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Verwaltungsvorlage (8. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 195 – Langen Donk – im Bereich Dreffdonk 21)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
256 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:24
Verwaltungsvorlage (8. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 195 – Langen Donk – im Bereich Dreffdonk 21) Verwaltungsvorlage (8. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 195 – Langen Donk – im Bereich Dreffdonk 21) Verwaltungsvorlage (8. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 195 – Langen Donk – im Bereich Dreffdonk 21)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 14.06.2016 Nr. 2825 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/mo Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 22.09.2016 Bezirksvertretung Fischeln 28.09.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2016 Rat 29.09.2016 Betreff 8. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 195 – Langen Donk – im Bereich Dreffdonk 21 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. Bezirksvertretung: Die Bezirksvertretung Fischeln nimmt die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 195 - Langen Donk - zur Kenntnis. II. Ausschuss für Stadtplanung und Stadtgestaltung, Haupt- und Beschwerdeausschuss und Rat der Stadt Krefeld: a) Der Bebauungsplan Nr. 195 – Langen Donk – wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 8. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 195 – Langen Donk – wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 195 – Langen Donk – gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Der Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargestellt. Seite 1