Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,4 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Rettungsdienstbedarfsplan
der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
INHALTSVERZEICHNIS
Zusammenfassung ....................................................................................... 4
I
Allgemeines / Gesetzliche Grundlagen ............................................. 11
II
Ortsbeschreibung ............................................................................... 12
1
Allgemeines...................................................................................12
2
Wirtschaft .....................................................................................12
3
Verkehrswesen ..............................................................................12
III Notfallmedizinische Versorgung/Infrastruktur ................................14
1
Zusammenarbeit mit Krankenhäusern .............................................14
2
Änderungen in seit der Bedarfsplanung 2007/2010 ..........................14
3
Planungsgrößen.............................................................................14
3.1
Krankenhausgestaltungsgesetz und Krankenhausplan ............14
3.2
Versorgung von Notfallpatientinnen und –patienten ...............15
4
Leistungsumfang der Krefelder Kliniken ............................................. 15
4.1
Helios Klinikum Krefeld (HKK) ...............................................15
4.2
Helios Klinik Hüls .................................................................16
4.3
Krankenhaus Alexianer-Maria Hilf (somatische Klinik) .............16
4.4
Malteser Krankenhaus St. Josefshospital Uerdingen ...............16
4.5
Kliniken für Psychiatrie .........................................................16
4.6
Einbindung der Krankenhäuser in den Notarztdienst...............17
4.7
Sonstige Besonderheiten......................................................17
5
Problemstellungen /Beurteilung / Konsequenzen..............................17
5.1
Aufnahmekapazitäten der Kliniken ........................................17
5.2
Überregionale Versorgungsnetzwerke....................................18
5.3
Infektiöse Patienten .............................................................18
5.4
Heimverlegung von Patienten unter Langzeitbeatmung ..........18
5.5
Transporte schwergewichtiger Patienten ...............................18
5.6
Ambulante Versorgungsstruktur............................................18
5.7
Konsequenzen .....................................................................19
IV
Durchführung des Rettungsdienstes................................................. 20
1
Leitstelle .......................................................................................20
1.1
Umsetzung der Bedarfsplanung 2007/2010............................20
1.2
Planungsgrößen und Ist-Situation .........................................20
1.2.1 Organisation und Personal ..........................................21
1.2.2 Leitstellentechnik .......................................................21
1.3
Bedarfsanalyse ....................................................................22
1.3.1 Organisation und Personal ..........................................22
1.3.2 Technik .....................................................................22
1.4
Beurteilung und Konsequenzen.............................................23
2
Notfallrettung (ohne Notarzt) .........................................................25
2.1
Umsetzung der Bedarfsplanung 2007/2010............................25
2.2
Struktur der Notfallrettung ...................................................25
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
2.3
2.4
3
4
5
V
Planungsgrößen ...................................................................27
Ist-Situation .......................................................................28
2.4.1 Hilfsfrist und Erreichungsgrad......................................28
2.4.2 Verteilung der Notfalleinsätze......................................28
2.4.3 Einsatzzahlen .............................................................29
2.4.4 Besondere Einsätze.....................................................30
2.5
Bedarfsberechnung ..............................................................31
2.6
Beurteilung / Konsequenzen .................................................31
2.6.1 Allgemein...................................................................31
2.6.2 Anpassung der Vorhaltung..........................................32
2.6.3 Besondere Transporte.................................................34
Notfallrettung (Notärztliche Versorgung)..........................................35
3.1
Umsetzung der Bedarfsplanung 2007/2010 ............................35
3.2
Struktur der notärztlichen Versorgung ...................................35
3.3 Planungsgrößen....................................................................36
3.4 Ist-Situation .........................................................................36
3.4.1 Eintreffzeit und Erreichungsgrade.................................36
3.4.2 Verteilung der Notarzteinsätze .....................................36
3.4.3 Einsatzzahlen ..............................................................36
3.4.4 Besondere Einsätze .....................................................38
3.5 Bedarfsberechnung...............................................................38
3.6 Beurteilung / Konsequenzen..................................................38
3.6.1 Allgemein...................................................................38
3.6.2 Anpassung der Vorhaltung ..........................................38
Krankentransport ...........................................................................40
4.1 Umsetzung der Bedarfsplanung 2007/2010 ............................40
4.2 Planungsgrößen....................................................................40
4.3 Ist-Situation .........................................................................40
4.3.1 Struktur des Krankentransportes .................................40
4.3.2 Einsatzzahlen .............................................................41
4.3.3 Infektionstransporte ...................................................41
4.4 Bedarfsplanung ....................................................................42
4.5 Beurteilung und Konsequenzen..............................................43
Besondere Versorgungslagen ..........................................................45
5.1 Umsetzung seit der Bedarfsplanung 2007/2010 ......................45
5.2 Planungsgrößen....................................................................45
5.3 Ist-Situation ........................................................................46
5.3.1 Struktur (Bausteine zur Bewältigung eines MANV) ........47
5.3.2 Personal.....................................................................47
5.3.3 Technik und Ausstattung.............................................49
5.4 Beurteilung/Konsequenzen ....................................................49
Unterhaltung des Rettungsdienstes.................................................. 50
1
Beteiligte.......................................................................................50
1.1 Berufsfeuerwehr...................................................................50
1.2 Hilfsorganisationen ...............................................................51
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
1.3
1.4
2
3
4
Ärztliches Personal ...............................................................52
Qualifikationen .....................................................................52
1.4.1 Nichtärztliches Personal ..............................................52
1.4.2 Ärztliches Personal......................................................53
1.5 Bewertung ...........................................................................54
Technik .........................................................................................55
2.1 Fahrzeuge und Vorhaltung ....................................................55
2.1.1 Rettungswagen ..........................................................56
2.1.2 Notarzteinsatzfahrzeuge .............................................56
2.1.3 Krankentransportwagen..............................................57
2.1.4 Beschaffungskonzept 2014 – 2020 ..............................57
2.2 Technik und Ausstattung.......................................................57
2.3 Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge...........................58
2.4 Medizinlogistik ......................................................................59
2.5 Schutzausrüstung .................................................................59
2.6 Desinfektion .........................................................................59
Verwaltung ....................................................................................61
3.1 Fachverwaltung....................................................................61
3.2 Finanzen..............................................................................62
3.3 Kosten des Rettungsdienstes.................................................62
3.3.1 Gebührensatzung/-erhebung ......................................62
3.3.2 Investitionen .............................................................62
Qualitätssicherung / Controlling ......................................................63
4.1 Einsatzdokumentation...........................................................63
4.2 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) .................................63
VI
Struktur des Rettungsdienstes .........................................................65
1
Organisation..................................................................................65
2
Rettungswachen ............................................................................65
2.1 Hauptfeuer- und Rettungswache 1.........................................66
2.2 Feuer- und Rettungswache 2.................................................67
2.3 Rettungswache Süd ..............................................................67
2.4 Rettungswache Nord.............................................................67
2.5 Rettungswache Nordost ........................................................68
2.6 Rettungswache West ............................................................68
2.7 MHD-Wache .........................................................................68
3
Sonstiges ......................................................................................68
3.1 Rettungshubschrauber..........................................................68
3.2 Werkfeuerwehren und betriebliche Feuerwehren....................68
VII
Interkommunale Zusammenarbeit.................................................. 70
1
Notarztsystem der Stadt Tönisvorst.................................................70
2
Zusammenarbeit mit benachbarten Kreisen und Städten ..................70
3
Besondere Versorgungslagen..........................................................70
Anlagen
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
Zusammenfassung
Zusammenfassung
1
Allgemeines
Die Stadt Krefeld ist Träger des Rettungsdienstes. Sie nimmt diese Aufgabe als
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Gem. § 12 Abs. 1 RettG NRW1 stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte
der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen
Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben die Kosten für die ihnen nach
dem RettG NRW obliegenden Aufgaben zu tragen. Die Kosten des Rettungsdienstes finanzieren sich durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Diese
werden auf der Grundlage einer vom Rat der Stadt Krefeld verabschiedeten
Gebührensatzung erhoben. Die Gebührensatzung ist wie die Bedarfsplanung
zuvor mit den Krankenkassen abzustimmen.
Der vorliegende Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans ist die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans aus 2007 und einer 2010 aktualisierten
Bedarfsplanung.
Nach Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs durch den Rat der Stadt Krefeld dient der Rettungsdienstbedarfsplan als Planungsgrundlage für die nächsten fünf Jahre.
Aufgrund zahlreicher auf Landesebene noch nicht abgestimmter Sachverhalte
ist derzeit zwischen der Stadt Krefeld und den Kostenträgern eine zeitnahe
Einigung zum Umfang und zu den Kosten der Qualifizierungen bzw. der Ausbildung zum Notfallsanitäter kaum möglich.
Sobald dafür die Grundlagen geschaffen sind, wird der Bedarf für die Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen den Kostenträgern vorgestellt und besprochen. Der hier vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan wird dann um die
Anlage „Weiterbildung und Ausbildung zum Notfallsanitäter“ erweitert und
dem Rat zur Zustimmung vorgelegt.
2
Notfallmedizinische Versorgung
In Krefeld ist mit dem Helios-Klinikum Krefeld, dem Alexianer Krefeld (vorm.
Krankenhaus Maria Hilf und Alexianer Krankenhaus), dem Malteser Krankenhaus (vorm. St. Josefhospital) und der Helios-Klinik Hüls (vorm. Cäcilienhospital) sowie den Fachkliniken für Psychiatrie, dem Alexianer-Krankenhaus und
der Klinik Königshof, eine gute und umfassende notfallmedizinische bzw. rettungsdienstliche Versorgung von Notfallpatienten gewährleistet.
Sämtliche Krankheitsbilder können in den Krefelder Kliniken versorgt werden.
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch
Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV NRW Seite 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2015 (GV. NRW. S. 305), in Kraft getreten am 1.
April 2015
1
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
Zusammenfassung
In Krefeld besteht eine enge Kooperation zwischen den Krankenhäusern und
dem Rettungsdienst.
Wie in der ganzen Bundesrepublik unterliegen auch die Krankenhäuser in Krefeld fortlaufenden organisatorischen Änderungsprozessen, die sich zwangsläufig auf den Rettungsdienst auswirken. Die einzelnen Krefelder Kliniken gehören überregionalen Verbünden an. Dieser Sachverhalt sowie begrenzte Aufnahmekapazitäten, führen dazu, dass Patienten häufig nicht in andere Krefelder Kliniken sondern in Kliniken außerhalb Krefelds transportiert werden. Die
daraus resultierende Zunahme von Verlegungs- und Sekundärtransporten in
weiter entfernte Kliniken, die häufig sehr langwierig sind, binden Kapazitäten
des Rettungsdienstes.
3
Durchführung des Rettungsdienstes
Die zum Rettungsdienst gehörenden Bereiche sind neben der Leitstelle die
Notfallrettung mit und ohne Notarzt sowie der Krankentransport.
3.1
Leitstelle
Nach dem Rettungsgesetz und dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz
(FSHG)2 ist die Lenkung der Gefahrenabwehr ganzheitlich zu organisieren.
Daraus folgt, dass alle Einsätze des Brand- und Katastrophenschutzes und des
Rettungsdienstes von einer integrierten Leitstelle zu lenken sind.
Mit dem Bezug der neuen Wache Anfang 2016 wird die Leitstelle wieder zukunftstaugliche Strukturen aufweisen. Bis dahin unterliegt der Betrieb der Leitstelle in der jetzigen Feuer- und Rettungswache 1 zwar organisatorischen Einschränkungen, die Wahrnehmung der anfallenden Aufgaben ist aber gewährleistet.
Zur Besetzung der Leitstelle sind täglich vier Funktionen vorgesehen. Auch in
den vergangenen Jahren ist die Arbeitsbelastung weiter angestiegen, hervorgerufen vor allem durch die Zunahme von Hilfeersuchen und dem deutlich
höheren Koordinationsaufwand für eine Vielzahl von Kranken- und Verlegungstransporten. Eine personelle Verstärkung in den Hochlastzeiten an Werktagen
zwischen 8.00 und 16.00 Uhr ist unerlässlich.
In den kommenden Jahren werden erhebliche Mittel aufzubringen sein, wenn
wie im gesamten Bundesgebiet auch in Krefeld von Analog- auf Digitalfunk
umgestellt werden muss.
3.2
Notfallrettung
Die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
Leistungen der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung sowie der Sekundärverlegung stellen in Krefeld die Berufsfeuerwehr, der Malteser Hilfs2
FSHG: Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10.02.1998, zuletzt geändert durch Gesetz vom
23.10.2012 (GV. NRW. S. 474
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
Zusammenfassung
dienst (MHD) und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sicher. Beide Hilfsorganisationen sind nach §13 RettG NRW in den Rettungsdienst eingebunden.
Gesetzliche Vorgaben, die eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung definieren, existieren nicht. Planung und Durchführung der Notfallrettung in Krefeld mit den Schutzzielen „Hilfsfrist“ und „Erreichungsgrad“ orientieren sich daher an der Kommentierung zum Rettungsgesetz und Gerichtsurteilen.
Danach soll jeder an einer Straße gelegene Notfallort nach spätestens acht
Minuten, im ländlichen Bereich nach zwölf Minuten“ zu erreichen sein (Hilfsfrist).
Anzahl und Standorte der Rettungswachen sind so zu wählen, dass die Planungsgröße „Hilfsfrist“ eingehalten werden kann.
Ziel für den überwiegenden Teil des Stadtgebiet Krefelds ist eine Hilfsfrist von
maximal acht Minuten. Die Verteilung der acht Rettungswagen (RTW) auf
sechs Rettungswachen in Krefeld gewährleistet, dass die Hilfsfrist von acht
Minuten eingehalten werden kann.
Die zweite Planungsgröße ist der Erreichungsgrad. Bedingt durch witterungsoder verkehrsbedingte Ausnahmesituationen wie auch durch Notfallaufkommen in entlegenen oder dünn besiedelten Gebieten ist die Hilfsfrist nicht in
100 Prozent aller Fälle einzuhalten.
Der Erreichungsgrad bezogen auf das Stadtgebiet Krefelds soll bei 90% liegen.
Das angestrebte Ziel, dass in mindestens 90% aller Notfalleinsätze das zuständige Rettungsmittel innerhalb von acht Minuten an der Einsatzstelle eintrifft, wird erreicht. Es zeigen sich aber Unterschiede in den einzelnen Ausrückebereichen. Die erzielten Werte im Stadtteil Hüls waren nicht zufriedenstellend. Die im September 2014 vollzogene Verlagerung der Rettungswache
Nord an die südliche Ortsteilgrenze von Hüls wird die Eintreffzeiten spürbar
verringern.
Die Festlegung der Schutzziele wird mit den Verbänden der Krankenkassen
erörtert, ist aber letztendlich kommunale Aufgabe und bedarf der Entscheidung des Rates der Stadt Krefeld.
Zunehmend wird der Bereich der Notfallrettung auch durch das gestiegene
Aufkommen von aufwändigen Intensiv- und Infektionstransporten sowie dem
Transport schwergewichtiger Personen belastet.
Bei Analyse der Einsatzzahlen wird deutlich, dass sehr häufig der ursprünglich
für den jeweiligen Einsatzbereich vorgesehene RTW bereits durch einen Einsatz gebunden ist und für den neuen Einsatz nicht zur Verfügung steht. Das
hat zur Folge, dass RTW aus benachbarten Einsatzbereichen alarmiert werden
müssen.
Die hohe Einsatzfrequenz in einzelnen Einsatzbereichen führt dort insbesondere tagsüber zu einer Überlastung.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
Zusammenfassung
Nach dem Ergebnis der Bedarfsanalyse und wegen der Zunahme von Verlegungstransporten ist es erforderlich, die Vorhaltung dem regelmäßig auftretenden hohen Einsatzaufkommen anzupassen. Dafür ist zusätzlich jeweils ein
RTW im nördlichen und südlichen Stadtgebiet erforderlich.
3.3
Notärztliche Versorgung
Die notärztliche Versorgung ist Teil der Notfallrettung, weshalb für den Notarzt
keine Vorgaben zu Hilfsfristen und Erreichungsgraden bestehen.
Für das Stadtgebiet Krefelds definierte Planungsgröße ist das Eintreffen eines
Notarztes nach spätestens zwölf Minuten in mindestens 90% aller Fälle.
Der Erreichungsgrad liegt in Krefeld deutlich über 90%.
Es sind zwei Notärzte rund um die Uhr im Dienst. Die Fahrer stellt die Berufsfeuerwehr, während die Notärzte auf der Basis von Verträgen vom HeliosKlinikum Krefeld und Alexianer-Krankenhaus gestellt werden. Dort sind auch
die Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) stationiert.
Die Einsatzzahlen für Notfalleinsätze, die die Alarmierung eines Notarztes erfordern, unterliegen in den letzten Jahren nur leichten Schwankungen. Allerdings liegen die Anteile der Einsätze von Notärzten aus der Nachbarschaft und
die des ÄLRD recht hoch. Neben den hohen Einsatzzahlen ist die Belastung
auch aufgrund zunehmender Verlegungs- und Intensivtransporte gestiegen, so
dass es nach der Bedarfsanalyse unumgänglich ist, die Vorhaltung tagsüber
für 12 Stunden um einen weiteren Notarzt aufzustocken.
3.4
Krankentransport
Der Krankentransport hat die Aufgabe, kranken, verletzten oder sonstigen
hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe
zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder Luftfahrzeugen zu befördern.
Die Einsätze im Krankentransport sind in der Regel disponibel. Ziel ist es, Ressourcen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bedarfsgerecht vorzuhalten
und auszulasten.
Seit 2010 stehen an Werktagen zeitversetzt bis zu vier Krankentransportwagen
(KTW) zur Verfügung. Am Wochenende ist nur ein KTW jeweils 12 Stunden
besetzt.
In der restlichen Zeit erfolgen Krankentransporte mit Fahrzeugen der Notfallrettung. Die daraus entstehende Belastung der RTW bewegt sich allerdings im
Grenzbereich des Tolerierbaren.
Die drastische Zunahme von Transporten infektiöser Patienten belastet zunehmend insbesondere den Krankentransport, da im Anschluss an den Transport zeitaufwändige Desinfektionsmaßnahmen erforderlich werden, die Kapazitäten binden.
Nach dem Ergebnis der Frequenzanalyse ist eine Ausweitung der Vorhaltung
für Krankentransporte auf die Nachtstunden unumgänglich.
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Fortschreibung 2015
Zusammenfassung
3.5
Besondere Versorgungslagen
Die Regelvorhaltung für den Rettungsdienst orientiert sich an regelmäßig auftretenden Einsatzbelastungen, für die rettungsdienstliche Leistungen sicherzustellen sind (Regelrettungsdienst).
Eine besondere Versorgungslage des Rettungsdienstes ist der Massenanfall
von Verletzten / Erkrankten (MANV) als Folge von Großschadenereignissen
oder Massenerkrankungen mit einer Vielzahl von Betroffenen. Dies wird in der
Regel dazu führen, dass die Kapazitätsgrenzen des Regelrettungsdienstes
überschritten werden.
Jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis muss in der Lage sein, ein Schadensereignis mit 50 Verletzten / Erkrankten zu bewältigen. Wichtige Säulen neben
dem Regelrettungsdienst und der überörtlichen Hilfe sind die ehrenamtlichen
Helfer der in den Katastrophenschutz eingebundenen Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst und Deutsches Rotes Kreuz), der Freiwilligen Feuerwehr und
des THW und deren schnelle Verfügbarkeit.
Insgesamt besteht zwischen allen Beteiligten ein partnerschaftliches und konstruktives Miteinander.
Bundesweite Erkenntnisse aus vielen Übungen und Einsätzen mündeten in
eine Anpassung der Einsatztaktik und -planung bei einem MANV, die derzeit
auch in Krefeld erfolgt. Ziel ist, lebensbedrohlich Verletzte oder Erkrankte
schneller medizinisch zu versorgen und in ein Krankenhaus zu transportieren.
Die Ausstattung für einen MANV wurde und wird weiterhin sukzessive ergänzt,
zuletzt mit vom Land bereitgestellten Einsatzmitteln, aber auch mit Mitteln des
städtischen Haushalts.
4
Unterhaltung des Rettungsdienstes
In Krefeld sind die Berufsfeuerwehr, MHD und DRK mit der Aufgabe „Rettungsdienst“ betraut.
Der MHD deckt den kompletten Krankentransport und einen Teil der Notfallrettung ab, das DRK besetzt einen RTW. Damit sind deutlich mehr als 50%
der rettungsdienstlichen Leistungen privaten Hilfsorganisationen übertragen
worden.
Der Feuerwehr kommt als logistischem Kernstück der Gefahrenabwehr die
entscheidende Rolle für den Rettungsdienst zu. Da alle Feuerwehrbeamten
auch eine rettungsdienstliche Ausbildung haben, ist durch die Feuerwehr neben der Grund- auch die Spitzenabdeckung nahezu jederzeit möglich.
Mit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes3 und der Neufassung des RettG
NRW ändern sich die Vorgaben zur Besetzung der Rettungswagen und des
Notarzteinsatzfahrzeugs. Rettungsassistenten dürfen nur noch bis Ende 2026
eingesetzt werden, danach sind Notfallsanitäter, deren Ausbildung inhaltlich
und zeitlich umfangreicher ist, vorgeschrieben.
Bis 2020 können sich Rettungsassistenten mit Ablegen einer staatlichen PrüGesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften vom 22.05.2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013, Teil I Nr. 25)
3
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
Zusammenfassung
fung zum Notfallsanitäter qualifizieren.
Qualifizierung und Ausbildung sind mit einem hohem Personal- und Kostenaufwand verbunden. Über die Kosten ist mit dem Kostenträger Einigung zu
erzielen.
5
Qualitätssicherung
Die Qualität des Rettungsdienstes misst sich nicht nur an hohen Erreichungsgraden, sondern vor allem an der medizinischen Versorgung des Patienten bis
zu dessen Übergabe in der Klinik. Je besser und effektiver die medizinische
Versorgung innerhalb der ersten Stunde ist, desto günstiger sind Heilungserfolg und die Gesamtkosten für die Krankenkassen.
Die medizinische Qualitätssicherung obliegt dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). Er ist für das medizinische Qualitätsmanagement der Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich. Er legt die hierzu erforderlichen
Grundsätze fest und wirkt daran mit, dass im Rettungsdienst die notwendigen
Strukturen aufgebaut und die Prozessabläufe konstant sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden.
Seit seiner Bestellung im Jahre 1999 hat er am Ausbau der bestehenden
Strukturen mitgewirkt, die Voraussetzungen für ein Qualitätsmanagement geschaffen und die Steuerungsfähigkeit des Rettungsdienstes durch zunehmende
vertragliche Sicherung der Strukturen verbessert.
Derzeit wird eine (überwiegend aus Spendenmitteln beschaffte) digitale Einsatzdokumentation eingeführt, die das medizinische Controlling deutlich erleichtern wird.
7
Interkommunale Zusammenarbeit
Im Sinne einer schnellstmöglichen Hilfe für erkrankte oder verletzte Personen
wird auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der für den Notarzt zuständigen Rettungswache Kempen seit 2001 für den westlichen Teil des Stadtgebietes der in St. Tönis stationierte Notarzt eingesetzt.
Im Zuge der nachbarschaftlichen Hilfe werden regelmäßig Notärzte oder Rettungswagen aus der Nachbarschaft angefordert bzw. in die Nachbarschaft
entsandt, wenn dadurch schnellere Hilfe erfolgen kann. Dies gilt gleichermaßen für Notfälle in Krefeld wie in den benachbarten Kreisen und Städten.
Mit dem Kreis Viersen haben zudem bereits Gespräche über eine gemeinsame
Nutzung des Krefelder Schwerlast-RTW stattgefunden.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
Allgemeines / gesetzliche Grundlagen
I
Allgemeines / Gesetzliche Grundlagen
Gem. § 6 Abs 1 RettG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger
des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich
der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports
sicherzustellen.
Für Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bestellt der Träger des Rettungsdienstes gem. § 7 Abs. 3 RettG NRW Leitende
Notärzte oder -ärztinnen sowie Organisatorische Leitungen Rettungsdienst und
regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.
Nach § 17 FSHG wirken die Feuerwehren nach Maßgabe des RettG NRW im
Rettungsdienst mit.
Die Träger des Rettungsdienstes arbeiten zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten gem. § 11 RettG NRW mit den Krankenhäusern zusammen.
§ 12 - Bedarfsplan
Gem. § 12 Abs. 1 RettG NW stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der
Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen.
Der Entwurf des Bedarfsplanes ist mit den vollständigen Anlagen u. a. den
Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband (West) der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sowie der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten.
Kosten
Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben gem. § 14 Abs. 3 und 5 RettG
NRW die Kosten für die ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben zu
tragen.
Nach § 14 Abs. 1 erfolgt die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung auf der Grundlage des jeweils geltenden Bedarfsplanes.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
II Ortsbeschreibung
II
Ortsbeschreibung
1
Allgemeines
Die Fläche des Stadtgebietes Krefeld beträgt 13.768 ha.
Die maximale Ost-West-Ausdehnung liegt bei 15,9 km, die maximale Nord-SüdAusdehnung bei 13,3 km.
Das Stadtgebiet Krefeld grenzt, beginnend im Norden, an den Kreis Wesel mit den
Städten Neukirchen–Vluyn und Moers, die kreisfreie Stadt Duisburg, den Kreis Neuss
mit der Stadt Meerbusch und den Kreis Viersen mit den Städten Willich, Tönisvorst
und Kempen.
Die Einwohnerzahl der Stadt Krefeld beträgt 222.058 (Stand: 31.12.2013), dies entspricht einer Einwohnerdichte von 17,0 Einwohner/ha.
Auch wenn nach Prognosen die Einwohnerzahl Krefelds innerhalb der nächsten Jahre
weiter sinken wird, wird dem gegenüber die durchschnittliche Lebenserwartung
ebenso steigen wie der Altersdurchschnitt der Bevölkerung. Insbesondere der Anstieg des Anteils älterer Menschen lässt weiter steigende Einsatzzahlen in der Notfallrettung und im Krankentransport erwarten.
2
Wirtschaft
Krefeld ist als Oberzentrum eingestuft. Das tägliche Einpendlersaldo (Differenz zwischen Pendlerbewegungen nach Krefeld hinein und aus Krefeld heraus) liegt weiter
bei etwa 15.000 Personen.
Die größten Industrieansiedlungen sind im Osten des Stadtgebietes entlang des
Rheins zu finden, darunter der Chempark (früher Bayer AG). Weitere größere Industriebetriebe sind die Fa. Evonik (Chemie) am südlichen Rand der Innenstadt sowie die
Fa. Outokompu (früher Thyssen-Krupp-Nirosta) im Südwesten des Stadtgebietes.
Insgesamt unterliegen in Krefeld sieben Betriebe der Störfallverordnung (mit erweiterten Pflichten).
3
Verkehrswesen
Im Nordosten des Stadtgebietes befindet sich ein Sportflugplatz, von dem in der Regel nur Sport- und Segelflugzeuge starten und landen.
Krefeld befindet sich außerdem in den offiziellen An- und Abflugstrecken des Flughafens Düsseldorf.
Neben dem in der Stadtmitte liegenden Hauptbahnhof gibt es Bahnhöfe in den Stadtteilen Uerdingen, Linn, Oppum und West (Forstwald).
Nennenswert an dieser Stelle sind die Bahnstrecken der Deutsche Bahn AG, auf denen Güter- und Personenzüge (überwiegend Regionalzüge) verkehren sowie die
Strecken der Industriebahnen für den Güterverkehr.
Die Bundesautobahn A 57 durchquert das östliche Stadtgebiet in nord-südlicher Richtung mit insgesamt vier Fahrspuren und den Anschlussstellen Krefeld-Gartenstadt,
Krefeld-Zentrum und Krefeld-Oppum.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
II Ortsbeschreibung
Die Bundesautobahn A 44 führt an der südlichen Grenze des Stadtgebietes in westöstlicher Richtung mit insgesamt vier Fahrspuren.
Das Verkehrsaufkommen auf der Bundesautobahn A 57 ist an Werktagen in beiden
Richtungen sehr hoch, gleiches gilt auch für die A 44.
Folgende Bundesstraßen durchqueren das Stadtgebiet:
B 9, B 57, B 228 und B 509.
Einschränkungen der Straßenführung, die unmittelbare Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von Einsatzstellen haben, bestehen
durch beschrankte Bahnübergänge auf der Forstwaldstraße, Oberbenrader
Straße und Hückelsmaystraße,
im Bereich der Hafenanlage der Stadt Krefeld, wenn die Drehbrücke nicht
nutzbar ist, was einen langen Umweg über den Hafenring zur Folge hat.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
III Notfallmedizinische Versorgung/Infrastruktur
III
Notfallmedizinische Versorgung/Infrastruktur
1
Zusammenarbeit mit Krankenhäusern
Nach § 11 Abs.1 RettG NRW arbeiten die Träger des Rettungsdienstes zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen. Sie legen im Einvernehmen mit den Krankenhäusern Notfallaufnahmebereiche
fest.
Ein wesentlicher Punkt in der Rettungskette zur Versorgung von Patienten ist deren Transport in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
Der Leistungsmöglichkeit, -fähigkeit und den Leistungsgrenzen der Krefelder Krankenhäuser und Kliniken kommt somit eine wesentliche rettungsdienstliche Relevanz zu. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen müssen bei der Beurteilung
und Bewertung der notfallmedizinischen bzw. rettungsdienstlichen Versorgung
berücksichtigt werden.
2
Änderungen seit der Bedarfsplanung 2007/2010
In den vergangenen Jahren wurden fast alle Krefelder Krankenhäuser unter neue
Trägerschaften gestellt:
- Helios-Klinikum Krefeld (vorm. Klinikum Krefeld),
- Helios-Klinik Hüls (vorm. Cäcilien-Hospital),
- Alexianer Krefeld (vorm. Krhs. Maria Hilf und Alexianer Krankenhaus),
- Malteser Krankenhaus (vorm. St. Josefshospital).
3
Planungsgrößen
3.1
Krankenhausgestaltungsgesetz und Krankenhausplan
Die Sicherstellung einer patienten- und bedarfsgerechten wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhäuser ist im Krankenhausgestaltungsgesetz4
geregelt.
Das für Gesundheit zuständige Ministerium stellt einen Krankenhausplan auf und
schreibt ihn fort. Beteiligt sind die Krankenhausträger und die Verbände der Krankenkassen. Der Krankenhausplan weist die erforderlichen Krankenhäuser aus und
beschreibt den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine ortsnahe, bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung.
Er besteht aus:
1. den Rahmenvorgaben (Versorgungsangebote nach ihrer regionalen Verteilung,
Art, Zahl und Qualität),
2. den regionalen Planungskonzepten (insbesondere Leistungsstrukturen, Planbettenzahlen und Behandlungsplätze)
4
Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) vom 11. Dezember
2007
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
III Notfallmedizinische Versorgung/Infrastruktur
Den regionalen Planungskonzepten liegen funktionale, insbesondere medizinische,
geographische und demographische Kriterien zu Grunde, die auch über die Grenzen
der Versorgungsgebiete hinausgehen.
Die regionale Krankenhausplanung soll die zentralörtlichen Verflechtungsbereiche von
kommunalen Gebietseinheiten sowie Distanz und Erreichbarkeit auf Basis der Verkehrsanbindung und Herkunft der Patientinnen und Patienten berücksichtigen. Daraus
ergibt sich ein Einzugsgebiet mit einem Radius von 15 bis 20 km.
Die Stadt Krefeld gehört danach regional zum Versorgungsgebiet 4 (mit Mönchengladbach, Neuss und Viersen).
Jedes Krankenhaus ist verpflichtet, alle nach Krankenhausplan beschiedenen Leistungen zu erbringen.
3.2
Versorgung von Notfallpatientinnen und –patienten
Die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten hat Vorrang.
Alle Krankenhäuser müssen in der Lage sein, nach Übernahme einer Patientin oder
eines Patienten aus dem Rettungsdienst eine erste erweiterte Sichtung durchzuführen und, sofern die definitive Versorgung nicht zu ihrem Versorgungsauftrag
gehört, eine weitere Stabilisierung vornehmen zu können, um den sicheren Weitertransport in das nächste geeignete Krankenhaus zu ermöglichen.
Eine besondere Bedeutung kommt der Aufgabe zu, die Überlebenswahrscheinlichkeit von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt, Schlaganfall, schweren Unfällen, Gefäßrupturen, bei schweren Geburtskomplikationen etc. zu erhöhen und Folgeschäden so weit wie möglich zu reduzieren.
Zur regionalen Versorgung kardiologischer Notfälle müssen Krankenhäuser mit
dem Versorgungsauftrag Kardiologie eine 24-stündige Bereitschaft für sog. Linkskatheterplätze sicherstellen, d. h. entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte
sind rund um die Uhr verfügbar und eine Intensiv- bzw. Überwachungsstation ist
ständig aufnahmebereit.
Kooperationen mit anderen Krankenhäusern sind grundsätzlich möglich.
4
Leistungsumfang der Krefelder Kliniken
4.1
Helios Klinikum Krefeld (HKK)
Das HKK am südlichen Rand der Innenstadt ist ein Klinikum mit überregionalem Leistungsangebot.
Als Klinik der Maximalversorgung verfügt es über sämtliche Fachabteilungen sowohl
in den Bereichen Traumatologie (inklusive Neurochirurgie, Herz-Thorax-Gefäßchirurgie und Traumachirurgie, Unfall-/Handchirurgie) als auch Innere Medizin/Neurologie (Chest-Pain-Unit mit mehreren Linkskatheterplätzen für Herzinfarktpatienten und Stroke-Unit für Schlaganfallpatienten), CT, Kernspintomografie usw. .
Mit der Chest-Pain- und Stroke-Unit wird sicher gestellt, dass parallel mit der Versorgung des Patienten an der Einsatzstelle und der Herstellung seiner Transportfähigkeit
ein Bereitschaftsteam alarmiert wird, um sofort nach der Einlieferung mit den erforderlichen Maßnahmen zu beginnen und somit Spätschäden zu minimieren.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
III Notfallmedizinische Versorgung/Infrastruktur
Ergänzend verfügt das HKK über eine überregional genutzte Spezialabteilung für Beatmungspatienten mit Weaning-Konzept (Entwöhnungskonzept).
4.2
Helios Klinik Hüls
Die Helios Klinik Hüls, im Norden des Stadtgebietes gelegen, ist eine Klinik mit örtlichem Leistungsangebot und verfügt über die Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin und Kardiologie mit Intensivmedizin.
Regionalcharakter hat die Abteilung für Geriatrie, ergänzend die Venenchirurgie im
Belegarztsystem.
4.3
Krankenhaus Alexianer-Maria Hilf (somatische Klinik)
Wie das HKK am Rand des Stadtzentrums gelegen, weist auch das Krankenhaus
Alexianer-Maria Hilf ein überörtliches Leistungsangebot in der Kardiologie mit einem Linkskatheterplatz für Herzinfarktpatienten (24 Stunden an 365 Tagen) und
in der Neurologie eine Stroke–Unit für Schlaganfallpatienten auf.
Darüber hinaus gibt es ein örtliches Leistungsangebot mit CT, Kernspintomografie
und die Fachrichtungen Trauma mit Netzwerkbildung, Chirurgie, Innere Medizin
und Urologie .
Die Bereiche HNO und Orthopädie decken niedergelassene Ärzte als Belegärzte ab.
4.4
Malteser Krankenhaus St. Josefshospital Uerdingen
Als eine Klinik mit örtlichem Leistungsangebot deckt das St. Josefshospital im östlichen Stadtteil Uerdingen die Fachrichtungen Chirurgie, Innere, Urologie und
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG) ab. Ebenfalls werden die Bereiche Orthopädie und Unfallchirurgie sowie eine Computertomographie vorgehalten. Die Abteilung MKG hat regionalen Charakter. Die Abteilung Kardiologie verfügt nicht über
einen Herzkatheterplatz.
4.5
Kliniken für Psychiatrie
Für Erkrankungen aus dem Fachbereich der Psychiatrie bestehen sogenannte Aufnahmebereiche mit Verteilung der Patienten auf die beiden Krefelder Psychiatrien.
Für diese Bereiche besteht aufgrund einer Vereinbarung eine Aufnahmepflicht.
Krankenhaus Alexianer
Unmittelbar neben dem Krankenhaus Alexianer-Maria Hilf liegt die AlexianerFachklinik für Psychiatrie, Neurologie und Suchtmedizin inklusive einer Drogenambulanz. Für die Kooperation im Rahmen eines überregionalen „Stroke-UnitKonzeptes“ wird eine intensivmedizinische Abteilung für neurologische Frührehabilitation vorgehalten.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
III Notfallmedizinische Versorgung/Infrastruktur
Klinik Königshof
Die südlich der Innenstadt gelegene Klinik ist ähnlich wie das Alexianer eine Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie, Geriatrie, Suchtmedizin und kardiologische Rehabilitation. Es steht ein CT für die Abklärung von Schädelhirnerkrankungen zur
Verfügung.
4.6
Einbindung der Krankenhäuser in den Notarztdienst
Für die notärztliche Versorgung der Notfallpatienten wurden mit zwei Kliniken,
dem HKK und dem Alexianer-Maria Hilf Krankenhaus, Verträge nach dem Gestellungsprinzip abgeschlossen. Beide Kliniken sind Notarztstandorte.
Mit Ausnahme der neurologisch–psychiatrischen Kliniken nehmen alle Krefelder
Krankenhäuser und Kliniken am Notarztdienst der Stadt Krefeld teil. Eingebunden
sind auch der ÄLRD sowie die vom Träger bestellten Leitende Notärzte.
Die Organisation und Koordination aus einem Pool von ca. 80 Notärzten übernimmt der ärztliche Leiter Rettungsdienst in Abstimmung mit den ärztlichen Leitern der beiden Notarztstandorte.
4.7
Sonstige Besonderheiten
In den Vorjahren wurden gemeinsam mit den Kliniken erkrankungsbezogene Aufnahme- und Verlegungskonzepte entwickelt. Verbindliche Aufnahmebereiche sind
bisher nur für die Psychiatrie festgelegt und sollen auch auf die anderen Krankenhäuser und Fachdisziplinen erweitert werden.
5
Problemstellungen /Beurteilung / Konsequenzen
Sämtliche Krankheitsbilder können in allen Krefelder Krankenhäusern grundsätzlich
und im Klinikum maximal versorgt werden. Transporte mit Rettungshubschraubern
in andere Kliniken zur Weiterversorgung sind demnach nur sehr selten nötig. Das
„Infarkt-Konzept-Krefeld“ für die präklinische Versorgung von Herzinfarktpatienten
gilt bundesweit als vorbildlich.
5.1
Aufnahmekapazitäten der Kliniken
Das in III.1 genannte Regionalversorgungsprinzip führt zunehmend zur Be- bzw.
Überlastung der Kliniken infolge der gestiegenen Zulieferung von Patienten aus
Mönchengladbach sowie den Kreisen Viersen, Neuss und auch Kleve. Die daraus
resultierende Einschränkung der Aufnahmekapazitäten hat zur Folge, dass für alle
notfallmedizinischen Disziplinen, insbesondere aber für den Bereich der Intensivkapazitäten zeitweise ein ausgeprägter Mangel besteht und nicht selten alle Intensivbetten in Krefeld belegt sind. Als Folge dessen sind zunehmend Sekundärverlegungen in Kliniken außerhalb Krefelds erforderlich.
