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Verwaltungsvorlage (Bürgerbeteiligung bei der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
282 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:18
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.03.2016 Nr. 2506 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.04.2016 Betreff Bürgerbeteiligung bei der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2506 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Beschluss des Rates vom 11.12.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, für Krefeld einen Sparmaßnahmen-Ideenwettbewerb zu entwickeln. Hierfür wurde ein interaktives Formular entwickelt und ins Internet eingestellt, über das die Bürgerinnen und Bürger ihren Sparvorschlag einreichen können. Krefelder Bürgerinnen und Bürger erhalten somit die Möglichkeit, sich mit eigenen Sparvorschlägen an der Haushaltskonsolidierung der Stadt Krefeld zu beteiligen. Das Verfahren zur Bürgerbeteiligung startete am 10.12.2015 mit Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016 und wurde gleichzeitig durch einen Presseartikel der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Seit Beginn des Verfahrens Mitte Dezember 2015 bis einschließlich des 1. Quartals 2016 sind insgesamt vier Sparvorschläge von drei Krefelder Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Im Folgenden werden die einzelnen Sparvorschläge im Wortlaut genannt und die jeweilige Beantwortung durch die Verwaltung beigefügt: 1. Freiwillige Spende Krefelder Bürger "Mein Sparvorschlag wäre, einfach die Mitbürger in Krefeld um eine Spende von 1,- EUR für ein Jahr lang bitten, auch Hartz 4 Empfänger. Natürlich nur die, die es auch freiwillig machen. 1,- EUR im Monat tut keinem weh. Ich wäre direkt dabei, weil ich meine Stadt liebe und gerne sage: Ich bin Krefelder." Antwort der Verwaltung: Eine Spende von Krefelder Bürgerinnen und Bürgern von jeweils 1,- EUR fällt unter den Begriff der Kleinstbeträge. Die Vereinnahmung solcher Kleinstbeträge verursacht regelmäßig einen Aufwand im Personal- und Sachkostenbereich, der den eigentlichen Ertrag aus dieser Spende übersteigt. Unabhängig davon hat bereits jetzt jede/r Bürger/in die Möglichkeit, der Stadt Krefeld für steuerbegünstigte Zwecke Spenden zukommen zu lassen. Solche zweckbezogenen Spenden werden danach für städtische, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke (z.B. städtische Schulen, Deutsches Textilmuseum, Stadttheater, Museum Burg Linn, für die Förderung der Jugend- und Altenhilfe der Stadt Krefeld oder Krefelder Kunstmuseen usw.) angenommen und können jederzeit auf ein Konto der Stadt Krefeld unter Angabe des gewünschten Nutzungszweckes überwiesen werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen im Sinne des § 10b Einkommensteuergesetz erteilt die Stadt Krefeld dem Spender hierüber eine Spendenbescheinigung. Zweckbezogene Geldspenden werden von der Stadt Krefeld außerdem für die 11 unselbständigen Stiftungen entgegengenommen, die die Stadt Krefeld treuhänderisch als Sondervermögen gem. § 97 GO NRW verwaltet. 2. Duplexdruck der Anmeldebestätigungen der VHS "Ich habe einen Einsparvorschlag zum Drucken der Anmeldebestätigungen der VHS. Seit Jahren erhalte ich hierfür separate zwei Seiten, wobei auf der zweiten Seite die Widerrufsbelehrung steht. Wenn dies auf der Rückseite der ersten Seite gedruckt wird, die leer ist, spart man ein ganzes Blatt. Bei allen Anmeldebestätigungen würde dies zu einer enormen Papiereinsparung führen." Antwort der Verwaltung: Aus technischer Sicht ist es grundsätzlich möglich, die Anmeldebestätigungen aus dem verwendeten System doppelseitig auszudrucken. Da jedoch nicht alle Drucker über die Funktion des Duplexdruckes verfügen, werden die vorhandenen Duplexdrucker nunmehr an den Stellen eingesetzt, an denen die meisten Anmeldebestätigungen gedruckt werden. Auf diese Weise wird dann ein Großteil der Anmeldebestätigungen doppelseitig gedruckt werden. Die Umverteilung der Drucker soll bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein. Begründung Seite 3 Defekte Einfachdrucker sollen ab sofort durch Duplexdrucker ersetzt werden, so dass zukünftig sichergestellt ist, dass alle Anmeldebestätigungen doppelseitig ausgedruckt werden. 3. Einstellung der Werbekosten der SWK "Die SWK ist eine Stadttochter und erbringt Leistungen, die im Rahmen der VersorgungsEntsorgungspflicht der Stadt erbracht werden müssen. Der Bürger hat keine Wahl diese SWK Leistungen abzulehnen. Warum wird dann hierfür auf den Trikots der Pinguine geworben? Die gesamten Werbekosten der SWK sollten eingestellt werden zugunsten von Schulen, Kitas, sozialen Projekten." Antwort der Verwaltung: Der SWK-Konzern erbringt eine Vielzahl von Leistungen. Mit einigen von ihnen steht die SWK im Wettbewerb, wie z.B. dem Verkauf von Strom und Gas. Hier haben die Kunden sehr wohl die Wahl, ihren Lieferanten frei zu bestimmen. Insofern macht es durchaus Sinn, um Kunden zu werben. 4. Einstellung des Betriebskostenzuschusses an die Seidenweberhaus GmbH "Der jährliche Betriebskostenzuschuss der Stadt an die Seidenweberhaus GmbH beträgt 3,38 Mio. EUR, der Abriss soll laut Herrn Linne 3,5 Mio. EUR betragen. Wenn man davon ausgeht, dass ein Neubau, für was auch immer, nicht vor 2020 beginnen kann, ergibt sich ein Einsparungspotenzial von rd. 10 Mio. EUR. Ein weiterer Vorteil liegt darin, den Abriss parallel zum Bau der Sparkasse abzuwickeln, wodurch weniger Störungen des Einzelhandels und Verkehrs entsteht." Antwort der Verwaltung: Der geplante städtische Zuschuss zur Seidenweberhaus GmbH beträgt im Zeitraum 2016 bis 2020 rund 3 Mio. EUR pro Jahr. Mit diesen Mitteln betreibt die Seidenweberhaus GmbH zwei Häuser: das Seidenweberhaus und den KönigPalast. Von dem städtischen Zuschuss entfallen jährlich zwischen 0,6 und 0,7 Mio. EUR auf das Seidenweberhaus. Dieser Zuschuss deckt zu einem gewissen Teil auch Fixkosten. Der von Ihnen in Aussicht gestellte Erfolg ließe sich mit dem Abriss des Seidenweberhauses nicht erzielen, zumal eine endgültige Entscheidung, was mit dem Seidenweberhaus geschehen soll, bisher nicht getroffen ist.