Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:18
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- Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2016
- Antrag der CDU-Fraktion vom 28.07.2016
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.08.2016
Nr.
2933 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
08.09.2016
Betreff
Förderung der elektronischen Verwaltung (eGov-Konzept) und Handlungskonzept Digitalisierung
- Antrag der SPD-Fraktion vom 18.07.2016
- Antrag der CDU-Fraktion vom 28.07.2016
Beschlussentwurf:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2933 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Verwaltung verweist auf den Sachstandsbericht zu TOP 9 E-Government und E-Payment
(Vorlage Nr. 2468/16) der 12. Sitzung des AVVOS vom 07.04.2016.
Am 16.07.2016 trat das am 06.07.2016 verabschiedete E-Government-Gesetzes NRW (EGovG
NRW) in Kraft. Ziel ist, durch Abbau rechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation
mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern. Es ermöglicht dem Land und den
Kommunen über Verwaltungsebenen hinweg einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere,
elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Hierbei orientiert sich das E-Government-Gesetz
NRW an den wesentlichen Regelungen des E-Government-Gesetzes des Bundes, das bereits
2013 in Kraft getreten ist.
Im Zusammenhang mit der jährlichen Planung zur Fortentwicklung der Informationstechnik in
der Stadtverwaltung Krefeld wird der Auf- und Ausbau von E-Government seit Jahren als
Schwerpunktaktivität berücksichtigt und hierfür notwendige finanzielle und personelle Aufwände eingeplant. Für die Planung ab 2014 wurden Vorschriften des E-Government-Gesetzes des
Bundes aufgegriffen, auf ihr Umsetzungspotential für Kommunen analysiert und priorisiert.
Auf Initiative der Stadt Krefeld werden darüber hinaus verstärkt Grundsatzaktivitäten im Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein zum Ausbau von E-Government (E-Akte, digitale Archivierung u.v.m.) in die jährliche Planung für den Verband aufgenommen.
Erwartungsgemäß greift das E-Government-Gesetz NRW die wesentlichen Vorschriften des Bundesgesetzes auf. Davon abweichende Regelungen werden in die künftige Planung aufgenommen.
Das neue EGovG NRW enthält sowohl Verpflichtungen als auch Ermächtigungen, die teilweise
die Behörden des Landes aber auch die Kommunen betreffen. Alle Verpflichtungen, die in der
Anlage nur für Landesbehörden aufgeführt sind, gelten als Ermächtigung für die Kommunen,
sofern diese unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen wirtschaftlich
umsetzbar sind.
Die in der Anlage dargestellten Ermächtigungen und Verpflichtungen gelten ab Verkündigung
des Gesetzes, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
Nachfolgend werden die aktuellen Schwerpunkte näher erläutert, die wesentliche Auswirkungen
auf das zukünftige Verwaltungshandeln haben werden.
Elektronische Aktenführung (§§ 9, 10 , 11 EGovG NRW)
Die Möglichkeit zur elektronischen Aktenführung wird derzeit durch mehrere Aktivitäten vorbereitet.
a)
Elektronische Aktenführung (§ 9 EGovG NRW)
Die Einführung elektronischer Akten setzt den Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems
(DMS) voraus.
Der Verband KRZN hat sich bereits seit 2000 mit diesem Thema auseinander gesetzt. Da seinerzeit kein Marktanbieter in der Lage war, eine funktionsfähige Anwendung zur Verfügung zu stellen, wurde eine Eigenentwicklung durchgeführt. Die Änderung der Gesetzeslage (EGovG Bund +
NRW) hat dazu geführt, die bestehende Infrastruktur durch das KRZN und die Verbandsanwen-
Begründung
Seite 3
der auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen. Im Rahmen einer Markterkundung wurden verschiedene DMS Systeme vorgestellt. Die Entscheidung über die Auswahl findet im Rahmen einer
Europaweiten Ausschreibung statt. Das Ausschreibungsverfahren soll Endes des II. Quartals 2017
abgeschlossen sein. Im Anschluss findet eine Überprüfung der Angebote sowie eine Teststellung
statt. Die Auswahl eines neuen DMS soll Ende 2017 abgeschlossen sein, sodass im I. Quartal
2018 mit einer Produktivsetzung des Systems zu rechnen ist.
