Daten
Kommune
Krefeld
Größe
2,0 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung
A.
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Aktuelle Planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet ist im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen.
Der seit dem 23.10.2015 wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich unmittelbar südlich
der Emil-Schäfer-Straße als Mischgebiet sowie den mittleren und südlichen Teil des Plangebietes
als Wohnbaufläche dar. Darüber hinaus ist im zentralen Bereich in Nord-Süd-Richtung und in
West-Ost-Richtung eine Grünfläche dargestellt. Da die geplante Nutzung den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes und damit dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entspricht,
ist die zum alten Flächennutzungsplan eingeleitete 252. Änderung obsolet.
Die heute rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 321 1. Ergänzung – Gewerbegebiet Bockum-Nord
– , der den Bereich als öffentliche Verkehrsfläche festsetzt, und Nr. 184 1. Änderung – Nördlich
Uerdinger Straße zwischen Verberger Straße und Lüneburger Weg – , welcher das südliche Plangebiet als Gemeinbedarfsfläche – Friedhof – festsetzt, werden mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 692 für dessen Geltungsbereich außer Kraft gesetzt werden.
Für den Bereich der ehemaligen Kaserne existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der festgesetzten Wasserschutzzone III A der Wassergewinnungsanlage IV – Uerdingen. Die Planung und Ausführung soll so angelegt werden, dass die
Anforderungen, die sich aus der Wasserschutzzone ergeben, erfüllt werden.
Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes.
B.
Vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen auf den Flächen der ehemaligen
Kaserne
Aufgrund der enorm steigenden Zahl der einreisenden Asylbewerber und Flüchtlinge stellt die
Bereitstellung entsprechender Unterkünfte einen städtischen Planungsschwerpunkt dar. Die
Situation in der Stadt Krefeld zeigt, dass bestehende Standorte aufgrund des bereits angespannten Wohnungsmarktes zur Unterbringung von Flüchtlingen nicht ausreichen. Dies gilt trotz der
erfolgenden Umnutzung bestehender Gebäude. Daher beabsichtigt die Stadt Krefeld insbesondere geeignete städtische Flächen, die sich für eine kurzfristige vorübergehende Unterbringung
von Flüchtlingen ab dem laufenden Jahr eignen und die perspektivisch als Wohnbauflächen infrage kommen, zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund wurde u.a. der Standort der
ehemaligen Kaserne an der Emil-Schäfer-Straße vorgeschlagen.
Am 24.10.2015 trat das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft (BGBl. I S. 1722). Das mit
dem Gesetz novellierte BauGB hat für die Städte und Gemeinden städtebaurechtliche Flexibilisierungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerber geschaffen. Mit dem vom
DStGB (Deutscher Städte- und Gemeindebund) in seinen grundsätzlichen Inhalten unterstützten
neuen Gesetz wird insbesondere in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten eine bedarfsgerechte Schaffung von Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht.
Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich (§ 35 BauGB)
a) Bisherige Rechtssituation:
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Im Außenbereich können bisher Flüchtlingsunterkünfte als sonstige Vorhaben im Einzelfall nach
§ 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Bei der konkreten Prüfung und Bejahung einer Zulässigkeit sind folgende Überlegungen und Vorgaben mit einzubeziehen:
Das Grundstück schließt direkt an ein zulässigerweise bebautes oder bebaubares Gebiet an und
die Gemeinde hat die Aufstellung eines Bebauungsplans oder einer Innenbereichsatzung beschlossen.
Das Grundstück soll nur befristet zur übergangsweisen Unterbringung von Flüchtlingen oder
Asylbegehrenden genutzt werden bis zum Beispiel an anderer Stelle eine planungsrechtlich abgesicherte Unterkunft errichtet werden kann oder ein bestehendes Gebäude als Unterkunft umgenutzt wird. Es handelt sich um ein gemeindeeigenes Grundstück, was in der Folge eine Befristung oder einen Rückbau des Vorhabens erleichternd gewährleistet.
b) Neuregelung:
Gemäß § 246 Abs. 13 BauGB gilt im Außenbereich (§ 35 BauGB) die Rechtsfolge des
§ 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB u.a. entsprechend auch für die auf längstens drei Jahre zu befristende
Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber. Der Verweis auf
§ 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB bedeutet, dass die in § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB abschließend aufgezählten öffentlichen Belangen Einrichtungen i.S.d. § 246 Abs. 13 BauGB nicht entgegengehalten werden können.