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Fortschreibung 2015
III Notfallmedizinische Versorgung/Infrastruktur
5.2
Überregionale Versorgungsnetzwerke
Die überschaubare Größe der Stadt Krefeld mit den dargestellten Versorgungspotentialen bietet eigentlich die Chance einer engeren Kooperation der Krankenhäuser untereinander und die Versorgung der Patienten weiter zu optimieren.
Die Konkurrenzsituation zwischen den unterschiedlichen Krankenhausträgern führt
aber dazu, dass die Krefelder Kliniken verschiedenen Versorgungsnetzwerken angehören. Diese Netzwerke sind überwiegend überregional, d. h. es bestehen Kooperationen mit Kliniken, die z. T. mehr als 100 km von Krefeld entfernt liegen.
Im Rahmen der Notfallversorgung findet keine Kooperation der Krefelder Kliniken
untereinander statt. Lediglich auf dem Gebiet der Frührehabilitation gibt es eine
Kooperation zwischen Helios und Alexianer.
Dieser Sachverhalt führt zu einer Vielzahl zeitaufwendiger Verlegungs- und Sekundärtransporte in weit entfernte Kliniken.
5.3
Infektiöse Patienten
Die Ausbreitung der nosokomialen Krankenhauskeime führt zu erheblichem Mehraufwand bei Infektionstransporten. So ist allein für die Jahre 2012 und 2013 ein
Anstieg um 100 % mit steigender Tendenz zu verzeichnen.
5.4
Heimverlegung von Patienten unter Langzeitbeatmung
Die im Helios Klinikum Krefeld eingerichtete Spezialabteilung für Beatmungspatienten (Weaning-Konzept s. Abs. 4.1) hat einen Anstieg von Verlegungstransporten
beatmungspflichtiger Patienten mit qualifizierten Rettungsmitteln (RTW) in andere
Einrichtungen (zur Heimbeatmung) zur Folge.
5.5
Transporte schwergewichtiger Patienten
Die Anzahl schwergewichtiger Patienten, also solchen mit einem Gewicht von 140
bis ca 300 kg nimmt stetig zu. Der sehr hohe logistische Aufwand belastet sowohl
die Abwicklung eines Transportes als auch die fachgerechte Unterbringung und
Versorgung im Krankenhaus.
5.6
Ambulante Versorgungsstruktur
Aufgrund der veränderten ambulanten Gesundheitsversorgung durch größere kassenärztliche Notdienstbereiche und teils ausgelastete hausärztliche Versorgung
kommt es zu einer stärkeren Inanspruchnahme rettungsdienstlicher Leistungen insbesondere durch zunehmende Transporte in die zuständigen Notaufnahmebereiche der Kliniken, aber auch zunehmende medizinische Versorgung von Patienten vor Ort.
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Fortschreibung 2015
III Notfallmedizinische Versorgung/Infrastruktur
5.7
Konsequenzen
Die fortlaufenden organisatorischen Veränderungsprozesse in den Krankenhäusern
erfordern beim Träger des Rettungsdienstes einen ständig steigenden Koordinations- und Transportaufwand, wobei der Funktion des ÄLRD eine immer größere
Bedeutung zukommt.
Die beschriebene Problematik der mitunter eingeschränkten Aufnahmekapazitäten
wird zwangsläufig zu einer Festlegung der Notfallaufnahmebereiche führen müssen. Ebenso werden von Seiten des Rettungsdienstes alle Bestrebungen unterstützt, den innerstädtischen Verbund der Kliniken zu stärken.
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Fortschreibung 2015
IV Durchführung des Rettungsdienstes: Leitstelle
IV
Durchführung des Rettungsdienstes
1
Leitstelle
FSHG NRW und RettG NRW schreiben integrierte Leitstellen vor, d. h. in der Leitstelle
werden die Aufgaben für den Katastrophenschutz, Feuerschutz und den Rettungsdienst wahrgenommen.
Das sind im Überblick:
- Annahme von Hilfeersuchen,
- Zuordnung der Einsatzkräfte zum Einsatzgeschehen,
- Alarmierung der Einsatzkräfte,
- Unterstützung der Einsatzleitung.
1.1
Umsetzung der Bedarfsplanung 2007/2010
2008 wurde, wie in der Bedarfsplanung ausgewiesen, eine vierte Funktion im 24Stunden-Dienst eingerichtet.
Seit 2010 erfolgt eine GPS-unterstützte Einsatzdisposition.
1.2
Planungsgrößen und Ist-Situation
Auf der Grundlage allgemeingültiger Standards aus dem RettG NRW, der Rechtsprechung und wissenschaftlicher Untersuchungen gelten folgende Planungsgrößen:
- Annahme und Bearbeitung aller eingehenden Notrufe,
- Bearbeitung von mind. zwei gleichzeitig eingehenden Notrufen,
- qualifizierte Notrufbearbeitung,
- Alarmierung des nächstgelegenen, geeigneten Rettungsmittels innerhalb einer Minute nach Notrufannahme (Bestandteile der Hilfsfrist),
- Leitung und Koordination aller Rettungsdiensteinsätze im Zuständigkeitsbereich,
- Umfangreiche Dokumentation.
Die wesentliche Aufgabe in der Leitstelle ist neben der Notrufabfrage die Lenkung
und Leitung von Rettungsdiensteinsätzen. Dies geschieht mit technischer Unterstützung des im Jahre 2003 in Betrieb genommenen Einsatzleitsystems „COBRA“.
In der Leitstelle laufen neben allen Notrufen von Festanschlüssen des Krefelder
Stadtgebiets noch immer solche aus St. Tönis auf. Darüber hinaus erreichen die Leitstelle zu den originären Notrufen aus dem Mobilfunknetz auch fehlgeleitete von
Nachbargemeinden und Nachbarkreisen.
Ein standardisiertes Abfrageschema mit einem Indikationskatalog für Notarzt- bzw.
Rettungswageneinsätze oder Krankentransporte bzw. Verweis auf den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst ist etabliert.
Neu eingeführt wurde die sogenannte „Telefonreanimation“, d. h. die Disponenten
sind geschult, Anrufer telefonisch für die Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen anzuleiten bis Rettungswagen und Notarzt eintreffen.
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IV Durchführung des Rettungsdienstes: Leitstelle
Die Alarmierung aller Rettungsmittel erfolgt rechnergesteuert über digitale Meldeempfänger sowie redundant über Mobilfunktelefone. Gleichzeitig werden die in den
Fahrzeugen installierten Navigationsgeräte aktiviert. Eine rechnergesteuerte Unterstützung der Disposition von Rettungsmitteln mittels GPS-Ortung wurde 2010 eingeführt.
1.2.1 Organisation und Personal
Seit Einführung der 48-Stunden-Woche zum 01.01.2011 ist die Leitstelle eine eigenständige Dienstgruppe. Der Dienst in der Leitstelle erfolgt mit vier Funktionen im 24Stunden-Dienst. Eine Personalaufstockung, z. B. bei besonderen Lagen wie einem
Massenanfall von Verletzten, ist über die Alarmierung dienstfreien Personals möglich.
Die Qualifikation des in der Leitstelle eingesetzten Personals ergibt sich aus der gesetzlichen Anforderung für den Betrieb einer integrierten Leitstelle.
Demnach müssen Leitstellendisponenten eine Führungsausbildung für den mittleren
feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich absolviert haben und anerkannte Rettungsassistenten sein.
Für die Besetzung der täglich vier Funktionen stehen derzeit 19 Mitarbeiter zur Verfügung.
Alle die Leitstelle betreffenden Angelegenheiten koordiniert der Leiter der Leitstelle.
1.2.2 Leitstellentechnik
Für die Leitstelle wird die nachstehend aufgeführte Technik eingesetzt:
- Digitale Funkalarmierung mit alphanumerischer Datenübertragung,
- Alarmierung über PAS, TTA und Navigation,
- Funkmeldesystem (FMS),
- Routing von Notrufen bei Systemausfall,
- Fahrzeugzustandsanzeige über FMS,
- Dokumentation und Einsatzführung über den Einsatzleitrechner (ELR),
- Digitale Sprachdokumentationsanlage,
- Notrufweiterleitung zur Polizei Krefeld,
- Notrufweiterleitung an benachbarte Leitstellen,
- Abfrage der bundeseinheitlichen Rufnummer „19222“ für Krankentransporte.
Die Leitstelle verfügt über vier Einsatzleitplätze, von denen aus alle Tätigkeiten wie
die Abfrage von Hilfeersuchen über die vier Notrufleitungen abgewickelt werden
können.
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IV Durchführung des Rettungsdienstes: Leitstelle
1.3
Bedarfsanalyse
1.3.1 Organisation und Personal
Die Besetzung der Leitstelle mit vier Funktionen ermöglicht eine Dienstplanung auf
der Grundlage der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVO Feu). Die Mindestbesetzung mit zwei Mitarbeitern lässt sich jedoch nicht durchgängig sicherstellen.
Die Arbeitsbelastung in der Leitstelle hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Ursächlich dafür sind u. a.
- die Zunahme von Notrufen,
- der starke Anstieg von Einsätzen des Rettungsdienstes,
- die Vielzahl von Intensivverlegungen, die einen hohen Koordinations- und Dokumentationsaufwand erfordern,
- die deutliche Zunahme von Infektionstransporten und der damit ebenfalls verbundene Koordinations- und Dokumentationsbedarf,
- die deutliche Zunahme von Verlegungstransporten
- der hohe Aufwand zur Feststellung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten
in den Kliniken und der Steuerung der Patientenverteilung,
- die Umsetzung der Einsatzplanung bei Bereitstellung bzw. Anforderung von Einheiten des Rettungs- und Betreuungsdienstes entsprechend des Landeskonzepts5,
- die zunehmende Anzahl von Hilfeersuchen von Bürger/innen, die zu lange Wartezeiten des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes beklagen und den Rettungsdienst beanspruchen.
Die unzureichende Größe der Leitstelle und die Anordnung der nur vier Bedienplätze
sind nicht optimal für die Annahme von Notrufen und die Abwicklung von Einsätzen.
Mit Bezug der neuen Hauptfeuerwache Anfang 2016 werden diese Beeinträchtigungen der Vergangenheit angehören.
Für den operativen Teil sind mit der Einrichtung einer eigenständigen Dienstgruppe
die ersten Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Arbeit geschaffen worden. Der nächste Schritt ist die Bildung einer für die Leitstellenarbeit unerlässlichen
Führungsstruktur und die Bündelung der Aufgaben. Bislang liegt die Verantwortung
für die Leitung der Leitstelle, der Datenpflege und der technischen Betreuung bei
Mitarbeitern aus verschiedenen Abteilungen und Teams.
1.3.2 Technik
Die in die Jahre gekommene Technik ist seit 1995 in Betrieb und erschwert einen
reibungslosen und optimierten Betrieb. Auch Größe und Anordnung der Neben- und
Technikräume genügt nicht mehr den Erfordernissen einer Leitstelle einer Großstadt.
Das betrifft insbesondere die Ausstattung und die Anzahl der Arbeitsplätze sowie die
fehlende räumliche Anbindung des Lagedienstes und des Krisenstabes.
Diese Mängel werden mit Bezug des Neubaus der Hauptfeuer- und Rettungswache
ausgeräumt sein.
5
Ministerium für Inneres und Kommunales NRW: Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW
„Sanitätsdienst und Betreuungsdienst“ vom 01.07.2013
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Fortschreibung 2015
IV Durchführung des Rettungsdienstes: Leitstelle
Seit 2004 ist über ein automatisches Telefonwählgerät, das mit dem bereits beschriebenen Einsatzleitsystem kompatibel ist, die Alarmierung des dienstfreien Personals, darunter auch die Gruppe der Leitstellenbeamten, möglich.
Die landesweite Einführung des Digitalfunks ist über den sog. erweiterten Probebetrieb noch nicht hinausgekommen, wird aber in den kommenden Jahren abgeschlossen werden. Bis dahin werden analoger und digitaler BOS-Funk parallel betrieben
werden müssen. In Krefeld wird ein echter Wirkbetrieb erst mit der Inbetriebnahme
der neuen Leitstelle möglich sein.
Weiterhin offen sind Regelungen zur Finanzierung und der technischen Projektabwicklung. Daher ist der finanzielle Aufwand für die Umrüstung des BOS-Funks noch
nicht abzuschätzen. Es zeichnet sich aber ab, dass Kosten für die Beschaffung und
den Einbau von Endgeräten sowohl in der Leitstelle als auch in allen Einsatzfahrzeugen anfallen werden.
Ein Satelliten gestütztes Navigationssystems (GPS), vernetzt mit dem Einsatzleitrechner, stellt sicher, dass grundsätzlich das am günstigsten zum Einsatzort befindliche
Rettungsmittel ohne Zeitverzug alarmiert wird und alle einsatzrelevanten Daten übertragen werden.
1.4
Beurteilung und Konsequenzen
Der Leitstellenbetrieb in der Feuer- und Rettungswache 1 unterliegt noch den Einschränkungen, die den räumlichen Verhältnissen der alten Hauptfeuerwache geschuldet sind. Dies erschwert die Abwicklung von Schadensereignissen größeren Umfangs .
Zukunftstaugliche Strukturen in der Leitstellenorganisation werden in der neuen
Hauptfeuerwache, die Anfang 2016 bezugsfertig sein wird, realisiert.
Nach der 2011 erfolgten Bildung einer eigenständigen Dienstgruppe mit festem Personal sind bis dahin auch angemessene Führungsstrukturen zu schaffen.
Im Zuge der Reorganisation des Fachbereichs Feuerwehr und Zivilschutz wurde organisatorisch ein „Team Leitstelle“ eingerichtet, um die Aufgaben für die Leitstelle
besser zu bündeln. Die damit einhergehenden personellen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Die Notwendigkeit, zu jeder Zeit mindestens zwei Mitarbeiter in der Leitstelle zur Annahme von Notrufen und Disposition im aktiven Dienst zu haben, soll durch interne,
organisatorische Maßnahmen ohne personellen Mehraufwand realisiert werden.
Dem geschilderten deutlich gestiegenen Arbeitsanfall in der Leitstelle insbesondere
durch den hohen Koordinationsaufwand für Infektions- und Verlegungstransporte
kann nur durch eine personelle Verstärkung begegnet werden, die die “Hochlastzeiten“ an Werktagen zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr abdeckt.
Die derzeitige Technikausstattung ist in die Jahre gekommen, sie entspricht nicht
mehr dem landesweiten Standard. Mit dem Neubau der Hauptfeuerwache und der
integrierten Leitstelle wird diese über neueste und etablierte Technik verfügen und
zukunftsorientierte Möglichkeiten für kommende Tätigkeiten abbilden.
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Fortschreibung 2015
IV Durchführung des Rettungsdienstes: Leitstelle
Die Umstellung auf digitalen BOS-Funk wird in den kommenden Jahren erfolgen. Dafür sind erhebliche finanzielle Mittel aufzubringen. Auch die Novellierung des Rettungsgesetzes lässt einen erhöhten Aufwand zur Erlangung notwendiger Qualifikationen für den Leitstellendisponenten erwarten.
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Fortschreibung 2015
IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
2
Notfallrettung (ohne Notarzt)
Nach § 2 Abs 1 RettG NRW hat die Notfallrettung die Aufgabe, „bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung
der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden (...) in ein für die Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählen auch die Sekundärverlegungen, also die Beförderungen erstversorgter Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen.
Danach sind Notfallpatienten „Personen, die sich in Folge von Verletzung,
Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei
denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten“.
2.1
Umsetzung der Bedarfsplanung 2007/2010
Auf Grundlage der Bedarfsplanung 2007 wurde ein zusätzlicher Rettungswagen
in Betrieb genommen. Untergebracht ist dieser in der neu angemieteten Rettungswache an der Magdeburger Straße. Er deckt von dort das nordöstliche
Stadtgebiet ab.
2008 und 2012 wurde die Besetzung dieses Rettungswagens europaweit ausgeschrieben. In beiden Fällen erhielt die DRK Rettungsdienst GmbH den Zuschlag.
Nach der Bedarfsplanung 2010 wurde die Vorhaltung in der Notfallrettung um
einen werktäglich auf der Feuerwache 1 stationierten 12-Stunden-RTW sowie
einen 24 Stunden besetzten RTW im Krefelder Westen ausgeweitet. Dazu wurde
eine neue Rettungswache bei den Stadtwerken Krefeld angemietet. Die Besetzung dieser Rettungswagen erfolgte nach dem Ergebnis einer europaweiten
Ausschreibung durch den Malteser Hilfsdienst Krefeld.
Im September 2014 wurde die Verlagerung des RTW Nordwest in Richtung Norden vollzogen. Die neue Rettungswache an der Krefelder Straße, zwischen den
Ortsteilen Hüls und Inrath gelegen, ist in angemieteten Räumlichkeiten untergebracht.
2.2
Struktur der Notfallrettung
Von sechs Rettungswagenstandorten (Rettungswachen bzw. Feuer- und Rettungswachen) aus wird die Notfallrettung in Krefeld sichergestellt. Damit ist planerisch gewährleistet, jeden Punkt des Stadtgebietes innerhalb der Hilfsfrist (s.
Abs. 2.3) zu erreichen:
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IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
Abb. 1: Verteilung der Rettungswagen im Stadtgebiet
Mit Ausnahme der Hauptfeuer- und Rettungswache (FWR 1) ist an allen anderen fünf Standorten jeweils ein RTW stationiert (24 Stunden täglich). In der
FRW 1 werden zwei RTW rund um die Uhr vorgehalten, ein dritter RTW ist von
Montag bis Samstag zwölf Stunden besetzt.
Besetzt werden die RTW sowohl von der Berufsfeuerwehr (BF) als auch von den
Hilfsorganisationen Malteser Hilfsdienst (MHD) und Deutsches Rotes Kreuz
(DRK):
Standort
Anzahl
Vorhaltung
Betreiber
FRW 1
2 RTW
1 RTW
24 Stunden täglich
12 Stunden (MO - SA)
BF
MHD
FRW 2
1 RTW
24 Stunden täglich
BF
RW 3 (Nord)
1 RTW
24 Stunden täglich
MHD
RW 4 (Nordost)
1 RTW
24 Stunden täglich
DRK
RW 7 (Süd)
1 RTW
24 Stunden täglich
MHD
RW 8 (West)
1 RTW
24 Stunden täglich
MHD
Tab. 1: Besetztzeiten der RTW
In den Zeiten, in denen keine KTW besetzt oder alle KTW im Einsatz sind, übernehmen, wenn verfügbar, Rettungswagen die anfallenden Krankentransporte
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Fortschreibung 2015
IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
(weitere Ausführungen zum Krankentransport siehe unter Abschnitt IV.4).
2.3
Planungsgrößen
Weder das Rettungsgesetz NRW noch ergänzende Erlasse des MGEPA6 enthalten
für den Rettungsdienst konkrete Angaben über einzuhaltende Schutzziele. Nach
§ 6 RettG NRW sind die Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, „die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der
Notfallrettung einschließlich der Leistungen der notärztlichen Versorgung (...)
sicherzustellen“.
Planung und Durchführung der Notfallrettung in Krefeld orientieren sich an den
Schutzzielen, die der Kommentierung zum Rettungsgesetz zu entnehmen sind
und auf die sich gerichtliche Entscheidungen in der jüngsten Vergangenheit
stützen.
Die Festlegung der Planungsgrößen ist letztendlich kommunale Aufgabe und
bedarf der Entscheidung des Rates.
