschließlich der Fachbereiche der Stadtverwaltung nach § 4 Abs. 2 BauGB über die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes informiert und um Stellungnahme gebeten. Mit gleichem Datum wurden die Nachbarkommunen angeschrieben und über die öffentliche Auslegung
informiert, um die Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2
BauGB herbeizuführen.
Die im Rahmen der Behörden-, Träger- und Nachbarkommunenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 2 (dort
unter Punkt IV.) dieser Vorlage aufgeführt.
B.
Verfahrensabschluss
Zum Satzungsbeschluss werden alle bisher im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dem Rat für eine sachgerechte und gebündelte Abwägungsentscheidung vorgelegt (Anlage 2).
Die Bezirksvertretung West wird mit einer separaten Vorlage zur Sitzung am 08.03.2018 in
Kenntnis gesetzt.
Alle bisher gefassten Beschlüsse des Bebauungsplanes Nr. 597 - Südlich Anrather Straße zwischen Autobahnabfahrt Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße – wurden mit dem Beschluss
zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung aufgehoben. Dies betrifft auch die über den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 804 hinausgehenden Bereiche.
Der Bebauungsplan Nr. 804 konnte nicht vollständig aus den Darstellungen des bisher wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt werden. Aus diesem Grund wurde die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich südlich Anrather Straße zwischen Anschlussstelle KrefeldForstwald und Hückelsmaystraße durchgeführt. Der abschließende Beschluss für diese Änderung
des Flächennutzungsplanes soll vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan in derselben
Sitzung des Rates der Stadt Krefeld gefasst werden. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
Nr. 804 kann ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald u.a. die Wirksamkeit der 1. Änderung
des Flächennutzungsplanes gegeben ist, d.h. die Genehmigung hierfür durch die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt und entsprechend ortsüblich bekannt gemacht worden ist.
Der Bebauungsplan Nr. 804 kann somit als Satzung beschlossen werden.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Bebauungsplanes sind der Planbegründung und dem
Umweltbericht zu entnehmen, die der Vorlage als Anlagen 3 und 4 beigefügt sind.
Begründung
Seite 5
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 804 beigefügt.
Anlagen