Für die Einführung des DMS ist eine konzeptionelle Vorarbeit erforderlich, die die Erhebung der
Geschäftsprozesse in der gesamten Stadtverwaltung Krefeld notwendig macht, um
ein Aktenplankonzept
ein Datenbank- und Ablagekonzept
und ein Berechtigungskonzept
zu entwickeln.
Aufgrund der Größe, der Komplexität der Aufgabe und der für die Umsetzung notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, ist eine Einführung nur bereichsweise und über mehrere
Jahre möglich. Es ist beabsichtigt, diese in einem Projekt zu begleiten.
Darüber hinaus müssen die in den Fachbereichen eingesetzten Fachverfahren um die Komponenten E-Akte und elektronische Vorgangsbearbeitung (Workflow) erweitert werden. Hierzu
wurden seitens der Stadt Krefeld bereits entsprechende Anmeldungen zum Produktentwicklungsplan des KRZN vorgenommen. Aufgrund des daraus resultierenden Aufwandes können die
Erweiterungen der Fachverfahren nur sukzessive erfolgen. Für die Produktentwicklungsplanung
2017 ist die Entwicklung einer E-Akte für das Sozialhilfeverfahren vorgesehen.
b)
Digitalisierung und Vernichtung von Aktenbeständen (§ 10, 11 EGovG NRW)
Die alleinige Einführung einer E-Akte reicht für eine vollständige elektronische Aktenführung
nicht aus. Hierfür ist auch die Digitalisierung der vorhandenen Papieraktenbestände und die Anbindung an ein kulturhistorisches Archiv notwendig.
Im Jahr 2015 richtete der Verwaltungsvorstand deshalb ein Projekt zur Digitalisierung von Aktenbeständen ein. Zunächst betrachtet werden hierbei die Aktenbestände der Fachbereiche, die
für den Rückzug in ein zukünftiges Stadthaus vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um einen
Bestand von über 10 Kilometern Papierakten. Die größten Aktenbestände befinden sich in den
Fachbereichen Bauaufsicht und Zentraler Finanzservice und Liegenschaften (Steuerakten).
Bereits 2013 wurde mit einer Voruntersuchung zur Digitalisierung der Bauakten begonnen. Seit
2014 werden laufend die neu abgeschlossen Vorgänge digitalisiert und in eine elektronische Registratur übernommen.
Ab November 2016 werden die vorhandenen 80.000 Bauakten geprüft, elektronisch registriert
und eine Digitalisierung durch einen Drittanbieter vorbereitet.
2015 wurden Vorarbeiten zur Digitalisierung der Steuerakten getroffen. Seitdem wurden
schrittweise mit der Digitalisierung folgender Aktenbestände begonnen:
01.01.2016 Gewerbesteuerakten (laufende Geschäftsvorfälle, Papieraktenbestand 10.000
Stück), voraussichtlicher Abschluss im I. Quartal 2017
01.01.2016 Zweitwohnsitzsteuer (alle Papiervorgänge werden von Anfang an digitalisiert,
sodass hier keine Papierakten entstehen )
Begründung
-
Seite 4
II. Quartal 2016 SEPA-Mandate (neue SEPA-Mandate)
01.06.2016 Grundbesitzabgaben, Vergnügungssteuer, Hundesteuer (laufende Geschäftsvorfälle)
-
10/2016 Vergnügungssteuer (Papieraktenbestand)
Aufgrund der Lagerbedingungen und des Platzmangels der Grabakten auf dem Hauptfriedhof
wurde auch dort mit der Digitalisierung der laufenden Vorgänge und der Papieraktenbestände
begonnen.