Planungsgröße Hilfsfrist
Die erste Planungsgröße ist die Eintreffzeit, auch Hilfsfrist genannt. Dies ist der
Zeitraum zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle und dem
Eintreffen des ersten Rettungsmittels an einer öffentlichen Straße gelegenen
Notfallort. Richtwerte in Nordrhein-Westfalen sind Hilfsfristen von höchstens
acht Minuten in städtischen Kernbereichen und maximal zwölf Minuten in den
übrigen Bereichen.
Die vorgenannte Hilfsfrist ist der für Nordrhein-Westfalen geltende Richtwert
und letztlich ein Kompromiss zwischen medizinisch erforderlicher und wirtschaftlich vertretbarer Vorhaltung in der Notfallrettung.
Anzahl und Standorte der Rettungswachen sind so zu wählen, dass die Planungsgröße „Hilfsfrist“ erreicht werden kann.
Ziel für den größten Teil Krefelds, die Kernbereiche, ist eine Hilfsfrist
von maximal acht Minuten. Für die ländlichen Bereiche (z. B. Hülser
Berg, Vennikel, Orbroich) gelten maximal zwölf Minuten.
Planungsgröße Erreichungsgrad
Die zweite Planungsgröße ist der Erreichungsgrad. Bedingt durch widrige Wetterverhältnisse, Verkehrsbedingungen usw. ist die Hilfsfrist von acht bzw. zwölf
Minuten in 100 Prozent aller Fälle nicht erreichbar.
Einem kontinuierlich oder zu bestimmten Zeiten statistisch nachweisbar hohen
Einsatzaufkommen in den Ausrückebereichen ist mit der bedarfsgerechten Anzahl von Rettungswagen Rechnung zu tragen.
Der Erreichungsgrad für das Stadtgebiet Krefelds soll bei 90% liegen.
6
Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA)
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Fortschreibung 2015
IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
2.4
Ist-Situation
2.4.1 Hilfsfrist und Erreichungsgrad
Den ermittelten Werten der Erreichungsgrade liegen die Einsatzdaten aus dem
Jahr 2014 zugrunde.
Die Planungsgröße „Erreichungsgrad“ von 90% des ersteintreffenden
zuständigen Rettungsmittels wird mit einem für alle Ausrückebereiche
ermittelten durchschnittlichen Wert von 91,9% erreicht.
Allerdings gibt es auffällige Unterschiede zwischen den einzelnen Ausrückebereichen. So erreichen die in den Rettungswachen Nord und Nordost stationierten
Rettungswagen Werte, die deutlich unterhalb des ermittelten Durchschnitts liegen.
2.4.2
Verteilung der Notfalleinsätze
Die ca. 21.000 Einsätze der Notfallrettung bezogen auf die einzelnen Stadtteile
verteilten sich wie folgt:
Tab. 2: Einsatzverteilung Notfallrettung
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
2.4.3 Einsatzzahlen
Im Jahre 2014 waren insgesamt 18.216 Einsätze mit einem Rettungswagen zu
verzeichnen, die abgerechnet werden konnten, davon etwa 6.500 gemeinsam
mit dem Notarzt. Die Gesamtzahl aller RTW-Einsätze lag bei über 21.000. Hinzu
kommen mehr als 3.100 Krankentransporte mit RTW und Intensivverlegungen.
Die kontinuierlich gestiegenen Einsatzzahlen in der Notfallrettung gehen also mit
einer ebenfalls zunehmenden Belastung durch Krankentransporte einher.
Abb. 2:
Entwicklung der Einsätze in der Notfallrettung
Im Durchschnitt betrug die Dauer eines Notfalleinsatzes knapp 58 Minuten,
während ein Krankentransport mit einem RTW im Durchschnitt innerhalb von 55
Minuten abgewickelt wurde. Die Einsatzdauer bei Verlegungstransporten, die
einen überproportional starken Anstieg zu verzeichnen haben, beträgt durchschnittlich 1:35 Stunden.
Die Verteilung der Einsätze auf die sechs Ausrückebereiche geht aus der nachstehenden Tabelle hervor.
Tab. 3: Verteilung der Einsätze
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Fortschreibung 2015
IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
Die Quote der Notfalleinsätze, zu denen die örtlich zuständigen Rettungsmittel
alarmiert wurden, verdeutlichen nachstehende Grafik und Tabelle.
Abb. 3: Bedienquote der/des zuständigen RTW in den Ausrückebereichen
2.4.4 Besondere Einsätze
Intensivverlegungen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.
Auch die Qualitätsanforderungen in diesem Segment sind deutlich gestiegen.
2014 fanden insgesamt 745 Verlegungstransporte mit RTW statt. Dazu zählen
auch Intensivverlegungen und Inkubatortransporte. Ca. 300 dieser Transporte
erforderte die Begleitung eines Notarztes.
Etwa ein Drittel der Zielkrankenhäuser lagen außerhalb Krefelds.
Ursächlich für die häufige Auslastung der Notfallrettung sind vorrangig die Verlegungstransporte, die einen überproportional starken Anstieg zu verzeichnen
haben und zunehmend Kapazitäten binden.
Ein vergleichbarer Trend ist beim Transport schwergewichtiger Personen festzuSeite 30 von 71
Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
stellen. Seit März 2012 werden deshalb derartige Einsätze separat erfasst. 2014
musste die Feuerwehr bei 172 Einsätzen, darunter 124 im Bereich der Notfallrettung, angefordert werden, um den Rettungsdienst zu unterstützen, sei es als
„Tragehilfe“ oder um den Patienten per Drehleiter aus seiner Wohnung zu befördern.
Gewicht und Umfang einzelner Patienten nehmen zwischenzeitlich Ausmaße an,
die eine Beförderung mit einem regulären Rettungsmittel nicht mehr zulassen.
Der Rückgriff auf geeignete Rettungsmittel bei anderen Trägern des Rettungsdienstes war in der Vergangenheit häufig problematisch oder nicht möglich und
grundsätzlich mit einem sehr hohen Koordinierungsaufwand verbunden, der
Kräfte im Rettungsdienst und in der Leitstelle über Gebühr belastete.
Die Zahl der Infektionstransporte ist in der jüngsten Vergangenheit dramatisch
angestiegen. So wurden 2014 insgesamt 369 infektiöse Notfallpatienten transportiert, von denen 79 eine Notarztbegleitung erforderten. Das wird insbesondere unter Berücksichtigung der Verbreitung von Infektionen mit nosokomialen
Erregern (ugs.: Krankenhauskeime) potenziert.
Etwa 200mal rückte die Feuerwehr aus, um dem Rettungsdienst Zugang zu Personen zu verschaffen, die sich hinter verschlossenen Türen befanden.
2.5
Bedarfsberechnung
Mit der Bedarfsberechnung wird die erforderliche Anzahl der Rettungsmittel ermittelt. Dazu wurde die im Jahre 2012 eingeführte Software „Inmansys“ genutzt, die die zuvor sehr aufwändige Auswertung der Einsatzdaten ablöste. Die
Berechnungsgrundlagen und Randbedingungen, mit denen „Inmansys“ auswertet, gleichen denen der zuvor angewandten „Poisson-Berechnung“, d. h. sie
stützt sich auf Anzahl, Verteilung und Dauer von Einsätzen und ermittelt die für
jedes Zeitintervall erforderlichen Rettungsmittel (s. Anlage 2a).
Der Berechnung liegen Einsatzdaten aus dem Jahr 2014 zugrunde, verbunden
mit dem Ziel, mit einer 95%igen Sicherheit alle eintretenden Einsätze im analysierten Ausrückebereich zeit- und bedarfsgerecht durch das zuständige Fahrzeug abwickeln zu können.
Das Ergebnis der Auswertung für alle Rettungswachen ist der Anlage 1 zu entnehmen. Berücksichtigt wurden ausschließlich die Alarmierungen für Notfalleinsätze, d. h. mit RTW durchgeführte Krankentransporte wurden bei der Bedarfsermittlung gänzlich außer Acht gelassen.
2.6
Beurteilung / Konsequenzen
2.6.1 Allgemein
Das regelmäßige Controlling der Einsätze zeigt trotz des durchschnittlichen Erreichungsgrads bei Notfalleinsätzen von mehr als 90% im eigenen Ausrückebereich auf, dass Optimierungen erforderlich sind. So liegt der Erreichungsgrad im
Ausrückebereich des RTW Nord deutlich unter dem Durchschnitt. Ein wichtiger
Schritt zu einer Verbesserung ist die im September 2014 vollzogene Verlagerung
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Fortschreibung 2015
IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
des RTW Nord in die neue Rettungswache an der Krefelder Straße.
Damit sind Verteilung der Rettungswachen im Stadtgebiet und Gebietsabdeckung nahezu optimal.
Durch die Verteilung der Rettungsmittel im Stadtgebiet Krefelds ist
planerisch gewährleistet, dass die Hilfsfrist von acht Minuten eingehalten werden kann.
2.6.2 Anpassung der Vorhaltung
Die Auswertung der Einsatzzahlen unter 2.4.3 zeigt für einzelne Ausrückebereiche nicht nur Unterschiede beim Erreichungsgrad, sondern auch bei der Anzahl
der Einsätze. Der Anteil der Einsätze, die vom zuständigen RTW bedient werden,
liegt mit Ausnahme des Ausrückebereichs der Feuer- und Rettungswache 1 zwischen 61% und 68%, d. h. jeder dritte Notfall wird nicht von dem dafür vorgesehenen RTW bedient, da dieser bereits im Einsatz ist. Mit den Wachkreisen 4
(Nordost) und 7 (Süd) weisen die Bereiche mit dem ungünstigsten prozentualem
Anteil zudem die höchsten Einsatzzahlen auf.
Korrekturen beim Zuschnitt der Ausrückebereiche sind sinnvoll und werden auch
vorgenommen. Sie alleine schaffen aber keine Abhilfe, da die hohe Einsatzfrequenz zeitweise zu einer Überlastung einzelner Rettungswagenstandorte führt.
Dies erfordert dann den Einsatz anderer in Krefeld stationierter RTW und verursacht wiederum in deren Einsatzbereichen eine Unterdeckung.
Diesem Umstand ist nur zu begegnen, indem auf der Grundlage der durchgeführten Bedarfsplanung (s. Anlage 2), abhängig von der Tageszeit und dem Einsatzaufkommen, die Vorhaltung ausgeweitet wird.
Die Analyse stellt die Notwendigkeit heraus, auf der FRW 1 mindestens drei,
tagsüber sogar vier RTW vorzuhalten.
Streng nach Bedarfsanalyse wäre sogar für alle anderen Ausrückebereiche zeitweise eine zumindest doppelte Vorhaltung erforderlich. Aus fachlicher Sicht wird
es allerdings als vertretbar erachtet, die Vorhaltung nicht isoliert für jeden einzelnen Ausrückebereich zu betrachten. Vielmehr können für das gesamte Stadtgebiet übergreifende Lösungen betrachtet und realisiert werden, die den Bedarf
weitestgehend abdecken. Neben dem Grundbedarf, der für jeden Ausrückebereich sicherzustellen ist, kann der Spitzenbedarf mehrere Bereiche abdecken.
Aus diesem Grund wurde das Stadtgebiet in einen nördlichen und südlichen Bereich aufgeteilt. Als Standorte sind die jetzige Rettungswache an der Westparkstraße, die nach Verlagerung des bislang dort stationierten RTW zur neuen Rettungswache nach Hüls frei ist sowie die Hauptfeuer- und Rettungswache vorgesehen.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
Abb. 4: Abdeckung des Spitzenbedarfs
Daraus ergibt sich folgende Vorhaltung in der Notfallrettung:
Standort
Anzahl Vorhaltung
Feuer-/Rettungswache 1 2 RTW 24 Stunden täglich
Florastr. 58/68
1 RTW 8 - 20 Uhr MO-SA
1 RTW 24 Stunden täglich
Feuer-/Rettungswache 2 1 RTW 24 Stunden täglich
Hafenstraße 50
Rettungswache 7
1 RTW 24 Stunden täglich
Kölner Str. 566
Rettungswache 4
1 RTW 24 Stunden täglich
Magdeburger Straße
Rettungswache 8-1,
1 RTW 24 Stunden täglich
St. Töniser Str.
Rettungswache 8-2,
1 RTW 24 Stunden täglich
Westparkstr. 139
Rettungswache 3
1 RTW 24 Stunden täglich
Krefelder Str. 225
Anmerkung
Δ
alt-neu
Grundschutz
Grundschutz
Spitzenabdeckung
Mitte/Süd
Grundschutz
Grundschutz
K
R
S
Ü
D
1 RTW
24 Std.
-
Grundschutz
-
Grundschutz
Spitzenabdeckung
Nord
Grundschutz
K
R
N
O
R
D
1 RTW
24 Std.
Tab.4: Vorhaltung in der Notfallrettung
Seite 33 von 71
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Fortschreibung 2015
IV.2 Notfallrettung ohne Notarzt
Der abgebildete Mehrbedarf von zwei RTW ergibt sich vor allem aus der Anzahl
der Notfalleinsätze in Hochlastzeiten und lässt, wie bisher praktiziert, noch zusätzlichen Spielraum für Krankentransporte vor allem in den Nachtstunden, so
dass in dieser Zeit auf eine Ausweitung der Vorhaltung von Krankentransportwagen verzichtet werden kann.
Die Vorhaltezeiten für alle RTW erhöhen sich um ca. 27% von 1248 auf
1548 Stunden pro Woche.
2.6.3 Besondere Transporte
Die Vielzahl der unter Abs. 2.4.4 aufgeführten Einsätze (Intensivverlegungen,
schwergewichtige und infektiöse Patienten), die in den kommenden Jahren mit
großer Wahrscheinlichkeit weiter zunehmen werden, be- und überlastet häufig
die üblicherweise im Rettungsdienst vorgehaltenen Ressourcen und erfordert
besondere Maßnahmen. Aus diesem Grund wurde ein spezieller Rettungswagen
beschafft, der von seiner Ausstattung her über alle Voraussetzungen für den
Transport hochinfektiöser Patienten ebenso verfügt wie für den schwergewichtig(st)er Patienten und außerdem die für Intensivverlegungen erforderlichen
medizinischen Geräte aufnehmen kann. Dieser Rettungswagen wird im Bedarfsfall mit vorhandenem Rettungsdienstpersonal (i. d. R. mit Feuerwehrbeamten,
da diese über die erforderliche Fahrerlaubnisklasse C verfügen) besetzt, d. h. es
erfolgt keine Vorhaltung zusätzlichen Personals.
Mit dem Kreis Viersen sind bereits Gespräche über eine gemeinsame Nutzung,
für Notfalltransporte mit Schwergewichtigen aufgenommen worden.
Im Falle einer Kooperation mit benachbarten Rettungsdienstträgern und steigenden Einsatzzahlen ist unter Einbeziehung der Kostenträger zu entscheiden,
ob die bestehenden Personalressourcen ausreichen.
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Fortschreibung 2015
IV.3 Notfallrettung (Notärztliche Versorgung)
3
Notfallrettung (Notärztliche Versorgung)
Die Stadt Krefeld ist nach § 6 RettG NRW „als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung sicherzustellen.“
Nach der Kommentierung zum RettG müssen Notfalleinsätze durchgeführt werden,
wenn mit einem Notfall zu rechnen ist. Das Meldebild ist entscheidend. Grundlage für
den Einsatz eines Notarztes (NA) bildet dabei der Indikationskatalog der Bundesärztekammer.
Für die Luftrettung, gesetzlich geregelt in § 10 RettG NRW, werden Luftfahrzeuge
(Rettungshubschrauber/RTH) mit regionalem Einsatzbereich vorgehalten.
Krefeld bildet mit anderen Trägern des Rettungsdienstes eine Trägergemeinschaft für
den in Duisburg stationierten RTH Christoph 9 auf der Grundlage einer öffentlichrechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit.
3.1
Umsetzung der Bedarfsplanung 2007/2010
Die Bedarfsplanung 2007/2010 sah für den Notarztbereich zwei gleichwertige Notarztdienste, täglich 24 Stunden verfügbar, vor. Dies wurde umgesetzt.
3.2
Struktur der notärztlichen Versorgung
Zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung hat der Träger 2011 mit dem Helios
Klinikum und dem Alexianer Krankenhaus Maria Hilf jeweils einen Vertrag über die
Gestellung von Notärzten abgeschlossen.
Der 1. Notarzt hält sich von Montag bis Freitag im Alexianer Krankenhaus bereit. Am
Wochenende sowie an Feiertagen übernehmen Notärzte, die der „Leitenden Notarztgruppe“ (LNG) angehören, von der FRW 1 aus den Dienst.
Im Helios-Klinikum ist der 2. Notarzt die ganze Woche über einsatzbereit.
Die Notarzteinsatzfahrzeuge sind an beiden Krankenhausstandorten bzw. am Wochenende für den 1. Notarzt auf der FRW 1 stationiert. Die Führungsassistenten
(gleichzeitig Fahrer) stellt die Berufsfeuerwehr.
Dem Notarztsystem der Stadt Krefeld stehen drei Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) auf
der Basis eines VW-Transporters zur Verfügung. Eines dieser Fahrzeuge dient als
Ausfallreserve.
Beide Notärzte werden im gesamten Stadtgebiet eingesetzt. Eine Aufteilung in Einsatzbereiche ist aufgrund der räumlichen Nähe beider Krankenhäuser zueinander
bzw. zur Feuerwache 1 nicht erforderlich.
Für die Abdeckung des Spitzenbedarfs werden je nach Verfügbarkeit der ÄLRD oder
Notärzte aus der Nachbarschaft alarmiert. Darüber hinaus kann auch auf einen RTH
zurückgegriffen werden.
Intensiv- bzw. Verlegungstransporte mit Notarztbegleitung sollen die Regelvorhaltung
nicht zusätzlich belasten. Deshalb werden diese Transporte möglichst mit dienstfreien
oder von den Krankenhäusern freigestellten Notärzten begleitet.
Seite 35 von 71
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Fortschreibung 2015
IV.3 Notfallrettung (Notärztliche Versorgung)
3.3
Planungsgrößen
Hinsichtlich der Planungsgrößen gelten für die notärztliche Versorgung vergleichbare
Rahmenbedingungen wie für die Notfallrettung (s. Kapitel IV.2).
Planungsgröße für Krefeld bis zum Eintreffen eines Notarztes ist eine Eintreffzeit von zwölf Minuten bei einem Erreichungsgrad von mindestens
90%.
Ungeachtet dessen gilt, dass das erste Fahrzeug der Notfallrettung (RTW oder NEF)
innerhalb von acht Minuten an der Einsatzstelle eintreffen soll.
3.4
Ist-Situation
3.4.1 Eintreffzeit und Erreichungsgrade
Auch 2014 liegt der Erreichungsgrad für die Planungsgröße „Eintreffzeit“(Notarzt trifft
innerhalb von zwölf Minuten ein) bei 94%. Damit wird für das Stadtgebiet die Planungsgröße „Erreichungsgrad“ von 90% wie auch in den Vorjahren deutlich erreicht.
3.4.2 Verteilung der Notarzteinsätze
Die Einsatzverteilung in der Notfallrettung bezogen auf die einzelnen Stadtteile sind
in der nachstehenden Tabelle sowie in der Anlage 3 graphisch dargestellt.
