Daten
Kommune
Krefeld
Größe
275 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.10.2016
Nr.
3221 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/201 - pom Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
26.10.2016
Rat
03.11.2016
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016
hier: Mehraufwendungen für Honorare bei der VHS
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer
überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P40101010000 - Bildungsangebote VHS - ,
Kostenart 52910000 / 72910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - in Höhe von
210.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen jeweils bei dem Innenauftrag
Innenauftrag P40101010000 - Bildungsangebote VHS - bei den nachfolgenden Kostenarten:
- Kostenart 41410000 / 61410000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom
Land - in Höhe von 100.000,00 EUR.
- Kostenart 41480000 / 61480000 - Zuschüsse für laufende Zwecke vom übrigen Bereich
in Höhe von 65.000,00 EUR sowie
- Kostenart 45910000 / 65910000 - Andere sonstige ordentliche Erträge - in Höhe von
45.000,00 EUR.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3221 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P40101010000 - Bildungsangebote VHS
52910000 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
210.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
210.000,00 EUR
abzüglich
210.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im Jahr 2016 hat die VHS Krefeld/Neukirchen-Vluyn zahlreiche Sprachförderkurse für Geflüchtete angeboten, deren Realisierung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanungen noch nicht absehbar
war. Alleine im Bereich der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten
Integrationskursangebote hat sich die Anzahl der Kurse von zuvor rund 18 im Jahr 2015 auf aktuell insgesamt 29 Kurse im Jahr 2016 erhöht. Für Geflüchtete, die nicht zu einem Integrationskurs zugelassen werden können, hat die VHS Krefeld/Neukirchen-Vluyn weitere basale Sprachkursformate bis zur Niveaustufe A1 GER (elementare Sprachanwendung) durchgeführt. Bsp.:
- Sprachförderprojekt „Einstieg Deutsch“ mit Finanzierung aus Mitteln des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) sowie
- Sprachförderkurse für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren mit Förderung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSV) NRW.
Die aktuell verfügbaren Restmittel sind für die vertraglich fixierten Honorarzahlungen an Dozenten/Referenten nicht auskömmlich, so dass weitere Mittel bereitzustellen sind.
Die zur Deckung zur Verfügung stehenden Mehrerträge/Mehreinzahlungen resultieren einerseits
aus Zuweisungen nach dem WbG NRW (Weiterbildungsförderung), aus Zuwendungen des BMBF
für das Sprachförderprojekt "Einstieg Deutsch"sowie aus der Durchführung von ESF-BAMFSprachförderkursen. Andererseits wurde eine im Vorjahr eingezahlte Spende als Deckung eingesetzt (Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens).