Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
294 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:25
Verwaltungsvorlage (Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56) Verwaltungsvorlage (Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56) Verwaltungsvorlage (Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56) Verwaltungsvorlage (Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56)

öffnen download melden Dateigröße: 294 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.10.2015 Nr. 1941 /15/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 25.02.2016 Rat 25.02.2016 Betreff Einrichtung des Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen am Lübecker Weg und endgültige Auflösung der Von-Ketteler-Schule - katholische Hauptschule Lübecker Weg 56 Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, dass die Gesamtschule Uerdingen, Städtische Gesamtschule Uerdinger Straße 783 in 47800 Krefeld am Lübecker Weg 56 in 47829 Krefeld ab dem 1.8.2016 auf unbefristete Zeit einen Teilstandort führt. 2. Die Von-Ketteler-Schule, katholische Hauptschule Lübecker Weg 56, 47829 Krefeld wird zum 1.8.2016 endgültig aufgelöst. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1941 /15/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Gesamtschule Uerdingen befindet sich nun in ihrem dritten Jahr seit der Gründung und beschult aktuell die Jahrgänge 5 bis 7. Ab dem kommenden Schuljahr wird die Nutzung des Gebäudes am Lübecker Weg mit zumindest einem Jahrgang (5 Klassen) beginnen müssen, da der Platz am Standort Uerdinger Straße nicht ausreicht (siehe Vorlage 4042/12). Welche/r Jahrgang/Jahrgänge im Gebäude am Lübecker Weg beschult werden sollen, bleibt noch abschließend festzulegen. Die Schulkonferenz der Gesamtschule Uerdingen hat dafür votiert, im Schuljahr 2016/2017 bereits mit zwei Jahrgängen (Jahrgangsstufen 7 und 8) das Gebäude zu beziehen. Gemäß der Planung müsste die Von-Ketteler-Schule das Gebäude am Lübecker Weg nach dem Schuljahr 2015/2016 verlassen. In einem Gespräch mit der Gartenstadtschule, der Von-Ketteler-Schule und der unteren Schulaufsicht wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Von-Ketteler-Schule zum Schuljahr 2016/2017 endgültig aufgelöst werden soll, da dies aus pädagogischer, schulfachlicher wie auch logistischer Sicht die sinnvollste Alternative darstellt. Zu dieser beabsichtigten Maßnahme wurde der Schulkonferenz der Von-Ketteler-Schule Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese votierte gemäß Schreiben vom 3.12.2015 (Anlage) gegen eine Zusammenlegung mit der Gartenstadtschule und sprach sich in diesem Zusammenhang „für eine kontinuierliche Beschulung der ab dem 01.08.2016 noch existierenden Klassen 9 a und 9 b im Klassenverband mit den ihnen bekannten Lehrern“ aus. Im Weiteren bat die Schulkonferenz um eine geschlossene Zusammenlegung mit der städtischen katholischen Stephanusschule, Rote-Kreuz-Straße 25. Nachdem der Verwaltung die Stellungnahme zuging, wurde die ursprünglich für den 10.12.2015 vorgesehene Befassung des Rates mit dieser schulorganisatorischen Maßnahme zurückgestellt, um die Realisierbarkeit der von der Schulkonferenz vorgetragenen Anregungen prüfen zu können. Auch nach dem Ergebnis der weitergehenden Prüfschritte ist festzuhalten, dass die Zusammenlegung von Gartenstadtschule und Von-Ketteler-Schule aus schulfachlicher Sicht zwingend notwendig ist, damit die pädagogischen Angebote und Differenzierungsmöglichkeiten den Schülerinnen und Schülern weiterhin zugutekommen können und um die Lehrerversorgung in allen Fächern zu gewährleisten. Die gewünschte geschlossene Zusammenlegung mit der katholischen Stephanusschule ist nicht realisierbar, da am Standort der letztgenannten Schule keine räumlichen Kapazitäten für die Aufnahme zusätzlicher Klassen zur Verfügung stehen. Insofern könnten dort allenfalls wenige einzelne Schülerinnen und Schüler in die vorhandenen Klassen aufgenommen werden, was dem Wunsch der Eltern nach einem Wechsel im geschlossenen Klassenverband widerspräche. Angesichts der v.g. Aspekte haben Schulverwaltung und Untere Schulaufsicht in einer Informationsveranstaltung am 11.01.2016 das Gespräch mit der Elternschaft der Von-Ketteler-Schule gesucht. In einem weiteren Gespräch mit den gewählten Elternvertretern der zukünftigen Jahrgänge 9 und 10 sowie den Schulleitungen von Von-Ketteler- und Gartenstadtschule am 26.01.2016 in der Gartenstadtschule wurden überdies weitere Aspekte der notwendigen Zusammenlegung erörtert und nach Möglichkeiten gesucht, den Interessen und Wünschen der Eltern im Rahmen der gegebenen Umstände weitestgehend gerecht zu werden. Im Zuge dieser beiden Termine sind Ideen und Maßnahmen entwickelt worden, die geeignet erscheinen, etwaige Widerständeim Zusammenhang mit der beabsichtigten Zusammenlegung der beiden Schulen abzumildern und ein Zusammenwachsen zu erleichtern. Hierzu gehören beispielsweise: Begründung • • • • • • • • Seite 3 Eine extern moderierte Prozessbegleitung Begegnungsaktivitäten zwischen den Klassen der beiden Schulen Bescheinigungen über den Schulbesuch der Von-Ketteler-Schule Die Entwicklung eines Kopfbogens, auf dem deutlich wird, dass 2016 eine Zusammenlegung erfolgte Eine Zusage, dass die Klassenverbände der Von-Ketteler-Schule – soweit von den Eltern gewünscht – geschlossen zur Gartenstadtschule wechseln Eine Zusage, dass die derzeitigen Klassenleitungen im Rahmen des absehbar Planbaren die Klassen begleiten Die Zusage, dass kein weiterer Umzug mehr ansteht Die Durchführung von Schönheitsreparaturen an der Gartenstadtschule, sofern ein dringender Bedarf erkannt werden sollte Im Ergebnis ist festzuhalten, dass in der Elternschaft – zumindest teilweise - derzeit wohl weiterhin noch grundsätzliche Skepsis hinsichtlich der notwendigen schulorganisatorischen Maßnahme besteht, es gleichwohl aber auch vermehrt Eltern gibt, die sich dahingehend artikulieren, im Sinne ihrer Kinder den Prozess der Zusammenlegung angesichts mangelnder Alternativen konstruktiv begleiten zu wollen. Durch die oben beschriebene Auflösung der Von-Ketteler-Schule wird das Gebäude an der Breslauer Straße in jedem Fall noch bis zum 31.7.2018 belegt sein. Im letzten Jahr des Bestehens wird die Schule nach heutigem Stand fünf 10. Klassen zum Abschluss führen. Ein weiterer Umzug ist weder vorgesehen, noch gibt es hierzu absehbar räumliche Kapazitäten.