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Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
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Bundesverkehrswegeplan 2030
(Quelle: Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur www.bmvi.de am 04.04.2016)
Allgemeines
Der letzte Bundesverkehrswegeplan – kurz BVWP – stammt aus dem Jahr 2003. Der
nun vorliegende BVWP 2030 stellt wichtige verkehrspolitische Weichen für die Verkehrsinfrastrukturpolitik des Bundes in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Er betrachtet
dabei sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte auf Straße, Schiene und Wasserstraße.
Die Anmeldung von Projekten erfolgte für die Bundeswasserstraßen durch die Bundesländer, Verbände und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Projekte für die Bundesschienenwege konnten dem BMVI durch Länder, Öffentlichkeit
und die Deutsche Bahn AG vorgeschlagen werden. Auch die Studie "Deutschland-Takt"
über bessere Anschlüsse und Vernetzung auf der Schiene wurde in den BVWP einbezogen.
Vorschläge für Straßenprojekte und die Bereitstellung der notwendigen Bewertungsunterlagen erfolgte ausschließlich durch die Länder als Auftragsverwaltung des Bundes.
Grundlage für die Prüfung und Bewertung der angemeldeten Projekte war die aktuelle
Verkehrsprognose bis 2030. Danach nimmt der Personenverkehr um 12,2 Prozent, der
Güterverkehr sogar um 38 Prozent zu.
Die im neuen Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer NutzenKosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt. Auf dieser Basis wurden sie in verschiedene Dringlichkeitskategorien eingruppiert: VB = Vordringlicher Bedarf, VB-E = Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung, WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht, WB = Weiterer Bedarf
Der BVWP 2030 wurde vom BMVI mit gutachterlicher Unterstützung erarbeitet und wird
vom Bundeskabinett verabschiedet. Auf Grundlage des BVWP werden die Bedarfspläne
für die einzelnen Verkehrsträger entworfen. Diese werden als Anlage der jeweiligen
Ausbaugesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und von diesem verbindlich
beschlossen. Alle fünf Jahre werden aufgrund gesetzlicher Regelungen Bedarfsplanüberprüfungen durchgeführt.
Auf den nachfolgenden Planungsstufen werden die einzelnen Projekte des BVWP bzw.
der Bedarfspläne von den jeweiligen Vorhabenträgern vertieft. Hierbei werden je nach
Erfordernis Raumordnungsverfahren, Linien- bzw. Trassenbestimmungsverfahren und
Planfeststellungsverfahren durchlaufen.
Zeitpunkt und Reihenfolge der Projektumsetzungen hängen letztlich von dessen Priorisierung im VB/VB-E, dem Planungsstand sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Erstmals wurde die Öffentlichkeit an der Aufstellung des BVWP schon 2013 einbezogen. Es konnten sich Fachverbände und Bürger an der Grundkonzeption des BVWP beteiligen.
Das Beteiligungsverfahren erfüllt auch die Auflagen der Strategischen Umweltprüfung
(SUP) gemäß des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Mit der SUP
werden die möglichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet. So
können Umweltbelange frühzeitig berücksichtigt werden.
An der Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich jeder beteiligen, neben jedem einzelnen
Bürger also u.a. auch Verbände, Unternehmen, Initiativen oder wissenschaftliche Einrichtungen.
Die jetzige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 21.März bis 02. Mai 2016 für sechs
Wochen. In diesem Zeitraum können schriftliche Stellungnahmen an das BMVI geschickt werden. Die schriftlichen Stellungnahmen können über das Internetportal des
BMVI mit Hilfe eines dort eingestellten Online-Formulars abgegeben werden. Das Formular wurde mit Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung ab dem 21.März 2016 bereitgestellt. Alternativ dazu können Stellungnahmen auch auf dem Postweg an das BMVI unter Angabe des Stichworts "BVWP 2030" eingesandt werden. Auf anderen Wegen (z.B.
per E-Mail oder Fax) können keine Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen müssen fristgerecht während der Laufzeit der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehen, ansonsten bleiben sie unberücksichtigt. Die Einsender erhalten eine
Eingangsbestätigung.
Ziel ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt. Stellungnahmen ohne Bezug zur Wirkung des
Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung
werden nicht berücksichtigt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ferner kein Abstimmungsverfahren. Es erfolgt daher keine Aufrechnung zwischen unterstützenden und
ablehnenden Stellungnahmen.
Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu
diskutieren. Diese fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren, wie z.B. des Planfeststellungsverfahrens.
