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Verwaltungsvorlage (B783 B-Planbegründung zur Offenlage (15.03.2016).docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
3,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:19

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage Nr. 2528 /16 Bebauungsplan Nr. 783 – Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld – Stadtbezirk: Krefeld-Fischeln Begründung in der Fassung vom 07. März 2016 Verfahrensstand: Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung Fachbereich Stadtplanung I. Räumlicher Geltungsbereich 5 II. Planungsrechtliche Situation 6 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld Inhalt 1. Landes- und Regionalplanung 6 2. Flächennutzungsplan 6 3. Bebauungspläne 6 4. Landschaftsplan 6 5. Fachplanungen 7 III. Bestandsbeschreibung 8 1. Städtebauliche Situation 8 2. Verkehr 8 3. Infrastruktur 9 4. Entwässerung 9 5. Naturhaushalt und Landschaftsschutz 9 6. Immissionsschutz 10 7. Bodenverunreinigungen 10 IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele 12 1. Anlass der Planung 12 2. Entwicklungsziele 12 3. Städtebauliches Konzept 12 V. Planinhalte 14 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 Planungsrechtliche Festsetzungen Private Grünflächen Überbaubare Grundstücksflächen Maß der baulichen Nutzung Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen 14 14 14 14 15 2. 2.1 Landesrechtliche Festsetzungen Festsetzungen nach Landeswassergesetz 15 15 3. 3.1 Kennzeichnungen Bauliche Vorkehrungen gegen Naturgewalten - Erdbebenzone 15 15 4. 4.1 4.2 Hinweise Städtische Satzungen Bodenkundliche Baubegleitung 16 16 16 11.07.2018 2 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 4.13 Einbau und Verwendung von Materialien Altablagerung und Altstandort Umgang mit Niederschlagswasser Zuordnung der Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zu den Eingriffsgrundstücken Artenschutz, Faunistische Vermeidungsmaßnahmen Umgang mit Bodendenkmälern Genehmigungspflichten nach anderen Gesetzen Rodungsverbot Kampfmittel Gutachten und sonstige Informationsgrundlagen Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen Inhalt 16 17 17 17 18 19 19 20 20 20 21 VI. Städtebauliche Kenndaten 22 VII. Umweltbericht 23 1. Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung 23 2. Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans 24 3. 3.1 3.2 Angabe der Umweltschutzziele für das Plangebiet Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen Umweltschutzziele aus Fachplänen 24 25 26 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 Beschreibung der Prüfmethoden Räumliche und inhaltliche Abgrenzung / Bedarf an Grund und Boden Methodik und Vorgehensweise Gutachten und sonstige Informationsgrundlagen Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen 27 27 27 29 5. 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Darstellung des derzeitigen Umweltzustands Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Schutzgut Kultur- und Sachgüter 30 30 32 37 39 41 43 45 6. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 46 11.07.2018 30 3 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6 7.7 7.8 7.9 7.10 7.11 7.12 7.13 7.14 Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Schutzgut Pflanzen / Tiere / Biologische Vielfalt Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Klima / Luft Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Schutzgut Kultur- und Sachgüter Sonstige Aspekte des Umweltschutzes Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Eingriffsregelung (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung Abschätzung der Klimafolgen („Climate Proofing“) Zusammenfassende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen Inhalt 47 47 50 54 56 57 58 59 59 60 61 62 66 67 68 8. Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten 70 9. Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen 70 10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung 71 VIII. Umsetzung der Planung 74 1. Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen 74 2. Bodenordnung 74 3. Kosten und Finanzierung 74 11.07.2018 4 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld I. I. Räumlicher Geltungsbereich Räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 783 liegt im Bereich östlich des Abgrabungsgewässers, westlich der Straße Mühlenfeld und nördlich der Kimplerstraße in Krefeld - Fischeln. Luftbild Geltungsbereich unmassstäblich 11.07.2018 5 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld II. Planungsrechtliche Situation 1. Landes- und Regionalplanung II. Planungsrechtliche Situation Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) stellt den Planbereich als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Dieser ist überlagert mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und Landschaftsorientierte Erholung sowie regionaler Grünzug. 2. Flächennutzungsplan Der seit dem 23.10.2015 wirksame, neue Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld stellt die Flächen im Bebauungsplanbereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage dar. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 3. Bebauungspläne Südöstlich des zukünftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 783 liegt der Bebauungsplan Nr. 287 – Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße –. Dieser setzt für den angrenzenden Bereich der vorhandenen Tennisanlage öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage fest. Sein Geltungsbereich erstreckt sich weiter über große Teile der vorhandenen Fischelner Wohngebiete westlich des Ortskerns. Er enthält neben den üblichen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen gestalterische Aussagen bzw. Regelungen, die überwiegend die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen betreffen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 10. November 1994 (VG Düsseldorf - 9 K 2044/92) entschieden, dass diese gestalterischen Regelungen rechtswidrig seien. Der Bebauungsplan unterliegt damit einer Rechtsunsicherheit. Zur Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage wurde durch Ratsbeschluss am 14.04.2010 der Bebauungsplan Nr. 757 eingeleitet. Mit dem Bebauungsplan Nr. 757 sollen im Wesentlichen die bestehenden Nutzungen planungsrechtlich gesichert und der Bebauungsplan Nr. 287 für den Geltungsbereich des in Rede stehenden Bebauungsplanes aufgehoben werden. 4. Landschaftsplan Der Bebauungsplan Nr. 783 liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992). Die Fläche ist mit den Entwicklungszielen Ausbau der Landschaft für die Erholung und Ausbau der Landschaft zur Verbesserung des Klimas belegt. Sie liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet. 11.07.2018 6 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld 5. II. Planungsrechtliche Situation Fachplanungen Der Bebauungsplanbereich liegt weder in einer festgesetzten Wasserschutzzone noch in einem potentiellen Einzugsbereich einer Wassergewinnungsanlage. 11.07.2018 7 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld III. Bestandsbeschreibung III. Bestandsbeschreibung 1. Städtebauliche Situation Das Plangebiet beinhaltet den ehemaligen Betriebshof der Stadt Krefeld mit dem Betriebsgebäude und einigen Unterständen, die noch zu Lagerzwecken genutzt werden. Südlich davon schließen sich mit Spontanvegetation bewachsene Flächen an, die in die Uferböschungen des benachbarten Baggersees übergehen. Östlich des Plangebietes liegt das Gelände des Fischelner Tennis Clubs mit sieben Tennisplätzen. Insgesamt ist der Bereich durch die umgebenden großzügigen Grünflächen geprägt, welche die zwei vorhandenen Baggerseen umgeben. Der nördliche See wird als Badesee genutzt und ist nur für Badegäste zugänglich. Der südliche ist ebenfalls eingezäunt, aber eingeschränkt zugänglich. Südöstlich des Plangebietes zwischen Kimplerstraße und Erkelenzer Straße befindet sich Geschosswohnungsbau mit drei- bis viergeschossigen Gebäudekörpern. 2. Verkehr Das Plangebiet ist über die Straße Mühlenfeld und im weiteren Verlauf nach Osten über die Kimplerstraße und die Kölner Straße, an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden. Die Straße Mühlenfeld ist nicht klassifiziert, liegt jedoch im Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Krefeld. Das Plangebiet wird zurzeit von der Haltestelle Freibad Neptun über folgende Buslinien erschlossen: Linie Von 047 Krefeld Gellep-Stratum Gewerbegebiet Fischeln (Dakerstraße) (Höffgeshofweg) Hülser Berg über Rheinstraße Fischeln (Hülser Berg) (Grundend) Horkesgath über Rheinstraße Fischeln (Schulzentrum) (Grundend) 060 061 11.07.2018 über nach 8 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld NE 8 Elfrath (Rumelner Straße) III. Bestandsbeschreibung über Rheinstraße Fischeln (Nachtexpress) (Grundend) Alle v.g. Linien verkehren im 60- Minuten Takt. 3. Infrastruktur Die technische Ver- und Entsorgung wird im Bereich des Gebietes durch die vorhandenen Leitungssysteme in der Straße Mühlenfeld sichergestellt. Die Kölner Straße liegt mit ihrem vielfältigen Waren-, Dienstleistungs- und Kulturangebot ungefähr 1 km entfernt. Freizeit- und Erholung: Insgesamt ist der Bereich durch die umgebenden großzügigen Grünflächen des Stadtparks Fischeln geprägt, welche die zwei vorhandenen Baggerseen umgeben. Der nördliche See wird als Badesee genutzt und ist nur für Badegäste zugänglich. Der südliche ist insgesamt eingezäunt und wird teilweise angelfischereilich genutzt. Dieser Bereich ist eingeschränkt zugänglich. 4. Entwässerung Die Ableitung des im Plangebiet anfallenden Schmutzwassers erfolgt über eine private Kanalisation in den Mischwasserkanal in der Straße Mühlenfeld. Das Regenwasser wird auf dem Gelände der privaten Grünfläche zur Versickerung gebracht. 5. Naturhaushalt und Landschaftsschutz Zum Bebauungsplan Nr. 783 wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (Büro Hamann und Schulte, 2015/2016) sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt und eine entsprechende Bestandsaufnahme durchgeführt. Im Nordteil des Plangebietes befinden sich hiernach Flächen des städtischen Betriebshofes mit überwiegend versiegelten Lagerflächen, einem einstöckigen Gebäude, mehreren Containern und einem Zelt, die zurzeit von einer Segelschule zur Lagerung von Booten genutzt werden. Im Bereich der Lagerflächen befinden sich mehrere Steinhaufen. Randlich sind Ruderalfluren und Gebüsche unterschiedlichen Alters vorhanden. Südlich der Betriebshoffläche befinden sich eine Gehölzgruppe und eine ruderale Grasflur. Nördlich des Plangebietes schließen sich Wiesenflächen mit Kleingehölzen an. Entlang der übrigen Grenzen stocken überwiegend junge Gehölze. Ältere Gehölzbestände sind entlang der Ostgrenze (Pappelreihe) und abschnittsweise an der Westgrenze (v. a. Weiden) vorhanden. Westlich grenzen Abgrabungsgewässer an, von denen das nördliche als Freibad und das südliche angelfischereilich genutzt werden. Die weitere Umgebung wird von Siedlungsteilen, Kleingärten, Parkanlagen und landwirtschaftlich genutzten 11.07.2018 9 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld III. Bestandsbeschreibung Flächen eingenommen. Südlich der Kimplerstraße befinden sich ein Naturschutzgewässer und Sukzessionsgehölze. 6. Immissionsschutz Das Plangebiet zeigt Vorbelastungen durch Sport- und Verkehrslärm. Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrslärm entstehen insbesondere durch die Straße Mühlenfeld. Die Lärmminderungsplanung der Stadt Krefeld (ADU Cologne GmbH, 2006) und die Lärmaktionsplanung der Stufe 2 für den Ballungsraum Krefeld (TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH, 2014) geben für das Plangebiet Beurteilungspegel von < 60 dB(A) / < 50 dB(A) tags/nachts aus. Damit werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete eingehalten bzw. unterschritten, die als Maßstab herangezogen werden können, dass gesunde Wohn- und Arbeits-verhältnisse im Plangebiet gewahrt sind. Durch die unmittelbar angren-zende Bestandsanlage des Fischelner Tennis Club 1972 e. V. ist das Plangebiet durch Sportlärm vorbelastet. Da dieses aber lediglich für eine Erweiterung der Tennisanlage genutzt werden soll, kommt dem Plangebiet kein immissionsschutzrechtlicher Schutzanspruch zu. Die Altanlage muss jedoch – für angrenzende schutzbedürftige Nutzungen außerhalb des Bebauungsplangebietes – schon heute die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV unter Berücksichtigung des Altanlagenbonus einhalten. Gewerbelärm ist für das Plangebiet aufgrund ausreichender Abstände zu emittierenden Betrieben nicht relevant. Sicherheitsrelevante Abstände zu Störfallbetrieben gemäß der Seveso-II-Richtlinie werden deutlich eingehalten. Zur Ermittlung Schallimmissionsprognose für die Erweiterung der Sportanlagen innerhalb des Plangebietes wurde das Büro „afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik“ beauftragt. Nach den Ergebnissen der Untersuchung vom 02.03.2016 werden die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV eingehalten. Näheres ist dem Umweltbericht zu entnehmen. 7. Bodenverunreinigungen Das gesamte Plangebiet steht unter Altlastenverdacht. Der nördliche Teil ist als Altstandort (Key-Nr. 569 - ehemaliges Kalksandsteinwerk) und der südliche Teil als Altablagerung (Key-Nr. 2737 – aufgefülltes Gelände) im Altlastverdachtsflächen-Kataster registriert. Daher wurde das Plangebiet durch ein Gutachterbüro untersucht und ein entsprechendes Altlastengutachten erstellt (Ingenieurbüro Dr. Tillmanns und Partner 2015). Im Ergebnis wurden hier im Wesentlichen bei den durchgeführten Untersuchungen vor dem Hintergrund der ehemaligen und 11.07.2018 10 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld III. Bestandsbeschreibung bestehenden Nutzung u. a. als Tennisanlage Auffüllungen bestehend aus sandig kiesigem Bodenaushub sowie nachgeordnet Bauschutt, Schlacken und Aschenmaterialergeben vorgefunden. Es wurden weder Pentachlorphenol (PCP) noch Polychlorierte Biphenyle (PCB), oder Chlorpestizide in den Oberflächenmischproben nachgewiesen. Eine Kontamination der Tennisplätze durch Dioxine und/oder Furane liegt nicht vor. Somit konnte festgestellt werden, dass die durchgeführten Bodenluft und Bodenuntersuchungen mehrheitlich unauffällige Befunde zeigten, aus denen keine Schutzgutgefährdung abgeleitet werden kann. Nähere Informationen sind dem Kapitel VII – Umweltbericht – zu entnehmen. 11.07.2018 11 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele 1. Anlass der Planung Die beiden in Fischeln ansässigen Vereine Tennis Freunde Fischeln 1976 e. V. und Fischelner Tennis Club 1972 e. V. beabsichtigen den Zusammenschluss an einem Standort. Im Rahmen dieser Fusion wird die Tennisanlage am Krützboomweg aufgegeben. Dafür soll die Tennisanlage im Bereich Mühlenfeld / Kimplerstraße erneuert und auf insgesamt acht Plätze erweitert sowie eine Ballwand und ein Beachvolleyballfeld errichtet werden. Zusätzlich soll ein neues Vereinsheim gebaut werden. Der Erweiterungsbereich soll über die vorhandene Anlage des Tennisvereins erschlossen werden. 2. Entwicklungsziele Ziel des Bebauungsplanes Nr. 783 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Tennisanlage durch die Festsetzung von privater Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennisanlage zu schaffen. Da die bestehende Anlage lediglich erneuert wird, ist die Schaffung von Planrecht durch den Bebauungsplan Nr. 783 nur für den Erweiterungsbereich erforderlich. 3. Städtebauliches Konzept Die Tennisanlage im Bereich Mühlenfeld / Kimplerstraße soll erneuert und im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes in südwestlicher Richtung erweitert werden. Dabei soll die Errichtung von zwei neuen Tennisplätzen entsprechend der Richtlinien für die Errichtung von Tennisplätzen erfolgen. Darüber hinaus sind Komplementäreinrichtungen vorgesehen, wie eine Ballwand im südlichen Plangebiet, ein Beachvolleyballfeld und zwei Boulebahnen im westlichen Plangbiet. Zusätzlich soll ein neues Vereinsheim mit Räumlichkeiten für die Unterbringung der Gerätschaften des Tennisvereins zur Unterhaltung und Pflege der Anlage, Umkleiden, Gemeinschaftsräume sowie für einen Gastronomiebetrieb errichtet werden. Das Vereinsheim soll an anderer Stelle und flächenmäßig größer errichtet werden, um dem durch die Fusionierung der beiden Tennisvereine verbundenen erhöhten Flächenanspruch gerecht zu werden und neuen bautechnischen Standards zu entsprechen. Um eine Flexibilität bei der Errichtung der Tennisplätze zu erreichen sowie den späteren ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, wird die genaue Lage der Tennisplätze sowie der Komplementäreinrichtungen im Bebauungsplan nicht explizit festgesetzt. Für das Vereinsheim wird zur Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Platzierung des Gebäudes zur nördlich des Plangebietes liegenden Fußwegeverbindung zum Stadtpark Fischeln eine überbaubare Fläche festgesetzt. Darüber hinaus ist angrenzend an das Vereinsheim ein Kinderspielplatz vorgesehen. 11.07.2018 12 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld 11.07.2018 IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele 13 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld V. V. Planinhalte Planinhalte Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes basieren im Wesentlichen auf folgenden Rechtsgrundlagen: ▪ Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), ▪ Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom 23.11.1990 (BGBl. I. S. 132) sowie ▪ Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) gemäß Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NW. S. 256) jeweils in der derzeit gültigen Fassung. 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Private Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Private Grünfläche - Tennisplatz Die Fläche des Bebauungsplangebietes wird als private Grünfläche – Tennisplatz – festgesetzt. Damit soll Planrecht zur Erweiterung der bestehenden Tennisanlage im Bereich Mühlenfeld / Kimplerstraße geschaffen werden. Insgesamt sollen nunmehr insgesamt acht Plätze, sowie eine Ballwand und ein Beachvolleyballfeld errichtet werden. Zusätzlich soll ein neues Vereinsheim gebaut werden. Der Erweiterungsbereich soll über die vorhandene Anlage des Tennisvereins erschlossen werden. 1.2 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO) Innerhalb der privaten Grünfläche – Tennisanlage wird im nördlichen Bereich eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen markiert. Auf dieser Fläche soll eine bauliche Anlage zur Unterbringung des Vereinsheimes, der erforderlichen Haustechnik und Gerätschaften für den Betrieb der Tennisanlage sowie für Umkleiden errichtet werden. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist ausgeschlossen. 1.3 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 11.07.2018 14 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld V. Planinhalte Aus städtebaulichen Gründen und zum Schutz des Landschaftsbildes wird maximal 1 Vollgeschoss festgesetzt. Aus städtebaulichen Gründen, zum Schutz des Bodens und zur Begrenzung der Versieglung durch Gebäude wir die zulässige Grundfläche des Vereinsheims auf 450 qm begrenzt. Die zulässige Grundfläche darf darüber hinaus mit Terrassen, die keine Gebäude sind, um bis zu 100 qm überschritten werden. 