Daten
Kommune
Krefeld
Größe
3,2 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur
Vorlage Nr. 2528 /16
Bebauungsplan Nr. 783
– Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld –
Stadtbezirk: Krefeld-Fischeln
Begründung
in der Fassung vom 07. März 2016
Verfahrensstand:
Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung
Fachbereich Stadtplanung
I.
Räumlicher Geltungsbereich
5
II. Planungsrechtliche Situation
6
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
Inhalt
1.
Landes- und Regionalplanung
6
2.
Flächennutzungsplan
6
3.
Bebauungspläne
6
4.
Landschaftsplan
6
5.
Fachplanungen
7
III. Bestandsbeschreibung
8
1.
Städtebauliche Situation
8
2.
Verkehr
8
3.
Infrastruktur
9
4.
Entwässerung
9
5.
Naturhaushalt und Landschaftsschutz
9
6.
Immissionsschutz
10
7.
Bodenverunreinigungen
10
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
12
1.
Anlass der Planung
12
2.
Entwicklungsziele
12
3.
Städtebauliches Konzept
12
V. Planinhalte
14
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
Planungsrechtliche Festsetzungen
Private Grünflächen
Überbaubare Grundstücksflächen
Maß der baulichen Nutzung
Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen
14
14
14
14
15
2.
2.1
Landesrechtliche Festsetzungen
Festsetzungen nach Landeswassergesetz
15
15
3.
3.1
Kennzeichnungen
Bauliche Vorkehrungen gegen Naturgewalten - Erdbebenzone
15
15
4.
4.1
4.2
Hinweise
Städtische Satzungen
Bodenkundliche Baubegleitung
16
16
16
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2
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
4.11
4.12
4.13
Einbau und Verwendung von Materialien
Altablagerung und Altstandort
Umgang mit Niederschlagswasser
Zuordnung der Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich zu den
Eingriffsgrundstücken
Artenschutz, Faunistische Vermeidungsmaßnahmen
Umgang mit Bodendenkmälern
Genehmigungspflichten nach anderen Gesetzen
Rodungsverbot
Kampfmittel
Gutachten und sonstige Informationsgrundlagen
Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen
Inhalt
16
17
17
17
18
19
19
20
20
20
21
VI. Städtebauliche Kenndaten
22
VII. Umweltbericht
23
1.
Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung
23
2.
Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans
24
3.
3.1
3.2
Angabe der Umweltschutzziele für das Plangebiet
Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen
Umweltschutzziele aus Fachplänen
24
25
26
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
Beschreibung der Prüfmethoden
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung / Bedarf an Grund und Boden
Methodik und Vorgehensweise
Gutachten und sonstige Informationsgrundlagen
Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der
Informationen
27
27
27
29
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Darstellung des derzeitigen Umweltzustands
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima / Luft
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
30
30
32
37
39
41
43
45
6.
Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
Planung
46
11.07.2018
30
3
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
7.9
7.10
7.11
7.12
7.13
7.14
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung
umweltrelevanter Maßnahmen
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Schutzgut Pflanzen / Tiere / Biologische Vielfalt
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Klima / Luft
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Sonstige Aspekte des Umweltschutzes
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Eingriffsregelung (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung)
Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung
Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung
Abschätzung der Klimafolgen („Climate Proofing“)
Zusammenfassende Darstellung der voraussichtlichen
Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung umweltrelevanter
Maßnahmen
Inhalt
47
47
50
54
56
57
58
59
59
60
61
62
66
67
68
8.
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
70
9.
Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen
70
10.
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
71
VIII. Umsetzung der Planung
74
1.
Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen
74
2.
Bodenordnung
74
3.
Kosten und Finanzierung
74
11.07.2018
4
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
I.
I. Räumlicher Geltungsbereich
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 783 liegt im Bereich östlich des
Abgrabungsgewässers, westlich der Straße Mühlenfeld und nördlich der
Kimplerstraße in Krefeld - Fischeln.
Luftbild Geltungsbereich unmassstäblich
11.07.2018
5
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
II.
Planungsrechtliche Situation
1.
Landes- und Regionalplanung
II. Planungsrechtliche Situation
Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99)
stellt den Planbereich als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich dar. Dieser ist
überlagert mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und
Landschaftsorientierte Erholung sowie regionaler Grünzug.
2.
Flächennutzungsplan
Der seit dem 23.10.2015 wirksame, neue Flächennutzungsplan der Stadt Krefeld
stellt die Flächen im Bebauungsplanbereich als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportanlage dar. Der Bebauungsplan kann somit aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden.
3.
Bebauungspläne
Südöstlich des zukünftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 783 liegt
der Bebauungsplan Nr. 287 – Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg zwischen
Anrather Straße und Kimplerstraße –. Dieser setzt für den angrenzenden
Bereich der vorhandenen Tennisanlage öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage fest. Sein Geltungsbereich erstreckt sich weiter
über große Teile der vorhandenen Fischelner Wohngebiete westlich des
Ortskerns. Er enthält neben den üblichen bauplanungsrechtlichen
Festsetzungen gestalterische Aussagen bzw. Regelungen, die überwiegend die
äußere Gestaltung von baulichen Anlagen betreffen. Das Verwaltungsgericht
Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 10. November 1994 (VG Düsseldorf - 9 K
2044/92) entschieden, dass diese gestalterischen Regelungen rechtswidrig
seien.
Der Bebauungsplan unterliegt damit einer Rechtsunsicherheit. Zur Schaffung
einer eindeutigen Rechtsgrundlage wurde durch Ratsbeschluss am 14.04.2010
der Bebauungsplan Nr. 757 eingeleitet. Mit dem Bebauungsplan Nr. 757 sollen
im Wesentlichen die bestehenden Nutzungen planungsrechtlich gesichert und
der Bebauungsplan Nr. 287 für den Geltungsbereich des in Rede stehenden
Bebauungsplanes aufgehoben werden.
4.
Landschaftsplan
Der Bebauungsplan Nr. 783 liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der
Stadt Krefeld (1992). Die Fläche ist mit den Entwicklungszielen Ausbau der
Landschaft für die Erholung und Ausbau der Landschaft zur Verbesserung des
Klimas belegt. Sie liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.
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6
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
5.
II. Planungsrechtliche Situation
Fachplanungen
Der Bebauungsplanbereich liegt weder in einer festgesetzten Wasserschutzzone noch in einem potentiellen Einzugsbereich einer Wassergewinnungsanlage.
11.07.2018
7
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
III. Bestandsbeschreibung
III. Bestandsbeschreibung
1.
Städtebauliche Situation
Das Plangebiet beinhaltet den ehemaligen Betriebshof der Stadt Krefeld mit
dem Betriebsgebäude und einigen Unterständen, die noch zu Lagerzwecken
genutzt werden. Südlich davon schließen sich mit Spontanvegetation
bewachsene Flächen an, die in die Uferböschungen des benachbarten
Baggersees übergehen. Östlich des Plangebietes liegt das Gelände des
Fischelner Tennis Clubs mit sieben Tennisplätzen.
Insgesamt ist der Bereich durch die umgebenden großzügigen Grünflächen
geprägt, welche die zwei vorhandenen Baggerseen umgeben. Der nördliche See
wird als Badesee genutzt und ist nur für Badegäste zugänglich. Der südliche ist
ebenfalls eingezäunt, aber eingeschränkt zugänglich.
Südöstlich des Plangebietes zwischen Kimplerstraße und Erkelenzer Straße
befindet sich Geschosswohnungsbau mit drei- bis viergeschossigen
Gebäudekörpern.
2.
Verkehr
Das Plangebiet ist über die Straße Mühlenfeld und im weiteren Verlauf nach
Osten über die Kimplerstraße und die Kölner Straße, an das übergeordnete
Verkehrsnetz angebunden. Die Straße Mühlenfeld ist nicht klassifiziert, liegt
jedoch im Vorbehaltsstraßennetz der Stadt Krefeld.
Das Plangebiet wird zurzeit von der Haltestelle Freibad Neptun über folgende
Buslinien erschlossen:
Linie
Von
047
Krefeld Gellep-Stratum
Gewerbegebiet Fischeln
(Dakerstraße)
(Höffgeshofweg)
Hülser Berg
über Rheinstraße
Fischeln
(Hülser Berg)
(Grundend)
Horkesgath
über Rheinstraße
Fischeln
(Schulzentrum)
(Grundend)
060
061
11.07.2018
über
nach
8
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
NE 8
Elfrath
(Rumelner Straße)
III. Bestandsbeschreibung
über Rheinstraße
Fischeln (Nachtexpress)
(Grundend)
Alle v.g. Linien verkehren im 60- Minuten Takt.
3.
Infrastruktur
Die technische Ver- und Entsorgung wird im Bereich des Gebietes durch die
vorhandenen Leitungssysteme in der Straße Mühlenfeld sichergestellt.
Die Kölner Straße liegt mit ihrem vielfältigen Waren-, Dienstleistungs- und
Kulturangebot ungefähr 1 km entfernt.
Freizeit- und Erholung:
Insgesamt ist der Bereich durch die umgebenden großzügigen Grünflächen des
Stadtparks Fischeln geprägt, welche die zwei vorhandenen Baggerseen
umgeben. Der nördliche See wird als Badesee genutzt und ist nur für Badegäste
zugänglich. Der südliche ist insgesamt eingezäunt und wird teilweise
angelfischereilich genutzt. Dieser Bereich ist eingeschränkt zugänglich.
4.
Entwässerung
Die Ableitung des im Plangebiet anfallenden Schmutzwassers erfolgt über eine
private Kanalisation in den Mischwasserkanal in der Straße Mühlenfeld. Das
Regenwasser wird auf dem Gelände der privaten Grünfläche zur Versickerung
gebracht.
5.
Naturhaushalt und Landschaftsschutz
Zum Bebauungsplan Nr. 783 wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan
(Büro Hamann und Schulte, 2015/2016) sowie ein Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag erstellt und eine entsprechende Bestandsaufnahme durchgeführt.
Im Nordteil des Plangebietes befinden sich hiernach Flächen des städtischen
Betriebshofes mit überwiegend versiegelten Lagerflächen, einem einstöckigen
Gebäude, mehreren Containern und einem Zelt, die zurzeit von einer
Segelschule zur Lagerung von Booten genutzt werden. Im Bereich der
Lagerflächen befinden sich mehrere Steinhaufen. Randlich sind Ruderalfluren
und Gebüsche unterschiedlichen Alters vorhanden. Südlich der
Betriebshoffläche befinden sich eine Gehölzgruppe und eine ruderale Grasflur.
Nördlich des Plangebietes schließen sich Wiesenflächen mit Kleingehölzen an.
Entlang der übrigen Grenzen stocken überwiegend junge Gehölze. Ältere
Gehölzbestände sind entlang der Ostgrenze (Pappelreihe) und abschnittsweise
an der Westgrenze (v. a. Weiden) vorhanden. Westlich grenzen
Abgrabungsgewässer an, von denen das nördliche als Freibad und das südliche
angelfischereilich genutzt werden. Die weitere Umgebung wird von
Siedlungsteilen, Kleingärten, Parkanlagen und landwirtschaftlich genutzten
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9
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
III. Bestandsbeschreibung
Flächen eingenommen. Südlich der Kimplerstraße befinden sich ein
Naturschutzgewässer und Sukzessionsgehölze.
6.
Immissionsschutz
Das Plangebiet zeigt Vorbelastungen durch Sport- und Verkehrslärm. Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrslärm entstehen insbesondere durch die
Straße Mühlenfeld. Die Lärmminderungsplanung der Stadt Krefeld (ADU
Cologne GmbH, 2006) und die Lärmaktionsplanung der Stufe 2 für den
Ballungsraum Krefeld (TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH, 2014) geben
für das Plangebiet Beurteilungspegel von < 60 dB(A) / < 50 dB(A) tags/nachts
aus. Damit werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für
Mischgebiete eingehalten bzw. unterschritten, die als Maßstab herangezogen
werden können, dass gesunde Wohn- und Arbeits-verhältnisse im Plangebiet
gewahrt sind. Durch die unmittelbar angren-zende Bestandsanlage des
Fischelner Tennis Club 1972 e. V. ist das Plangebiet durch Sportlärm
vorbelastet. Da dieses aber lediglich für eine Erweiterung der Tennisanlage
genutzt werden soll, kommt dem Plangebiet kein immissionsschutzrechtlicher
Schutzanspruch zu. Die Altanlage muss jedoch – für angrenzende
schutzbedürftige Nutzungen außerhalb des Bebauungsplangebietes – schon
heute die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV unter Berücksichtigung des
Altanlagenbonus einhalten.
Gewerbelärm ist für das Plangebiet aufgrund ausreichender Abstände zu
emittierenden Betrieben nicht relevant. Sicherheitsrelevante Abstände zu
Störfallbetrieben gemäß der Seveso-II-Richtlinie werden deutlich eingehalten.
Zur Ermittlung Schallimmissionsprognose für die Erweiterung der Sportanlagen
innerhalb des Plangebietes wurde das Büro „afi Arno Flörke Ingenieurbüro für
Akustik und Umwelttechnik“ beauftragt. Nach den Ergebnissen der Untersuchung vom 02.03.2016 werden die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV
eingehalten. Näheres ist dem Umweltbericht zu entnehmen.
7.
Bodenverunreinigungen
Das gesamte Plangebiet steht unter Altlastenverdacht. Der nördliche Teil ist als
Altstandort (Key-Nr. 569 - ehemaliges Kalksandsteinwerk) und der südliche Teil
als
Altablagerung (Key-Nr.
2737
– aufgefülltes
Gelände)
im
Altlastverdachtsflächen-Kataster registriert.
Daher wurde das Plangebiet durch ein Gutachterbüro untersucht und ein
entsprechendes Altlastengutachten erstellt (Ingenieurbüro Dr. Tillmanns und
Partner 2015). Im Ergebnis wurden hier im Wesentlichen bei den durchgeführten Untersuchungen vor dem Hintergrund der ehemaligen und
11.07.2018
10
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
III. Bestandsbeschreibung
bestehenden Nutzung u. a. als Tennisanlage Auffüllungen bestehend aus sandig
kiesigem Bodenaushub sowie nachgeordnet Bauschutt, Schlacken und
Aschenmaterialergeben vorgefunden. Es wurden weder Pentachlorphenol (PCP)
noch Polychlorierte Biphenyle (PCB), oder Chlorpestizide in den
Oberflächenmischproben nachgewiesen. Eine Kontamination der Tennisplätze
durch Dioxine und/oder Furane liegt nicht vor. Somit konnte festgestellt
werden, dass die durchgeführten Bodenluft und Bodenuntersuchungen
mehrheitlich
unauffällige
Befunde
zeigten,
aus
denen
keine
Schutzgutgefährdung abgeleitet werden kann.
Nähere Informationen sind dem Kapitel VII – Umweltbericht – zu entnehmen.
11.07.2018
11
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
1.
Anlass der Planung
Die beiden in Fischeln ansässigen Vereine Tennis Freunde Fischeln 1976 e. V.
und Fischelner Tennis Club 1972 e. V. beabsichtigen den Zusammenschluss an
einem Standort. Im Rahmen dieser Fusion wird die Tennisanlage am
Krützboomweg aufgegeben. Dafür soll die Tennisanlage im Bereich Mühlenfeld
/ Kimplerstraße erneuert und auf insgesamt acht Plätze erweitert sowie eine
Ballwand und ein Beachvolleyballfeld errichtet werden. Zusätzlich soll ein neues
Vereinsheim gebaut werden. Der Erweiterungsbereich soll über die vorhandene
Anlage des Tennisvereins erschlossen werden.
2.
Entwicklungsziele
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 783 ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Erweiterung der Tennisanlage durch die Festsetzung von
privater Grünfläche mit der Zweckbestimmung Tennisanlage zu schaffen. Da die
bestehende Anlage lediglich erneuert wird, ist die Schaffung von Planrecht
durch den Bebauungsplan Nr. 783 nur für den Erweiterungsbereich erforderlich.
3.
Städtebauliches Konzept
Die Tennisanlage im Bereich Mühlenfeld / Kimplerstraße soll erneuert und im
zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes in südwestlicher Richtung
erweitert werden. Dabei soll die Errichtung von zwei neuen Tennisplätzen
entsprechend der Richtlinien für die Errichtung von Tennisplätzen erfolgen.
Darüber hinaus sind Komplementäreinrichtungen vorgesehen, wie eine
Ballwand im südlichen Plangebiet, ein Beachvolleyballfeld und zwei
Boulebahnen im westlichen Plangbiet. Zusätzlich soll ein neues Vereinsheim mit
Räumlichkeiten für die Unterbringung der Gerätschaften des Tennisvereins zur
Unterhaltung und Pflege der Anlage, Umkleiden, Gemeinschaftsräume sowie
für einen Gastronomiebetrieb errichtet werden. Das Vereinsheim soll an
anderer Stelle und flächenmäßig größer errichtet werden, um dem durch die
Fusionierung der beiden Tennisvereine verbundenen erhöhten Flächenanspruch
gerecht zu werden und neuen bautechnischen Standards zu entsprechen. Um
eine Flexibilität bei der Errichtung der Tennisplätze zu erreichen sowie den
späteren ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, wird die genaue
Lage der Tennisplätze sowie der Komplementäreinrichtungen im
Bebauungsplan nicht explizit festgesetzt. Für das Vereinsheim wird zur
Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Platzierung des
Gebäudes zur nördlich des Plangebietes liegenden Fußwegeverbindung zum
Stadtpark Fischeln eine überbaubare Fläche festgesetzt. Darüber hinaus ist
angrenzend an das Vereinsheim ein Kinderspielplatz vorgesehen.
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
11.07.2018
IV. Anlass der Planung und Entwicklungsziele
13
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
V.
V. Planinhalte
Planinhalte
Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes basieren im
Wesentlichen auf folgenden Rechtsgrundlagen:
▪ Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I. S. 2414),
▪ Baunutzungsverordnung (BauNVO) gemäß Bekanntmachung vom
23.11.1990 (BGBl. I. S. 132) sowie
▪ Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) gemäß
Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NW. S. 256)
jeweils in der derzeit gültigen Fassung.
1.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.1
Private Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Private Grünfläche - Tennisplatz Die Fläche des Bebauungsplangebietes wird als private Grünfläche – Tennisplatz
– festgesetzt.
Damit soll Planrecht zur Erweiterung der bestehenden Tennisanlage im Bereich
Mühlenfeld / Kimplerstraße geschaffen werden. Insgesamt sollen nunmehr
insgesamt acht Plätze, sowie eine Ballwand und ein Beachvolleyballfeld
errichtet werden. Zusätzlich soll ein neues Vereinsheim gebaut werden. Der
Erweiterungsbereich soll über die vorhandene Anlage des Tennisvereins
erschlossen werden.
1.2
Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 23 BauNVO)
Innerhalb der privaten Grünfläche – Tennisanlage wird im nördlichen Bereich
eine überbaubare Grundstücksfläche durch Baugrenzen markiert. Auf dieser
Fläche soll eine bauliche Anlage zur Unterbringung des Vereinsheimes, der
erforderlichen Haustechnik und Gerätschaften für den Betrieb der Tennisanlage
sowie für Umkleiden errichtet werden. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist
ausgeschlossen.
1.3
Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
11.07.2018
14
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
Aus städtebaulichen Gründen und zum Schutz des Landschaftsbildes wird
maximal 1 Vollgeschoss festgesetzt.
Aus städtebaulichen Gründen, zum Schutz des Bodens und zur Begrenzung der
Versieglung durch Gebäude wir die zulässige Grundfläche des Vereinsheims auf
450 qm begrenzt. Die zulässige Grundfläche darf darüber hinaus mit Terrassen,
die keine Gebäude sind, um bis zu 100 qm überschritten werden.
1.4
Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen
§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB sind innerhalb des 5 m breiten
Gewässerrandstreifens entlang der Böschungsoberkante des Abgrabungsgewässers, die stockenden Gehölze zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Bei
Abgang von Gehölzen ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a an gleicher Stelle
gleichartiger Ersatz zu pflanzen. Im Übrigen wird auf die Verbote des § 38 Abs. 4
Nr.2 Wasserhaushaltsgesetz hingewiesen. Der Gewässerrandstreifen dient der
Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen des angrenzenden
oberirdischen Gewässers, der Wasserspeicherung, der Sicherung des
Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen
Quellen.
2.
Landesrechtliche Festsetzungen
2.1
Festsetzungen nach Landeswassergesetz
(§ 51a LWG)
Es wird im Hinblick auf über den Bebauungsplan hinausgehende Genehmigungspflichten darauf hingewiesen, dass zur Versickerung von Niederschlagswasser die Vorschriften zur Benutzung von Gewässern, insbeson-dere
die Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis nach den §§ 2 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. den §§ 24 ff. Landeswassergesetz NRW
einzuhalten sind.
3.
Kennzeichnungen
3.1
Bauliche Vorkehrungen gegen Naturgewalten - Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 1 mit der geologischen
Untergrundklasse T gemäß der "Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149, Juni 2006". Im Plangebiet besteht
demnach die Wahrscheinlichkeit, dass Schäden durch die Auswirkungen eines
Erdbebens entstehen können. Die in dieser Zone erforderlichen, in der DIN 4149
aufgeführten
bautechnischen
Maßnahmen
hinsichtlich
potenzieller
Erdbebenwirkungen, müssen ergriffen werden.