Tab. 6: Verteilung der Notarzteinsätze im Stadtgebiet
3.4.3 Einsatzzahlen
Im Jahre 2014 war aufgrund der Notfallmeldung insgesamt ca. 6.100mal der Einsatz
des Notarztes angezeigt. Aus der nachstehenden Tabelle ist die Aufteilung der Einsätze auf die einzelnen notarztbesetzten Fahrzeuge ersichtlich:
Seite 36 von 71
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Fortschreibung 2015
IV.3 Notfallrettung (Notärztliche Versorgung)
Tab. 5: Verteilung der Einsätze auf die einzelnen Notärzte
Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Anteil der absoluten Einsatzzahlen für den
Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zurückgegangen. Dies liegt daran, dass er eine hohe
Anzahl von Verlegungstransporten begleitete, für die eine Notarztbegleitung unumgänglich war. Diese Einsätze wurden statistisch nicht erfasst, ebenso wenig die Einsätze, zu denen ein in Freizeit befindlicher Notarzt alarmiert wurde.
Die durchschnittliche Einsatzdauer (von der Alarmierung bis zur Einsatzbereitschaft)
betrug knapp 51 Minuten.
Das folgende Diagramm stellt die Entwicklung der Einsatzzahlen (abgerechnete bzw.
tatsächliche Einsätze) seit 2010 dar:
Abb. 5: Einsatzentwicklung Notarzteinsätze (Zahlenangaben beziehen sich auf abgerechnete und tatsächliche Einsätze, ohne Intensivverlegungen etc.)
Die Anzahl der abgerechneten Notarzteinsätze bewegt sich seit Jahren bei ca. 6.000
Einsätzen. 2014 lagen die Notarzteinsätze nach einem Auf und Ab etwa auf dem Niveau von 2011.
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Fortschreibung 2015
IV.3 Notfallrettung (Notärztliche Versorgung)
Dennoch liegen die Einsätze des ÄLRD und von Notärzten aus der Nachbarschaft mit
einem Anteil von deutlich über 5 % auf einem recht hohen Niveau, vor allem unter
Hinweis auf die zuvor beschriebenen Verlegungstransporte mit Notarztbegleitung.
Dies sowie die hohen Einsatzzahlen für beide Notärzte weisen ebenso auf eine häufige Auslastung der Regelvorhaltung hin.
3.4.4 Besondere Einsätze
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf Kap. IV-2.4.4 verwiesen.
Die steigende Zahl von Intensivverlegungen, Schwergewichtigen- und Infektionstransporten führt immer häufiger auch zu einer Belastung des Notarztsystems. Viele
Transporte sind sehr zeitaufwändig, da sie in die weitere Umgebung Krefelds führen
oder mit einem hohen Koordinierungsaufwand verbunden sind. Abfragen des Trägers
bei den dienstfreien Notärzten zur Begleitung einer der o. a. Transporte laufen häufig
ins Leere, mit der Folge, dass diese Transporte von einem der im Dienst befindlichen
Notärzte begleitet werden muss.
3.5
Bedarfsberechnung
Wie bereits in Kap. IV-2.4 beschrieben, wurde die Bedarfsberechnung mit identischen
Randbedingungen mit der Software „Inmansys“ durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in Anlage 4 abgebildet.
Die zuvor geschilderte häufig zu beobachtende Auslastung der beiden Notarztsysteme führt regelmäßig zum Einsatz des ÄLRD oder eines Notarztes aus der Nachbarschaft. Die Bedarfsanalyse bestätigt dies und führt zu dem Ergebnis, dass eine Vorhaltung von nur zwei Notärzten zumindest tagsüber nicht ausreicht.
3.6
Beurteilung / Konsequenzen
3.6.1 Allgemein
Die Qualität des Notarztdienstes ist in Krefeld auf einem insgesamt guten Niveau.
Der Vertragsabschluss mit den beiden größten Krankenhäusern Krefeld, nach der
sich diese verpflichten, Notärzte zu stellen, hat sich bewährt.
3.6.2 Anpassung der Vorhaltung
Gleichwohl ist auf der Grundlage der durchgeführten Bedarfsanalyse eine erweiterte
Vorhaltung im Notarztbereich unumgänglich. Dieser festgestellte Bedarf übersteigt
den Umfang einer sog. Spitzenabdeckung durch den ÄLRD oder Notärzte aus der
Nachbarschaft.
Hinzu kommt die in den vergangenen Jahren beobachtete ständig abnehmende Verfügbarkeit dienstfreier Notärzte für Intensiv- und Verlegungstransporte.
Verteilung, Anzahl und Dauer der Notarzteinsätze erfordern an Werktagen in der Zeit
zwischen 9.00 Uhr und 21.00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen von 10.00 Uhr 20.00 Uhr einen zusätzlichen Notarzt, so dass sich folgende Gesamtvorhaltung (+
24% ggü. heute) für die notärztliche Versorgung ergibt:
Seite 38 von 71
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Fortschreibung 2015
IV.3 Notfallrettung (Notärztliche Versorgung)
1. und 2. Notarzt: 24 Stunden täglich
3. Notarzt:
12 Stunden täglich
Zur Stationierung des 3. Notarztes bestehen grundsätzlich verschiedene Optionen.
Aus strategischen Gründen ist geplant, auch den 3. Notarzt zentral im Stadtgebiet,
nämlich an der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache zu stationieren.
Auch in dieses Notarztsystem werden Notärzte aus den Krefelder Kliniken eingebunden. Dies hat sich in den vergangenen Jahren durchweg bewährt.
Es bleibt das Ziel, alle Kliniken angemessen am Notarztsystem zu beteiligen.
Seite 39 von 71
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Fortschreibung 2015
IV.4 Krankentransport
4
Krankentransport
Nach dem Rettungsgesetz bilden im Rettungsdienst die Notfallrettung und der Krankentransport eine organisatorische Einheit. Krankentransport ist also wie die Notfallrettung eine kommunale Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, fachgerechte Hilfe zu leisten
und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder
Luftfahrzeugen zu befördern. Dazu zählt auch die Beförderung von erstversorgten
Patienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen, auch Konsiliartransporte genannt.
4.1
Umsetzung der Bedarfsplanung 2007/2010
Nach den Ergebnissen der Frequenzanalyse wurde zuletzt 2010 die Vorhaltung im
Krankentransport dem Transportaufkommen angepasst, d. h. um einen auf insgesamt vier Krankentransportwagen (KTW) erhöht, außerdem wurden die Zeiträume, in
denen KTW einsatzbereit sind, ausgeweitet.
KTW stehen seitdem von Montag bis Samstag zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr und
sonntags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Je nach Tageszeit sind dies bis
zu vier KTW gleichzeitig.
4.2
Planungsgrößen
Einsätze im Krankentransport sind in der Regel disponibel. Ziel ist, Ressourcen unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten bedarfsgerecht vorzuhalten und auszulasten.
Rechtzeitig angemeldete Krankentransporte sind pünktlich zu bedienen. Ansonsten
sollen, nach der Kommentierung zum RettG NRW, Krankentransporte innerhalb von
30 Minuten aufgenommen werden. Wartezeiten von mehr als 60 Minuten sind zu
vermeiden.
Für Infektionstransporte sind geeignete Fahrzeuge vorzuhalten.
4.3
Ist-Situation
4.3.1 Struktur des Krankentransportes
Derzeit nimmt der Malteser Hilfsdienst die Aufgabe „Krankentransport“ wahr.
Die vier KTW werden zu folgenden Zeiten besetzt:
Zeit /
Tag .
8-9
9-10
10-11
MO-FR 2
4
SA
1
1
SO + F
1
Tab. 8: Besetztzeiten im
11-12
12-13
4
4
4
1
1
1
1
1
1
Krankentransport
13-14
14-15
15-16
16-17
17-18
18-19
19-20
20-21
21-22
4
1
1
3
1
1
3
1
1
2
1
1
2
1
1
2
1
1
1
1
1
1
In den anderen Zeiträumen werden, soweit vertretbar, RTW für den Krankentransport eingesetzt.
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Fortschreibung 2015
IV.4 Krankentransport
4.3.2 Einsatzzahlen
Die Entwicklung der Transportzahlen war in den vergangenen Jahren uneinheitlich.
Nach 2010 sanken die Transporte in den darauf folgenden Jahren und stiegen 2013
kräftig.
Abb. 6: Entwicklung der Krankentransporte
Die durchschnittliche Einsatzdauer eines Krankentransportes (Zeitspanne zwischen
der Alarmierung und dem Ende des Transportes) lag im vergangenen Jahr bei etwas
mehr als einer Stunde
Mit 3100 Transporten stieg die Anzahl der mit einem RTW durchgeführten Krankentransporte ebenfalls beträchtlich an, der Anteil lag bei knapp einem Drittel!
Auffällig beim Controlling der Einsatzzahlen im Krankentransport ist, dass diese außergewöhnlich starken Schwankungen unterliegen, die nicht signifikant bzw. nachvollziehbar sind. So liegen die Transportzahlen in den Wintermonaten um ca. 20%
über denen in den Sommermonaten, weichen aber häufig auch von einem zum
nächsten Tag um mehr als 50% voneinander ab.
Dies führt dazu, dass mitunter Transporte, die morgens angemeldet werden, erst im
Laufe des Vormittags oder Nachmittags abgewickelt werden können.
Erschwerend für eine bedarfsgerechte Vorhaltung kommt hinzu, dass sich die Anzahl
der Krankentransporte trotz der sehr geringen Gebühren im Vergleich zu anderen
Städten ähnlicher Größenordnung bis 2012 auf einem relativ niedrigen Niveau bewegte und somit eine solide Basis fehlte.
4.3.3 Infektionstransporte
Eine immer größere Bedeutung kommt den Infektionstransporten zu. Die Standards
eines Infektionstransportes gelten nicht nur für hochvirulente Keime wie Meningitis,
Lassa und Tropenerreger, sondern in zunehmendem Maße für multiresistente Keime
wie MRSA, ORSA und MRE. Dies trifft besonders für Patienten zu, die in Pflegeheimen, Kliniken etc. behandelt werden. Die Durchseuchung nimmt ständig zu und die
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Fortschreibung 2015
IV.4 Krankentransport
für den Rettungsdienst maßgebliche Vorsorge wird komplizierter. Auch in der Notfallrettung kommt es zunehmend zu Einsätzen mit infizierten Patienten.
Da der Rettungsdienst auch mit immungeschwächten und schwerkranken Patienten
konfrontiert wird, obliegt es der Sorgfaltspflicht und den Vorgaben des RettG, für
deren Versorgung und Transport Rettungswagen einsetzen zu müssen. Davon unbenommen ist ein Fahrzeug nach jedem Infektionstransport eines Patienten nach den
Vorgaben des Hygieneplans zu desinfizieren. Dadurch ist das Fahrzeug je nach Erreger zum Teil mehrere Stunden nicht einsetzbar.
Die Zahl der Transporte infektiöser Patienten und der damit verbundene Aufwand
sind im vergangenen Jahr dramatisch gestiegen:
Abb. 7: Entwicklung der Infektionstransporte
Eine Ursache für den starken Anstieg in den vergangenen Jahren ist vor allem, dass
Anbieter von Krankenfahrten im Gegensatz zu früheren Jahren keine infektiösen Patienten mehr befördern dürfen. Die Rechtsprechung weist diese Leistung wegen der
damit verbundenen Verantwortung eindeutig dem qualifizierten Krankentransport zu.
Mit einer durchschnittlichen Einsatzzeit von fast eineinhalb Stunden binden Infektionstransporte die vorhandenen Kapazitäten deutlich länger als „normale“ Krankentransporte.
4.4
Bedarfsplanung
Die Frequenzanalyse verdeutlicht, dass die derzeitige Vorhaltung im Krankentransport tagsüber in etwa dem Bedarf entspricht. Allerdings bleiben die z. T. erheblich
überschrittenen Wartezeiten unberücksichtigt. Eine Wartezeit von geplanten 30 Minuten wird nur selten eingehalten, was auch dazu führt, dass Transportanfragen häufig
wieder zurückgezogen werden oder von der anfordernden Seite plötzlich eine hohe
Eilbedürftigkeit bzw. ein Notfall angezeigt wird, der die Alarmierung eines RTW nach
sich zieht.
Nach der Frequenzanalyse ist auch zu Nachtstunden ein KTW-Vorhaltung erforderlich, an Samstagen ein zweiter KTW (s. Anlage 5: Frequenzanalyse).
Weitere Einzelheiten sind der folgenden Abbildung zu entnehmen.
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IV.4 Krankentransport
Abb. 8: Frequenzanalyse (Inmansys) und Vorhaltung
4.5
Beurteilung und Konsequenzen
Nach dem Ergebnis der Frequenzanalyse müssten die Vorhaltezeiten von derzeit 207
Stunden auf 309 Stunden (Bedarf) ausgeweitet werden. Die Beanspruchung der Notfallrettung für Krankentransporte bewegt sich tagsüber nicht mehr innerhalb der
Grenze, die unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Ausnutzung
von Synergieeffekten im Gesamtgebilde Rettungsdienst vertretbar wäre. Deshalb ist
es, wie im Abs. IV.2.6.2 beschrieben, notwendig, zwei weitere RTW vorzuhalten. Mit
diesen zusätzlichen Fahrzeugen kann dann das nächtliche Krankentransportaufkommen in der Zeit zwischen 22.00 und 7.00 bzw. 8.00 Uhr abgedeckt werden, ohne die
Notfallrettung übermäßig zu belasten.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
IV.4 Krankentransport
An Samstagen in der Zeit von 8.00 – 16.00 Uhr ist ein zweiter KTW erforderlich. Nur
so lässt sich die zu hohe Beanspruchung der RTW mindern und deren Verfügbarkeit
in ihren Ausrückebereichen erhöhen.
Der landesweit geltende Standard, innerhalb von 30 Minuten, spätestens aber 60
Minuten nach der Anforderung den Transport von Patienten durchzuführen, soll auch
in Krefeld eingehalten werden.
Hierbei ist weiterhin erforderlich, ausreichend Ausfallreserve bereitzustellen.
Für „normale“ Infektionstransporte soll künftig weiterhin ein KTW bereitgehalten
werden, der von einer Besatzung der anderen KTW im Bedarfsfall besetzt wird.
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Fortschreibung 2015
IV.5 Besondere Versorgungslagen
5
Besondere Versorgungslagen
Einsatzlagen, bei denen die bisher beschriebene Regelvorhaltung überschritten wird,
werden als besondere Versorgungslagen bezeichnet. Dazu zählen insbesondere Einsatzlagen mit einem Massenanfall von Verletzten Erkrankten (ManV/E). Als Träger
des Rettungsdienstes obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten nach §§ 1 und 2
RettG NRW auch die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei
außergewöhnlichen Schadensereignissen. Sie sind unter Hinweis auf das FSHG verpflichtet, die Gefahrenabwehr auch bei einem MANV zu planen und zu organisieren.
Kennzeichnend für diese Versorgungslagen ist der enorme Personal- und Organisationsaufwand, der eine umfassende organisatorische Vorbereitung und das Training
aller an der Gefahrenabwehr Beteiligten bedingt.
5.1
Umsetzung seit der Bedarfsplanung 2007/2010
Entsprechend des angegebenen Rechtsrahmens für einen ManV/E wurde in den vergangenen Jahren eine landesweit einheitliche Organisationsstruktur für den Einsatzabschnitt Medizinische Rettung eingeführt, die auch in Krefeld Grundlage der Einsatzbewältigung ist. Darin eingeflossen sind auch die in Deutschland bei Einsätzen
mit vielen Verletzten und Erkrankten gewonnenen Erfahrungen.
Eine lückenlose Rufbereitschaft der Funktion „Leitender Notarzt“ (LNA) als medizinisch verantwortlichem Mitglied der Einsatzleitung sowie des aus dem Alarmdienst
der Feuerwehr gestellten „organisatorischen Leiters Rettungsdienst“ (OrgL-Rett) als
Einsatzabschnittsleiter „Medizinische Rettung“ sind gewährleistet.
5.2
Planungsgrößen
Auf Grundlage des §7 Abs 4 RettG NRW bestellt der Träger des Rettungsdienstes „für
Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker […] Leitende
Notärzte oder -ärztinnen und regelt deren Einsatz.“ Ferner hat er ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen.“
Aufgrund der derzeit gültigen Erlasslage7 muss jede kreisfreie Stadt und jeder Kreis
in der Lage sein, über die Vorkehrungen für den alltäglichen Rettungsdienst (Regelrettungsdienst) hinaus, ein Schadenereignis mit 50 Verletzten/Erkrankten zu bewältigen.
Darüber hinaus legen die eingeführten Landeskonzepte für den Träger des Rettungsdienstes die Anforderungen zur Bewältigung weiterer Schadenereignisse fest, dazu
gehört die Aufstellung
- von Einsatzeinheiten, Stärke: je 33 Mann,
- einer Bereitschaft für einen Behandlungsplatz für 50 Personen (BHP 50- Bereitschaft NRW), Stärke: 116 Mann,
7
Landeskonzept der überörtlichen Hilfe NRW „Sanitäts- und Betreuungsdienst“ vom 1. Juli 2013 und
ABC-Schutz-Konzept NRW, Teil 3 „Verletzten-Dekontaminationsplatz NRW“ (V-Dekon), Dezember
2011
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
IV.5 Besondere Versorgungslagen
einer Bereitschaft für die Betreuung von 500 Personen (BTP 500-B), Stärke:
72 Mann,
- eines Patiententransportzugs zum Transport von 10 Verletzten/Erkrankten (PTZ
10), Stärke: 20 Mann,
- und eines Verletzten-Dekontaminationsplatzes für 50 Verletzte (V-Dekon NRW),
Stärke: 60 Mann.
Die vorgenannten Einheiten sind auch in die Konzepte der landesweiten Hilfe eingebunden.
-
Weiterhin sind die Einsatzstellenorganisation, die operativ-taktische Führungsorganisation und die Einsatzabläufe den aktuellen Erkenntnissen anzupassen. Hauptaugenmerk liegt auf der Optimierung der Maßnahmen zur schnellstmöglichen Versorgung und dem umgehenden Transport der vital bedrohten Patienten.
5.3
Ist-Situation
Bezogen auf das Stadtgebiet Krefeld sind theoretisch eine Reihe von Szenarien für
einen ManV/E denkbar, z. B.
Räumungen und Evakuierungen bei einem Kampfmittelfund mit erheblichem
und zum Teil zeitkritischem Umfang.
Unfälle bei der Herstellung, beim Transport oder Umgang mit gefährlichen
Stoffen und Freisetzung großer Mengen gesundheitsgefährdender Substanzen,
Unfälle mit Massenverkehrsmitteln (Bus und Bahn),
Unfälle auf dem Rhein (Fahrgast- und Güterschifffahrt),
Massenunfall auf Bundesautobahnen,
Flugunfälle (An- und Abflugschneise für Düsseldorf und Mönchengladbach),
Amok, Geiselnahme, Attentate.
Derartige Schadensereignisse sind ohne Einbindung der HiOrg, der Freiwilligen Feuerwehr und dienstfreier Feuerwehrleute kaum zu bewältigen.
Auch die Alarmierung von Rettungsmitteln aus der Nachbarschaft wird die Regel
sein.
Die hiesige Einsatzplanung sieht auf Grundlage der unter Abs. 5.2 beschriebenen
Planungsgrößen vor:
- den sofortigen Einsatz eines LNA (Rufbereitschaft) und des Organisatorischen
Leiters Rettungsdienst (Führungsdienst der Berufsfeuerwehr im 24-StundenDienst),
- die Ausnutzung aller möglichen Synergieeffekte der Beteiligten wie Feuerwehren
und Hilfsorganisationen,
- die sofortige Alarmierung der überörtlichen Hilfe, also von Ressourcen des Rettungsdienstes von Nachbarkreisen und -städten,
- die schnellstmögliche Erstversorgung der Verletzten auf Rettungsdienstniveau bis
zum Abtransport [Schwerstverletzte (Kat. I, rot) in max. 20 Min., Schwerverletzte
(Kat. II, gelb) in max. 40 Min., Leichtverletzte und Unverletzte (Kat. III, grün) in
60 Min.]
- die Berücksichtigung von Einsatzsituationen mit Kontamination durch chemische,
biologische radiologische oder nukleare Stoffe. (CBRN),
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
IV.5 Besondere Versorgungslagen
-
die Versorgung der unverletzt Betroffenen unter Beteiligung der Polizei und ggf.
der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV)
sofern noch geboten den Aufbau eines Behandlungsplatzes für 50 Verletzte innerhalb von 60 Minuten.
