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Verwaltungsvorlage (Hebesatzsatzung 2015.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
227 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:21
Verwaltungsvorlage (Hebesatzsatzung 2015.doc)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 der Verwaltungsvorlage „Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015“ Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV NRW S. 208) in Verbindung mit § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 12 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), hat der Rat der Stadt Krefeld in der Sitzung am 18.06.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Realsteuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: I. II. Grundsteuer 1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 265 v.H. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 480 v.H. §2 Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. 533 v.H.