1.4 Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB sind innerhalb des 5 m breiten Gewässerrandstreifens entlang der Böschungsoberkante des Abgrabungsgewässers, die stockenden Gehölze zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang von Gehölzen ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a an gleicher Stelle gleichartiger Ersatz zu pflanzen. Im Übrigen wird auf die Verbote des § 38 Abs. 4 Nr.2 Wasserhaushaltsgesetz hingewiesen. Der Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen des angrenzenden oberirdischen Gewässers, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. 2. Landesrechtliche Festsetzungen 2.1 Festsetzungen nach Landeswassergesetz (§ 51a LWG) Es wird im Hinblick auf über den Bebauungsplan hinausgehende Genehmigungspflichten darauf hingewiesen, dass zur Versickerung von Niederschlagswasser die Vorschriften zur Benutzung von Gewässern, insbeson-dere die Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis nach den §§ 2 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. den §§ 24 ff. Landeswassergesetz NRW einzuhalten sind. 3. Kennzeichnungen 3.1 Bauliche Vorkehrungen gegen Naturgewalten - Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 mit der geologischen Untergrundklasse T gemäß der "Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland 11.07.2018 15 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld V. Planinhalte Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149, Juni 2006". Im Plangebiet besteht demnach die Wahrscheinlichkeit, dass Schäden durch die Auswirkungen eines Erdbebens entstehen können. Die in dieser Zone erforderlichen, in der DIN 4149 aufgeführten bautechnischen Maßnahmen hinsichtlich potenzieller Erdbebenwirkungen, müssen ergriffen werden. 4. Hinweise 4.1 Städtische Satzungen Die Satzung der Stadt Krefeld über die Entwässerung der Grundstücke (Entwässerungssatzung) vom 11. Dezember 2003, bekannt gemacht am 18. Dezember 2003 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 aus 2003), bleibt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unberührt. 4.2 Bodenkundliche Baubegleitung Zum Schutz der natürlichen Bodenfunktionen sollen erforderliche Baustelleneinrichtungsflächen soweit möglich auf für Versiegelung vorgesehenen Flächen und außerhalb der Kronentraufbereiche vorhandener Bäume eingerichtet werden. Der Oberboden ist gemäß DIN 18915 vor der Lagerung von Materialien bzw. vor dem Befahren von Flächen abzuschieben und fachgerecht zwischen zu lagern. Nach Beendigung der Baumaßnahmen soll der Boden im Bereich der Freiflächen in seiner ursprünglichen Mächtigkeit wieder angedeckt werden. Überschüssiger Boden darf abgefahren werden und soll fachgerecht deponiert bzw. wieder verwendet werden. Der durch die Baumaßnahmen nur zeitweilig in Anspruch genommene Boden soll jeweils nach Abschluss der Inanspruchnahme und vor seiner Begrünung tiefgründig gelockert werden. Baustraßen und sonstige befahrene Flächen können für die Dauer der Baumaßnahmen standfest befestigt werden, das hierfür verwendete Material ist anschließend zu entfernen und der verdichtete Untergrund tiefgründig zu lockern. 4.3 Einbau und Verwendung von Materialien Für den Einbau/die Verwendung von Boden ist die LAGA Nr. 20 (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom November 1997, "Technische Regeln der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen") - Allgemeiner Teil vom 06.11.2003 - bzw. die TR Boden vom 04.11.2004 einzuhalten und lediglich der Zuordnungswert Z 0 - Boden zulässig. 11.07.2018 16 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld V. Planinhalte Für den Einbau/die Verwendung von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen bzw. mineralischen Baustoffen aus Bautätigkeiten (Recyclingbaustoffe) oder industriellen Prozessen (Hochofen-, Hüttenschlacke etc.) als Frostschutz-, Tragschicht oder Auffüllmaterial sei gem. §§ 8, 9, 10, 11, 13 und 48 Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Krefeld zu beantragen. Hierzu gehört auch güteüberwachtes Recyclingmaterial bzw. güteüberwachte Schlacke/Asche nach den Verwertererlassen NRW vom 09.10.2001. Vor Erteilung einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis darf ein Einbau der genannten Materialien nicht erfolgen. 4.4 Altablagerung und Altstandort Gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB sollen Flächen gekennzeichnet werden, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Da aus den Untergrunduntersuchungen hervorgeht, dass sich keine Hinweise auf eine Verunreinigung des Untergrundes ergeben, ist eine Kennzeichnung nicht erforderlich. Prüfwerte werden nicht überschritten. Im Bebauungsplan erfolgt daher folgender Hinweis: Der nördliche Teil des Bebauungsplangebietes ist als Altstandort (Key-Nr. 569 ehem. Kalksandsteinwerk) und der südliche als Altablagerung (Key-Nr. 2737 aufgefülltes Gelände) im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Krefeld verzeichnet. Im Rahmen einer Boden- und Bodenluftuntersuchung konnte gutachterlich nachgewiesen werden, dass gegen eine Nutzung als Sport/Freizeitanlage keine Bedenken bestehen. Lokal festgestellte leicht erhöhte PAKund Schwermetallgehalte sind jedoch bei Erdarbeiten zu beachten und einer Entsorgung auf einer Deponie der Klasse DK 1 zuzuführen. 4.5 Umgang mit Niederschlagswasser Das von den Dachflächen des Vereinsheims und der befestigten Flächen auf der Privaten Grünfläche anfallende Niederschlagswasser ist über die belebte Bodenzone zu versickern oder in das Abgrabungsgewässer abzuleiten. Hierfür ist ein Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Krefeld zu stellen. 4.6 Zuordnung der Flächen und Maßnahmen Eingriffsgrundstücken §9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m § 9 Abs. 1a S. 2 BauGB zum Ausgleich zu den Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 783 wird ein Eingriff in Boden, Natur und Landschaft ermöglicht. Erhebliche Beeinträchtigungen der 11.07.2018 17 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld V. Planinhalte Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes sind nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1 und 1a BauGB durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Die Bilanzierung des Eingriffs und die damit verbundene Bewertung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage des Verfahrens nach ADAM / NOHL / VALENTIN (1986). Die beeinträchtigte Fläche beträgt 5.685 m². Es ergibt sich eine notwendige Gesamt-Flächenkompensation von 5.178 m² in Wertstufe 5. Bei Berücksichtigung der Maßnahmen und Planungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich eine anrechenbare Kompensationsfläche von 2.205 m². Somit verbleibt ein Kompensationsdefizit von 2.973 m² in Wertstufe 5, das durch Maßnahmen außerhalb des Plangebietes auszugleichen ist. Der Ausgleichsbedarf des durch die private Grünfläche - Tennisanlage zu erwartenden Eingriffs in Boden, Natur und Landschaft wird durch die ökologische Aufwertung einer Fläche von ca. 2.973 m2 auf dem Flurstück Nr. 19, Flur 9, Gemarkung Gellep-Stratum nachgewiesen. 4.7 Artenschutz, Faunistische Vermeidungsmaßnahmen (1) Zur Vermeidung individueller Verluste von Fledermäusen ist zunächst der Eingriffsbereich auf Baumhöhlen zu kontrollieren, diese sind auf Besatz zu überprüfen. Die Entnahme von Höhlenbäumen und der Gebäuderückbau sind im Spätsommer/Herbst (Ende August bis Anfang November) durchzuführen. Ein Abriss ist alternativ auch im April (außerhalb Wochenstubenzeit und Winterschlaf) oder auch während der Wochenstubenzeit (Anfang Mai bis Ende Juli) oder während der Balzzeit (Anfang August bis Ende September) möglich, sofern dann im Rahmen einer erneuten Ausflugkontrolle zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass keine Wochenstuben vorhanden sind und dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Zerstörung von Balzquartieren kommt. Abbrucharbeiten im Inneren der Gebäude sind von den zuvor aufgeführten Einschränkungen nicht betroffen. Der Bauherr hat zur Koordinierung der ökologischen Belange während der Bauausführung einen Sachverständigen zu benennen. Vor Aufnahme von Rodungs- und Abrissarbeiten ist die Untere Landschaftsbehörde bei der Stadt Krefeld zu unterrichten. Für den Verlust eines Gebäudequartiers sind Fledermauskästen am neuen Vereinsheim zu installieren. Es wird empfohlen, fünf Ersatzquartiere anzubieten. (2) Von dem Vorhaben sind die Reviere der nicht planungsrelevanten, jedoch gefährdeten bzw. Vorwarnliste-Arten „Gimpel“ und „Klappergrasmücke“ sowie potenziell Reviere weiterer nicht planungsrelevanter Vogelarten betroffen. Zur Vermeidung individueller Verluste ist die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit, also im Zeitraum von September bis Februar, durchzuführen. 11.07.2018 18 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld V. Planinhalte (3) Um individuelle Verluste von Amphibien durch Eingriffe in potenzielle Winterquartiere zu vermeiden, sind Eingriffe in den Boden außerhalb der Winterruhephase, also im Zeitraum von April bis Oktober, durchzuführen. Als Ersatz für den Verlust von Versteckplätzen bzw. Winterquartieren, sind innerhalb des Plangebietes oder auf nördlich angrenzenden Flächen - in räumlicher Nähe zu den Abgrabungsgewässern - Steinhaufen in einer Größe von ca. 12 m² (z. B. 3 Steinhaufen a 4 m²) anzulegen. Die Steinschüttung sollte eine Tiefgründigkeit von mindestens 50 cm besitzen, damit garantiert wird, dass frostfreie Bereiche als Winterversteck genutzt werden können. (4) Zur Vermeidung individueller Verluste des Wildkaninchens ist die Baufeldräumung im Bereich der Brachflächen im Westen des Betriebshofes außerhalb der Fortpflanzungs- bzw. Aufzuchtzeit, also im Zeitraum von Oktober bis Januar, durchzuführen. 4.8 Umgang mit Bodendenkmälern Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Untere Denkmalbehörde - Stadtarchäologie Krefeld - unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW wird verwiesen. 4.9 Genehmigungspflichten nach anderen Gesetzen 4.9.1 Gewässerrandstreifen Zum westlich an das Plangebiet angrenzenden Abgrabungsgewässer gilt ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen gemäß § 38 WHG und § 90 a Landeswassergesetz NRW. Dieser bemisst sich ab der Böschungsoberkante. Der Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen des Stillgewässers sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte sollen Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre Funktionen erhalten. Im Gewässerrandstreifen gelten die Verbote des § 38 Abs. 4 WHG und § 90 a Abs. 4 Landeswassergesetz NRW. 4.9.2 Anlagen in und an Gewässern Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in oder an Gewässern im Bereich bis 10 m zur Böschungsoberkante bedarf gem. § 99 Landeswassergesetz NRW der Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. 11.07.2018 19 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld V. Planinhalte 4.10 Rodungsverbot Zum Schutz der Fauna sind mit Bezug zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Rodungen sowie Rückschnitte (außer Pflegeschnitte) von Bäumen, Hecken und Sträuchern außerhalb der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres durchzuführen. Im Einzelfall kann nach Genehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde davon abgewichen werden. Die Auflage dient der Vermeidung eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatschG und ist im Rahmen der Baugenehmigung zu berücksichtigen. 4.11 Kampfmittel Im Plangebiet ist das Vorhandensein von Kampfmitteln nicht auszuschließen. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen. In diesem Fall ist die Stadt Krefeld - Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz -, der Kampfmittelbeseiti-gungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. 4.12 Gutachten und sonstige Informationsgrundlagen • • • • • • • • • • 11.07.2018 ADU Cologne GmbH (2006), Köln: Grundlagen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a BImSchG und Gesamtkonfliktkataster für die Stadt Krefeld afi Arno Flörke Ingenieurbüro (2016): Lärmgutachten Bebauungsplan Nr. 783 „Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld“ der Stadt Krefeld Bezirksregierung Düsseldorf (2010): Luftreinhalteplan Krefeld. Düsseldorf Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2015): Boden- und Bodenluftuntersuchungen sowie Baugrundvorerkundung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 783 in Krefeld. Bergheim Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2016): Boden- und Bodenluftuntersuchungen sowie Baugrundvorerkundung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 783 und Nr. 784 in Krefeld, Nachuntersuchung der Tragschicht der Tennisplatzanlagen. Bergheim Geologischer Dienst NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt (o. J.): Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld, Erfassungsmaßstab 1 : 5.000, Darstellungsmaßstab 1 : 25.000. Krefeld Geologischer Dienst NRW (2015): Bodenkarte NRW 1 : 50.000; zugegriffen am27.10.2015 (http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?) Hamann & Schulte (2016): Landschaftspflegerischer Begleitplan, Stadt Krefeld B-Plan 783. Gelsenkirchen Hamann & Schulte (2015): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stadt Krefeld B-Plan 783. Gelsenkirchen IMA Cologne GmbH (2007): Bericht zum Luftqualitätsmodell Krefeld Grobscreening. Köln 20 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld • • • • • • • • • • 4.13 V. Planinhalte IMA Cologne GmbH (2009): Bericht zum Luftqualitätsmodell Krefeld Feinscreening für 12 ausgewählte Gebiete innerhalb des Stadtgebietes von Krefeld. Köln TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH (2014): Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 2 für den Ballungsraum Krefeld. TÜV-Bericht Nr.: 936/21223167/02. Köln Universität Essen, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie (2003): Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld unter besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten. Essen Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW mit Schreiben vom 19.02.2014 Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Niederrhein mit Schreiben vom 21.02.2014 Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Viersen mit Schreiben vom 07.03.2014 Stellungnahme der SWK Netzte GmbH mit Schreiben vom 07.03.2014 Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld mit Schreiben vom 17.03.2014 Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen der Stadt Krefeld mit Schreiben vom 07.03.2014 und 03.04.2014 Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld mit Schreiben vom 10.02.2014 Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen Die außerstaatlichen Regelungen (wie z. B. DIN-Normen oder sonstige Richtlinien), auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Bezug genommen wird, können bei der Stadt Krefeld, Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. 11.07.2018 21 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VI. VI. Städtebauliche Kenndaten Städtebauliche Kenndaten Flächenbilanz Fläche ca. (in m²) Anteil ca. (in %) 5.685 100 5.685 100 Plangebiet Gesamt private. Grünfläche Tennisanlage Erhaltungs - und Anpflanzbindung (Gewässerrandstreifen) überlagernd Tab. 1: Städtebauliche Kenndaten 11.07.2018 22 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht 1. Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung VII. Umweltbericht Der Bebauungsplan Nr. 783 wird als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren aufgestellt. Gemäß § 2a BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die in einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten Belange des Umweltschutzes in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Umweltprüfung hat zugleich die Funktion einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), soweit eine solche UVP nach den Bestimmungen des UVPGesetzes erforderlich ist. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UVPG wird die UVP bei UVPpflichtigen Bebauungsplänen im Sinne von § 2 Abs. 3 UVPG als Umweltprüfung nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Eine eigenständige UVP neben der Umweltprüfung ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nicht erforderlich. Die Umweltprüfung umfasst materiell und verfahrensmäßig alle Elemente einer UVP. Auch eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 UVPG entfällt. Der Bebauungsplan Nr. 783 begründet weder direkt noch indirekt eine UVP-Pflicht. Thematisch wird der Gegenstand der Umweltprüfung durch § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB abgesteckt. Dabei bezeichnen die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB unter den Buchstaben a), c), d) und i) aufgelisteten Belange die Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen Schutzgüter einschließlich des Menschen und seiner Gesundheit sowie Kulturgüter und sonstige Sach-güter und die Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien. Darüber hinaus enthält der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführte Katalog der Belange des Umweltschutzes unter den Buchstaben b) und e) bis h) noch weitere im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigende Aspekte, wie die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie (Natura 2000-Gebiete), die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts und die Nutzung erneuerbarer Energien. Als ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz sind der sparsame Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel), die Vermeidung und der Ausgleich der mit dem Bebauungsplan verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (baurechtliche Eingriffsregelung) und die Erfordernisse des Klimawandels durch Klimaschutz und Klimaanpassung (Mitigation und Adaption) zu berücksichtigen. Soweit Natura-2000-Gebiete durch den Plan in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen 11.07.2018 23 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht erheblich beeinträchtigt werden können, sind die Vorschriften gemäß § 36 BNatSchG über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen anzuwenden. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Rahmen einer Artenschutzprüfung (ASP) darzulegen, dass aus Gründen des Artenschutzes keine unüberwindbaren Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit des Plans bestehen. 2. Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Die beiden in Fischeln ansässigen Vereine Tennis Freunde Fischeln 1976 e. V. und Fischelner Tennis Club 1972 e. V. beabsichtigen den Zusammen-schluss am Standort Mühlenfeld / Kimplerstraße. Im Rahmen der Fusion wird die Tennisanlage am Krützboomweg aufgegeben. Dafür soll die Tennisanlage im Bereich Mühlenfeld / Kimplerstraße erneuert und auf ins-gesamt acht Plätze erweitert werden. Im Erweiterungsbereich, der den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 783 bildet, sollen zwei Tennis-plätze sowie Komplementäreinrichtungen wie Ballwand, Beachvolleyball-feld, Boulebahn und Spielplatz entstehen. Das bestehende Vereinsheim nord-östlich des Geltungsbereichs wird abgerissen und im Plangebiet durch ein neues Vereinsheim ersetzt. Der Erweiterungsbereich soll über die vorhandene Anlage des Tennisvereins erschlossen werden. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze erfolgt im Bereich der außerhalb des Plangebietes liegenden Stellplatzanlage. Der Erweiterungsbereich wird als private Grünfläche festgesetzt. Durch das umgebende Rahmengrün wird der Grüncharakter der Gesamtanlage gewahrt. Bedeutende Gehölzstrukturen (Ufergehölze) werden planungsrechtlich gesichert. Da die Bestandsanlage lediglich saniert und modernisiert wird, ist die Schaffung von Planrecht durch den Bebauungsplan nur für den Erweiterungsbereich erforderlich. 