Daten
Kommune
Krefeld
Größe
59 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 5 a)
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.09.2016
Nr.
3157 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü/1716 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
29.09.2016
Betreff
Haushaltswirtschaft der Stadt Krefeld 2016
Beitrittbeschluss des Rates zur Reduzierung der Kreditaufnahme
Beschlussentwurf:
Entsprechend der Verfügung der Bezirksregierung vom 22.09.2016 zum "Haushalt und Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2016" fasst der Rat folgenden Beitrittsbeschluss und stimmt damit
ausdrücklich der nachfolgenden Auflage der Bezirksregierung zu:
"Die beantragte Genehmigung der am 19.05.2016 vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 für das Jahr 2016 wird gemäß § 76
Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) unter der Auflage erteilt, dass die Kreditermächtigung
in § 2 der Haushaltssatzung durch einen Beitrittsbeschluss des Rates auf den maximal zulässigen
Betrag des negativen Investitionssaldos (6.663.600 Euro) reduziert wird."
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3157 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Verfügung vom 22.09.2016 hat die Bezirksregierung die erste Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept 2015 - 2020 mit einer Auflage genehmigt. Die Verfügung wurde den Fraktionen,
Gruppen und einzelnen Ratsmitgliedern am selben Tag zugeleitet und ist als Anlage beigefügt.
Der in § 2 in Verbindung ausgewiesene Gesamtbetrag der Kredite wird auf insgesamt 6.663.600
Euro begrenzt.
Demzufolge reduziert sich der in § 8 a der Haushaltssatzung zur Finanzierung von Investitionen für
den übrigen Haushalt ausgewiesene Betrag auf 3.854.648 Euro.
Mit der Kürzung dieser Kreditlinie ist keine Kürzung von Investitionen verbunden.