Daten
Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 24.07.2017
Nr.
4171 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Süd
11.10.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
23.11.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache - Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschlussentwurf:
I.
1. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden zur Kenntnis genommen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist entsprechend der vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung per
Aushang durchzuführen.
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Fluchtlinienplan Nr. 16, förmlich festgestellt am
02.12.1902, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 798 außer Kraft gesetzt werden.
3. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 798 aufgehoben werden:
- Bebauungsplan Nr. 345 - Oberdießemer Straße von Ritterstraße bis Maria Hilf - Bebauungsplan Nr. 166 1. Änderung und Ergänzung - Neue Ritterstraße / Dießemer Bruch -
II.
Die Bezirksvertretung Krefeld Süd nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 798 zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4171 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2