4.
Hinweise
4.1
Städtische Satzungen
Die Satzung der Stadt Krefeld über die Entwässerung der Grundstücke
(Entwässerungssatzung) vom 11. Dezember 2003, bekannt gemacht am 18.
Dezember 2003 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 aus 2003), bleibt von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes unberührt.
4.2
Bodenkundliche Baubegleitung
Zum Schutz der natürlichen Bodenfunktionen sollen erforderliche
Baustelleneinrichtungsflächen soweit möglich auf für Versiegelung
vorgesehenen Flächen und außerhalb der Kronentraufbereiche vorhandener
Bäume eingerichtet werden.
Der Oberboden ist gemäß DIN 18915 vor der Lagerung von Materialien bzw. vor
dem Befahren von Flächen abzuschieben und fachgerecht zwischen zu lagern.
Nach Beendigung der Baumaßnahmen soll der Boden im Bereich der
Freiflächen in seiner ursprünglichen Mächtigkeit wieder angedeckt werden.
Überschüssiger Boden darf abgefahren werden und soll fachgerecht deponiert
bzw. wieder verwendet werden. Der durch die Baumaßnahmen nur zeitweilig in
Anspruch genommene Boden soll jeweils nach Abschluss der Inanspruchnahme
und vor seiner Begrünung tiefgründig gelockert werden. Baustraßen und
sonstige befahrene Flächen können für die Dauer der Baumaßnahmen standfest
befestigt werden, das hierfür verwendete Material ist anschließend zu
entfernen und der verdichtete Untergrund tiefgründig zu lockern.
4.3
Einbau und Verwendung von Materialien
Für den Einbau/die Verwendung von Boden ist die LAGA Nr. 20 (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom November 1997, "Technische Regeln der
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen
Reststoffen/Abfällen") - Allgemeiner Teil vom 06.11.2003 - bzw. die TR Boden
vom 04.11.2004 einzuhalten und lediglich der Zuordnungswert Z 0 - Boden
zulässig.
11.07.2018
16
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
Für den Einbau/die Verwendung von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen
bzw. mineralischen Baustoffen aus Bautätigkeiten (Recyclingbaustoffe) oder
industriellen Prozessen (Hochofen-, Hüttenschlacke etc.) als Frostschutz-,
Tragschicht oder Auffüllmaterial sei gem. §§ 8, 9, 10, 11, 13 und 48
Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist
bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Krefeld zu beantragen. Hierzu gehört
auch güteüberwachtes Recyclingmaterial bzw. güteüberwachte Schlacke/Asche
nach den Verwertererlassen NRW vom 09.10.2001.
Vor Erteilung einer entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis darf ein Einbau
der genannten Materialien nicht erfolgen.
4.4
Altablagerung und Altstandort
Gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB sollen Flächen gekennzeichnet werden, deren
Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Da aus den
Untergrunduntersuchungen hervorgeht, dass sich keine Hinweise auf eine
Verunreinigung des Untergrundes ergeben, ist eine Kennzeichnung nicht
erforderlich. Prüfwerte werden nicht überschritten.
Im Bebauungsplan erfolgt daher folgender Hinweis:
Der nördliche Teil des Bebauungsplangebietes ist als Altstandort (Key-Nr. 569 ehem. Kalksandsteinwerk) und der südliche als Altablagerung (Key-Nr. 2737 aufgefülltes Gelände) im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Krefeld
verzeichnet. Im Rahmen einer Boden- und Bodenluftuntersuchung konnte
gutachterlich nachgewiesen werden, dass gegen eine Nutzung als Sport/Freizeitanlage keine Bedenken bestehen. Lokal festgestellte leicht erhöhte PAKund Schwermetallgehalte sind jedoch bei Erdarbeiten zu beachten und einer
Entsorgung auf einer Deponie der Klasse DK 1 zuzuführen.
4.5
Umgang mit Niederschlagswasser
Das von den Dachflächen des Vereinsheims und der befestigten Flächen auf der
Privaten Grünfläche anfallende Niederschlagswasser ist über die belebte
Bodenzone zu versickern oder in das Abgrabungsgewässer abzuleiten. Hierfür
ist ein Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren
Wasserbehörde der Stadt Krefeld zu stellen.
4.6
Zuordnung der Flächen und Maßnahmen
Eingriffsgrundstücken
§9 Abs. 1 Nr. 20 i.V.m § 9 Abs. 1a S. 2 BauGB
zum
Ausgleich
zu
den
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 783 wird ein Eingriff in
Boden, Natur und Landschaft ermöglicht. Erhebliche Beeinträchtigungen der
11.07.2018
17
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des
Landschaftsbildes sind nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1 und 1a BauGB
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen. Die Bilanzierung des Eingriffs und die damit verbundene
Bewertung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage des
Verfahrens nach ADAM / NOHL / VALENTIN (1986).
Die beeinträchtigte Fläche beträgt 5.685 m². Es ergibt sich eine notwendige
Gesamt-Flächenkompensation von 5.178 m² in Wertstufe 5. Bei
Berücksichtigung der Maßnahmen und Planungen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ergibt sich eine anrechenbare Kompensationsfläche von
2.205 m². Somit verbleibt ein Kompensationsdefizit von 2.973 m² in Wertstufe
5, das durch Maßnahmen außerhalb des Plangebietes auszugleichen ist.
Der Ausgleichsbedarf des durch die private Grünfläche - Tennisanlage zu
erwartenden Eingriffs in Boden, Natur und Landschaft wird durch die
ökologische Aufwertung einer Fläche von ca. 2.973 m2 auf dem Flurstück Nr. 19,
Flur 9, Gemarkung Gellep-Stratum nachgewiesen.
4.7
Artenschutz, Faunistische Vermeidungsmaßnahmen
(1) Zur Vermeidung individueller Verluste von Fledermäusen ist zunächst der
Eingriffsbereich auf Baumhöhlen zu kontrollieren, diese sind auf Besatz zu
überprüfen. Die Entnahme von Höhlenbäumen und der Gebäuderückbau sind
im Spätsommer/Herbst (Ende August bis Anfang November) durchzuführen. Ein
Abriss ist alternativ auch im April (außerhalb Wochenstubenzeit und
Winterschlaf) oder auch während der Wochenstubenzeit (Anfang Mai bis Ende
Juli) oder während der Balzzeit (Anfang August bis Ende September) möglich,
sofern dann im Rahmen einer erneuten Ausflugkontrolle zweifelsfrei
nachgewiesen werden kann, dass keine Wochenstuben vorhanden sind und
dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Zerstörung von
Balzquartieren kommt. Abbrucharbeiten im Inneren der Gebäude sind von den
zuvor aufgeführten Einschränkungen nicht betroffen. Der Bauherr hat zur
Koordinierung der ökologischen Belange während der Bauausführung einen
Sachverständigen zu benennen. Vor Aufnahme von Rodungs- und
Abrissarbeiten ist die Untere Landschaftsbehörde bei der Stadt Krefeld zu
unterrichten. Für den Verlust eines Gebäudequartiers sind Fledermauskästen
am neuen Vereinsheim zu installieren. Es wird empfohlen, fünf Ersatzquartiere
anzubieten.
(2) Von dem Vorhaben sind die Reviere der nicht planungsrelevanten, jedoch
gefährdeten bzw. Vorwarnliste-Arten „Gimpel“ und „Klappergrasmücke“ sowie
potenziell Reviere weiterer nicht planungsrelevanter Vogelarten betroffen. Zur
Vermeidung individueller Verluste ist die Baufeldräumung außerhalb der
Brutzeit, also im Zeitraum von September bis Februar, durchzuführen.
11.07.2018
18
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
(3) Um individuelle Verluste von Amphibien durch Eingriffe in potenzielle
Winterquartiere zu vermeiden, sind Eingriffe in den Boden außerhalb der
Winterruhephase, also im Zeitraum von April bis Oktober, durchzuführen. Als
Ersatz für den Verlust von Versteckplätzen bzw. Winterquartieren, sind
innerhalb des Plangebietes oder auf nördlich angrenzenden Flächen - in
räumlicher Nähe zu den Abgrabungsgewässern - Steinhaufen in einer Größe von
ca. 12 m² (z. B. 3 Steinhaufen a 4 m²) anzulegen. Die Steinschüttung sollte eine
Tiefgründigkeit von mindestens 50 cm besitzen, damit garantiert wird, dass
frostfreie Bereiche als Winterversteck genutzt werden können.
(4) Zur Vermeidung individueller Verluste des Wildkaninchens ist die
Baufeldräumung im Bereich der Brachflächen im Westen des Betriebshofes
außerhalb der Fortpflanzungs- bzw. Aufzuchtzeit, also im Zeitraum von Oktober
bis Januar, durchzuführen.
4.8
Umgang mit Bodendenkmälern
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Untere
Denkmalbehörde - Stadtarchäologie Krefeld - unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Auf die
Bestimmungen der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NW wird verwiesen.
4.9
Genehmigungspflichten nach anderen Gesetzen
4.9.1 Gewässerrandstreifen
Zum westlich an das Plangebiet angrenzenden Abgrabungsgewässer gilt ein 5 m
breiter Gewässerrandstreifen gemäß § 38 WHG und § 90 a Landeswassergesetz
NRW. Dieser bemisst sich ab der Böschungsoberkante. Der
Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen
Funktionen des Stillgewässers sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus
diffusen
Quellen.
Eigentümer
und
Nutzungsberechtigte
sollen
Gewässerrandstreifen im Hinblick auf ihre Funktionen erhalten. Im
Gewässerrandstreifen gelten die Verbote des § 38 Abs. 4 WHG und § 90 a Abs. 4
Landeswassergesetz NRW.
4.9.2 Anlagen in und an Gewässern
Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in oder an
Gewässern im Bereich bis 10 m zur Böschungsoberkante bedarf gem. § 99
Landeswassergesetz NRW der Genehmigung. Ein entsprechender Antrag ist bei
der Unteren Wasserbehörde zu stellen.
11.07.2018
19
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
V. Planinhalte
4.10
Rodungsverbot
Zum Schutz der Fauna sind mit Bezug zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Rodungen sowie Rückschnitte (außer Pflegeschnitte) von Bäumen, Hecken und
Sträuchern außerhalb der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres
durchzuführen. Im Einzelfall kann nach Genehmigung durch die Untere
Landschaftsbehörde davon abgewichen werden. Die Auflage dient der
Vermeidung eines Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatschG und ist im
Rahmen der Baugenehmigung zu berücksichtigen.
4.11
Kampfmittel
Im Plangebiet ist das Vorhandensein von Kampfmitteln nicht auszuschließen.
Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen.
In diesem Fall ist die Stadt Krefeld - Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz -,
der Kampfmittelbeseiti-gungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf oder die
nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
4.12
Gutachten und sonstige Informationsgrundlagen
•
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•
•
•
•
•
•
•
11.07.2018
ADU Cologne GmbH (2006), Köln: Grundlagen der Lärmminderungsplanung
gemäß § 47a BImSchG und Gesamtkonfliktkataster für die Stadt Krefeld
afi Arno Flörke Ingenieurbüro (2016): Lärmgutachten Bebauungsplan Nr.
783 „Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld“ der Stadt Krefeld
Bezirksregierung Düsseldorf (2010): Luftreinhalteplan Krefeld. Düsseldorf
Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2015): Boden- und Bodenluftuntersuchungen sowie Baugrundvorerkundung für den Bereich des
Bebauungsplans Nr. 783 in Krefeld. Bergheim
Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2016): Boden- und Bodenluftuntersuchungen sowie Baugrundvorerkundung für den Bereich des
Bebauungsplans Nr. 783 und Nr. 784 in Krefeld, Nachuntersuchung der
Tragschicht der Tennisplatzanlagen. Bergheim
Geologischer Dienst NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt (o. J.):
Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld, Erfassungsmaßstab 1 : 5.000,
Darstellungsmaßstab 1 : 25.000. Krefeld
Geologischer Dienst NRW (2015): Bodenkarte NRW 1 : 50.000; zugegriffen
am27.10.2015 (http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?)
Hamann & Schulte (2016): Landschaftspflegerischer Begleitplan, Stadt
Krefeld B-Plan 783. Gelsenkirchen
Hamann & Schulte (2015): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stadt Krefeld
B-Plan 783. Gelsenkirchen
IMA Cologne GmbH (2007): Bericht zum Luftqualitätsmodell Krefeld Grobscreening. Köln
20
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
•
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4.13
V. Planinhalte
IMA Cologne GmbH (2009): Bericht zum Luftqualitätsmodell Krefeld Feinscreening für 12 ausgewählte Gebiete innerhalb des Stadtgebietes von
Krefeld. Köln
TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH (2014): Entwurf zum
Lärmaktionsplan Stufe 2 für den Ballungsraum Krefeld. TÜV-Bericht Nr.:
936/21223167/02. Köln
Universität
Essen,
Abteilung
Angewandte
Klimatologie
und
Landschaftsökologie (2003): Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld unter
besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten. Essen
Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW mit Schreiben vom
19.02.2014
Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, Regionalforstamt
Niederrhein mit Schreiben vom 21.02.2014
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Viersen mit
Schreiben vom 07.03.2014
Stellungnahme der SWK Netzte GmbH mit Schreiben vom 07.03.2014
Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld mit
Schreiben vom 17.03.2014
Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen der Stadt Krefeld mit
Schreiben vom 07.03.2014 und 03.04.2014
Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld mit Schreiben
vom 10.02.2014
Einsichtnahme in und Bezug von DIN-Normen
Die außerstaatlichen Regelungen (wie z. B. DIN-Normen oder sonstige
Richtlinien), auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
Bezug genommen wird, können bei der Stadt Krefeld, Fachbereich
Stadtplanung, Parkstraße 10, während der allgemeinen Dienststunden
eingesehen werden.
11.07.2018
21
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VI.
VI. Städtebauliche Kenndaten
Städtebauliche Kenndaten
Flächenbilanz
Fläche ca. (in m²)
Anteil ca. (in %)
5.685
100
5.685
100
Plangebiet Gesamt
private. Grünfläche Tennisanlage
Erhaltungs - und
Anpflanzbindung
(Gewässerrandstreifen)
überlagernd
Tab. 1: Städtebauliche Kenndaten
11.07.2018
22
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII.
Umweltbericht
1.
Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung
VII. Umweltbericht
Der Bebauungsplan Nr. 783 wird als Angebotsbebauungsplan im Vollverfahren
aufgestellt. Gemäß § 2a BauGB sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen,
die in einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten Belange des
Umweltschutzes in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Der
Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung zum
Bebauungsplan.
Die Umweltprüfung hat zugleich die Funktion einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), soweit eine solche UVP nach den Bestimmungen des UVPGesetzes erforderlich ist. Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UVPG wird die UVP bei UVPpflichtigen Bebauungsplänen im Sinne von § 2 Abs. 3 UVPG als Umweltprüfung
nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt. Eine eigenständige UVP neben
der Umweltprüfung ist bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nicht
erforderlich. Die Umweltprüfung umfasst materiell und verfahrensmäßig alle
Elemente einer UVP. Auch eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1
UVPG entfällt. Der Bebauungsplan Nr. 783 begründet weder direkt noch indirekt
eine UVP-Pflicht.
Thematisch wird der Gegenstand der Umweltprüfung durch § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB abgesteckt. Dabei bezeichnen die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB unter den
Buchstaben a), c), d) und i) aufgelisteten Belange die Auswirkungen auf die
biotischen und abiotischen Schutzgüter einschließlich des Menschen und seiner
Gesundheit sowie Kulturgüter und sonstige Sach-güter und die
Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien. Darüber hinaus enthält der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführte Katalog der Belange des Umweltschutzes
unter den Buchstaben b) und e) bis h) noch weitere im Rahmen der
Umweltprüfung zu berücksichtigende Aspekte, wie die Erhaltungsziele oder
Schutzzwecke nach der Flora-Fauna-Habitat-(FFH-) bzw. Vogelschutzrichtlinie
(Natura 2000-Gebiete), die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von
sonstigen Plänen insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts
und die Nutzung erneuerbarer Energien. Als ergänzende Vorschriften zum
Umweltschutz sind der sparsame Umgang mit Grund und Boden
(Bodenschutzklausel), die Vermeidung und der Ausgleich der mit dem
Bebauungsplan
verbundenen
erheblichen
Beeinträchtigungen
des
Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts (baurechtliche Eingriffsregelung) und die Erfordernisse des
Klimawandels durch Klimaschutz und Klimaanpassung (Mitigation und
Adaption) zu berücksichtigen. Soweit Natura-2000-Gebiete durch den Plan in
ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen
11.07.2018
23
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
erheblich beeinträchtigt werden können, sind die Vorschriften gemäß § 36
BNatSchG über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen
anzuwenden. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Rahmen
einer Artenschutzprüfung (ASP) darzulegen, dass aus Gründen des
Artenschutzes keine unüberwindbaren Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit des
Plans bestehen.
2.
Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bebauungsplans
Die beiden in Fischeln ansässigen Vereine Tennis Freunde Fischeln 1976 e. V.
und Fischelner Tennis Club 1972 e. V. beabsichtigen den Zusammen-schluss am
Standort Mühlenfeld / Kimplerstraße. Im Rahmen der Fusion wird die
Tennisanlage am Krützboomweg aufgegeben. Dafür soll die Tennisanlage im
Bereich Mühlenfeld / Kimplerstraße erneuert und auf ins-gesamt acht Plätze
erweitert werden. Im Erweiterungsbereich, der den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 783 bildet, sollen zwei Tennis-plätze sowie
Komplementäreinrichtungen wie Ballwand, Beachvolleyball-feld, Boulebahn
und Spielplatz entstehen. Das bestehende Vereinsheim nord-östlich des
Geltungsbereichs wird abgerissen und im Plangebiet durch ein neues
Vereinsheim ersetzt. Der Erweiterungsbereich soll über die vorhandene Anlage
des Tennisvereins erschlossen werden. Der Nachweis der erforderlichen
Stellplätze erfolgt im Bereich der außerhalb des Plangebietes liegenden
Stellplatzanlage. Der Erweiterungsbereich wird als private Grünfläche
festgesetzt. Durch das umgebende Rahmengrün wird der Grüncharakter der
Gesamtanlage gewahrt. Bedeutende Gehölzstrukturen (Ufergehölze) werden
planungsrechtlich gesichert. Da die Bestandsanlage lediglich saniert und
modernisiert wird, ist die Schaffung von Planrecht durch den Bebauungsplan
nur für den Erweiterungsbereich erforderlich.
3.
Angabe der Umweltschutzziele für das Plangebiet
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die in Richtlinien,
Fachgesetzen, Normen, Verordnungen und Fachplänen festgelegten und für den
Bebauungsplan Nr. 783 relevanten Ziele des Umweltschutzes. Im Rahmen der
Umweltprüfung dienen Umweltziele insbesondere als Maß-stäbe für die
Beurteilung der Auswirkungen der Planung. Darüber hinaus geben sie Hinweise
zu anzustrebenden Umweltqualitäten im Planungs-raum und zur Auswahl
geeigneter Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die Zielvorgaben des Umweltschutzes ergeben sich aus den gesetzlichen
Grundlagen, zu denen u. a. das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das
Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW), das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu zählen sind. Andererseits werden
Umweltschutzziele in den fachplanerischen Grundlagen, wie z. B. dem
11.07.2018
24
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Landschaftsplan, dem Regionalplan (GEP 99) – auch in seiner Funktion als
Landschaftsrahmenplan – und dem Schutzgebietssystem „Natura 2000“ gemäß
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/EWG vorgegeben.
3.1
Umweltschutzziele aus Richtlinien, Fachgesetzen und Normen
Fundort
Prüfziele
BNatschG
Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts
sowie
der
Erholungsfunktion,
Erhaltung der Biodiversität, Aufbau eines Biotopverbundsystems, Vorrang der Innenentwicklung,
Bewahrung von historisch gewachsenen Kulturlandschaften vor Verunstaltung und Zersiedelung,
Ausgleich von Eingriffen
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Sicherung
und
Wiederherstellung
der
natürlichen
Bodenfunktionen sowie der Funktion als Archiv der
Natur- und Kulturgeschichte, Vorsorge gegen nachteilige Auswirkungen auf den Boden, Förderung der
Sanierung schädlicher Bodenveränderungen
Schutz der Gewässer vor Schadstoffeinträgen,
nachhaltige Gewässerbewirtschaftung gem. WRRL,
Vorbeugung der Entstehung von Hochwasser-schäden
und
Schutz
von
Überschwemmungsgebieten,
Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung
(Bundesnaturschutzgesetz)
LG NRW
(Landschaftsgesetz NRW)
BBodSchG
(Bundes-Bodenschutzgesetz)
WHG
(Wasserhaushaltsgesetz)
LWG NW
Niederschlagswasser ist vor Ort zu versickern, zu
verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten
(Landeswassergesetz)
BImSchG
(Bundesimmissionsschutzgesetz)
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie
Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von
Immissionen durch Luftverunreinigungen, Gerüche,
Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme etc.
