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Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 357 -Brahmsstraße/Schubertstraße- Schubertstraße 2)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
274 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:21
Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 357 -Brahmsstraße/Schubertstraße- Schubertstraße 2) Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 357 -Brahmsstraße/Schubertstraße- Schubertstraße 2) Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 357 -Brahmsstraße/Schubertstraße- Schubertstraße 2) Verwaltungsvorlage (2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 357 -Brahmsstraße/Schubertstraße- Schubertstraße 2)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 14.03.2017 Nr. 3744 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/ho Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 27.04.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 03.05.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 04.05.2017 Rat 04.05.2017 Betreff 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 357 -Brahmsstraße/Schubertstraße- Schubertstraße 2 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 357 – Brahmstraße/Schubertstraße - zur Kenntnis. II. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, Haupt- und Beschwerdeausschuss, Rat der Stadt Krefeld: a) Der Bebauungsplan Nr. 357 – Brahmstraße/Schubertstraße – wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 2. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 357 – Brahmstraße/ Schubertstraße – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 357 – Brahmstraße/Schubertstraße – gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3744 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt. Seite 2