3. Angabe der Umweltschutzziele für das Plangebiet Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die in Richtlinien, Fachgesetzen, Normen, Verordnungen und Fachplänen festgelegten und für den Bebauungsplan Nr. 783 relevanten Ziele des Umweltschutzes. Im Rahmen der Umweltprüfung dienen Umweltziele insbesondere als Maß-stäbe für die Beurteilung der Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus geben sie Hinweise zu anzustrebenden Umweltqualitäten im Planungs-raum und zur Auswahl geeigneter Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Zielvorgaben des Umweltschutzes ergeben sich aus den gesetzlichen Grundlagen, zu denen u. a. das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW), das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu zählen sind. Andererseits werden Umweltschutzziele in den fachplanerischen Grundlagen, wie z. B. dem 11.07.2018 24 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Landschaftsplan, dem Regionalplan (GEP 99) – auch in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan – und dem Schutzgebietssystem „Natura 2000“ gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/EWG vorgegeben. 3.1 Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen Fundort Prüfziele BNatschG Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Erholungsfunktion, Erhaltung der Biodiversität, Aufbau eines Biotopverbundsystems, Vorrang der Innenentwicklung, Bewahrung von historisch gewachsenen Kulturlandschaften vor Verunstaltung und Zersiedelung, Ausgleich von Eingriffen Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Sicherung und Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen sowie der Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, Vorsorge gegen nachteilige Auswirkungen auf den Boden, Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen, nachhaltige Gewässerbewirtschaftung gem. WRRL, Vorbeugung der Entstehung von Hochwasser-schäden und Schutz von Überschwemmungsgebieten, Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung (Bundesnaturschutzgesetz) LG NRW (Landschaftsgesetz NRW) BBodSchG (Bundes-Bodenschutzgesetz) WHG (Wasserhaushaltsgesetz) LWG NW Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten (Landeswassergesetz) BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen durch Luftverunreinigungen, Gerüche, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme etc. DIN 18005 Einhaltung schalltechnischen Orientierungswerte (Schallschutz im Städtebau) 18. BImSchV (SportanlagenlärmSchV) 39. BImSchV Einhaltung schalltechnischer Immissionsrichtwerte durch Sportlärm Einhaltung lufthygienischer Grenzwerte (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) DSchG (Denkmalschutzgesetz NRW) 11.07.2018 Schutz von Bau- und Bodendenkmälern, Denkmalbereichen, archäologischen Fundstellen 25 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld 3.2 VII. Umweltbericht Umweltschutzziele aus Fachplänen Fachplanung Aussagen für das Plangebiet Regionalplan Düsseldorf - Entwurf Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung Regionaler Grünzug Grünfläche - Sportanlage Bez.-Reg. Düsseldorf (2015) Flächennutzungsplan (FNP) Stadt Krefeld (2015) Landschaftsplan (LP) Stadt Krefeld (2015) Natura 2000-Gebiete Biotopkataster NRW LANUV NRW Biotopverbund NRW LANUV NRW Wasserschutzgebiete Hochwasser-Risikogebiete Luftreinhalteplan Krefeld (LRP KR) Bezirksregierung Düsseldorf (2015) Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld 11.07.2018 LSG 2.2.8 „südlich und westlich Fischeln“ [LSG-4605008] grenzt westlich (rd. 150 m Abstand) und südlich (rd. 75 m Abstand) an das Plangebiet Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des LP: Überplant mit den Entwicklungszielen 1.4 Ausbau der Landschaft für die Erholung sowie 1.5 Ausstattung der Landschaft zur Verbesserung des Klimas Südlich des Plangebiets sind für zwei Brachflächen Entwicklungs- und Pflegeziele festgesetzt nicht tangiert, nächstes FFH-Gebiet „Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk“ [DE4605-301] liegt ca. 5 km östlich des Plangebietes nicht betroffen, jedoch unmittelbar nördlich, südlich und westlich angrenzende schutzwürdige Biotope: Freibad „Neptun“ [BK-4605-0008], Betriebshof „Mühlenfeld“ [BK-4605-0009], Abgra-bungsgewässer am Buscherhof [BK-4605-0010], Biotopkomplex südlich der Kimplerstraße [BK-4605-0012] nicht berührt, mit einer Entfernung von jeweils ca. 2,5 km liegt westlich die Verbindungsfläche „Stadtund Forstwald, Frei- und Grünflächen sowie Parkanlagen“ [VB-D-4605-006] sowie östlich die Verbindungsfläche „Graben östlich des Oppumer und Bösinghover Buschs“ [VB-D-4605-012] nicht tangiert, geplante WSZ IIIb der WGA Krefeld V (In der Elt) liegt ca. 1,2 km östlich des Plangebietes bei Extremhochwasser des Rheins (HQextrem) nächster hochwassergefährdete Bereich ca. 3,5 km östlich entfernt (Überflutungsgebiet bei Versagen der Deichschutzeinrichtungen) Maßnahmenziel B 1/10: Bebauungsplanvorhaben sind auf ihre Immissionsvorbelastung zu beurteilen und soweit wie möglich zu optimieren Ventilationsfunktion (Planungshinweiskarte): Austauschfunktion erhalten und fördern bzw. durch 26 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld Stadt Krefeld (2003) VII. Umweltbericht Freihaltung und Verbreiterung von Luftleit-bahnen schaffen (mit möglichst breitem Quer-schnitt und geringer Rauigkeit) 4. Beschreibung der Prüfmethoden 4.1 Räumliche und inhaltliche Abgrenzung / Bedarf an Grund und Boden Im Rahmen der Umweltprüfung werden vordergründig die Flächen berücksichtigt, auf die sich die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen und unmittelbar Grundflächen verändert werden (Vorhabensraum). Daneben werden auch angrenzende Bereiche in die Prüfung einbezogen, sofern sich Anhaltspunkte für eine potentielle Beeinträchtigung durch den Bebauungs-plan bzw. für Auswirkungen auf das Plangebiet ergeben. Grundsätzlich gelten für jedes Schutzgut bzw. jede Funktion spezifische Eingriffs-, Wirk- und Kompensationsräume. Für die Abgrenzung der (Einzel)Wirkräume sind insbesondere Emissionen von Lärm und Schadstoffen (über die Luft oder in den Boden und Wasser aufgrund andersartiger Leit- und Transport-fähigkeit), optische Fernwirkungen und die Zerschneidung/Tangierung von Lebensräumen (incl. Aktionsradien) oder Wanderwegen von Tieren relevant. Deren Reichweite kennzeichnet die maximale Ausdehnung des (Gesamt) Wirkraumes. Der durch unmittelbare Veränderung von Grund und Boden beanspruchte Raum wird anhand der zulässigen Versiegelungsgrade über die festge-setzte Grundfläche und deren Überschreitungsmöglichkeiten sowie ergänzend über die Zweckbestimmung der festgesetzten Flächenkategorie abgeschätzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch in Grünflächen bauliche Anlagen insoweit zulässig sind, als sie nach deren Zweckbe-stimmung zur normalen Ausstattung gehören und untergeordnet auftreten. 4.2 Geplante Nutzung Flächengröße (m²) maximale Versiegelung (m²) Private Grünfläche Tennisanlage 5.685 ca. 2.275 (rd. 40 % des Plangebietes) Plangebiet 5.685 ca. 2.275 Methodik und Vorgehensweise Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Bebauungsplanung werden in Anlehnung an die Ökologische Risikoanalyse ermittelt und beurteilt. Dazu wird im Umweltbericht zunächst der derzeitige Umweltzustand schutzgutbezogen beschrieben sowie Aussagen zur Vorbelastung sowie zur Bedeutung und Empfindlichkeit des jeweiligen Schutz-gutes getroffen. Im Anschluss an diese Bestandsdarstellung erfolgt verbal- 11.07.2018 27 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht argumentativ eine Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der Einwirkungsintensität, zeitlichen Dauer und räumlichen Reichweite der relevanten Wirkfaktoren und der jeweiligen Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzgutes. Im Anschluss an diese Prognose werden die vorgesehenen Maßnahmen aufgeführt und kurz beschrieben, die dazu dienen sollen, die voraussichtlichen Beeinträchti-gungen zu vermeiden, zu verringern oder auszugleichen. Danach wird noch mal abschließend verbal-argumentativ die Erheblichkeit der verbleibenden Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen beurteilt. Im Rahmen der Wirkungsprognose werden drei Phasen bzw. Zustände unterschieden, mit denen Primär- und ggf. Folgewirkungen verbunden sind. Baubedingte Wirkungen Baubedingte Wirkungen sind i. d. R. nur temporär und nicht nachhaltig. Im Einzelnen sind dies bspw.: • Flächeninanspruchnahme/-umwandlung für Baustelleneinrichtungen • Flächenentzug/Barrierewirkung/Zerschneidung • Bodenauftrag/-abtrag/-vermischung/-umlagerung/-verdichtung • Lärm-, Staub-, Abgas- und Lichtemissionen, Stoffeinträge, Erschüt-terungen und visuelle Störwirkungen durch Baustellenbetrieb Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingte Wirkungen besitzen einen dauerhaften und damit nachhaltigen Charakter. Im Wesentlichen sind zu nennen: • Flächeninanspruchnahme mit Versiegelung/Nutzungsumwandlung • Flächeninanspruchnahme mit Errichtung vertikaler Baukörper • Flächenentzug/Barrierewirkung/Zerschneidung • Einbringen von Vegetation • visuelle Wirkung durch technische Überprägung Betriebsbedingte Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen sind dauerhaft und werden durch die geplante Nutzung hervorgerufen: • Emission von Schadstoffen (An-/Abfahrtsverkehr), Schall (Sportlärm), Licht, Erschütterungen, visuelle Störreize, Bewegungsunruhe • Anlockwirkung/Falleneffekte/Vertreibung bei Tieren Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden basierend auf nachfolgender Bewertungsmatrix: Umweltauswirkungen 11.07.2018 Erheblichkeit 28 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht positive Wirkung 4.3 erheblich im positiven Sinne keine Beeinträchtigung nicht erheblich geringe Beeinträchtigung nicht erheblich mittlere Beeinträchtigung bedingt erheblich hohe Beeinträchtigung erheblich sehr hohe Beeinträchtigung sehr erheblich Gutachten und sonstige Informationsgrundlagen Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter wird auf folgende Gutachten sowie auf die vorgebrachten Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zurückgegriffen: • • • • • • • • • • 11.07.2018 ADU Cologne GmbH (2006): Grundlagen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a BImSchG und Gesamtkonfliktkataster für die Stadt Krefeld. Köln afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik (2016): Lärmgutachten Bebauungsplan Nr. 783 „Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld“ der Stadt Krefeld. Haltern am See Bezirksregierung Düsseldorf (2010): Luftreinhalteplan Krefeld. Düsseldorf Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2015): Boden- und Bodenluftuntersuchungen sowie Baugrundvorerkundung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 783 in Krefeld. Bergheim Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2016): Boden- und Bodenluftuntersuchungen sowie Baugrundvorerkundung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 783 und Nr. 784 in Krefeld, Nachuntersuchung der Tragschicht der Tennisplatzanlagen. Bergheim Geologischer Dienst NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt (o. J.): Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld, Erfassungsmaßstab 1 : 5.000, Darstellungsmaßstab 1 : 25.000. Krefeld Geologischer Dienst NRW (2015): Bodenkarte NRW 1 : 50.000; zugegriffen am 27.10.20156 (http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?) Hamann & Schulte (2016): Landschaftspflegerischer Begleitplan, Stadt Krefeld B-Plan 783. Gelsenkirchen Hamann & Schulte (2015): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stadt Krefeld B-Plan 783. Gelsenkirchen IMA Cologne GmbH (2007): Bericht zum Luftqualitätsmodell Krefeld – Grobscreening. Köln 29 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld • • • • • • • • • • VII. Umweltbericht IMA Cologne GmbH (2009): Bericht zum Luftqualitätsmodell Krefeld – Feinscreening für 12 ausgewählte Gebiete innerhalb des Stadtgebietes von Krefeld. Köln TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH (2014): Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 2 für den Ballungsraum Krefeld. TÜV-Bericht Nr. : 936/21223167/02. Köln Universität Essen, Abteilung Angewandte Klimatologie und Landschaftsökologie (2003): Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld unter besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten. Essen Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW mit Schreiben vom 19.02.2014 Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Niederrhein mit Schreiben vom 21.02.2014 Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Viersen mit Schreiben vom 07.03.2014 Stellungnahme der SWK Netzte GmbH mit Schreiben vom 07.03.2014 Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld mit Schreiben vom 17.03.2014 Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen der Stadt Krefeld mit Schreiben vom 07.03.2014 und 03.04.2014 Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld mit Schreiben vom 10.02.2014 4.4 Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen Besondere Schwierigkeiten in Form von Kenntnislücken oder Prognoseunsicherheiten traten im Rahmen der Umweltprüfung nicht auf. Viele Angaben beruhen jedoch auf Erfahrungswerten bzw. Analogieschlüssen. Weil es sich um eine Angebotsplanung handelt, können die Auswirkungen nicht abschließend beschrieben werden. Deshalb werden die jeweils ungünstigsten Auswirkungen berücksichtigt. Veränderungen bei den der Umweltprüfung zugrunde gelegten Rahmenbedingungen werden ggf. im Rahmen des Monitorings erfasst und berücksichtigt (s. Kap. 9). 5. Darstellung des derzeitigen Umweltzustands 5.1 Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit In der Umweltprüfung werden im Hinblick auf das Schutzgut Mensch zwei unterschiedliche Themenkomplexe betrachtet: Die Wohn-/Wohnumfeldfunktion einschließlich wohnungsnaher Erholungsmöglichkeiten sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Im Hinblick auf den Aspekt Erholung bestehen enge Wechselbeziehungen zum Schutzgut Landschaft. Gegenstand der Betrachtung des Schutzgutes Landschaft ist jedoch die Vielfalt, 11.07.2018 30 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Eigenart und Schönheit der Landschaft außerhalb der Siedlungsbereiche als wesentliche Voraussetzung für die landschaftsge-bundene ruhige Erholung (vgl. Kapitel 5.6). Für das Schutzgut Mensch wird auf die Bedeutung kurzfristig zu Fuß erreichbarer innerstädtischer und siedlungsnaher Parkanlagen, Dauerkleingärten, Spiel- und Sportplätze abgestellt. Sie dienen der Befriedigung wohnungsnaher Erholungsan-sprüche (Feierabenderholung). Im Focus der Bewertung schädlicher Um-weltbelastungen stehen im Rahmen dieser Schutzgutbetrachtung die Lärmbelastungen. Lufthygienische und bioklimatische Belastungen werden im Kapitel 5.5 thematisiert. Mögliche Beeinträchtigungen aufgrund von Schadstoffbelastungen des Bodens sind in enger Verknüpfung mit dem Schutzgut Boden zu sehen und werden daher in Kapitel 5.3 betrachtet. Derzeitiger Umweltzustand Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortseingang von Fischeln, randlich des Stadtparks Fischeln. Es grenzt unmittelbar an die bestehende Tennisan-lage Fischelner Tennis Club 1972 e. V. Das Plangebiet wird durch die Brachflächen des aufgegebenen städtischen Betriebshofes geprägt. Auch nördlich des Plangebietes schließen sich kommunale Flächen an, die der natürlichen Sukzession überlassen wurden. Das Gelände ist weiträumig eingezäunt. Westlich an das Plangebiet grenzen Abgrabungsgewässer, von denen das nördliche als Freibad und das südliche als Angelgewässer genutzt werden. Somit ist sowohl das Plangebiet selbst als auch das nähere Umfeld für die Öffentlichkeit nicht zugänglich bzw. nur einge-schränkt für Vereinsmitglieder. Durch eine blickdichte Eingrünung und Ummauerung der Tennisplatzanlage sowie des Privatgrundstücks an der Straße Mühlenfeld ist das Plangebiet auch visuell nicht erlebbar. Vorbelastungen Das Plangebiet ist von der Straße Mühlenfeld durch ein massives Rolltor mit Einfriedung nicht zugänglich. Durch den Flächenentzug und die Ver-stellung von Blickbeziehungen ist der Erholungswert der Fläche gering. Das Plangebiet zeigt Vorbelastungen durch Sport- und Verkehrslärm. Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrslärm entstehen insbesondere durch die Straße Mühlenfeld. Die Lärmminderungsplanung der Stadt Krefeld (ADU Cologne GmbH, 2006) und die Lärmaktionsplanung der Stufe 2 für den Ballungsraum Krefeld (TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH, 2014) geben für das Plangebiet Beurteilungspegel von < 60 dB(A) / < 50 dB(A) tags/nachts aus. Damit werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete eingehalten bzw. unterschritten, die als Maßstab herangezogen werden können, dass gesunde Wohn- und Arbeits-verhältnisse im Plangebiet gewahrt sind. Durch die unmittelbar angren-zende Bestandsanlage des Fischelner Tennis Club 1972 e. V. ist das Plangebiet durch Sportlärm vorbelastet. 11.07.2018 31 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Da dieses aber lediglich für eine Erweiterung der Tennisanlage genutzt werden soll, kommt dem Plangebiet kein immissionsschutzrechtlicher Schutzanspruch zu. Die Altanlage muss jedoch – für angrenzende schutzbedürftige Nutzungen außerhalb des Bebauungsplangebietes – schon heute die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV unter Berücksichtigung des Altanlagenbonus einhalten. Gewerbelärm ist für das Plangebiet aufgrund ausreichender Abstände zu emittierenden Betrieben nicht relevant. Sicherheitsrelevante Abstände zu Störfallbetrieben gemäß der Seveso-II-Richtlinie werden deutlich eingehalten. Bedeutung und Empfindlichkeit Dem Plangebiet wird mit der Ausweisung als Regionaler Grünzug und als Bereich für die landschaftsorientierte Erholung im Regionalplan eine bedeutende Erholungsfunktion zugewiesen. Dies manifestiert sich auch in der siedlungsnahen Lage des Erholungsraums. Das Plangebiet selbst ist jedoch durch eine geschlossene Einfriedung abgeriegelt. Auch die angren-zenden Erholungsreinrichtungen (Tennisplatz, Freibad, Angelgewässer) sind nur einem begrenzten Nutzerkreis zugänglich, so dass die Erholungs-eignung des Plangebietes sowie seines Umfeldes für weite Teile der Bevöl-kerung als gering einzustufen ist. Im ansonsten großräumig zugänglichen Bereich des Stadtparks Fischeln, stellen die Freizeitnutzungen eine Ein-schränkung für die Erreichbarkeit und Durchgängigkeit des Naherholungs-raumes dar. Für die Vereinsmitglieder haben die Sport- und Freizeitein-richtungen jedoch eine hohe Bedeutung. Da das Plangebiet bereits heute für die Naherholung nicht zugänglich ist, ist dieses für eine Überplanung relativ unempfindlich. Es ist zudem blickdicht von seiner Umgebung abge-schottet, so dass Veränderungen im Plangebiet visuell nicht wahrnehmbar sind. Da im Plangebiet keine schutzbedürftigen Nutzungen vorgesehen sind, ist dieses gegenüber Lärmimmissionen relativ unempfindlich. Die Vorbelastungssituation zeigt zudem, dass sich die Lärmimissionen auf einem Niveau bewegen, bei dem gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse grundsätzlich gewahrt sind. Für die Wohnfunktion und die Gesundheit der Menschen der angrenzenden Wohnbebauung an der Kimplerstraße besteht jedoch eine besondere Sensitivität aufgrund der Lärmvorbelastung durch den Sportlärm der Tennisaltanlage – auch gegenüber einer Zunahme der Lärmbelastung. 