Durch die Verwaltung wird der in Rede stehende Bereich unter Berücksichtigung dieser Kriterien
als Außenbereich gemäß § 35 BauGB eingestuft. Somit ist eine vorübergehende Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden grundsätzlich möglich.
Daher ist auf den Flächen der ehemaligen Kaserne die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden vorgesehen. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 692 soll weiterverfolgt und durch eine angepasste Plankonzeption eine schrittweise Realisierung ermöglicht werden. Dabei ist angedacht, den südlichen Teil des Plangebietes vorab und nach Aufgabe der mobilen Flüchtlingsunterkünfte auch den Bereich der ehemaligen Kaserne der o.g. neuen Nutzung
zuzuführen. Um dies zu ermöglichen wurde im Vergleich zu der in der zweiten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ein geringfügig modifiziertes städtebauliches Konzept entwickelt.
Begründung
C.
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Geänderte städtebauliche Konzeption
Der städtebauliche Entwurf zur 1. Lesung sieht für den nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes ein Mischgebiet vor, in dem die gewerbliche Nutzung an der Emil-Schäfer-Straße konzentriert
und im südlicheren Bereich Wohngebäude ermöglicht werden sollen. An der Emil-Schäfer-Straße
soll die Festsetzung eines Mischgebietes eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen für
Büros und wohnverträglichem Gewerbe (ca. 8.000 m² Bruttogeschossfläche) sowie die Ansiedlung von Wohnungen im Geschosswohnungsbau (ca. 50 Wohneinheiten) ermöglichen. Die
Grundflächenzahl liegt hier bei 0,4 die Geschossflächenzahl bei 1,2. Darüber hinaus ist für den
überwiegenden Teil der Bebauung entlang der Emil-Schäfer-Straße die Errichtung lang gestreckter Gebäudekörper vorgesehen. Hierdurch soll einerseits der Straßenraum der Emil-SchäferStraße gefasst und andererseits die weiter südlich geplante Wohnbebauung vor den Lärmimmissionen der Straße sowie des Gewerbegebietes abgeschirmt werden. Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist jeweils in einer Tiefgarage vorgesehen sowie auf einem Gemeinschaftsstellplatz im nordwestlichen Plangebiet.
Im südlichen Teil des Mischgebietes sollen schwerpunktmäßig Wohngebäude in Form von Doppel- oder Einzelhäusern errichtet werden. An der westlichen Plangebietsgrenze und entlang der
südlichen Grenze des Mischgebietes (Grünverbindung) sind aufgrund der prädestinierten Lage
Einzelhäuser auf großzügigen Grundstücken (500 bis 800 m²) mit einer GRZ von 0,2 und einer
GFZ von 0,4 geplant. An der östlichen Grenze des Mischgebietes sind Einzel- und Doppelhäuser
mit maximal zwei Vollgeschossen mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer Geschossflächenzahl von 0,6 angedacht. Insgesamt sollen in diesen Bereichen ca. 9 freistehende Einfamilienhäuser sowie ca. 10 Doppelhaushälften errichtet werden. Zur Verbesserung der allgemeinen
Parkplatzsituation des Quartiers soll zudem am nordöstlichen Plangebietsrand eine Fläche für
Stellplätze festgesetzt werden.
Darüber hinaus soll im südlichen und östlichen Teil des Plangebietes die planungsrechtliche
Grundlage für die Errichtung von ca. 60 Wohneinheiten im Allgemeinen Wohngebiet überwiegend in Form von freistehenden zweigeschossigen Einzelhäusern- und Doppelhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen sowie einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 0,6 geschaffen werden.
Darüber hinaus ist im südöstlichen Bereich die Errichtung von Geschossbauten mit zwei Vollgeschossen ggf. mit einem Staffelgeschoss für ca. 30 WE vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze
sollen teilweise auf einer Fläche für Gemeinschaftsstellplätze bzw. in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Die Nähe zum westlich liegenden Friedhof und dem südlich liegenden hochwertigen Wohngebiet an der Bethelstraße prädestinieren die Randbereiche des Plangebiets für eine
anspruchsvolle Einfamilienhausbebauung. Daher ist in diesen Bereichen ausschließlich eine Bebauung mit zweigeschossigen Einzelhäusern auf großzügigen Grundstücken (ca. 500 – 800 m²)
mit einer GRZ von 0,2 und einer GFZ von 0,4 vorgesehen.
