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Archiv (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehraufwendungen für Honorare bei der VHS)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.10.2016 Nr. 3221 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/201 - pom Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 26.10.2016 Rat 03.11.2016 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehraufwendungen für Honorare bei der VHS Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P40101010000 - Bildungsangebote VHS - , Kostenart 52910000 / 72910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - in Höhe von 210.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen jeweils bei dem Innenauftrag Innenauftrag P40101010000 - Bildungsangebote VHS - bei den nachfolgenden Kostenarten: - Kostenart 41410000 / 61410000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land - in Höhe von 100.000,00 EUR. - Kostenart 41480000 / 61480000 - Zuschüsse für laufende Zwecke vom übrigen Bereich in Höhe von 65.000,00 EUR sowie - Kostenart 45910000 / 65910000 - Andere sonstige ordentliche Erträge - in Höhe von 45.000,00 EUR. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3221 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P40101010000 - Bildungsangebote VHS 52910000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 210.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt 210.000,00 EUR abzüglich 210.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Im Jahr 2016 hat die VHS Krefeld/Neukirchen-Vluyn zahlreiche Sprachförderkurse für Geflüchtete angeboten, deren Realisierung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen noch nicht absehbar war. Alleine im Bereich der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Integrationskursangebote hat sich die Anzahl der Kurse von zuvor rund 18 im Jahr 2015 auf aktuell insgesamt 29 Kurse im Jahr 2016 erhöht. Für Geflüchtete, die nicht zu einem Integrationskurs zugelassen werden können, hat die VHS Krefeld/Neukirchen-Vluyn weitere basale Sprachkursformate bis zur Niveaustufe A1 GER (elementare Sprachanwendung) durchgeführt. Bsp.: - Sprachförderprojekt „Einstieg Deutsch“ mit Finanzierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie - Sprachförderkurse für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren mit Förderung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSV) NRW. Die aktuell verfügbaren Restmittel sind für die vertraglich fixierten Honorarzahlungen an Dozenten/Referenten nicht auskömmlich, so dass weitere Mittel bereitzustellen sind. Die zur Deckung zur Verfügung stehenden Mehrerträge/Mehreinzahlungen resultieren einerseits aus Zuweisungen nach dem WbG NRW (Weiterbildungsförderung), aus Zuwendungen des BMBF für das Sprachförderprojekt "Einstieg Deutsch"sowie aus der Durchführung von ESF-BAMFSprachförderkursen. Andererseits wurde eine im Vorjahr eingezahlte Spende als Deckung eingesetzt (Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens).