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Verwaltungsvorlage (B-Plan 779, Neubebauung zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Rathenaustraße und Anpassung der öffentlichen Straßen zur Erschließung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
298 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:20
Verwaltungsvorlage (B-Plan 779, Neubebauung zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Rathenaustraße und Anpassung der öffentlichen Straßen zur Erschließung) Verwaltungsvorlage (B-Plan 779, Neubebauung zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Rathenaustraße und Anpassung der öffentlichen Straßen zur Erschließung) Verwaltungsvorlage (B-Plan 779, Neubebauung zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Rathenaustraße und Anpassung der öffentlichen Straßen zur Erschließung) Verwaltungsvorlage (B-Plan 779, Neubebauung zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Rathenaustraße und Anpassung der öffentlichen Straßen zur Erschließung)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.05.2016 Nr. 2758 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/10 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 28.06.2016 Bezirksvertretung Oppum-Linn 27.09.2016 Betreff B-Plan 779, Neubebauung zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Rathenaustraße und Anpassung der öffentlichen Straßen zur Erschließung Beschlussentwurf: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität: Die Planung und die Herstellung der öffentlichen Straßen -Verbindungsstraße zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße sowie der nordwestliche Teil der Tilsiter Straße und der Kopfbereich der Rathenaustraße- zur Anpassung an die Erschließung der Bebauung gemäß B-Plan 779 wird beschlossen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Wohnstätte Krefeld AG Königstraße 192, 47798 Krefeld wird zugestimmt. Bezirksvertretung Krefeld-Oppum/Linn: Die Planung zur Herstellung der öffentlichen Straßen -Verbindungsstraße zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße sowie der nordwestliche Teil der Tilsiter Straße und der Kopfbereich der Rathenaustraße- zur Anpassung an die Erschließung der Bebauung gemäß B-Plan 779 wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2758 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Da durch die Baumaßnahme lediglich minimale Mehrflächen und Mehrausstattung gegenüber dem Straßenbestand erzeugt werden, sind zusätzliche Unterhaltungs- und Betriebskosten vernachlässigbar klein. Begründung Seite 2 Ein Teil der ehemaligen Arbeitersiedlung zwischen Rathenaustraße/Tilsiter Straße und Königsberger Straße war aufgrund schlechter Bausubstanz nicht mehr zu erhalten. Durch Neuentwicklung des Gebietes soll im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen den neuzeitlichen Wohnbedürfnissen entsprochen und ein zukunftsfähiges Wohnraumangebot geschaffen werden. Grundlage hierzu ist der rechtskräftige Bebauungsplan 779. Insgesamt werden ca. 100 Wohneinheiten neu geschaffen. Die private Erschließung in kanaltechnischer und verkehrlicher Hinsicht ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Diese private Zuwegungen werden an das öffentliche Straßenland angeschlossen. Dabei wird die Erneuerung und Anpassung der bestehenden öffentlichen Straße an die geplante Neubebauung erforderlich. Die Maßnahmen für die öffentlichen Straßen • Herstellung (beitragsrechtlich: erstmalige Herstellung) und Neugestaltung der Verbindungsstraße zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße (alter Torbogen) als gepflasterter Verkehrsberuhigter Bereich mit neuer Querschnittsaufteilung • Herstellung (beitragsrechtlich: erstmalige Herstellung) und Neugestaltung des nordwestlichen Teils der Tilsiter Straße und des Kopfbereiches der Rathenaustraße sind Inhalte dieser Vorlage. Die Maßnahmen zur Herstellung (beitragsrechtlich: erstmalige Herstellung) und Neugestaltung der öffentlichen Straßen werden von einem Erschließungsträger durchgeführt. Die Verbindungsstraße wird als Verkehrsberuhigter Bereich (Schild 325, Straßenverkehrsordnung) in Pflasterbauweise niveaugleich mit einer Breite von 7,00 m von der Königsberger Straße her mit Rampensteinen (bestehende Zufahrt) ausgebildet. Die Breite lässt einerseits das gleichzeitige Ein- und Ausbiegen in und aus der Königsberger Straße zu, andererseits ist wegen des dahinterliegenden Anschlusses der Privatstraßen an die Verbindungsstraße die Breite erforderlich. Zur Tilsiter Straße hin wird der Querschnitt der Verbindungsstraße auf 3,50 m eingeengt, um die Schleusenwirkung zur Verkehrsberuhigung zu erzielen. Die Restbreite verbleibt als seitliche Grünflächen. An die Tilsiter Straße/Rathenaustraße erfolgt die Anbindung mit Rampensteinen zur Fahrbahn. Die Tilsiter Straße/Rathenaustraße wird im Querschnitt neu gestaltet. Die nordwestliche Seite erhält einen 2,00 m breiten Gehweg, der in die Tilsiter Straße nach Süden weiter bis zum Ende der Neubebauung geführt wird. Der Gehweg im südlichen Teil der Rathenaustraße wird bis zur Tilsiter Straße hergestellt und mit einer behindertengerechten Querung (Doppelquerung) gebaut. Vor dem Gehweg sind auf der nordwestlichen Seite ca. neun Längsparkplätze angeordnet, im Kopfbereich der Rathenaustraße drei Senkrechtparkplätze. Die Fahrbahn der Tilsiter Straße und der Kopfbereich der Rathenaustraße werden in Asphaltbauweise hergestellt. Die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt über Rinnen und Straßenabläufe in die vorhandene Kanalisation. Die Kosten für die Maßnahmen der öffentlichen Straßenherstellung der Verbindungsstraße und der Tilsiter Straße/Rathenaustraße- einschließlich der Beleuchtung betragen ca. 245.000,00 EUR. Begründung Seite 3 Diese Herstellungskosten werden vom Erschließungsträger getragen. Hierzu wird ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Für die Stadt fallen somit keine Herstellungskosten an. Der Erschließungsträger überträgt der Stadt kosten- und lastenfrei die Flächen, die als schmale Randstreifen zur Neugestaltung der Straßenquerschnitte für eine einheitliche Straßenbreite erforderlich werden. Nach Fertigstellung der Erneuerungsarbeiten werden diese Flächenstreifen von der Stadt als öffentliches Straßenland übernommen.