Daten
Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:24
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5181 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
12.04.2018
Betreff
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
hier: Antrag der CDU- Fraktion vom 11.04.2018
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld fasst folgende Beschlüsse:
1. Aus dem Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH werden abberufen:
Ratsfrau Simone Roemer als ordentliches Mitglied und Bürger Hans-Peter Kreuzberg als persönlicher
Stellvertreter von Ratsfrau Stefanie Neukirchner.
2. In den Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH werden bestellt:
Bürger Hans-Peter Kreuzberg als ordentliches Mitglied und Ratsfrau Simone Roemer als persönliche Stellvertreterin von Ratsfrau Stefanie Neukirchner.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5181 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus zwanzig stimmberechtigten Mitgliedern sowie weiteren Mitgliedern mit beratender Stimme. Dem
Aufsichtsrat gehören die Oberbürgermeister und die Kulturdezernenten der Städte Krefeld und
Mönchengladbach an, die Räte der Städte Krefeld und Mönchengladbach entsenden je sieben
weitere Aufsichtsratsmitglieder. Der Betriebsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach
gGmbH entsendet zwei weitere Mitglieder aus dem Kreis der Mitarbeiter der Theater Krefeld
und Mönchengladbach gGmbH. Weitere Mitglieder mit jeweils einer beratenden Stimme sind je
ein Vertreter der in den Räten der Städte vertretenen Fraktionen, die nicht durch Entsendung
berücksichtigt sind. Die Kämmerer der Städte Krefeld und Mönchengladbach sind beratende
Mitglieder.
Auf jede Stadt entfallen damit je neun stimmberechtigte Mitglieder. Für jedes ordentliche Aufsichtsratsmitglied, dass nicht Oberbürgermeister oder Kulturdezernent ist, ist ein persönlicher
Stellvertreter zu wählen.
Mit Schreiben vom 11.04.2018 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld, Ratsfrau
Simone Roemer, die die Niederlegung des Aufsichtsratsmandats gegenüber der Theater Krefeld
und Mönchengladbach gGmbH nach § 10 Abs. 2 S.3 des Gesellschaftsvertrages erklärt hat, als
ordentliches Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
im Sinne des § 10 Abs. 3 S. 2 des Gesellschaftsvertrages abzuberufen.
Nach § 10 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages ist für die restliche Amtsdauer des Aufsichtsrates ein
Nachfolger zu bestellen. Die CDU-Fraktion schlägt vor, den bisher als persönlichen Stellvertreter
des ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedes Ratsfrau Stefanie Neukirchner in den Aufsichtsrat entsandten Bürger Hans-Peter Kreuzberg abzuberufen und ihn an Stelle von Ratsfrau Simone Roemer als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat zu bestellen. Es wird zudem vorgeschlagen,
Ratsfrau Simone Roemer als neue persönliche Stellvertreterin für Ratsfrau Stefanie Neukirchner
in den Aufsichtsrat zu bestellen.