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Verwaltungsvorlage (Kommunalbetrieb Krefeld - Antrag Grüne.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
237 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:24
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Inhalt der Datei

Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer -Rathaus- 05.12.2017 Sitzung des Rates am 5.12.2017 TOP 24 Projekt „Kommunalbetrieb Krefeld“ – Erweiterung der „Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)“ Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, namens meiner Fraktion bitte ich darum, unter dem o.a. Tagesordnungspunkt den folgenden Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zur Beschlussfassung aufzurufen: § 4 Organe (1) Um die Beschäftigungsvertreter miteinzubeziehen, werden die Organe um einen Beirat erweitert, dessen Ausgestaltung und Besetzung, Rechte und Zuständigkeiten in einem eigenen Paragraphen festgelegt werden. So offenbar erfolgreich in Duisburg praktiziert (siehe Satzung Duisburg §3 und §6). Dabei bitten wir eine eventuelle Stellvertreterregelung zu bedenken und zu erarbeiten (siehe z.B. Satzung Köln). § 6 Verwaltungsrat (1) Die Beteiligung von Fraktionen und Gruppen, die nicht im Verwaltungsrat vertreten sind, ist über beratende Mitglieder mit Stellvertretern zu gewährleisten. (2) Es besteht keinerlei Notwendigkeit, dass die regulären und beratenden Mitglieder des Verwaltungsrats ausschließlich Mitglieder des Rates sind; es könnte mit Blick auf vorhandenes Fachwissen sogar sehr sinnvoll sein, die Mitgliedschaft auch Sachkundige Bürger*innen zu ermöglichen. Der Passus „aus seiner Mitte“ ist deshalb ersatzlos zu streichen. § 7 Aufgaben des Verwaltungsrates (3) (4) (5) Bei den Punkten 3 (Bestellung des Vorstands), 4 (Wirtschaftsplan inklusive Stellenplan) und 5 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) ist die Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld erforderlich (siehe Satzung Wirtschaftsbetriebe Duisburg) Außerdem soll die Satzung an geeigneter Stelle um folgenden Punkt erweitert werden: Offenlegung der Bezüge Die den Mitgliedern des Vorstandes und des Verwaltungsrates im abgelaufenen Wirtschaftsjahr gewährten Gesamtbezüge sind nach Maßgabe von § 114 a Abs. 10 GO NRW individualisiert im Anhang zum Jahresabschluss auszuweisen. Begründung: Auch wenn am ursprünglichen Satzungsentwurf verwaltungsseitig inzwischen Veränderungen vorgenommen wurden, sind die meiner Fraktion wichtigen Aspekte der Transparenz und der politischen Mitwirkungsmöglichkeiten noch immer nicht hinreichend berücksichtigt. Da nach Aussagen der Verwaltung die Satzung der sehr gut funktionierenden Wirtschaftsbetriebe Duisburg als maßgebliche Vorlage herangezogen worden ist, erschließt sich uns nach wie vor nicht, warum gerade in diesen Punkten davon abgewichen werden soll. Angesichts des umfangreichen Aufgabenspektrums, der in der Satzung vorgegebenen sehr hohen Wertgrenzen und der daraus resultierenden erheblichen Verantwortung der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder sollte zumindest in den oben aufgeführten Fällen das Entscheidungsrecht des Rats festgeschrieben werden. Bündnis 90 / Die Grünen sind davon überzeugt, dass politische Mitwirkung und Transparenz die angestrebte betriebswirtschaftliche Flexibilität des Kommunalbetriebes nicht gefährden. Mit freundlichen Grüßen Anja Cäsar Ratsfrau