Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
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Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.03.2015
Nr.
1146 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201 - ro Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
26.03.2015
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2015
hier: Mehrbedarf für Generalplanerleistungen für die Sanierung des Stadthauses
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Kathstede und Bürgermeister Meyer am 5.3.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt.
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Satz 2 GO, § 82 GO NRW und § 22 der Hauptsatzung wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P06001010000 Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
(7.660503.700.100 -Sanierung Stadthaus) - in Höhe von 893.000 EUR für 2015 zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06002010000 - Immobilienservice -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen (7.660076.700.100 - Kaiser-WilhelmMuseum) - mit 693.000 EUR und durch Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06001010000 Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte -, Kostenart 78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
(7.660504.700.100 - Technik- und Dienstleistungszentrum) mit 200.000 EUR, insgesamt 893.000 EUR.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1146 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06001010000 - Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte
78510000 - Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
7.660503.700.100 - Sanierung Stadthaus
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Zur Planung und Vorbereitung des Projektes "Sanierung Stadthaus" werden insgesamt in 2015 Haushaltsmittel in Höhe von ca. 1.333.000 EUR benötigt.
Diese setzen sich zusammen aus den Kosten für die Generalplanerleistungen in Höhe von 1.232.099 EUR
(Leistungsstufen 1 bis 2+ der HOAI) sowie einem Betrag von ca. 100.000 EUR für Kosten im Zusammenhang einer Rechtsberatung, einer Schadstoffanalyse sowie einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Für die Beauftragung der Generalplanerleistungen wird auf den entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss
vom 12.12.2014 verwiesen.
Die Kosten von ca. 100.000 EUR sind bei dem vorgenannten Dringlichkeitsbeschluss unberücksichtigt geblieben, da diese sich erst im Rahmen der neuen Rahmenterminplanung ergeben haben (siehe unten).
Bei den Haushaltsplanungen für 2015 wurde davon ausgegangen, dass in 2015 lediglich ein Teilbetrag der
Generalplanergesamtkosten in Höhe von 440.000 EUR kassenwirksam wird und dementsprechend wurden 440.000 EUR für 2015 etatisiert. Für 2016 sind 2.640.000 EUR veranschlagt. Nach den Ergebnissen
der Teilnehmerwettbewerbe zu den Projekten Sanierung Stadthaus und TDZ und der anschließend mit
dem für beide Projekte verantwortlichen Generalplaner erstellten Rahmenterminpläne ergeben sich zeitliche Verschiebungen zwischen den Projekten, die auch Auswirkungen auf die Fälligkeit von Honorarzahlungen entsprechend der Leistungsphasen der HOAI haben werden.
Daher wird davon ausgegangen, dass für das Projekt Sanierung Stadthaus in 2015 voraussichtlich rund
1.333.000 EUR benötigt werden.
Insofern besteht eine Finanzierungslücke in Höhe von gerundet 893.000 EUR. Dieser Mehrbedarf soll
nunmehr überplanmäßig bereitgestellt werden, um die Auftragserteilungen sowie den Zeitplan der Generalplanerleistungen und damit der Vorlage belastbarer Kostenschätzungen nicht zu gefährden.
Die Deckung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.
Die Deckung aus Mitteln des Kaiser-Wilhelm-Museums wird möglich, weil aufgrund des aktuellen Baufortschritts und der damit verbundenen Zahlungserfordernisse damit zu rechnen ist, dass die Abrechnung
des Projektes erst in 2016 erfolgt und damit die in 2015 veranschlagten Haushaltsmittel nicht in voller
Höhe in Anspruch genommen werden (Ansatz 2015 = 6.855.000 EUR).
Die Deckung aus Mitteln des Technik- und Dienstleistungszentrums (TDZ) wird dadurch möglich, dass
hierfür in 2015 lediglich Haushaltsmittel in Höhe von 800.000 EUR benötigt werden (Ansatz 2015 =
1.000.000 EUR).
Die Mittelverlagerung hat keine Änderung der erforderlichen Gesamtmittel zur Folge.
Der vorliegende Generalplanervertrag für die Sanierungsplanung des Stadthauses kann erst unterschrieben werden, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel in 2015 zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und der Rat kommen zu ihrer nächsten
Sitzung erst wieder am 12.03.2015 bzw. am 26.03.2015 zusammen.
Da die Planungen für die Projekte Sanierung Stadthaus und TDZ eng miteinander verzahnt sind und deshalb parallel bearbeitet werden müssen, war die Dringlichkeit gegeben und eine Mittelbereitstellung im
Wege des Dringlichkeitsbeschlusses wird als erforderlich erachtet.