Daten
Kommune
Krefeld
Größe
427 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:24
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.07.2014
Nr.
113 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/01 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
28.10.2014
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
25.11.2014
Betreff
Projektstudie Krefelder Promenade, Aktualisierung der Projektstudie von 1999
Beschlussentwurf:
Die Projektstudie Krefelder Promenade, Aktualisierung der Projektstudie von 1999 wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 113 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Krefelder Promenade
Aktualisierung der Projektstudie von 1999
Spiekermann Ingenieure
Zusammenfassung: Vergleich der Projektstudien und wesentliche Umsetzungsschritte
Das Projekt „Promenade Krefeld“ wurde 1999 mit der Konzeption „Stadt-u. Bahnperspektiven“
abgeschlossen. Mit dem Projekt sollten nicht mehr benötigte Bahnflächen der DB umgewidmet
und die Krefelder Bahnhöfe mit ihrem Umfeld besser in die Stadtstruktur eingebunden werden.
Auch nicht mehr benötigte Bahngleise sollten neu genutzt werden, was zu der Idee führte auf
aufgegebenen Gleisen und vorhandenen Wegen zwischen Forstwald und Uerdingen eine multifunktionale Freizeitachse zu entwickeln. (siehe Plan Streckenabschnitte). Nach Vorstellung der
Konzeption in verschiedenen Gremien wurde sie weiter entwickelt, mit einer Massen- und Kostenschätzung versehen. Verschiedene Moderationsverfahren hatten das Ziel Planrecht zu schaffen und Gestattungsrechte zu vereinbaren. Weitere Ziele der Moderationsverfahren waren es
konkurrierende Zielvorstellungen seitens der DB und verschiedenen eigenständiger Tochterfirmen und der Stadt Krefeld zu einem Konsens zu bringen, der einerseits eine qualitätvolle Stadtentwicklung, andererseits eine Verwertung der untergenutzten Bahnflächen ermöglichte.
In einem Kooperationsvertrag zwischen der DB AG und der Stadt Krefeld wurden die gegenseitigen Rechte und Pflichten in städtebaulichen Verträgen und Vereinbarungen über Gestattungsrechte geregelt. Die Aurelis war inzwischen zuständig für die Vermarktung von Bahnliegenschaften und hat letztlich den Kooperationsvertrag nicht mehr unterzeichnet. Ohne gemeinsamer
Vertragsgrundlage konnte das Projekt nicht mehr weiter geführt werden.
Mit dem Flächenerwerb des ehemaligen Güterbahnhofes 2010 und der geplanten Stadtterrasse
auf dem Südbahnhof im Rahmen des „Stadtumbau West“ sowie durch neue Nutzungen auf den
Flächen des ehemaligen Verschubbahnhofes hat das Projekt Promenade wieder an Aktualität
gewonnen.
Mitte 2013 wurde die Aktualisierung der Studie von 1999 an das Büro Spiekermann vergeben.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wurde das damalige Konzept neu auf seine Machbarkeit hin überprüft und auf den aktuellen Stand gebracht. Ein neues Leitbild wurde unter Berücksichtigung verschiedener Nutzergruppen erstellt und der Untersuchungskorridor wurde anhand von Planmaterial neu ermittelt.
Streckenabschnitte 1 – 16: Kurzbeschreibungen
Die Einteilung aus 1999 in 16 Streckenabschnitte wurde beibehalten; einzelne Alternativstrecken
wurden ermittelt.
• Auf den Abschnitten 1 – 4 (Forstwald – Roßstraße) verläuft die Promenade wie bisher vorgesehen auf vorhandenen Wegen. Überprüft wurde nochmal die Querung Forstwaldstraße und das
Gartengelände Fichtenbusch. Neu wurde die Führung um das Gartengelände zur Vorster Straße
gelegt.
• Die Abschnitte 5 – 6 (Alte Gladbacher Straße – Südausgang HBF) verlaufen in Hochlage neben
den Gleisen z.T. über DB-Flächen. Hier steht ein ehemaliges Grundstück der DB nördlich der
Viersener Straße nicht mehr ohne weiteres zur Verfügung: Die Islamische Gemeinschaft Krefeld
e.V. hat jetzt die Nutzungsrechte. Ohne dieses Schlüsselgrundstück würde eine neue Führung
über vorhandene Straßen notwendig und die Hochlage der Promenade in Teilen des Innenstadt-
Begründung
Seite 3
bereiches in Frage gestellt.
Die Abschnitte erfordern komplett neue Wege mit entsprechenden Nutzungsrechten bzw. Erwerb sowie zwei Brückenbauwerke, was insgesamt zu einem hohen Aufwand führt.
Der Abschnitt 6 wird im Rahmen des Wettbewerbs „Stadtterrasse“ auf eigener Fläche gestaltet,
erfordert aber weitere Nutzungsrechte auf einer östlich angrenzenden DB-Fläche am Stellwerk
und auf der Brücke Kölner Straße. Bis zum Südausgang des HBF könnten die Flächen nach dem
Entwurf zum Willy-Brandt-Platz (Rahmenkonzept Süd II) gestaltet werden. Dies erfordert eine
enge Abstimmung mit der DB (insbesondere zur Stützmauer am Bahndamm).
