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Verwaltungsvorlage (Lärmkartierung und Lärmaktionsplan Krefeld Stufe 2)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:20
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Inhalt der Datei

Sachstandsbericht der Verwaltung TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.10.2014 Nr. 513 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 30.10.2014 Betreff Lärmkartierung und Lärmaktionsplan Krefeld Stufe 2 Sachstandsbericht der Verwaltung Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 513 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Stadt Krefeld hat als Ballungsraumkommune nach § 47b Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG die Aufgabe, einen Lärmaktionsplan der 2. Stufe für das Stadtgebiet aufzustellen. Auf der Grundlage einer Verkehrszählung (2012) hat die Stadt Krefeld eine Lärmkartierung (2013) nach § 47c BImSchG und die Erstellung eines Lärmaktionsplan nach § 47d BImSchG beauftragt. Die Anforderungen an die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden in der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) und im Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5-8820.4.1 v. 7.2.2008 konkretisiert und waren anzuwenden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung mit Vorschlägen für Lärmminderungsmaßnahmen liegen vor und wurden als erster Entwurf des Lärmaktionsplans in der Verwaltung abgestimmt. Im nächsten Schritt soll die Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 2 BImSchG zu den Vorschlägen des Lärmaktionsplans gehört werden und rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit bekommen, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Vorschläge des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind diesen Anforderungen gemäß zu berücksichtigen. Die Stadt Krefeld beabsichtigt daher, den Entwurf des Lärmaktionsplans Krefeld 2. Stufe offen zu legen und in der Zeit der Offenlage einen Öffentlichkeitstermin stattfinden zu lassen, zu dem die Bürgerinnen und Bürger eingeladen und während der Veranstaltung gehört werden. Die Bürgerinnen und Bürger können zu den Vorschlägen des Lärmaktionsplans Krefeld schriftlich oder per Email und während des Öffentlichkeitstermins mündlich Stellung nehmen. Die Offenlage erfolgt vom 10.11.2014 bis zum 19.12.2014. Die Unterlagen zum Lärmaktionsplanentwurf werden in dieser Zeit im Fachbereich Umwelt ausgelegt und auf den Internetseiten der Stadt Krefeld veröffentlicht. Die ortsübliche Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Krefeld und in den Medien erfolgt bis zum 06.11.2014. Der Tageszeitraum und die Räumlichkeiten der Offenlage sowie die Internetseite der Offenlage werden im Amtsblatt und den Medien sowie im Internet bekannt gegeben. Stellungnahmen können schriftlich oder per Email an die Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt, gerichtet werden. Die EmailAdresse, unter der Stellungnahmen zu den Vorschlägen des Lärmaktionsplans Krefeld abgegeben werden können, lautet laermaktionsplan@krefeld.de. Der Öffentlichkeitstermin für die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger zum Lärmaktionsplan ist Donnerstag, der 10. Dezember 2014. Das Datum, die Uhrzeit und der Ort der Anhörung werden im Amtsblatt und in den Medien bis zum 06.11.2014 veröffentlicht. Parallel zum Beginn der Offenlage erhalten die Fraktionen die Unterlagen zum Lärmaktionsplan in digitaler Form und als Papierdruck.