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Verwaltungsvorlage (2016_04_27_BVWP.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
109 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:22
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Inhalt der Datei

Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer - Rathaus - 26.04.2016 Sitzung des Stadtrates am 27.4.2016 TOP 12 Bundesverkehrswegeplan Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, namens meiner Fraktion bitte ich unter dem o.a. Punkt der Tagesordnung um Aufruf und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrages: Die Stellungnahme der Stadt Krefeld wird an den nachfolgend aufgeführten Textpassagen geändert: 1. Vorwort - Textmodifikation Die Stadt Krefeld begrüßt, dass mit der Aufstellung des BVWP 2030 nicht nur die Voraussetzungen für eine moderne Gesellschaft, für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand geschaffen werden sollen, sondern insbesondere auch für die Menschen eine Wenigerbelastung vor Lärm und Luftschadstoffen durch leistungsfähige Bundesverkehrswege Zielvorgabe ist. Die für Krefeld relevanten und gemeldeten Projekte erscheinen jedoch im vorgelegten Entwurf nur unzureichend geprüft worden zu sein. Im Folgenden die jeweiligen Stellungnahmen: 2. B9-G10-NW_B 9 Westtangente Krefeld - (B 57 - B 9)_2-streifiger Neubau_VB - Text Streichen und ersetzen Zielstellung des zu prüfenden Projektes ist es, „die Ortsdurchfahrten im Zuge der B 9 durch Krefeld und der L 362/L379 durch Tönisvorst zu entlasten und die Verbindung zwischen der A 44 und dem Raum nördlich von Krefeld darzustellen.“ Die vorgelegte Analyse der Verbindungswirkung zwischen A44 und dem Raum nördlich von Krefeld ist grundsätzlich kritisch zu betrachten. Eine systematische Betrachtungsweise erfordert zwingend eine gegenseitige Wirkungsanalyse mit dem im VB-E befindlichen Projekt A57 AK Meerbusch - AK Moers, das in ca. 9 km Entfernung parallel verläuft und insbesondere für die Abwicklung von LKW-Verkehren geeigneter ist. Es ist davon auszugehen, dass sich mit einer integrierten Gesamtbetrachtung signifikante Auswirkungen auf das Nutzen-KostenVerhältnis des Projektes B9n ergeben. Auch die Entlastungswirkung der Westtangente auf die OD Krefeld erscheint zweifelhaft. Den im Planfall angenommenen 15.000 KFZ/Tag (davon 3.000 LKW) steht innerörtlich eine Entlastung von maximal 3.000 KFZ im weiteren Stadtgebiet gegenüber. Für andere innerörtliche Straßenabschnitte entsteht eine zusätzliche Belastung von maximal 2.000 KFZ/Tag. 814 Einwohner werden vom Verkehrslärm stärker betroffen, während durch das Projekt nur 813 entlastet werden. Effekte der Flächenzerschneidung und die trennende Wirkung auf den Landschaftsraum St.Tönis und Krefeld sind darüber hinaus zu berücksichtigen. Die Zielstellung Verkehrsentlastung wird in der Gesamtbetrachtung aus Sicht der Stadt Krefeld verfehlt. Die Stadt Krefeld fordert eine integrierte Netzneubetrachtung des Projektes unter Berücksichtigung des 6-streifigen Ausbaus der A57 und der verfehlten Entlastungswirkung. Dies schließt ausdrücklich eine Überprüfung des NKV und der damit im Falle dieses Projektes verbundenen Priorisierungsstufe ein. 3. BVWP: Rheinvertiefung (W 27 Abladeverbesserung und Sohlenstabilisierung am Rhein zwischen Duisburg und Stürzelberg - Textmodifikation Vor dem Hintergrund der landesbedeutsamen Häfen und der damit verbundenen (tri-) modalen Güterverteilung ist es wünschenswert, dass die potentiellen Vorteile des Binnenschiffs im künftigen Modal Split verstärkt genutzt werden. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Verringerung des Straßengüterverkehrs und der damit einhergehenden Verringerung der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen. Dabei ist jedoch zwingend zu beachten, dass der Rhein nicht nur Wasserstraße, sondern auch sensibler Lebensraum ist. Es gilt deshalb mit zielgerichteten Maßnahmen die Befahrbarkeit des Rheins zu verbessern, ohne gleichzeitig ökologisch negative Wirkungen zu erzeugen. Die im Rahmen des BVWP skizzierten Planungen erscheinen lückenhaft. Unklar bleibt insbesondere, welche konkreten Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Bauabschnitte vorgesehen sind und welche flussmorphologischen und ökologischen Auswirkungen mit diesen verbunden wären. Die umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung in Modul B ist in ihren Prognosen unzureichend. Sie ist in der jetzigen Form nicht nachvollziehbar und lässt sich somit nicht abschließend bewerten. Mit dem Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Art. 4 Abs.1 Buchst. a) i)) und dem Verbesserungsgebot (WRRL, Art. 4 Abs.1 Buchst. a) ii)) enthält die EUWasserrahmenrichtlinie zwei weitreichende Regelungen in Bezug auf Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Wasserkörpers führen. Laut Dossier des Vorhabens wird das FFHGebiet "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" tangiert, „so dass aufgrund der zu erwartenden vorhabenbedingten Auswirkungen den LRT eine ehebliche Beeinträchtigung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei Stürzelberg wird der strukturreiche, rezent überflutete grünlandominerte Rheinauenkomplex des FFH-Gebietes ‚Urdenbach - Kirberger Loch - Zonser Grind‘ randlich beansprucht, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der naturnah strukturierten Weidenufergebüsche und Silberweidenauwaldreste mit Sand- und Kiesbänken ebenfalls nicht ausgeschlossen werden können. Bei Stürzelberg liegen die Baggerflächen teilweise innerhalb des NSG ‚Himmelgeister Rheinbogen‘. Östlich von Krefeld und bei Stürzelberg liegen Baggerflächen randlich innerhalb eines unzerschnittenen BfN-Kernraumes (feucht). Im Bereich der Anpassung des Rheinufers bei Düsseldorf und Stürzelberg werden durch die Uferrückverlegung Flächen des ÜSG des Rheins in Anspruch genommen.“ Unklar bleibt, ob bzw. wie dies mit den Vorgaben der WRRL in Einklang zu bringen ist. Die Binnenschifffahrt ist im Güterverkehr potentiell der ökologischste Verkehrsträger. Der Transport benötigt etwa nur 1/3 des Treibstoffs, den ein Lkw für die gleiche Transportmenge und -entfernung verbraucht. Dennoch gibt es bei der Binnenschifffahrt viel Optimierungspotenzial. Der niedrigere Energieverbrauch muss sich auch bei entsprechend geringeren Emissionen (CO2, Feinstaub, Stickstoffoxide) vollständig niederschlagen. Abgase von Binnen- schiffen sind auch in Krefeld ein Problem. Der Schadstoffausstoß muss reduziert werden, hierfür braucht es positive Anreize zur Um- und Nachrüstung auf alternative Treibstoffe wie Flüssigerdgas (LNG) und die Versorgung mit Landstrom. Auch braucht es Anstrengungen zur Modernisierung der Flotte. Hier ermöglichen technische Neuerungen eine deutliche Flexibilisierung der Rheinschifffahrt durch reduzierten Tiefgang. Eine Bewertung des Projektes ist anhand der bereitgestellten Unterlagen nicht möglich. Die Informationen zu den Planungsdetails, den flussmorphologischen und ökologischen Auswirkungen, Alternativen und etwaigen Ausgleichsmaßnahmen sind völlig unzureichend. Die Vereinbarkeit der Maßnahme in hier skizzierter Form mit den Vorgaben der WRRL ist anhand des vorgelegten Dossiers zweifelhaft und somit nicht zustimmungsfähig. Erst nach Vorlage fehlender Projektdetails ist eine fachliche Endbewertung möglich. Begründung Erfolgt bei Bedarf in der Sitzung Mit freundlichen Grüßen Daniel John Mitglied des Rates Kopie an: - - SPD-Ratsfraktion CDU-Ratsfraktion FDP-Ratsfraktion Ratsfraktion LINKE Gruppe UWG Rh Heitzer, Preuß, Klein OB / 053