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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 783 - Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld- Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
253 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:20
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 15.03.2016 Nr. 2528 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Fischeln 13.04.2016 Landschaftsbeirat 19.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 21.04.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 27.04.2016 Rat 27.04.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 783 - Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich – Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld –ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 783 – Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld –. 2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 3. Der Begründung zum v.g. Bebauungsplanentwurf (Anlage Nr. ) wird zugestimmt. 4. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf. 5. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 6. Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. 7. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 783 werden innerhalb dieses Geltungsbereiches die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 287 - Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße – aufgehoben. II. Landschaftsbeirat Der Landschaftsbeirat nimmt den Bebauungsplanentwurf zur Bauleitplanung zur Kenntnis. III. Die Bezirksvertretung Krefeld -Fischeln nimmt den Bebauungsplanentwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 2