Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:19
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2. Bauabschnitt, Haltestellen im Ortsteil Fischeln
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.08.2015
Nr.
2042 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.02.2016
Betreff
Umbau der Straßenbahnhaltestellen für den Einsatz von Niederflurstraßenbahnen in Krefeld Fischeln
2. Bauabschnitt, Haltestellen im Ortsteil Fischeln
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Bericht der SWK MOBIL zur Kenntnis und
beschließt die Planung des barrierefreien Umbaus der Straßenbahnhaltestellen
HS-Nr.
neu
Haltestellenname
Krefeld-
16
17
18
Stadtpark Fischeln
Fischeln Rathaus (X)
Eichhornstraße
Fischeln
Fischeln
Fischeln
für den Einsatz der neuen Niederflurstraßenbahnen.
(X) Der Beschlussvorschlag bezieht sich hier auf die favorisierte Variante
- mit Bahnsteig für die stadtauswärtige Fahrtrichtung vor dem Rathaus und
- mit Bahnsteig für die stadteinwärtige Fahrtrichtung (Zentrum) vor der Kreuzung Kölner Straße / Hafelsstraße.
Damit befinden sich die Bahnsteige in der favorisierten Variante dieses Beschlussvorschlags und in der
heutigen Bestandssituation. Der Individualverkehr aus Süden, die Kölner Straße befahrend, kann in Richtung Anrather Straße gem. der favorisierten Variante (siehe Plan in der Anlage zum Beschlussvorschlag)
abbiegen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2042 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Einleitung
Im Zusammenhang mit der Beschaffung von neuen Niederflurstraßenbahnen für die SWK MOBIL und deren sinnvollen und behindertengerechten Einsatz im Streckennetz in Krefeld wurde im
Jahre 2009 der Bestand der Bahnhaltestellen überprüft.
Die vorhandenen Haltestellen weisen, soweit nicht bereits im 1. Bauabschnitt umgebaut, gemäß
dem heutigen Stand des Regelwerkes und den Anforderungen nach barrierefreiem Zugang zu
öffentlichen Verkehrsmitteln erhebliche Mängel auf und sollen in mehreren Bauabschnitten
umgebaut werden.
Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) novelliert. § 8
Abs. 3 Satz 3 des PBefG fordert die Schaffung der Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022.
Im Streckennetz der SWK MOBIL bestehen 164 Haltestellen. Die Haltestellen sind mehrheitlich
mit Bahnsteigen ausgestattet. Davon wurden im 1. Bauabschnitt 16 Haltestellen (31 Bahnsteige)
bereits umgebaut.
Die weitaus überwiegende Anzahl der Bahnhaltestellen ist mit Bushaltestellen verknüpft und gewährleistet so Anschluss- und Umsteigemöglichkeiten.
Die Planung des 2. Bauabschnittes beinhaltet den Umbau von 8 Haltestellen (15 Bahnsteige).
Die Priorisierung der Haltestellen erfolgte nach der Verteilung im Stadtgebiet und der Fahrgastfrequenz.
Die Einstiegshöhen der Bahnhaltestellen betragen bei den Haltestellen mit Bahnsteigen derzeit
zwischen 0 cm und 12 cm. Der Einstieg bei straßenbündigen Haltestellen erfolgt vom Fahrbahnniveau über Stufen.
Auch die nutzbare Breite der Haltestellen liegt bei vielen Haltestellen mit Bahnsteigen deutlich
unter dem in der RAST 06 als Mindestmaß genannten 2,50 m.
Für den sinnvollen Einsatz der Niederflurtechnik ist es notwendig, die Bahnsteighöhen auf 25 cm
über Schienenoberkante anzuheben und das Spaltmaß zwischen der Bahnsteig- und Einstiegskante im Türbereich auf ca. 6 cm zu reduzieren. Die zum Teil deutlich zu geringen Breiten der
Haltestellen werden den Bedürfnissen der in ihrer Mobilität eingeschränkten Fahrgäste und dem
gestiegenen Fahrgastaufkommen nicht mehr gerecht. Zur Verbreiterung sind umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich.
Für den 2. Bauabschnitt hat die SWK MOBIL bereits einen entsprechenden Finanzierungsantrag
gestellt.
Bis zur Realisierung des gesamten Vorhabens werden noch weitere Bauabschnitte folgen.
Zur Konkretisierung des zweiten Teiles des Gesamtvorhabens über die Ertüchtigung der Haltestellen mit Bahnsteigen wurden auf der Basis einer detaillierten Analyse des baulichen und funktionalen Bestandes, einschließlich des jeweiligen straßenräumlichen Umfeldes, die entsprechenden Handlungsansätze entwickelt.
Diese wurden in Form von Kategorisierungen der festgestellten Defizite und der daraus abgeleiteten Entwicklung von Regelplänen erarbeitet und so für eine große Anzahl der Haltestellen bauliche Lösungen vorgeschlagen.
Diese Lösungen für den 2. Bauabschnitt wurden zwischen der SWK MOBIL und der Stadt Krefeld abgestimmt und liegen dem Förderantrag zugrunde.
Alle zur Umsetzung vorgeschlagenen Entwurfsplanungen beinhalten das mit der Sachverständigengruppe für Behindertenfragen des DPWV abgestimmte und aktuell in Krefeld verwendete
Begründung
Seite 3
Muster der taktilen Führung. Die Ausführungsplanungen für die taktilen Führungen auf den neuen Haltestellen werden auf den derzeit bei der Stadt Krefeld in Abstimmung befindlichen Grundsatzregelungen für taktile Führungen erfolgen.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nahm mit der Vorlage 1666/15 am 23. September 2015 bereits die Planung von fünf Haltestellen des 2. Bauabschnitts für barrierefreien
Umbau zustimmend zur Kenntnis. Dies betraf die Planungen der Haltestellen Schicks, Kapuzinerkloster, Inrath Siedlung, Bockum Friedhof und Grotenburg / Zoo, die unter dem Punkt A der
beschlossenen Vorlage 1666/15 zusammengefasst sind.
Diese Vorlage behandelt die restlichen drei Haltestellen des 2. Bauabschnitts, die sich in Fischeln befinden und unter dem Punkt B der Vorlage 1666/15 zusammengefasst wurden. Der
Punkt B wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung am 23.
September 2015 vertagt. Die Dringlichkeit der Entscheidung für die hier 3 aufgeführten Haltestellen in Fischeln wird mit mit dem Zusammenhang der Arbeiten zur Grunderneuerung der Fahrbahn der Kölner Straße zwischen der Eichhornstraße und der Hafelsstraße begründet.
Planungen für den 2. Bauabschnitt mit Realisierungsziel 2016-2017
Die Regelfälle A (Mittelhaltestelle), B (Bahnhaltestelle in Seitenlage) und C (kombinierte Busund Bahnhaltestelle) wurden bereits in der Vorlage 1666/15 für den Ausschuss für Stadtplanung
und Stadtsanierung am 23. September 2015 erläutert. Sie gelten also auch für die hier betroffenen drei Haltestellenlösungen in Fischeln entsprechend der jeweiligen Bahnsteiganordnung.
Darstellungen der Handlungsansätze und Maßnahmenbeschreibungen
Im Folgenden werden für die 3 Haltestellen im Bauprogramm 2016 / 2017 in Fischeln die Hauptdefizite benannt. Weiterhin wird die Zuordnung zu den Regellösungsansätzen, so wie die wesentlichen spezifischen Besonderheiten dargestellt. In der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung
werden die Einzelheiten des Umbaus erläutert.
Bauabschnitt 2, Nr.: 3 – Haltestelle Nr. 17 – Stadtpark Fischeln, Fahrrichtung Grundend
Hauptdefizite:
- geringe Einstiegshöhe
- fehlender Wetterschutz
- schmaler Wartebereich
- Spaltmaß zwischen Bord und Einstieg
- Zugangsqualität
Begründung
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Umbaumaßnahmen:
Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr. 86 „Stadtpark Fischeln – Fahrrichtung Wilhelmplatz“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden.
