Daten
Kommune
Krefeld
Größe
298 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:20
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.05.2016
Nr.
2758 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/10 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
28.06.2016
Bezirksvertretung Oppum-Linn
27.09.2016
Betreff
B-Plan 779, Neubebauung zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße/Rathenaustraße und
Anpassung der öffentlichen Straßen zur Erschließung
Beschlussentwurf:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität:
Die Planung und die Herstellung der öffentlichen Straßen -Verbindungsstraße zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße sowie der nordwestliche Teil der Tilsiter Straße und der Kopfbereich der Rathenaustraße- zur Anpassung an die Erschließung der Bebauung gemäß B-Plan 779
wird beschlossen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der
Wohnstätte Krefeld AG
Königstraße 192, 47798 Krefeld
wird zugestimmt.
Bezirksvertretung Krefeld-Oppum/Linn:
Die Planung zur Herstellung der öffentlichen Straßen -Verbindungsstraße zwischen Königsberger
Straße und Tilsiter Straße sowie der nordwestliche Teil der Tilsiter Straße und der Kopfbereich
der Rathenaustraße- zur Anpassung an die Erschließung der Bebauung gemäß B-Plan 779 wird
zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2758 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Da durch die Baumaßnahme lediglich minimale Mehrflächen und Mehrausstattung gegenüber dem Straßenbestand erzeugt werden, sind zusätzliche Unterhaltungs- und Betriebskosten vernachlässigbar klein.
Begründung
Seite 2
Ein Teil der ehemaligen Arbeitersiedlung zwischen Rathenaustraße/Tilsiter Straße und Königsberger Straße war aufgrund schlechter Bausubstanz nicht mehr zu erhalten.
Durch Neuentwicklung des Gebietes soll im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen den neuzeitlichen Wohnbedürfnissen entsprochen und ein zukunftsfähiges Wohnraumangebot geschaffen werden.
Grundlage hierzu ist der rechtskräftige Bebauungsplan 779.
Insgesamt werden ca. 100 Wohneinheiten neu geschaffen. Die private Erschließung in kanaltechnischer und verkehrlicher Hinsicht ist nicht Gegenstand dieser Vorlage.
Diese private Zuwegungen werden an das öffentliche Straßenland angeschlossen.
Dabei wird die Erneuerung und Anpassung der bestehenden öffentlichen Straße an die geplante
Neubebauung erforderlich.
Die Maßnahmen für die öffentlichen Straßen
•
Herstellung (beitragsrechtlich: erstmalige Herstellung) und Neugestaltung der Verbindungsstraße zwischen Königsberger Straße und Tilsiter Straße (alter Torbogen) als gepflasterter
Verkehrsberuhigter Bereich mit neuer Querschnittsaufteilung
•
Herstellung (beitragsrechtlich: erstmalige Herstellung) und Neugestaltung des nordwestlichen Teils der Tilsiter Straße und des Kopfbereiches der Rathenaustraße
sind Inhalte dieser Vorlage.
Die Maßnahmen zur Herstellung (beitragsrechtlich: erstmalige Herstellung) und Neugestaltung
der öffentlichen Straßen werden von einem Erschließungsträger durchgeführt.
Die Verbindungsstraße wird als Verkehrsberuhigter Bereich (Schild 325, Straßenverkehrsordnung) in Pflasterbauweise niveaugleich mit einer Breite von 7,00 m von der Königsberger Straße
her mit Rampensteinen (bestehende Zufahrt) ausgebildet.
Die Breite lässt einerseits das gleichzeitige Ein- und Ausbiegen in und aus der Königsberger Straße zu, andererseits ist wegen des dahinterliegenden Anschlusses der Privatstraßen an die Verbindungsstraße die Breite erforderlich.
Zur Tilsiter Straße hin wird der Querschnitt der Verbindungsstraße auf 3,50 m eingeengt, um die
Schleusenwirkung zur Verkehrsberuhigung zu erzielen. Die Restbreite verbleibt als seitliche
Grünflächen.
An die Tilsiter Straße/Rathenaustraße erfolgt die Anbindung mit Rampensteinen zur Fahrbahn.
Die Tilsiter Straße/Rathenaustraße wird im Querschnitt neu gestaltet.
Die nordwestliche Seite erhält einen 2,00 m breiten Gehweg, der in die Tilsiter Straße nach Süden weiter bis zum Ende der Neubebauung geführt wird.
Der Gehweg im südlichen Teil der Rathenaustraße wird bis zur Tilsiter Straße hergestellt und mit
einer behindertengerechten Querung (Doppelquerung) gebaut.
Vor dem Gehweg sind auf der nordwestlichen Seite ca. neun Längsparkplätze angeordnet, im
Kopfbereich der Rathenaustraße drei Senkrechtparkplätze.
Die Fahrbahn der Tilsiter Straße und der Kopfbereich der Rathenaustraße werden in Asphaltbauweise hergestellt.
Die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt über Rinnen und Straßenabläufe in
die vorhandene Kanalisation.
Die Kosten für die Maßnahmen der öffentlichen Straßenherstellung der Verbindungsstraße und
der Tilsiter Straße/Rathenaustraße- einschließlich der Beleuchtung betragen
ca. 245.000,00 EUR.
Begründung
Seite 3
Diese Herstellungskosten werden vom Erschließungsträger getragen.
Hierzu wird ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Für die Stadt fallen somit keine Herstellungskosten an.
Der Erschließungsträger überträgt der Stadt kosten- und lastenfrei die Flächen, die als schmale
Randstreifen zur Neugestaltung der Straßenquerschnitte für eine einheitliche Straßenbreite erforderlich werden.
Nach Fertigstellung der Erneuerungsarbeiten werden diese Flächenstreifen von der Stadt als
öffentliches Straßenland übernommen.