5.3.1 Struktur (Bausteine zur Bewältigung eines MANV)
Folgende Alarmierungsstufen sind für Krefeld festgelegt:
- MANV 15 (bis zu 15 Verletzte/Betroffene),
- MANV 25 (bis zu 25 Verletzte/Betroffene),
- MANV 50 (bis zu 50 Verletzte/Betroffene),
- MANV 50+(über 50 Verletzte/Betroffene).
Die Verletzungsgrade werden nach bundeseinheitlichen Vorgaben bestimmt und sind
Grundlage für die Festlegung der Behandlungs- und Transportpriorität:
- Priorität I (Rot) Akutbehandlung /Soforttransport,
- Priorität II (Gelb) Behandlung / Transport,
- Priorität III (Grün) ambulante Behandlung /Betreuung,
- Priorität IV (Blau) abwartende Behandlung
Die schnellstmögliche Versorgung der am schwersten betroffenen, vital bedrohten
Patienten und deren Soforttransport in eine geeignete Klinik ist in der Gesamtbewältigung eines ManV vorrangig Aufgabe des Regelrettungsdienstes und der Soforthilfe
mit Rettungsmitteln aus der Nachbarschaft (Ü-ManV-S). Im Zuge der Soforthilfe haben sich die Träger des Rettungsdienstes bereiterklärt, schnellstmöglich einen NEF,
zwei RTW und einen KTW/RTW zu entsenden.
Auf diese Weise stehen aus der unmittelbaren Nachbarschaft (MG, VIE, NE, DU,
WES/MO, D) kurzfristig umfangreiche Rettungsmittel zur Verfügung.
5.3.2 Personal
Berufsfeuerwehr
Alle Beamten des Führungsdienstes verfügen über die Qualifikation eines Organisatorischen Leiters Rettungsdienst. Der Funktion des C-Dienst-Beamten, der i. d. R. die
Aufgaben eines Zugführers bei Feuerwehreinsätzen wahrnimmt, wird nach dem Einsatzplan ManV die Führung des Einsatzabschnitts „Medizinische Rettung“ übertragen.
Ein aus der Rufbereitschaft alarmierter Führungsdienst übernimmt dann nach Eintreffen die Aufgaben des Zugführers.
Die Fahrer der Notärzte sind speziell geschulte Führungskräfte der Berufsfeuerwehr,
die bis zum Eintreffen des Einsatzabschnittsleiters dessen Aufgaben kommissarisch
übernehmen.
Leitende Notärzte
Über die Leitende Notarztgruppe (LNG) mit zehn Leitenden Notärzten (LNA) ist eine
Rufbereitschaft organisiert, die sicherstellt, dass ein LNA innerhalb von 15 - 20 Minuten an der Einsatzstelle eintrifft und die medizinisch-organisatorische Führung des
Einsatzabschnitts „Medizinische Rettung“ übernimmt.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
IV.5 Besondere Versorgungslagen
Bis zum Eintreffen des LNA übernimmt der zuerst eingetroffene Notarzt kommissarisch die Aufgaben des LNA, unterstützt von seinem Fahrer als Führungsassistenten.
Regelrettungsdienst
Das Personal des Rettungsdienstes und der Berufsfeuerwehr bildet auch bei einem
Massenanfall von Verletzten das Kernstück der rettungsdienstlichen Gefahrenabwehr.
Diese Kräfte übernehmen die Akutversorgung der am schwersten Verletzten oder
Erkrankten, bis der Transport in Krankenhäuser erfolgen kann oder ein Behandlungsplatz aufgebaut ist.
Hilfsorganisationen (Einsatzeinheiten des DRK, Sondereinsatzgruppen
MHD)
Es ist unerlässlich, die im Bereich des Trägers stationierten Einsatzeinheiten der
Hilfsorganisationen, die auf der Grundlage des § 18 FSHG in der Gefahrenabwehr
mitwirken, in die Planung und Bewältigung eines MANV einzubinden.
Die Synergieeffekte, die sich auch aus der Verpflichtung nach dem Zivilschutzgesetz
ergeben, funktionierende Einsatzeinheiten für die medizinische Versorgung und Betreuung vorzuhalten, kommen bei der Bewältigung eines MANV voll zum Tragen.
Viele Mitarbeiter der Hilfsorganisationen aus der Regelrettung, die in ihrer Freizeit als
ehrenamtliche Kräfte zur Verfügung stehen, sind mit dem System vertraut.
Bei dem erforderlichen Einsatzpotenzial kommt es maßgeblich auf die Ressourcen an,
auf die die Hilfsorganisationen für ihre Einsatzeinheiten zurückgreifen können und
wie stark sie bereits in das bestehende System des Rettungsdienstes eingebunden
sind. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Harmonisierung der Schnittstellen in der
Einsatzorganisation.
Im Zusammenhang mit dem Einsatz ehrenamtlicher Helfer ist allerdings anzumerken,
dass diese vor allem während der allgemeinen Arbeitszeit nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Ortsansässige Unternehmen
Nach §17 ff RettG genehmigte Rettungsmittel ortsansässiger Großunternehmen (Currenta, Evonik, OutoKompu Nirosta) werden mit einbezogen und eingesetzt.
Freiwillige Einheiten der Feuerwehr Krefeld
Diese Einheiten werden insbesondere für den technischen Betrieb eines Behandlungsplatzes eingesetzt und lösen Berufsfeuerwehrleute aus, die ihrerseits aufgrund
ihrer rettungsdienstlichen Ausbildung im Einsatzabschnitt „Medizinische Rettung eingesetzt werden können.
THW
Obwohl das THW von seinen Aufgabenschwerpunkten her nicht primär zur medizinischen Versorgung ausgebildet ist, bildet es gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr ein wichtiges Standbein bei der technischen Unterstützung.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
IV.5 Besondere Versorgungslagen
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Dem Bereich der PSNV kommt bei einem ManV eine besondere Bedeutung zu.
Entsprechend wurde diesem Bereich in Krefeld seit Jahren besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Hierfür aufgebaute Einzelstrukturen in Krefeld wie Notfallseelsorge,
PSNV-Team Niederrhein und PSNV-Reserve werden auf Basis der getroffenen Absprachen nach Einsatzlage alarmiert und in den Einsatz eingebunden, um Einsatzkräften und betroffenen Personen in der psychosozialen Be- und Verarbeitung von
Notfällen zu helfen.
5.3.3 Technik und Ausstattung
Aus Mitteln des städtischen Haushaltes, Grundlage bildet der Sicherheitsentwicklungsplan (SEP), beschaffte Einsatzleitfahrzeuge bei den HiOrg, sowie die NEF des
Trägers sind für die Führung der Einsatzabschnitte als Führungsmittel geplant.
Zusätzlich zum oben erwähnten Abrollbehälter MANV und den Gerätewagen Sanitätsdienst hat das Land noch einen Abrollbehälter Dekontamination Verletzter (VDekon) zur Verfügung gestellt, der im Einsatz von einer Sondereinheit des MHD betrieben wird. Das Trägerfahrzeug wurde ebenfalls aus städtischen Mitteln finanziert.
Die für einen ManV vorgehaltene Ausstattung gleicht weitgehend der für den Regelrettungsdienst, um Synergieeffekte zu erzielen.
5.4
Beurteilung/Konsequenzen
Erkenntnisse aus MANV-Einsätzen in den vergangenen Jahren haben eine Anpassung
der Einsatztaktik erfordert, die bereits in der Krefelder Einsatzplanung berücksichtigt
worden ist. Die Einsatzplanung zielt darauf ab, innerhalb von ca. 30 Minuten ein starkes Kontingent an Notärzten und Rettungswagen für den Einsatz zur Verfügung zu
haben, um schnellstmöglich eine medizinische Versorgung auf Rettungsdienstniveau
zu erreichen.
Diese Kräfte werden sukzessive von den nach der ManV-Einsatzplanung vorgesehenen örtlichen Kräften der Hilfsorganisationen und der Freiwilligen Feuerwehr unterstützt.
Die Umsetzung der überarbeiteten Einsatzplanung muss in den kommenden Jahren
durch umfangreiche Ausbildungsmaßnahmen und Übungen gefestigt werden.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.1 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Beteiligte
V
Unterhaltung des Rettungsdienstes
1
Beteiligte
Mit der praktischen Durchführung und der Organisation des Rettungsdienstes ist der
Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz beauftragt, der diese Aufgabe bereits vor Inkrafttreten des ersten RettG NRW vom 26.11.1974 wahrgenommen hat.
Aufgaben des Rettungsdienstes nehmen neben der Berufsfeuerwehr die beiden Hilfsorganisationen Malteser Hilfsdienst und Deutsches Rotes Kreuz wahr.
1.1
Berufsfeuerwehr
Der Feuerwehr kommt als logistischem Kernstück der Gefahrenabwehr die entscheidende Rolle für den Rettungsdienst zu. Sie stellt das Personal für drei RTW (2x Feuerwache 1, 1x Feuerwache 2) und die beiden Fahrer für die Notarzteinsatzfahrzeuge.
Die ohnehin von der Feuerwehr vorgehaltenen Einrichtungen der Gefahrenabwehr
eröffnen vielfältige Möglichkeiten zur Nutzung von Synergieeffekten. Diese sind insbesondere die Vermeidung von Doppelstrukturen bei Standorten (Feuerwachen =
Rettungswachen), Einsatzmitteln und Personal und die Abdeckung von Einsatzspitzen. Insbesondere die einsatzbezogene Bereitstellung von Feuerwehrpersonal aus
dem Löschzug bei Einsätzen zusätzlicher RTW stellt eine vergleichsweise günstige
Alternative dar. Ohne Vorhaltung zusätzlichen Rettungsdienstpersonals kann der Rettungsdienst im Bedarfsfall ohne nennenswerten Zeitverzug unter Beibehaltung des
hohen rettungsdienstlichen Versorgungsniveaus deutlich aufgestockt werden.
Die Mitwirkung der Feuerwehr im Rettungsdienst ermöglicht und sichert umgekehrt
die für den Brandschutz und die Hilfeleistung notwendige rettungsdienstliche Qualifikation ohne zusätzliche Kosten.
Wesentlichste Änderung seit Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplans 2007
ist die Einführung der 48-Stunden-Woche und die Abkehr von der Opting-OutRegelung. Bei der Berufsfeuerwehr wurde 2011 die 48-Stunden-Woche eingeführt,
der MHD zog im vergangenen Jahr nach.
Der Personalbedarf richtet sich neben der Wochenarbeitszeit nach Anzahl und zeitlichem Umfang der zu besetzenden Funktionen. Danach berechnet sich der sogenannte Funktionsstellen- oder Personalausfallfaktor, der urlaubs-, ausbildungs- oder
krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten berücksichtigt.
Daneben sind für eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung sowie zur Sicherstellung
der Einhaltung der Vorgaben aus dem Medizinproduktegesetz und anderen Verordnungen Praxisanleiter bzw. Lehrrettungsassistenten und staatlich anerkannte Hygienebeauftragte (Desinfektoren) erforderlich. Um den gesetzlichen Vorgaben durchgehend zu genügen, verfügt jede Wachabteilung der Feuerwehr über mehrere Lehrrettungsassistenten und Hygienebeauftragte.
Für den Rettungsdienst decken Berufsfeuerwehrleute den Personalbedarf zur Besetzung der Leitstelle, der Notarzteinsatzfahrzeuge und von drei Rettungswagen ab. Die
Anzahl der Funktionen und die für die Aufgabe erforderliche Qualifikation sind aus
der nachstehenden Tabelle ersichtlich:
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.1 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Beteiligte
Funktion
Anzahl der
Funktionen
Besoldung
Qualifikation
nach BBesG nach RettG
1 x A 9+Z,
Rettungsassistent
3xA9
Leitstelle
4
Fahrer Notärzte
2
2xA9
Rettungsassistent
Transportführer
3
A8
Rettungsassistent
Fahrer RTW
3
A7
Rettungssanitäter
Summe
12
RTW
Tab. 9: Rettungsdienstpersonal der Berufsfeuerwehr
Unter Berücksichtigung des Funktionsstellenfaktors, der mit den Verbänden der
Krankenkassen erörtert wird, errechnet sich der Personalbedarf. Da bei hohem Einsatzaufkommen in der Notfallrettung der zusätzliche Bedarf grundsätzlich von der
Berufsfeuerwehr gedeckt wird, muss auch zur Spitzenabdeckung qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen, ebenso in der Frühphase eines Massenanfalls von Verletzten / Erkrankten.
Aktuell werden 75 zum Rettungsassistenten ausgebildete Beamte der Berufsfeuerwehr im Rettungsdienst eingesetzt. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten baute
bislang auf die zum Rettungssanitäter auf.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist seit Jahren in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst8 zwingend vorgeschrieben. Aus Kostengründen und personalwirtschaftlichen Überlegungen wurden
bislang nicht alle Feuerwehrbeamten zu Rettungsassistenten ausgebildet. Die Anzahl
der jährlich auszubildenden Beamten orientiert sich am Bedarf für die Wahrnehmung
der Aufgaben im Rettungsdienst. Dies gilt auch für die künftig erforderliche Ausbildung zum Notfallsanitäter (s. Abs. 1.4.1 und 1.5).
1.2
Hilfsorganisationen
Mit dem Malteser Hilfsdienst und dem Deutschen Roten Kreuz sind zwei Hilfsorganisationen nach §13 RettG im Rettungsdienst tätig, die beide auch in den Katastrophenschutz eingebunden sind.
Seit 1976 ist der Malteser Hilfsdienst vertraglich in den öffentlichen Rettungsdienst
eingebunden. Der bestehende Vertrag, der die Besetzung von zwei 24-Stunden-RTW
(Rettungswachen Nord und Süd) und drei KTW vorsieht, läuft noch bis 2018.
Nach dem Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung 2015 besetzt der MHD außerdem den RTW West, einen 12-Stunden-RTW auf FW 1 sowie einen weiteren KTW.
Den Zuschlag zur Besetzung des RTW Nordost erhielt wie schon 2008 das DRK im
Jahre 2012. Die Laufzeiten betragen seit 2015 fünf statt vorher vier Jahre.
8
s. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (APO mD Feu)
Seite 51 von 71
Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.1 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Beteiligte
Die Hilfsorganisationen setzen in der Notfallrettung und im Krankentransport ausschließlich Angestellte ein. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD nach
AVR, allerdings haben noch viele langjährige Mitarbeiter alte Verträge, die Bestandsschutz genießen.
Sowohl im bestehenden Vertrag mit dem MHD als auch in den öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen, die Grundlage der Ausschreibungen sind, sind Anforderungen hinsichtlich Status und Qualität des eingesetzten Personals festgelegt.
1.3
Ärztliches Personal
Die derzeit im öffentlichen Rettungsdienst im Notarztdienst eingesetzten Ärzte sind
ausnahmslos Ärzte für Chirurgie, Anästhesie oder Innere Medizin.
Sämtliche Leitenden Notärzte sind Fachärzte aus den vorgenannten Fachgebieten.
Die vom Träger des Rettungsdienstes festgelegten Eingangs- und Teilnahmevoraussetzungen müssen alle Notärzte erfüllen.
Zur Qualitätssicherung wurden vom ÄLRD sogenannte „Eingangsvoraussetzungen“
formuliert, die jeder Notarzt zu erfüllen hat, wenn er in das System eingegliedert
werden soll. Für die bereits am System teilnehmenden Notärzte gelten sogenannte
„Teilnahmevoraussetzungen“, die überprüft werden und durch die entsendende Klinik
sicherzustellen sind. Die Beherrschung bestimmter Techniken (Intubation, Narkoseführung, EKG–Interpretation, Kindernotfall, Mega-Code–Training) wird in den entsprechenden Fachabteilungen in Zusammenarbeit mit den Krefelder Krankenhäusern
überprüft.
1.4
Qualifikationen
Das Rettungsgesetz NRW legt fest, über welche Qualifikationen das im Rettungsdienst eingesetzte Personal verfügen muss.
1.4.1 Nichtärztliches Personal
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter und die Weiterqualifikation zum Rettungsassistenten wird unter dem Dach der Feuerwehrakademie Niederrhein (F.A.N.) durchgeführt. Ihr gehören neben der Feuerwehr Krefeld die Feuerwehren aus den Kreisen
Viersen, Kleve und Wesel sowie Mönchengladbach an.
Lerninhalte und -umfang liegen deutlich oberhalb der gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen und umfassen für Rettungssanitäter bereits Teile der Rettungsassistentenausbildung.
Um den Bedarf zu decken, wurden bislang jährlich etwa fünf bis sechs Beamte zu
Rettungsassistenten ausgebildet.
Die Schwerpunkte für Qualifizierung und Fortbildung bilden die Themen
Rettungsdienstliche Ablauforganisation inklusive der Besonderheiten des MANV,
Allgemeines Training (Deeskalation usw.),
Training medizinischer Parameter,
Ausbildung in speziell medizinischer Abfragetechnik,
Telefonreanimation.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.1 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Beteiligte
Ausgerichtet auf die Tätigkeit in der Leitstelle ist die Einführung eines Programms zur
Bestimmung der Korrelation zwischen dem aus der Notrufabfrage vermuteten und
dem tatsächlichen Notfallgeschehen.
Die Fahrer der NEF sind erfahrene Rettungsassistenten, die neben ihrer rettungsdienstlichen Qualifikation noch eine interne Führungsausbildung erhalten, um bei
komplexen Schadenslagen den Notarzt organisatorisch und taktisch unterstützen zu
können.
Sowohl die im Rettungsdienst eingesetzten Rettungsassistenten als auch die Rettungssanitäter unterliegen der Pflicht einer 30-stündigen Fortbildung pro Jahr.
Als Ausbilder und Dozenten sind neben dem ÄLRD erfahrene Notärzte und Lehrrettungsassistenten tätig.
Federführend bei der Fortbildung für alle im Krefelder Rettungsdienst eingesetzten
Kräfte ist der ÄLRD.
Das Rettungsdienstpersonal wird nach den Vorgaben der Bundesärztekammer zur
„Notkompetenz“ ausgebildet und erlangt Fertigkeiten, die es unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen legitimiert, die ansonsten nur Ärzten vorbehalten sind. Die erworbenen Fertigkeiten werden seit 2005
durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst jährlich zertifiziert.
Zum 01.01.2014 trat das Notfallsanitätergesetz9 in Kraft und löste das Rettungsassistentengesetz ab, das zum 31.12.2014 auslief.
Die Vorschriften des RettG NRW wurden jetzt an die Einführung des neuen Berufs
des Notfallsanitäters angepasst.
Bereits ausgebildete Rettungsassistent(inn)en dürfen die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter(in)“ führen, wenn sie bis 2020 eine staatliche Prüfung erfolgreich absolvieren.
Die anstehenden Qualifizierungen bzw. die Ausbildung zum Notfallsanitäter sind noch
mit den Kostenträgern abzustimmen und in die Bedarfsplanung aufzunehmen.
1.4.2 Ärztliches Personal
Die Ausbildung der Notärzte geht weit über die Inhalte hinaus, die dem Erwerb des
Fachkundenachweises „Arzt im Rettungsdienst“ zu Grunde liegen. Die Notärzte müssen, wenn sie am Notarztdienst teilnehmen, u. a.
unter Beweis stellen, dass sie die in der Notfallrettung vorgehaltenen Geräte beherrschen und die Medikamente kennen (Einweisung nach MPG bzw. MedGV 10),
die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit und die Kompetenzen des Notarztes
im Rettungsdienst kennen,
mit der Infrastruktur des Rettungsdienstes und der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser Krefelds und der Umgebung vertraut sein,
9
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer
Vorschriften vom 22.05.2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013, Teil I Nr. 25)
10
MedGV: Medizingeräteverordnung
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.1 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Beteiligte
invasive medizinische Maßnahmen eigenständig beherrschen.
Eine entsprechende Zertifizierung nimmt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst vor, der
auch alle Ärzte vor der erstmaligen Teilnahme am Notarztdienst in die Besonderheiten des Krefelder Rettungsdienstes einweist.
Zur eigenen und zur Absicherung des Trägers müssen die Notärzte kontinuierlich die
in der Notfallrettung erforderlichen Fertigkeiten üben und beherrschen. Zur Qualitätssicherung wurden vom ÄLRD sogenannte „Eingangsvoraussetzungen“ (Anlage 3)
formuliert, die jeder Notarzt zu erfüllen hat, wenn er in das System eingegliedert
werden soll. Für die bereits am System teilnehmenden Notärzte gelten sogenannte
„Teilnahmevoraussetzungen“. Diese Beherrschung bestimmter Techniken (Intubation, Narkoseführung, EKG–Interpretation, Kindernotfall, Mega-Code–Training) wird in
den entsprechenden Fachabteilungen in den am Notarztdienst teilnehmenden Kliniken überprüft. Zusätzlich finden Einsatzbegleitungen der teilnehmenden Notärzte
durch den ÄLRD statt. Regelmäßige Fortbildungen für eingesetzte Notärzte sind gemeinsam mit den Nachbarkommunen geplant.
1.5
Bewertung
Die Qualifikation des in der Notfallrettung eingesetzten Personals übertrifft die aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen deutlich. Auch die Qualifikation der eingesetzten Notärzte liegt auf einem sehr guten Niveau.
Das Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes und die Anpassung des RettG hinsichtlich der Qualifikationen in der Notfallrettung werden die zuvor beschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen von Rettungsassistenten sowie eine aufwändigere Ausbildung
zur Folge haben.
Die Stadt Krefeld plant, den Großteil der Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter zu
überführen. Parallel dazu wird in den kommenden Jahren die Ausbildung von Feuerwehrleuten zu Notfallsanitätern aufgenommen und/oder es werden auch Notfallsanitäter zu Feuerwehrleuten ausgebildet, um langfristig über einen ausreichend großen
Personalpool zu verfügen.
Aufgrund zahlreicher auf Landesebene noch nicht abgestimmter Sachverhalte ist derzeit zwischen der Stadt Krefeld und den Kostenträgern eine Einigung zum Umfang
und zu den Kosten der Qualifizierungen bzw. der Ausbildung zum Notfallsanitäter
kaum möglich.
Um den in Abschnitt IV aufgezeigten Mehrbedarf zeitnah anbieten zu können, soll
der Rettungsdienstbedarfsplan noch in diesem Jahr dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Deshalb sind die Kostenträger und die Stadt Krefeld übereingekommen,
den Themenbereich „Notfallsanitäter“ zunächst nicht in den Rettungsdienstbedarfsplan aufzunehmen.
Sobald landesweit die erforderlichen Grundlagen geschaffen sind, wird der Bedarf für
die Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen den Kostenträgern vorgestellt und
besprochen. Der hier vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan wird dann um die Anlage „Weiterbildung und Ausbildung zum Notfallsanitäter“ erweitert und dem Rat zur
Zustimmung vorgelegt.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.2 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Technik / Ausstattung
2
Technik
Im Rettungsdienst eingesetzte Fahrzeuge und Geräte unterliegen einer Vielzahl von
Normen und Vorschriften.
Die technischen Anforderungen an Fahrzeug und medizinischem Gerät ergeben
sich aus § 3, Abs. 1 und 4 RettG NRW. Maßgeblich für Krankenkraftwagen (RTW
und KTW) ist die DIN EN 1789, während medizinisches Gerät dem Medizinproduktegesetz (MPG) unterliegt und entsprechend der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) gewartet und verwendet werden muss.
2.1
Fahrzeuge und Vorhaltung
Für den öffentlichen Rettungsdienst in Krefeld besteht auf der Grundlage der in
den Abschnitten IV.2 bis IV.4 vorgenommenen Bedarfsanalyse einschließlich der
notwendigen Reserven folgender Gesamtbedarf an Fahrzeugen:
Erforderlicher
Zukünftige
Fahrzeuge
Bedarf
Reserve
Gesamt(in Klammern
(in Klammern
vorhaltung
jetzige Anz.)
RTW
Sonder-RTW*
KTW
NEF
10
1
4
3
(8)*
(0)
(4)
(2)
jetzige Anz.)
5 (4)
2**
2 (1)
15
1
6
5
* für Infektionen/Schwergewichtige/Intensivverlegungen
** einschl. Infektions-KTW
Tab. 10: Bedarf an RTW, NEF und KTW
Der Träger des Rettungsdienstes beschafft und unterhält alle Fahrzeuge und stellt
diese den in den Rettungsdienst eingebundenen Organisationen zur Verfügung.
Für die RTW und KTW ist nach Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen
(VKK) eine Laufzeit von zehn Jahren und für die NEF eine Laufzeit von acht Jahren
vorgesehen. Damit sind für Krefeld wesentlich längere Laufzeiten festgelegt als sie
in dem entsprechenden KGST-Bericht 1/99 - Abschreibungssätze in der Kommunalverwaltung - empfohlen werden.
Die längere Nutzungsdauer lässt sich in der Praxis nur erreichen und aus wirtschaftlicher Sicht vertreten, wenn
eine ausreichende Anzahl von Reservefahrzeugen vorhanden ist,
ein hoher Qualitätsstandard bei der Beschaffung angesetzt wird,
die Fahrgestelle der RTW nach der Hälfte der vorgesehenen Laufzeit ausgetauscht werden, damit der aus der langen Laufzeit resultierende Kostenvorteil
nicht durch hohe Reparaturkosten aufgezehrt wird,
durch eine identische Ausstattung der Fahrzeuge ein möglichst hoher Grad an
Kompatibilität und Verfahrenssicherheit erreicht wird.
Die Vorhaltung von insgesamt fünf Reserve-RTW, zwei Reserve-KTW und zwei Reserve-NEF ist außerdem notwendig, weil
für die Spitzenabdeckung in der Notfallrettung mindestens ein RTW einsatzbereit vorgehalten werden muss,
Seite 55 von 71
Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.2 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Technik / Ausstattung
ein Sonder-RTW für Spezialtransporte von Notfallpatienten (Infektionen,
Schwergewichtige und Intensivverlegungen) erforderlich ist,
für die Spitzenabdeckung im Notarztdienst sowie für den Leitenden Notarzt jeweils ein NEF einsatzbereit vorgehalten werden muss,
ein RTW/KTW aufgrund der regelmäßigen Desinfektion bzw. Wartung und Inspektionsarbeiten nicht zur Verfügung steht,
ein KTW für Infektionstransporte vorgehalten werden muss,
die NEF im Rendezvoussystem wegen der langen Alarmfahrten durch das gesamte Stadtgebiet einem hohen Verschleiß unterliegen (insbesondere Motoren,
Getriebe und Bremssystem) und entsprechend hohe Kilometerlaufleistungen
aufweisen.
2.1.1 Rettungswagen
Für die Notfallrettung werden ausschließlich Rettungswagen nach DIN EN 1789,
Typ C, mit Kofferaufbau eingesetzt. Die RTW basieren nach wie vor auf einem
2001 aufgestellten und im den Folgejahren den heutigen Anforderungen angepassten und mit den Verbänden der Krankenkassen (VKK) abgestimmten, bewährten
Konzept.
Die notwendige Ausweitung der Vorhaltung (s. Abs. 2.5.2) erfordert mindestens
zwei zusätzliche Rettungswagen.
2014 ist ein Spezial-RTW für Infektionstransporte in Dienst gestellt worden, da
Transporte von Patienten zunehmen, die bedrohlich erkrankt sind, adäquat medizinisch versorgt werden müssen und sehr virulente, außerordentlich resistente Keime
(Meningitis, Lassa, Tropenerreger etc.) tragen. Dieser Spezial-RTW ist außerdem
für den sicheren Transport schwergewichtiger Personen (>200 kg) und für Verlegungstransporte intensivpflichtiger Patienten konzipiert. Für deren medizinische
Versorgung müssen, abweichend von der üblichen RTW-Ausstattung, besondere
Geräte verwendet werden, die ordnungsgemäß, d. h. den sicherheitstechnischen
Vorschriften (DIN EN 1789) entsprechend, eingebaut und befestigt werden.
2.1.2 Notarzteinsatzfahrzeuge
Die Beschaffung der Notarzteinsatzfahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der gültigen
Norm DIN 75079.
Zum Einsatz kommen seit vielen Jahren Fahrzeuge auf der Basis eines VW Transporters. Diese haben sich in vollem Umfang bewährt. Bauart und Ausstattung der
Fahrzeuge mit medizinischen Geräten entsprechen der Norm.
Neben den für den 1. und 2. Notarzt zur Verfügung stehenden Fahrzeugen wird
derzeit ein weiteres als Reserve vorgehalten.
Dem ÄLRD steht zur Spitzenabdeckung im Notarztdienst derzeit ein VW Passat Variant zur Verfügung. Dieses Fahrzeug entspricht nicht dem Standard der regulär
eingesetzten NEF und wird lediglich zur „Spitzenabdeckung“ eingesetzt.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.2 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Technik / Ausstattung
Bei Bedarfsanpassung, d. h. einem dritten Notarztdienst tagsüber, reicht die derzeitige Anzahl von NEF nicht mehr aus und muss erhöht werden. Ebenso ist das vorgenannte Fahrzeug des ÄLRD durch ein NEF (ohne Beladung) zu ersetzen.
2.1.3 Krankentransportwagen
Die Beschaffung der Krankentransportwagen erfolgt auf der Grundlage der DIN EN
1789. Eingesetzt wird der Typ A2
Der öffentliche Rettungsdienst hält für den Krankentransport insgesamt fünf Krankentransportwagen (KTW) vor. Mit Ausnahme eines KTW, der für Infektionstransporte der Gefahrengruppen 1 und 2 auf der Feuer- und Rettungswache untergebracht ist, sind alle KTW beim MHD an der Obergath stationiert.
Je nach Verfügbarkeit wird für Infektionstransporte entweder freies Personal aus
dem Krankentransport oder der Feuerwehr eingesetzt.
Das Standardfahrzeug im Krankentransport ist ein Kastenwagen mit Hochdach auf
der Basis eines VW Transporters.
2.1.4 Beschaffungskonzept 2015 - 2020
Basierend auf dem im Abschnitt 2.1.1 dargestellten Gesamtbedarf und der Nutzungsdauer der Fahrzeuge sind in der als Anlage 6 beigefügten Übersicht die notwendigen Investitionen für Fahrzeugbeschaffungen für den Zeitraum 2015 – 2020
aufgeführt.
2.2
Technik und Ausstattung
Die Mindestanforderungen an die medizinischen Geräte ergeben sich aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen:
Gesetz über Medizinprodukte (MPG),
Verordnung über Verschreibungspflicht von Medizinprodukten (MP VerschrV),
Verordnung über Vertriebswege für Medizinprodukte (MP VertrV),
Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
(MP BetreibV),
Unfallverhütungsvorschrift Gesundheitsdienst.
Die Ausstattung im Rettungsdienst entspricht dem aktuellen notfallmedizinischen
Standard und genügt in vollem Umfang den Anforderungen hinsichtlich der seit
Jahren geübten Kooperation mit den Kliniken beim Herzinfarkt (Chest-Pain-Unit),
Schlaganfall (Stroke unit) und der Traumaversorgung (Traumazentrum).
Im Hinblick auf eine optimale medizinische Versorgung von Notfallpatienten wurde
die nach Norm vorgesehene Ausstattung der Rettungswagen modular angepasst.
So kommen z. B. halbautomatische Defibrillatoren zur Wiederbelebung durch ärztliches und nicht-ärztliches Personal, Pulsoxymeter (zur Feststellung des Sauerstoffgehaltes im Blut als Basis der Beurteilung der Lebensfunktionen) und ein Gerät für
die externe Herzdruckmassage zum Einsatz.
Die Ausstattung mit halbautomatischen Defibrillatoren leitet eine optimierte präkliSeite 57 von 71
Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.2 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Technik / Ausstattung
nische Versorgung ein. Das EKG eines Patienten wird an die Aufnahmeklinik übertragen, damit bis zum Eintreffen des Patienten alle erforderlichen Maßnahmen bereits vorbereitet werden können. Auf diese Weise erhält der Notfallpatient eine
schnelle und optimale Behandlung, die die Gefahr gravierender Spätschäden deutlich reduziert. Die Zeitspanne zwischen den Erstmaßnahmen des Rettungsdienstes
und den Maßnahmen in der Klinik ist bundesweit beispielhaft.
Auf eine außerordentlich kostenaufwändige Lysetherapie im Rettungsdienst kann
deshalb verzichtet werden.
Ein weiterer Baustein für eine optimierte Versorgung ist die externe Herzdruckmassage. Fallstudien haben gezeigt, dass die Überlebenschance und die Vermeidung
gravierender Spätfolgen für das Gehirn insbesondere von einer kontinuierlichen
Herzdruckmassage abhängig sind. Die gültigen Leitlinien für die Wiederbelebung
(ERC 2010) haben das in den Algorithmus der Wiederbelebung implementiert.
Ein Transport zum RTW mit laufender Druckmassage ist nicht effektiv. Folge ist
Verlust von Kreislaufzirkulation. Die externen Geräte sichern eine kontinuierliche
Druckmassage bei allen Aktionen und sind dadurch in besonderer Weise lebensrettend.
Eine Herzstiftung hat im Rahmen einer Spende alle Rettungsmittel der Stadt Krefeld mit Geräten für externe Herzdruckmassage ausgestattet, so dass lediglich die
Kosten für den Unterhalt anfallen.
Auch im Krankentransport orientiert sich die Ausstattung an der Norm, zusätzlich
sind die KTW mit einer stationären Sauerstoffanlage kleineren Umfanges, Vakkuum-Matratze, Accu-Vac Absaugpumpe und Schaufeltrage ausgerüstet.
2.3
Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge
Koordiniert und geplant wird die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge durch
die Mitarbeiter des Teams „Fahrzeug, Einsatzmittel und Geräte“. Zu den Aufgaben
der Mitarbeiter gehört neben diesen Tätigkeiten auch die Unfall-Sachbearbeitung.
Die eigentliche Wartung und Grundinstandhaltung der Fahrzeuge führt Feuerwehrpersonal in der eigenen Kraftfahrzeugwerkstatt durch. Die 24-stündige Präsenz des
Personals ermöglicht jederzeit Instandsetzungen vorzunehmen, ohne dass die
Fahrzeuge wegen kleinerer Schäden gleich tagelang außer Betrieb genommen
werden müssten.
Seit 2013 koordiniert ein Kfz-Meister alle in der Werkstatt anfallenden Arbeiten. Die
Neueinrichtung dieser Stelle war erforderlich, um auch nach Einführung der 48Stunden-Woche, die zu einer deutlichen Verringerung der Dienstschichten für die
Feuerwehrbeamten führte, einen kontinuierlichen Werkstattbetrieb zu gewährleisten.
Umfangreichere Reparatur- und Wartungsarbeiten, die nicht in der eigenen KfzWerkstatt durchgeführt werden können oder dürfen, werden an Fachfirmen vergeben.
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Fortschreibung 2015
V.2 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Technik / Ausstattung
2.4
Medizinlogistik
Die Wartung, Desinfektion und Instandhaltung der medizinischen Geräte wird zentral auf der Hauptfeuerwache durchgeführt.
In eigens dafür hergerichteten Räumlichkeiten werden Reservegeräte, Medikamente und Verbrauchsmaterialien vorgehalten und bei Bedarf an die Fahrzeugbesatzungen ausgegeben. Diese Aufgabe obliegt einem Mitarbeiter, der vom Personal
der Wachabteilungen unterstützt wird. An den Wochenenden und nachts übernehmen letztere die Aufgabe gänzlich.
Die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen erfolgt nach Angaben der
Hersteller und den gesetzlichen Bestimmungen bzw. anerkannten Regeln der
Technik durch Personal der Feuerwehr. Wenn erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben, werden die Arbeiten an Fachfirmen vergeben.
2.5
Schutzausrüstung
Planungsrichtwert für die Beschaffung und Vorhaltung von Schutzbekleidung ist die
im Abschnitt IV angegebene Anzahl der regelmäßig im Rettungsdienst eingesetzten
Personen. Die Hilfsorganisationen beschaffen, nach Vorgaben des Trägers, die
Schutzausrüstung für ihr im Rettungsdienst eingesetztes Personal in eigener Zuständigkeit.
Vorgehalten wird eine Mehrwegbekleidung, die täglich mindestens 1x täglich sowie
bei jeder Verschmutzung gewechselt werden kann.
Die Reinigung der Mehrwegbekleidung erfolgt in einer feuerwehreigenen Wäscherei.
Die Mindestanforderungen an die Beschaffung, Reinigung und Desinfektion der
Schutzbekleidung ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV 27.10) und der Unfallverhütungsvorschrift (UVV
Gesundheitsdienst - VBG 103/GUV 8.1).
Gewerbliche Reinigungen erfüllen nicht die für eine ordnungsgemäße Desinfektion
gestellten Anforderungen.
Für Infektionstransporte muss gesondert Einwegschutzbekleidung vorgehalten
werden.
2.6
Desinfektion
Die Desinfektion der Fahrzeuge übernehmen entsprechend des nach § 9 UVV Gesundheitsdienst aufgestellten Hygieneplans unter Leitung eines hauptamtlichen
Desinfektors die Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr.
Auch hierfür wurden in den vergangenen Jahren Räumlichkeiten auf der Hauptwache so hergerichtet, dass eine ordnungsgemäße Desinfektion von Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstung möglich ist.
Die drastische Zunahme der Infektionstransporte erfordert einen deutlich höheren
Aufwand für die Desinfektion. Mit der Dienstplanung der Feuerwehrleute wird sichergestellt, dass, neben dem hauptamtlichen Desinfektor, täglich mindestens ein
weiterer Desinfektor im Dienst ist.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.2 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Technik / Ausstattung
Für diese Aufgaben sind insgesamt zehn Beamte zu staatlich anerkannten Desinfektoren ausgebildet.
Mit Bezug des Neubaus der Hauptfeuer- und Rettungswache können die Abläufe
der Arbeiten in der Desinfektion deutlich optimiert werden.
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Fortschreibung 2015
V.3 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Verwaltung / Kosten
3
Verwaltung
Nach dem Rettungsgesetz NRW ist die Stadt Krefeld Träger des Rettungsdienstes.
Innerhalb der Stadtverwaltung ist diese Aufgabe dem Fachbereich Feuerwehr und
Zivilschutz zugeordnet. Der Fachbereich nimmt sowohl die Fach- als auch die Finanzverwaltung des Rettungsdienstes wahr.
Die nachstehende Abbildung veranschaulicht die Bereiche innerhalb des Fachbereichs, die Aufgaben des Rettungsdienstes teilweise oder in Gänze wahrnehmen:
Abb. 9: Rettungsdienst im Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz
3.1
Fachverwaltung
Der Rettungsdienst ist ein eigenständiges Team und gehört zur Abteilung Gefahrenabwehr innerhalb des Fachbereichs Feuerwehr und Zivilschutz.