• Abschnitt 7 östlich des HBF erfordert eine neue Brücke über die Voltastraße und eine neue
Führung durch die DB-Fläche am neuen Stellwerk oder über eine neue Planstraße vom Voltaplatz zu der Vermarktungsfläche der DB in Hochlage.
• Die Abschnitte 5 – 7 insgesamt erfordern neue Wege, Stützmauern, Grunderwerb, Nutzungsrechte und haben somit den größten Aufwand auf der gesamten Strecke.
• Im Abschnitt 8 (ehem. Güterbahnhof) befinden sich die Flächen in städtischem Besitz. Die
Überführung zum Verschubbahnhof erfordert (unter Berücksichtigung einer Straßenverbreiterung des Dießemer Bruch) eine neue Radbrücke.
• Im Abschnitt 9 (Entwicklungsareal Verschubbahnhof) ist ein 12 m Geländestreifen entlang der
Bahnanlagen für die Promenade reserviert. Der östliche Anschluss an die Kuhleshütte ist nicht
nach der alten Konzeption umsetzbar: Hier wird eine Unterführung unter dem DB-Hauptgleis an
die Kuhleshütte / Hochfelder Straße vorgeschlagen!
• Östlich angrenzend ist die damals vorgesehene Weiterführung nach Oppum über das Gütergleis nicht mehr möglich, sodass eine neue Führung auf Straßenniveau zur Kühleshütte erforderlich wird. Für die Abschnitte 10 und 11 (Oppum zwischen Kuhleshütte und Hausbend) wird
eine Alternativroute über das noch gewidmete, jedoch offenkundig nicht mehr zu Bahnzwecken
benötigte Gleis der Hafenbahn vorgeschlagen.
• In den Abschnitten 12 und 13 ist die Konzeption aus 1999 nicht mehr umsetzbar, da ein Teil
der Hessenstraße nicht mehr zur Verfügung steht. Als Alternativroute wird eine Führung über die
Rheinbabenstraße und Königsbergerstraße vorgeschlagen. Hier ist kein Grunderwerb erforderlich.
• Die Alternativrouten in den Abschnitten 10 bis 13 sind bereits in der Beschlussfassung über
den neuen FNP berücksichtigt.
• In Abschnitt 14 wird die Promenade ab der Königsberger Straße neu parallel nördlich der Berliner Straße durch die Kleingartenanlage bis zur Unterführung unter der DB-Hauptstrecke Duisburg -– Neuss und weiter wie 1999 nördlich der Bahngleise bis zur Lange Straße geführt.
• In den Abschnitten 15 und 16 verläuft die Promenade wie bisher entlang der Lange Straße bis
zum Bahnhof Uerdingen und weiter zum Rhein über städtische Radwege.
Begründung
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Streckenabschnitte 1 – 16
Realisierungsaufwand nach Streckenabschnitten
Der Realisierungsaufwand in den einzelnen Abschnitten unterscheidet sich deutlich:
Die aufwendigsten Streckenabschnitte hinsichtlich Kosten als auch Nutzungsrechte sind die Abschnitte 5 – 7 in Hochlagen.
- Hierzu sind Nutzungsrechte auf den gesamten Teilstücken von der DB erforderlich. (ca. 17.000
– 19.000 qm, je nach Führung)
- Nutzungsrechte od. Kauf für das Grundstück der Islamischen Gemeinde e.V.
- 2 neue Brückenbauwerke (Ringdurchstich, Gladbacher Str.)
- neue Stützmauer mit Rampenanlage im Bereich Süd II.
- Herrichtung der Fläche auf dem Südbahnhof nach Wettbewerb.
- Anpassungen an die Verkaufsfläche der DB und Neuanlage bis zum Voltaplatz
Durch die noch anstehenden Entscheidungen auf der Südbahnhofsfläche und am Willy-BrandtPlatz sollen für diese Abschnitte Grundsatzentscheidungen für die Promenade getroffen werden.
Hier konzentrieren sich Verhandlungen mit der DB / Privaten sowie die größten Kostenanteile.
Wenn die notwendigen Beschlüsse mit ihren finanziellen Folgen zu diesen Flächen getroffen
werden, werden alle weiteren Abschnitte zumal auf städtischem Grund leichter umzusetzen
sein. Die Konzentration auf diese drei Abschnitte (rot im Plan) ist von elementarer Bedeutung für
das Gelingen und weitere Vorgehen in Sachen Krefelder Promenade.
Die Abschnitte auf städtischen Flächen können hiervon jedoch unabhängig wenn gewünscht umgesetzt werden.
Begründung
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Streckenabschnitte nach Aufwand
Fazit Gesamtstrecke
Die gesamte Promenade mit ihren 16 Einzelabschnitten erstreckt sich etwa 14,5 km von Forstwald bis Bahnhof Uerdingen. Gut 65 % der Strecke können abseits des KFZ-Verkehrs geführt
werden.
Gegenüber dem Konzept aus 1999 ist das Projekt Krefelder Promenade durch die Projektstudie
2013 aktualisiert und im Bereich Oppum und Linn modifiziert worden. Die Krefelder Promenade
ist weiterhin als machbar einzustufen.
Nach wie vor ist Umsetzung des Projektes vom Erwerb von fremdem Grundeigentum sowie von
Nutzungsrechten seitens der DB abhängig. Hierzu gehört auch eine Fördermöglichkeit seitens
des Landes und Eigenmittel im eigenen Haushalt.