Daten
Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der CDU-Fraktion vom 24. Juni 2014
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.08.2014
Nr.
210 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66 Fachbereich Tiefbau - 66/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
02.09.2014
Betreff
Sanierung der Kölner Straße
Antrag der CDU-Fraktion vom 24. Juni 2014
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 210 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Für die Sanierung der Kölner Straße im Abschnitt zwischen Eichhorn- und Hafelsstraße wird ein
Finanzbedarf von 500.000.- EURO erwartet. Eine Aussage zur Finanzierbarkeit und - davon abhängig - zum Ausführungszeitpunkt kann vor Beschluß des Haushaltes 2015 / 2016 im Rat noch
nicht getroffen werden. Anstelle des Beton-Verbundpflasters sollen die Fahrflächen in Asphalt
hergestellt werden. Vorhandene Parkbuchten und Gehwege bleiben in ihren geometrischen Abmessungen für die Sanierungsmaßnahme bestehen.
Zurzeit erfolgt eine Abstimmung der Haltestellenplanungen Eichhornstraße und Rathaus durch
die SWK, die noch nicht abgeschlossen ist. Da aus den Planunterlagen auch Änderungen gegenüber der vorh. Gleislage ersichtlich sind, muss die Sanierung des Straßenbaus auf den beabsichtigten Umbau der Haltestellen ebenfalls abgestimmt werden. Vermutlich wird der Haltestellenumbau vorlaufend vor der Sanierungsmaßnahme der Straße erfolgen, wobei Bauanfang und ende auch hier noch durch die Bereitstellung der Finanzmittel beeinflusst wird. Flüsterschienen
sind nach derzeitigem Stand für die Haltestellen nicht vorgesehen und würden die Erneuerung
der Gleise in der Strecke zwischen den Haltestellen sinnhaft voraussetzen. Der Zweirichtungsverkehr als auch die vorh. Parkplätze, soweit nicht durch den Haltestellenumbau tangiert, werden nach jetziger Planung erhalten werden. Die Belange des Radverkehrs sind in der Tempo-30Zone angemessen berücksichtigt. Eine neue Möblierung ist nach jetzigen Ansätzen außerhalb der
Haltestellen nicht vorgesehen.