Der Mittelbahnsteig, einschließlich der Fußgängerzuführung, ist gemäß den Vorgaben „Regelfall
A – Bahnhaltestelle in der Mittellage“ vorgesehen.
Die Lage der neuen Mittelhaltestelle ist südlich des Straßenknotens Kölner Straße / Wilhelmstraße in Höhe der bestehenden Haltestelle Nr. 86 (vor Haus Kölner Straße Nr. 430) vorgesehen.
Der übrige Ausbaubereich der Straße weicht vom Regelfall ab.
Das Querprofil der Straße gestaltet sich (beginnend auf der Westseite) wie folgend angegeben:
- Gehweg aus grauem Betonsteinpflaster – 2,50 m breit
- Fahrspur IV (bituminös) einschl. Schutzstreifen, Fahrrichtung Fischeln – 3,50 m breit
- Sperrfläche (bituminös) mit Gleis (Fahrrichtung Fischeln) vor Bahnsteig – 3,25 m breit
- Mittelbahnsteig gemäß Regelfall A – 3,60 m breit
- 2 Fahrspuren IV (bituminös) mit Gleis (Fahrrichtung Krefeld) vor Bahnsteig – 6,50 m breit
- Rad- und Gehweg aus roten und grauem Betonsteinpflaster – 3,00 m breit
Von dem Flurstück 742 des Jugendzentrums (Haus Nr. 430) ist Grunderwerb notwendig, um die
erforderliche Geh- und Radwegverlegung durchführen zu können.
Zudem ist eine Verbreiterung des südlichen Straßenquerschnitts der Kölner Straße notwendig.
Das überplante Flurstück Nr. 743 wird zzt. von einem Autohaus in Anspruch genommen. Es ist
aber im Besitz der Stadt und kann somit einbezogen werden.
Die beiden Eingriffe sind durch die neue Mittelbahnhaltestelle unabdingbar.
In Richtung Fischeln, neben der neuen Haltestelle, soll nur eine IV-Spur angeboten werden. Die
Gleiszone wird von der IV-Spur mittels durchgezogener Längsmarkierung getrennt. In Richtung
Krefeld bleibt es bei den geplanten 2 IV-Spuren. Aufgrund dessen, dass eine IV-Spur in der
Gleiszone direkt an dem Gleisbord der Haltestelle vorbei führt, sollen für den Mittelbahnsteig
Kasseler Formsteine (Höhe 24 cm) eingebaut werden. Die Praxis hat gezeigt, dass Autos sich,
bei zu dichtem Anfahren an der Kante des Gleisbordes, die Seitenbereiche verkratzen können.
Aufgrund dessen sind Gleisborde an Fahrbahnen für IV-Verkehr zu vermeiden.
Die vorhandene Bahnsteiginsel wird aufgrund der neuen Gleislage entfernt bzw. zu zwei kleineren Inseln umgebaut. Die dort angrenzende Fußgängerfurt der Kölner Straße bleibt in Ihrer Lage
bestehen. Der Fahrbahnteiler wird lagemäßig (Breite im Furtbereich 2,50 m) jedoch um ca. 2-2,5
m in östlicher Richtung verschoben.
Die Gleislage muss im kompletten Ausbaubereich verändert werden.
Die neue Mittelhaltestelle hat eine Länge von 32,00 m zuzüglich einer 4,00 m langen Anrampung. Der Ausbaubereich beträgt rd. 140 m. Durch die Neuanlage der Mittelhaltestelle muss der
gesamte Verkehrsraum neu gegliedert werden. Im Mittelbereich der Haltestelle werden die Möblierungselemente achsialsymetrisch angeordnet. Diese bestehen aus einer 4,00 m langen und
2,50 m breiten Überdachung mit 2x3 Sitzplätzen und Windschutz, dem Haltestellenschild, zwei
Abfallbehältern und 5 Mastaufsatzleuchten. Eine DFI-Anzeige wird ebenfalls installiert.