DIN 18005
Einhaltung schalltechnischen Orientierungswerte
(Schallschutz im Städtebau)
18. BImSchV
(SportanlagenlärmSchV)
39. BImSchV
Einhaltung schalltechnischer Immissionsrichtwerte
durch Sportlärm
Einhaltung lufthygienischer Grenzwerte
(Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen)
DSchG
(Denkmalschutzgesetz NRW)
11.07.2018
Schutz von Bau- und Bodendenkmälern, Denkmalbereichen, archäologischen Fundstellen
25
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
3.2
VII. Umweltbericht
Umweltschutzziele aus Fachplänen
Fachplanung
Aussagen für das Plangebiet
Regionalplan Düsseldorf
- Entwurf
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich
Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten
Erholung
Regionaler Grünzug
Grünfläche - Sportanlage
Bez.-Reg. Düsseldorf (2015)
Flächennutzungsplan
(FNP)
Stadt Krefeld (2015)
Landschaftsplan (LP)
Stadt Krefeld (2015)
Natura 2000-Gebiete
Biotopkataster NRW
LANUV NRW
Biotopverbund NRW
LANUV NRW
Wasserschutzgebiete
Hochwasser-Risikogebiete
Luftreinhalteplan Krefeld
(LRP KR)
Bezirksregierung
Düsseldorf (2015)
Gesamtstädtische
Klimaanalyse Krefeld
11.07.2018
LSG 2.2.8 „südlich und westlich Fischeln“ [LSG-4605008] grenzt westlich (rd. 150 m Abstand) und südlich
(rd. 75 m Abstand) an das Plangebiet
Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des LP:
Überplant mit den Entwicklungszielen 1.4 Ausbau der
Landschaft für die Erholung sowie 1.5 Ausstattung der
Landschaft zur Verbesserung des Klimas
Südlich des Plangebiets sind für zwei Brachflächen
Entwicklungs- und Pflegeziele festgesetzt
nicht tangiert, nächstes FFH-Gebiet „Latumer Bruch
mit Buersbach, Stadtgräben und Wasserwerk“ [DE4605-301] liegt ca. 5 km östlich des Plangebietes
nicht betroffen, jedoch unmittelbar nördlich, südlich
und westlich angrenzende schutzwürdige Biotope:
Freibad „Neptun“ [BK-4605-0008], Betriebshof
„Mühlenfeld“ [BK-4605-0009], Abgra-bungsgewässer
am Buscherhof [BK-4605-0010], Biotopkomplex
südlich der Kimplerstraße [BK-4605-0012]
nicht berührt, mit einer Entfernung von jeweils ca.
2,5 km liegt westlich die Verbindungsfläche „Stadtund Forstwald, Frei- und Grünflächen sowie
Parkanlagen“ [VB-D-4605-006] sowie östlich die
Verbindungsfläche „Graben östlich des Oppumer und
Bösinghover Buschs“ [VB-D-4605-012]
nicht tangiert, geplante WSZ IIIb der WGA Krefeld V (In
der Elt) liegt ca. 1,2 km östlich des Plangebietes
bei Extremhochwasser des Rheins (HQextrem) nächster
hochwassergefährdete Bereich ca. 3,5 km östlich
entfernt (Überflutungsgebiet bei Versagen der
Deichschutzeinrichtungen)
Maßnahmenziel B 1/10: Bebauungsplanvorhaben sind
auf ihre Immissionsvorbelastung zu beurteilen und
soweit wie möglich zu optimieren
Ventilationsfunktion (Planungshinweiskarte):
Austauschfunktion erhalten und fördern bzw. durch
26
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
Stadt Krefeld (2003)
VII. Umweltbericht
Freihaltung und Verbreiterung von Luftleit-bahnen
schaffen (mit möglichst breitem Quer-schnitt und
geringer Rauigkeit)
4.
Beschreibung der Prüfmethoden
4.1
Räumliche und inhaltliche Abgrenzung / Bedarf an Grund und Boden
Im Rahmen der Umweltprüfung werden vordergründig die Flächen berücksichtigt, auf die sich die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen und
unmittelbar Grundflächen verändert werden (Vorhabensraum). Daneben
werden auch angrenzende Bereiche in die Prüfung einbezogen, sofern sich
Anhaltspunkte für eine potentielle Beeinträchtigung durch den Bebauungs-plan
bzw. für Auswirkungen auf das Plangebiet ergeben. Grundsätzlich gelten für
jedes Schutzgut bzw. jede Funktion spezifische Eingriffs-, Wirk- und
Kompensationsräume. Für die Abgrenzung der (Einzel)Wirkräume sind
insbesondere Emissionen von Lärm und Schadstoffen (über die Luft oder in den
Boden und Wasser aufgrund andersartiger Leit- und Transport-fähigkeit),
optische Fernwirkungen und die Zerschneidung/Tangierung von Lebensräumen
(incl. Aktionsradien) oder Wanderwegen von Tieren relevant. Deren Reichweite
kennzeichnet die maximale Ausdehnung des (Gesamt) Wirkraumes.
Der durch unmittelbare Veränderung von Grund und Boden beanspruchte
Raum wird anhand der zulässigen Versiegelungsgrade über die festge-setzte
Grundfläche und deren Überschreitungsmöglichkeiten sowie ergänzend über
die Zweckbestimmung der festgesetzten Flächenkategorie abgeschätzt. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass auch in Grünflächen bauliche Anlagen insoweit
zulässig sind, als sie nach deren Zweckbe-stimmung zur normalen Ausstattung
gehören und untergeordnet auftreten.
4.2
Geplante Nutzung
Flächengröße (m²)
maximale Versiegelung (m²)
Private Grünfläche Tennisanlage
5.685
ca. 2.275
(rd. 40 % des Plangebietes)
Plangebiet
5.685
ca. 2.275
Methodik und Vorgehensweise
Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Bebauungsplanung werden in Anlehnung an die Ökologische Risikoanalyse ermittelt
und beurteilt. Dazu wird im Umweltbericht zunächst der derzeitige
Umweltzustand schutzgutbezogen beschrieben sowie Aussagen zur Vorbelastung sowie zur Bedeutung und Empfindlichkeit des jeweiligen Schutz-gutes
getroffen. Im Anschluss an diese Bestandsdarstellung erfolgt verbal-
11.07.2018
27
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
argumentativ eine Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung der Einwirkungsintensität, zeitlichen Dauer und räumlichen
Reichweite der relevanten Wirkfaktoren und der jeweiligen Bedeutung und
Empfindlichkeit des Schutzgutes. Im Anschluss an diese Prognose werden die
vorgesehenen Maßnahmen aufgeführt und kurz beschrieben, die dazu dienen
sollen, die voraussichtlichen Beeinträchti-gungen zu vermeiden, zu verringern
oder auszugleichen. Danach wird noch mal abschließend verbal-argumentativ
die
Erheblichkeit
der
verbleibenden
Umweltauswirkungen
unter
Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen
beurteilt. Im Rahmen der Wirkungsprognose werden drei Phasen bzw. Zustände
unterschieden, mit denen Primär- und ggf. Folgewirkungen verbunden sind.
Baubedingte Wirkungen
Baubedingte Wirkungen sind i. d. R. nur temporär und nicht nachhaltig. Im
Einzelnen sind dies bspw.:
• Flächeninanspruchnahme/-umwandlung für Baustelleneinrichtungen
• Flächenentzug/Barrierewirkung/Zerschneidung
• Bodenauftrag/-abtrag/-vermischung/-umlagerung/-verdichtung
• Lärm-, Staub-, Abgas- und Lichtemissionen, Stoffeinträge, Erschüt-terungen
und visuelle Störwirkungen durch Baustellenbetrieb
Anlagebedingte Wirkungen
Anlagebedingte Wirkungen besitzen einen dauerhaften und damit nachhaltigen Charakter. Im Wesentlichen sind zu nennen:
• Flächeninanspruchnahme mit Versiegelung/Nutzungsumwandlung
• Flächeninanspruchnahme mit Errichtung vertikaler Baukörper
• Flächenentzug/Barrierewirkung/Zerschneidung
• Einbringen von Vegetation
• visuelle Wirkung durch technische Überprägung
Betriebsbedingte Wirkungen
Betriebsbedingte Wirkungen sind dauerhaft und werden durch die geplante
Nutzung hervorgerufen:
• Emission von Schadstoffen (An-/Abfahrtsverkehr), Schall (Sportlärm), Licht,
Erschütterungen, visuelle Störreize, Bewegungsunruhe
• Anlockwirkung/Falleneffekte/Vertreibung bei Tieren
Die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt unter Berücksichtigung des
allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden basierend auf nachfolgender Bewertungsmatrix:
Umweltauswirkungen
11.07.2018
Erheblichkeit
28
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
positive Wirkung
4.3
erheblich im positiven Sinne
keine Beeinträchtigung
nicht erheblich
geringe Beeinträchtigung
nicht erheblich
mittlere Beeinträchtigung
bedingt erheblich
hohe Beeinträchtigung
erheblich
sehr hohe Beeinträchtigung
sehr erheblich
Gutachten und sonstige Informationsgrundlagen
Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung auf die Schutzgüter wird auf folgende
Gutachten sowie auf die vorgebrachten Stellungnahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung zurückgegriffen:
•
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•
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•
•
•
•
•
11.07.2018
ADU Cologne GmbH (2006): Grundlagen der Lärmminderungsplanung
gemäß § 47a BImSchG und Gesamtkonfliktkataster für die Stadt Krefeld.
Köln
afi Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik (2016):
Lärmgutachten Bebauungsplan Nr. 783 „Erweiterung Tennisanlage
Mühlenfeld“ der Stadt Krefeld. Haltern am See
Bezirksregierung Düsseldorf (2010): Luftreinhalteplan Krefeld. Düsseldorf
Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2015): Boden- und Bodenluftuntersuchungen sowie Baugrundvorerkundung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 783 in Krefeld. Bergheim
Dr. Tillmanns & Partner GmbH (2016): Boden- und Bodenluftuntersuchungen sowie Baugrundvorerkundung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 783 und Nr. 784 in Krefeld, Nachuntersuchung der Tragschicht
der Tennisplatzanlagen. Bergheim
Geologischer Dienst NRW und Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt (o. J.):
Stadtbodenkartierung der Stadt Krefeld, Erfassungsmaßstab 1 : 5.000,
Darstellungsmaßstab 1 : 25.000. Krefeld
Geologischer Dienst NRW (2015): Bodenkarte NRW 1 : 50.000; zugegriffen
am 27.10.20156 (http://www.wms.nrw.de/gd/bk050?)
Hamann & Schulte (2016): Landschaftspflegerischer Begleitplan, Stadt
Krefeld B-Plan 783. Gelsenkirchen
Hamann & Schulte (2015): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stadt Krefeld
B-Plan 783. Gelsenkirchen
IMA Cologne GmbH (2007): Bericht zum Luftqualitätsmodell Krefeld –
Grobscreening. Köln
29
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
•
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VII. Umweltbericht
IMA Cologne GmbH (2009): Bericht zum Luftqualitätsmodell Krefeld –
Feinscreening für 12 ausgewählte Gebiete innerhalb des Stadtgebietes von
Krefeld. Köln
TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH (2014): Entwurf zum
Lärmaktionsplan Stufe 2 für den Ballungsraum Krefeld. TÜV-Bericht Nr. :
936/21223167/02. Köln
Universität
Essen,
Abteilung
Angewandte
Klimatologie
und
Landschaftsökologie (2003): Gesamtstädtische Klimaanalyse Krefeld unter
besonderer Berücksichtigung von vier Plangebieten. Essen
Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW mit Schreiben vom
19.02.2014
Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, Regionalforstamt
Niederrhein mit Schreiben vom 21.02.2014
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Viersen mit
Schreiben vom 07.03.2014
Stellungnahme der SWK Netzte GmbH mit Schreiben vom 07.03.2014
Stellungnahme des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Krefeld mit
Schreiben vom 17.03.2014
Stellungnahme des Fachbereichs Grünflächen der Stadt Krefeld mit
Schreiben vom 07.03.2014 und 03.04.2014
Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt der Stadt Krefeld mit Schreiben
vom 10.02.2014
4.4
Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen
Besondere Schwierigkeiten in Form von Kenntnislücken oder Prognoseunsicherheiten traten im Rahmen der Umweltprüfung nicht auf. Viele Angaben
beruhen jedoch auf Erfahrungswerten bzw. Analogieschlüssen. Weil es sich um
eine Angebotsplanung handelt, können die Auswirkungen nicht abschließend
beschrieben werden. Deshalb werden die jeweils ungünstigsten Auswirkungen
berücksichtigt. Veränderungen bei den der Umweltprüfung zugrunde gelegten
Rahmenbedingungen werden ggf. im Rahmen des Monitorings erfasst und
berücksichtigt (s. Kap. 9).
5.
Darstellung des derzeitigen Umweltzustands
5.1
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
In der Umweltprüfung werden im Hinblick auf das Schutzgut Mensch zwei
unterschiedliche Themenkomplexe betrachtet: Die Wohn-/Wohnumfeldfunktion einschließlich wohnungsnaher Erholungsmöglichkeiten sowie die
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Im Hinblick auf den Aspekt
Erholung bestehen enge Wechselbeziehungen zum Schutzgut Landschaft.
Gegenstand der Betrachtung des Schutzgutes Landschaft ist jedoch die Vielfalt,
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Eigenart und Schönheit der Landschaft außerhalb der Siedlungsbereiche als
wesentliche Voraussetzung für die landschaftsge-bundene ruhige Erholung (vgl.
Kapitel 5.6). Für das Schutzgut Mensch wird auf die Bedeutung kurzfristig zu
Fuß erreichbarer innerstädtischer und siedlungsnaher Parkanlagen,
Dauerkleingärten, Spiel- und Sportplätze abgestellt. Sie dienen der Befriedigung
wohnungsnaher Erholungsan-sprüche (Feierabenderholung). Im Focus der
Bewertung schädlicher Um-weltbelastungen stehen im Rahmen dieser
Schutzgutbetrachtung die Lärmbelastungen. Lufthygienische und bioklimatische
Belastungen werden im Kapitel 5.5 thematisiert. Mögliche Beeinträchtigungen
aufgrund von Schadstoffbelastungen des Bodens sind in enger Verknüpfung mit
dem Schutzgut Boden zu sehen und werden daher in Kapitel 5.3 betrachtet.
Derzeitiger Umweltzustand
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortseingang von Fischeln, randlich des
Stadtparks Fischeln. Es grenzt unmittelbar an die bestehende Tennisan-lage
Fischelner Tennis Club 1972 e. V. Das Plangebiet wird durch die Brachflächen
des aufgegebenen städtischen Betriebshofes geprägt. Auch nördlich des
Plangebietes schließen sich kommunale Flächen an, die der natürlichen
Sukzession überlassen wurden. Das Gelände ist weiträumig eingezäunt.
Westlich an das Plangebiet grenzen Abgrabungsgewässer, von denen das
nördliche als Freibad und das südliche als Angelgewässer genutzt werden.
Somit ist sowohl das Plangebiet selbst als auch das nähere Umfeld für die
Öffentlichkeit nicht zugänglich bzw. nur einge-schränkt für Vereinsmitglieder.
Durch eine blickdichte Eingrünung und Ummauerung der Tennisplatzanlage
sowie des Privatgrundstücks an der Straße Mühlenfeld ist das Plangebiet auch
visuell nicht erlebbar.
Vorbelastungen
Das Plangebiet ist von der Straße Mühlenfeld durch ein massives Rolltor mit
Einfriedung nicht zugänglich. Durch den Flächenentzug und die Ver-stellung von
Blickbeziehungen ist der Erholungswert der Fläche gering.
Das Plangebiet zeigt Vorbelastungen durch Sport- und Verkehrslärm. Lärmbeeinträchtigungen durch Verkehrslärm entstehen insbesondere durch die
Straße Mühlenfeld. Die Lärmminderungsplanung der Stadt Krefeld (ADU
Cologne GmbH, 2006) und die Lärmaktionsplanung der Stufe 2 für den
Ballungsraum Krefeld (TÜV Rheinland Energie und Umwelt GmbH, 2014) geben
für das Plangebiet Beurteilungspegel von < 60 dB(A) / < 50 dB(A) tags/nachts
aus. Damit werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für
Mischgebiete eingehalten bzw. unterschritten, die als Maßstab herangezogen
werden können, dass gesunde Wohn- und Arbeits-verhältnisse im Plangebiet
gewahrt sind. Durch die unmittelbar angren-zende Bestandsanlage des
Fischelner Tennis Club 1972 e. V. ist das Plangebiet durch Sportlärm vorbelastet.
11.07.2018
31
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Da dieses aber lediglich für eine Erweiterung der Tennisanlage genutzt werden
soll, kommt dem Plangebiet kein immissionsschutzrechtlicher Schutzanspruch
zu. Die Altanlage muss jedoch – für angrenzende schutzbedürftige Nutzungen
außerhalb des Bebauungsplangebietes – schon heute die Immissionsrichtwerte
der 18. BImSchV unter Berücksichtigung des Altanlagenbonus einhalten.
Gewerbelärm ist für das Plangebiet aufgrund ausreichender Abstände zu
emittierenden Betrieben nicht relevant. Sicherheitsrelevante Abstände zu
Störfallbetrieben gemäß der Seveso-II-Richtlinie werden deutlich eingehalten.
Bedeutung und Empfindlichkeit
Dem Plangebiet wird mit der Ausweisung als Regionaler Grünzug und als
Bereich für die landschaftsorientierte Erholung im Regionalplan eine
bedeutende Erholungsfunktion zugewiesen. Dies manifestiert sich auch in der
siedlungsnahen Lage des Erholungsraums. Das Plangebiet selbst ist jedoch
durch eine geschlossene Einfriedung abgeriegelt. Auch die angren-zenden
Erholungsreinrichtungen (Tennisplatz, Freibad, Angelgewässer) sind nur einem
begrenzten Nutzerkreis zugänglich, so dass die Erholungs-eignung des
Plangebietes sowie seines Umfeldes für weite Teile der Bevöl-kerung als gering
einzustufen ist. Im ansonsten großräumig zugänglichen Bereich des Stadtparks
Fischeln, stellen die Freizeitnutzungen eine Ein-schränkung für die
Erreichbarkeit und Durchgängigkeit des Naherholungs-raumes dar. Für die
Vereinsmitglieder haben die Sport- und Freizeitein-richtungen jedoch eine hohe
Bedeutung. Da das Plangebiet bereits heute für die Naherholung nicht
zugänglich ist, ist dieses für eine Überplanung relativ unempfindlich. Es ist
zudem blickdicht von seiner Umgebung abge-schottet, so dass Veränderungen
im Plangebiet visuell nicht wahrnehmbar sind.
Da im Plangebiet keine schutzbedürftigen Nutzungen vorgesehen sind, ist
dieses gegenüber Lärmimmissionen relativ unempfindlich. Die Vorbelastungssituation zeigt zudem, dass sich die Lärmimissionen auf einem Niveau
bewegen, bei dem gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse grundsätzlich
gewahrt sind. Für die Wohnfunktion und die Gesundheit der Menschen der
angrenzenden Wohnbebauung an der Kimplerstraße besteht jedoch eine
besondere Sensitivität aufgrund der Lärmvorbelastung durch den Sportlärm der
Tennisaltanlage – auch gegenüber einer Zunahme der Lärmbelastung.
5.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt
Derzeitiger Umweltzustand
Im Nordteil des Plangebietes liegt ein aufgegebener städtischer Betriebs-hof
des Fachbereichs Grünflächen mit überwiegend versiegelten Lager-flächen,
einem einstöckigen Gebäude, mehreren Containern und einem Zelt, das zurzeit
von einer Segelschule zur Lagerung von Booten genutzt wird. Im Bereich der
11.07.2018
32
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Lagerflächen sind mehrere Steinhaufen verblieben. In den Randbereichen
schließen sich Ruderalfluren und Gebüsche unter-schiedlichen Alters an.
Südlich der Betriebshoffläche befindet sich ein Gehölzbestand mit überwiegend
einheimischen Arten und eine Hochstaudenflur mit Gebüschen und
Einzelbäumen. Das Arteninventar aus Rotem Straußgras, Wiesen-Schafgarbe,
Echtem Johanniskraut, Gemeinem Ferkelkraut weist auf mesophile bis magere
Standortbedingungen hin. Nördlich des Plangebietes schließen sich
Wiesenflächen mit Kleingehölzen an. Entlang der übrigen Grenzen stocken
überwiegend junge Gehölze. Ältere Gehölzbestände sind entlang der Ostgrenze
(einzelne Exemplare einer ehemals aus Pyramiden-Pappeln bestehenden
Baumreihe) und abschnittsweise an der Westgrenze (v. a. Weiden) vorhanden.
Westlich an das Plangebiet grenzen Abgrabungsgewässer, von denen das
nördliche als Freibad und das südliche als Angelgewässer genutzt werden. Die
weitere Umgebung wird von Siedlungsteilen, Kleingärten, Parkanlagen und
landwirtschaftlich genutzten Flächen eingenommen.
Biotoptypen im Bestand (Landschaftspflegerischer Begleitplan Hamann & Schulte)
Der Bebauungsplan liegt vollständig im Geltungsbereich des Landschafts-plans
der Stadt Krefeld mit den Entwicklungszielen „Ausbau der Landschaft für die
Erholung“ und „Ausstattung der Landschaft zur Verbesserung des Klimas“. Das
Plangebiet ist Bestandteil eines großzügig geplanten Landschaftsparks, der
vornehmlich der extensiven Naherholung vorbehalten bleiben soll.