5.2 Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Derzeitiger Umweltzustand Im Nordteil des Plangebietes liegt ein aufgegebener städtischer Betriebs-hof des Fachbereichs Grünflächen mit überwiegend versiegelten Lager-flächen, einem einstöckigen Gebäude, mehreren Containern und einem Zelt, das zurzeit von einer Segelschule zur Lagerung von Booten genutzt wird. Im Bereich der 11.07.2018 32 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Lagerflächen sind mehrere Steinhaufen verblieben. In den Randbereichen schließen sich Ruderalfluren und Gebüsche unter-schiedlichen Alters an. Südlich der Betriebshoffläche befindet sich ein Gehölzbestand mit überwiegend einheimischen Arten und eine Hochstaudenflur mit Gebüschen und Einzelbäumen. Das Arteninventar aus Rotem Straußgras, Wiesen-Schafgarbe, Echtem Johanniskraut, Gemeinem Ferkelkraut weist auf mesophile bis magere Standortbedingungen hin. Nördlich des Plangebietes schließen sich Wiesenflächen mit Kleingehölzen an. Entlang der übrigen Grenzen stocken überwiegend junge Gehölze. Ältere Gehölzbestände sind entlang der Ostgrenze (einzelne Exemplare einer ehemals aus Pyramiden-Pappeln bestehenden Baumreihe) und abschnittsweise an der Westgrenze (v. a. Weiden) vorhanden. Westlich an das Plangebiet grenzen Abgrabungsgewässer, von denen das nördliche als Freibad und das südliche als Angelgewässer genutzt werden. Die weitere Umgebung wird von Siedlungsteilen, Kleingärten, Parkanlagen und landwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen. Biotoptypen im Bestand (Landschaftspflegerischer Begleitplan Hamann & Schulte) Der Bebauungsplan liegt vollständig im Geltungsbereich des Landschafts-plans der Stadt Krefeld mit den Entwicklungszielen „Ausbau der Landschaft für die Erholung“ und „Ausstattung der Landschaft zur Verbesserung des Klimas“. Das Plangebiet ist Bestandteil eines großzügig geplanten Landschaftsparks, der vornehmlich der extensiven Naherholung vorbehalten bleiben soll. Ausbaumaßnahmen sind auf die Erfordernisse einer ausreichenden Ventilation 11.07.2018 33 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht abzustimmen (z. B. hochstämmige Einzelbäume statt geschlossener Strauchkulissen, keine Querriegel durch Bepflanzung oder Bauwerke). Die für das Baugebiet zukünftig widersprechenden Dar-stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans treten gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW mit dem In-Kraft-Treten des Bebauungs-plans Nr. 783 außer Kraft. Das Landschaftsschutzgebiet „südlich und westlich Fischeln“ [LSG-4605-008] grenzt im Westen und Süden an das Plangebiet. Die Ausweisung dient der Erhaltung der Landschaft als Erholungsraum und der Sicherung als Frischluftdurchzugsraum zur Verbesserung des Stadtklimas. A usschnitt LP Stadt Krefeld – Entwicklungs- und Festsetzungskarte Schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters NRW sind für das Plangebiet nicht registriert, jedoch im Umfeld zahlreich erfasst: Freibad „Neptun“ [BK-46050008], Betriebshof „Mühlenfeld“ [BK-4605-0009], Abgrabungsge-wässer am Buscherhof [BK-4605-0010], Biotopkomplex südlich der Kim-plerstraße [BK4605-0012]. Das Biotop südlich der Kimplerstraße weist ein Brutvorkommen des landesweit gefährdeten Eisvogels auf. Die Abgrabungs-gewässer mit gehölzbestandenen Böschungen und dem westlich an-schließenden Buscherhof mit Grünland und Obstgehölzen haben für zahl-reiche Vogelarten und teilweise 11.07.2018 34 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht gefährdete Libellenarten eine Bedeutung. Beide Gewässer werden als Hauptreproduktionsort für Grünfrösche im Krefelder Süden eingestuft. Die schutzwürdigen Biotope erhöhen die Strukturvielfalt in der ansonsten intensiv landwirtschaftlich genutzten bzw. bebauten Landschaft und haben eine Funktion als Trittsteinbiotop. Im Rahmen des lokalen Biotopverbundes sind die schutzwürdigen Biotope als vernetzendes Element zur Entwicklung einer strukturreichen Agrarlandschaft anzusehen. Für den landesweiten Biotopverbund sind diese jedoch nicht vorgesehen. S chutzwürdige Biotope des Biotopkatasters NRW (www.uvo.nrw.de) Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten sind für das Plangebiet nicht bekannt und wurden auch im Rahmen der Geländebegehungen nicht festgestellt. Aus dem Bereich der Fauna wurden zwei Fledermausarten (Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, alle Arten planungsrelevant), eine nicht planungsrelevante, Säugetierart der Vorwarnliste (Wildkaninchen), 32 11.07.2018 35 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Vogelarten (darunter vier planungsrelevante [Kormoran, Mäusebussard, Teichrohrsänger, Turmfalke] sowie zwei weitere regional gefährdete bzw. Vorwarnliste-Arten [Gimpel, Klappergrasmücke]) und eine nicht planungsrelevante Amphibienart (Teichfrosch) nachgewiesen. Weitere Einzelheiten sind dem Kapitel 7.11 zu entnehmen. Vorbelastungen Vorbelastungen ergeben sich infolge der anthropogenen Überformung des Plangebietes durch den aufgelassenen Betriebshof mit versiegelten Lagerflächen und aufstehenden Gebäuden. Damit verbunden ist ein Verlust von Lebensräumen bzw. die Verschlechterung der Standorteignung für bestimmte Arten/Pflanzengesellschaften. Durch die Lage zwischen einem Angelgewässer und einem größeren Tennisverein wirken Freizeitgeräusche auf das Plangebiet. Gleichzeitig ist das Plangebiet durch seine Einzäunung von anderen Störeinflüssen (Bewegungsunruhe) abgeschottet. Bedeutung und Empfindlichkeit Das Plangebiet zeigt neben stark überformten Bereichen auch Flächen mit mittlerer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Ruderal-/Hochstaudenflure, Grünlandbrache, Gehölzbestand). Hochwertig sind die Gehölzbestände mit einheimischen Gehölzen. Im Gebiet befinden sich einige ältere Bäume im Uferbereich des nördlichen Teils sowie im zentralen Bereich, die aufgrund ihres Alters nicht ersetzbar und damit schutzwürdig sind. Die Nutzungsaufgabe des Geländes mit fortschreitender Sukzession wirkt sich positiv auf den Hemerobiegrad und die Biodiversität aus. Das Plangebiet fungiert zudem als Pufferzone zum angrenzenden Abgrabungs-gewässer. Es ist in zahlreiche schutzwürdige Biotopflächen eingebunden und kann in Verbindung mit angrenzenden Habitatstrukturen die Funktion eines Trittsteinbiotops übernehmen. Bedeutung kann das Plangebiet insbesondere erlangen, wenn es als essentielles Teilhabitat bzw. Habitat-element genutzt wird und es durch Lebensraumverkleinerung zum Unter-schreiten des Minimumareals von Individuen/Populationen kommt. Auf-grund der Kleinflächigkeit des Plangebietes sowie ausreichender Aus-weichquartiere in der unmittelbaren Umgebung, ist die Beeinträchtigungs-empfindlichkeit jedoch als lediglich gering bis mittel einzustufen. Von den planungsrelevanten Arten nutzen viele das Plangebiet zudem nur als Nahrungsgast oder Übersommerer. Essenzielle Habitatstrukturen sind von daher nicht zu erwarten. Mögliche Auswirkungen auf das Arteninventar finden sich auch im Kapitel „Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung“. Die Böschung des Angelgewässers grenzt unmittelbar an das Plangebiet. Der Übergangsbereich von aquatischen zu terrestrischen Lebensräumen ist in der Regel sehr artenreich und schutzwürdig. Der ab der Böschungsober-kante nach § 38 WHG zu beachtende 5 m breite Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung 11.07.2018 36 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirischer Gewässer. So ist etwa das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern im Gewässerrandstreifen verboten. 5.3 Schutzgut Boden Derzeitiger Umweltzustand Das Plangebiet liegt auf der Mittelterrasse. Hier sind im anthropogen unbeeinflussten Zustand die pleistozänen Terrassenablagerungen an der Oberfläche von einem ca. 2,0 m mächtigen Lösslehm bedeckt. Aus den tonigschluffigen Lösssedimenten haben sich verbreitet Parabraunerden entwickelt. Die Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW 2015) weist für das Plangebiet Parabraunerde zum Teil Gley-Parabraunerde aus. Die Böden werden durch den Geologischen Dienst NRW aufgrund ihrer Regelungs- und Pufferfunktion sowie ihrer natürlichen Ertragsfähigkeit als besonders schutzwürdig eingestuft. Mit Bodenwertzahlen zwischen 60 und 75 und einer sehr hohen nutzbaren Feldkapazität bieten die Böden gute Ertragsbedingungen für die Landwirtschaft. Die Böden zeigen einen gerin-gen Grundwassereinfluss. Hinweise auf Stauwasser- bzw. Grundwasserein-fluss wurden in einer Tiefe zwischen 3,9 m und 5,0 m festgestellt. Den Lösslehm unterlagern Mittel- und Grobsande mit fein- bis grobkiesigen Einschaltungen. Für das Plangebiet ist jedoch von starken Abweichungen der natürlichen Bodenverhältnisse auszugehen. Vorbelastungen Das Plangebiet ist auf dem Gelände einer ehemaligen Kiesabbaustelle entstanden. Dadurch wurden standortfremde Böden eingebracht. Zusätz-lich wurden Teilflächen durch Lagerflächen und Gebäude des aufgegeben Betriebshofes überbaut und versiegelt. Hierdurch ist für weite Teile des Plangebietes von einem Totalverlust bzw. einer deutlichen Beeinträchti-gung der natürlichen Bodenfunktionen (Lebensraum-, Regler-, Speicher-, Filter-, Puffer- und Archivfunktion) und eine dauerhaften Unterbindung der Bodenbildungsprozesse auszugehen. Nach der Stadtbodenkartierung findet sich im Plangebiet eine anthropogen geprägte Bodenbildung aus überwiegend technogenen Substraten mit einer Mächtigkeit von mehr als 50 cm. Der nördliche Teil des Bebauungsplangebietes ist als Altstandort (Key-Nr. 569 – ehem. Kalksandsteinwerk) und der südliche als Altablagerung (Key-Nr. 2737 – aufgefülltes Gelände) im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Krefeld verzeichnet. Im Rahmen einer Boden- und Bodenluftuntersuchung wurden im Herbst/ Winter 2015/2016 durch das Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner GmbH 6 Rammkernsondierungen, 6 Bodenluftproben, 7 Oberflächenmischproben und 3 repräsentative Oberflächenmischproben aus dem Bereich der Tennisplätze 11.07.2018 37 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht untersucht. Die Gefährdungsabschätzung ging damit über den eigentlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 783 hinaus, da die Tennisplätze der unmittelbar angrenzenden Altanlage auf die Problematik „Kieselrot“ untersucht werden sollten. Die Untersuchungen wurden unter flächen- und nutzungsbezogenen Kriterien durchgeführt. Entsprechend den Befunden der Rammkernsondierungen sind im Untersuchungsgebiet flächendeckend Auffüllungen vorhanden. Die größtenteils geringen Auffüllungsmächtigkeiten variieren zwischen 0,6 m und 4,2 m. Die Auffüllungen bestehen aus sandig kiesigem Bodenaushub sowie nachgeordnet Bauschutt, Schlacken und Aschen-material. Die Bodenproben aus den Rammkernsondierungen zeigten mehrheitlich unbedenkliche Gehalte, die hinsichtlich des Gefährdungspfades Boden-Mensch ausnahmslos unterhalb der relevanten Prüfwerte der BBodSchV liegen. Darüber hinaus liegen die festgestellten Gehalte mehrheitlich im Bereich der Prüfwerte der LAWA wonach auch für das Schutzgut Grundwasser ebenfalls keine Gefährdung erkennbar ist. Lediglich in einer Probe (RKS 1, 0,0 – 4,2 m) wurden geringfügigen Überschreitungen der Prüfwerte der LAWA (1994) für den PAKSummengehalt mit 56 mg/kg und 3,5 mg/kg für den Einzelparameter Naphthalin festgestellt. Die in der oben genannten Probe festgestellten Summengehalte an PAK und der Gehalt an Benzo(a)pyren als Einzelstoff wirken sich im Hinblick auf eine Entsorgung möglicher anfallender Aushubmassen aus dem Bereich der Auffüllungs-böden der RKS 1 aus. Ausweislich der Untersuchungsergebnisse sind die bei Erdarbeiten anfallenden Aushubmassen aus dem Auffüllungsbereich der RKS 1 einer Entsorgung auf einer Deponie der Klasse DK zuzuführen. Organoleptische Auffälligkeiten als Hinweise auf problematische Auffül-lungsinhaltsstoffe und/oder Schadstoffverlagerungen aus der bisherigen Nutzung wurden nicht festgestellt. Die Bodenluftuntersuchungen auf die Hauptkomponenten Sauerstoff, Stickstoff, Kohlenmonoxid und Kohlen-dioxid zeigten ausnahmslos unauffällige Werte. Lediglich punktuell redu-zierte Sauerstoffgehalte weisen lokal auf einen aeroben Restabbau organischer Beimengungen innerhalb der Auffüllungen hin. Die Befunde zeigen keine Hinweise auf eine umweltrelevante Gasbildung im Bereich des Untersuchungsgebietes. Die Untersuchung der 7 Oberflächenmisch-proben zeigte für die Schwermetalle einschl. Arsen sowie die Einzel-parameter Bennzo(a)pyren und Cyanide(ges.), dass die relevanten Prüfwerte der BBodSchV für Wohngebiete ausnahmslos eingehalten werden und somit für den Gefährdungspfad Boden-Mensch bei einer weiteren Nutzung als Park- und Freizeitfläche keine Restriktionen vorliegen. Es wurden weder Pentachlorphenol (PCP) noch Polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie Chlorpestizide in den Oberflächenmischproben nachgewiesen. Ausweislich der Laborbefunde sind auch die Tragschichten der Tennisplätze nicht durch dioxinhaltige Kupferschlacke („Kieselrot“) kontaminiert und somit für den 11.07.2018 38 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Wirkungspfad Boden-Mensch gemäß BBodSchV unproblematisch. Die Aushubmassen aus dem Auffüllungsbereich der Tennisplätze sind entweder als Z 2-Material zu verwerten oder einer Deponie der Klasse DK 0 zur Beseitigung zuzuführen. Somit kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die durchgeführten Bodenluft- und Bodenuntersuchungen mehrheitlich unauffällige Befunde zeigten, aus denen keine Schutzgutgefährdung abgeleitet werden kann. Gegen eine weitere Nutzung als Park- und Freizeitanlage besteht aus gutachterlicher Sicht keine Bedenken. Lokal festgestellte leicht erhöhte PAK- und Schwermetallgehalte sind jedoch entsorgungstechnisch bei Erdarbeiten zu beachten und einer Entsorgung auf einer Deponie der Klasse DK 1 zuzuführen. Bedeutung und Empfindlichkeit Für die versiegelten Flächen ist aufgrund des bereits eingetretenen Verlustes sämtlicher natürlicher Bodenfunktionen, keine Schutzwürdigkeit festzustellen. Es ist von einer irreversiblen Schädigung auszugehen. Auch für die bislang unversiegelten Flächen ist eine deutliche Schutzminderung festzustellen. Durch Einbau fremder Böden, Umlagerung und Verdichtung wurde der Boden massiv überprägt. Alleine die Bewegung des Bodens zerstört bereits das innere Bodengefüge. Der Porenraum wird verdichtet und das Bodengefüge zerstört. Lebensnotwendige Zirkulationen im Stoffhaushalt werden unterbunden. Sauerstoff gelangt von der Oberfläche nicht mehr zu den Bodenlebewesen und in den Wurzelbereich. Es infiltriert weniger Wasser in den Boden. Während an der Oberfläche die Gefahr für eine beschleunigte Abflussbildung und Wassererosion steigt, werden das Bodenleben, die Bodenfruchtbarkeit und die natürlichen Bodenfunktionen im Wasser- und Stoffkreislauf nachhaltig gestört. Um funktionsfähige Porenstrukturen bis in tiefere Schichten neu auszubilden, benötigt der Boden lange Zeiträume. 5.4 Schutzgut Wasser Derzeitiger Umweltzustand Das Plangebiet gehört zum Grundwasserkörper 27_09 „Niederung des Rheins“ bzw. zum hydrogeologischen Teilraum 02303 „Terrassenebenen des Rheins und der Maas“ (GD NRW 2015). Die Ältere Niederterrasse und die Untere Mittelterrasse bilden im Plangebiet den oberen freien Grundwasserleiter. Mittelpleistozäne bis holozäne Flussablagerungen bilden einen überwiegend gut durchlässigen, im Mittel ca. 15 bis 20 m mächtigen Porengrundwasserleiter. Die übergeordnete Grundwasserfließrichtung ist in Richtung des Vorfluters (Rhein) nach Nordnordosten ausgerichtet. Ausweislich der Grundwasserhöhengleichenkarten liegt im Bereich des Untersuchungsgebietes eine nach Westnordwest bis nordwestlich ausgerichtete Grundwasserfließrichtung vor. Diese ist auf lokale Grundwasser- 11.07.2018 39 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht entnahmestellen im Umfeld des Untersuchungsgebietes zurückzuführen, wodurch die generelle Grundwasserfließrichtung überprägt wurde. Gemäß der Datenabfrage beim Elektronischen Wasser Informationssystem ELWAS kann für das Plangebiet von einem mittleren Grundwasserstand um 34,5 m NHN ausgegangen werden. Bei einer mittleren Geländehöhe von 39,7 m NHN liegt somit ein Grundwasserflurabstand von ca. 5 m vor. Das Plangebiet liegt weder innerhalb einer festgesetzten noch einer geplanten Wasser-schutzzone. Die geplante WSZ IIIb der WGA Krefeld V (In der Elt) liegt ca. 1,2 km östlich des Plangebietes Fließgewässer sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. seiner näheren Umgebung nicht vorhanden. Eine räumliche Betroffenheit als hochwassergefährdeter Bereich kann ausgeschlossen werden. Überschwemmungsgebiete bzw. Hochwasser-Risikogebiete werden durch das Plangebiet nicht tangiert. Im Westen grenzen mit zwei Abgrabungsseen künstlich angelegte Stillgewässer an das Plangebiet. Für diese gilt gem. § 38 WHG und § 90a LWG ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen. Der Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Böschungsoberkante. Vorbelastungen Der mengenmäßige Zustand des Grundwassers wird im Plangebiet gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie als gut, der chemische Zustand hingegen als schlecht bewertet. Ursächlich sind die hohen Nitratkonzentrationen durch die intensive Landwirtschaft (Grundwasser-Eutrophierung). Diese Einstufung gilt flächendeckend für alle Grundwasserkörper im Stadtgebiet und ist von daher zu relativieren. Durch Überbauung und Versiegelung haben Teilflächen im Plangebiet ihr Infiltrations- und Retentionsvermögen für Niederschlagswässer verloren. Soweit diese nicht an Entwässerungsanlagen angeschlossen sind, kann das Regenwasser jedoch seitlich der belebten Bodenzone zufließen. Bedeutung und Empfindlichkeit Anlagebedingt ist für die versiegelten Plangebietsflächen ein vollständiger Bedeutungsverlust für ausgleichende Funktionen (Abflussverzögerung, Wasserspeicherung, Grundwasserneubildung) im Wasserhaushalt festzustellen. Bedeutung können diese Flächen allenfalls im Rahmen eines Rückbaus gewinnen, wenn durch Abtragen von Bodenüberformungen und Meliorationen eine Rückführung des Bodenwasserhaushaltes auf die natürlichen Standortbedingungen möglich ist. Für die übrigen bislang unversiegelten Flächen besteht grundsätzlich eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Bodenversiegelungen und Schadstoffeinträgen. Die 11.07.2018 40 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht natürlich anstehenden Gley-Parabraunerden sind aufgrund der günstigen Korngrößenverteilung der Lösssedimente durch einen ausgeglichenen Wasserund Stoffhaushalt gekennzeichnet. Da das Gelände jedoch durch Bodenab-/auftrag massiv verändert wurde, ist nicht mehr von den gewachsenen Bodenprofilen auszugehen. Durch Einbau von fremden Bodenmaterial und Verdichtung sind umfassende Gefügeschäden der Böden zu erwarten. Die Gefügeschäden umfassen sowohl den Verlust an Porenvolumen, insbesondere reduzieren sie den Anteil grober Poren für den schnellen Wassertransport im Boden, als auch die Beeinträchtigung der Porendurchgängigkeit bzw. Porenkontinuität. Im Unterboden ist eine Gefügeregeneration nur begrenzt möglich, weil dort gefügebildende Prozesse auf Grund geringerer bodenbiologischer Aktivitäten und geringerer Quellungsund Schrumpfungsvorgänge im Vergleich zum Oberboden nur eingeschränkt stattfinden. 