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Verwaltungsvorlage (1 Beitrittsbeschluss TOP 5a.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
59 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
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Inhalt der Datei

TOP 5 a) Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.09.2016 Nr. 3157 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü/1716 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 29.09.2016 Betreff Haushaltswirtschaft der Stadt Krefeld 2016 Beitrittbeschluss des Rates zur Reduzierung der Kreditaufnahme Beschlussentwurf: Entsprechend der Verfügung der Bezirksregierung vom 22.09.2016 zum "Haushalt und Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2016" fasst der Rat folgenden Beitrittsbeschluss und stimmt damit ausdrücklich der nachfolgenden Auflage der Bezirksregierung zu: "Die beantragte Genehmigung der am 19.05.2016 vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 - 2020 für das Jahr 2016 wird gemäß § 76 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) unter der Auflage erteilt, dass die Kreditermächtigung in § 2 der Haushaltssatzung durch einen Beitrittsbeschluss des Rates auf den maximal zulässigen Betrag des negativen Investitionssaldos (6.663.600 Euro) reduziert wird." Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3157 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Verfügung vom 22.09.2016 hat die Bezirksregierung die erste Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzept 2015 - 2020 mit einer Auflage genehmigt. Die Verfügung wurde den Fraktionen, Gruppen und einzelnen Ratsmitgliedern am selben Tag zugeleitet und ist als Anlage beigefügt. Der in § 2 in Verbindung ausgewiesene Gesamtbetrag der Kredite wird auf insgesamt 6.663.600 Euro begrenzt. Demzufolge reduziert sich der in § 8 a der Haushaltssatzung zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt ausgewiesene Betrag auf 3.854.648 Euro. Mit der Kürzung dieser Kreditlinie ist keine Kürzung von Investitionen verbunden.