Es ist beabsichtigt, für die großen Aktenbestände Drittanbieter in Anspruch zu nehmen. Hierfür
ist eine europaweite Ausschreibung notwendig. Da abzusehen ist, dass im Verbandsgebiet des
KRZN aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW ähnliche Anforderungen entstehen werden,
wurde entschieden, die Ausschreibung für die Stadt Krefeld in Form eines Rahmenvertrages vom
KRZN durchführen zu lassen und für übrige Verbandskommunen zu öffnen. Das Vergabeverfahren wird voraussichtlich Ende 2016 abgeschlossen sein.
Nach Abschluss des Rahmenvertrages sollen zunächst die Bestandspapierakten aus dem Bereich
der Grundbesitzabgaben (85.000 Stück) zur Digitalisierung vergeben werden. Finanzielle Mittel
für die Digitalisierung weiterer Papierbestände werden zur Finanzplanung der nächsten Jahre
angemeldet werden.
c)
Einführung innovativer Verfahren
Die Entwicklung neuer, innovativer Verfahren wird über den Produktentwicklungsplan des KRZN
gesteuert. Hierzu trägt die Stadt Krefeld jährlich mit ihren Anmeldungen bei.
Beispielhaft sei hier die Entwicklung einer neuen, modernisierten Wahlergebnispräsentation
genannt, die für alle Endgeräte (auch mobil) optimiert ist. Zur Landtagswahl 2017 soll die Wahlscheinbeantragung im Internet erweitert werden. Mobile Endgeräte sollen unter Nutzung eines
QR-Codes die Wahlscheinbeantragung ermöglichen.
Zur Einführung elektronischer Geschäftsabläufe wird derzeit im Verband ein einheitlicher Prozess zur elektronischen Rechnungsabwicklung erstellt. Dieser dient nicht nur dazu, die bisherigen
Papierrechnungen elektronisch zahlbar zu machen, sondern auch als Vorbereitung der EURichtlinie 2014/55/EU die öffentliche Verwaltungen zur Annahme elektronischer Rechnungen
verpflichtet. Dazu wurde bereits eine Projektgruppe bei der Stadtverwaltung Krefeld eingerichtet, die den Einführungsprozess begleitet.
Die obige Darstellung verdeutlicht, dass für alle umzusetzenden Maßnahmen, die aus dem
EGovG NRW resultieren, eine Anschubinvestition personeller und finanzieller Art notwendig ist.
Das größtmögliche durch E-Government realisierbare Einsparpotential ist erst nach vollständiger
Umsetzung aller Maßnahmen in der gesamten Stadtverwaltung möglich. Eine punktuelle Umsetzung erreicht auch nur eine punktuelle Ersparnis.
Aufgrund der starken Abhängigkeit der einzelnen Maßnahmen und im Vorgriff auf das neue
EGovG NRW wurde mit der Erstellung eines E-Government-Konzeptes begonnen.
Die Verwaltung wird das Konzept nach Fertigstellung dem AVVOS vorstellen.
Begründung
Seite 5
Bezüglich des Anschlusses an die Behördenrufnummer D 115 wird auf den Tagesordnungspunkt
"Behördennummer 115" der heutigen Sitzung verwiesen.
Anlage zur Vorlage:
Förderung der elektronischen Verwaltung (eGov-Konzept) und Handlungskonzept Digitalisierung
Verpflichtungen und Ermächtigungen durch das EgovG NRW
Was
Wer?