Ausbaumaßnahmen sind auf die Erfordernisse einer ausreichenden Ventilation
11.07.2018
33
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
abzustimmen (z. B. hochstämmige Einzelbäume statt geschlossener
Strauchkulissen, keine Querriegel durch Bepflanzung oder Bauwerke). Die für
das Baugebiet zukünftig widersprechenden Dar-stellungen und Festsetzungen
des Landschaftsplans treten gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW mit
dem In-Kraft-Treten des Bebauungs-plans Nr. 783 außer Kraft.
Das Landschaftsschutzgebiet „südlich und westlich Fischeln“ [LSG-4605-008]
grenzt im Westen und Süden an das Plangebiet. Die Ausweisung dient der
Erhaltung der Landschaft als Erholungsraum und der Sicherung als
Frischluftdurchzugsraum zur Verbesserung des Stadtklimas.
A
usschnitt LP Stadt Krefeld – Entwicklungs- und Festsetzungskarte
Schutzwürdige Biotope des Biotopkatasters NRW sind für das Plangebiet nicht
registriert, jedoch im Umfeld zahlreich erfasst: Freibad „Neptun“ [BK-46050008], Betriebshof „Mühlenfeld“ [BK-4605-0009], Abgrabungsge-wässer am
Buscherhof [BK-4605-0010], Biotopkomplex südlich der Kim-plerstraße [BK4605-0012]. Das Biotop südlich der Kimplerstraße weist ein Brutvorkommen des
landesweit gefährdeten Eisvogels auf. Die Abgrabungs-gewässer mit
gehölzbestandenen Böschungen und dem westlich an-schließenden Buscherhof
mit Grünland und Obstgehölzen haben für zahl-reiche Vogelarten und teilweise
11.07.2018
34
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
gefährdete Libellenarten eine Bedeutung. Beide Gewässer werden als
Hauptreproduktionsort für Grünfrösche im Krefelder Süden eingestuft.
Die schutzwürdigen Biotope erhöhen die Strukturvielfalt in der ansonsten
intensiv landwirtschaftlich genutzten bzw. bebauten Landschaft und haben eine
Funktion als Trittsteinbiotop. Im Rahmen des lokalen Biotopverbundes sind die
schutzwürdigen Biotope als vernetzendes Element zur Entwicklung einer
strukturreichen Agrarlandschaft anzusehen. Für den landesweiten
Biotopverbund sind diese jedoch nicht vorgesehen.
S
chutzwürdige Biotope des Biotopkatasters NRW (www.uvo.nrw.de)
Vorkommen planungsrelevanter Pflanzenarten sind für das Plangebiet nicht
bekannt und wurden auch im Rahmen der Geländebegehungen nicht
festgestellt. Aus dem Bereich der Fauna wurden zwei Fledermausarten
(Wasserfledermaus, Zwergfledermaus, alle Arten planungsrelevant), eine nicht
planungsrelevante, Säugetierart der Vorwarnliste (Wildkaninchen), 32
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Vogelarten (darunter vier planungsrelevante [Kormoran, Mäusebussard,
Teichrohrsänger, Turmfalke] sowie zwei weitere regional gefährdete bzw.
Vorwarnliste-Arten [Gimpel, Klappergrasmücke]) und eine nicht planungsrelevante Amphibienart (Teichfrosch) nachgewiesen. Weitere Einzelheiten sind
dem Kapitel 7.11 zu entnehmen.
Vorbelastungen
Vorbelastungen ergeben sich infolge der anthropogenen Überformung des
Plangebietes durch den aufgelassenen Betriebshof mit versiegelten Lagerflächen und aufstehenden Gebäuden. Damit verbunden ist ein Verlust von
Lebensräumen bzw. die Verschlechterung der Standorteignung für bestimmte
Arten/Pflanzengesellschaften. Durch die Lage zwischen einem Angelgewässer
und einem größeren Tennisverein wirken Freizeitgeräusche auf das Plangebiet.
Gleichzeitig ist das Plangebiet durch seine Einzäunung von anderen
Störeinflüssen (Bewegungsunruhe) abgeschottet.
Bedeutung und Empfindlichkeit
Das Plangebiet zeigt neben stark überformten Bereichen auch Flächen mit
mittlerer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Ruderal-/Hochstaudenflure, Grünlandbrache, Gehölzbestand). Hochwertig sind die
Gehölzbestände mit einheimischen Gehölzen. Im Gebiet befinden sich einige
ältere Bäume im Uferbereich des nördlichen Teils sowie im zentralen Bereich,
die aufgrund ihres Alters nicht ersetzbar und damit schutzwürdig sind. Die
Nutzungsaufgabe des Geländes mit fortschreitender Sukzession wirkt sich
positiv auf den Hemerobiegrad und die Biodiversität aus. Das Plangebiet
fungiert zudem als Pufferzone zum angrenzenden Abgrabungs-gewässer. Es ist
in zahlreiche schutzwürdige Biotopflächen eingebunden und kann in
Verbindung mit angrenzenden Habitatstrukturen die Funktion eines
Trittsteinbiotops übernehmen. Bedeutung kann das Plangebiet insbesondere
erlangen, wenn es als essentielles Teilhabitat bzw. Habitat-element genutzt
wird und es durch Lebensraumverkleinerung zum Unter-schreiten des
Minimumareals von Individuen/Populationen kommt. Auf-grund der
Kleinflächigkeit des Plangebietes sowie ausreichender Aus-weichquartiere in
der unmittelbaren Umgebung, ist die Beeinträchtigungs-empfindlichkeit jedoch
als lediglich gering bis mittel einzustufen. Von den planungsrelevanten Arten
nutzen viele das Plangebiet zudem nur als Nahrungsgast oder Übersommerer.
Essenzielle Habitatstrukturen sind von daher nicht zu erwarten. Mögliche
Auswirkungen auf das Arteninventar finden sich auch im Kapitel „Ergebnis der
artenschutzrechtlichen Prüfung“.
Die Böschung des Angelgewässers grenzt unmittelbar an das Plangebiet. Der
Übergangsbereich von aquatischen zu terrestrischen Lebensräumen ist in der
Regel sehr artenreich und schutzwürdig. Der ab der Böschungsober-kante nach
§ 38 WHG zu beachtende 5 m breite Gewässerrandstreifen dient der Erhaltung
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirischer Gewässer. So ist
etwa das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern im
Gewässerrandstreifen verboten.
5.3
Schutzgut Boden
Derzeitiger Umweltzustand
Das Plangebiet liegt auf der Mittelterrasse. Hier sind im anthropogen
unbeeinflussten Zustand die pleistozänen Terrassenablagerungen an der
Oberfläche von einem ca. 2,0 m mächtigen Lösslehm bedeckt. Aus den tonigschluffigen Lösssedimenten haben sich verbreitet Parabraunerden entwickelt.
Die Bodenkarte des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW 2015) weist für das
Plangebiet Parabraunerde zum Teil Gley-Parabraunerde aus. Die Böden werden
durch den Geologischen Dienst NRW aufgrund ihrer Regelungs- und
Pufferfunktion sowie ihrer natürlichen Ertragsfähigkeit als besonders
schutzwürdig eingestuft. Mit Bodenwertzahlen zwischen 60 und 75 und einer
sehr hohen nutzbaren Feldkapazität bieten die Böden gute Ertragsbedingungen
für die Landwirtschaft. Die Böden zeigen einen gerin-gen Grundwassereinfluss.
Hinweise auf Stauwasser- bzw. Grundwasserein-fluss wurden in einer Tiefe
zwischen 3,9 m und 5,0 m festgestellt. Den Lösslehm unterlagern Mittel- und
Grobsande mit fein- bis grobkiesigen Einschaltungen. Für das Plangebiet ist
jedoch von starken Abweichungen der natürlichen Bodenverhältnisse
auszugehen.
Vorbelastungen
Das Plangebiet ist auf dem Gelände einer ehemaligen Kiesabbaustelle
entstanden. Dadurch wurden standortfremde Böden eingebracht. Zusätz-lich
wurden Teilflächen durch Lagerflächen und Gebäude des aufgegeben
Betriebshofes überbaut und versiegelt. Hierdurch ist für weite Teile des
Plangebietes von einem Totalverlust bzw. einer deutlichen Beeinträchti-gung
der natürlichen Bodenfunktionen (Lebensraum-, Regler-, Speicher-, Filter-,
Puffer- und Archivfunktion) und eine dauerhaften Unterbindung der
Bodenbildungsprozesse auszugehen. Nach der Stadtbodenkartierung findet sich
im Plangebiet eine anthropogen geprägte Bodenbildung aus überwiegend
technogenen Substraten mit einer Mächtigkeit von mehr als 50 cm. Der
nördliche Teil des Bebauungsplangebietes ist als Altstandort (Key-Nr. 569 –
ehem. Kalksandsteinwerk) und der südliche als Altablagerung (Key-Nr. 2737 –
aufgefülltes Gelände) im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Krefeld
verzeichnet.
Im Rahmen einer Boden- und Bodenluftuntersuchung wurden im Herbst/
Winter 2015/2016 durch das Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner GmbH 6
Rammkernsondierungen, 6 Bodenluftproben, 7 Oberflächenmischproben und
3 repräsentative Oberflächenmischproben aus dem Bereich der Tennisplätze
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
untersucht. Die Gefährdungsabschätzung ging damit über den eigentlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 783 hinaus, da die Tennisplätze der
unmittelbar angrenzenden Altanlage auf die Problematik „Kieselrot“ untersucht
werden sollten.
Die Untersuchungen wurden unter flächen- und nutzungsbezogenen Kriterien
durchgeführt. Entsprechend den Befunden der Rammkernsondierungen sind im
Untersuchungsgebiet flächendeckend Auffüllungen vorhanden. Die größtenteils
geringen Auffüllungsmächtigkeiten variieren zwischen 0,6 m und 4,2 m. Die
Auffüllungen bestehen aus sandig kiesigem Bodenaushub sowie nachgeordnet
Bauschutt, Schlacken und Aschen-material. Die Bodenproben aus den
Rammkernsondierungen zeigten mehrheitlich unbedenkliche Gehalte, die
hinsichtlich des Gefährdungspfades Boden-Mensch ausnahmslos unterhalb der
relevanten Prüfwerte der BBodSchV liegen. Darüber hinaus liegen die
festgestellten Gehalte mehrheitlich im Bereich der Prüfwerte der LAWA
wonach auch für das Schutzgut Grundwasser ebenfalls keine Gefährdung
erkennbar ist. Lediglich in einer Probe (RKS 1, 0,0 – 4,2 m) wurden
geringfügigen Überschreitungen der Prüfwerte der LAWA (1994) für den PAKSummengehalt mit 56 mg/kg und 3,5 mg/kg für den Einzelparameter
Naphthalin festgestellt. Die in der oben genannten Probe festgestellten
Summengehalte an PAK und der Gehalt an Benzo(a)pyren als Einzelstoff wirken
sich im Hinblick auf eine Entsorgung möglicher anfallender Aushubmassen aus
dem Bereich der Auffüllungs-böden der RKS 1 aus. Ausweislich der
Untersuchungsergebnisse sind die bei Erdarbeiten anfallenden Aushubmassen
aus dem Auffüllungsbereich der RKS 1 einer Entsorgung auf einer Deponie der
Klasse DK zuzuführen. Organoleptische Auffälligkeiten als Hinweise auf
problematische Auffül-lungsinhaltsstoffe und/oder Schadstoffverlagerungen
aus
der
bisherigen
Nutzung
wurden
nicht
festgestellt.
Die
Bodenluftuntersuchungen auf die Hauptkomponenten Sauerstoff, Stickstoff,
Kohlenmonoxid und Kohlen-dioxid zeigten ausnahmslos unauffällige Werte.
Lediglich punktuell redu-zierte Sauerstoffgehalte weisen lokal auf einen
aeroben Restabbau organischer Beimengungen innerhalb der Auffüllungen hin.
Die Befunde zeigen keine Hinweise auf eine umweltrelevante Gasbildung im
Bereich
des
Untersuchungsgebietes.
Die
Untersuchung
der
7
Oberflächenmisch-proben zeigte für die Schwermetalle einschl. Arsen sowie die
Einzel-parameter Bennzo(a)pyren und Cyanide(ges.), dass die relevanten
Prüfwerte der BBodSchV für Wohngebiete ausnahmslos eingehalten werden
und somit für den Gefährdungspfad Boden-Mensch bei einer weiteren Nutzung
als Park- und Freizeitfläche keine Restriktionen vorliegen. Es wurden weder
Pentachlorphenol (PCP) noch Polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie Chlorpestizide in den Oberflächenmischproben nachgewiesen. Ausweislich der
Laborbefunde sind auch die Tragschichten der Tennisplätze nicht durch
dioxinhaltige Kupferschlacke („Kieselrot“) kontaminiert und somit für den
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Wirkungspfad Boden-Mensch gemäß BBodSchV unproblematisch. Die
Aushubmassen aus dem Auffüllungsbereich der Tennisplätze sind entweder als
Z 2-Material zu verwerten oder einer Deponie der Klasse DK 0 zur Beseitigung
zuzuführen.
Somit kann zusammenfassend festgestellt werden, dass die durchgeführten
Bodenluft- und Bodenuntersuchungen mehrheitlich unauffällige Befunde
zeigten, aus denen keine Schutzgutgefährdung abgeleitet werden kann. Gegen
eine weitere Nutzung als Park- und Freizeitanlage besteht aus gutachterlicher
Sicht keine Bedenken. Lokal festgestellte leicht erhöhte PAK- und
Schwermetallgehalte sind jedoch entsorgungstechnisch bei Erdarbeiten zu
beachten und einer Entsorgung auf einer Deponie der Klasse DK 1 zuzuführen.
Bedeutung und Empfindlichkeit
Für die versiegelten Flächen ist aufgrund des bereits eingetretenen Verlustes
sämtlicher natürlicher Bodenfunktionen, keine Schutzwürdigkeit festzustellen.
Es ist von einer irreversiblen Schädigung auszugehen. Auch für die bislang
unversiegelten Flächen ist eine deutliche Schutzminderung festzustellen. Durch
Einbau fremder Böden, Umlagerung und Verdichtung wurde der Boden massiv
überprägt. Alleine die Bewegung des Bodens zerstört bereits das innere
Bodengefüge. Der Porenraum wird verdichtet und das Bodengefüge zerstört.
Lebensnotwendige Zirkulationen im Stoffhaushalt werden unterbunden.
Sauerstoff gelangt von der Oberfläche nicht mehr zu den Bodenlebewesen und
in den Wurzelbereich. Es infiltriert weniger Wasser in den Boden. Während an
der Oberfläche die Gefahr für eine beschleunigte Abflussbildung und
Wassererosion steigt, werden das Bodenleben, die Bodenfruchtbarkeit und die
natürlichen Bodenfunktionen im Wasser- und Stoffkreislauf nachhaltig gestört.
Um funktionsfähige Porenstrukturen bis in tiefere Schichten neu auszubilden,
benötigt der Boden lange Zeiträume.
5.4
Schutzgut Wasser
Derzeitiger Umweltzustand
Das Plangebiet gehört zum Grundwasserkörper 27_09 „Niederung des Rheins“
bzw. zum hydrogeologischen Teilraum 02303 „Terrassenebenen des Rheins und
der Maas“ (GD NRW 2015). Die Ältere Niederterrasse und die Untere
Mittelterrasse bilden im Plangebiet den oberen freien Grundwasserleiter.
Mittelpleistozäne bis holozäne Flussablagerungen bilden einen überwiegend
gut durchlässigen, im Mittel ca. 15 bis 20 m mächtigen Porengrundwasserleiter.
Die übergeordnete Grundwasserfließrichtung ist in Richtung des Vorfluters
(Rhein)
nach
Nordnordosten
ausgerichtet.
Ausweislich
der
Grundwasserhöhengleichenkarten liegt im Bereich des Untersuchungsgebietes
eine
nach
Westnordwest
bis
nordwestlich
ausgerichtete
Grundwasserfließrichtung vor. Diese ist auf lokale Grundwasser-
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39
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
entnahmestellen im Umfeld des Untersuchungsgebietes zurückzuführen,
wodurch die generelle Grundwasserfließrichtung überprägt wurde. Gemäß der
Datenabfrage beim Elektronischen Wasser Informationssystem ELWAS kann für
das Plangebiet von einem mittleren Grundwasserstand um 34,5 m NHN
ausgegangen werden. Bei einer mittleren Geländehöhe von 39,7 m NHN liegt
somit ein Grundwasserflurabstand von ca. 5 m vor. Das Plangebiet liegt weder
innerhalb einer festgesetzten noch einer geplanten Wasser-schutzzone. Die
geplante WSZ IIIb der WGA Krefeld V (In der Elt) liegt ca. 1,2 km östlich des
Plangebietes
Fließgewässer sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bzw. seiner
näheren Umgebung nicht vorhanden. Eine räumliche Betroffenheit als
hochwassergefährdeter Bereich kann ausgeschlossen werden. Überschwemmungsgebiete bzw. Hochwasser-Risikogebiete werden durch das
Plangebiet nicht tangiert. Im Westen grenzen mit zwei Abgrabungsseen
künstlich angelegte Stillgewässer an das Plangebiet. Für diese gilt gem. § 38
WHG und § 90a LWG ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen. Der
Gewässerrandstreifen bemisst sich ab der Böschungsoberkante.
Vorbelastungen
Der mengenmäßige Zustand des Grundwassers wird im Plangebiet gemäß der
EG-Wasserrahmenrichtlinie als gut, der chemische Zustand hingegen als
schlecht bewertet. Ursächlich sind die hohen Nitratkonzentrationen durch die
intensive Landwirtschaft (Grundwasser-Eutrophierung). Diese Einstufung gilt
flächendeckend für alle Grundwasserkörper im Stadtgebiet und ist von daher zu
relativieren.
Durch Überbauung und Versiegelung haben Teilflächen im Plangebiet ihr
Infiltrations- und Retentionsvermögen für Niederschlagswässer verloren. Soweit
diese nicht an Entwässerungsanlagen angeschlossen sind, kann das
Regenwasser jedoch seitlich der belebten Bodenzone zufließen.
Bedeutung und Empfindlichkeit
Anlagebedingt ist für die versiegelten Plangebietsflächen ein vollständiger
Bedeutungsverlust für ausgleichende Funktionen (Abflussverzögerung,
Wasserspeicherung, Grundwasserneubildung) im Wasserhaushalt festzustellen.
Bedeutung können diese Flächen allenfalls im Rahmen eines Rückbaus
gewinnen, wenn durch Abtragen von Bodenüberformungen und Meliorationen
eine Rückführung des Bodenwasserhaushaltes auf die natürlichen
Standortbedingungen möglich ist.
Für die übrigen bislang unversiegelten Flächen besteht grundsätzlich eine hohe
Empfindlichkeit gegenüber Bodenversiegelungen und Schadstoffeinträgen. Die
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
natürlich anstehenden Gley-Parabraunerden sind aufgrund der günstigen
Korngrößenverteilung der Lösssedimente durch einen ausgeglichenen Wasserund Stoffhaushalt gekennzeichnet. Da das Gelände jedoch durch Bodenab-/auftrag massiv verändert wurde, ist nicht mehr von den gewachsenen
Bodenprofilen auszugehen. Durch Einbau von fremden Bodenmaterial und
Verdichtung sind umfassende Gefügeschäden der Böden zu erwarten. Die
Gefügeschäden umfassen sowohl den Verlust an Porenvolumen, insbesondere
reduzieren sie den Anteil grober Poren für den schnellen Wassertransport im
Boden, als auch die Beeinträchtigung der Porendurchgängigkeit bzw.
Porenkontinuität. Im Unterboden ist eine Gefügeregeneration nur begrenzt
möglich, weil dort gefügebildende Prozesse auf Grund geringerer
bodenbiologischer
Aktivitäten
und
geringerer
Quellungsund
Schrumpfungsvorgänge im Vergleich zum Oberboden nur eingeschränkt
stattfinden.
5.5
Schutzgut Klima / Luft
Derzeitiger Umweltzustand
Die synthetische Klimafunktionskarte der Stadt Krefeld weist das Plange-biet als
Grünanlagen-Klimatop aus. Je nach Flächengröße sowie Dichte und Höhe der
Vegetation hebt sich das Grünanlagen-Klimatop durch niedrigere
Lufttemperaturen von der Umgebung ab. Die human-biometeorologischen
Verhältnisse fallen meist günstig aus. Fernwirkungen auf die bebaute Umgebung stellen sich in Abhängigkeit von Flächengröße und Randstrukturen ein.
Speziell im Fall von Flächen geringer aerodynamischer Rauigkeit, d. h. mit
großflächig nur niedrig wachsender Vegetation oder mit Wasserflä-chen, ist die
Belüftungssituation günstig. Die angrenzenden Abgrabungs-seen bilden
kleinflächig ein Gewässer-Klimatop. Die Abgrabungsseen haben eine thermisch
ausgleichende Wirkung, wobei sich der klimatische Einfluss zumeist auf die
Wasserfläche selbst und auf die angrenzenden Uferbereiche beschränkt. Daraus
resultiert ein überwiegend ausge-glichenes Klima mit geringen tageszeitlichen
Amplituden der Lufttem-peraturen und erhöhter relativer Luftfeuchtigkeit.
