Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:25
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Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 12.08.2015
Nr.
1713 /15V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
02.09.2015
Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2015 (Vorlage Nr. 1279_15) - „Umsetzung von blindengerechten
Maßnahmen bei aktuellen Baumaßnahmen, die durch die Stadt begleitet werden“
Sachstandsbericht
Beschlussentwurf:
Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1713 /15V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Eine vielfältige Nutzung öffentlicher Infrastruktur, Einrichtungen und Gebäude durch einen
breitgefächerten Personenkreis beinhaltet auch eine größtmögliche Barrierefreiheit. Rechtsgrundlage liefern dafür das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG), die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) sowie verschiedene DIN-Normen und Richtlinien.
Damit ist baulich und organisatorisch sicher zu stellen, dass Personen mit vorübergehenden oder
langanhaltenden Mobilitäts- oder Wahrnehmungseinschränkungen öffentliche Bereiche eigenständig und ohne fremde Hilfe nutzen können.
Um dies zu ermöglichen stehen eine Reihe von visuellen, taktilen oder auch auditiven Hilfsmittel
zur Verfügung. U. a. werden Aufzüge, Rampen aber auch Leitsysteme oder kontrastreiche Farbgestaltungen für blinde oder seheingeschränkte Personen eingesetzt.
Maßgeblich für eine barrierefreie Infrastruktur ist eine möglichst frühzeitige Definition und Festlegung aller erforderlichen Bedürfnisse und Anforderungen in einer frühen Planungsphase.
1. Gebäude und Liegenschaften (FB 60)
Oftmals sind bestehende, örtliche Liegenschaften bereichsweise nicht immer geeignet, um die
Barrierefreiheit im vollen Umfang, z. B. nach der DIN 18040, herzustellen. Dies zeigt sich besonders häufig bei Umbau-, Erweiterungs- bzw. bei Sanierungsmaßnahmen (Bauen im Bestand).
Erfahrungsgemäß macht es daher Sinn, die geplanten, baulichen Abstimmungen im Vorfeld mit
den Behindertenvertretungen vorzunehmen.
Von der Verwaltung wurde dafür der Arbeitskreis „Runder Tisch Bauen (RTB)“ im Frühjahr 2015
ins Leben gerufen. In regelmäßig stattfindenden Besprechungen werden die Planungsergebnisse
größerer, kommunaler Sanierungs-, Umbau und Neubaumaßnahmen vorgestellt und mit den
Vertretern der Behindertenverbände erörtert. Beteiligt sind u. a. die Arbeitsgruppe Bau/ ÖPNV
der Sachverständigengruppe für Behindertenfragen, der Krefelder Blindenverein, die Sachverständigengruppe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverband DPWV mit der Ortsgruppe Krefeld, Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten und der von Behinderung bedrohten
Menschen in der Stadtverwaltung Krefeld sowie Vertreter der Verwaltung mit den Fachbereichen Tiefbau (FB 66), Bauaufsicht (FB 63) und Zentrales Gebäudemanagement (FB 60).
Für eine fundierte Vorbereitung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des RTB die
Planunterlagen mit einer Kurzbeschreibung.
In den bisherigen RTB-Sitzungen wurden folgende Bauvorhaben erörtert:
-
Umbau des Verwaltungsgebäudes St. Töniser Str. (ehem. STUA)
Umbau und Sanierung Kaiser Wilhelm Museum
Kita Am Kinderhort
Neubauplanung Bismarckschule
Nutzungsänderung ZOO-Scheune
Beispielhaft erhält der Haupteingang im kommunalen Verwaltungsgebäude an der St. Töniser
Str. eine neue Türanlage mit automatischer Öffnungsfunktion. Ein Leitsystem ermöglicht seheingeschränkten oder blinden Personen den Zutritt ins Gebäude bis zu der Aufzugsanlage. Der Aufzug erhält ein neues Bedienfeld mit Stockwerksangaben in Brailleschrift und tastbarer Beschriftung sowie eine Sprachansage für die angefahrenen Stockwerke. Die Brandabschlusstüren in den
Begründung
Seite 3
Fluren werden mit Automatiktüröffnern oder Offentürhaltern ausgestattet. Die ersten und letzten Treppenstufen erhalten eine kontrastreiche Kennzeichnung. Das vorhandene Behinderten
WC im EG wird entsprechend der geltenden DIN 18040 umgebaut.
2. Öffentliche Straßen und Plätze (FB 66)
Einrichtungen zur Barrierefreiheit wie Bodenindikatoren im Öffentlichen Raum werden bei Neubau wie folgt realisiert. Neben der Berücksichtigung der Regelwerke muss eine Abstimmung auf
die vorhandenen Platzverhältnisse, die Oberflächenentwässerung und auch auf die Anforderungen der Behinderten mit Abwägung erfolgen. Im Rahmen von Neuplanungen wird die Sachverständigengruppe für Behindertenfragen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
(DPWV), Ortgruppe Krefeld, beteiligt.
Hierbei werden oft aus funktionalen, betrieblichen, wirtschaftlichen und gestalterischen Gründen Kompromisse notwendig.
Bedauerlicherweise sind vielen Nutzern des Öffentlichen Raumes Funktion und Umgang mit Einrichtungen zur Barrierefreiheit, wie einer Blindenleitspur, offensichtlich nicht bekannt. So werden beispielsweise Blindenleitspuren durch Verkaufsstände oder Fahrräder zugestellt oder vorhandene Rippenplatten nach baulichen Reparaturen falsch eingebaut, wodurch Nachbesserungen erforderlich werden.
Regelwerke und Normen unterliegen einer laufenden Fortschreibung. Dies bedeutet, dass vor
wenigen Jahren regelgerecht umgesetzte Maßnahmen heute bereits „überholt“ wirken. Zudem
sind Neu- und Umbaumaßnahmen sowohl räumlich als auch finanziell begrenzt, sodass auch
hierdurch eine durchgängige Barrierefreiheit erschwert wird.
Daher ist es wichtig, dass Planende, Bauausführende und Betroffene sich über diese Sachverhalte austauschen und bei Bedarf nach Optimierungen suchen und sich alle Nutzer des Öffentlichen
Raumes rücksichtsvoll und mitmenschlich verhalten.