„Krefelder“ Maßnahmen
Straße
Über den Regionalrat wurden 2013 die folgenden Straßenprojekte an das Land und
dann an den Bund gemeldet (Schiene und Wasserstraßen wurden von anderen Seiten
gemeldet, s.o. Allgemeines):
1. A44
2. A57
AK Neersen - AK Meerbusch
6-streifiger Ausbau
AK Meerbusch - AK Kamp-Lintfort 6-streifiger Ausbau
(NKV 1,6
(NKV 3,8
WB)
VB-E)
3. B9
Westtangente Krefeld B9-B57
2-streifiger Neubau (NKV >10
VB)
Das Projekt A524 wurde vom Regionalrat in dessen Sitzung am 13.12.2012 einstimmig
gestrichen. Stattdessen hat das Land das Vorhaben B288 angemeldet:
4. B288 OD Krefeld - DU-Mündelheim
4 streifiger Ausbau
(NKV 2,1
WB*)
Schiene
Im BVWP 2030 ist für die Schiene die Maßnahme
ABS Grenze D/NL - Kaldenkirchen - Viersen - Rheydt-Odenkirchen (potentieller
Bedarf)
enthalten und bedeutet 2-gleisiger Ausbau Dülken - Kaldenkirchen - 2-gleisiger Ausbau
Rheydt Pbf - Rheydt-Odenkirchen - neue 1-gleisige Verbindungskurve Viersen aus Richtung Venlo in Richtung Krefeld.
Als Begründung des Projektes: Die Bahnstrecke Viersen - Venlo ist zwischen Dülken
und Kaldenkirchen lediglich eingleisig. Sie stellt einen südlichen Bypass zur BetuweLinie dar und ist daher eine Zulaufstrecke zum Güterverkehrskorridor Rhein - Alpen. Zur
Kapazitätserhöhung und Ermöglichung eines verbesserten Personenverkehrs zwischen
Düsseldorf bzw. der Niederrhein-Region und Venlo/Eindhoven ist der zweigleisige Ausbau vorgesehen. Ebenso soll der eingleisige Abschnitt zwischen Rheydt Pbf und
Rheydt-Odenkirchen zweigleisig ausgebaut werden. Über eine neue Verbindungskurve
im Raum Viersen soll die Bahnstrecke Viersen - Venlo mit der Bahnstrecke DuisburgRuhrort - Mönchengladbach verbunden werden. Somit wird das Ruhrgebiet mit dem
Duisburger Hafen an die ARA-Häfen Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam angebunden. Dieses Projekt wird im CEF-geförderten Projekt 3RX als Alternative zum Eisernen
Rhein für die direkte Verbindung zwischen Antwerpen und dem Ruhrgebiet untersucht.
Wasserstraße
Hier ist im BVWP 2030 die Maßnahme
W 27 Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg
(NKV 2,1
VB)
gelistet. Derzeit ist die Fahrrinnentiefe zwischen Duisburg und Krefeld 2,80 m unter
GlW und zwischen Krefeld und Köln 2,50 m unter GlW. Durch die gewählte Ausbauvariante soll die Befahrbarkeit auf eine Fahrrinnentiefe von 2,80 unter GlW zwischen Duisburg und Neuss und auf eine Fahrrinnentiefe von 2,70 m unter GlW zwischen Neuss
und Stürzelberg qualitativ verbessert werden (GlW= Gleichwertiger Wasserstand).
Stellungnahme der Stadt Krefeld
Die Stadt Krefeld begrüßt, dass mit der Aufstellung des BVWP 2030 nicht nur die
Voraussetzungen für eine moderne Gesellschaft, für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand geschaffen werden, sondern insbesondere auch die Menschen
durch leistungsfähige Bundesverkehrswege weniger Lärm und Luftschadstoffen ausgesetzt sind.
Die für Krefeld relevanten und gemeldeten Projekte erscheinen jedoch nur unzureichend geprüft worden zu sein. Im Folgenden die jeweiligen Stellungnahmen:
Bundesfernstraßen
A57-G60-NW_A57 AK Meerbusch (A44) - AK Moers (A 40)_6-streifiger Ausbau_VB-E
Gegen dieses Projekt bestehen keine Bedenken, Details werden in den weiteren Planverfahren geklärt.
A44-G20-NW_A44 AK Neersen (A52)-AK Meerbusch (A57)_6-streifiger Ausbau_ WB
Gegen dieses Projekt bestehen keine Bedenken. Die Bewertung der Dringlichkeit mit
„Weiterer Bedarf“ sollte jedoch im Hinblick auf das nachfolgende Projekt nochmals
überprüft werden.
B9-G10-NW_B 9 Westtangente Krefeld - (B 57 - B 9)_2-streifiger Neubau_VB
Gegen dieses Projekt bestehen grundsätzlich keine Bedenken. In den Anmeldungen
zum BVWP war jedoch eine Anbindung der B9 an die A44 auch in/aus Richtung Düsseldorf vorgesehen. Diese ist aus Sicht der Stadt Krefeld unverzichtbar, da ansonsten die
Verkehre Richtung Osten über Hückelsmaystraße / Anrather Straße / Oberschlesienstraße zur Anschlussstelle Krefeld-Fichtenhain ausweichen. Dies bedeutet an der Kreuzung Hückelsmaystraße / Anrather Straße ein Linksabbiegen sowie im Verlauf der Anrather Straße das Queren eines niveaugleichen Bahngleises der Firma Outokumpu.
Insgesamt hat die Maßnahme tiefgreifende Auswirkungen sowohl auf die geplante B9
als auch auf den geplanten 6-streifigen Ausbau der A44.
