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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
277 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:18
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2014) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2014) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2014) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2014)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.05.2015 Nr. 1506 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 18.06.2015 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG hier: Jahresabschluss 2014 Beschlussentwurf: Dem Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Hauptversammlung der SWK Stadtwerke Krefeld AG wird folgende Weisung erteilt: 1. den Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2014 entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu verwenden. 2. dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen, 3. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. als Abschlussprüfer der Gesellschaft und als Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, zu wählen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1506 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P02002010000 465110000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Der Minderertrag fließt über den Veränderungsnachweis in den Haushaltplan ein. Begründung Seite 2 Die SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK AG) hält am 22.06.2015 Ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung am 15.06.2015 den Jahresabschluss 2014 der SWK AG voraussichtlich billigen und damit i.S.d. § 15 Abs. 6 der Satzung der SWK AG feststellen. Die Erstellung der Verwaltungsvorlage erfolgt zeitgleich vor der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft. Die Beschlussentwürfe der Vorlage stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlussfassungen des Aufsichtsrates. Andernfalls wird die Verwaltung die Vorlage von der Tagesordnung absetzen. Zuständiges Gremium für die Weisung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung der SWK AG ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Da dieser jedoch bis zur Hauptversammlung nicht mehr tagt, erfolgt die Beschlussfassung durch den Rat am 18.06.2015. Der Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der SWK AG bedarf der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisung. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 sind als Anlage beigefügt. Zu den einzelnen Punkten des Beschlussentwurfes werden folgende Erläuterungen gegeben: Im städtischen Haushaltsentwurf ist für das Jahr 2015 eine Brutto-Zahlung der SWK in Höhe von 33.050 TEUR etatisiert. Dieser Betrag setzt sich aus 15.700 TEUR Konzessionsabgaben und aus 17.350 TEUR Brutto-Dividende zusammen. Für die Brutto-Dividende ist Kapitalertragssteuer in Höhe von 2.603 TEUR und Solidaritätsbeitrag in Höhe von 144 TEUR etatisiert. Für 2015 ist somit im Haushaltsentwurf ein Nettoertrag aus Konzessionsabgaben und Gewinnausschüttung in Höhe von 30.303 TEUR berücksichtigt. Der in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 02.06.2015 beschlossene Veränderungsnachweis berücksichtigt bereits die auf 10.050 TEUR reduzierte Brutto-Dividende und hat entsprechend Eingang in die Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Jahr 2015 (Top 7 der heutigen Sitzung) gefunden. Konzessionsabgabe Die SWK AG leistet monatlich Abschläge auf die Konzessionsabgabe des laufenden Jahres. Die Spitzabrechnung erfolgt mit dem Jahresabschluss. Für das Jahr 2014 waren im städtischen Haushalt 15.611 TEUR etatisiert. Laut vorliegendem Jahresabschluss 2014 wurden 14.911 TEUR realisiert. Die Konzessionsabgabe 2014 liegt damit 700 TEUR unter dem Planansatz. Erstmals für das städtische Haushaltsjahr 2015 werden die Dividenden, wie auch bei allen übrigen ausschüttenden städtischen Gesellschaften phasenverschoben vereinnahmt. Die Gewinnvereinnahmung bei der Stadt findet damit einheitlich im Jahr der Auszahlung der Dividende statt. Zu Punkt 1: Der Vorstand bittet der nachfolgend vorgeschlagenen Verwendung des Gewinns zuzustimmen: 1. Ausschüttung einer Dividende von 4,20 EUR je 52,00 EUR Nennbetrag einer Aktie auf die dividendenberechtigten Aktien im Gesamtnennbetrag von 130.000.000 EUR = 10.500.000,00 EUR Begründung Seite 3 2. Vortrag auf neue Rechnung = 21.517,63 EUR 3. Bilanzgewinn = 10.521.517,63 EUR Zu Punkt 2 und 3: Es wird vorgeschlagen, dem Vorstand bzw. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Bedenken.