Wegen der sehr geringen aerodynamischen Rauigkeit ist das Klimatop als
Luftleitbahn geeignet. In Abhängigkeit von ihrer Größe stellen Gewässer
überdies eine Senke für atmosphärische Spurenstoffe dar und tragen damit zur
Verbesserung der Luftqualität bei.
Dem Plangebiet wird eine Ventilationsfunktion zugeschrieben, das rauig-keitsund querschnittsbedingt zur Belüftung urbaner Bereiche geeignet ist. Die
Planungshinweiskarte zur städtischen Klimaanalyse empfiehlt, die bestehende
Austauschfunktion durch Freihaltung und Verbreiterung von Luftleitbahnen zu
erhalten und zu fördern (mit möglichst breitem Quer-schnitt und geringer
Rauigkeit).
11.07.2018
41
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Vorbelastungen
Für das Grünanlagen-Klimatop sind im Plangebiet gewisse Abweichungen
festzustellen. Mit den Betriebshofflächen sind Teile des Plangebietes ver-siegelt.
Auf diesen Flächen findet keine Kaltluftproduktion statt; vielmehr neigen die
Oberflächen zur Überwärmung. Auch die angrenzende Tennis-anlage, ebenfalls
als Grünanlagen-Klimatop ausgewiesen, hat mit groß-flächigen Tennenbelägen
weitgehend klimaaktive Flächen verloren. Eine weitere Einschränkung für das
Grünanlagen-Klimatop bildet die teilweise dichte Vegetation im Plangebiet. In
Verbindung mit der Rahmeneingrünung der angrenzenden Tennisanlage und
den Ufergehölzen bilden diese ein Strömungshindernis für den Luftaustausch.
Luftqualitätsmodell Krefeld
Zur Einschätzung der Vorbelastungssituation der Luftqualität im Plangebiet
wurden die Ergebnisse des Luftqualitätsmodells der Stadt Krefeld
(Grobscreening, Feinscreening) nach der 39. BImSchV ausgewertet. In diesem
Gutachten sind für die Stadt Krefeld die Luftschadstoffimmissionen für das
Bezugsjahr 2010 unter Berücksichtigung der Emittenten Kfz-Verkehr, Industrie
und Hausbrand flächendeckend für die Luftschadstoff-komponenten
Stickstoffdioxid (NO2), Stickoxide (NOx), Partikel (Feinstaub, PM10) und Benzol
prognostiziert worden. Dabei wurden die Immissionsver-hältnisse unter
Berücksichtigung der meteorologischen Verhältnisse, der abgeschätzten
Hintergrundbelastung sowie der lokalen Zusatzbelastung ermittelt. Die lokale
Zusatzbelastung setzt sich aus verkehrsbedingten Emissionen sowie der
Emissionsdaten von Industrie, Hausbrand und Kleinfeuerungsanlagen
zusammen. Die auf diese Weise prognostizierten Luftschadstoffbelastungen
wurden jeweils für die einzelnen Luftschadstoffkomponenten anhand der
Grenzwerte der 39. BImSchV beurteilt. Aufgrund der räumlichen Distanz zu den
emittierenden Betrieben im Osten, sind industriebedingte Zusatzbelastung im
Plangebiet nicht mehr nach-weisbar. Lediglich durch die Straße Mühlenfeld
werden
erhöhte
Luftschad-stoffkonzentrationen
gegenüber
der
Hintergrundbelastung prognostiziert, die jedoch nicht bis zum Plangebiet
wirken. Die verkehrsbedingten Zusatz-belastungen unterschreiten die
Grenzwerte deutlich.
Luftreinhalteplan Krefeld
Das Plangebiet ist im Luftreinhalteplan Krefeld nicht als hotspot (Belastungsschwerpunkt) erfasst. Genauso wenig gelten die einschränkenden
Regelungen der Umweltzone aufgrund hoher Luftschadstoffe.
Bedeutung und Empfindlichkeit
Das Plangebiet ist Bestandteil des in West-Ost-Richtung verlaufenden Freiraumkeils mit dem Stadtpark Fischeln, der den Stadtteil Stahldorf von Fischeln
trennt und eine Ventilationsfunktion übernimmt. Weitgehend unversiegelte
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Flächen wirken hier als Bereiche ohne städtische Überwär-mung und wegen
ihrer Emissionsarmut ausgleichend auf das Stadtklima. Wegen der geringen
Flächengröße und umgebender Randstrukturen hat das Plangebiet jedoch keine
nennenswerte Fernwirkung auf die um-liegende Bebauung. Es fehlen geeignete
Luftleitbahnen über die Kaltluft in die wärmeren Siedlungsbereiche geführt
werden kann und dort zur Senkung der Lufttemperatur beitragen. Aufgrund der
z. T. dichten Vegetation ist von einem Übergang zum Wald-Klimatop
auszugehen mit gedämpften Tagesgängen der Lufttemperatur und
Luftfeuchtigkeit und weniger ausge-prägter Kaltluftproduktion.
Das Plangebiet zeigt keine besonderen Auffälligkeiten hinsichtlich einer
Luftschadstoffbelastung. Der im Plangebiet stockenden Vegetation kann
bedingt eine Immissionsschutzfunktion für die Staub- und Luftschadstofffilterung zugesprochen werden.
Nichtsdestotrotz besteht für das Plangebiet eine spezifische Sensitivität
gegenüber einer Zunahme von Luftschadstoffbelastungen sowie der Degradierung von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten durch Bebauung. Im
Zusammenhang prognostizierter Klimaveränderungen ist darüber hinaus eine
Empfindlichkeit gegenüber einer Zunahme der Wärmebelastung sowie von
Starkregenereignissen (Hitze- und Überflutungsvorsorge) durch Um-widmung
klimaaktiver Flächen gegeben.
5.6
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Derzeitiger Umweltzustand
Das Schutzgut Landschaft umfasst im Sinne des UVPG und BauGB das
Landschaftsbild außerhalb zusammenhängend besiedelter städtischer Bereiche.
Aufgrund der Lage und Ausstattung des Plangebietes am Siedlungsrand erübrigt
sich insofern eine differenzierte Bewertung des Landschaftsbildes.
Das Plangebiet ist weder zugänglich noch aus der Ferne einsehbar. Von der
Mühlenstraße ist es durch eine umfassende Einfriedung mit eingebautem
Rolltor abgetrennt, die das ehemalige Betriebshofgelände umfährt. Hieran
schließt sich das Privatgelände des Tennisvereins an. Auch dieses ist von einer
massiven Einfriedung umgeben. Im Westen verwehrt der Abgrabungs-see mit
dichter Uferbepflanzung den Zutritt zum Plangebiet.
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Zufahrtsweg zum ehemaligen Betriebshof am Mühlenfeld
Der nördliche Teil des Plangebietes ist durch das Betriebshofgebäude, Container
und versiegelte Lagerflächen anthropogen-technisch überprägt. Durch die
Betriebsaufgabe wirkt das Gelände verwahrlost und ungepflegt. Natürliche
landschaftsbildprägende Elemente finden sich lediglich in den Randbereichen in
Form einzelner Gehölzstrukturen. Der südliche Teil wird hingegen durch eine
vielfältige Brachflächenvegetation geprägt. Als optisch wirksame Randzonen
präsentieren sich die dichten Ufergehölze an den Abgrabungsseen außerhalb
des Plangebietes. Das Plangebiet ist ins-gesamt in ein kleinteiliges und
vielfältiges Nutzungsmuster eingebunden, das jedoch durch die abgerückte
Insellage von außen nicht wahrnehmbar ist.
Vorbelastungen
Mit dem aufgegebenen Betriebshof sind große Teile des Plangebietes
anthropogen überformt und zeigen einen technischen Charakter. Das Plangebiet ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und auch optisch als
Landschaftsraum nicht erlebbar. Die angrenzende Tennisanlage führt zu einer
Lärmvorbelastung durch Sportlärm. Flächen mit besonderer Bedeu-tung für das
Landschaftsbild stellen die stärker naturbetonten, aber nicht zugänglichen
Gewässer und ihr von Gehölzen geprägtes Umfeld südlich und nördlich der
Kimplerstraße dar.
Bedeutung und Empfindlichkeit
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Das Plangebiet ist bereits durch das Betriebshofgelände verfremdet und besitzt
keine Eignung als Erholungsraum. Zum Plangebiet bestehen keine wichtigen
Sichtbeziehungen oder Sichtachsen. Auch nutzbare Wegever-bindungen fehlen.
Durch die blickdichte Lage ist es gegenüber Verän-derungen der
Oberflächengestalt relativ unempfindlich. Eine Bedeutung entfaltet das
Plangebiet jedoch als Übergangsraum zum angrenzenden Abgrabungssee mit
seinen Ufergehölzen. Dieser Bereich ist empfindlich gegenüber der Schaffung
neuer landschaftsuntypischer Übergänge.
5.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Derzeitiger Umweltzustand
Innerhalb des Plangebietes sowie im engeren Umfeld sind keine
schützenswerten Bau- und Bodendenkmale oder bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche (KLB, Landschaftsverband Rheinland) vorhanden bzw. bekannt.
Rund 200 m westlich des Plangebietes liegt der Buscherhof, dem
kulturhistorische Bedeutung zugesprochen wird. Als sonstige Sachgüter zählen
zunächst alle Güter von materieller Bedeutung. Allerdings kommt im Rahmen
der Bewertung kulturhistorischen und soziokulturellen Aspek-ten eine
entscheidende Bedeutung zu, so dass das aufgegebene Betriebs-hofgelände
nicht unter dem Begriff sonstige Sachgüter subsumiert wird.
Vorbelastungen
Aufgrund des Fehlens von Baudenkmälern im Plangebiet können keine Angaben
zu Vorbelastungen getroffen werden. Für Bodendenkmäler ist infolge eines
aufgefüllten Geländes und baubedingter Bodenbewegungen von gestörten und
umgelagerten Bodenverhältnissen auszugehen.
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Bedeutung und Empfindlichkeit
Für das Plangebiet sind keine Bau- oder Bodendenkmäler erfasst. Es ist von
einer geringen Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzgutes auszugehen. Da
bisher noch keine systematische Erhebung zur Ermittlung des archäologischen
Potentials durchgeführt wurde, ist die Entdeckung von Bodendenkmälern bei
der Durchführung von späteren Erdeingriffen nicht gänzlich auszuschließen.
Der Buscherhof prägt als alte Hofanlage die Kulturlandschaft. Er steht zwar nicht
unter Denkmalschutz, eine gewisse Nähe zum förmlichen Denkmal-schutz ist
jedoch vorhanden. Insofern gilt auch für dieses Kulturgut, dass Eigenart und
Typik sowie strukturelle und funktionale Raumbezüge nicht beeinträchtigt
werden sollen. Die Wahrnehmbarkeit der Hofanlage ist jedoch durch die
Entfernung zum Plangebiet und abschirmenden Uferbe-wuchs um den
Abgrabungssee beeinträchtigt. Hinzutretende Neubauten (Reithalle) haben in
der Vergangenheit die Ablesbarkeit der Hofanlage zu-sätzlich verfälscht.
6.
Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Bei der Status-quo-Prognose/Nullvariantenprüfung sind die umweltbe-zogenen
Auswirkungen bei Unterbleiben der Planung abzuschätzen.
Werden bereits bebaute bzw. beplante Flächen überplant, sind grundsätz-lich
die Folgen zu berücksichtigen, die sich bei Ausnutzung der Baurechte ergeben
können. Das Plangebiet liegt nahezu vollständig im bauplanungs-rechtlichen
Außenbereich gem. § 35 BauGB. Lediglich eine kleine Rest-fläche im Süden wird
durch den rechtskräftigen aber rechtsunsicheren Bebauungsplan Nr. 287 als
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage überplant. Eine
bauliche Inanspruchnahme des Geländes ist mit dem bestehenden
Planungsrecht nicht vereinbar. Die Versiegelung und Überbauung des
Betriebsgeländes würde jedoch fortbestehen. Für eine Entsiegelung besteht
seitens des Vornutzers kurz-/mittelfristig keine Veranlassung. Teile der
Lagerhallen würden vermutlich weiter zum Unterstellen von Booten genutzt
werden. Es ist anzunehmen, dass sich die natürliche Sukzession auf den
Brachflächen fortsetzt und als Klimaxstadium die potentiell natürliche
Vegetation erreicht. Damit würden sich die natürlichen Landschaftsfunktionen
in Teilbereichen sukzessive wieder einstellen. Das Grünanlagen-Klimatop würde
sich schrittweise zum Wald-Klimatop entwickeln. Die anthropogene
Überprägung des Plangebietes wird jedoch über einen langen Zeitraum den
Natürlichkeitsgrad
bei
der
naturhaushaltlichen
Funktionserfüllung
beeinträchtigen. Ebenso werden die Immissionen auf das Plan-gebiet durch
Verkehrs- und Sportlärm sowie Luftschadstoffe fortwirken, wobei das
Plangebiet bei unveränderter Nutzung auch zukünftig keine Bedeutung als
Erholungsraum haben wird.
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
7.
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung unter Berücksichtigung
umweltrelevanter Maßnahmen
7.1
Schutzgut Mensch / Bevölkerung / Gesundheit
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Die geplante Baumaßnahme stellt eine Neugestaltung des gesamten Bereichs
dar. Das Gebiet ist jedoch weder im Ist-Zustand noch zukünftig zugänglich oder
einsehbar. Es wird auch durch die Planung keine Naherholungsverbesserung
erfahren. Lediglich für die Vereinsmitglieder der Tennisanlage ist eine
Attraktivitätssteigerung festzustellen. Die Wiedernutzbarmachung einer
zukünftigen Brachfläche ist für das Straßen-/ Ortsbild grundsätzlich positiv zu
werten, führt sie doch dazu, dass ein verwahrloster Zustand beseitigt wird und
nicht weiter negativ ausstrahlen kann. Auch wenn das Plangebiet deutlich
abgesetzt von der Straße Mühlenfeld liegt, dürfte doch der Eingangsbereich
zum Plangebiet gestalterisch aufgewertet werden. Nördlich des
Eingangsbereiches ist zudem die Fortführung einer zentralen Wegeachse für
den Stadtpark Fischeln vorgesehen.
Die Prognose der voraussichtlich zu erwartenden gesundheitlichen Belastungen beschränkt sich auf die Folgen des Sportlärms einschließlich
planbedingter Zuwächse beim Verkehrslärm. Die Luftschadstoffbelastung ist
Bestandteil des Kapitels 7.5.
Sportlärm:
Die Erweiterung der Tennisanlage ist nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) zu beurteilen. Die 18. BImSchV sieht Immissionsrichtwerte für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen vor, bei deren
Einhaltung/Unterschreitung ein angemessener Schutz vor Lärm zu erwarten ist.
Für das Plangebiet gelten als nächstgelegene schutzbedürftige Immissionsorte
das freistehende Wohnhaus an der Straße Mühlenfeld 139, dem als
Wohnnutzung im Außenbereich der Schutzanspruch eines Mischgebietes
zugesprochen wird sowie die Geschosswohnungen an der Kimplerstraße 7, 7a
und 21, die im rechtskräftigen aber rechtsunsicheren Bebauungsplan Nr. 287 als
reines Wohngebiet festgesetzt sind.
Zusätzlich zu den Lärmimmissionen, die tagsüber oder nachts auftreten,
unterscheidet die 18. BImSchV noch, ob die Immissionen innerhalb von
Ruhezeiten entstehen. Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von 6.00 bis
8.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr und an Sonntagen von 7.00 bis 9.00 Uhr,
13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr. Kurzzeitig auftretende
Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tag um 30 dB(A) und in
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
der Nacht um 20 dB(A) überschreiten. Seltene Ereignisse dürfen die
Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB überschreiten.
Die Nutzungszeiten der geplanten Sportanlage finden tagsüber statt. Es wird
von einer maximalen Nutzung der Anlage in der kritischen Beurteilungszeit
sonntags mittags zwischen 13 und 15 Uhr ausgegangen. Ein Nachtbetrieb findet
nicht statt. Aus akustischer Sicht ist die Ruhezeit Sonntagmittags die kritische
Nutzungszeit. In dieser Zeit liegt die höchste zeitliche Ausnutzung des
Beurteilungszeitraums von 2 Stunden aller Sport-anlagen vor und es gelten die
strengeren Immissionsrichtwerte für die Ruhezeit von 45 dB(A) für reine
Wohngebiete und 55 dB(A) für Mischgebiete. Wenn in der sonn-täglichen
Ruhezeit zwischen 13 und 15 Uhr die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV
eingehalten werden, werden sie auch in den anderen Teilzeiten eingehalten.
Auf den Tennisplätzen ist an Sonntagen als pessimistische Annahme von einer
Vollbelegung von 8.00 bis 21.00 Uhr auszugehen. Zuschauer werden nicht
angenommen. Es gibt 2 Außenplätze für die je Platz zwei Spieler und eine
Ballwand für die ein Spieler angesetzt werden. Für das Volleyballfeld werden die
Emissionswerte entsprechend der Studie zu Trendsportanlagen Teil 2 des
Bayerischen Landesamtes für Umwelt angesetzt. Von den beiden Boulebahnen
sind keine relevanten Geräuschemissionen zu erwarten. Die Stellplatzanlage
liegt zwar außerhalb des Plangebietes, mögliche Zunahmen der Parkfrequenz
durch die neuen Tennisfelder und das Volleyballfeld werden aber der Neuanlage
zugerechnet. Deshalb werden die Parkverkehre mit berücksichtigt. Es wird
angenommen, dass auf jedem der 36 Stellplätze stündlich eine Pkw-Bewegung
stattfindet. Besucher können sich als Zuschauer vor dem Vereinsheim auf der
Terrasse aufhalten. Als pessimistische Annahme wird angenommen, dass sich
während der Spiele immer 40 Personen auf der Terrasse aufhalten. Es wird
angenommen, dass sich permanent 50 % der Personen unterhalten.
Am Gebäude Mühlenfeld sind durch die neuen Sportanlagen und die
Stellplatznutzungen Beurteilungspegel von 48,2 bis 50,1 dB(A) zu erwarten. An
den Gebäuden Kimplerstraße liegen die Beurteilungspegel zwischen 40,9 und
45 dB(A). Damit werden die für die besonderen Ruhezeiten am Sonntagmittag
geltenden Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV eingehalten. Durch kurzzeitige
Geräuschspitzen aus der Sportanlage sind aufgrund des Abstandes keine
Konflikte zu erwarten. Es sind keine aktiven Schallschutzmaßnahmen
erforderlich.
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Schallimmissionsplan (Ruhezeit Sonntagmittags) - Lärmgutachten (afi)
Durch die neuen Tennisplätze erhöht sich die Anzahl der Stellplätze zu den
heute vorhandenen Stellplätzen von ca. 20 auf 36 Stellplätze. Damit erhöht sich
das mögliche Verkehrsaufkommen von heute 20 Pkw/h*14 Stunden (280 PkwFahrten) auf ca. 504 Pkw-Fahrten (36 Pkw/h*14 Stunden). Unter der Annahme,
dass sich die Fahrten auf der Straße Mühlenfeld zu je 50 % Richtung Osten und
Westen verteilen, erhöht sich das Verkehrsaufkommen der Straße Mühlenfeld
um 112 Pkw-Fahrten/Tag. Bei einer heutigen Verkehrsbelastung auf der Straße
Mühlenfeld in Höhe von heute 5.328 Kfz/24h (Straßenverkehrszählung der Stadt
Krefeld 2012) erhöht sich das Verkehrsaufkommen lediglich um ca. 2,3 %. Die
Zunahme des Verkehrslärms liegt rechnerisch unter 0,1 dB und ist akustisch
nicht relevant. Damit ist auch der Anhang 1.1 d) der 18. BImSchV nicht
anzuwenden, wonach Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen zu
berücksichtigen sind, wenn durch die Nutzung der Sportanlage die
Verkehrsgeräusche um mindestens 3 dB(A) erhöht werden.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
Aufgrund der Einhaltung/Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der
18. BImSchV sind keine aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Bei der
Errichtung der neuen Sportanlage und einem evtl. Umbau der Stell-platzanlage
sollte der Stand der Lärmminderungstechnik beachtet werden. Bei der Planung
der Ballwand sollte die Ballwand so ausgerichtet sein, dass sie zwischen dem
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Spieler und der Wohnbebauung Kimplerstraße liegt. Der heutige Belag der
Stellplatzanlage mit einer wassergebundenen Decke sollte durch ein Pflasterung
möglichst mit ebenem Pflaster und einer Fuge < 3 mm ersetzt werden.
Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen
Für das Schutzgut Mensch sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Bei
Einhaltung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV sind die Interes-sen der
Emittenten und Immissionsbetroffenen grundsätzlich sachgerecht ausgeglichen.
Das Plangebiet steht auch bei Realisierung der Planung der Allgemeinheit für
Naherholungszwecke nicht zur Verfügung.
7.2
Schutzgut Pflanzen / Tiere / Biologische Vielfalt
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Die Vegetationsräumung und Überbauung des Plangebietes führt zu direkten
Lebensraumverlusten. Hierdurch kommt es zu Verdrängungs-effekten auf die
Umgebung und zu Artenverschiebungen innerhalb des Plangebiets.