5.5 Schutzgut Klima / Luft Derzeitiger Umweltzustand Die synthetische Klimafunktionskarte der Stadt Krefeld weist das Plange-biet als Grünanlagen-Klimatop aus. Je nach Flächengröße sowie Dichte und Höhe der Vegetation hebt sich das Grünanlagen-Klimatop durch niedrigere Lufttemperaturen von der Umgebung ab. Die human-biometeorologischen Verhältnisse fallen meist günstig aus. Fernwirkungen auf die bebaute Umgebung stellen sich in Abhängigkeit von Flächengröße und Randstrukturen ein. Speziell im Fall von Flächen geringer aerodynamischer Rauigkeit, d. h. mit großflächig nur niedrig wachsender Vegetation oder mit Wasserflä-chen, ist die Belüftungssituation günstig. Die angrenzenden Abgrabungs-seen bilden kleinflächig ein Gewässer-Klimatop. Die Abgrabungsseen haben eine thermisch ausgleichende Wirkung, wobei sich der klimatische Einfluss zumeist auf die Wasserfläche selbst und auf die angrenzenden Uferbereiche beschränkt. Daraus resultiert ein überwiegend ausge-glichenes Klima mit geringen tageszeitlichen Amplituden der Lufttem-peraturen und erhöhter relativer Luftfeuchtigkeit. Wegen der sehr geringen aerodynamischen Rauigkeit ist das Klimatop als Luftleitbahn geeignet. In Abhängigkeit von ihrer Größe stellen Gewässer überdies eine Senke für atmosphärische Spurenstoffe dar und tragen damit zur Verbesserung der Luftqualität bei. Dem Plangebiet wird eine Ventilationsfunktion zugeschrieben, das rauig-keitsund querschnittsbedingt zur Belüftung urbaner Bereiche geeignet ist. Die Planungshinweiskarte zur städtischen Klimaanalyse empfiehlt, die bestehende Austauschfunktion durch Freihaltung und Verbreiterung von Luftleitbahnen zu erhalten und zu fördern (mit möglichst breitem Quer-schnitt und geringer Rauigkeit). 11.07.2018 41 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Vorbelastungen Für das Grünanlagen-Klimatop sind im Plangebiet gewisse Abweichungen festzustellen. Mit den Betriebshofflächen sind Teile des Plangebietes ver-siegelt. Auf diesen Flächen findet keine Kaltluftproduktion statt; vielmehr neigen die Oberflächen zur Überwärmung. Auch die angrenzende Tennis-anlage, ebenfalls als Grünanlagen-Klimatop ausgewiesen, hat mit groß-flächigen Tennenbelägen weitgehend klimaaktive Flächen verloren. Eine weitere Einschränkung für das Grünanlagen-Klimatop bildet die teilweise dichte Vegetation im Plangebiet. In Verbindung mit der Rahmeneingrünung der angrenzenden Tennisanlage und den Ufergehölzen bilden diese ein Strömungshindernis für den Luftaustausch. Luftqualitätsmodell Krefeld Zur Einschätzung der Vorbelastungssituation der Luftqualität im Plangebiet wurden die Ergebnisse des Luftqualitätsmodells der Stadt Krefeld (Grobscreening, Feinscreening) nach der 39. BImSchV ausgewertet. In diesem Gutachten sind für die Stadt Krefeld die Luftschadstoffimmissionen für das Bezugsjahr 2010 unter Berücksichtigung der Emittenten Kfz-Verkehr, Industrie und Hausbrand flächendeckend für die Luftschadstoff-komponenten Stickstoffdioxid (NO2), Stickoxide (NOx), Partikel (Feinstaub, PM10) und Benzol prognostiziert worden. Dabei wurden die Immissionsver-hältnisse unter Berücksichtigung der meteorologischen Verhältnisse, der abgeschätzten Hintergrundbelastung sowie der lokalen Zusatzbelastung ermittelt. Die lokale Zusatzbelastung setzt sich aus verkehrsbedingten Emissionen sowie der Emissionsdaten von Industrie, Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen zusammen. Die auf diese Weise prognostizierten Luftschadstoffbelastungen wurden jeweils für die einzelnen Luftschadstoffkomponenten anhand der Grenzwerte der 39. BImSchV beurteilt. Aufgrund der räumlichen Distanz zu den emittierenden Betrieben im Osten, sind industriebedingte Zusatzbelastung im Plangebiet nicht mehr nach-weisbar. Lediglich durch die Straße Mühlenfeld werden erhöhte Luftschad-stoffkonzentrationen gegenüber der Hintergrundbelastung prognostiziert, die jedoch nicht bis zum Plangebiet wirken. Die verkehrsbedingten Zusatz-belastungen unterschreiten die Grenzwerte deutlich. Luftreinhalteplan Krefeld Das Plangebiet ist im Luftreinhalteplan Krefeld nicht als hotspot (Belastungsschwerpunkt) erfasst. Genauso wenig gelten die einschränkenden Regelungen der Umweltzone aufgrund hoher Luftschadstoffe. Bedeutung und Empfindlichkeit Das Plangebiet ist Bestandteil des in West-Ost-Richtung verlaufenden Freiraumkeils mit dem Stadtpark Fischeln, der den Stadtteil Stahldorf von Fischeln trennt und eine Ventilationsfunktion übernimmt. Weitgehend unversiegelte 11.07.2018 42 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Flächen wirken hier als Bereiche ohne städtische Überwär-mung und wegen ihrer Emissionsarmut ausgleichend auf das Stadtklima. Wegen der geringen Flächengröße und umgebender Randstrukturen hat das Plangebiet jedoch keine nennenswerte Fernwirkung auf die um-liegende Bebauung. Es fehlen geeignete Luftleitbahnen über die Kaltluft in die wärmeren Siedlungsbereiche geführt werden kann und dort zur Senkung der Lufttemperatur beitragen. Aufgrund der z. T. dichten Vegetation ist von einem Übergang zum Wald-Klimatop auszugehen mit gedämpften Tagesgängen der Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit und weniger ausge-prägter Kaltluftproduktion. Das Plangebiet zeigt keine besonderen Auffälligkeiten hinsichtlich einer Luftschadstoffbelastung. Der im Plangebiet stockenden Vegetation kann bedingt eine Immissionsschutzfunktion für die Staub- und Luftschadstofffilterung zugesprochen werden. Nichtsdestotrotz besteht für das Plangebiet eine spezifische Sensitivität gegenüber einer Zunahme von Luftschadstoffbelastungen sowie der Degradierung von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten durch Bebauung. Im Zusammenhang prognostizierter Klimaveränderungen ist darüber hinaus eine Empfindlichkeit gegenüber einer Zunahme der Wärmebelastung sowie von Starkregenereignissen (Hitze- und Überflutungsvorsorge) durch Um-widmung klimaaktiver Flächen gegeben. 5.6 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Derzeitiger Umweltzustand Das Schutzgut Landschaft umfasst im Sinne des UVPG und BauGB das Landschaftsbild außerhalb zusammenhängend besiedelter städtischer Bereiche. Aufgrund der Lage und Ausstattung des Plangebietes am Siedlungsrand erübrigt sich insofern eine differenzierte Bewertung des Landschaftsbildes. Das Plangebiet ist weder zugänglich noch aus der Ferne einsehbar. Von der Mühlenstraße ist es durch eine umfassende Einfriedung mit eingebautem Rolltor abgetrennt, die das ehemalige Betriebshofgelände umfährt. Hieran schließt sich das Privatgelände des Tennisvereins an. Auch dieses ist von einer massiven Einfriedung umgeben. Im Westen verwehrt der Abgrabungs-see mit dichter Uferbepflanzung den Zutritt zum Plangebiet. 11.07.2018 43 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Zufahrtsweg zum ehemaligen Betriebshof am Mühlenfeld Der nördliche Teil des Plangebietes ist durch das Betriebshofgebäude, Container und versiegelte Lagerflächen anthropogen-technisch überprägt. Durch die Betriebsaufgabe wirkt das Gelände verwahrlost und ungepflegt. Natürliche landschaftsbildprägende Elemente finden sich lediglich in den Randbereichen in Form einzelner Gehölzstrukturen. Der südliche Teil wird hingegen durch eine vielfältige Brachflächenvegetation geprägt. Als optisch wirksame Randzonen präsentieren sich die dichten Ufergehölze an den Abgrabungsseen außerhalb des Plangebietes. Das Plangebiet ist ins-gesamt in ein kleinteiliges und vielfältiges Nutzungsmuster eingebunden, das jedoch durch die abgerückte Insellage von außen nicht wahrnehmbar ist. Vorbelastungen Mit dem aufgegebenen Betriebshof sind große Teile des Plangebietes anthropogen überformt und zeigen einen technischen Charakter. Das Plangebiet ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und auch optisch als Landschaftsraum nicht erlebbar. Die angrenzende Tennisanlage führt zu einer Lärmvorbelastung durch Sportlärm. Flächen mit besonderer Bedeu-tung für das Landschaftsbild stellen die stärker naturbetonten, aber nicht zugänglichen Gewässer und ihr von Gehölzen geprägtes Umfeld südlich und nördlich der Kimplerstraße dar. Bedeutung und Empfindlichkeit 11.07.2018 44 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Das Plangebiet ist bereits durch das Betriebshofgelände verfremdet und besitzt keine Eignung als Erholungsraum. Zum Plangebiet bestehen keine wichtigen Sichtbeziehungen oder Sichtachsen. Auch nutzbare Wegever-bindungen fehlen. Durch die blickdichte Lage ist es gegenüber Verän-derungen der Oberflächengestalt relativ unempfindlich. Eine Bedeutung entfaltet das Plangebiet jedoch als Übergangsraum zum angrenzenden Abgrabungssee mit seinen Ufergehölzen. Dieser Bereich ist empfindlich gegenüber der Schaffung neuer landschaftsuntypischer Übergänge. 5.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Derzeitiger Umweltzustand Innerhalb des Plangebietes sowie im engeren Umfeld sind keine schützenswerten Bau- und Bodendenkmale oder bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche (KLB, Landschaftsverband Rheinland) vorhanden bzw. bekannt. Rund 200 m westlich des Plangebietes liegt der Buscherhof, dem kulturhistorische Bedeutung zugesprochen wird. Als sonstige Sachgüter zählen zunächst alle Güter von materieller Bedeutung. Allerdings kommt im Rahmen der Bewertung kulturhistorischen und soziokulturellen Aspek-ten eine entscheidende Bedeutung zu, so dass das aufgegebene Betriebs-hofgelände nicht unter dem Begriff sonstige Sachgüter subsumiert wird. Vorbelastungen Aufgrund des Fehlens von Baudenkmälern im Plangebiet können keine Angaben zu Vorbelastungen getroffen werden. Für Bodendenkmäler ist infolge eines aufgefüllten Geländes und baubedingter Bodenbewegungen von gestörten und umgelagerten Bodenverhältnissen auszugehen. 11.07.2018 45 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Bedeutung und Empfindlichkeit Für das Plangebiet sind keine Bau- oder Bodendenkmäler erfasst. Es ist von einer geringen Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzgutes auszugehen. Da bisher noch keine systematische Erhebung zur Ermittlung des archäologischen Potentials durchgeführt wurde, ist die Entdeckung von Bodendenkmälern bei der Durchführung von späteren Erdeingriffen nicht gänzlich auszuschließen. Der Buscherhof prägt als alte Hofanlage die Kulturlandschaft. Er steht zwar nicht unter Denkmalschutz, eine gewisse Nähe zum förmlichen Denkmal-schutz ist jedoch vorhanden. Insofern gilt auch für dieses Kulturgut, dass Eigenart und Typik sowie strukturelle und funktionale Raumbezüge nicht beeinträchtigt werden sollen. Die Wahrnehmbarkeit der Hofanlage ist jedoch durch die Entfernung zum Plangebiet und abschirmenden Uferbe-wuchs um den Abgrabungssee beeinträchtigt. Hinzutretende Neubauten (Reithalle) haben in der Vergangenheit die Ablesbarkeit der Hofanlage zu-sätzlich verfälscht. 6. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei der Status-quo-Prognose/Nullvariantenprüfung sind die umweltbe-zogenen Auswirkungen bei Unterbleiben der Planung abzuschätzen. Werden bereits bebaute bzw. beplante Flächen überplant, sind grundsätz-lich die Folgen zu berücksichtigen, die sich bei Ausnutzung der Baurechte ergeben können. Das Plangebiet liegt nahezu vollständig im bauplanungs-rechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB. Lediglich eine kleine Rest-fläche im Süden wird durch den rechtskräftigen aber rechtsunsicheren Bebauungsplan Nr. 287 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage überplant. Eine bauliche Inanspruchnahme des Geländes ist mit dem bestehenden Planungsrecht nicht vereinbar. Die Versiegelung und Überbauung des Betriebsgeländes würde jedoch fortbestehen. Für eine Entsiegelung besteht seitens des Vornutzers kurz-/mittelfristig keine Veranlassung. Teile der Lagerhallen würden vermutlich weiter zum Unterstellen von Booten genutzt werden. Es ist anzunehmen, dass sich die natürliche Sukzession auf den Brachflächen fortsetzt und als Klimaxstadium die potentiell natürliche Vegetation erreicht. Damit würden sich die natürlichen Landschaftsfunktionen in Teilbereichen sukzessive wieder einstellen. Das Grünanlagen-Klimatop würde sich schrittweise zum Wald-Klimatop entwickeln. Die anthropogene Überprägung des Plangebietes wird jedoch über einen langen Zeitraum den Natürlichkeitsgrad bei der naturhaushaltlichen Funktionserfüllung beeinträchtigen. Ebenso werden die Immissionen auf das Plan-gebiet durch Verkehrs- und Sportlärm sowie Luftschadstoffe fortwirken, wobei das Plangebiet bei unveränderter Nutzung auch zukünftig keine Bedeutung als Erholungsraum haben wird. 11.07.2018 46 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht 7. Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen 7.1 Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Die geplante Baumaßnahme stellt eine Neugestaltung des gesamten Bereichs dar. Das Gebiet ist jedoch weder im Ist-Zustand noch zukünftig zugänglich oder einsehbar. Es wird auch durch die Planung keine Naherholungsverbesserung erfahren. Lediglich für die Vereinsmitglieder der Tennisanlage ist eine Attraktivitätssteigerung festzustellen. Die Wiedernutzbarmachung einer zukünftigen Brachfläche ist für das Straßen-/ Ortsbild grundsätzlich positiv zu werten, führt sie doch dazu, dass ein verwahrloster Zustand beseitigt wird und nicht weiter negativ ausstrahlen kann. Auch wenn das Plangebiet deutlich abgesetzt von der Straße Mühlenfeld liegt, dürfte doch der Eingangsbereich zum Plangebiet gestalterisch aufgewertet werden. Nördlich des Eingangsbereiches ist zudem die Fortführung einer zentralen Wegeachse für den Stadtpark Fischeln vorgesehen. Die Prognose der voraussichtlich zu erwartenden gesundheitlichen Belastungen beschränkt sich auf die Folgen des Sportlärms einschließlich planbedingter Zuwächse beim Verkehrslärm. Die Luftschadstoffbelastung ist Bestandteil des Kapitels 7.5. Sportlärm: Die Erweiterung der Tennisanlage ist nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu beurteilen. Die 18. BImSchV sieht Immissionsrichtwerte für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen vor, bei deren Einhaltung/Unterschreitung ein angemessener Schutz vor Lärm zu erwarten ist. Für das Plangebiet gelten als nächstgelegene schutzbedürftige Immissionsorte das freistehende Wohnhaus an der Straße Mühlenfeld 139, dem als Wohnnutzung im Außenbereich der Schutzanspruch eines Mischgebietes zugesprochen wird sowie die Geschosswohnungen an der Kimplerstraße 7, 7a und 21, die im rechtskräftigen aber rechtsunsicheren Bebauungsplan Nr. 287 als reines Wohngebiet festgesetzt sind. Zusätzlich zu den Lärmimmissionen, die tagsüber oder nachts auftreten, unterscheidet die 18. BImSchV noch, ob die Immissionen innerhalb von Ruhezeiten entstehen. Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von 6.00 bis 8.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr und an Sonntagen von 7.00 bis 9.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr. Kurzzeitig auftretende Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um 30 dB(A) und in 11.07.2018 47 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht der Nacht um 20 dB(A) überschreiten. Seltene Ereignisse dürfen die Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB überschreiten. Die Nutzungszeiten der geplanten Sportanlage finden tagsüber statt. Es wird von einer maximalen Nutzung der Anlage in der kritischen Beurteilungszeit sonntags mittags zwischen 13 und 15 Uhr ausgegangen. Ein Nachtbetrieb findet nicht statt. Aus akustischer Sicht ist die Ruhezeit Sonntagmittags die kritische Nutzungszeit. In dieser Zeit liegt die höchste zeitliche Ausnutzung des Beurteilungszeitraums von 2 Stunden aller Sport-anlagen vor und es gelten die strengeren Immissionsrichtwerte für die Ruhezeit von 45 dB(A) für reine Wohngebiete und 55 dB(A) für Mischgebiete. Wenn in der sonn-täglichen Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV eingehalten werden, werden sie auch in den anderen Teilzeiten eingehalten. Auf den Tennisplätzen ist an Sonntagen als pessimistische Annahme von einer Vollbelegung von 8.00 bis 21.00 Uhr auszugehen. Zuschauer werden nicht angenommen. Es gibt 2 Außenplätze für die je Platz zwei Spieler und eine Ballwand für die ein Spieler angesetzt werden. Für das Volleyballfeld werden die Emissionswerte entsprechend der Studie zu Trendsportanlagen Teil 2 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt angesetzt. Von den beiden Boulebahnen sind keine relevanten Geräuschemissionen zu erwarten. Die Stellplatzanlage liegt zwar außerhalb des Plangebietes, mögliche Zunahmen der Parkfrequenz durch die neuen Tennisfelder und das Volleyballfeld werden aber der Neuanlage zugerechnet. Deshalb werden die Parkverkehre mit berücksichtigt. Es wird angenommen, dass auf jedem der 36 Stellplätze stündlich eine Pkw-Bewegung stattfindet. Besucher können sich als Zuschauer vor dem Vereinsheim auf der Terrasse aufhalten. Als pessimistische Annahme wird angenommen, dass sich während der Spiele immer 40 Personen auf der Terrasse aufhalten. Es wird angenommen, dass sich permanent 50 % der Personen unterhalten. Am Gebäude Mühlenfeld sind durch die neuen Sportanlagen und die Stellplatznutzungen Beurteilungspegel von 48,2 bis 50,1 dB(A) zu erwarten. An den Gebäuden Kimplerstraße liegen die Beurteilungspegel zwischen 40,9 und 45 dB(A). Damit werden die für die besonderen Ruhezeiten am Sonntagmittag geltenden Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV eingehalten. Durch kurzzeitige Geräuschspitzen aus der Sportanlage sind aufgrund des Abstandes keine Konflikte zu erwarten. Es sind keine aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 11.07.2018 48 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Schallimmissionsplan (Ruhezeit Sonntagmittags) - Lärmgutachten (afi) Durch die neuen Tennisplätze erhöht sich die Anzahl der Stellplätze zu den heute vorhandenen Stellplätzen von ca. 20 auf 36 Stellplätze. Damit erhöht sich das mögliche Verkehrsaufkommen von heute 20 Pkw/h*14 Stunden (280 PkwFahrten) auf ca. 504 Pkw-Fahrten (36 Pkw/h*14 Stunden). Unter der Annahme, dass sich die Fahrten auf der Straße Mühlenfeld zu je 50 % Richtung Osten und Westen verteilen, erhöht sich das Verkehrsaufkommen der Straße Mühlenfeld um 112 Pkw-Fahrten/Tag. Bei einer heutigen Verkehrsbelastung auf der Straße Mühlenfeld in Höhe von heute 5.328 Kfz/24h (Straßenverkehrszählung der Stadt Krefeld 2012) erhöht sich das Verkehrsaufkommen lediglich um ca. 2,3 %. Die Zunahme des Verkehrslärms liegt rechnerisch unter 0,1 dB und ist akustisch nicht relevant. Damit ist auch der Anhang 1.1 d) der 18. BImSchV nicht anzuwenden, wonach Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen zu berücksichtigen sind, wenn durch die Nutzung der Sportanlage die Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A) erhöht werden. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Aufgrund der Einhaltung/Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV sind keine aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Bei der Errichtung der neuen Sportanlage und einem evtl. Umbau der Stell-platzanlage sollte der Stand der Lärmminderungstechnik beachtet werden. Bei der Planung der Ballwand sollte die Ballwand so ausgerichtet sein, dass sie zwischen dem 11.07.2018 49 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Spieler und der Wohnbebauung Kimplerstraße liegt. Der heutige Belag der Stellplatzanlage mit einer wassergebundenen Decke sollte durch ein Pflasterung möglichst mit ebenem Pflaster und einer Fuge < 3 mm ersetzt werden. Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen Für das Schutzgut Mensch sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV sind die Interes-sen der Emittenten und Immissionsbetroffenen grundsätzlich sachgerecht ausgeglichen. Das Plangebiet steht auch bei Realisierung der Planung der Allgemeinheit für Naherholungszwecke nicht zur Verfügung. 