Daten
Kommune
Krefeld
Größe
86 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage:
Förderung der elektronischen Verwaltung (eGov-Konzept) und Handlungskonzept Digitalisierung
Verpflichtungen und Ermächtigungen durch das EgovG NRW
Was
Wer?
Barrierefreiheit (§ 2 EGovG NRW)
Elektronischer Zugang zur Verwaltung
einschließlich Verschlüsselungsverfahren (§3 Abs. 1 EGovG NRW)
Einrichtung De-Mail Adresse (§3 Abs.
2 EGovG NRW)
Nutzung eID Funktion in elekt. Verfahren (§3 Abs. 3 EGovG NRW)
Alle
Alle (Behörden
i.S.d. § 1
EGovG NRW)
Alle
Antwort an Extern auf elektronischem
Weg, falls möglich (§4 Abs. 1 EGovG
NRW)
Elektronische Verwaltungsverfahren
(01.01.2021; §5 Abs. 1 EGovG NRW)
Informationen in öffentlich zugänglichen Netzen (§6 Abs. 1 EGovG NRW)
Dienstleistungen und Formulare elektronisch (§6 Abs. 2 EGovG NRW)
Elektronische Bezahlmöglichkeiten
(01.01.2019; §7 Abs. 1 EGovG NRW)
Verpflichtung /
Ermächtigung
Verpflichtung
Verpflichtung
Sachstand Krefeld
Verpflichtung
In Vorbereitung; Adresse ist seit 2014 reserviert
Verpflichtung
Nutzung zur Online Abmeldung von KFZ (i-KFZ)
Alle
Verpflichtung
Die Verbreitung der eID sehr gering (< 10 %).
Zwei Gründe: Verfahren ist sehr kompliziert, Kartenlesegerätes zum Auslesen der eID notwendig, zusätzliche Kosten für
die Bürgerinnen und Bürger.
Erledigt
Alle
Verpflichtung
z.T. über Onlineformulare + Online Services erledigt
Alle
Verpflichtung
Erledigt (Internetauftritt)
Alle
Verpflichtung
Erledigt s.o.
Alle
Verpflichtung
i-KFZ, Urkundenportal, QR-Code auf „Knöllchen“, Bankverbindung im Impressum
Alle
Erledigt
Wird seit 2010 über die E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle vps@krefeld.de realisiert
Elektronische Aktenführung (§9 Abs. 3
EGovG NRW)
Vernichtung bereits digitalisierter Papierakten (§10 Abs. 2 EGovG NRW)
Elektronische Verwaltungsabläufe
(01.01.2031, §12 Abs. 1 EGovG NRW)
Prozessoptimierung im Hinblick auf
elektronische Abläufe und Verfahren
(§12 Abs. 2 EGovG NRW)
Elektronische, zwischenbehördliche
Kommunikation (§14 Abs. 1 EGovG
NRW)
Elektronische Übermittlung von Akten
(Unterrichtungsrecht) zwischen Behörden (01.01.2022) §14 Abs. 2
EGovG NRW)
Petitionsverfahren elektronisch (§15
EGovG NRW)
Maschinenlesbare Formate mit Metadaten bei Daten auf öffentlich zugänglichen Netzen (§16 EGovG NRW)
Bundesweit einheitliche Georeferenzierung (§17 Abs. 1 EGovG NRW)
Interoperabilitäts- oder Sicherheitsstandards des IT-Planungsrates sind
einzuhalten (§20 EGovG NRW)
Elektronische Nachweiserbringung
(Bürger und andere Behörden,
01.01.2018; §8 Abs. 1-2 EGovG NRW)
Landesbehörden bis
01.01.2022
Alle
Verpflichtung
In Vorbereitung; Gewerbesteuer, IT-Verträge, Grabakten, vers.
Aktivitäten im KRZN
Verpflichtung
Vorbereitungen aufgrund EGovG NRW laufen
Landesbehörden
Landesbehörden
Verpflichtung
In Planung (in Zusammenhang mit Archivierung und DMS)
Verpflichtung
In Planung (in Zusammenhang mit Archivierung und DMS)
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Ermächtigung
Bereits 18 Datensätze vorhanden, wird laufend ausgebaut
Elektronische Aktenführung (§9 Abs. 1
EGovG NRW)
Akteneinsicht durch elektronische
Medien (§13 EGovG NRW)
Online-Beteiligung für Bürger (§18
Abs. 1 EGovG NRW)
Amtliche Mitteilungs- / Verkündungsblätter durch elektronische Ausgabe
(§19 Abs. 1 EGovG NRW)
Alle
Ermächtigung
Projekt im KRZN gestartet, zunächst digitale Sozialhilfeakte
Alle
Ermächtigung
Pilot in Vorbereitung elekt. Bauakte
Alle
Ermächtigung
Landesbehörden
Ermächtigung
Erledigt