Daten
Kommune
Krefeld
Größe
17 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld
für das Haushaltsjahr 2017
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben
der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf
840.127.392 Euro
875.215.117 Euro
791.203.506 Euro
785.664.153 Euro
46.023.458 Euro
62.578.490 Euro
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
11.015.679 Euro
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf
8.695.801 Euro
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf
11.015.679 Euro
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
50.131.530 Euro
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
35.087.725 Euro
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, ist auf
520.000.000 Euro
festgesetzt worden.
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt
festgesetzt worden:
1. Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf
265 v. H.
533 v. H.
480 v. H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§8
a)
Von den in § 2 ausgewiesenen Gesamtbeträgen für aufzunehmende Kredite sind
- zur Finanzierung von Investitionen der kostenrechenden Einrichtungen
2.438.180 Euro
- zur Finanzierung von Investitionen für den übrigen Haushalt
8.577.499 Euro
bestimmt.
b)
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im Haushaltsjahr 2017 ergänzende Verträge zur Sicherung der Zinsstruktur und zur Begrenzung
von Zinsänderungsrisiken abzuschließen.
c)
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach § 4 Abs.4 S.2 GemHVO wird auf 50.000 Euro, bezogen auf den Gesamtauszahlungsbedarf, festgelegt.
d)
Der Stadtkämmerer wird ermächtigt – unabhängig von den Wertgrenzen in der
Hauptsatzung der Stadt Krefeld – außer- und überplanmäßige Mittelbereitstellungen
gemäß § 83 GO NRW für die vom Rat der Stadt Krefeld beschlossenen Maßnahmen des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW auszusprechen, sofern die Deckung
durch Einsparung bei anderen Maßnahmen des Programms möglich ist. Die Pflicht zur
quartalsweisen Information des Rates bleibt hiervon unberührt.
Krefeld, den
09.09.2016
Aufgestellt:
Bestätigt:
Cyprian
Stadtkämmerer
Frank Meyer
Oberbürgermeister