Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:18
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TOP 9
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 17.03.2016
2468 /16
Nr.
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 10/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
07.04.2016
Betreff
E-Government und E-Payment
- Antrag der CDU-Fraktion vom 15.02.2016
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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Die CDU-Fraktion hat mit Antrag vom 15.02.2016 (Anlage 1) um Vorlage eines Sachstandsberichtes zu den Themen E-Government und E-Payment gebeten.
Die Verwaltung berichtet wie folgt:
Die Stadt Krefeld befasst sich etwa seit dem Jahre 2000 mit der Thematik „E-Government“ ,
erarbeitet in einem kontinuierlichen Prozess im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die
hierzu notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen und führt diese
sukzessive zum Nutzen der Kundinnen und Kunden der Stadtverwaltung ein.
1. Sachstand bei der Einführung E-Government bei der Stadt Krefeld
Die für die Einführung und Nutzung von E-Government erforderliche informationstechnische Infrastruktur wurde in den vergangenen siebzehn Jahren in Zusammenarbeit mit dem
Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) entwickelt und in das technische Umfeld
der Stadt Krefeld integriert.
Diese Infrastruktur stellt
-
ein Dokumentenmanagementsystem
ein Internet-Redaktionssystem
eine Workflow-Komponente für die elektronische Vorgangsbearbeitung
ein Formularangebot mit über 160 Formularen
Signier- und Verschlüsselungsfunktionen
Archivierungsmöglichkeiten
eine virtuelle Poststelle zur rechtsverbindlichen Kommunikation
Unterstützungsmöglichkeiten für den neuen Personalausweis sowie den elektronischen Aufenthaltstitel
elektronische Bezahlmöglichkeiten
zur Verfügung.
Basierend darauf wurde eine Vielzahl von Online-Diensten für die Bürger- und Unternehmerschaft entwickelt, wie
-
-
Anmeldung oder Änderung von Abfallgefäßen
Bescheinigung in Steuersachen
Beschwerdemanagement für die Geschäftsbereiche Planung, Bau und Gebäudemanagement sowie Umwelt, Grünflächen, Sport und Gesundheit und den Fachbereich
Zentraler Finanzservice und Liegenschaften
Kontaktformular für die Stadt Krefeld
Meldung für Anbieter und Angebote des Bildungspaketes
Hundesteueran-/abmeldung
Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
Reservierung von KFZ-Wunschkennzeichen
Bestellung von kartographischen Produkten
Suchen, Reservieren und Verlängern von Medien der Mediothek (WebOpac)
Online-Anmeldung zu Seminaren der VHS Krefeld mit Zahlmöglichkeit
Online-Versteigerung von Fundsachen
Online-Auskunft zu Personalausweis- und Passbeantragung
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-
Online-Formular „Sparvorschläge“ zur Bürgerbeteiligung bei der Haushaltskonsolidierung
- Online-Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde
- Urkundenbestellung im Standesamt
- Online-Übermittlung von Veranstaltungsvorschlägen
- Wohnungsangebot
u.v.m.
Diese werden vom jeweiligen Nutzerkreis intensiv in Anspruch genommen.
Die Transparenz des Verwaltungshandelns und die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft werden durch die Bereitstellung öffentlicher Datenbestände im
Internet verbessert. Dazu stellt die Stadt Krefeld Datenbestände in maschinenlesbarer
Form (Open Data) mit dem Ziel zur Verfügung, Anwendungen zu schaffen, die sich dieser
Daten bedienen. Diese Anwendungen werden in der Regel von einer externen Programmierergemeinschaft entwickelt, können aber auch in Kooperation mit der Stadtverwaltung entstehen. Die Stadtverwaltung Krefeld stellt ihre öffentlichen Verwaltungsdaten auf einem
Gemeinschaftsportal „Offene Daten Niederrhein“ zur Verfügung.
2. Weitere Vorgehensweise für die Einführung von E-Government
Der Ausbau des E-Government-Angebotes ist eine Schwerpunktaktivität von grundsätzlicher Bedeutung für die Stadt Krefeld, die in den kommenden Jahren fortgeführt wird. Die
Einführung erfolgt modular und wirkungsgradbezogen.