Populationsrelevante Beeinträchtigungen sind jedoch nicht zu erwarten. Im
räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen in der unmittelbaren Umgebung
ausreichend Ausweichflächen zur Verfügung. Durch die Anlage von Grünflächen
werden im Plangebiet neue Habitatflächen geschaffen, die von
störungsunempfindlichen Tierarten besiedelt werden können. Der Erhalt eines
5 m breiten Gewässerrandsteifens wirkt als Puffer zwischen der erweiterten
Tennisanlage
und
dem
als
Sekundärbiotop
einzustufenden
Abgrabungsgewässer.
Im Zuge der Abbrucharbeiten, aber auch während der weiteren Bauphase
werden durch Geräusch-, Erschütterungs- und Lichtemissionen sowie Personenund
Fahrzeugbewegungen
Störeinwirkungen
verursacht,
die
bei
empfindlicheren Arten des Plangebietes und seiner Umgebung Flucht- bzw.
Meidereaktionen auslösen können. Aufgrund des Artenspektrums bzw. der
genutzten Habitate kann eine erhebliche Störung aber ausgeschlossen werden.
Die potentielle Betroffenheit der artenschutzrechtlichen Belange ist aus-führlich
in Kapitel 7.11 dargelegt und wird an dieser Stelle nur kurz mit den
erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen zusammengefasst:
Mit der Realisierung des Bebauungsplanes gehen potenzielle Fledermausquartiere verloren. Die Jagdgebiete werden jedoch nicht nennenswert
beeinträchtigt, da nur kleine Teilflächen der weiträumigen Nahrungsreviere
betroffen sind. Für die nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten
entstehen mit dem Bauvorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen.
Reviere der nicht planungsrelevanten, gefährdeten bzw. Vorwarnliste-Arten
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Klappergrasmücke und Gimpel bleiben im räumlich-funktionalen Zusammenhang funktionsfähig. Außerdem sind Teillebensräume von Wildkaninchen
betroffen, auch diese können auf Umgebungsflächen ausweichen. Durch das
geplante Vorhaben gehen Teile des potenziellen Landhabitats bzw. potenzielle
Winterquartiere für den nachgewiesenen nicht planungs-relevanten
Teichfrosch sowie für weitere potenziell vorkommende Amphibienarten
verloren.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
• Baubeginn (Baufeldräumung) außerhalb bestimmter Zeiten (Ruhe-zeiten der
Tiere) bzw. zu Zeiten höchster Aktivität und geringer Revier-/ Nest-Bindung
• Populationsbezogene Habitatentwicklung
• Festsetzung einer Erhaltungsbindung für die Ufergehölze im 5 m breiten
Gewässerrandstreifen
• Festsetzung einer externen Ausgleichsfläche
Im Rahmen der Vergabe von Leistungen zur Bauvorbereitung bzw. Bauausführung sind zu berücksichtigen:
• Schutz und Abstand von zu erhaltenden Gehölzen gemäß den einschlä-gigen
Regelwerken (DIN 18920, RAS LP4, ZTV-Baumpflege)
Maßnahmen zur Vermeidung individueller Verluste von Fledermäusen
➢ Kontrolle potentieller Baumhöhlenquartiere
Um mögliche direkte Beeinträchtigungen (Individuenverluste) von Fledermäusen durch den Verlust von potenziellen Baumhöhlenquartieren zu
vermeiden, sollte der vom Eingriff betroffene Gehölzbestand vor Beginn der
Baufeldräumung auf Höhlen untersucht werden. Vorgefundene Höhlen müssen
dann auf Besatz kontrolliert werden (mit Endoskop, ggf. Ausflugkontrolle).
Wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass Baumhöhlen unbesiedelt sind, sollten
sie unmittelbar im Anschluss an die Kontrolle gefällt werden oder die Höhlen
sollten verschlossen werden, um eine Belegung vor der Baufeldfreimachung zu
verhindern. Der beste Zeitpunkt für diese Maßnahme liegt in der Regel im
Herbst (Ende August bis Anfang November). In dieser Zeit nutzen die Tiere ihre
Quartiere nicht mehr als Wochenstube und sind ausreichend mobil, um bei
Beunruhigung auf andere Quartiere in der Umgebung auszuweichen. Werden
Quartiere gefun-den, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die
ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen
Zusammen-hang zu erhalten (z. B. Einrichtung von Ersatzquartieren durch
Fledermaus-kästen) und erhebliche Störungen oder Tötungen von Individuen
auszuschließen (z. B. Bauzeitenbeschränkung).
➢ Hinweise zum Gebäuderückbau
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Beim Gebäuderückbau ist zu beachten, dass grundsätzlich der Spätsommer/Herbst (Ende August bis Anfang November) der günstigste Abrisszeit-raum
ist. Eine mögliche Gefährdung von Fledermäusen ist dann deutlich geringer, da
mögliche Wochenstuben bereits aufgelöst wurden, die Tiere sich aber auch
noch nicht in Winterschlaf befinden und auf andere Quartiere in der Umgebung
ausweichen können. Zudem ist das Brutge-schäft bei Vögeln abgeschlossen. Ist
ein Abriss in diesem Zeitraum nicht möglich, wäre die Durchführung der
Arbeiten alternativ im Zeitraum April möglich, da die Winterquartiere dann
verlassen werden und noch keine Wochenstubengesellschaften vorhanden
sind. Wird der Abriss der Außen-hülle des Gebäudes in diesen Zeiträumen
durchgeführt, sind folgende Hinweise zu beachten:
• Die Mitarbeiter der mit den Arbeiten beauftragten Firmen sind auf die
Problematik hinzuweisen und darauf einzuweisen, wie aufgefundene
Fledermäuse zu sichern sind.
• Bereits im Vorfeld ist zu klären, wo gefundene Fledermäuse im Bedarfsfall
gepflegt werden können.
• Die fachgerechte Versorgung möglicherweise aufgefundener Fleder-mäuse
ist sicherzustellen; hierzu muss eine im Fledermausschutz sachkundige
Person während der Abrissarbeiten kurzfristig erreichbar sein.
Ein Rückbau des Gebäudes wäre auch während der Wochenstubenzeit (Anfang
Mai bis Ende Juli) oder während der Balzzeit (Anfang August bis Ende
September) möglich, sofern dann im Rahmen einer erneuten Ausflug-kontrolle
zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass keine Wochen-stuben vorhanden
sind und dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigun-gen durch die Zerstörung
von Balzquartieren kommt. Abbrucharbeiten im Inneren der Gebäude sind von
den zuvor aufgeführten Einschränkungen nicht betroffen.
➢ Ersatzquartiere für den Verlust potentieller Gebäudequartiere
Durch das geplante Vorhaben gehen ein zeitweise genutztes und weitere
potentielle Fledermaus-Gebäudequartiere verloren. Zwar wird davon ausgegangen, dass in der Umgebung in ausreichendem Umfang geeignete
Ausweichquartiere vorhanden sind, doch sind zur weiteren Sicherung der
Funktionserfüllung geeignete Fledermauskästen als Ersatzquartiere inner-halb
des Plangebietes oder in dessen Umfeld anzubieten. Aufgrund der Vielzahl
möglicher Fledermausverstecke an Gebäuden können keine Aus-sagen dazu
getroffen werden, wie viele potenzielle Quartiere tatsächlich von dem
Vorhaben betroffen sein werden. Es wird empfohlen, fünf Ersatz-quartiere
anzubieten. Solche Ersatzquartiere können durch Anbringen geeigneter
Fledermauskästen außen an die Fassade bestehender oder zu errichtender
Gebäude geschaffen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, vorgefertigte,
als Quartier für Gebäudeverstecke beziehende Fledermausarten geeignete
Bauelemente in Fassaden geplanter Gebäude zu integrieren. Durch die Wahl
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
geeigneter Kastentypen sind Verstecke anzubieten, die nicht nur als
Tagesquartier, sondern teilweise auch als Wochenstuben bzw. Winterquartier
geeignet sind. Die Kästen sind an das Vereinsheim innerhalb des Plangebiets
oder in dessen Umgebung zu installieren. Dabei können auch mehrere
Ersatzquartiere an einem Gebäude angebracht werden, sofern jeweils
Abstände von mindestens 5 m zueinander eingehalten werden. Sie sind nach
Möglichkeit in einer Höhe von mindestens 3-4 m anzubringen, so dass sie vom
Boden aus nicht ohne Hilfsmittel erreichbar sind. Es wird darauf hingewiesen,
dass es sich hierbei nicht um eine CEF-Maßnahme handelt, deren
Funktionserfüllung zwingend vor Umsetzung des Vorhabens gewährleistet sein
muss. Die Planung und Anlage von Ersatzquartieren als vorgezogene
Ausgleichsmaß-nahme wäre allerdings dann erforderlich, sollten an einem
betroffenen Gebäude Wochenstuben nachgewiesen werden.
Maßnahmen zur Vermeidung individueller Verluste des Wildkaninchens
Um direkte Beeinträchtigungen des Wildkaninchens zu vermeiden, ist die
Baufeldräumung im Bereich der Brachflächen im Westen des Betriebshofes
außerhalb der Fortpflanzungs- bzw. Aufzuchtzeit, also im Zeitraum von Oktober
bis Januar, durchzuführen.
Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen nicht planungsrelevanter europäischer Vogelarten
Um erhebliche Beeinträchtigungen von Brutvorkommen des Gimpels und der
Klappergrasmücke sowie möglicher Brutvorkommen weiterer, nicht
planungsrelevanter Vogelarten durch baubedingte Störungen bzw. Vernichtung
von Brutstätten auszuschließen, ist die Entfernung und ein Rückschnitt von
Gehölzbeständen sowie der Rückbau des Gebäudebestandes außerhalb der
Brut- und Aufzuchtzeit der Vögel, also im Zeitraum von September bis Februar,
durchzuführen. Die Baufeldräumung kann auch während der Brutzeit erfolgen,
sofern zuvor durch eine ökologische Baubegleitung nachgewiesen wird, dass
Beeinträchtigungen nicht ein-treten können (keine Brutansiedlung und nicht
flügge Jungvögel innerhalb des betroffenen Gehölzbestandes bzw. am
Gebäude).
Maßnahmen zur Vermeidung individueller Verluste von Amphibien
Um individuelle Verluste von Amphibien durch Eingriffe in potentielle
Winterquartiere zu vermeiden, sind Eingriffe in den Boden außerhalb der
Winterruhephase, also im Zeitraum von April bis Oktober, durchzuführen.
Um Ersatz für den Verlust potentieller Versteckplätze bzw. Winterquartiere
anzubieten, sind innerhalb des Plangebietes oder auf nördlich angrenzen-den
Flächen – in räumlicher Nähe zu den Abgrabungsgewässern – entsprechende
Strukturen zu schaffen. Es bietet sich beispielsweise die Anlage von Steinhaufen
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
an. Die Steinschüttung sollte eine Tiefgründigkeit von mindestens 50 cm
besitzen, damit garantiert wird, dass frostfreie Bereiche als Winterversteck
genutzt werden können.
Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen
Für Flora und Fauna ist die Umsetzung des Bebauungsplanes bedingt erheblich.
Die Lebensraumverluste sind jedoch im Plangebiet oder im räumlichfunktionalen Zusammenhang in der näheren Umgebung kompensierbar.
Besonders hochwertige Biotopstrukturen werden erhalten, so dass die
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen mit überschaubaren Entwicklungszeiten
und geringen Wiederherstellungsrisiken planbar sind. Durch die Anlage von
strukturarmen Grünflächen werden eingeschränkt neue Lebensraumstrukturen
geschaffen. Direkte Beeinträchtigungen der Fauna können durch
Kontrollmaßnahmen, zeitliche Einschränkungen für die Fällung von Bäumen
bzw. den Gebäudeabriss oder der Anlage von Ersatzquartieren vermieden
werden.
7.3
Schutzgut Boden
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Im Bereich der überbauten und befestigten Flächen werden aufgrund der
vorhandenen Störungen (Versiegelung, überformte Bodenprofile) keine
zusätzlichen strukturellen Bodenbeeinträchtigungen durch den Bebauungsplan
verursacht. Auch auf den bislang unversiegelten Flächen sind die aufgebrachten
Böden hinsichtlich Struktur und Gefüge nicht mit gewachsenen Bodenprofilen
gleichzusetzen. Durch Rückbau befestigter Flächen und Anlage von Grünflächen
werden auf Teilflächen eingeschränkt natürliche Bodenfunktionen
wiederhergestellt.
Die Bodenuntersuchungen zeigten mehrheitlich unbedenkliche Gehalte, die
hinsichtlich des Gefährdungspfades Boden-Mensch ausnahmslos unterhalb der
relevanten Prüfwerte der BBodSchV liegen. Lokal festgestellte leicht erhöhte
PAK- und Schwermetallgehalte sind jedoch entsorgungstechnisch bei
Erdarbeiten zu beachten.
Baubedingt werden die Böden im Gebiet mit Baumaschinen befahren und zur
Lagerung von Materialien genutzt. Außerhalb von befestigten oder versiegelten
Flächen führt dies in der Regel zu Bodenverdichtungen bzw. zu qualitativen
Veränderungen
der
Bodeneigenschaften
(z. B.
Verringerung
des
Porenvolumens durch mechanische Belastung mit nur begrenzter
Regenerationsfähigkeit, nachhaltige Schädigung des Bodenlebens durch
Luftmangel, erschwerte Wiederbesiedlung des Bodens durch die Bodenflora
und -fauna bzw. die höhere Vegetation). Im Bereich zukünftig ver-
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
siegelter/überbauter Flächen wird die Wirkung von den anlagebedingten
Auswirkungen überlagert.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
• Begrenzung der Bodenversiegelung durch Festsetzung einer maximal
zulässigen Grundfläche (GR) für das Vereinsheim
Auf Ebene der Bauausführung:
• Bodenkundliche Baubegleitung
• Bodenschonende Dimensionierung von Baueinrichtungen (Baustraßen,
Lagerplätze etc.)
• Verzicht auf Befahren zu nasser Böden
• Tiefenlockerung von Böden
• Trennung von Ober- und Unterboden beim Bodenabtrag und Wieder-einbau
zur Rekonstruktion des ursprünglichen Bodenaufbaus, Schutz des
Mutterbodens (DIN 18915 / 18918, § 202 BauGB)
• Verzicht auf Einbau standortfremder Böden
• geordnete Lagerung und schonender Umgang mit umweltgefährdenden
Bau- und Betriebsstoffen
• Abtragen von Bodenüberformungen, insbesondere von umweltgefährdenden Stoffen (Dekontamination)
• Hinweis auf LAGA Nr. 20 für den Einbau bzw. die Verwendung von Boden
(Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall vom November 1997,
„Technische Regeln der Anforderungen an die stoffliche Verwertung von
mineralischen Reststoffen/Abfällen“)
• Hinweis auf die notwendige Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bei
der Unteren Wasserbehörde der Stadt Krefeld, sofern der Einbau bzw. die
Verwendung von aufbereiteten mineralischen Altbaustoffen bzw.
mineralischen Baustoffen aus Bautätigkeiten oder industriellen Prozessen
geplant ist
Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen
Teile des Erweiterungsgeländes werden auf bereits versiegelten Flächen
errichtet. Insofern wird der Intention der Bodenschutzklausel des BauGB
(Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzungen und die Wiedernutzbarmachung von Flächen) bedingt Rechnung
getragen. Darüber hinaus werden durch dauerhafte Entsiegelungen (mit
zukünftiger Grünflächennutzung) bestimmte Bodenfunktionen, z. B. für den
Wasserhaushalt, reaktiviert. Auch die Auskofferung von belastetem Boden im
Wege der Entsorgung ist positiv zu werten.
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Nachteilige Auswirkungen sind durch Neuversiegelungen zu prognos-tizieren.
Bisher luft- und wasserdurchlässige Flächen werden vom Aus-tausch mit der
Atmo-, Bio- und Hydrosphäre abgeschnitten, wenngleich es sich im Plangebiet
flächendeckend um umgelagerte Böden handelt. Ein Ausgleich ist letztlich nur
durch Entsiegelungsmaßnahmen fachgerecht herstellbar.
7.4
Schutzgut Wasser
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Mit der geplanten Neuversiegelung des Bodens ist prinzipiell eine Verminderung der Grundwasserneubildungsrate verbunden. Auch durch baube-dingte
Bodenverdichtungen kann die Sickermenge reduziert werden. Da jedoch die
Niederschlagswässer von den Dachflächen und befestigten Flächen zur
Versickerung gebracht oder alternativ in das angrenzende Abgrabungsgewässer
eingeleitet werden, ist von einer unveränderten Grundwasserneubildung
auszugehen. Durch die Anlage von Grünflächen auf bislang versiegelten Flächen
kann darüber hinaus zusätzliche Infiltrationsfläche geschaffen werden, so dass
die Grundwasserbilanz im Plangebiet grundsätzlich als ausgeglichen bewertet
werden kann.
Die Verschmutzungsgefährdung für das Grundwasser erhöht sich zwar im
Bereich zukünftig unversiegelter Flächen, ist aber vor dem Hintergrund der
Festsetzung einer Grünfläche als gering einzustufen. Die Bodenunter-suchung
hat ergeben, dass die festgestellten Gehalte mehrheitlich im Bereich der
Prüfwerte der LAWA liegen, wonach für das Schutzgut Grund-wasser keine
Gefährdung erkennbar ist. Unter der Voraussetzung eines technisch
einwandfreien Zustandes der Baufahrzeuge und -maschinen sind nachteilige
Auswirkungen durch Schadstoffeintrag für das Grundwasser in der Bauphase
nicht zu erwarten.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
• Niederschlagsinfiltration der Dachflächen und befestigten Flächen über die
belebte Bodenzone oder Einleitung in das Abgrabungsgewässer
• Verwendung versickerungsfähiger Beläge (Empfehlung)
• Hinweis auf die Notwendigkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser im
Plangebiet und der Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis
• Rückführen des Bodenwasserhaushaltes auf die natürlichen Verhält-nisse im
Bereich der versiegelten Flächen
Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen
Durch Umsetzung der Ziele des Bebauungsplanes ergeben sich keine
nachteiligen Umweltauswirkungen für das Schutzgut.
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
7.5
VII. Umweltbericht
Schutzgut Klima / Luft
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Die Planungshinweiskarte zur gesamtstädtischen Klimaanalyse empfiehlt die
ausgewiesene Ventilationsfunktion im Plangebiet zu erhalten und zu fördern bzw.
durch Freihaltung und Verbreiterung von Luftleitbahnen zu schaffen (mit
möglichst breitem Querschnitt und geringer Rauigkeit). Relativierend ist
hervorzuheben, dass die Klimafunktionen im Plangebiet von der Klimaanalyse
abweichen. Die Kalt-/Frischluftabflüsse sowie die
-produktion werden durch dichte Randstrukturen um das Plangebiet sowie
Gehölzbestände und Gebäude innerhalb des Plangebietes behindert. Im
Bebauungsplan werden zukünftig bis auf das Vereinsheim ebenerdige
Sportanlagen geschaffen, die zu einer geringeren aerodynmischen Rauigkeit
führen. Negative Auswirkungen sind vielmehr durch den Verlust von Kaltluftproduktionsflächen zu erwarten. Die Wirkungsintensität ist jedoch gering, da
nur kleinflächig versiegelte Flächen geschaffen werden. Große Teile des
Plangebiets bleiben durch die Anlage von Grünflächen weiterhin als klimaaktive Flächen bestehen. Zudem wirkt die Grenzlage zu einem Grünanlagenund Gewässer-Klimatop thermisch ausgleichend.
Im Zuge der Gebäudeabbruch- und Entsiegelungsarbeiten wird es zu Staub- und
Abgasemissionen und damit zu einer lokalen Erhöhung durch Feinstaub und
Abgasen kommen. Vor dem Hintergrund des temporären Charakters der
Arbeiten und den deutlichen Entfernungen zu angrenzender Wohnbebauung,
werden die Auswirkungen als unerheblich eingestuft. Als betriebsbedingte
Emissionsquelle für Luftverunreinigungen kann eine Steigerung des An- und
Abfahrtverkehrs durch Vereinsmitglieder angeführt werden. Diese ist jedoch
angesichts des geringen zusätzlichen Verkehrs-aufkommens kaum nachweisbar
(Bagatellcharakter).
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
• Schaffung klimafördernder, verdunstungsaffiner Flächen (Gehölze,
Grünflächen)
• Förderung des Luftaustausches durch Oberflächen mit geringer Rauigkeit
(z. B. niedrige Vegetation, ebenerdige Sportflächen)
Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen
Mit der Errichtung von Tennisplätzen, weiteren Sportanlagen sowie einem
Vereinsheim gehen auf den bislang unversiegelten Grundstücksteilen klimaaktive Flächen verloren. Gleichzeitig werden mit der Anlage des Plange-biets als
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Grünfläche klimaaktive Flächen geschaffen bzw. bleiben erhalten. Potentielle
Klimaveränderungen können innerhalb des günstig ausgeprägten Umlandklimas
vernachlässigt werden.
7.6
Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Die geplante Baumaßnahme stellt eine Neugestaltung des gesamten Bereichs
dar. Da das Gebiet kaum einsehbar ist, wirken diese sich nur in geringem Maß
auf das Landschaftsbild aus. Im Nordteil werden ähnliche Strukturen
geschaffen, wie sie vor der Aufgabe des Betriebshofes vorhanden waren.
