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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2015 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:21
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2015 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2015 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2015 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2015 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2015 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.10.2016 Nr. 3210 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/202 Bei Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.10.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2015 aufgrund von Jahresabschlusssachverhalten Beschlussentwurf: 1. Es werden Nachbewilligungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2015 gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Teilergebnisplan 2015 in einer Gesamthöhe von 8,1 Mio. Euro beschlossen. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen im selben oder in anderen Geschäftsbereichen. Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2015 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2015. 2. Weiterhin werden folgende, vom Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 22 der Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2015 bewilligte über- und außerplanmäßige Aufwendungen zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2015, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 7,6 Mio. Euro. Sofern es sich um zahlungswirksame Sachverhalte handelt, gelten die im Teilergebnisplan 2015 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel analog für den Teilfinanzplan 2015. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3210 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Es liegen Nachbewilligungsbedarfe in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2015 aufgrund von Jahresabschluss-Sachverhalten in Höhe von 15,7 Mio. Euro vor. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral. Bei den in der Vorlage genannten Betragsangaben handelt es sich um ca.-Angaben. Begründung Seite 2 Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung werden die Planansätze grundsätzlich auf Produkt(gruppen)ebene abgebildet. Diese Planungen erfolgen aufgrund der zum Planungszeitraum vorliegenden Erkenntnisse. Unter anderem können sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten Tatbestände ergeben, die eine von der Planung abweichende Abbildung im Haushalt auf andere Produkte und in anderer Betragshöhe notwendig machen. Auch gibt es Tatbestände, die eine Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung aufgrund fehlender Daten/Informationen ausschließen und insofern erst im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelbar sind. In solchen Fällen besteht die Notwendigkeit, Nachbewilligungen auszusprechen. Die Notwendigkeit dieser Nachbewilligungen für über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen ergibt sich aus § 95 Abs. 1 GO NRW, danach muss der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln. Weitere gesetzliche Vorschriften, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. Der nachfolgend aufgeführte unterschiedliche Umgang mit der Nachbewilligungsliste resultiert aus den in der Hauptsatzung festgelegten Regelungen sowie den diesbezüglichen gesetzlichen Verankerungen in der GO. 1. Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss sind Nachbewilligungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Teilergebnisplan 2015 in Höhe von 8,1 Mio. Euro zu beschließen. Die Deckung erfolgt haushaltsneutral durch entsprechende Mehrerträge oder eingesparte Aufwendungen im selben oder in anderen Geschäftsbereichen. Die Nachbewilligungsbedarfe verteilen sich auf die folgenden Aufwandsgruppen: 1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeile 11 und 12 der Ergebnisplanung) - 7,1 Mio. Euro 1b) Abschreibungen (Zeile 14) - 0,3 Mio. Euro 1c) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen (Zeile 29) - 0,7 Mio. Euro - 8,1 Mio. Euro Zu 1a) Personal- und Versorgungsaufwendungen (Zeile 11 u. 12 der Ergebnisplanung) Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen sind Nachbewilligungen in Höhe von 7,1 Mio. Euro erforderlich, die im Wesentlichen auf die Veränderungen im Bereich der Pensionsund Beihilferückstellung zurückzuführen sind. Ursächlich für den dortigen Mehrbedarf waren insbesondere die Besoldungserhöhungen und Beförderungen des Jahres 2015 sowie mehrere Invalidenfälle. Die Deckung dieser Mehrbedarfe erfolgt durch geringere Personal- und Versorgungsaufwendungen in anderen Geschäftsbereichen (1,6 Mio. Euro)sowie durch Mehrerträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Steuerforderungen (5,5 Mio. Euro) -auf die Erläuterungen zum unterjährigen Berichtswesen wird verwiesen. Zu 1b) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung) Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro notwendig, die im Wesentlichen auf außerplanmäßige Abschreibungen auf Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Nutzungsdauerreduzierungen zurückzuführen sind. Die Deckung der Mehrbedarfe erfolgt durch Wenigeraufwendungen im Geschäftsbereich V Planung, Bau und Gebäudemanagement im Bereich der Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen. Begründung Seite 3 Zu 1c) Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Der Mehrbedarf für Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen beläuft sich auf 0,7 Mio. Euro und kann vollständig durch Mehrerträge und Wenigeraufwendungen im Bereich der internen Leistungsbeziehungen gedeckt werden. 2. Vom Stadtkämmerer wurden gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 22 der Hauptsatzung im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2015 über- und außerplanmäßige Aufwendungen nachbewilligt, die nunmehr zur Kenntnis gegeben werden. Es handelt sich um Nachbewilligungen im Teilergebnisplan 2015, für welche eine Deckung über Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen im eigenen Geschäftsbereich oder in anderen Geschäftsbereichen möglich war und die somit haushaltsneutral sind. Sie belaufen sich auf 7,6 Mio. Euro. 2a) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung) 2b) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) 2c) Zinsen (Zeile 20) - 6,3 Mio. Euro - 1,0 Mio. Euro - 0,3 Mio. Euro - 7,6 Mio. Euro Zu 2a) Abschreibungen (Zeile 14 der Ergebnisplanung) Es sind Nachbewilligungen in Höhe von 6,3 Mio. Euro vorgenommen worden, die im Wesentlichen auf Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Steuerforderungen sowie auf Anpassungen der Pauschalwertberichtigung auf Forderungen zurückzuführen sind. In Abhängigkeit von der Höhe der Einzelfälle sind den Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Steuerforderungen ggf. entsprechende Beschlussfassungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gem. Zuständigkeitsordnung vorausgegangen. Die Deckung der Mehrbedarfe erfolgt durch Mehrerträge -insbesondere aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Steuerforderungen- oder Wenigeraufwendungen -z.B. für sonstige Dienstleistungen- im gleichen Geschäftsbereich. 2b) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) Der Nachbewilligungsbedarf in diesem Bereich resultierte fast vollständig aus Rückstellungsbildungen (rund 0,8 Mio. Euro), die insbesondere für Rückzahlungen von Fördermitteln im Zusammenhang mit dem Hafenring (1. Bauabschnitt) vorgenommen wurden. Die Mehrbedarfe konnten nahezu vollständig durch Mehrerträge -z.B. bei Baugenehmigungsgebühren- bzw. Wenigeraufwendungen -z.B. bei Rechts- und Beratungskosten- im selben Geschäftsbereich gedeckt werden. 2c) Zinsen (Zeile 20) Im Bereich der Zinsen sind Nachbewilligungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro notwendig, wovon 0,2 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Fördermitteln und diesbezüglich gebildeten Rückstellungen stehen. Die Mehrbedarfe im Bereich der Zinsen konnten nahezu vollständig durch Mehrerträge bei Baugenehmigungs- bzw. Verwaltungsgebühren (0,2 Mio. Euro) und Wenigeraufwendungen in diversen Aufwandspositionen- teilweise bedingt durch unterschiedliche Planungs- und Ausführungskonten- im selben Geschäftsbereich gedeckt werden. Trotz der schwierigen finanziellen Situation, in welcher sich die Stadt befindet, konnten sämtliche Mehrbedarfe durch Mehrerträge oder Wenigeraufwendungen gedeckt werden. Es handelt sich somit folglich nur um Verschiebungen der vorhandenen Mittel. Begründung Seite 4