Zu den dort angesiedelten Aufgaben zählt neben der Dienst- und Fachaufsicht
über den öffentlichen Rettungsdienst:
die Bedarfsplanung,
die Personaleinsatzplanung,
die Organisation der Aus - und Fortbildung,
die Beschaffung, Wartung und Instandsetzung der medizinischen Geräte,
die Desinfektion und Hygiene,
das Qualitätsmanagement und
die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes.
Nach dem vom Team Rettungsdienst vorgegebenen Qualitätsstandard führt die
Abteilung Technische Dienste die umfangreiche Beschaffung, Wartung und InSeite 61 von 71
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Fortschreibung 2015
V.3 Unterhaltung des Rettungsdienstes: Verwaltung / Kosten
standsetzung der Fahrzeuge inkl. Aufbauten, der Schutzbekleidung und der Kommunikationsmittel durch.
3.2
Finanzen
Die gesamte Finanzverwaltung des öffentlichen Rettungsdienstes ist der Abteilung
Zentralbereich/Vorsorgeplanung des Fachbereichs Feuerwehr und Zivilschutz zugeordnet. Zu diesen Aufgaben zählt:
Gebührenbedarfsberechnung,
Gebührenabrechnung,
Haushaltsplan und -ausführung,
Auftragsverwaltung,
Kosten und Leistungsrechnung.
Außerhalb des Fachbereichs werden in der Stadtverwaltung Leistungen für den
öffentlichen Rettungsdienst erbracht. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der
Fachbereiche
Verwaltungssteuerung und -service,
Finanzservice,
Recht und
Gesundheit.
3.3
Kosten des Rettungsdienstes
3.3.1 Gebührensatzung/-erhebung
Die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben haben die Kosten für die ihnen nach
dem RettG NRW obliegenden Aufgaben zu tragen. Die Kosten des Rettungsdienstes finanzieren sich durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Diese werden
auf der Grundlage einer vom Rat der Stadt Krefeld verabschiedeten Gebührensatzung erhoben. Die Gebührensatzung ist zuvor mit den Krankenkassen abzustimmen (§14 RettG NRW).
3.3.2 Investitionen
Investitionen sind im Rahmen des Gebührenrechts als kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung) bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigen.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.4 Medizinische Qualitätssicherung
4
Qualitätssicherung / Controlling
Über den Einsatzleitrechner werden alle einsatzbezogenen Daten erfasst. Dies sind
neben der Einsatzadresse alle relevanten Zeiten von der Einsatzeröffnung bis zur
Rückkehr der eingesetzten Fahrzeuge.
Mit Hilfe dieser Daten lassen sich die organisatorischen Qualitätskriterien aller Bereiche des Rettungsdienstes wie die Hilfsfristen und Erreichungsgrade bestimmen.
Ein mindestens ebenso wichtiges Leistungskriterium ist die Qualität des Rettungsdienstes bei der Erfüllung seiner Aufgabe, also alle Tätigkeiten im Zusammenhang
mit der medizinischen Versorgung des Patienten bis zu dessen Übergabe in der Klinik.
4.1
Einsatzdokumentation
Der Einsatzdokumentation in Form von Rettungsdienst- bzw. Notarztprotokollen
kommt eine wesentliche Bedeutung zu. Bei diesen Protokollen handelt es sich um
Vordrucke, in denen alle rettungsdienstlich relevanten Befunde und Maßnahmen
schriftlich festgehalten werden. Die anschließende Kontrolle und Auswertung obliegt
dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.
Derzeit wird ein digitales Einsatzerfassungssystems für das medizinische Controlling
eingeführt, das den Datenschutzkriterien genügt. Die Hardware wurde größtenteils
über eine Spende der Krefelder Herzstiftung finanziert. Das System wird Ende 2015
implementiert und einsatzbereit sein. Ziel ist, das medizinische Controlling in folgenden Qualitäten zu ermöglichen bzw. zu erleichtern:
Durchsetzung von medizinischen und organisatorischen Vorgaben durch Verknüpfung zwischen Leitsymptomen mit bestimmten Pflichtuntersuchungen
(bei der Dokumentation werden Fehler sofort angezeigt),
Sicherung von organisatorischen Vorgaben,
Einhaltung medizinischer Standards,
Sicherung des Informationsflusses an jeden einzelnen Mitarbeiter,
Überblick über bestimmte Erkrankungen (Häufigkeit, Verteilung, präklinische
Zeichen etc.),
Steuerung des Verbrauchs von Medikamenten und Verbandsmaterial.
4.2
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)
2008 wurde die Stelle des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst als Vollzeitstelle eingerichtet. Der ÄLRD leitet das Team Rettungsdienst und ist für die medizinischorganisatorische Qualitätssicherung verantwortlich.
Er vertritt den Träger des Rettungsdienstes in medizinischen Fragen und Problemen
nach innen und außen und nimmt Aufgaben im Bereich der Einsatzplanung und –
bewältigung, der Qualitätssicherung und der Aus- und Fortbildung wahr. Außerdem
wirkt er im Bereich der Arbeitsmedizin mit, stellt Hygienevorschriften auf, überwacht
diese und er ist in der Gremienarbeit und hinsichtlich der Zusammenarbeit mit den
örtlichen Kliniken tätig.
Seine Tätigkeit erfolgt im Einvernehmen mit der Leitung der Feuerwehr.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
V.4 Medizinische Qualitätssicherung
In Bezug auf Krefelder Kliniken kann er nur durch seine gegenüber den Krankenhausträgern unparteiliche Position allgemeine Akzeptanz erlangen. Er kann daher
gegenüber allen Kliniken und allen anderen Beteiligten (wie Krankenkassen) die Belange des Rettungsdienstes und die Wirtschaftlichkeit in den Vordergrund stellen und
vertreten. Seine integrative Funktion wirkt sich qualitätssichernd und qualitätssteigernd auf den Rettungsdienst und damit auf eine optimierte Patientenversorgung
aus.
Seit seiner Bestellung hat er die bestehenden Grundstrukturen ausgebaut, die Voraussetzungen für ein Qualitätsmanagement geschaffen und die Steuerungsfähigkeit
des Rettungsdienstes verbessert.
Zudem ist er als Leitender Notarzt tätig und leitet die aus weiteren zehn LNA bestehende Leitende Notarztgruppe (LNG).
Inhalte der Aus- und Fortbildung sind darauf ausgerichtet, dass alle im Rettungsdienst eingesetzten Rettungsassistenten die über die Basismaßnahmen hinausgehenden Maßnahmen der Notkompetenz sicher beherrschen.
Kommender Aufgabenschwerpunkt wird sein, eine möglichst große Anzahl von Rettungsassistenten mit einem vertretbaren Aufwand zum Notfallsanitäter zu überführen
und medizinische Standards in der rettungsdienstlichen Versorgung weiterzuentwickeln und im Rahmen der Rettungsdienst-Fortbildungen kontinuierlich zu schulen
und zu überprüfen.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
VI Struktur des Rettungsdienstes
VI
Struktur des Rettungsdienstes
1
Organisation
Für die flächendeckende Versorgung der Krefelder Bevölkerung mit Leistungen der
Notfallrettung wurde das Stadtgebiet in mehrere Ausrückebereiche mit je einer Rettungswache eingeteilt. In jedem Ausrückebereich sind je nach Einsatzaufkommen
ein oder mehrere RTW einsatzbereit. Die Verteilung der Rettungswachen stellt sicher, dass alle Teile des Stadtgebiets innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden können.
2
Rettungswachen
Wie bereits im Kap. IV.2 – IV.4 beschrieben, hält der öffentliche Rettungsdienst folgende Ressourcen vor:
Abb. 10: Vorhaltung öffentlicher Rettungsdienst
Insgesamt sind demnach rund um die Uhr sieben Rettungswagen und zwei Notarzteinsatzfahrzeuge besetzt und einsatzbereit. Hinzu kommt ein weiterer RTW an
Werktagen, jeweils von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Von Montag bis Freitag werden in der Zeit zwischen 7.00 und 17.00 Uhr drei Krankentransportwagen vorgehalten, außerdem täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr, also
auch an Wochenenden ein weiterer KTW. In der übrigen Zeit werden freie Kapazitäten der Notfallrettung für Krankentransporte eingesetzt.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
VI Struktur des Rettungsdienstes
Die Aufgaben des Rettungsdienstes in den Wachkreisen 1 und 2 werden von der
Feuerwehr zusammen mit den Aufgaben nach dem Gesetz über den Feuerschutz
und die Hilfeleistung (FSHG) wahrgenommen. Diese Rettungswachen sind mit den
Feuerwachen kombiniert.
2.1
Hauptfeuer- und Rettungswache 1
Die mehr als 100 Jahre alte Hauptfeuer- und Rettungswache befindet sich in der
Florastraße am östlichen Rand der Krefelder Innenstadt.
Der Ausrückebereich ist von der Fläche her der kleinste, aber der mit der höchsten
Einwohnerdichte und Einsatzfrequenz.
Zur Spitzenabdeckung können zwei Rettungswagen mit Brandschutzpersonal besetzt
werden.
Die Abdeckung der überwiegenden Anzahl der Einsätze auf den Bundesautobahnen
BAB 57 und 44 erfolgt ebenfalls von diesem Standort aus.
Im Ausrückebereich befinden sich das Alexianer-Krankenhaus, sowie das Helios Klinikum Krefeld.
In der Feuerwache befinden sich die Ruhe- und Sozialräume für die Besatzungen der
Rettungswagen und des 1. Notarzteinsatzfahrzeuges (einschließlich Notarzt), außerdem
die integrierte Leitstelle, die alle Rettungsdiensteinsätze koordiniert,
zwei Reserve-RTW und ein Reserve-KTW für Infektionstransporte,
die Rettungsdienstlogistik für die Vorhaltung von Medikamenten und medizinischtechnischer Ausstattung sowie Rettungsdienstbekleidung,
die zentrale Desinfektion für die vorgeschriebene Desinfektion aller Krankenkraftwagen,
die Kfz-Werkstatt für Pflege, Wartung und Reparatur von Rettungsdienstfahrzeugen,
die Büroräume des Sachgebietes Rettungsdienst, des ÄLRD und der Rettungsdiensttransportabrechnung.
Die Feuer- und Rettungswache 1 ist somit zentraler Anlaufpunkt für alle technischen, organisatorischen und ausstattungsrelevanten Angelegenheiten.
Da die Feuer- und Rettungswache 1 aufgrund ihres Alters und der Räumlichkeiten
nicht mehr den Anforderungen einer modernen zentralen Wache genügt, wird derzeit eine neue Hauptfeuer- und Rettungswache an der Neue Ritterstraße errichtet
und Anfang 2016 in Betrieb gehen. Belange, die die Krankenkassen berühren, werden mit diesen rechtzeitig erörtert.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
VI Struktur des Rettungsdienstes
2.2
Feuer- und Rettungswache 2
Die Feuer- und Rettungswache 2 liegt an der Hafenstraße in Krefeld-Linn in unmittelbarer Nähe zu Krefeld-Uerdingen. Von dort wird die Notfallrettung im östlichen
Stadtgebiet sichergestellt.
Im Ausrückebereich des RTW der Feuer- und Rettungswache 2 befinden sich zahlreiche Großbetriebe mit einer Vielzahl von Arbeitsplätzen und das St. Josefshospital
in Uerdingen.
Ein Reserve-RTW wird zur Spitzenabdeckung mit Brandschutzpersonal der Feuerwache 2 besetzt.
In der dortigen Kfz-Werkstatt können Wartungsarbeiten und Reparaturen kleineren
Umfangs durchgeführt werden.
2.3
Rettungswache Süd
Den in der Rettungswache Süd, gelegen an der Kölner Straße 566 in KrefeldFischeln, stationierten RTW besetzt der MHD. In der Örtlichkeit befinden sich neben
der RTW-Garage die Schlaf- und Sozialräume für die Besatzung.
Die bauliche Situation des gemieteten Objekts ist völlig unzureichend. Mittelfristig
sollen die Rettungswache und das Gerätehaus für den Löschzug Fischeln auf dem
städtischen Grundstück an der Kimpelerstraße errichtet werden. Als Übergangslösung muss jedoch kurzfristig eine alternative Unterbringung im Krefelder Süden gefunden werden, da die RTW der neuesten Generation nicht mehr in die jetzige Fahrzeughalle passen.
Vorübergehender Standort des RTW-Süd wird die Liegenschaft des Malteser Hilfsdienstes an der Obergath sein. Dort werden Räumlichkeiten hergerichtet und für
einen Zeitraum von fünf Jahren angemietet. Die Liegenschaft befindet sich im nördlichen Teil des Ausrückebereichs des RTW-Süd.
Mit Ausnahme der Krankenhäuser in Hüls und Uerdingen liegen die Krefelder Kliniken entweder im Ausrückebereich des RTW oder in dessen unmittelbarer Umgebung.
2.4
Rettungswache Nord
Die Rettungswache Nord liegt in Krefeld-Hüls in einem vom Träger gemieteten Objekt an der Krefelder Straße 225 im Nordwesten des Stadtgebiets und entspricht
dem aktuellen Standard.
Das Personal stellt der MHD.
Mit dem Helios Klinikum Hüls befindet sich nur ein Krankenhaus im direkten Ausrückebereich des RTW-Nord.
Die Rettungswache liegt strategisch günstig zentral im Einsatzbereich (nördliches
Stadtgebiet)
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
VI Struktur des Rettungsdienstes
2.5
Rettungswache Nordost
Die Rettungswache Nordost befindet sich an der Magdeburger Straße im Gewerbegebiet Elbestraße. Von dort werden die nordöstlichen Stadtteile rettungsdienstlich
versorgt.
Die Rettungswache wurde 2008 in Betrieb genommen, ist von der Stadt gemietet
und genügt den aktuellen Anforderungen.
2.6
Rettungswache West
Die Rettungswache West nahm 2011 ihren Betrieb auf. Der auf dem Gelände der
Stadtwerke Krefeld untergebrachte RTW rückt zu Notfalleinsätzen in den Krefelder
Westen, aber auch in die Innenstadt aus.
Die Wache entspricht dem aktuellen Standard.
2.7
MHD-Wache
In der organisationseigenen Unterkunft des Malteser Hilfsdienstes an der Obergath
33 sind fünf der sechs Krankentransportwagen stationiert. Von dort aus werden mit
vier Fahrzeugen alle Krankentransporte für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt.
Daneben dient das Objekt auch der Unterbringung der Sondereinsatzgruppe (SEG)
und des Sanitätsdienstes.
Seit dem 15.08.2001 befindet sich dort auch die einzige staatlich anerkannte Rettungsassistentenschule Krefelds.
3
Sonstiges
3.1
Rettungshubschrauber
Der Standort des nächstgelegenen Rettungshubschraubers (Christoph 9) ist die Berufgenossenschaftliche Unfallklinik in Duisburg-Buchholz. Weitere Rettungshubschrauber sind in Köln und Lünen stationiert.
Der Einsatz der Rettungshubschrauber erfolgt grundsätzlich unter Sichtflugbedingungen, d. h. frühestens von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang.
Die Stadt Krefeld ist Mitglied der Trägergemeinschaft für diesen Rettungshubschrauber und beteiligt sich an den Kosten.
3.2
Werkfeuerwehren und betriebliche Feuerwehren
Beide Werkfeuerwehren in Krefeld verfügen über ständig besetzte Rettungswagen.
Die Werkfeuerwehr des Chemparks (vormals Bayer Uerdingen) hat tagsüber einen
RTW mit Angestellten besetzt, zur Spitzenabdeckung oder außerhalb der Besetztzeiten des 1. RTW übernimmt die Werkfeuerwehr einen weiteren RTW.
Die Werkfeuerwehr Outokumpu Nirosta GmbH (vormals Thyssen-Krupp-Nirosta besetzt ebenfalls einen RTW.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
VI Struktur des Rettungsdienstes
Diese RTW decken in erster Linie den Rettungsdienst im eigenen Werk ab und werden für den innerbetrieblichen Krankentransport eingesetzt. In besonderen Fällen
unterstützen die Werkfeuerwehren den öffentlichen Rettungsdienst. Gleiches gilt
auch für den RTW der betrieblichen Feuerwehr der Fa. Evonik, vormals Stockhausen.
Alle vorgenannten RTW verfügen über die nach RettG erforderlichen Genehmigungen.
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
VII Interkommunale Zusammenarbeit
VII
Interkommunale Zusammenarbeit
1
Notarztsystem der Stadt Tönisvorst
Auf der Grundlage einer Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im
Rettungsdienst wird seit 2001 das am Krankenhaus St. Tönis stationierte NEF in einem festgelegten Einsatzgebiet im Westen der Stadt Krefeld eingesetzt. Zu diesem
Einsatzbereich gehören neben dem Neubaugebiet „Am Schicksbaum" auch Teile der
Bezirke Benrad und Forstwald bis zur Bahnlinie Krefeld / Viersen.
In dem beschriebenen Einsatzbereich ist das NEF von seinem Standort am Krankenhaus St. Tönis im Ersteinsatz schneller als die an den Kliniken stationierten NEF der
Stadt Krefeld.
Der RTW wird von der nächstgelegenen Rettungswache der Stadt Krefeld eingesetzt.
2
Zusammenarbeit mit benachbarten Kreisen und Städten
Zur Optimierung der rettungsdienstlichen Versorgung fanden im Zuge der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans Abstimmungsgespräche mit Vertretern
des Kreises Viersen statt. Neben allgemeinen rettungsdienstlichen Themen ging es
vorrangig um die Bereitschaft der Stadt Krefeld, den Sonder-RTW (s. Abs. IV-2.6.3 –
Besondere Transporte) im Rahmen einer Notfallrettung auch für überörtliche Einsätze im Kreisgebiet zur Verfügung zu stellen. Die Vertreter des Kreises Viersen sahen
Bedarf für dessen Einsatz im Kreisgebiet.
Ansonsten funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den Leitstellen bei Anforderung
bzw. Entsendung von Rettungsmitteln aus der bzw. in die Nachbarschaft problemlos.
3
Besondere Versorgungslagen
Wie bereits im Abschnitt IV.5 beschrieben, stößt der Regelrettungsdienst bei besonderen Versorgungslagen an seine Grenzen (z.B. bei einem Massenanfall von Verletzten). Für solche Lagen muss neben dem Einsatz von Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen überörtliche Hilfe angefordert werden.
Über die Leitstellen der benachbarten Kreise und Städte können Rettungsmittel kurzfristig angefordert werden. Anzahl und Standorte der besetzten Rettungsmittel
(RTW, KTW, NAW, NEF) in den Nachbarkreisen sind bekannt und in die entsprechenden Einsatzpläne, die in der Leitstelle bereit liegen, eingeflossen.
Umgekehrt werden benachbarte Rettungsdienste für solche Situationen Rettungsmittel bei Leitstelle Krefeld anfordern und zur Verfügung gestellt bekommen. Es handelt
sich dabei um sogenannte überörtliche Sofortkomponenten für einen Massenanfall
von Verletzten (Ü-MANV S-Komponenten: ein NEF und zwei bis drei RTW aus dem
Regelrettungsdienst).
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Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Krefeld
Fortschreibung 2015
Anlagenverzeichnis
Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Auswertung Rettungswachen + Verteilung
der Notfalleinsätze im Stadtgebiet
Anlage 2:
Anlage 2a:
Bedarfsplanung Notfallrettung (ohne Notarzt)
Parameter der Poisson-Analyse mit Inmansys
Anlage 3:
Verteilung der Notarzteinsätze im Stadtgebiet
Anlage 4:
Bedarfsplanung Notärzte
Anlage 5:
Frequenzanalyse Krankentransport
Anlage 6:
Investitionsplanung 2015 – 2020
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