Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:24
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Herrn
Oberbürgermeister
Frank Meyer
-Rathaus-
05.12.2017
Sitzung des Rates am 5.12.2017
TOP 24 Projekt „Kommunalbetrieb Krefeld“ – Erweiterung der „Satzung der Stadt
Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)“
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens meiner Fraktion bitte ich darum, unter dem o.a. Tagesordnungspunkt den folgenden
Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zur Beschlussfassung aufzurufen:
§ 4 Organe
(1) Um die Beschäftigungsvertreter miteinzubeziehen, werden die Organe um einen Beirat erweitert, dessen Ausgestaltung und Besetzung, Rechte und Zuständigkeiten in
einem eigenen Paragraphen festgelegt werden.
So offenbar erfolgreich in Duisburg praktiziert (siehe Satzung Duisburg §3 und §6).
Dabei bitten wir eine eventuelle Stellvertreterregelung zu bedenken und zu erarbeiten
(siehe z.B. Satzung Köln).
§ 6 Verwaltungsrat
(1) Die Beteiligung von Fraktionen und Gruppen, die nicht im Verwaltungsrat vertreten
sind, ist über beratende Mitglieder mit Stellvertretern zu gewährleisten.
(2) Es besteht keinerlei Notwendigkeit, dass die regulären und beratenden Mitglieder des
Verwaltungsrats ausschließlich Mitglieder des Rates sind; es könnte mit Blick auf
vorhandenes Fachwissen sogar sehr sinnvoll sein, die Mitgliedschaft auch Sachkundige Bürger*innen zu ermöglichen.
Der Passus „aus seiner Mitte“ ist deshalb ersatzlos zu streichen.
§ 7 Aufgaben des Verwaltungsrates
(3) (4) (5) Bei den Punkten 3 (Bestellung des Vorstands), 4 (Wirtschaftsplan inklusive
Stellenplan) und 5 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) ist die Zustimmung
des Rates der Stadt Krefeld erforderlich (siehe Satzung Wirtschaftsbetriebe Duisburg)
Außerdem soll die Satzung an geeigneter Stelle um folgenden Punkt erweitert werden:
Offenlegung der Bezüge
Die den Mitgliedern des Vorstandes und des Verwaltungsrates im abgelaufenen Wirtschaftsjahr gewährten Gesamtbezüge sind nach Maßgabe von § 114 a Abs. 10 GO NRW individualisiert im Anhang zum Jahresabschluss auszuweisen.
Begründung:
Auch wenn am ursprünglichen Satzungsentwurf verwaltungsseitig inzwischen Veränderungen vorgenommen wurden, sind die meiner Fraktion wichtigen Aspekte der Transparenz und
der politischen Mitwirkungsmöglichkeiten noch immer nicht hinreichend berücksichtigt.
Da nach Aussagen der Verwaltung die Satzung der sehr gut funktionierenden Wirtschaftsbetriebe Duisburg als maßgebliche Vorlage herangezogen worden ist, erschließt sich uns nach
wie vor nicht, warum gerade in diesen Punkten davon abgewichen werden soll.
Angesichts des umfangreichen Aufgabenspektrums, der in der Satzung vorgegebenen sehr
hohen Wertgrenzen und der daraus resultierenden erheblichen Verantwortung der einzelnen
Verwaltungsratsmitglieder sollte zumindest in den oben aufgeführten Fällen das Entscheidungsrecht des Rats festgeschrieben werden.
Bündnis 90 / Die Grünen sind davon überzeugt, dass politische Mitwirkung und Transparenz
die angestrebte betriebswirtschaftliche Flexibilität des Kommunalbetriebes nicht gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Cäsar
Ratsfrau