Begründung
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Am Anfang und Ende der Haltestelle sind die taktilen Führungen mit jeweils 90 cm breiten Querriegeln verbunden. Die Führung auf der Rampe ist mittig. Der Zugang zur Haltstelle erfolgt durch
eine signalisierte Querung über Fahrspuren und Gleistrasse. Zur Planung gehören auch die erforderlichen barrierefreien Absenkungen.
Die Fahrleitungsanlage ist entsprechend den geplanten Lageänderungen der Gleise anzupassen.
Die Lichtsignalanlage erhält eine neue Gerätetechnik, Maste und LED-Signalgeber.
Kosten netto: 674.000 €
Realisierungszeitraum: 2016-2017
Lageplan siehe nachfolgend
Bauabschnitt 2, Nr.: 4 – Haltestelle Nr. 86 – Stadtpark Fischeln, Fahrrichtung Wilhelmplatz
Hauptdefizite:
- geringe Einstiegshöhe (0 cm)
- fehlender Wetterschutz
Begründung
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- Aufstellfläche
Umbaumaßnahmen:
Die Haltestelle soll gemeinsam mit der Haltestelle Nr. 17 „Stadtpark Fischeln - Fahrrichtung
Grundend“ zu einer Mittelhaltestelle umgebaut werden.
Die Ausbaudetails sind oben zusammenhängend und umfangreich erläutert.
Die Kosten für die Mittelhaltestelle wurden zusammengefasst.
Bauabschnitt 2, Nr.: 11 – Haltestelle Nr. 87 – Eichhornstraße, Fahrrichtung stadteinwärts
Hauptdefizite:
- geringe Einstiegshöhe (0 cm)
- schmaler Wartebereich
- Aufstellfläche (Einstieg auf der Fahrbahn)
Umbaumaßnahmen:
Es ist eine kombinierte Bahn/Bushaltestelle vorgesehen. Der Ausbau auf der nördlichen Straßenseite erfolgt analog zur neu gebauten Haltestelle auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Ausbaudetails siehe unter „Regelfall C – Kombinierte Bus- und Bahnhaltestelle“.
Das vorhandene Wartehäuschen sowie die Fahrradabstellanlage müssen erneuert bzw. höhenmäßig angepasst werden.
Hinter dem 2,25 m breiten Wartebereich ist ein kombinierter, 2,5 m breiter, Rad- und Gehweg
aus roten und grauen Betonpflastersteinen vorgesehen. Die Fahrbahn ist zukünftig 7,0 m breit.
Die Fahrbahnentwässerung (Dachprofil) vor der Haltestelle erfolgt durch Anordnung einer 3zeiligen Rinne aus Betonsteinen 16x24 cm, welche zwischen neu verlegtem Gleis und Busbord
(Kasseler Formstein, Höhe 24 cm) vorgesehen wird. Die bisher gepflasterte Fahrbahn erhält eine
neue bituminöse Decke, damit eine einwandfreie Oberflächenentwässerung gewährleistet werden kann.
Die neue Busbordlänge beträgt 32,00 m zzgl. 6,00 m Rampenlänge. Trotz der Anhebung werden
keine Eingriffe auf Privatgrund erforderlich. Die vorhandene Wetterschutzeinrichtung wird erneuert. Die Stellplatzanlage für Fahrräder wird angepasst. 2 zusätzliche Mastaufsatzleuchten verbessern die Ausleuchtung der Haltestelle. Durch die Veränderung der Gleistrasse muss auch die
Verkehrsführung für den IV angepasst werden. Der vorhandene FGÜ auf der Südseite der Kölner
Begründung
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Str. muss aufgegeben werden und nördlich der Einmündung der Eichhornstraße neu angelegt
werden. Die Wegebeziehungen werden dadurch nur geringfügig verändert. Durch die Veränderungen im Knotenpunkt muss der gesamte Bereich mit einer neuen Deckschicht ausgebildet
werden.