7.2 Schutzgut Pflanzen / Tiere / Biologische Vielfalt Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Die Vegetationsräumung und Überbauung des Plangebietes führt zu direkten Lebensraumverlusten. Hierdurch kommt es zu Verdrängungs-effekten auf die Umgebung und zu Artenverschiebungen innerhalb des Plangebiets. Populationsrelevante Beeinträchtigungen sind jedoch nicht zu erwarten. Im räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen in der unmittelbaren Umgebung ausreichend Ausweichflächen zur Verfügung. Durch die Anlage von Grünflächen werden im Plangebiet neue Habitatflächen geschaffen, die von störungsunempfindlichen Tierarten besiedelt werden können. Der Erhalt eines 5 m breiten Gewässerrandsteifens wirkt als Puffer zwischen der erweiterten Tennisanlage und dem als Sekundärbiotop einzustufenden Abgrabungsgewässer. Im Zuge der Abbrucharbeiten, aber auch während der weiteren Bauphase werden durch Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtemissionen sowie Personenund Fahrzeugbewegungen Störeinwirkungen verursacht, die bei empfindlicheren Arten des Plangebietes und seiner Umgebung Flucht- bzw. Meidereaktionen auslösen können. Aufgrund des Artenspektrums bzw. der genutzten Habitate kann eine erhebliche Störung aber ausgeschlossen werden. Die potentielle Betroffenheit der artenschutzrechtlichen Belange ist aus-führlich in Kapitel 7.11 dargelegt und wird an dieser Stelle nur kurz mit den erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen zusammengefasst: Mit der Realisierung des Bebauungsplanes gehen potenzielle Fledermausquartiere verloren. Die Jagdgebiete werden jedoch nicht nennenswert beeinträchtigt, da nur kleine Teilflächen der weiträumigen Nahrungsreviere betroffen sind. Für die nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten entstehen mit dem Bauvorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen. Reviere der nicht planungsrelevanten, gefährdeten bzw. Vorwarnliste-Arten 11.07.2018 50 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Klappergrasmücke und Gimpel bleiben im räumlich-funktionalen Zusammenhang funktionsfähig. Außerdem sind Teillebensräume von Wildkaninchen betroffen, auch diese können auf Umgebungsflächen ausweichen. Durch das geplante Vorhaben gehen Teile des potenziellen Landhabitats bzw. potenzielle Winterquartiere für den nachgewiesenen nicht planungs-relevanten Teichfrosch sowie für weitere potenziell vorkommende Amphibienarten verloren. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen • Baubeginn (Baufeldräumung) außerhalb bestimmter Zeiten (Ruhe-zeiten der Tiere) bzw. zu Zeiten höchster Aktivität und geringer Revier-/ Nest-Bindung • Populationsbezogene Habitatentwicklung • Festsetzung einer Erhaltungsbindung für die Ufergehölze im 5 m breiten Gewässerrandstreifen • Festsetzung einer externen Ausgleichsfläche Im Rahmen der Vergabe von Leistungen zur Bauvorbereitung bzw. Bauausführung sind zu berücksichtigen: • Schutz und Abstand von zu erhaltenden Gehölzen gemäß den einschlä-gigen Regelwerken (DIN 18920, RAS LP4, ZTV-Baumpflege) Maßnahmen zur Vermeidung individueller Verluste von Fledermäusen ➢ Kontrolle potentieller Baumhöhlenquartiere Um mögliche direkte Beeinträchtigungen (Individuenverluste) von Fledermäusen durch den Verlust von potenziellen Baumhöhlenquartieren zu vermeiden, sollte der vom Eingriff betroffene Gehölzbestand vor Beginn der Baufeldräumung auf Höhlen untersucht werden. Vorgefundene Höhlen müssen dann auf Besatz kontrolliert werden (mit Endoskop, ggf. Ausflugkontrolle). Wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass Baumhöhlen unbesiedelt sind, sollten sie unmittelbar im Anschluss an die Kontrolle gefällt werden oder die Höhlen sollten verschlossen werden, um eine Belegung vor der Baufeldfreimachung zu verhindern. Der beste Zeitpunkt für diese Maßnahme liegt in der Regel im Herbst (Ende August bis Anfang November). In dieser Zeit nutzen die Tiere ihre Quartiere nicht mehr als Wochenstube und sind ausreichend mobil, um bei Beunruhigung auf andere Quartiere in der Umgebung auszuweichen. Werden Quartiere gefun-den, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen Zusammen-hang zu erhalten (z. B. Einrichtung von Ersatzquartieren durch Fledermaus-kästen) und erhebliche Störungen oder Tötungen von Individuen auszuschließen (z. B. Bauzeitenbeschränkung). ➢ Hinweise zum Gebäuderückbau 11.07.2018 51 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Beim Gebäuderückbau ist zu beachten, dass grundsätzlich der Spätsommer/Herbst (Ende August bis Anfang November) der günstigste Abrisszeit-raum ist. Eine mögliche Gefährdung von Fledermäusen ist dann deutlich geringer, da mögliche Wochenstuben bereits aufgelöst wurden, die Tiere sich aber auch noch nicht in Winterschlaf befinden und auf andere Quartiere in der Umgebung ausweichen können. Zudem ist das Brutge-schäft bei Vögeln abgeschlossen. Ist ein Abriss in diesem Zeitraum nicht möglich, wäre die Durchführung der Arbeiten alternativ im Zeitraum April möglich, da die Winterquartiere dann verlassen werden und noch keine Wochenstubengesellschaften vorhanden sind. Wird der Abriss der Außen-hülle des Gebäudes in diesen Zeiträumen durchgeführt, sind folgende Hinweise zu beachten: • Die Mitarbeiter der mit den Arbeiten beauftragten Firmen sind auf die Problematik hinzuweisen und darauf einzuweisen, wie aufgefundene Fledermäuse zu sichern sind. • Bereits im Vorfeld ist zu klären, wo gefundene Fledermäuse im Bedarfsfall gepflegt werden können. • Die fachgerechte Versorgung möglicherweise aufgefundener Fleder-mäuse ist sicherzustellen; hierzu muss eine im Fledermausschutz sachkundige Person während der Abrissarbeiten kurzfristig erreichbar sein. Ein Rückbau des Gebäudes wäre auch während der Wochenstubenzeit (Anfang Mai bis Ende Juli) oder während der Balzzeit (Anfang August bis Ende September) möglich, sofern dann im Rahmen einer erneuten Ausflug-kontrolle zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass keine Wochen-stuben vorhanden sind und dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigun-gen durch die Zerstörung von Balzquartieren kommt. Abbrucharbeiten im Inneren der Gebäude sind von den zuvor aufgeführten Einschränkungen nicht betroffen. ➢ Ersatzquartiere für den Verlust potentieller Gebäudequartiere Durch das geplante Vorhaben gehen ein zeitweise genutztes und weitere potentielle Fledermaus-Gebäudequartiere verloren. Zwar wird davon ausgegangen, dass in der Umgebung in ausreichendem Umfang geeignete Ausweichquartiere vorhanden sind, doch sind zur weiteren Sicherung der Funktionserfüllung geeignete Fledermauskästen als Ersatzquartiere inner-halb des Plangebietes oder in dessen Umfeld anzubieten. Aufgrund der Vielzahl möglicher Fledermausverstecke an Gebäuden können keine Aus-sagen dazu getroffen werden, wie viele potenzielle Quartiere tatsächlich von dem Vorhaben betroffen sein werden. Es wird empfohlen, fünf Ersatz-quartiere anzubieten. Solche Ersatzquartiere können durch Anbringen geeigneter Fledermauskästen außen an die Fassade bestehender oder zu errichtender Gebäude geschaffen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, vorgefertigte, als Quartier für Gebäudeverstecke beziehende Fledermausarten geeignete Bauelemente in Fassaden geplanter Gebäude zu integrieren. Durch die Wahl 11.07.2018 52 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht geeigneter Kastentypen sind Verstecke anzubieten, die nicht nur als Tagesquartier, sondern teilweise auch als Wochenstuben bzw. Winterquartier geeignet sind. Die Kästen sind an das Vereinsheim innerhalb des Plangebiets oder in dessen Umgebung zu installieren. Dabei können auch mehrere Ersatzquartiere an einem Gebäude angebracht werden, sofern jeweils Abstände von mindestens 5 m zueinander eingehalten werden. Sie sind nach Möglichkeit in einer Höhe von mindestens 3-4 m anzubringen, so dass sie vom Boden aus nicht ohne Hilfsmittel erreichbar sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine CEF-Maßnahme handelt, deren Funktionserfüllung zwingend vor Umsetzung des Vorhabens gewährleistet sein muss. Die Planung und Anlage von Ersatzquartieren als vorgezogene Ausgleichsmaß-nahme wäre allerdings dann erforderlich, sollten an einem betroffenen Gebäude Wochenstuben nachgewiesen werden. Maßnahmen zur Vermeidung individueller Verluste des Wildkaninchens Um direkte Beeinträchtigungen des Wildkaninchens zu vermeiden, ist die Baufeldräumung im Bereich der Brachflächen im Westen des Betriebshofes außerhalb der Fortpflanzungs- bzw. Aufzuchtzeit, also im Zeitraum von Oktober bis Januar, durchzuführen. Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen nicht planungsrelevanter europäischer Vogelarten Um erhebliche Beeinträchtigungen von Brutvorkommen des Gimpels und der Klappergrasmücke sowie möglicher Brutvorkommen weiterer, nicht planungsrelevanter Vogelarten durch baubedingte Störungen bzw. Vernichtung von Brutstätten auszuschließen, ist die Entfernung und ein Rückschnitt von Gehölzbeständen sowie der Rückbau des Gebäudebestandes außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel, also im Zeitraum von September bis Februar, durchzuführen. Die Baufeldräumung kann auch während der Brutzeit erfolgen, sofern zuvor durch eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass Beeinträchtigungen nicht ein-treten können (keine Brutansiedlung und nicht flügge Jungvögel innerhalb des betroffenen Gehölzbestandes bzw. am Gebäude). Maßnahmen zur Vermeidung individueller Verluste von Amphibien Um individuelle Verluste von Amphibien durch Eingriffe in potentielle Winterquartiere zu vermeiden, sind Eingriffe in den Boden außerhalb der Winterruhephase, also im Zeitraum von April bis Oktober, durchzuführen. Um Ersatz für den Verlust potentieller Versteckplätze bzw. Winterquartiere anzubieten, sind innerhalb des Plangebietes oder auf nördlich angrenzen-den Flächen – in räumlicher Nähe zu den Abgrabungsgewässern – entsprechende Strukturen zu schaffen. Es bietet sich beispielsweise die Anlage von Steinhaufen 11.07.2018 53 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht an. Die Steinschüttung sollte eine Tiefgründigkeit von mindestens 50 cm besitzen, damit garantiert wird, dass frostfreie Bereiche als Winterversteck genutzt werden können. Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen Für Flora und Fauna ist die Umsetzung des Bebauungsplanes bedingt erheblich. Die Lebensraumverluste sind jedoch im Plangebiet oder im räumlichfunktionalen Zusammenhang in der näheren Umgebung kompensierbar. Besonders hochwertige Biotopstrukturen werden erhalten, so dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen mit überschaubaren Entwicklungszeiten und geringen Wiederherstellungsrisiken planbar sind. Durch die Anlage von strukturarmen Grünflächen werden eingeschränkt neue Lebensraumstrukturen geschaffen. Direkte Beeinträchtigungen der Fauna können durch Kontrollmaßnahmen, zeitliche Einschränkungen für die Fällung von Bäumen bzw. den Gebäudeabriss oder der Anlage von Ersatzquartieren vermieden werden. 7.3 Schutzgut Boden Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Im Bereich der überbauten und befestigten Flächen werden aufgrund der vorhandenen Störungen (Versiegelung, überformte Bodenprofile) keine zusätzlichen strukturellen Bodenbeeinträchtigungen durch den Bebauungsplan verursacht. Auch auf den bislang unversiegelten Flächen sind die aufgebrachten Böden hinsichtlich Struktur und Gefüge nicht mit gewachsenen Bodenprofilen gleichzusetzen. Durch Rückbau befestigter Flächen und Anlage von Grünflächen werden auf Teilflächen eingeschränkt natürliche Bodenfunktionen wiederhergestellt. Die Bodenuntersuchungen zeigten mehrheitlich unbedenkliche Gehalte, die hinsichtlich des Gefährdungspfades Boden-Mensch ausnahmslos unterhalb der relevanten Prüfwerte der BBodSchV liegen. Lokal festgestellte leicht erhöhte PAK- und Schwermetallgehalte sind jedoch entsorgungstechnisch bei Erdarbeiten zu beachten. Baubedingt werden die Böden im Gebiet mit Baumaschinen befahren und zur Lagerung von Materialien genutzt. Außerhalb von befestigten oder versiegelten Flächen führt dies in der Regel zu Bodenverdichtungen bzw. zu qualitativen Veränderungen der Bodeneigenschaften (z. B. Verringerung des Porenvolumens durch mechanische Belastung mit nur begrenzter Regenerationsfähigkeit, nachhaltige Schädigung des Bodenlebens durch Luftmangel, erschwerte Wiederbesiedlung des Bodens durch die Bodenflora und -fauna bzw. die höhere Vegetation). Im Bereich zukünftig ver- 11.07.2018 54 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht siegelter/überbauter Flächen wird die Wirkung von den anlagebedingten Auswirkungen überlagert. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen • Begrenzung der Bodenversiegelung durch Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) für das Vereinsheim Auf Ebene der Bauausführung: • Bodenkundliche Baubegleitung • Bodenschonende Dimensionierung von Baueinrichtungen (Baustraßen, Lagerplätze etc.) • Verzicht auf Befahren zu nasser Böden • Tiefenlockerung von Böden • Trennung von Ober- und Unterboden beim Bodenabtrag und Wieder-einbau zur Rekonstruktion des ursprünglichen Bodenaufbaus, Schutz des Mutterbodens (DIN 18915 / 18918, § 202 BauGB) • Verzicht auf Einbau standortfremder Böden • geordnete Lagerung und schonender Umgang mit umweltgefährdenden Bau- und Betriebsstoffen • Abtragen von Bodenüberformungen, insbesondere von umweltgefährdenden Stoffen (Dekontamination) • Hinweis auf LAGA Nr. 20 für den Einbau bzw. die Verwendung von Boden (Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom November 1997, „Technische Regeln der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen“) • Hinweis auf die notwendige Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Krefeld, sofern der Einbau bzw. die Verwendung von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen bzw. mineralischen Baustoffen aus Bautätigkeiten oder industriellen Prozessen geplant ist Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen Teile des Erweiterungsgeländes werden auf bereits versiegelten Flächen errichtet. Insofern wird der Intention der Bodenschutzklausel des BauGB (Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen und die Wiedernutzbarmachung von Flächen) bedingt Rechnung getragen. Darüber hinaus werden durch dauerhafte Entsiegelungen (mit zukünftiger Grünflächennutzung) bestimmte Bodenfunktionen, z. B. für den Wasserhaushalt, reaktiviert. Auch die Auskofferung von belastetem Boden im Wege der Entsorgung ist positiv zu werten. 11.07.2018 55 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Nachteilige Auswirkungen sind durch Neuversiegelungen zu prognos-tizieren. Bisher luft- und wasserdurchlässige Flächen werden vom Aus-tausch mit der Atmo-, Bio- und Hydrosphäre abgeschnitten, wenngleich es sich im Plangebiet flächendeckend um umgelagerte Böden handelt. Ein Ausgleich ist letztlich nur durch Entsiegelungsmaßnahmen fachgerecht herstellbar. 7.4 Schutzgut Wasser Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Mit der geplanten Neuversiegelung des Bodens ist prinzipiell eine Verminderung der Grundwasserneubildungsrate verbunden. Auch durch baube-dingte Bodenverdichtungen kann die Sickermenge reduziert werden. Da jedoch die Niederschlagswässer von den Dachflächen und befestigten Flächen zur Versickerung gebracht oder alternativ in das angrenzende Abgrabungsgewässer eingeleitet werden, ist von einer unveränderten Grundwasserneubildung auszugehen. Durch die Anlage von Grünflächen auf bislang versiegelten Flächen kann darüber hinaus zusätzliche Infiltrationsfläche geschaffen werden, so dass die Grundwasserbilanz im Plangebiet grundsätzlich als ausgeglichen bewertet werden kann. Die Verschmutzungsgefährdung für das Grundwasser erhöht sich zwar im Bereich zukünftig unversiegelter Flächen, ist aber vor dem Hintergrund der Festsetzung einer Grünfläche als gering einzustufen. Die Bodenunter-suchung hat ergeben, dass die festgestellten Gehalte mehrheitlich im Bereich der Prüfwerte der LAWA liegen, wonach für das Schutzgut Grund-wasser keine Gefährdung erkennbar ist. Unter der Voraussetzung eines technisch einwandfreien Zustandes der Baufahrzeuge und -maschinen sind nachteilige Auswirkungen durch Schadstoffeintrag für das Grundwasser in der Bauphase nicht zu erwarten. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen • Niederschlagsinfiltration der Dachflächen und befestigten Flächen über die belebte Bodenzone oder Einleitung in das Abgrabungsgewässer • Verwendung versickerungsfähiger Beläge (Empfehlung) • Hinweis auf die Notwendigkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet und der Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis • Rückführen des Bodenwasserhaushaltes auf die natürlichen Verhält-nisse im Bereich der versiegelten Flächen Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen Durch Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes ergeben sich keine nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut. 11.07.2018 56 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld 7.5 VII. Umweltbericht Schutzgut Klima / Luft Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Die Planungshinweiskarte zur gesamtstädtischen Klimaanalyse empfiehlt die ausgewiesene Ventilationsfunktion im Plangebiet zu erhalten und zu fördern bzw. durch Freihaltung und Verbreiterung von Luftleitbahnen zu schaffen (mit möglichst breitem Querschnitt und geringer Rauigkeit). Relativierend ist hervorzuheben, dass die Klimafunktionen im Plangebiet von der Klimaanalyse abweichen. Die Kalt-/Frischluftabflüsse sowie die -produktion werden durch dichte Randstrukturen um das Plangebiet sowie Gehölzbestände und Gebäude innerhalb des Plangebietes behindert. Im Bebauungsplan werden zukünftig bis auf das Vereinsheim ebenerdige Sportanlagen geschaffen, die zu einer geringeren aerodynmischen Rauigkeit führen. Negative Auswirkungen sind vielmehr durch den Verlust von Kaltluftproduktionsflächen zu erwarten. Die Wirkungsintensität ist jedoch gering, da nur kleinflächig versiegelte Flächen geschaffen werden. Große Teile des Plangebiets bleiben durch die Anlage von Grünflächen weiterhin als klimaaktive Flächen bestehen. Zudem wirkt die Grenzlage zu einem Grünanlagenund Gewässer-Klimatop thermisch ausgleichend. Im Zuge der Gebäudeabbruch- und Entsiegelungsarbeiten wird es zu Staub- und Abgasemissionen und damit zu einer lokalen Erhöhung durch Feinstaub und Abgasen kommen. Vor dem Hintergrund des temporären Charakters der Arbeiten und den deutlichen Entfernungen zu angrenzender Wohnbebauung, werden die Auswirkungen als unerheblich eingestuft. Als betriebsbedingte Emissionsquelle für Luftverunreinigungen kann eine Steigerung des An- und Abfahrtverkehrs durch Vereinsmitglieder angeführt werden. Diese ist jedoch angesichts des geringen zusätzlichen Verkehrs-aufkommens kaum nachweisbar (Bagatellcharakter). Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen • Schaffung klimafördernder, verdunstungsaffiner Flächen (Gehölze, Grünflächen) • Förderung des Luftaustausches durch Oberflächen mit geringer Rauigkeit (z. B. niedrige Vegetation, ebenerdige Sportflächen) Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen Mit der Errichtung von Tennisplätzen, weiteren Sportanlagen sowie einem Vereinsheim gehen auf den bislang unversiegelten Grundstücksteilen klimaaktive Flächen verloren. Gleichzeitig werden mit der Anlage des Plange-biets als 11.07.2018 57 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Grünfläche klimaaktive Flächen geschaffen bzw. bleiben erhalten. Potentielle Klimaveränderungen können innerhalb des günstig ausgeprägten Umlandklimas vernachlässigt werden. 