Daten
Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Sachstandsbericht der Verwaltung
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.10.2014
Nr.
513 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 30.10.2014
Betreff
Lärmkartierung und Lärmaktionsplan Krefeld Stufe 2
Sachstandsbericht der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 513 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Stadt Krefeld hat als Ballungsraumkommune nach § 47b Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG
die Aufgabe, einen Lärmaktionsplan der 2. Stufe für das Stadtgebiet aufzustellen. Auf der Grundlage einer Verkehrszählung (2012) hat die Stadt Krefeld eine Lärmkartierung (2013) nach § 47c BImSchG und die
Erstellung eines Lärmaktionsplan nach § 47d BImSchG beauftragt. Die Anforderungen an die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden in der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) und im Runderlass
des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5-8820.4.1 v.
7.2.2008 konkretisiert und waren anzuwenden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung mit Vorschlägen für Lärmminderungsmaßnahmen liegen vor und wurden als erster Entwurf des
Lärmaktionsplans in der Verwaltung abgestimmt.
Im nächsten Schritt soll die Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 2 BImSchG zu den Vorschlägen des Lärmaktionsplans gehört werden und rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit bekommen, an der Ausarbeitung
und Überprüfung der Vorschläge des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind
diesen Anforderungen gemäß zu berücksichtigen. Die Stadt Krefeld beabsichtigt daher, den Entwurf des
Lärmaktionsplans Krefeld 2. Stufe offen zu legen und in der Zeit der Offenlage einen Öffentlichkeitstermin
stattfinden zu lassen, zu dem die Bürgerinnen und Bürger eingeladen und während der Veranstaltung
gehört werden. Die Bürgerinnen und Bürger können zu den Vorschlägen des Lärmaktionsplans Krefeld
schriftlich oder per Email und während des Öffentlichkeitstermins mündlich Stellung nehmen.
Die Offenlage erfolgt vom 10.11.2014 bis zum 19.12.2014. Die Unterlagen zum Lärmaktionsplanentwurf
werden in dieser Zeit im Fachbereich Umwelt ausgelegt und auf den Internetseiten der Stadt Krefeld veröffentlicht. Die ortsübliche Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Krefeld und in den Medien erfolgt bis
zum 06.11.2014. Der Tageszeitraum und die Räumlichkeiten der Offenlage sowie die Internetseite der
Offenlage werden im Amtsblatt und den Medien sowie im Internet bekannt gegeben. Stellungnahmen
können schriftlich oder per Email an die Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt, gerichtet werden. Die EmailAdresse, unter der Stellungnahmen zu den Vorschlägen des Lärmaktionsplans Krefeld abgegeben werden
können, lautet laermaktionsplan@krefeld.de.
Der Öffentlichkeitstermin für die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger zum Lärmaktionsplan ist Donnerstag, der 10. Dezember 2014. Das Datum, die Uhrzeit und der Ort der Anhörung werden im Amtsblatt
und in den Medien bis zum 06.11.2014 veröffentlicht.
Parallel zum Beginn der Offenlage erhalten die Fraktionen die Unterlagen zum Lärmaktionsplan in digitaler Form und als Papierdruck.