Folgende weiteren Einführungsschritte sind vorgesehen:
- Durchführung einer Untersuchung zur Zukunftsfähigkeit der vorhandenen EGovernment-Infrastruktur bzw. zum erforderlichen Wechsel auf eine andere Systemumgebung durch das KRZN, mit weitreichenden Auswirkungen auf die Verbandskommunen
- Prüfung des E-Government-Gesetz des Landes NRW nach dessen Verabschiedung auf
seine Auswirkungen und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
- Digitalisierung des Aktenbestandes zunächst für die Fachbereiche, die für den Rückzug
in das sanierte Stadthaus vorgesehen sind im Rahmen eines Projektes. Im Anschluss
daran Ausweitung auf die weiteren Organisationseinheiten
- Einführung eines elektronischen Vergabeverfahrens (eVergabe) auf Grundlage der geltenden EU-Richtlinie 2014/24/EU. Im ersten Schritt werden die elektronische Übermittlung der Bekanntmachung sowie die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen
realisiert. Bis spätestens Oktober 2018 wird die vollständig elektronische Unterstützung
des Vergabeverfahrens umgesetzt.
- Ausbau des mobilen Arbeiten, insbesondere der mobilen Ratsarbeit
- Einführung eines elektronischen Rechnungsworkflow unter Berücksichtigung der EURichtlinie, die die elektronische Rechnungsbearbeitung ab 2018 auch für die Kommunen verbindlich regelt
- Einsatz eines verwaltungsweiten Druckmanagement zur Reduzierung von Druckkosten
- Einsatz „intelligenter“ Formulare/ Ausfüllassistenten
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-
Einführung von Selbstbedienungssystemen im Internet
-
Fortentwicklung des städtischen Internetangebotes zu einem Transaktionsportal für
Bürger- und Unternehmerschaft
-
Nutzung elektronischer Bezahlmöglichkeiten im Internet (E-Payment)
3. Sachstand zur Einführung digitaler Bezahlsysteme
Die Stadtverwaltung bietet elektronischer Bezahlmöglichkeiten bereits in vielen Bereichen
an. Auf der Internetseite der Stadt Krefeld ist im Impressum die Bankverbindung der Stadt
Krefeld veröffentlicht, die jedermann über das Online-Banking bzw. die Nutzung der eigenen Bank-App zur mobilen Abwicklung von Zahlungsgeschäften mit der Stadtverwaltung
verwenden kann. Auf diese Weise kann jede Zahlung an die Stadt Krefeld in elektronischer
Form erfolgen.
Darüber hinaus bietet die Stadt Krefeld weitere Möglichkeiten der elektronischen Bezahlung an.
EC-Cash
Verschiedene Organisationseinheiten der Stadtverwaltung bieten die Möglichkeit zur Zahlung mit EC-Karte vor Ort. Dazu gehören u.a. die Kulturinstitute, die Fachbereiche Stadtmarketing, Finanzen (Vollstreckung), Bürgerservice (Bezirksverwaltungsstellen), Ordnung
(Zulassungsstelle), Grünflächen (Friedhöfe), die Volkshochschule und die Mediothek.
Zahlungsunterstützung mittels QR-Code
Das Aufbringen von Bezahlcodes in Form von QR-Codes auf Bescheide der Stadtverwaltung unterstützt Zahlungspflichtige bei der Abwicklung ihrer Zahlungsgeschäfte. Der QRCode verschlüsselt neben der Bankverbindung der Stadt Krefeld den Zahlbetrag, Kassenzeichen inklusive Abgabeart und – je nach Art des Bescheides – weitere Informationen.
Bezahlcodes können herstellerseitig von Fachverfahren bereitgestellt werden. Stellen
Fachverfahren keine Bezahlcodes zur Verfügung, müssen diese vom KRZN erstellt und in
die jeweilige Fachanwendung eingebunden werden. Diese Programmierung ist aufwändig,
so dass für hierfür jeweils eine Anmeldung zum Produktentwicklungsplan des KRZN erfolgen muss.
Bezahlcodes können von mobilen Geräten gescannt werden. Bei Nutzung einer BankingApp wird beim Scannen des QR-Codes automatisch eine Überweisung ausgefüllt. Der Zahlungspflichtige braucht anschließend nur die Eingaben prüfen und bestätigen.
Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide der Straßenverkehrsabteilung werden seit Anfang
2015 mit einem aus der Fachanwendung generierten QR-Code versehen, der neben der
Bankverbindung und den Kassendaten das KFZ-Kennzeichen übergibt.