Für die LSA sind umfangreiche Anpassungen notwendig, da u. A. die Straßenbahn nun parallel
mit dem IV fährt. Neben neuer Gerätetechnik ist ein neues Programm und verschiedene neue
Hardware (Masten, Taster etc.) erforderlich.
Die Fahrleitungsanlage ist entsprechend den geplanten Lageänderungen der Gleise anzupassen.
Kosten netto: 465.000 €
Realisierungszeitraum: 2016-2017
Lageplan siehe nachfolgend
Ergänzende Anmerkungen
Die Fahrbahn der Kölner Straße zwischen der neu geplanten Haltestelle Eichhornstraße stadteinwärts und der neu geplanten Haltestelle Fischeln Rathaus stadteinwärts soll wegen der Verkehrssicherheit in 2016 von Verbundpflaster auf Asphalt umgebaut werden. Da die Finanzierung
für diese Straßenbauarbeiten der Fahrbahn für 2016 gesichert ist, bietet sich ein paralleler Umbau der Fahrbahn mit dieser neu geplanten Haltestelle aus zeitl., koordinativen, wirtschaftlichen
und betrieblichen Gründen an.
Begründung
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Bauabschnitt 2, Nr.: 12 – Haltestelle Nr. 91 – Fischeln Rathaus, Fahrrichtung Grundend
Hauptdefizite:
- geringe Einstiegshöhe (0 cm)
- schmaler Wartebereich
- fehlender Wetterschutz
- Aufstellfläche (Einstieg auf der Fahrbahn)
Umbaumaßnahmen:
Der Umbau erfolgt als signalisierte Plateaulösung gemäß RAST 06, Bild 88.
Hierbei bleibt die Höhenlage der Gleisanlage auf bestehendem Niveau, die Lage der Gleise und
der Fahrleitung müssen angepasst werden. Die Fahrbahn zwischen Gehweg und Haltestelle wird
angehoben, so dass ein barrierefreier Zugang zur neuen Bahnsteigseite, aus dem Busbord bestehend, entsteht. Die Haltestelle hat eine Länge von 32,00 m und zusätzlich 2 Anrampungen.
Die Querentwässerung erfolgt von der Bahnsteigkante rückwertig über den Fahrbahnbereich in
eine neue Längsentwässerung. Der Fahrgastwechsel findet signalisiert über den angerampten
Fahrbahnbereich in der Rotphase für den IV und Radfahrer statt. Das Ende der Rotphase erfolgt
mit Nachlauf nach Ausfahrt der Bahn mit der erforderlichen Räumzeit für die ausgestiegenen
Fahrgäste. Die Führung von den Einstiegsstellen erfolgt durch ein akustisches Signal für die barrierefreie Andienung.
Damit die Haltestelle in dieser Form ausgeführt werden kann, muss der gesamte Fahrbahnbereich umgebaut werden. Der nördliche Gehweg bleibt erhalten. Der vorhandene DFI-Anzeiger
bleibt erhalten, da die Lage der Haltestelle nicht verändert wird. Zusätzliche Ausstattungselemente sind nicht geplant.
Kosten netto: 361.000 €
Realisierungszeitraum: 2016-2017
Lageplan siehe nachfolgend
Für die LSA sind umfangreiche Anpassungen notwendig. Neben neuer Gerätetechnik ist ein
neues Programm und verschiedene neue Hardware (Masten, Taster etc.) erforderlich.
Ergänzende Anmerkungen
Begründung
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Zur Standortwahl der geplanten Haltestelle Fischeln Rathaus sind diverse Varianten untersucht
und bewertet worden.