Barrierefreiheit (§ 2 EGovG NRW)
Elektronischer Zugang zur Verwaltung
einschließlich Verschlüsselungsverfahren
(§3 Abs. 1 EGovG NRW)
Einrichtung De-Mail Adresse (§3 Abs. 2
EGovG NRW)
Nutzung eID Funktion in elekt. Verfahren
(§3 Abs. 3 EGovG NRW)
Alle
Alle (Behörden
i.S.d. § 1 EGovG
NRW)
Alle
Antwort an Extern auf elektronischem
Weg, falls möglich (§4 Abs. 1 EGovG
NRW)
Elektronische Verwaltungsverfahren
(01.01.2021; §5 Abs. 1 EGovG NRW)
Informationen in öffentlich zugänglichen
Netzen (§6 Abs. 1 EGovG NRW)
Dienstleistungen und Formulare elektronisch (§6 Abs. 2 EGovG NRW)
Elektronische Bezahlmöglichkeiten
(01.01.2019; §7 Abs. 1 EGovG NRW)
Verpflichtung /
Ermächtigung
Verpflichtung
Verpflichtung
Sachstand Krefeld
Verpflichtung
In Vorbereitung; Adresse ist seit 2014 reserviert
Verpflichtung
Nutzung zur Online Abmeldung von KFZ (i-KFZ)
Alle
Verpflichtung
Die Verbreitung der eID sehr gering (< 10 %).
Zwei Gründe: Verfahren ist sehr kompliziert, Kartenlesegerätes
zum Auslesen der eID notwendig, zusätzliche Kosten für die Bürgerinnen und Bürger.
Erledigt
Alle
Verpflichtung
z.T. über Onlineformulare + Online Services erledigt
Alle
Verpflichtung
Erledigt (Internetauftritt)
Alle
Verpflichtung
Erledigt s.o.
Alle
Verpflichtung
i-KFZ, Urkundenportal, QR-Code auf „Knöllchen“, Bankverbindung
im Impressum
Alle
Erledigt
Wird seit 2010 über die E-Mail-Adresse der virtuellen Poststelle
vps@krefeld.de realisiert
Elektronische Aktenführung (§9 Abs. 3
EGovG NRW)
Vernichtung bereits digitalisierter Papierakten (§10 Abs. 2 EGovG NRW)
Elektronische Verwaltungsabläufe
(01.01.2031, §12 Abs. 1 EGovG NRW)
Prozessoptimierung im Hinblick auf
elektronische Abläufe und Verfahren
(§12 Abs. 2 EGovG NRW)
Elektronische, zwischenbehördliche
Kommunikation (§14 Abs. 1 EGovG
NRW)
Elektronische Übermittlung von Akten
(Unterrichtungsrecht) zwischen Behörden (01.01.2022) §14 Abs. 2 EGovG
NRW)
Petitionsverfahren elektronisch (§15
EGovG NRW)
Maschinenlesbare Formate mit Metadaten bei Daten auf öffentlich zugänglichen
Netzen (§16 EGovG NRW)
Bundesweit einheitliche Georeferenzierung (§17 Abs. 1 EGovG NRW)
Interoperabilitäts- oder Sicherheitsstandards des IT-Planungsrates sind einzuhalten (§20 EGovG NRW)
Elektronische Nachweiserbringung (Bürger und andere Behörden, 01.01.2018;
§8 Abs. 1-2 EGovG NRW)
Elektronische Aktenführung (§9 Abs. 1
EGovG NRW)
Landesbehörden Verpflichtung
bis 01.01.2022
Alle
Verpflichtung
In Vorbereitung; Gewerbesteuer, IT-Verträge, Grabakten, vers.
Aktivitäten im KRZN
Vorbereitungen aufgrund EGovG NRW laufen
Landesbehörden Verpflichtung
In Planung (in Zusammenhang mit Archivierung und DMS)
Landesbehörden Verpflichtung
In Planung (in Zusammenhang mit Archivierung und DMS)
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Verpflichtung
Alle
Ermächtigung
Alle
Ermächtigung
Bereits 18 Datensätze vorhanden, wird laufend ausgebaut
Projekt im KRZN gestartet, zunächst digitale Sozialhilfeakte
Akteneinsicht durch elektronische Medi- Alle
Ermächtigung
en (§13 EGovG NRW)
Online-Beteiligung für Bürger (§18 Abs. 1 Alle
Ermächtigung
EGovG NRW)
Amtliche Mitteilungs- / VerkündungsLandesbehörden Ermächtigung
blätter durch elektronische Ausgabe (§19
Abs. 1 EGovG NRW)
Pilot in Vorbereitung elekt. Bauakte
Erledigt