Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:20
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 15.03.2016
Nr.
2528 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Fischeln
13.04.2016
Landschaftsbeirat
19.04.2016
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
21.04.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
27.04.2016
Rat
27.04.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 783 - Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich – Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld –ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 783 –
Erweiterung Tennisanlage Mühlenfeld –.
2. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
3. Der Begründung zum v.g. Bebauungsplanentwurf (Anlage Nr.
) wird zugestimmt.
4. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung
zum vorgenannten Planentwurf.
5. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
6. Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs wird die Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
7. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 783 werden innerhalb dieses Geltungsbereiches die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 287 - Westlich Mühlenfeld und Wimmersweg zwischen Anrather Straße und Kimplerstraße – aufgehoben.
II. Landschaftsbeirat
Der Landschaftsbeirat nimmt den Bebauungsplanentwurf zur Bauleitplanung zur Kenntnis.
III.
Die Bezirksvertretung Krefeld -Fischeln nimmt den Bebauungsplanentwurf im Rahmen ihrer Anhörung zur Bauleitplanung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
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