Gebäude und Sportstätten entstehen an Stelle von Gebäuden und
Lagerflächen. Der Südteil wird umfangreich umstrukturiert. Sportstätten
entstehen anstelle von Gehölz- und Brachflächen. Der besonders
gestaltwirksame Übergang zum Abgrabungsgewässer bleibt von den
Flächenumwidmungen unberührt. Insgesamt wird eine Sportanlage mit einem
Erholungswert für die Mitglieder des Tennisvereins geschaffen. Für die
Allgemeinheit wird der Bebauungsplanbereich auch weiterhin nicht zugänglich
sein.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
• Festsetzung maximal eines VG für das Vereinsheim zur Einbindung des
Baukörpers in die Landschaft (Maßstab/Proportion)
• Festsetzung einer Erhaltungsbindung für den Gehölzbestand im 5 m breiten
Gewässerrandstreifen zum Abgrabungsgewässer
• Pflanzung optisch wirksamer Großgehölze in der privaten Grünfläche
(Empfehlung)
Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen
Die Landschaftsbildveränderungen werden - auch aufgrund der baulichen
Vorprägungen im Plangebiet - als nicht erheblich eingestuft. Es kommt zu einer
landschafsgerechten Neugestaltung des Plangebietes durch die Anlage und
Gestaltung einer privaten Grünfläche. Wenngleich diese auch mit baulichen
Anlagen durchsetzt sein wird, so dominiert doch der Grünflächencharakter. Das
Vereinsheim als einzige hochbauliche Anlage im Plangebiet, wird hinsichtlich
ihrer Kubatur (Grundfläche, Höhe) begrenzt, so dass eine harmonische
Einbindung in die Umgebung möglich ist. Mit dem Erhalt eines dicht bestockten
Gewässerrandstreifens sowie an das Plangebiet angrenzenden Grün/Freiflächen ist der Erweiterungsbereich für die Tennisanlage umfassend
eingegrünt.
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
7.7
VII. Umweltbericht
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
Für das Plangebiet sind aufgrund des Fehlens von Baudenkmälern keine
Auswirkungen zu prognostizieren. Rund 200 m westlich des Plangebietes liegt
der Buscherhof als kulturhistorische Hofanlage. Diese entfaltet vergleichbar
einem förmlich unter Denkmalschutz stehendem Baudenkmal einen gewissen
Umgebungsschutz. Eine substantielle, sensorielle oder funktionale
Betroffenheit durch den Bebauungsplan kann jedoch ausgeschlossen werden.
Der Bebauungsplan liegt außerhalb der visuellen Wirk-zone der Hofanlage.
Blickbeziehungen zum/vom Plangebiet sind durch dichten Uferbewuchs um das
Abgrabungsgewässer verstellt. Hinzutretende Neubauten (Reithalle) haben in
der Vergangenheit die Ablesbarkeit der Hofanlage zusätzlich verfälscht. Die
Hofanlage liegt nur noch von Westen und Süden frei in der Agrarlandschaft. Der
Bebauungsplan führt in diesen Bereichen zu keinen Veränderungen. Eine
bedrückende oder beengende Wirkung wird für die Hofanlage durch die
Erweiterung der Tennisanlage nicht aufgebaut. Eigenart, Wirkung und
Wahrnehmung der Hofanlage werden nicht beeinträchtigt bzw. bleiben
unverändert.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
Da bisher noch keine systematische Erhebung zur Ermittlung des
archäologischen Potentials durchgeführt wurde, ist die Entdeckung von
Bodendenkmälern bei der Durchführung von späteren Erdeingriffen nicht
auszuschließen. Sofern bei Erdbewegungen archäologische Bodenfunde
(Keramik, Glas, Metallgegenstände, Knochen etc.) und -befunde (Verfärbungen
des Bodens, Mauern etc.) oder Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens
aus erdgeschichtlicher Zeit auftreten, ist gemäß §§ 15 und 16 DSchG NRW die
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde (Stadtarchäologie Krefeld) darüber
unverzüglich zu informieren und das Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte
zunächst unverändert zu erhalten. Hierauf wird im Bebauungsplan hingewiesen.
Prognose und Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen unter
Berücksichtigung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind
nicht zu erwarten.
7.8
Sonstige Aspekte des Umweltschutzes
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe e) und f) BauGB sind bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen auch die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte
Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie
die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen. Im
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Konkreten sollen demnach die Nutzung von erneuerbaren Energien sowie eine
umweltverträgliche Behandlung von Abwasser und Abfall ermöglicht werden.
Eine sachgerechte Behandlung und Beseitigung von Abwässern und Abfäl-len
wird im Plangebiet durch die Einhaltung der Anforderungen des Fachrechts und
der hierfür vorgesehenen fachrechtlichen Verfahren gewähr-leistet. Die
Abfallentsorgung ist in der jeweils geltenden Fassung der Abfallsatzung für die
Stadt Krefeld geregelt. Diese enthält grundlegende Regelungen über die
Getrennthaltung von Abfällen, zum Anschluss- und Benutzungszwang und zu
den zu nutzenden Abfallbehältern. Die Schmutz-wässer des Plangebietes
werden über eine private Kanalisation in den Mischwasserkanal in der Straße
Mühlenfeld eingeleitet. Das Niederschlagswasser der Dachflächen und
befestigten Flächen wird über die belebte Bodenzone versickert, dass der
Tennisplätze über die wasser-durchlässigen Deckschichten und eingebaute
Dränagen. Einzelheiten regelt die städtische Entwässerungssatzung.
Als Verbrauchsquelle für Energie ist im Plangebiet lediglich das Vereins-heim
anzuführen. Das als freistehender Einzelbaukörper geplante Vereins-heim ist
durch ein relativ ungünstiges Oberflächen/Volumenverhältnis mit entsprechend
erhöhten Wärmeverlusten über die Gebäudehülle (Transmissionswärme)
gekennzeichnet. Der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die energieeffiziente
Nutzung werden im Wesentlichen durch das Energiefachrecht bestimmt. Da die
Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) für die Errichtung von Gebäuden bereits hoch angesetzt sind
und regelmäßig dem Stand der Technik angepasst werden, wird keine
städtebauliche Erforderlichkeit für ergänzende oder flankierende Festsetzungen
im Bebauungsplan Nr. 783 gesehen. Zugleich werden energetische
Festsetzungen im Bebauungsplan statisch, während das Energiefachrecht mit
seinem technischen Regelwerk dynamisch angepasst wird. Der Bebauungsplan
ist grundsätzlich so gestaltet, dass er für die von beiden Fachgesetzen
geforderten Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich und für
den Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. solare Strahlungsenergie, Geothermie)
keine entgegenstehenden Festsetzungen trifft und die Wahlfreiheit für die
Bauherren bzgl. der Ausfüllung des Energiefachrechts offenhält. Die
geothermische Ergiebigkeit wird im Plangebiet als mittel eingestuft. Das
Solarpotential für Photovoltaik und Solarthermie wird für das Plangebiet nach
dem Solarpotentialkataster der Stadt Krefeld als geeignet bewertet.
7.9
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Der Erfassung von Wechselwirkungen wird bereits im Rahmen der
Bestandsdarstellung Rechnung getragen, da auch schutzgutbezogene
Erfassungskriterien im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informationen über
die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern und Schutzgut-
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
funktionen beinhalten und somit indirekt ökosystemare Wechselwirkungen
erfassen. Im Folgenden sollen daher solche Wechselwirkungen herausgestellt
werden, die für die Bewertung der Umweltauswirkungen zusätzliche Aspekte
darstellen. Dies sind z. B. Wirkungsverlagerungen, die aufgrund von
Schutzmaßnahmen zu Problemverschiebungen führen können. So wirkt sich der
Erhalt der Ufergehölze im Gewässerrandstreifen des Baggersees positiv auf den
Biotopschutz und das Landschaftsbild aus. Für den Kaltlufttransport sowie als
Ventilationsbahn (aerodynamische Rauigkeit) ist die Erhaltungsbindung
hingegen als hinderlich zu bewerten.
7.10
Eingriffsregelung (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung)
Mit Rechtskraft des Bebauungsplans werden für den bislang bauplanungsrechtlichen Außenbereich die planerischen Voraussetzungen für die Realisierung von Bauvorhaben geschaffen, die einen Eingriff in Natur und Landschaft
darstellen. Für Vorhaben, die nach § 30 BauGB zuzulassen sind, ist das
Folgenbewältigungsprogramm der Eingriffsregelung im Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans abzuarbeiten. Das BauGB verlangt in § 1a
Abs. 3 den Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Bilanzierung des Eingriffs und die damit verbundene Bewertung
der Kompensationsmaßnahmen erfolgt auf Grundlage des Verfahrens nach
ADAM/NOHL/VALENTIN (1986) in einem Landschafts-pflegerischen Begleitplan
(Hamann & Schulte (2016): BPlan Nr. 783 - LBP). Die Bewertung erfolgt
vereinfacht mit nur einer Beurteilung des Natur-haushaltes.
Für die innerhalb des Plangebietes flächendeckend kartierten Biotoptypen
wurden die jeweiligen Flächenanteile ermittelt und mit dem zugehörigen
Wertfaktor multipliziert. Das Produkt entspricht dem Biotopwert des betreffenden Biotoptyps. Durch Addition aller Biotopwerte wird der Gesamtwert des
Ausgangszustands des Plangebiets ermittelt und dem Gesamtwert des Zustands
gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes gegenübergestellt. Die
Flächengrößen in der jetzigen Wertstufe wurden in einem nächsten Schritt in
die Wertstufe 5 umgerechnet. Hierdurch wird berücksichtigt, dass die
Funktionserfüllung eines neuangelegten Biotops in einem Entwicklungszeitraum
einer Menschengeneration (25 Jahre) möglichst bei 5 liegen sollte. Bei
Berücksichtigung der Maßnahmen und Planungen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ergibt sich eine anrechenbare Kompensationsfläche von
2.205 m².
Unter
Berücksichtigung
der
notwendigen
Gesamtflächenkompensation von 5.178 m² verbleibt ein Kompensationsdefizit
von 2.973 m² in Wertstufe 5, das planextern ausgeglichen wird.
11.07.2018
61
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
7.11
VII. Umweltbericht
Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung
Für das Bebauungsplangebiet und sein näheres Umfeld wurde im Frühjahr/
Sommer 2015 eine Artenschutzprüfung (Stufe I und II) von dem Ingenieur-büro
Hamann & Schulte durchgeführt [Hamann & Schulte (2015): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Gelsenkirchen]. Die faunistischen Bestandserfassungen wurden auf Fledermäuse, planungsrelevante Vogelarten, Reptilien
und
Amphibien
fokussiert.
Nennenswerte
Beeinträchtigungen
planungsrelevanter Arten aus weiteren Artengruppen (z. B. Libellen) konnten
grundsätzlich ausgeschlossen werden, da das Gebiet entweder keine
essentiellen Lebensräume solcher Arten aufweist oder potenzielle Lebensräume
nicht von dem Vorhaben betroffen sind. Im Rahmen der Untersuchungen
wurden zwei Fledermausarten (alle Arten planungs-relevant), eine nicht
planungsrelevante Säugetierart der Vorwarnliste, 32 Vogelarten und eine nicht
planungsrelevante Amphibienart nachgewiesen.
Im Untersuchungsgebiet wurde insgesamt eine geringe Fledermaus-aktivität
registriert. Jagende Wasserfledermäuse wurden am Südufer des
Abgrabungsgewässers westlich des Plangebietes gesichtet. Aus dem Plangebiet
liegen keine Nachweise der Art vor. Das Gebiet besitzt für die
Wasserfledermaus keine Bedeutung als Jagdhabitat. Die Zwergfledermaus
wurde sowohl an mehreren Stellen im Plangebiet als auch im Bereich der Wiese
nördlich davon und am Abgrabungsgewässer südwestlich des Gebietes
gesichtet. Die höchste Aktivität wurde nördlich des Gebietes festgestellt. Dort
wurden drei gleichzeitig jagende Tiere nachgewiesen. In diesem Bereich wie
auch im Süden des Plangebietes wurden vereinzelt Sozialrufe registriert. Dabei
handelte es sich jeweils um Kontaktrufe bei der Begegnung mehrerer
Individuen. Durch den Gebäuderückbau sind (potentielle) Quartiere
Gebäudeverstecke
beziehender
Fledermausarten
(Wasserfledermaus,
Zwergfledermaus) betroffen. Die älteren Gehölzbestände im Zentrum des
Plangebietes besitzen Potential für Baumhöhlen-quartiere (Wasserfledermaus).
Während der Fledermauserfassungen ergaben sich keinerlei Hinweise auf
Quartiere innerhalb des Untersuchungsgebietes. Im Rahmen der
Bestandserfassungen konnte ein Vorhandensein von Wochenstuben
ausgeschlossen werden. Somit sind keine essenziellen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten betroffen. Da Fledermäuse regelmäßig ihre Quartiere wechseln, ist
es jedoch möglich, dass zu einem späteren Zeitpunkt Quartiere im
Eingriffsbereich bezogen werden. Zur Vermeidung individueller Verluste ist
zunächst der Eingriffsbereich auf Baumhöhlen zu kontrollieren, diese sind ggf.
auf Besatz zu überprüfen. Weiterhin sind Planungshinweise zur Art und Weise
und zum Zeitpunkt der Entnahme von Höhlenbäumen und des
Gebäuderückbaus zu beachten (vgl. Kapitel 7.2). Für den Verlust eines
Gebäudequartiers sind Fledermauskästen zu installieren. Teile des Plangebietes
werden zur Nahrungssuche genutzt. Der Eingriffsbereich stellt jedoch kein
11.07.2018
62
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
essenzielles Nahrungshabitat dar. Die Jagdgebiete werden nicht nennenswert
beeinträchtigt, da von dem Eingriff nur kleine Teilflächen der weiträumigen
Nahrungsreviere betroffen sind. Zudem stehen in der unmittelbaren Umgebung
in ausreichendem Umfang geeignete Flächen zur Verfügung, auf die bei Bedarf
zur Jagd ausgewichen werden kann. Teile des Plangebietes können auch
während und nach Umsetzung des Vorhabens zur Nahrungssuche genutzt
werden.
Insgesamt wurden 32 Vogelarten nachgewiesen, wovon vier in NRW
planungsrelevant sind. Von den planungsrelevanten Arten kamen zwei
ausschließlich als Nahrungsgast oder Übersommerer vor. Weiterhin wurden
eine regional gefährdete Art und eine Art der Vorwarnliste festgestellt. Am
Abgrabungsgewässer westlich des Plangebietes wurde ein Nahrung suchender
Kormoran beobachtet. Eine Zuordnung zu einem bekannten Brutvorkommen
war nicht möglich. Die Art wird hier als Gastvogel eingestuft. Das Plangebiet
besitzt aufgrund der an Gewässer gebundenen Lebensweise keine Bedeutung
für den Kormoran. Mäusebussarde konnten mehrfach im Plangebiet und in der
weiteren Umgebung nachgewiesen werden. Innerhalb des Gebietes und im
unmittelbaren Umfeld befinden sich keine Horste der Art. Brutverdacht besteht
für die weitere Umgebung. Gehölzbestände, die zur Anlage eines Horstes
geeignet sind, befinden sich bspw. südlich des Untersuchungsraumes. Das
Plangebiet ist Teil eines regelmäßig genutzten Revieres. Es kann potentiell zur
Nahrungssuche genutzt werden. Für den Teichrohrsänger besteht für das
Ostufer des Angelgewässers Brutverdacht. Dort wurde Reviergesang
festgestellt. Das Plangebiet besitzt jedoch kein Lebensraumpotenzial für die Art.
In östlicher Richtung wurde ein über das Gebiet hinweg fliegender Turmfalke
beobachtet. Ein funktionaler Bezug zum Plangebiet war nicht erkennbar. Teile
des Gebietes können der Art als Jagdhabitat dienen. Der Turmfalke wird als
Nahrungsgast aus dem Brutbestand der Umgebung eingestuft. Als regional
gefährdete bzw. Vorwarnliste-Arten wurden der Gimpel und die
Klappergrasmücke registriert. Für beide besteht Brutverdacht im Plan-gebiet.
Durch die Realisierung des Bebauungsplanes kommt es für die im Plangebiet
bzw. der Umgebung nachgewiesenen planungsrelevanten Vogelarten
(Kormoran, Mäusebussard, Teichrohrsänger, Turmfalke) nicht zu erheblichen
Beeinträchtigungen. Brutvorkommen dieser Arten sind nicht betroffen. Zudem
besitzt die Eingriffsfläche für diese Arten keine besondere Bedeutung als
Nahrungshabitat. Von dem Vorhaben sind die Reviere der Klappergrasmücke
und des Gimpels betroffen. Zudem kann es für alle weiteren nachgewiesenen,
nicht planungsrelevanten Vogelarten durch den Eingriff (Entfernung von
Gehölzbeständen, Gebäuderückbau) zum Verlust von Brutstätten kommen bzw.
es kann durch die Bautätigkeiten zur Aufgabe von Bruten kommen, die nicht
direkt betroffen sind. Diese Arten sind weit verbreitet, allgemein häufig und
landesweit ungefährdet. Ihre Populationen befinden sich sowohl auf lokaler als
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63
Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
auch auf biogeografischer Ebene in einem günstigen Erhaltungszustand, so dass
Beeinträchtigungen auf Populationsebene auszuschließen sind. Habitate, auf
die diese Arten bei Bedarf ausweichen können, stehen in der Umgebung in
ausreichendem Umfang zur Verfügung. Somit ist gewährleistet, dass die
ökologische Funktion der Teillebensräume im räumlichen Zusammenhang
erhalten bleibt. Zur Vermeidung individueller Verluste ist die Baufeldräumung
außerhalb der Brutzeit, also im Zeitraum von September bis Februar,
durchzuführen (vgl. Kapitel 7.2).
Aufgrund der guten Ausstattung mit potentiellen Sonn- und Versteck-plätzen
(insbesondere Steinhaufen) erfolgte im Plangebiet eine Erfassung von Reptilien
durch gezielte Suche und Beobachtung. Über das Plangebiet hinaus wurden
auch nördlich angrenzende Bereiche untersucht, da dort potentielle
Reptilienhabitate vorhanden sind. Innerhalb des Plangebietes und der
Umgebung konnten jedoch keine Reptilien nachgewiesen werden, so dass
davon auszugehen ist, dass der Eingriffsbereich keine Bedeutung als
Reptilienlebensraum besitzt und Konflikte nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG
nicht auftreten.
Innerhalb des Plangebietes sind keine Gewässer für Amphibien vorhanden. Der
Eingriffsbereich besitzt somit kein Potential als Entwicklungslebensraum. Da in
der Umgebung potentielle Laichgewässer vorhanden sind, könnte das Gebiet
jedoch als Landlebensraum genutzt werden. Innerhalb des Plangebietes wurden
keine Amphibien nachgewiesen. Am westlich angrenzenden Gewässer wurde
mit dem Teichfrosch eine ungefährdete, nicht planungsrelevante Art
festgestellt. Ein Vorkommen der planungsrelevanten Kreuzkröte ist aus dem
Umfeld eines Gewässers südlich der Kimplerstraße (südlich des Plangebietes)
bekannt. Nachweise aus diesem Bereich liegen bis Ende der 1990er Jahre vor.
Ob die Art dort noch vorkommt, ist unklar. Aktuelle Nachweise liegen nicht vor.
Möglicher-weise ist das Vorkommen der Pionierart, die bevorzugt
vegetationsarme Lebensräume besiedelt, aufgrund der starken Verbuschung
erloschen. Da weder aus dem beschriebenen Habitat noch aus dem
Untersuchungsgebiet aktuelle Beobachtungen vorliegen, ist davon auszugehen,
dass das Plan-gebiet keine Bedeutung für die Art besitzt. Durch die Umsetzung
des Bebauungsplanes gehen Teile des potentiellen Landhabitats bzw.
potenzielle Winterquartiere für die nachgewiesene (Teichfrosch) sowie für
weitere potentiell vorkommende Amphibienarten verloren. Da im Rahmen der
Bestandserfassungen innerhalb des Eingriffsbereiches keine Amphibiennachweise erfolgten, kann ein Vorhandensein essenzieller Landhabitate
ausgeschlossen werden. Geeignete Flächen, auf die bei Bedarf ausgewichen
werden kann, stehen in der Umgebung in ausreichendem Umfang zur
Verfügung. Somit sind keine essentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten
betroffen. Um individuelle Verluste von Amphibien durch Eingriffe in potentielle
Winterquartiere zu vermeiden, sind Eingriffe in den Boden außerhalb der
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Winterruhephase, also im Zeitraum von April bis Oktober durchzuführen (vgl.
Kapitel 7.2). Um Ersatz für den Verlust von Versteckplätzen bzw.
Winterquartieren zu schaffen, sind entsprechende Habitate (z. B. Steinhaufen)
anzulegen.