B288_A524-G20-NW-T1-NW_B 288 OD Krefeld - w Duisburg-Mündelheim_ 4-streifiger
Ausbau_WB*
Dieses Projekt wurde durch das Land NW quasi als Ersatzmaßnahme für die ursprünglich geplante A524 angemeldet. Begründet wird die Notwendigkeit mit: “ Die B288 ist
als Querspange zwischen der linksrheinischen A57 und der rechtsrheinischen A524
konzipiert und ist für den Prognosefall 2020 nicht mehr leistungsfähig. Seit vielen Jahren kommt es aufgrund der hohen Verkehrsbelastung fast täglich zu Verkehrsstaus
während der Spitzenzeiten. Um die Leistungsfähigkeit zu erzielen, muss die bestehende Rheinbrücke mit einer zusätzlichen Rheinquerung in Fahrtrichtung Krefeld verbessert werden.“ Aus Krefelder Sicht fehlt hier der Hinweis darauf, dass diese Maßnahme
nicht unerhebliche (Umwelt-) Auswirkungen auf die OD Krefeld hat und damit Folgemaßnahmen erforderlich und hier nach dem „Verursacherprinzip“ durch den Bund auszugleichen bzw. zu minimieren sind.
Bundesschienenwege
2-025-V01_ABS Grenze D/NL - Kaldenkirchen - Viersen - Rheydt-Odenkirchen_PB
Leider wurden hier zwei angemeldete Projekte zu einem Projekt mit einer in der Region
nicht abgestimmten Erweiterung („Viersener Kurve“) verschmolzen. Dabei ist es aus
Sicht der Stadt Krefeld durchaus möglich und sinnvoll den zweigleisigen Ausbau Dülken – Kaldenkirchen und den zweigleisigen Ausbau Rheydt Pbf – Rhedyt-Odenkirchen
einzeln zu bewerten und eventuell einer höheren Dringlichkeit zuzuführen.
Die Stadt Krefeld lehnt hingegen die neue eingleisige VbK Viersen aus Richtung Venlo
in Richtung Krefeld entschieden ab, da dadurch der sogenannte „Eiserne Rhein“ durch
das dicht besiedelte Stadtgebiet geführt wird, mit der Folge, dass hier ca. 80.000 Anwohner in nicht hinnehmbaren Umfang durch Lärm beeinträchtigt werden ohne das die
rechtliche und technische Möglichkeit besteht, dass die betroffenen Anwohner vor diesem Lärm geschützt werden. Weiterhin wird die Bevölkerung durch die mit dieser Maßnahme möglich gemachten zusätzlichen Güterverkehre auch erheblich erhöhten Erschütterungen und eventuellen Gefahren durch Gefahrstofftransporte ausgesetzt.
Zusätzlich ist davon auszugehen, dass aufgrund begrenzter Trassenkapazitäten der
Personenschienenverkehr noch zunehmend in Konflikt mit dem Schienengüterverkehr
gerät. Es ist sicherzustellen, dass eine künftig herzustellende adäquate Anbindung Krefelds im Regional- und Fernverkehr infrastrukturell umsetzbar ist.
Nicht zuletzt hätte ein erhöhtes Güterverkehrsaufkommen auch erhebliche Konsequenzen für die innerstädtischen Verkehre, die heute an vielen Stellen die Schienentrasse
ebenerdig queren, da hiermit deutlich mehr Wartezeiten verbunden sein werden.
Bei der strategischen Umweltprüfung (SUP) wird eingefordert, dass bei allen Variantenuntersuchungen die Auswirkungen auf die Gesamtstrecke von der niederländischen
Grenze bis zum Ruhrgebiet in die Bewertung mit einbezogen werden. Insbesondere
wird die Bewertung der A 52 Variante über Mönchengladbach hinaus bis mindestens
zum Anschluss an die Bahntrasse Köln-Krefeld-Duisburg (in Höhe Kaarst) eingefordert.
Durch diese Variante wird die Anzahl der beeinträchtigen Anwohner in Krefeld deutlich
reduziert werden. Für die Ortslagen Krefeld-Oppum, Krefeld-Linn und KrefeldUerdingen, für die hierbei ggf. weiterhin u.a. von einer hohen Lärmbeeinträchtigung
auszugehen ist, wird ein höchst möglicher Schutz vor Beeinträchtigung der betroffenen
Anwohner erwartet.
Die durch das BMVI bisher durchgeführten Variantenuntersuchungen zum „Eisernen
Rhein“ sind den betroffenen Kommunen für eine Abwägung zur Verfügung zu stellen.
Bundeswasserstraßen
W 27_ Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und
Stürzelberg_VB
Auch wenn die Stadt Krefeld wegen der bereits vorhandenen Fahrrinnentiefe von 2,80
m nur indirekt betroffen ist, ist vor dem Hintergrund der landesbedeutsamen Häfen und
der damit verbundenen (tri-) modalen Güterverteilung festzustellen, dass eine durchgehende Fahrrinnentiefe von 2,80 m bis Köln auch im Hinblick auf die Verringerung des
Straßengüterverkehrs und der damit einhergehenden Verringerung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen zweckmäßig erscheint.