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Verwaltungsvorlage (BVWP_2030_Sachstand_Stellungnahme.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
254 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22

Inhalt der Datei

Bundesverkehrswegeplan 2030 (Quelle: Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur www.bmvi.de am 04.04.2016) Allgemeines Der letzte Bundesverkehrswegeplan – kurz BVWP – stammt aus dem Jahr 2003. Der nun vorliegende BVWP 2030 stellt wichtige verkehrspolitische Weichen für die Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Er betrachtet dabei sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte auf Straße, Schiene und Wasserstraße. Die Anmeldung von Projekten erfolgte für die Bundeswasserstraßen durch die Bundesländer, Verbände und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Projekte für die Bundesschienenwege konnten dem BMVI durch Länder, Öffentlichkeit und die Deutsche Bahn AG vorgeschlagen werden. Auch die Studie "Deutschland-Takt" über bessere Anschlüsse und Vernetzung auf der Schiene wurde in den BVWP einbezogen. Vorschläge für Straßenprojekte und die Bereitstellung der notwendigen Bewertungsunterlagen erfolgte ausschließlich durch die Länder als Auftragsverwaltung des Bundes. Grundlage für die Prüfung und Bewertung der angemeldeten Projekte war die aktuelle Verkehrsprognose bis 2030. Danach nimmt der Personenverkehr um 12,2 Prozent, der Güterverkehr sogar um 38 Prozent zu. Die im neuen Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer NutzenKosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert: VB = Vordringlicher Bedarf, VB-E = Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung, WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht, WB = Weiterer Bedarf Der BVWP 2030 wurde vom BMVI mit gutachterlicher Unterstützung erarbeitet und wird vom Bundeskabinett verabschiedet. Auf Grundlage des BVWP werden die Bedarfspläne für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich beschlossen. Alle fünf Jahre werden aufgrund gesetzlicher Regelungen Bedarfsplanüberprüfungen durchgeführt. Auf den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw. der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von dessen Priorisierung im VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. Öffentlichkeitsbeteiligung Erstmals wurde die Öffentlichkeit an der Aufstellung des BVWP schon 2013 einbezogen. Es konnten sich Fachverbände und Bürger an der Grundkonzeption des BVWP beteiligen. Das Beteiligungsverfahren erfüllt auch die Auflagen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Mit der SUP werden die möglichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet. So können Umweltbelange frühzeitig berücksichtigt werden. An der Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich jeder beteiligen, neben jedem einzelnen Bürger also u.a. auch Verbände, Unternehmen, Initiativen oder wissenschaftliche Einrichtungen. Die jetzige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 21.März bis 02. Mai 2016 für sechs Wochen. In diesem Zeitraum können schriftliche Stellungnahmen an das BMVI geschickt werden. Die schriftlichen Stellungnahmen können über das Internetportal des BMVI mit Hilfe eines dort eingestellten Online-Formulars abgegeben werden. Das Formular wurde mit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung ab dem 21.März 2016 bereitgestellt. Alternativ dazu können Stellungnahmen auch auf dem Postweg an das BMVI unter Angabe des Stichworts "BVWP 2030" eingesandt werden. Auf anderen Wegen (z.B. per E-Mail oder Fax) können keine Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen müssen fristgerecht während der Laufzeit der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehen, ansonsten bleiben sie unberücksichtigt. Die Einsender erhalten eine Eingangsbestätigung. Ziel ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt. Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung werden nicht berücksichtigt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und ablehnenden Stellungnahmen. Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren. Diese fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren, wie z.B. des Planfeststellungsverfahrens. „Krefelder“ Maßnahmen Straße Über den Regionalrat wurden 2013 die folgenden Straßenprojekte an das Land und dann an den Bund gemeldet (Schiene und Wasserstraßen wurden von anderen Seiten gemeldet, s.o. Allgemeines): 1. A44 2. A57 AK Neersen - AK Meerbusch 6-streifiger Ausbau AK Meerbusch - AK Kamp-Lintfort 6-streifiger Ausbau (NKV 1,6 (NKV 3,8 WB) VB-E) 3. B9 Westtangente Krefeld B9-B57 2-streifiger Neubau (NKV >10 VB) Das Projekt A524 wurde vom Regionalrat in dessen Sitzung am 13.12.2012 einstimmig gestrichen. Stattdessen hat das Land das Vorhaben B288 angemeldet: 4. B288 OD Krefeld - DU-Mündelheim 4 streifiger Ausbau (NKV 2,1 WB*) Schiene Im BVWP 2030 ist für die Schiene die Maßnahme  ABS Grenze D/NL - Kaldenkirchen - Viersen - Rheydt-Odenkirchen (potentieller Bedarf) enthalten und bedeutet 2-gleisiger Ausbau Dülken - Kaldenkirchen - 2-gleisiger Ausbau Rheydt Pbf - Rheydt-Odenkirchen - neue 1-gleisige Verbindungskurve Viersen aus Richtung Venlo in Richtung Krefeld. Als Begründung des Projektes: Die Bahnstrecke Viersen - Venlo ist zwischen Dülken und Kaldenkirchen lediglich eingleisig. Sie stellt einen südlichen Bypass zur BetuweLinie dar und ist daher eine Zulaufstrecke zum Güterverkehrskorridor Rhein - Alpen. Zur Kapazitätserhöhung und Ermöglichung eines verbesserten Personenverkehrs zwischen Düsseldorf bzw. der Niederrhein-Region und Venlo/Eindhoven ist der zweigleisige Ausbau vorgesehen. Ebenso soll der eingleisige Abschnitt zwischen Rheydt Pbf und Rheydt-Odenkirchen zweigleisig ausgebaut werden. Über eine neue Verbindungskurve im Raum Viersen soll die Bahnstrecke Viersen - Venlo mit der Bahnstrecke DuisburgRuhrort - Mönchengladbach verbunden werden. Somit wird das Ruhrgebiet mit dem Duisburger Hafen an die ARA-Häfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam angebunden. Dieses Projekt wird im CEF-geförderten Projekt 3RX als Alternative zum Eisernen Rhein für die direkte Verbindung zwischen Antwerpen und dem Ruhrgebiet untersucht. Wasserstraße Hier ist im BVWP 2030 die Maßnahme  W 27 Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg (NKV 2,1 VB) gelistet. Derzeit ist die Fahrrinnentiefe zwischen Duisburg und Krefeld 2,80 m unter GlW und zwischen Krefeld und Köln 2,50 m unter GlW. Durch die gewählte Ausbauvariante soll die Befahrbarkeit auf eine Fahrrinnentiefe von 2,80 unter GlW zwischen Duisburg und Neuss und auf eine Fahrrinnentiefe von 2,70 m unter GlW zwischen Neuss und Stürzelberg qualitativ verbessert werden (GlW= Gleichwertiger Wasserstand). Stellungnahme der Stadt Krefeld Die Stadt Krefeld begrüßt, dass mit der Aufstellung des BVWP 2030 nicht nur die Voraussetzungen für eine moderne Gesellschaft, für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand geschaffen werden, sondern insbesondere auch die Menschen durch leistungsfähige Bundesverkehrswege weniger Lärm und Luftschadstoffen ausgesetzt sind. Die für Krefeld relevanten und gemeldeten Projekte erscheinen jedoch nur unzureichend geprüft worden zu sein. Im Folgenden die jeweiligen Stellungnahmen: Bundesfernstraßen A57-G60-NW_A57 AK Meerbusch (A44) - AK Moers (A 40)_6-streifiger Ausbau_VB-E Gegen dieses Projekt bestehen keine Bedenken, Details werden in den weiteren Planverfahren geklärt. A44-G20-NW_A44 AK Neersen (A52)-AK Meerbusch (A57)_6-streifiger Ausbau_ WB Gegen dieses Projekt bestehen keine Bedenken. Die Bewertung der Dringlichkeit mit „Weiterer Bedarf“ sollte jedoch im Hinblick auf das nachfolgende Projekt nochmals überprüft werden. B9-G10-NW_B 9 Westtangente Krefeld - (B 57 - B 9)_2-streifiger Neubau_VB Gegen dieses Projekt bestehen grundsätzlich keine Bedenken. In den Anmeldungen zum BVWP war jedoch eine Anbindung der B9 an die A44 auch in/aus Richtung Düsseldorf vorgesehen. Diese ist aus Sicht der Stadt Krefeld unverzichtbar, da ansonsten die Verkehre Richtung Osten über Hückelsmaystraße / Anrather Straße / Oberschlesienstraße zur Anschlussstelle Krefeld-Fichtenhain ausweichen. Dies bedeutet an der Kreuzung Hückelsmaystraße / Anrather Straße ein Linksabbiegen sowie im Verlauf der Anrather Straße das Queren eines niveaugleichen Bahngleises der Firma Outokumpu. Insgesamt hat die Maßnahme tiefgreifende Auswirkungen sowohl auf die geplante B9 als auch auf den geplanten 6-streifigen Ausbau der A44. B288_A524-G20-NW-T1-NW_B 288 OD Krefeld - w Duisburg-Mündelheim_ 4-streifiger Ausbau_WB* Dieses Projekt wurde durch das Land NW quasi als Ersatzmaßnahme für die ursprünglich geplante A524 angemeldet. Begründet wird die Notwendigkeit mit: “ Die B288 ist als Querspange zwischen der linksrheinischen A57 und der rechtsrheinischen A524 konzipiert und ist für den Prognosefall 2020 nicht mehr leistungsfähig. Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung fast täglich zu Verkehrsstaus während der Spitzenzeiten. Um die Leistungsfähigkeit zu erzielen, muss die bestehende Rheinbrücke mit einer zusätzlichen Rheinquerung in Fahrtrichtung Krefeld verbessert werden.“ Aus Krefelder Sicht fehlt hier der Hinweis darauf, dass diese Maßnahme nicht unerhebliche (Umwelt-) Auswirkungen auf die OD Krefeld hat und damit Folgemaßnahmen erforderlich und hier nach dem „Verursacherprinzip“ durch den Bund auszugleichen bzw. zu minimieren sind. Bundesschienenwege 2-025-V01_ABS Grenze D/NL - Kaldenkirchen - Viersen - Rheydt-Odenkirchen_PB Leider wurden hier zwei angemeldete Projekte zu einem Projekt mit einer in der Region nicht abgestimmten Erweiterung („Viersener Kurve“) verschmolzen. Dabei ist es aus Sicht der Stadt Krefeld durchaus möglich und sinnvoll den zweigleisigen Ausbau Dülken – Kaldenkirchen und den zweigleisigen Ausbau Rheydt Pbf – Rhedyt-Odenkirchen einzeln zu bewerten und eventuell einer höheren Dringlichkeit zuzuführen. Die Stadt Krefeld lehnt hingegen die neue eingleisige VbK Viersen aus Richtung Venlo in Richtung Krefeld entschieden ab, da dadurch der sogenannte „Eiserne Rhein“ durch das dicht besiedelte Stadtgebiet geführt wird, mit der Folge, dass hier ca. 80.000 Anwohner in nicht hinnehmbaren Umfang durch Lärm beeinträchtigt werden ohne das die rechtliche und technische Möglichkeit besteht, dass die betroffenen Anwohner vor diesem Lärm geschützt werden. Weiterhin wird die Bevölkerung durch die mit dieser Maßnahme möglich gemachten zusätzlichen Güterverkehre auch erheblich erhöhten Erschütterungen und eventuellen Gefahren durch Gefahrstofftransporte ausgesetzt. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass aufgrund begrenzter Trassenkapazitäten der Personenschienenverkehr noch zunehmend in Konflikt mit dem Schienengüterverkehr gerät. Es ist sicherzustellen, dass eine künftig herzustellende adäquate Anbindung Krefelds im Regional- und Fernverkehr infrastrukturell umsetzbar ist. Nicht zuletzt hätte ein erhöhtes Güterverkehrsaufkommen auch erhebliche Konsequenzen für die innerstädtischen Verkehre, die heute an vielen Stellen die Schienentrasse ebenerdig queren, da hiermit deutlich mehr Wartezeiten verbunden sein werden. Bei der strategischen Umweltprüfung (SUP) wird eingefordert, dass bei allen Variantenuntersuchungen die Auswirkungen auf die Gesamtstrecke von der niederländischen Grenze bis zum Ruhrgebiet in die Bewertung mit einbezogen werden. Insbesondere wird die Bewertung der A 52 Variante über Mönchengladbach hinaus bis mindestens zum Anschluss an die Bahntrasse Köln-Krefeld-Duisburg (in Höhe Kaarst) eingefordert. Durch diese Variante wird die Anzahl der beeinträchtigen Anwohner in Krefeld deutlich reduziert werden. Für die Ortslagen Krefeld-Oppum, Krefeld-Linn und KrefeldUerdingen, für die hierbei ggf. weiterhin u.a. von einer hohen Lärmbeeinträchtigung auszugehen ist, wird ein höchst möglicher Schutz vor Beeinträchtigung der betroffenen Anwohner erwartet. Die durch das BMVI bisher durchgeführten Variantenuntersuchungen zum „Eisernen Rhein“ sind den betroffenen Kommunen für eine Abwägung zur Verfügung zu stellen. Bundeswasserstraßen W 27_ Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg_VB Auch wenn die Stadt Krefeld wegen der bereits vorhandenen Fahrrinnentiefe von 2,80 m nur indirekt betroffen ist, ist vor dem Hintergrund der landesbedeutsamen Häfen und der damit verbundenen (tri-) modalen Güterverteilung festzustellen, dass eine durchgehende Fahrrinnentiefe von 2,80 m bis Köln auch im Hinblick auf die Verringerung des Straßengüterverkehrs und der damit einhergehenden Verringerung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen zweckmäßig erscheint.