Die geplanten Grundstücksgrößen liegen zwischen 300 - 350 m² für Doppelhaushälften und 500
bis 800 m² für Einzelhäuser. Die für die geplante Wohnbebauung erforderlichen Stellplätze und
Garagen werden den einzelnen Gebäuden direkt zugeordnet.
Im Bereich der östlichen Einmündung zum Plangebiet soll nördlich der geplanten Erschließungsstraße eine Fläche für die Errichtung einer 5-Gruppen-Kindertagesstätte mit ca. 600 m² Grundfläche, ca. 1.200 m² Geschossfläche und ca. 3.300 m² Grundstücksfläche geschaffen werden. Um
einerseits dem Flächenanspruch der Einrichtung zu entsprechen und andererseits die versiegelte
Grundfläche zu reduzieren, ist für die geplante Kindertagesstätte ebenfalls eine zweigeschossige
Bebauung vorgesehen. Aufgrund des Flächenanspruchs ergeben sich eine Grundflächenzahl von
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0,2 sowie eine Geschossflächenzahl von 0,4. Ggf. wäre eine Aufstockung um ein weiteres Geschoss zur Unterbringung von Wohnungen denkbar. Die erforderlichen Stellplätze für die Bediensteten werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Durch die Lage dieser Einrichtungen im
Einmündungsbereich zum östlichen Plangebiet ergibt sich die Möglichkeit, diesen Bereich von
der Emil-Schäfer-Straße anzubinden und den Kraftfahrzeugverkehr über eine entsprechende
Wendemöglichkeit wieder auf die Emil-Schäfer-Straße zurückzuführen. Hierdurch kann der „Holund Bringverkehr“ der Kindertagesstätte weitestgehend aus dem übrigen Plangebiet mit seiner
Nutzung eines hochwertigen Wohngebietes ferngehalten werden.
Direkt an die Flächen der Kindertageseinrichtung angrenzend ist die Errichtung eines ca. 1.000
m² großen öffentlichen Kinderspielplatzes vorgesehen, der als öffentliche Grünfläche festgesetzt
wird.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt zukünftig über zwei Erschließungsansätze von der EmilSchäfer-Straße und soll als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt werden. Da sich zudem ein Großteil der
Flächen im Besitz der Stadt Krefeld befindet und detaillierte Straßenausbaumaßnahmen durch
die Stadt selbst, oder ggf. auch für die privaten Flächen mit einem Erschließungsträger in einem
Erschließungsvertrag geregelt werden können, ist die Realisierung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gewährleistet und sind negative Auswirkungen durch den motorisierten Individualverkehr innerhalb des Plangebietes nicht zu erwarten. Durch die geplante Verkehrsführung wird
im Gegensatz zu der in der 2. Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in der nun vorliegenden
Konzeption die Straßenverbindung zwischen Emil-Schäfer-Straße und Bethelstraße unterbunden.
Hinterliegende Grundstücksflächen sollen insgesamt über GFL- Flächen erschlossen werden. Die
Emil-Schäfer-Straße soll entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes vor allem unter
Berücksichtigung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens im Bereich des Einmündungsbereichs
zum Plangebiet ausgebaut werden, um zukünftig den Anforderungen an Erschließungsstraßen
gerecht zu werden. Dabei ist die Lage des Erschließungsansatzes so gewählt, dass durch einen
ausreichenden Abstand zwischen den einzelnen Einmündungsbereichen auf der Emil-SchäferStraße der allgemeine Verkehrsfluss nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Für das Plangebiet soll ein Grünverbundsystem mit Geh- und Radwegen festgesetzt werden. Einerseits in Nord - Südrichtung zwischen der Emil-Schäfer-Straße und der Bethelstraße andererseits in Ost - Westrichtung zwischen Friedhof und der parallel zur A 57 verlaufenden Grünfläche.
Diese Grünverbindungen sind auch im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt. Der Grünflächenanteil
des
Plangebiets
summiert
sich
insgesamt
auf
ca.
6.500 m². Innerhalb der am östlichen Plangebietsrand verlaufenden Grünfläche ist zudem zum
Schutz der geplanten Bebauung vor schädlichen Umwelteinwirkungen der A57 und des angrenzenden Gewerbegebietes die Errichtung einer aktiven Lärmschutzmaßnahme erforderlich. Vorgesehen ist eine Lärmschutzwand oder eine Wall-/ Wandkombination in einer Höhe von insgesamt 4,50 m. Die erforderlichen Maßnahmen wurden in einem entsprechenden schalltechnischen Gutachten (Büro ADU Cologne (12 / 2009) ermittelt.
D.
Beschreibung des Plangebietes
Das Bebauungsplangebiet liegt südlich Emil-Schäfer-Straße, nördlich der Bethelstraße und östlich
des Friedhofes und umfasst eine Fläche von ca. 8,5 ha. Nach Aufgabe der ehemaligen Kaserne
südlich der Emil-Schäfer-Straße stellt sich diese im städtischen Besitz befindliche Fläche derzeit
als Brache mit aufstehenden ruinösen Gebäuden dar. Südlich davon befinden sich landwirt-
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schaftlich genutzte Flächen. Westlich an das Plangebiet angrenzend liegen die Flächen des Friedhofes. Nördlich und östlich angrenzend befindet sich das Gewerbegebiet der Emil-SchäferStraße. Südlich des Plangebietes liegt beidseitig der Bethelstraße ein klassisches Einfamilienhausgebiet, überwiegend geprägt von einer Bebauung mit eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern. In den Bereichen südwestlich und südöstlich des Plangebietes bis zur Bethelstraße bestehen dreigeschossige Wohnungsbauzeilen. Im weiteren Umfeld östlich des Plangebietes verläuft die Trasse der Autobahn A57.
Abb. Luftbild Plangebiet
E.
Bisheriges Planverfahren
Einleitender Beschluss und erste frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Rat der Stadt Krefeld fasste den einleitenden Beschluss in seiner Sitzung am 08.06.2004 für
den Bereich – nördlich Bethelstraße / östlich des Friedhofes / beiderseits Emil-Schäfer-Straße /
westlich Saalestraße. Die erste frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Ausschuss für
Stadtplanung und Stadtsanierung am 26.05.2004 beschlossen. Die Planung sah zum damaligen
Zeitpunkt vor, den nördlich der Emil-Schäfer-Straße gelegenen Teil des Plangebietes als Gewerbegebiet festzusetzen sowie südlich der Emil-Schäfer-Straße auf der ehemaligen Militärfläche
durch die Festsetzung eines Mischgebietes die Ansiedlung von Wohnungen, Büros sowie wohnverträglichem Gewerbe zu ermöglichen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in
öffentlicher Veranstaltung am 02.12.2004 durchgeführt. Während der Veranstaltung wurden
Schleichverkehre (u.a. durch die geplante Ansiedlung eines Discounters) zwischen der
Bethelstraße und der Emil-Schäfer-Straße befürchtet und grundlegende Bedenken der Anwohner
gegen die Planung geäußert.
Zweite frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Das städtebauliche Konzept sah die Reduzierung des Plangebietes um die Flächen des
Gewerbegebietes für den ursprünglich angedachten Standort eines Einzelhandelsbetriebes
nördlich der Emil-Schäfer-Straße vor, da dieser dem Zentrenkonzept der Stadt Krefeld
widerspricht. Außerdem wurde das Plangebiet in östlicher Richtung um die der katholischen
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Kirchengemeinde St. Gertrudis erweitert, da diese die bisher landwirtschaftlich genutzten
Flächen nicht mehr zur Friedhofserweiterung benötigt und einer Wohnnutzung zuführen will. Die
Flächen im Bereich unmittelbar südlich der Emil- Schäfer- Straße und östlich des Friedhofs sollten einer Nutzung mit wohnverträglichem Gewerbe und kleinflächigem Einzelhandel sowie einer
Wohnnutzung zugeführt werden.
Aufgrund der nunmehr zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen konnte ein neues Entwurfskonzept für den unbebauten Bereich zwischen Bethelstraße und Emil-Schäfer-Straße erarbeitet werden. Die Erschließung des Gebietes sollte über zwei Erschließungsansätze von der Emil-Schäfer-Straße aus erfolgen. Zur Verhinderung von Schleichverkehren wurde auf einen Erschließungsansatz von der Bethelstraße im Süden verzichtet. Die innere Erschließung war im
Wesentlichen über eine Ringerschließung bzw. über GFL- Flächen für die hinterliegenden Grundstücke vorgesehen.
Das städtebauliche Konzept sah bereits die Festsetzung eines Mischgebietes direkt südlich der
Emil-Schäfer-Straße mit einer Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen für Büros und
wohnverträglichem Gewerbe sowie die Ansiedlung von Wohnungen vor. Darüber hinaus war die
Festsetzung des südlichen und östlichen Teils des Plangebietes im Bereich der Bethelstraße als
Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauung in Form von zweigeschossigen Einzel- und
Doppelhäusern geplant. Aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Kindertagesstättenplatz für
Unter- Dreijährige (ab 2013) war innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes die Errichtung einer
6-Gruppen- Kindertagsstätte angedacht.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung fasste in seiner Sitzung am
21. Dezember 2011 auf Basis dieses überarbeiteten Entwurfes den Beschluss zur Durchführung
einer erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planung wurde in der zweiten
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in öffentlicher Veranstaltung am 23.02.2012 vorgestellt
und fand die überwiegende Zustimmung der anwesenden Bürger.
Dritte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Zielsetzung des zur zweiten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellten Bebauungsplanentwurfes sollte grundsätzlich weiterverfolgt werden. Die planerische Konzeption wurde
dahingehend modifiziert, dass ein Erschließungsansatz von der Bethelstraße zur Anbindung der
Neuplanung an das hochwertige Wohngebiet südlich der Bethelstraße vorgesehen war. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung fasste in seiner Sitzung am 18.07.2013 auf Basis dieses überarbeiteten Entwurfes den Beschluss zur Durchführung einer weiteren frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Planung wurde in öffentlicher Veranstaltung am 14.11.2013 vorgestellt. Hier wurde seitens der Bürger insbesondere der geplante Erschließungsansatz von der
Bethelstraße kritisiert, da hierdurch eine unzumutbare Verkehrsbelastung für die Anlieger entstünde.
F.
Sonstiges
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes liegen bisher die Ergebnisse folgender Gutachten vor:
Schalltechnische Untersuchung, ADU Cologne, Dezember 2009
Boden-, Bodenluft-, Grundwasser- und Bausubstanzgutachten,
Strobel und Kalder, Oktober 1998
gesamtstädtische Klimaanalyse der Stadt Krefeld vom Juli 2003
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Lärmminderungsplanung einschließlich Konfliktkataster
Luftqualitätsmodell (IMA Cologne, 2007)
Luftreinhalteplan der Stadt Krefeld 2010
Folgende Gutachten sind noch zu erstellen:
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Bewertung des durch die städtebauliche Planung verursachten Eingriffs in Boden, Natur und Landschaft mit artenschutzrechtlicher
Prüfung (vergeben an das Büro WELUGA Bochum, wird derzeit erstellt),
Der Bereich der ehemaligen Kaserne ist als Altlastenverdachtsfläche eingestuft und wurde durch ein Gutachten bereits untersucht. Demnach muss ein auf die geplanten Nutzungen abgestimmtes Sanierungskonzept erarbeitet werden.
Erforderliche, Kurzfristige Untersuchungen im Hinblick auf die Unterbringung von Flüchtlingen
auf dem ehemaligen Kasernengelände:
Untersuchung ob die vorhandenen Bodenbelastungen unbedenklich sind. Hierzu ist eine
weitere gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Der zuständige Fachbereich 60 – Gebäudeservice - wird diese kurzfristig beauftragen.
Untersuchung, ob die Fundamente der vorhandenen alten Kasernengebäude, statisch zur
Aufstellung mobiler Flüchtlingsunterkünfte geeignet sind. Derzeit werden durch den
Fachbereich 63 – Gebäudeservice - entsprechende Untersuchungen / Bohrungen durchgeführt.
Erst nach Vorliegen der Ergebnisse der v.g. noch ausstehenden Untersuchungen kann die Möglichkeit einer Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne abschließend beurteilt werden.
Zur besseren Orientierung ist eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 692 – südlich Emil-Schäfer-Straße östlich Friedhof – einschließlich des Bereiches
für die geplanten Flüchtlingsunterkünfte beigefügt.
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