Online-Bezahlsysteme
Voraussetzung für das Angebot von Online-Bezahlmöglichkeiten ist der Abschluss eines
Vertrages mit einem Dienstleister für digitale Bezahlsysteme. Dieses Zahlverfahren ist für
Kommunen kostenintensiv, da je nach Geschäftsmodell und Anbieter hohe Basisgebühren
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und/oder Transaktions- und Provisionskosten anfallen. Der Einsatz digitaler Bezahlsysteme ist an den Stellen sinnvoll, an denen Verwaltungsleistungen auch digital abgefordert
werden (z. B. Urkundenportal). Hier kann mit Anforderung der Leistung gleichzeitig die Bezahlung erfolgen.
Die Stadt Krefeld setzt das Online-Bezahlverfahren giropay ein.
Dieses wird bereits seit dem 01.01.2015 für die Online-Außerbetriebsetzung von KFZ genutzt.
Handy-Parken
Zur Einführung des „Handy-Parkens“ muss die jeweilige Kommune die Bereitstellung der
hierfür erforderlichen informationstechnische Infrastruktur bei einem entsprechenden Betreiber beauftragen. Derzeit bieten fünf Betreiber diese Dienstleistung an. Die hieraus anfallenden Kosten für die Stadtverwaltung können noch nicht beziffert werden.
Der Parkende schließt zum „Handy-Parken“ einen Vertrag mit dem Betreiber ab, der daraufhin die Parkgebühren mit dem Kunden abrechnet und diese an die Kommune abführt.
Dazu ruft der Nutzer beim Betreiber an oder übersendet eine SMS mit der individuellen
Kennung des Parkplatzes. Damit beginnt der Parkvorgang. Zum Beenden des Parkprozesses ruft der Nutzer beim Betreiber erneut an oder sendet eine weitere SMS, um sich so wieder auszubuchen. Zur Überprüfung der Bezahlung wird dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin „Parkraumüberwachung“ ein Zugang zur Datenbank des Betreibers ermöglicht. Dieser
Zugriff kann z. B. über ein Smartphone realisiert werden.
Die Akzeptanzquote von Handy-Parken in der Bevölkerung ist derzeit gering. So liegt der
Nutzungsanteil in der Stadt Köln lediglich bei ca. 10,5%, obwohl das System dort bereits
seit acht Jahren eingeführt ist. Der Kontrollaufwand für die Parkraumüberwachung ist für
das Handy-Parken wesentlich erhöht, da alle Fahrzeuge ohne Parkschein elektronisch beim
Betreiber abgefragt werden müssen.
4. Weitere Vorgehensweise für die Einführung digitaler Bezahlsysteme
Bezahlung im Internet
Das KRZN führt 2016 eine Voruntersuchung zur Auswahl einer Software durch, die von der
öffentlichen Verwaltung für die Durchführung von Transaktionen über das Internet genutzt
werden kann. Hierfür kommt insbesondere ePayBL (E-Payment-Bund-Länder) in Betracht.
ePayBL bildet die zentrale Datendrehscheibe zwischen dem Internet-Auftritt, der eine Online-Zahlfunktion benötigt, dem Zahlungsverkehrsprovider und dem lokalen System des
Haushalts- Kassen- Rechnungswesens. Nach Auswahl und Einrichtung einer solchen Software kann das Online-Angebot der Stadt Krefeld sukzessive mit weiteren elektronischen
Bezahlmöglichkeiten ausgestattet werden.
Handy-Parken
Das „Handy-Parken“ an Parkscheinautomaten ist Bestandteil des Parkraumkonzeptes, das
federführend vom FB 61 erstellt und an dem u. a. die Fachbereiche 66, 32 und 21 beteiligt
sind. Der Abschlussbericht wird zur Mitte des Jahres erwartet. Es ist beabsichtigt, diesen
dem Planungsausschuss vorzulegen.
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Zahlungsunterstützung mittels QR-Code
Zum weiteren Ausbau der Zahlungsunterstützung per QR-Code ist beabsichtigt, im Rahmen
des bestehenden Wartungsvertrages sukzessive die Handheldgeräte des Außendienstes
der Straßenverkehrsabteilung so zu ertüchtigen, dass die „Scheibenwischerverwarnungen“
mit einem Bezahlcode ausgedruckt werden können. Die Umrüstung der Geräte erfolgt kostenfrei beim Hersteller.
Es ist im Rahmen der Entwicklungsplanung vorgesehen, die Handheldgeräte durch Smartphones zu ersetzen, da diese weitere Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Parkraumüberwachung bieten.