Daten
Kommune
Krefeld
Größe
292 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:17
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4658 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
05.12.2017
Rat
05.12.2017
Betreff
Einrichtung eines Unterausschusses des Haupt-und Beschwerdeausschusses "Unterausschuss Schulbau, sanierung und -ausstattung"
Beschlussentwurf:
1. Der Haupt- und Beschwerdeausschuss beschließt die Bildung eines Unterausschusses „Schulbau, -sanierung und ausstattung“.
2. Der Unterausschuss wird unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters mit 9 Mitgliedern besetzt, die aus dem Kreis
der Mitglieder des Haupt- und Beschwerdeausschusses gewählt werden.
Fraktionen, die im Unterausschuss nicht vertreten sind, sind berechtigt, für diesen Unterausschuss ein Ratsmitglied
zu benennen. Das benannte Ratsmitglied wird vom Rat zum Mitglied des Unterausschusses bestellt und wirkt mit
beratender Stimme mit.
Mitglieder:
Vorsitz Oberbürgermeister Meyer
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Stellvertretende Mitglieder:
3. Die Geschäftsführung für den Unterausschuss wird dem Fachbereich 60 –Zentrales Gebäudemanagement - übertragen, die Stellvertretung obliegt dem Fachbereich 40 – Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst -.
4. Der Rat der Stadt Krefeld nimmt die Bildung eines Unterausschusses des Haupt- und Beschwerdeausschusses
„Unterausschuss Schulbau, -sanierung und -ausstattung “ zur Kenntnis.
5. Der Rat der Stadt Krefeld überträgt dem Unterausschuss alle mit dem Bau, der Sanierung und der Ausstattung
von Schulen (einschließlich IT) im Zusammenhang stehenden Zuständigkeiten der nachfolgend aufgeführten Ausschüsse:
- Ausschuss für Schule und Weiterbildung
- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
- Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4658 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
In seiner Sitzung am 23.03.2017 hat der Rat der Stadt Krefeld die Verwaltung mit der Umsetzung
des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beauftragt. Im Zuge der Abwicklung des Projektes hat
sich gezeigt, dass es zur zielgerichteten Verwendung von Fördermitteln und aus vielerlei weiteren Gründen sinnvoll und notwendig ist, alle Maßnahmen des Schulbaus, der Schulsanierung
und der Ausstattung von Schulen (einschließlich IT) in Gänze zu betrachten und dringender Bedarf besteht, die in diesem Zusammenhang stehenden Planungs- und Abwicklungsprozesse zu
straffen (vgl. Vorlage 4487/17).
Die Ausschüsse für Bauen, Wohnen und Mobilität, für Schule und Weiterbildung sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften haben sich in ihren jeweiligen Sitzungen am 19.10.2017,
am 07.11.2017 und am 08.11.2017 dafür ausgesprochen, die politischen Beratungen und Beschlussfassungen zu konzentrieren und dem Haupt- und Beschwerdeausschuss die Einrichtung
eines Unterausschusses vorzuschlagen. Es wird insofern vorgeschlagen, dass der Haupt- und Beschwerdeausschuss einen Unterausschuss bildet und der Rat diesem alle diesbezüglichen Zuständigkeiten der nachfolgend aufgeführten Ausschüsse überträgt:
•
•
•
•
Ausschuss Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Es wird weiter vorgeschlagen, den Unterausschuss mit neun Mitgliedern zuzüglich des Oberbürgermeisters als Vorsitzendem zu bilden; der Vorsitz bleibt bei der Berechnung der Sitzverteilung
unberücksichtigt. § 58 Absatz 1 Satz 7 Gemeindeordnung NRW gilt entsprechend. Danach sind
Fraktionen, die in einem Ausschuss nicht vertreten sind berechtigt, für diesen Ausschuss ein
Ratsmitglied zu benennen. Das benannte Ratsmitglied wird vom Haupt- und beschwerdeausschuss zum Mitglied des Unterausschusses bestellt und wirkt mit beratender Stimme mit.
Den Vorsitz führt gemäß § 57 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW der Oberbürgermeister. Die Mitglieder des Unterausschusses werden aus dem Kreis der Mitglieder des Haupt- und Beschwerdeausschusses gewählt.
Die Geschäftsführung des Unterausschusses soll dem FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement
obliegen, die Stellvertretung obliegt dem Fachbereich 40 – Schule, Pädagogischer und Psychologischer
Dienst -.