siehe unter „Ergänzende Anmerkungen“ unter „Bauabschnitt 2, Nr.: 13 – Haltestelle Nr. 92 – Fischeln Rathaus, Fahrrichtung stadteinwärts“ nachfolgend
Bauabschnitt 2, Nr.: 13 – Haltestelle Nr. 92 – Fischeln Rathaus, Fahrrichtung stadteinwärts
Hauptdefizite:
- geringe Einstiegshöhe (0 cm)
- Aufstellfläche (Einstieg auf der Fahrbahn)
Umbaumaßnahmen:
Auch der Umbau der Gegenrichtung erfolgt als signalisierte Plateaulösung gemäß RAST 06 (Bild
88). Der gesamte Straßenraum muss jedoch dafür umgebaut werden und führt zum Entfall von
ca. 8 Stellplätzen in Längsaufstellung. Die Gleise und die Fahrleitung müssen im gesamten Haltestellenbereich der neuen Situation angepasst werden. Die Haltestelle wird mit einem Busbord
ausgebildet und hat eine Länge von rd. 32,00 m zzgl. zwei Anrampungen von jeweils 4,00 m. Die
Fahrbahn zwischen Gehweg und Haltestelle wird angehoben, so dass ein barrierefreier Zugang
entsteht. Die Entwässerung erfolgt analog dem Bestand. Rinnen und Abläufe müssen neu gesetzt werden.
Die Querung der Fahrbahn erfolgt im Schutze der Rotphasen der Lichtsignalanlage, die mit entsprechendem Nachlauf für aussteigende Gäste ausgestattet ist.
Der barrierefreie Zugang zum Einstieg wird über ein akustisches Signal gesteuert.
Die vorhandenen Ausstattungselemente bleiben erhalten.
Eine Wetterschutzeinrichtung ist nicht erforderlich, aufgrund vorhandener überdachter Bereiche.
Für die LSA sind umfangreiche Anpassungen notwendig. Neben neuer Gerätetechnik ist ein
neues Programm und verschiedene neue Hardware (Masten, Taster etc.) erforderlich.
Kosten netto: 431.000 €
Realisierungszeitraum: 2016-2017
Lageplan siehe nachfolgend
Begründung
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Nur mit dieser Haltestellenvariante und einer zügigen Umsetzung können sowohl die VRRFördermittel für den Umbau der Haltestellen als auch die finanziellen, wirtschaftlichen und verkehrlichen (Verkürzung der Bauzeit, Minimierung der verkehrlichen Einschränkungen) Synergien
mit der Fahrbahnerneuerung der Kölner Straße im Ortskern Fischeln sichergestellt werden.
Ergänzende Anmerkungen
Zur Standortwahl der geplanten Haltestelle Fischeln Rathaus sind diverse Varianten untersucht
und bewertet worden. Die oben beschriebene Lösung mit zwei asymmetrisch liegenden Haltestellen in der bereits heute schon vorhandenen Örtlichkeit, nahe am Ortskern von Fischeln und
dem signalgeregelten Knoten Kölner Str. / Hafelsstraße, stellt aus Sicht der Planer und betrieblich wie wirtschaftlich Verantwortlichen die beste Lösung mit den geringsten Nachteilen dar.
Betrachtet man die vorhandenen Querschnitte des öffentlichen Straßenlandes, so ist festzustellen, dass im Bereich
- Haus Nr. 517 (Rathaus)
ca. 15,30 m Breite
- Haus Nr. 523 (Lebensmittel)
ca. 15,60 m Breite
- Haus Nr. 539 (Geldinstitut)
ca. 15,30 m Breite
- Haus Nr. 575 (Markt)
ca. 13,87 m Breite
vorhanden ist und diese Breite die Erfüllung der verkehrlichen Funktionen in Verbindung mit zwei
symmetrisch gegenüberliegenden Haltestellen in der Tempo-30-Strecke nicht sicherstellen wird.
Bei der Standortfrage der Haltestelle sind auch vorhandene Nutzungen der Anlieger aus Zu- und
Ausfahrten zu berücksichtigen. Eine Reduzierung der Haltestellenlänge (geplant 32 m plus 2 mal
Begründung
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4 m für die Fahrbahnrampen) wegen dieser Zu- und Ausfahrten wird dem Kriterium der Barrierefreiheit und der Förderung nicht gerecht.
Die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln beschloss in der Sitzung am 22. Oktober 2015 mehrheitlich die Verlegung der bisherigen Haltestellen am Rathaus und vor "REWE" auf die Höhe der
"Sparkasse" in der von SWK Mobil vorgestellten Variante (siehe nachfolgender Plan) dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung zu empfehlen.