7.6 Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Die geplante Baumaßnahme stellt eine Neugestaltung des gesamten Bereichs dar. Da das Gebiet kaum einsehbar ist, wirken diese sich nur in geringem Maß auf das Landschaftsbild aus. Im Nordteil werden ähnliche Strukturen geschaffen, wie sie vor der Aufgabe des Betriebshofes vorhanden waren. Gebäude und Sportstätten entstehen an Stelle von Gebäuden und Lagerflächen. Der Südteil wird umfangreich umstrukturiert. Sportstätten entstehen anstelle von Gehölz- und Brachflächen. Der besonders gestaltwirksame Übergang zum Abgrabungsgewässer bleibt von den Flächenumwidmungen unberührt. Insgesamt wird eine Sportanlage mit einem Erholungswert für die Mitglieder des Tennisvereins geschaffen. Für die Allgemeinheit wird der Bebauungsplanbereich auch weiterhin nicht zugänglich sein. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen • Festsetzung maximal eines VG für das Vereinsheim zur Einbindung des Baukörpers in die Landschaft (Maßstab/Proportion) • Festsetzung einer Erhaltungsbindung für den Gehölzbestand im 5 m breiten Gewässerrandstreifen zum Abgrabungsgewässer • Pflanzung optisch wirksamer Großgehölze in der privaten Grünfläche (Empfehlung) Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen Die Landschaftsbildveränderungen werden - auch aufgrund der baulichen Vorprägungen im Plangebiet - als nicht erheblich eingestuft. Es kommt zu einer landschafsgerechten Neugestaltung des Plangebietes durch die Anlage und Gestaltung einer privaten Grünfläche. Wenngleich diese auch mit baulichen Anlagen durchsetzt sein wird, so dominiert doch der Grünflächencharakter. Das Vereinsheim als einzige hochbauliche Anlage im Plangebiet, wird hinsichtlich ihrer Kubatur (Grundfläche, Höhe) begrenzt, so dass eine harmonische Einbindung in die Umgebung möglich ist. Mit dem Erhalt eines dicht bestockten Gewässerrandstreifens sowie an das Plangebiet angrenzenden Grün/Freiflächen ist der Erweiterungsbereich für die Tennisanlage umfassend eingegrünt. 11.07.2018 58 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld 7.7 VII. Umweltbericht Schutzgut Kultur- und Sachgüter Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen Für das Plangebiet sind aufgrund des Fehlens von Baudenkmälern keine Auswirkungen zu prognostizieren. Rund 200 m westlich des Plangebietes liegt der Buscherhof als kulturhistorische Hofanlage. Diese entfaltet vergleichbar einem förmlich unter Denkmalschutz stehendem Baudenkmal einen gewissen Umgebungsschutz. Eine substantielle, sensorielle oder funktionale Betroffenheit durch den Bebauungsplan kann jedoch ausgeschlossen werden. Der Bebauungsplan liegt außerhalb der visuellen Wirk-zone der Hofanlage. Blickbeziehungen zum/vom Plangebiet sind durch dichten Uferbewuchs um das Abgrabungsgewässer verstellt. Hinzutretende Neubauten (Reithalle) haben in der Vergangenheit die Ablesbarkeit der Hofanlage zusätzlich verfälscht. Die Hofanlage liegt nur noch von Westen und Süden frei in der Agrarlandschaft. Der Bebauungsplan führt in diesen Bereichen zu keinen Veränderungen. Eine bedrückende oder beengende Wirkung wird für die Hofanlage durch die Erweiterung der Tennisanlage nicht aufgebaut. Eigenart, Wirkung und Wahrnehmung der Hofanlage werden nicht beeinträchtigt bzw. bleiben unverändert. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Da bisher noch keine systematische Erhebung zur Ermittlung des archäologischen Potentials durchgeführt wurde, ist die Entdeckung von Bodendenkmälern bei der Durchführung von späteren Erdeingriffen nicht auszuschließen. Sofern bei Erdbewegungen archäologische Bodenfunde (Keramik, Glas, Metallgegenstände, Knochen etc.) und -befunde (Verfärbungen des Bodens, Mauern etc.) oder Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit auftreten, ist gemäß §§ 15 und 16 DSchG NRW die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde (Stadtarchäologie Krefeld) darüber unverzüglich zu informieren und das Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte zunächst unverändert zu erhalten. Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen. Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. 7.8 Sonstige Aspekte des Umweltschutzes Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e) und f) BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen auch die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen. Im 11.07.2018 59 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Konkreten sollen demnach die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie eine umweltverträgliche Behandlung von Abwasser und Abfall ermöglicht werden. Eine sachgerechte Behandlung und Beseitigung von Abwässern und Abfäl-len wird im Plangebiet durch die Einhaltung der Anforderungen des Fachrechts und der hierfür vorgesehenen fachrechtlichen Verfahren gewähr-leistet. Die Abfallentsorgung ist in der jeweils geltenden Fassung der Abfallsatzung für die Stadt Krefeld geregelt. Diese enthält grundlegende Regelungen über die Getrennthaltung von Abfällen, zum Anschluss- und Benutzungszwang und zu den zu nutzenden Abfallbehältern. Die Schmutz-wässer des Plangebietes werden über eine private Kanalisation in den Mischwasserkanal in der Straße Mühlenfeld eingeleitet. Das Niederschlagswasser der Dachflächen und befestigten Flächen wird über die belebte Bodenzone versickert, dass der Tennisplätze über die wasser-durchlässigen Deckschichten und eingebaute Dränagen. Einzelheiten regelt die städtische Entwässerungssatzung. Als Verbrauchsquelle für Energie ist im Plangebiet lediglich das Vereins-heim anzuführen. Das als freistehender Einzelbaukörper geplante Vereins-heim ist durch ein relativ ungünstiges Oberflächen/Volumenverhältnis mit entsprechend erhöhten Wärmeverlusten über die Gebäudehülle (Transmissionswärme) gekennzeichnet. Der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die energieeffiziente Nutzung werden im Wesentlichen durch das Energiefachrecht bestimmt. Da die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) für die Errichtung von Gebäuden bereits hoch angesetzt sind und regelmäßig dem Stand der Technik angepasst werden, wird keine städtebauliche Erforderlichkeit für ergänzende oder flankierende Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 783 gesehen. Zugleich werden energetische Festsetzungen im Bebauungsplan statisch, während das Energiefachrecht mit seinem technischen Regelwerk dynamisch angepasst wird. Der Bebauungsplan ist grundsätzlich so gestaltet, dass er für die von beiden Fachgesetzen geforderten Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich und für den Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. solare Strahlungsenergie, Geothermie) keine entgegenstehenden Festsetzungen trifft und die Wahlfreiheit für die Bauherren bzgl. der Ausfüllung des Energiefachrechts offenhält. Die geothermische Ergiebigkeit wird im Plangebiet als mittel eingestuft. Das Solarpotential für Photovoltaik und Solarthermie wird für das Plangebiet nach dem Solarpotentialkataster der Stadt Krefeld als geeignet bewertet. 7.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Der Erfassung von Wechselwirkungen wird bereits im Rahmen der Bestandsdarstellung Rechnung getragen, da auch schutzgutbezogene Erfassungskriterien im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern und Schutzgut- 11.07.2018 60 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht funktionen beinhalten und somit indirekt ökosystemare Wechselwirkungen erfassen. Im Folgenden sollen daher solche Wechselwirkungen herausgestellt werden, die für die Bewertung der Umweltauswirkungen zusätzliche Aspekte darstellen. Dies sind z. B. Wirkungsverlagerungen, die aufgrund von Schutzmaßnahmen zu Problemverschiebungen führen können. So wirkt sich der Erhalt der Ufergehölze im Gewässerrandstreifen des Baggersees positiv auf den Biotopschutz und das Landschaftsbild aus. Für den Kaltlufttransport sowie als Ventilationsbahn (aerodynamische Rauigkeit) ist die Erhaltungsbindung hingegen als hinderlich zu bewerten. 7.10 Eingriffsregelung (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) Mit Rechtskraft des Bebauungsplans werden für den bislang bauplanungsrechtlichen Außenbereich die planerischen Voraussetzungen für die Realisierung von Bauvorhaben geschaffen, die einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. Für Vorhaben, die nach § 30 BauGB zuzulassen sind, ist das Folgenbewältigungsprogramm der Eingriffsregelung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans abzuarbeiten. Das BauGB verlangt in § 1a Abs. 3 den Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Bilanzierung des Eingriffs und die damit verbundene Bewertung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage des Verfahrens nach ADAM/NOHL/VALENTIN (1986) in einem Landschafts-pflegerischen Begleitplan (Hamann & Schulte (2016): BPlan Nr. 783 - LBP). Die Bewertung erfolgt vereinfacht mit nur einer Beurteilung des Natur-haushaltes. Für die innerhalb des Plangebietes flächendeckend kartierten Biotoptypen wurden die jeweiligen Flächenanteile ermittelt und mit dem zugehörigen Wertfaktor multipliziert. Das Produkt entspricht dem Biotopwert des betreffenden Biotoptyps. Durch Addition aller Biotopwerte wird der Gesamtwert des Ausgangszustands des Plangebiets ermittelt und dem Gesamtwert des Zustands gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes gegenübergestellt. Die Flächengrößen in der jetzigen Wertstufe wurden in einem nächsten Schritt in die Wertstufe 5 umgerechnet. Hierdurch wird berücksichtigt, dass die Funktionserfüllung eines neuangelegten Biotops in einem Entwicklungszeitraum einer Menschengeneration (25 Jahre) möglichst bei 5 liegen sollte. Bei Berücksichtigung der Maßnahmen und Planungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich eine anrechenbare Kompensationsfläche von 2.205 m². Unter Berücksichtigung der notwendigen Gesamtflächenkompensation von 5.178 m² verbleibt ein Kompensationsdefizit von 2.973 m² in Wertstufe 5, das planextern ausgeglichen wird. 11.07.2018 61 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld 7.11 VII. Umweltbericht Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung Für das Bebauungsplangebiet und sein näheres Umfeld wurde im Frühjahr/ Sommer 2015 eine Artenschutzprüfung (Stufe I und II) von dem Ingenieur-büro Hamann & Schulte durchgeführt [Hamann & Schulte (2015): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Gelsenkirchen]. Die faunistischen Bestandserfassungen wurden auf Fledermäuse, planungsrelevante Vogelarten, Reptilien und Amphibien fokussiert. Nennenswerte Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten aus weiteren Artengruppen (z. B. Libellen) konnten grundsätzlich ausgeschlossen werden, da das Gebiet entweder keine essentiellen Lebensräume solcher Arten aufweist oder potenzielle Lebensräume nicht von dem Vorhaben betroffen sind. Im Rahmen der Untersuchungen wurden zwei Fledermausarten (alle Arten planungs-relevant), eine nicht planungsrelevante Säugetierart der Vorwarnliste, 32 Vogelarten und eine nicht planungsrelevante Amphibienart nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet wurde insgesamt eine geringe Fledermaus-aktivität registriert. Jagende Wasserfledermäuse wurden am Südufer des Abgrabungsgewässers westlich des Plangebietes gesichtet. Aus dem Plangebiet liegen keine Nachweise der Art vor. Das Gebiet besitzt für die Wasserfledermaus keine Bedeutung als Jagdhabitat. Die Zwergfledermaus wurde sowohl an mehreren Stellen im Plangebiet als auch im Bereich der Wiese nördlich davon und am Abgrabungsgewässer südwestlich des Gebietes gesichtet. Die höchste Aktivität wurde nördlich des Gebietes festgestellt. Dort wurden drei gleichzeitig jagende Tiere nachgewiesen. In diesem Bereich wie auch im Süden des Plangebietes wurden vereinzelt Sozialrufe registriert. Dabei handelte es sich jeweils um Kontaktrufe bei der Begegnung mehrerer Individuen. Durch den Gebäuderückbau sind (potentielle) Quartiere Gebäudeverstecke beziehender Fledermausarten (Wasserfledermaus, Zwergfledermaus) betroffen. Die älteren Gehölzbestände im Zentrum des Plangebietes besitzen Potential für Baumhöhlen-quartiere (Wasserfledermaus). Während der Fledermauserfassungen ergaben sich keinerlei Hinweise auf Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes. Im Rahmen der Bestandserfassungen konnte ein Vorhandensein von Wochenstuben ausgeschlossen werden. Somit sind keine essenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen. Da Fledermäuse regelmäßig ihre Quartiere wechseln, ist es jedoch möglich, dass zu einem späteren Zeitpunkt Quartiere im Eingriffsbereich bezogen werden. Zur Vermeidung individueller Verluste ist zunächst der Eingriffsbereich auf Baumhöhlen zu kontrollieren, diese sind ggf. auf Besatz zu überprüfen. Weiterhin sind Planungshinweise zur Art und Weise und zum Zeitpunkt der Entnahme von Höhlenbäumen und des Gebäuderückbaus zu beachten (vgl. Kapitel 7.2). Für den Verlust eines Gebäudequartiers sind Fledermauskästen zu installieren. Teile des Plangebietes werden zur Nahrungssuche genutzt. Der Eingriffsbereich stellt jedoch kein 11.07.2018 62 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht essenzielles Nahrungshabitat dar. Die Jagdgebiete werden nicht nennenswert beeinträchtigt, da von dem Eingriff nur kleine Teilflächen der weiträumigen Nahrungsreviere betroffen sind. Zudem stehen in der unmittelbaren Umgebung in ausreichendem Umfang geeignete Flächen zur Verfügung, auf die bei Bedarf zur Jagd ausgewichen werden kann. Teile des Plangebietes können auch während und nach Umsetzung des Vorhabens zur Nahrungssuche genutzt werden. Insgesamt wurden 32 Vogelarten nachgewiesen, wovon vier in NRW planungsrelevant sind. Von den planungsrelevanten Arten kamen zwei ausschließlich als Nahrungsgast oder Übersommerer vor. Weiterhin wurden eine regional gefährdete Art und eine Art der Vorwarnliste festgestellt. Am Abgrabungsgewässer westlich des Plangebietes wurde ein Nahrung suchender Kormoran beobachtet. Eine Zuordnung zu einem bekannten Brutvorkommen war nicht möglich. Die Art wird hier als Gastvogel eingestuft. Das Plangebiet besitzt aufgrund der an Gewässer gebundenen Lebensweise keine Bedeutung für den Kormoran. Mäusebussarde konnten mehrfach im Plangebiet und in der weiteren Umgebung nachgewiesen werden. Innerhalb des Gebietes und im unmittelbaren Umfeld befinden sich keine Horste der Art. Brutverdacht besteht für die weitere Umgebung. Gehölzbestände, die zur Anlage eines Horstes geeignet sind, befinden sich bspw. südlich des Untersuchungsraumes. Das Plangebiet ist Teil eines regelmäßig genutzten Revieres. Es kann potentiell zur Nahrungssuche genutzt werden. Für den Teichrohrsänger besteht für das Ostufer des Angelgewässers Brutverdacht. Dort wurde Reviergesang festgestellt. Das Plangebiet besitzt jedoch kein Lebensraumpotenzial für die Art. In östlicher Richtung wurde ein über das Gebiet hinweg fliegender Turmfalke beobachtet. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet war nicht erkennbar. Teile des Gebietes können der Art als Jagdhabitat dienen. Der Turmfalke wird als Nahrungsgast aus dem Brutbestand der Umgebung eingestuft. Als regional gefährdete bzw. Vorwarnliste-Arten wurden der Gimpel und die Klappergrasmücke registriert. Für beide besteht Brutverdacht im Plan-gebiet. Durch die Realisierung des Bebauungsplanes kommt es für die im Plangebiet bzw. der Umgebung nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten (Kormoran, Mäusebussard, Teichrohrsänger, Turmfalke) nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen. Brutvorkommen dieser Arten sind nicht betroffen. Zudem besitzt die Eingriffsfläche für diese Arten keine besondere Bedeutung als Nahrungshabitat. Von dem Vorhaben sind die Reviere der Klappergrasmücke und des Gimpels betroffen. Zudem kann es für alle weiteren nachgewiesenen, nicht planungsrelevanten Vogelarten durch den Eingriff (Entfernung von Gehölzbeständen, Gebäuderückbau) zum Verlust von Brutstätten kommen bzw. es kann durch die Bautätigkeiten zur Aufgabe von Bruten kommen, die nicht direkt betroffen sind. Diese Arten sind weit verbreitet, allgemein häufig und landesweit ungefährdet. Ihre Populationen befinden sich sowohl auf lokaler als 11.07.2018 63 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht auch auf biogeografischer Ebene in einem günstigen Erhaltungszustand, so dass Beeinträchtigungen auf Populationsebene auszuschließen sind. Habitate, auf die diese Arten bei Bedarf ausweichen können, stehen in der Umgebung in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Somit ist gewährleistet, dass die ökologische Funktion der Teillebensräume im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Zur Vermeidung individueller Verluste ist die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit, also im Zeitraum von September bis Februar, durchzuführen (vgl. Kapitel 7.2). Aufgrund der guten Ausstattung mit potentiellen Sonn- und Versteck-plätzen (insbesondere Steinhaufen) erfolgte im Plangebiet eine Erfassung von Reptilien durch gezielte Suche und Beobachtung. Über das Plangebiet hinaus wurden auch nördlich angrenzende Bereiche untersucht, da dort potentielle Reptilienhabitate vorhanden sind. Innerhalb des Plangebietes und der Umgebung konnten jedoch keine Reptilien nachgewiesen werden, so dass davon auszugehen ist, dass der Eingriffsbereich keine Bedeutung als Reptilienlebensraum besitzt und Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG nicht auftreten. Innerhalb des Plangebietes sind keine Gewässer für Amphibien vorhanden. Der Eingriffsbereich besitzt somit kein Potential als Entwicklungslebensraum. Da in der Umgebung potentielle Laichgewässer vorhanden sind, könnte das Gebiet jedoch als Landlebensraum genutzt werden. Innerhalb des Plangebietes wurden keine Amphibien nachgewiesen. Am westlich angrenzenden Gewässer wurde mit dem Teichfrosch eine ungefährdete, nicht planungsrelevante Art festgestellt. Ein Vorkommen der planungsrelevanten Kreuzkröte ist aus dem Umfeld eines Gewässers südlich der Kimplerstraße (südlich des Plangebietes) bekannt. Nachweise aus diesem Bereich liegen bis Ende der 1990er Jahre vor. Ob die Art dort noch vorkommt, ist unklar. Aktuelle Nachweise liegen nicht vor. Möglicher-weise ist das Vorkommen der Pionierart, die bevorzugt vegetationsarme Lebensräume besiedelt, aufgrund der starken Verbuschung erloschen. Da weder aus dem beschriebenen Habitat noch aus dem Untersuchungsgebiet aktuelle Beobachtungen vorliegen, ist davon auszugehen, dass das Plan-gebiet keine Bedeutung für die Art besitzt. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes gehen Teile des potentiellen Landhabitats bzw. potenzielle Winterquartiere für die nachgewiesene (Teichfrosch) sowie für weitere potentiell vorkommende Amphibienarten verloren. Da im Rahmen der Bestandserfassungen innerhalb des Eingriffsbereiches keine Amphibiennachweise erfolgten, kann ein Vorhandensein essenzieller Landhabitate ausgeschlossen werden. Geeignete Flächen, auf die bei Bedarf ausgewichen werden kann, stehen in der Umgebung in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Somit sind keine essentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen. Um individuelle Verluste von Amphibien durch Eingriffe in potentielle Winterquartiere zu vermeiden, sind Eingriffe in den Boden außerhalb der 11.07.2018 64 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Winterruhephase, also im Zeitraum von April bis Oktober durchzuführen (vgl. Kapitel 7.2). Um Ersatz für den Verlust von Versteckplätzen bzw. Winterquartieren zu schaffen, sind entsprechende Habitate (z. B. Steinhaufen) anzulegen. Planungsrelevante Arten aus weiteren Artengruppen wurden nicht nachgewiesen. Mit dem Wildkaninchen liegen Nachweise einer landesweit und regional auf der Vorwarnliste geführten Säugetierart vor. Wildkaninchen wurden im Nordteil des Plangebietes sowie im Bereich der nördlich angrenzenden Wiesen beobachtet. Sowohl innerhalb des Gebietes (Brachflächen im Westteil des Betriebshofes) als auch nördlich davon wurden Baue der Art gefunden. Das Wildkaninchen ist in der neuen Roten Liste auf die Vorwarnliste gesetzt worden, da sie in den letzten Jahren z. T. starken Bestandseinbrüchen aufgrund einer Virenerkrankung ausgesetzt war. Durch Umsetzung des Bebauungsplanes gehen Teile des Lebensraumes des Wildkaninchens verloren. Für das Wildkaninchen stehen in ausreichen-dem Umfang Ausweichflächen zur Verfügung. Vom Eingriff sind mehrere Baue betroffen, so dass es hierdurch zu direkten Beeinträchtigungen von Individuen kommen kann. Die Baufeldräumung westlich des Betriebshofes soll daher außerhalb der Fortpflanzungs- bzw. Aufzuchtzeit, also im Zeitraum von Oktober bis Januar, durchgeführt werden. 11.07.2018 65 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Artenspektrum im BP 783 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Hamann & Schulte) Die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan unter Berücksichtigung der in Kapitel 7.2 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt werden kann, ohne dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden. 7.12 Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB müssen im Rahmen der Umweltprüfung auch erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck von FFH-Gebieten und europäischen Vogelschutzgebieten berücksichtigt werden, wenn dieser einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, diese Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 783 liegen keine Natura-2000Gebiete. Neben einer direkten Flächeninanspruchnahme sind im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung auch potentielle Summations- und Fernwirkungen auf diese Gebiete zu betrachten. Von einer erheblichen Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten durch in Bebauungsplänen ausgewiesene Baugebiete kann bei Einhaltung eines Mindestabstands von 300 m zu den Gebieten in der Regel (Ausnahmen z. B. bei Industriegebieten oder planfeststellungsersetzenden Festsetzungen) nicht ausgegangen werden. Das nächstgelegene FFH-Gebiet „Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk“ [DE-4605-301] liegt ca. 5 km östlich des Plangebietes, womit negative Auswirkungen des Bebauungsplans auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden können. 11.07.2018 66 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld 7.13 VII. Umweltbericht Abschätzung der Klimafolgen („Climate Proofing“) Mit der Aufnahme der Klimaschutzklausel in § 1a Abs. 5 BauGB sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung zu zusätzlichen Prüfaufgaben für die Umweltprüfung in der Bauleitplanung erklärt worden. Die Prüfungs-kategorie Klimaschutz ist zu großen Teilen bereits in Kapitel 7.8 (Nutzung erneuerbarer Energien) abgearbeitet. Als weitere Mitigationsmaßnahme dient die Schaffung verkehrsarmer Siedlungsstrukturen. Die Fusion der Tennisplatzvereine findet an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort statt. Bushaltestellen sind fußläufig erreichbar. Die Lage im Siedlungszusammenhang ist günstiger als am Standort Krützboomweg, so dass die Voraussetzungen für den Umweltverbund verbessert werden. Im Focus dieses Kapitels steht die Anpassung an die Folgen des Klima-wandels – mit den bauleitplanungsrelevanten Schwerpunkten Hitzeund Überflutungsvorsorge. Prüfungsinhalte sind die Klimaanfälligkeit sowie die Resilienz (Klimarobustheit) und Klimaanpassungsfähigkeit der geplanten Flächennutzungen bzgl. der genannten Extremereignisse. Hitzevorsorge Der Erweiterungsbereich der Tennisanlage ist aufgrund seiner Kleinflächigkeit, eines mittleren Versiegelungsgrades und einer starken Durch- bzw. Randeingrünung nur bedingt anfällig für die Ausbildung einer Hitzeinsel (UrbanHeat-Effekt). Die Lage zu einem Grünanlagen- und Gewässer-Klimatop wirkt thermisch ausgleichend. Die human-biometeorologischen Verhältnisse fallen günstig aus. Größere Parkflächen (Stadtpark Fischeln) mit vielfältigen Vegetationsstrukturen weisen sowohl ähnliche bioklima-tische Gunstbedingungen wie der Wald als auch Freilandeigenschaften auf. Damit können diese Flächen als wertvolle Regenerationsräume angesehen werden. Mit der Errichtung von Tennisplätzen, weiteren Sportanlagen sowie einem Vereinsheim gehen auf den bislang unversiegelten Grundstücksteilen zwar klimaaktive Flächen verloren. Der Verlust ist jedoch nur kleinflächig und innerhalb des günstig ausgeprägten Umland-klimas zu vernachlässigen. Im Hinblick auf die Hitzevorsorge liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Erzeugung von Verdunstungskälte und kühlen Luftströmungen durch Vegetationsflächen und die verbesserte Wasserspeicherung in Böden. Im Idealfall trägt die Verdunstungsleistung von Pflanzen in Verbindung mit der Rückhaltung, Speicherung und Pflanzenverfügbarmachung von Regen-wasser dazu bei, überwärmte urbane Bereiche abzukühlen, Trocken-perioden zu überbrücken und so Hitzeextreme abzumildern. Der Bebauungsplan Nr. 783 schafft hier günstige Voraussetzungen durch die Erhaltung und Schaffung von Grünflächen. Dach- und Fassadenbegrünungen für das Vereinsheim sollen in die Freiwilligkeit des Bauherren gestellt werden. Diese verbessern in erster Linie die 11.07.2018 67 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht mikroklimatischen Verhältnisse am Gebäude selbst, ohne eine Fernwirkung zu erzielen. Weiterhin sollten bevorzugt helle Baumaterialien zum Einsatz kommen. Diese reflektieren mehr kurzwellige Sonneneinstrahlung. Dadurch heizen sich hell gestrichene Häuser oder Straßen mit hellen Oberflächenbefestigungen weniger stark auf. Überflutungsvorsorge Topographisch zeigt das Plangebiet keine besonderen Auffälligkeiten für Starkregenereignisse. Das Gelände ist eben und liegt weder unterhalb einer Hanglage noch ist es gegenüber seiner Umgebung abgesenkt (Muldenlage), so dass es nicht zum problematischen Einstau von Sturz-fluten kommen kann. Durch die Abwesenheit von Fließgewässern im und um das Plangebiet sind Überlastungen durch Überflutungen ausgeschlossen. Der Baggersee liegt in deutlicher Tiefenlage zum Plangebiet, so dass hier steigende Wasserstände keine Gefährdung darstellen. Zu den zentralen Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge gehören das Versickern, das Rückhalten, das Verzögern und die Lenkung des Abflusses sowie die Mehrfachnutzung von Flächen. Neben der Verringerung und Verzögerung von Regenwasserabflüssen sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, die Oberflächen stärker als bisher für die Auf-nahme und Speicherung von Niederschlagsmengen zu etablieren (Stich-worte „Schwammstadt“ und „Mehrfachnutzung“). Wo die Nutzungsform der Flächen nicht unbedingt hochresistente Beläge wie Beton oder Asphalt voraussetzt, sollen im Plangebiet wasserdurchlässige Befestigungen zum Einsatz kommen. Die Versickerungseignung über die belebte Bodenzone ist im Plangebiet gegeben. Alternativ kann in das angrenzende Abgrabungsgewässer eingeleitet werden. Durch den Rückbau versiegelter Flächen wird im Plangebiet teilweise eine Kompensation für Neuversiegelungen geschaffen. Auch die Begrünung von Flächen trägt zu einer Abflussreduzierung im Plangebiet bei (Interzeption). Zu bedenken ist jedoch, dass selbst begrünte Dächer nach längeren Niederschlägen wassergesättigt sind und dann abflusswirksam werden können. 7.14 Zusammenfassende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen Schutzgut Prognostizierte Umweltauswirkungen Erheblichkeit Mensch o temporäre Erhöhung der Immissionsbelas-tung (Luft, Lärm, Erschütterungen) durch Baubetrieb für Anwohner durch periphere Lage des Plangebietes nicht wahrnehmbar o planbedingte Verkehrszunahme mit Lärmaufschlägen an der Straße Mühlenfeld (marginal) o 11.07.2018 o 68 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld Flora und Fauna Besonderer Artenschutz Boden Wasser Klima, Luft Landschaftsbild Kultur- / Sachgüter VII. Umweltbericht o Einhaltung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV o Naherholungsqualitäten werden lediglich für Vereinsmitglieder verbessert o Lebensraumverlust/-verkleinerung durch Überbauung/Versiegelung o Störung/Beunruhigung von Tierarten o Verschiebung des Artenspektrums zu Gunsten störungsunempfindlicherer Arten o Verlust von Vegetationsstrukturen z. T. zu Gunsten einer strukturarmen Grünfläche o unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung außerhalb von Fortpflanzungs-/Ruhezeiten) werden Verbotstatbestände nicht tangiert o o Versiegelung, Aufschüttung, Umlagerung, Verdichtung bereits überprägter Böden o Revitalisierung einer Brachfläche o Teilreaktivierung natürlicher Bodenfunktionen auf Brachfläche o Grundwasserbilanz bleibt durch Erhalt der Niederschlagswasserversickerung bzw. Einleitung in Gewässer unverändert o kleinflächiger Verlust von Kaltluftproduktionsflächen bei gleichzeitiger Schaffung klimawirksamer Oberflächen bei Entsiegelungen o Unterschreitung der Grenzwerte der 39. BImSchV • o Verfremdung durch technische Bauwerke o Revitalisierung einer zukünftigen Brachfläche o Bau- und Bodendenkmäler im Plangebiet nicht vorhanden o potentielle Bodendenkmäler durch Anzeigepflicht DSchG NW geschützt o Umgebung der angrenzenden kulturhistorischen Hofanlage Buscherhof wird nicht beeinträchtigt • + o o/+ • • • •• o + + o • o o o Legende: + positive Wirkung (erheblich im positiven Sinne) o keine Beeinträchtigung (nicht erheblich) • geringe Beeinträchtigung (nicht erheblich) •• mittlere Beeinträchtigung (bedingt erheblich) ••• hohe Beeinträchtigung (erheblich) 11.07.2018 69 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht •••• sehr hohe Beeinträchtigung (sehr erheblich) 8. Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans beziehen sich die in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten grundsätzlich auf das Bebauungsplangebiet. Die Bebauungsplanung darf sich auf in Betracht kommende Varianten zur Innenausgestaltung des Plankonzeptes konzentrieren. Wegen Fragen zu Standortalternativen kann auf den FNP verwiesen werden. Da der Bebauungsplan Nr. 783 dazu dient, eine vorhandene Tennisanlage unmittelbar räumlich zu erweitern, ist das Planungsziel standortgebunden, so dass sich die Frage nach alternativen Standorten grundsätzlich nicht stellt. Bodenschutzklausel / Umwidmungssperrklausel Als alternative Planungsmöglichkeit sind nach § 1a Abs. 2 BauGB grundsätzlich auch die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde, insbesondere durch Wiedernutbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu prüfen. Die Begründungspflicht nach § 1a Abs. 2 Satz 4 BauGB für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich oder als Wald genutzten Flächen kann hier entfallen, da auf derartige Fläche nicht zugegriffen wird. Der Bebauungsplan Nr. 783 unterstützt überwiegend die Wiedernutzbarmachung eines brachgefallenen Betriebshofgeländes und vermeidet damit die Inanspruchnahme ökologisch intakter Bereiche. Auch die Restflächen außerhalb des städtischen Betriebshofes zeigen mit einem aufgeschütteten Gelände eine deutliche Einflussnahme des Menschen. Alternative Bebauungskonzepte und Begründung zur Auswahl Entsprechend dem zentralen Planungsziel, das Tennisplatzgelände des Fischelner Tennis Club 1972 e. V. am Standort zu erweitern, ist das Bebauungskonzept alternativlos. Die Fusion der beiden Tennisvereine bedingt die Erweiterung, Modernisierung und Ertüchtigung der Altanlage am Standort Mühlenfeld. Im Erweiterungsbereich soll das neue Vereinsheim, zwei Spielfelder, eine Ballwand und diverse Komplementäreinrichtungen errichtet werden. Aus Gründen der planerischen Zurückhaltung und Flexibilität erfolgt keine genaue Verortung der Sporteinrichtungen; lediglich der Standort des Vereinsheims wird konkret festgelegt. Die private Grünfläche ist so bemessen, dass alle Anlagen Platz finden. 9. Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen Gemäß § 4c BauGB obliegt den Gemeinden die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleit-pläne eintreten können. Dies dient insbesondere der frühzeitigen Ermittlung 11.07.2018 70 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen und der Einleitung von Maßnahmen zur Abhilfe. Zunächst kann festgehalten werden, dass basierend auf den getroffenen Prognosen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Ob aufgrund der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen eintreten, hängt unter anderem davon ab, ob die aufgeführten Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Ausgleich berücksichtigt werden und ob sie die ihnen zugedachte Wirkung entfalten. Für das Plangebiet wurden umfangreiche Bodenuntersuchungen durchgeführt. Unvorhergesehene Bodenverunreinigungen sind insofern nicht zu erwarten. Auf lokal festgestellte leicht erhöhte Bodenverunreinigungen wird hingewiesen. Für die Herstellungs- und Funktionskontrolle der festgesetzten externen Ausgleichsmaßnahmen sowie der Erhaltungsbindungen für Gehölze, ist der Fachbereich Grünflächen zuständig. Zur Vermeidung individueller Fledermausverluste ist zunächst der Eingriffsbereich auf Baumhöhlen zu kontrollieren, diese sind ggf. auf Besatz zu überprüfen. Gleiches gilt für potentielle Gebäudequartiere beim Abbruch des Vereinsheims. Vor Aufnahme von Rodungs- und Abrissarbeiten ist die Untere Landschaftsbehörde bei der Stadt Krefeld zu unterrichten. Die Prognosen zum Sportanlagenlärm auf der Grundlage der 18. BImSchV sind in der Regel zuverlässig. Auflagen sind zu beachten und werden von der zuständigen Ordnungsbehörde überwacht. Es ist daher ausreichend, wenn erst bei Beschwerden aus der Nachbarschaft reagiert wird. Verkehrs-lärm ist für das Plangebiet irrelevant. Eine Überprüfung der Verkehrsprognose erscheint zudem unangemessen. Die Merkbarkeitsschwelle für eine Erhöhung des Lärms liegt bei etwa 2 dB(A). Eine Verdoppelung der Verkehrsmenge bewirkt eine Erhöhung um 3 dB(A). Derartige Abweichungen in den prognostizierten Verkehrsmengen können ausgeschlossen werden. 10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung Mit dem Bebauungsplan Nr. 783 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Tennisanlage im Bereich Mühlenfeld / Kimplerstraße geschaffen werden. Große Teile der Erweiterung werden durch eine Brachflächenaktivierung umgesetzt, die unter Umweltgesichts-punkten positiv zu werten ist. 11.07.2018 71 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Das Plangebiet wird von offenen und Gehölz betonten Biotoptypen eingenommen. Im Nordteil befindet sich der ehemalige Betriebshof mit Ruderalfluren und Gebäuden. Die Gehölzbestände mit einheimischen Arten im westlichen Randbereich sowie im mittleren Abschnitt stellen die wertvollsten Biotoptypen dar. Mittlere Wertigkeiten besitzen die Hochstaudenfluren sowie der artenreiche Extensivrasen im Nordteil und die Grünlandbrachen im Süden. Aufgrund der Unzugänglichkeit des Plangebietes besteht aktuell keine Bedeutung für die öffentliche Erholungs-nutzung. Mit einer vereinsgebundenen Nutzung wird diese auch mit der Planung nur eingeschränkt beseitigt. Im gesamten Plangebiet sind schutzwürdige Böden betroffen, die aller-dings durch Bodenumlagerungen massiv verändert wurden. Insofern ist nur mit geringen Auswirkungen auf die natürlichen Bodenfunktionen zu rechnen. Das anfallende Niederschlagswasser von befestigten Flächen wird entweder zur Versickerung gebracht oder ortsnah in den Abgrabungs-see eingeleitet. Das Plangebiet befindet sich in einem mäßig klima-empfindlichen Raum. Durch den hohen Grünflächenanteil im Plangebiet sind keine großen Abweichungen vom Ist-Zustand zu erwarten. Im Zuge der Baumaßnahmen wird die gesamte Vegetation entfernt. Die Planung sieht eine Grünanlage mit integrierten Sportplätzen vor. Durch den Erhalt eines breiten Gewässerrandstreifens wird der Verlust der Lebensraumfunktion gering gehalten. Die Baumaßnahmen stellen eine Neugestaltung des gesamten Bereichs dar. Da das Gebiet kaum einsehbar ist, wirken diese sich nur in sehr geringem Maß auf das Landschaftsbild aus. Verbleibende Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild werden planextern ausgeglichen. Die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV werden durch die Sportanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eingehalten. Damit ist der Sportlärm für die Immissionsbetroffenen grundsätzlich zumutbar. Mit der Realisierung des Bebauungsplanes gehen potenzielle Fledermausquartiere verloren. Die Jagdgebiete werden jedoch nicht nennenswert beeinträchtigt, da nur kleine Teilflächen der weiträumigen Nahrungsreviere betroffen sind. Zur Unterstützung der Funktionserfüllung sollen geeignete Fledermauskästen als Ersatzquartiere innerhalb des Plangebietes oder in dessen Umfeld angeboten werden. Für die nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten entstehen mit dem Bauvorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen. Reviere der nicht planungsrelevanten, gefährdeten bzw. Vorwarnliste-Arten Klappergrasmücke und Gimpel bleiben im räumlichfunktionalen Zusammenhang funktionsfähig. Außerdem sind Teillebensräume von Wildkaninchen betroffen, auch diese können auf Umgebungsflächen ausweichen. Durch das geplante Vorhaben gehen Teile des potenziellen Landhabitats bzw. potenzielle Winterquartiere für den nachgewiesenen nicht planungsrelevanten Teichfrosch sowie für weitere potenziell vorkommende 11.07.2018 72 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VII. Umweltbericht Amphibienarten verloren. Für diese werden Ersatzquartiere angelegt. Zur Vermeidung von Individuenverlusten werden Planungshinweise zum Zeitpunkt der Baufeldräumung gegeben. Der Bebauungsplan kann umgesetzt werden, ohne dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden. 11.07.2018 73 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld VIII. Umsetzung der Planung VIII. Umsetzung der Planung 1. Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes treten die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 287 – Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße – außer Kraft, soweit diese den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 783 betreffen. 2. Bodenordnung Bodenordnende Maßnahme im Sinne einer amtlichen Umlegung sind voraussichtlich nicht erforderlich. 3. Kosten und Finanzierung Zur Verwirklichung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 783 entstehen der Stadt Krefeld nach derzeitigem Kenntnisstand keine unmittelbaren Kosten. ______________________________________________________________ Krefeld, den __________________ Fachbereich 61 Stadtplanung Geschäftsbereich V Planung, Bau und Gebäudemanagement Norbert Hudde Fachbereichsleiter Martin Linne Beigeordneter 11.07.2018 74 Bebauungsplan Nr. 783 der Stadt Krefeld Der Rat der Stadt Krefeld hat die vorstehende Bebauungsplanes Nr. 783 in seiner Sitzung am beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Begründung des Krefeld, den DER OBERBÜRGERMEISTER Frank Meyer Die vorstehende Planbegründung hat gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in dem Zeitraum vom ____________________ bis einschließlich ____________________ öffentlich ausgelegen. Krefeld, den ________________ DER OBERBÜRGERMEISTER Im Auftrag Norbert Hudde Fachbereichsleiter 11.07.2018 75