Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:18
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TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.05.2015
Nr.
1506 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
18.06.2015
Betreff
Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke
Krefeld AG
hier: Jahresabschluss 2014
Beschlussentwurf:
Dem Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke
Krefeld AG wird folgende Weisung erteilt:
1. den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2014 entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes
und des Aufsichtsrates zu verwenden.
2. dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen,
3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4. als Abschlussprüfer der Gesellschaft und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2015 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zu wählen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1506 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P02002010000
465110000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Der Minderertrag fließt über den Veränderungsnachweis in den Haushaltplan ein.
Begründung
Seite 2
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) hält am 22.06.2015 Ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung am 15.06.2015 den Jahresabschluss 2014 der
SWK AG voraussichtlich billigen und damit i.S.d. § 15 Abs. 6 der Satzung der SWK AG feststellen.
Die Erstellung der Verwaltungsvorlage erfolgt zeitgleich vor der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft. Die Beschlussentwürfe der Vorlage stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlussfassungen des Aufsichtsrates. Andernfalls wird die Verwaltung die Vorlage von der Tagesordnung absetzen. Zuständiges Gremium für die Weisung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung der SWK AG ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Da
dieser jedoch bis zur Hauptversammlung nicht mehr tagt, erfolgt die Beschlussfassung durch den
Rat am 18.06.2015.
Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der SWK AG bedarf der im Beschlussentwurf
aufgeführten Weisung.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014
sind als Anlage beigefügt.
Zu den einzelnen Punkten des Beschlussentwurfes werden folgende Erläuterungen gegeben:
Im städtischen Haushaltsentwurf ist für das Jahr 2015 eine Brutto-Zahlung der SWK in Höhe von
33.050 TEUR etatisiert. Dieser Betrag setzt sich aus 15.700 TEUR Konzessionsabgaben und aus
17.350 TEUR Brutto-Dividende zusammen. Für die Brutto-Dividende ist Kapitalertragssteuer in
Höhe von 2.603 TEUR und Solidaritätsbeitrag in Höhe von 144 TEUR etatisiert. Für 2015 ist somit
im Haushaltsentwurf ein Nettoertrag aus Konzessionsabgaben und Gewinnausschüttung in Höhe von 30.303 TEUR berücksichtigt. Der in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.06.2015 beschlossene Veränderungsnachweis berücksichtigt bereits die auf 10.050 TEUR reduzierte Brutto-Dividende und hat entsprechend Eingang in die
Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Jahr 2015 (Top 7 der heutigen Sitzung) gefunden.
Konzessionsabgabe
Die SWK AG leistet monatlich Abschläge auf die Konzessionsabgabe des laufenden Jahres. Die
Spitzabrechnung erfolgt mit dem Jahresabschluss. Für das Jahr 2014 waren im städtischen Haushalt 15.611 TEUR etatisiert. Laut vorliegendem Jahresabschluss 2014 wurden 14.911 TEUR realisiert. Die Konzessionsabgabe 2014 liegt damit 700 TEUR unter dem Planansatz.
Erstmals für das städtische Haushaltsjahr 2015 werden die Dividenden, wie auch bei allen übrigen ausschüttenden städtischen Gesellschaften phasenverschoben vereinnahmt. Die Gewinnvereinnahmung bei der Stadt findet damit einheitlich im Jahr der Auszahlung der Dividende statt.
Zu Punkt 1:
Der Vorstand bittet der nachfolgend vorgeschlagenen Verwendung des Gewinns zuzustimmen:
1. Ausschüttung einer Dividende von 4,20 EUR je 52,00 EUR Nennbetrag
einer Aktie auf die dividendenberechtigten Aktien
im Gesamtnennbetrag von 130.000.000 EUR
= 10.500.000,00 EUR
Begründung
Seite 3
2. Vortrag auf neue Rechnung
=
21.517,63 EUR
3. Bilanzgewinn
= 10.521.517,63 EUR
Zu Punkt 2 und 3:
Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand bzw. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Bedenken.