Begründung
Seite 12
Verwaltung und SWK Mobil sehen in dieser Variante überwiegend Nachteile, die letztlich zu einer
Ablehnung führen:
•
die Führung als gemeinsamer Geh- und Radweg ist im Sinne der Straßenverkehrsordnung,
wegen zu geringer Breite
(auch vorh. Zu- und Ausgängen) sowie den Anforderung zur Barrierefreiheit nicht durchsetzbar
•
auf der westlichen Seite entfallen ca. 11 bis 14 Parkplätze, auf der östlichen Seite entfallen
ca. 10 bis 14 Parkplätze
(je nach Fahrzeugführer und Fahrzeuglänge)
•
Verkehrsfluss durch Straßenbahnhalt, kurze freie Strecke mit anschließender Lichtssignalanlage erschwert gegenüber Straßenbahnhaltestelle direkt vor Lichtsignalanlage
•
die Zufahrt zum Geldinstitut auf der Westseite ist wegen der 25 cm hohen Aufkantung des
Bahnsteiges nicht mehr nutzbar
•
für diese Variante liegt keine vollständige Entwurfsplanung vor (weiterer Zeitverlust)
Bei Realisierung des favorisierten Standortes der Haltestellen vor dem Rathaus und dem Lebensmittelmarkt ("REWE") werden sich die Betroffenen aus Sicht der Verwaltung und der SWK
Mobil nach einiger Zeit daran gewöhnt haben, dass die ca. 30 Stellplätze, hinter den Häusern
Kölner Str. 526/528 gelegen, nicht mehr „links rein“ und „links raus“ zu erreichen sind - aber das
„rechts rein“ und rechts raus“ wie gewohnt möglich ist. Eine Verbindung der Privatparkplätze
könnte bei Zustimmung der Eigentümer eine Alternative bieten, da beide Privatparkplätze nur
durch einen Zaun getrennt werden:
Begründung
Seite 13
Durch Beseitigung des Zaunes wäre ein Abfluss der Pkw direkt auf die Hafelsstraße möglich und
damit das fehlende Linksabbiegen vom Parkplatz hinter den Häusern Kölner Straße 526 / 528
abgemildert.
Der Wegfall der öffentlichen Parkplätze auf der westl. und östlichen Straßenseite der Kölner
Straße (ca. 15 Stück) bei Realisierung der Planung am heutigen Standort wird positiv bewertet,
da der Verkehrsablauf zügiger (keine Einparkvorgänge) und sicherer (Radfahrer und Rillenschiene) wird.
Die Fahrbahn der Kölner Straße zwischen der Haltestelle Eichhornstraße und dieser neu geplanten Haltestelle Fischeln Rathaus stadteinwärts soll wegen der Verkehrssicherheit in 2016 von
Verbundpflaster auf Asphalt umgebaut werden. Da die Finanzierung für diese Straßenbauarbeiten der Fahrbahn für 2016 gesichert ist, bietet sich ein paralleler Umbau der Fahrbahn mit dieser
neu geplanten Haltestelle aus zeitl., koordinativen, wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen
an. Die Verwaltung als auch die SWK MOBIL wollen die Beeinträchtigungen für die Anwohner
und Nutzer auf ein unvermeidbares Minimum reduzieren.
Begründung
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Mit dem geplanten Haltestellen-Neubau ist auch die Erneuerung der Lichtsignalanlage für die
Kreuzung Kölner Straße / Hafelsstraße verbunden.
Möglichkeiten zur Gestaltung des Themas „Dorfplatz Fischeln“ für den Fahrbahnbereich Kölner
Str. zwischen Haus Nr. 552 und 582 im Rahmen der Straßenbauarbeiten befinden sich im Fachbereich Tiefbau noch in der Klärung. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
(Schrittgeschwindigkeit) ist, wie bekannt, in der heutigen Tempo-30-Strecke nicht möglich.