Planungsrelevante Arten aus weiteren Artengruppen wurden nicht
nachgewiesen. Mit dem Wildkaninchen liegen Nachweise einer landesweit und
regional auf der Vorwarnliste geführten Säugetierart vor. Wildkaninchen
wurden im Nordteil des Plangebietes sowie im Bereich der nördlich
angrenzenden Wiesen beobachtet. Sowohl innerhalb des Gebietes (Brachflächen im Westteil des Betriebshofes) als auch nördlich davon wurden Baue
der Art gefunden. Das Wildkaninchen ist in der neuen Roten Liste auf die
Vorwarnliste gesetzt worden, da sie in den letzten Jahren z. T. starken
Bestandseinbrüchen aufgrund einer Virenerkrankung ausgesetzt war. Durch
Umsetzung des Bebauungsplanes gehen Teile des Lebensraumes des
Wildkaninchens verloren. Für das Wildkaninchen stehen in ausreichen-dem
Umfang Ausweichflächen zur Verfügung. Vom Eingriff sind mehrere Baue
betroffen, so dass es hierdurch zu direkten Beeinträchtigungen von Individuen
kommen kann. Die Baufeldräumung westlich des Betriebshofes soll daher
außerhalb der Fortpflanzungs- bzw. Aufzuchtzeit, also im Zeitraum von Oktober
bis Januar, durchgeführt werden.
11.07.2018
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Artenspektrum im BP 783 –
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Hamann & Schulte)
Die artenschutzrechtliche Konfliktanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass der
Bebauungsplan unter Berücksichtigung der in Kapitel 7.2 aufgeführten
Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt werden kann, ohne dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden.
7.12
Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung
Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB müssen im Rahmen der
Umweltprüfung auch erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplans auf die
Erhaltungsziele und den Schutzzweck von FFH-Gebieten und europäischen
Vogelschutzgebieten berücksichtigt werden, wenn dieser einzeln oder im
Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet ist, diese
Gebiete erheblich zu beeinträchtigen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 783 liegen keine Natura-2000Gebiete. Neben einer direkten Flächeninanspruchnahme sind im Rahmen einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung auch potentielle Summations- und Fernwirkungen
auf diese Gebiete zu betrachten. Von einer erheblichen Beeinträchtigung von
Natura-2000-Gebieten durch in Bebauungsplänen ausgewiesene Baugebiete
kann bei Einhaltung eines Mindestabstands von 300 m zu den Gebieten in der
Regel
(Ausnahmen
z. B.
bei
Industriegebieten
oder
planfeststellungsersetzenden Festsetzungen) nicht ausgegangen werden. Das
nächstgelegene FFH-Gebiet „Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und
Wasserwerk“ [DE-4605-301] liegt ca. 5 km östlich des Plangebietes, womit
negative Auswirkungen des Bebauungsplans auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen
werden können.
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
7.13
VII. Umweltbericht
Abschätzung der Klimafolgen („Climate Proofing“)
Mit der Aufnahme der Klimaschutzklausel in § 1a Abs. 5 BauGB sind die Belange
Klimaschutz und Klimaanpassung zu zusätzlichen Prüfaufgaben für die
Umweltprüfung in der Bauleitplanung erklärt worden. Die Prüfungs-kategorie
Klimaschutz ist zu großen Teilen bereits in Kapitel 7.8 (Nutzung erneuerbarer
Energien) abgearbeitet. Als weitere Mitigationsmaßnahme dient die Schaffung
verkehrsarmer Siedlungsstrukturen. Die Fusion der Tennisplatzvereine findet an
einem verkehrsgünstig gelegenen Standort statt. Bushaltestellen sind fußläufig
erreichbar. Die Lage im Siedlungszusammenhang ist günstiger als am Standort
Krützboomweg, so dass die Voraussetzungen für den Umweltverbund
verbessert werden.
Im Focus dieses Kapitels steht die Anpassung an die Folgen des Klima-wandels –
mit
den
bauleitplanungsrelevanten
Schwerpunkten
Hitzeund
Überflutungsvorsorge. Prüfungsinhalte sind die Klimaanfälligkeit sowie die
Resilienz (Klimarobustheit) und Klimaanpassungsfähigkeit der geplanten
Flächennutzungen bzgl. der genannten Extremereignisse.
Hitzevorsorge
Der Erweiterungsbereich der Tennisanlage ist aufgrund seiner Kleinflächigkeit,
eines mittleren Versiegelungsgrades und einer starken Durch- bzw.
Randeingrünung nur bedingt anfällig für die Ausbildung einer Hitzeinsel (UrbanHeat-Effekt). Die Lage zu einem Grünanlagen- und Gewässer-Klimatop wirkt
thermisch ausgleichend. Die human-biometeorologischen Verhältnisse fallen
günstig aus. Größere Parkflächen (Stadtpark Fischeln) mit vielfältigen
Vegetationsstrukturen
weisen
sowohl
ähnliche
bioklima-tische
Gunstbedingungen wie der Wald als auch Freilandeigenschaften auf. Damit
können diese Flächen als wertvolle Regenerationsräume angesehen werden.
Mit der Errichtung von Tennisplätzen, weiteren Sportanlagen sowie einem
Vereinsheim gehen auf den bislang unversiegelten Grundstücksteilen zwar
klimaaktive Flächen verloren. Der Verlust ist jedoch nur kleinflächig und
innerhalb des günstig ausgeprägten Umland-klimas zu vernachlässigen.
Im Hinblick auf die Hitzevorsorge liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der
Erzeugung von Verdunstungskälte und kühlen Luftströmungen durch
Vegetationsflächen und die verbesserte Wasserspeicherung in Böden. Im
Idealfall trägt die Verdunstungsleistung von Pflanzen in Verbindung mit der
Rückhaltung, Speicherung und Pflanzenverfügbarmachung von Regen-wasser
dazu bei, überwärmte urbane Bereiche abzukühlen, Trocken-perioden zu
überbrücken und so Hitzeextreme abzumildern. Der Bebauungsplan Nr. 783
schafft hier günstige Voraussetzungen durch die Erhaltung und Schaffung von
Grünflächen. Dach- und Fassadenbegrünungen für das Vereinsheim sollen in die
Freiwilligkeit des Bauherren gestellt werden. Diese verbessern in erster Linie die
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
mikroklimatischen Verhältnisse am Gebäude selbst, ohne eine Fernwirkung zu
erzielen. Weiterhin sollten bevorzugt helle Baumaterialien zum Einsatz
kommen. Diese reflektieren mehr kurzwellige Sonneneinstrahlung. Dadurch
heizen sich hell gestrichene Häuser oder Straßen mit hellen
Oberflächenbefestigungen weniger stark auf.
Überflutungsvorsorge
Topographisch zeigt das Plangebiet keine besonderen Auffälligkeiten für
Starkregenereignisse. Das Gelände ist eben und liegt weder unterhalb einer
Hanglage noch ist es gegenüber seiner Umgebung abgesenkt (Muldenlage), so
dass es nicht zum problematischen Einstau von Sturz-fluten kommen kann.
Durch die Abwesenheit von Fließgewässern im und um das Plangebiet sind
Überlastungen durch Überflutungen ausgeschlossen. Der Baggersee liegt in
deutlicher Tiefenlage zum Plangebiet, so dass hier steigende Wasserstände
keine Gefährdung darstellen.
Zu den zentralen Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge gehören das
Versickern, das Rückhalten, das Verzögern und die Lenkung des Abflusses sowie
die Mehrfachnutzung von Flächen. Neben der Verringerung und Verzögerung
von Regenwasserabflüssen sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet
werden, die Oberflächen stärker als bisher für die Auf-nahme und Speicherung
von Niederschlagsmengen zu etablieren (Stich-worte „Schwammstadt“ und
„Mehrfachnutzung“). Wo die Nutzungsform der Flächen nicht unbedingt
hochresistente Beläge wie Beton oder Asphalt voraussetzt, sollen im Plangebiet
wasserdurchlässige
Befestigungen
zum
Einsatz
kommen.
Die
Versickerungseignung über die belebte Bodenzone ist im Plangebiet gegeben.
Alternativ kann in das angrenzende Abgrabungsgewässer eingeleitet werden.
Durch den Rückbau versiegelter Flächen wird im Plangebiet teilweise eine
Kompensation für Neuversiegelungen geschaffen. Auch die Begrünung von
Flächen trägt zu einer Abflussreduzierung im Plangebiet bei (Interzeption). Zu
bedenken ist jedoch, dass selbst begrünte Dächer nach längeren
Niederschlägen wassergesättigt sind und dann abflusswirksam werden können.
7.14
Zusammenfassende Darstellung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen
unter Berücksichtigung umweltrelevanter Maßnahmen
Schutzgut
Prognostizierte Umweltauswirkungen
Erheblichkeit
Mensch
o temporäre Erhöhung der Immissionsbelas-tung
(Luft, Lärm, Erschütterungen) durch Baubetrieb
für Anwohner durch periphere Lage des
Plangebietes nicht wahrnehmbar
o planbedingte Verkehrszunahme mit Lärmaufschlägen an der Straße Mühlenfeld (marginal)
o
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o
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
Flora und
Fauna
Besonderer
Artenschutz
Boden
Wasser
Klima, Luft
Landschaftsbild
Kultur- /
Sachgüter
VII. Umweltbericht
o Einhaltung der Immissionsrichtwerte der
18. BImSchV
o Naherholungsqualitäten werden lediglich für
Vereinsmitglieder verbessert
o Lebensraumverlust/-verkleinerung durch
Überbauung/Versiegelung
o Störung/Beunruhigung von Tierarten
o Verschiebung des Artenspektrums zu Gunsten
störungsunempfindlicherer Arten
o Verlust von Vegetationsstrukturen z. T. zu
Gunsten einer strukturarmen Grünfläche
o unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldräumung außerhalb von
Fortpflanzungs-/Ruhezeiten) werden
Verbotstatbestände nicht tangiert
o
o Versiegelung, Aufschüttung, Umlagerung,
Verdichtung bereits überprägter Böden
o Revitalisierung einer Brachfläche
o Teilreaktivierung natürlicher Bodenfunktionen
auf Brachfläche
o Grundwasserbilanz bleibt durch Erhalt der
Niederschlagswasserversickerung bzw. Einleitung
in Gewässer unverändert
o kleinflächiger Verlust von Kaltluftproduktionsflächen bei gleichzeitiger Schaffung
klimawirksamer Oberflächen bei Entsiegelungen
o Unterschreitung der Grenzwerte der
39. BImSchV
•
o Verfremdung durch technische Bauwerke
o Revitalisierung einer zukünftigen Brachfläche
o Bau- und Bodendenkmäler im Plangebiet nicht
vorhanden
o potentielle Bodendenkmäler durch Anzeigepflicht DSchG NW geschützt
o Umgebung der angrenzenden kulturhistorischen Hofanlage Buscherhof wird nicht
beeinträchtigt
•
+
o
o/+
•
•
•
••
o
+
+
o
•
o
o
o
Legende:
+
positive Wirkung (erheblich im positiven Sinne)
o
keine Beeinträchtigung (nicht erheblich)
•
geringe Beeinträchtigung (nicht erheblich)
••
mittlere Beeinträchtigung (bedingt erheblich)
••• hohe Beeinträchtigung (erheblich)
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
•••• sehr hohe Beeinträchtigung (sehr erheblich)
8.
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans beziehen sich die in Betracht
kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten grundsätzlich auf das
Bebauungsplangebiet. Die Bebauungsplanung darf sich auf in Betracht
kommende Varianten zur Innenausgestaltung des Plankonzeptes konzentrieren.
Wegen Fragen zu Standortalternativen kann auf den FNP verwiesen werden. Da
der Bebauungsplan Nr. 783 dazu dient, eine vorhandene Tennisanlage
unmittelbar räumlich zu erweitern, ist das Planungsziel standortgebunden, so
dass sich die Frage nach alternativen Standorten grundsätzlich nicht stellt.
Bodenschutzklausel / Umwidmungssperrklausel
Als alternative Planungsmöglichkeit sind nach § 1a Abs. 2 BauGB grundsätzlich
auch die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde, insbesondere durch
Wiedernutbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen
zur Innenentwicklung zu prüfen. Die Begründungspflicht nach § 1a Abs. 2 Satz 4
BauGB für die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich oder als Wald genutzten
Flächen kann hier entfallen, da auf derartige Fläche nicht zugegriffen wird.
Der Bebauungsplan Nr. 783 unterstützt überwiegend die Wiedernutzbarmachung eines brachgefallenen Betriebshofgeländes und vermeidet damit die
Inanspruchnahme ökologisch intakter Bereiche. Auch die Restflächen außerhalb
des städtischen Betriebshofes zeigen mit einem aufgeschütteten Gelände eine
deutliche Einflussnahme des Menschen.
Alternative Bebauungskonzepte und Begründung zur Auswahl
Entsprechend dem zentralen Planungsziel, das Tennisplatzgelände des
Fischelner Tennis Club 1972 e. V. am Standort zu erweitern, ist das Bebauungskonzept alternativlos. Die Fusion der beiden Tennisvereine bedingt die
Erweiterung, Modernisierung und Ertüchtigung der Altanlage am Standort
Mühlenfeld. Im Erweiterungsbereich soll das neue Vereinsheim, zwei
Spielfelder, eine Ballwand und diverse Komplementäreinrichtungen errichtet
werden. Aus Gründen der planerischen Zurückhaltung und Flexibilität erfolgt
keine genaue Verortung der Sporteinrichtungen; lediglich der Standort des
Vereinsheims wird konkret festgelegt. Die private Grünfläche ist so bemessen,
dass alle Anlagen Platz finden.
9.
Maßnahmen zur Überwachung von Umweltauswirkungen
Gemäß § 4c BauGB obliegt den Gemeinden die Überwachung der erheblichen
Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung der Bauleit-pläne
eintreten können. Dies dient insbesondere der frühzeitigen Ermittlung
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen und der Einleitung von
Maßnahmen zur Abhilfe.
Zunächst kann festgehalten werden, dass basierend auf den getroffenen
Prognosen keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Ob aufgrund der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene
nachteilige Umweltauswirkungen eintreten, hängt unter anderem davon ab, ob
die aufgeführten Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum
Ausgleich berücksichtigt werden und ob sie die ihnen zugedachte Wirkung
entfalten.
Für das Plangebiet wurden umfangreiche Bodenuntersuchungen durchgeführt.
Unvorhergesehene Bodenverunreinigungen sind insofern nicht zu erwarten. Auf
lokal festgestellte leicht erhöhte Bodenverunreinigungen wird hingewiesen.
Für die Herstellungs- und Funktionskontrolle der festgesetzten externen
Ausgleichsmaßnahmen sowie der Erhaltungsbindungen für Gehölze, ist der
Fachbereich Grünflächen zuständig.
Zur Vermeidung individueller Fledermausverluste ist zunächst der Eingriffsbereich auf Baumhöhlen zu kontrollieren, diese sind ggf. auf Besatz zu
überprüfen. Gleiches gilt für potentielle Gebäudequartiere beim Abbruch des
Vereinsheims. Vor Aufnahme von Rodungs- und Abrissarbeiten ist die Untere
Landschaftsbehörde bei der Stadt Krefeld zu unterrichten.
Die Prognosen zum Sportanlagenlärm auf der Grundlage der 18. BImSchV sind
in der Regel zuverlässig. Auflagen sind zu beachten und werden von der
zuständigen Ordnungsbehörde überwacht. Es ist daher ausreichend, wenn erst
bei Beschwerden aus der Nachbarschaft reagiert wird. Verkehrs-lärm ist für das
Plangebiet irrelevant. Eine Überprüfung der Verkehrsprognose erscheint zudem
unangemessen. Die Merkbarkeitsschwelle für eine Erhöhung des Lärms liegt bei
etwa 2 dB(A). Eine Verdoppelung der Verkehrsmenge bewirkt eine Erhöhung
um 3 dB(A). Derartige Abweichungen in den prognostizierten Verkehrsmengen
können ausgeschlossen werden.
10.
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Mit dem Bebauungsplan Nr. 783 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Tennisanlage im Bereich Mühlenfeld /
Kimplerstraße geschaffen werden. Große Teile der Erweiterung werden durch
eine Brachflächenaktivierung umgesetzt, die unter Umweltgesichts-punkten
positiv zu werten ist.
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
VII. Umweltbericht
Das Plangebiet wird von offenen und Gehölz betonten Biotoptypen eingenommen. Im Nordteil befindet sich der ehemalige Betriebshof mit
Ruderalfluren und Gebäuden. Die Gehölzbestände mit einheimischen Arten im
westlichen Randbereich sowie im mittleren Abschnitt stellen die wertvollsten
Biotoptypen dar. Mittlere Wertigkeiten besitzen die Hochstaudenfluren sowie
der artenreiche Extensivrasen im Nordteil und die Grünlandbrachen im Süden.
Aufgrund der Unzugänglichkeit des Plangebietes besteht aktuell keine
Bedeutung für die öffentliche Erholungs-nutzung. Mit einer vereinsgebundenen
Nutzung wird diese auch mit der Planung nur eingeschränkt beseitigt.
Im gesamten Plangebiet sind schutzwürdige Böden betroffen, die aller-dings
durch Bodenumlagerungen massiv verändert wurden. Insofern ist nur mit
geringen Auswirkungen auf die natürlichen Bodenfunktionen zu rechnen. Das
anfallende Niederschlagswasser von befestigten Flächen wird entweder zur
Versickerung gebracht oder ortsnah in den Abgrabungs-see eingeleitet. Das
Plangebiet befindet sich in einem mäßig klima-empfindlichen Raum. Durch den
hohen Grünflächenanteil im Plangebiet sind keine großen Abweichungen vom
Ist-Zustand zu erwarten. Im Zuge der Baumaßnahmen wird die gesamte
Vegetation entfernt. Die Planung sieht eine Grünanlage mit integrierten
Sportplätzen vor. Durch den Erhalt eines breiten Gewässerrandstreifens wird
der Verlust der Lebensraumfunktion gering gehalten. Die Baumaßnahmen
stellen eine Neugestaltung des gesamten Bereichs dar. Da das Gebiet kaum
einsehbar ist, wirken diese sich nur in sehr geringem Maß auf das
Landschaftsbild aus. Verbleibende Eingriffe in den Naturhaushalt und das
Landschaftsbild werden planextern ausgeglichen. Die Immissionsrichtwerte der
18. BImSchV werden durch die Sportanlagen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes eingehalten. Damit ist der Sportlärm für die
Immissionsbetroffenen grundsätzlich zumutbar.
Mit der Realisierung des Bebauungsplanes gehen potenzielle Fledermausquartiere verloren. Die Jagdgebiete werden jedoch nicht nennenswert
beeinträchtigt, da nur kleine Teilflächen der weiträumigen Nahrungsreviere
betroffen sind. Zur Unterstützung der Funktionserfüllung sollen geeignete
Fledermauskästen als Ersatzquartiere innerhalb des Plangebietes oder in dessen
Umfeld angeboten werden. Für die nachgewiesenen planungsrelevanten
Vogelarten entstehen mit dem Bauvorhaben keine erheblichen
Beeinträchtigungen. Reviere der nicht planungsrelevanten, gefährdeten bzw.
Vorwarnliste-Arten Klappergrasmücke und Gimpel bleiben im räumlichfunktionalen Zusammenhang funktionsfähig. Außerdem sind Teillebensräume
von Wildkaninchen betroffen, auch diese können auf Umgebungsflächen
ausweichen. Durch das geplante Vorhaben gehen Teile des potenziellen
Landhabitats bzw. potenzielle Winterquartiere für den nachgewiesenen nicht
planungsrelevanten Teichfrosch sowie für weitere potenziell vorkommende
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Bebauungsplan Nr. 783
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VII. Umweltbericht
Amphibienarten verloren. Für diese werden Ersatzquartiere angelegt. Zur
Vermeidung von Individuenverlusten werden Planungshinweise zum Zeitpunkt
der Baufeldräumung gegeben. Der Bebauungsplan kann umgesetzt werden,
ohne dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst werden.
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Bebauungsplan Nr. 783
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VIII. Umsetzung der Planung
VIII. Umsetzung der Planung
1.
Aufhebung rechtsverbindlicher Festsetzungen
Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes treten die Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 287 – Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg zwischen
Anrather Straße und Kimplerstraße – außer Kraft, soweit diese den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 783 betreffen.
2.
Bodenordnung
Bodenordnende Maßnahme im Sinne einer amtlichen Umlegung sind
voraussichtlich nicht erforderlich.
3.
Kosten und Finanzierung
Zur Verwirklichung der Ziele des Bebauungsplanes Nr. 783 entstehen der Stadt
Krefeld nach derzeitigem Kenntnisstand keine unmittelbaren Kosten.
______________________________________________________________
Krefeld, den __________________
Fachbereich 61
Stadtplanung
Geschäftsbereich V
Planung, Bau und
Gebäudemanagement
Norbert Hudde
Fachbereichsleiter
Martin Linne
Beigeordneter
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Bebauungsplan Nr. 783
der Stadt Krefeld
Der Rat der Stadt Krefeld hat die vorstehende
Bebauungsplanes Nr. 783 in seiner Sitzung am
beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Begründung
des
Krefeld, den
DER OBERBÜRGERMEISTER
Frank Meyer
Die vorstehende Planbegründung hat gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in dem
Zeitraum vom ____________________ bis einschließlich
____________________ öffentlich ausgelegen.
Krefeld, den ________________
DER OBERBÜRGERMEISTER
Im Auftrag
Norbert Hudde
Fachbereichsleiter
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