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Verwaltungsvorlage (Sanierung der Kölner Straße)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:16
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Inhalt der Datei

Antrag der CDU-Fraktion vom 24. Juni 2014 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.08.2014 Nr. 210 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66 Fachbereich Tiefbau - 66/10 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 02.09.2014 Betreff Sanierung der Kölner Straße Antrag der CDU-Fraktion vom 24. Juni 2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 210 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für die Sanierung der Kölner Straße im Abschnitt zwischen Eichhorn- und Hafelsstraße wird ein Finanzbedarf von 500.000.- EURO erwartet. Eine Aussage zur Finanzierbarkeit und - davon abhängig - zum Ausführungszeitpunkt kann vor Beschluß des Haushaltes 2015 / 2016 im Rat noch nicht getroffen werden. Anstelle des Beton-Verbundpflasters sollen die Fahrflächen in Asphalt hergestellt werden. Vorhandene Parkbuchten und Gehwege bleiben in ihren geometrischen Abmessungen für die Sanierungsmaßnahme bestehen. Zurzeit erfolgt eine Abstimmung der Haltestellenplanungen Eichhornstraße und Rathaus durch die SWK, die noch nicht abgeschlossen ist. Da aus den Planunterlagen auch Änderungen gegenüber der vorh. Gleislage ersichtlich sind, muss die Sanierung des Straßenbaus auf den beabsichtigten Umbau der Haltestellen ebenfalls abgestimmt werden. Vermutlich wird der Haltestellenumbau vorlaufend vor der Sanierungsmaßnahme der Straße erfolgen, wobei Bauanfang und ende auch hier noch durch die Bereitstellung der Finanzmittel beeinflusst wird. Flüsterschienen sind nach derzeitigem Stand für die Haltestellen nicht vorgesehen und würden die Erneuerung der Gleise in der Strecke zwischen den Haltestellen sinnhaft voraussetzen. Der Zweirichtungsverkehr als auch die vorh. Parkplätze, soweit nicht durch den Haltestellenumbau tangiert, werden nach jetziger Planung erhalten werden. Die Belange des Radverkehrs sind in der Tempo-30Zone angemessen berücksichtigt. Eine neue Möblierung ist nach jetzigen Ansätzen außerhalb der Haltestellen nicht vorgesehen.