Daten
Kommune
Krefeld
Größe
602 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:25
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 13.09.2017
Nr.
4303 /17/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.09.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
19.09.2017
Rat
19.09.2017
Betreff
Stellungnahme zum Regionalplan Düsseldorf im Rahmen der dritten Beteiligungsrunde
Beschlussentwurf:
Der Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4303 /17/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Regionalrat Düsseldorf beschloss in seiner Sitzung am 6. Juli 2017 die Durchführung einer dritten
Beteiligungsrunde im Rahmen der Erarbeitung des Regionalplan Düsseldorf. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 4. Oktober 2017. In die ersten beiden Beteiligungsrunden und beim Erörterungstermin hatte sich die Stadt Krefeld mit zahlreichen Änderungswünschen und Anregungen eingebracht
(siehe Vorlagen Nr. 1114/15 und 3042/16/1). Den Anregungen wurden weitestgehend Rechnung getragen. Unberücksichtigt bzw. lediglich teilweise berücksichtigt blieben die Südanbindung und die Erweiterung des Krefelder Hafens. Der Vorschlag zur Südanbindung über die K 1 wurde nicht übernommen. Die
Anregung zur Hafenerweiterung fand in Form eines Suchraumes in Entwurf des Regionalplans seinen
Niederschlag. Änderungen in diesen beiden Punkten sind nicht zu erwarten und werden seitens der Stadt
Krefeld zur Zeit auch nicht angestrebt.
Gegenstand der dritten Beteiligungsrunde sind Änderungen der graphischen Darstellung im Vergleich zur
Fassung bei der zweiten Beteiligungsrunde gemäß Regionalratsbeschluss vom 23. Juni 2016. Im Stadtgebiet Krefeld sind davon zwei Bereiche betroffen.
Bereich südlich der ehemaligen Thyssen Erweiterungsfläche
Hier wurde der mit einer grünen, senkrechten Schraffur gekennzeichnete Bereich für den Schutz der
Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung (BSLE) zurückgenommen. Als Begründung wird angeführt, dass der Bereich westlich der B 9 zwischenzeitlich bereits durch Verkehrsinfrastruktur geprägt
sei. Östlich der B 9 werde lediglich ein Teilstück als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt, das für die Darstellung eines BSLE zu kleinflächig sei.
Diese Argumentation ist nachvollziehbar.
Bereich des Chempark - Hafens
Begründung
Seite 3
Aufgrund der beim Erörterungstermin gegebenen Anregung der Industrie- und Handelskammer Mittlerer
Niederrhein ist die GIB - Darstellung im Bereich des Chempark - Hafens um die Zweckbindung "Standort
für den kombinierten Güterverkehr" ergänzt worden. Darüber hinaus erhielt der Entwurf des Regionalplans an dieser Stelle die Signatur "Wasserstraßen unter Angabe der Güterumschlaghäfen". Als Begründung wird angeführt, dass der Regionalrat beabsichtigte, an diesem Standort dem Belang der Sicherung
von Hafenflächen mehr Gewicht einzuräumen. Mit einem jährlichen Umschlagvolumen von etwa 1,9 Mio
t würden die Umschlaganlagen im Bereich des Chemparks eine erhebliche Bedeutung für den Güterumschlag in Krefeld besitzen.
Die Stadt Krefeld spricht sich gegen die geänderte Darstellung des Regionalplans Düsseldorf an dieser
Stelle aus.
Der GIB-Z endet im Süden am Rheinanleger R 141. Die Abgrenzung zwischen ASB und GIB bleibt wie bisher. Innerhalb des 300-Meter-Abstandes rund um den GIB-Z sind keine Wohnbauflächen, Mischbauflächen, Sonderbauflächen oder entsprechende Baugebiete geplant, so dass sich aus dem Ziel Z1 des Kapitels 3.3.2 des RPD keine unmittelbaren neuen Einschränkungen für die Mischgebiete im Bebauungsplan
Rheinblick ergeben. Die Zielformulierung bezieht sich allerdings nur auf die genannten Bauflächen/gebiete. Es ist daher nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass aus der Formulierung "oder sonstiger
schutzbedürftiger Nutzungen" in Erläuterung 5 zu Kapitel 3.3.2 weitere Einschränkungen für die Feingliederung der im B-Plan geplanten Gewerbegebiete resultieren könnten.
Der Regionalplan enthält keine Vorgaben zum Betreiber von Hafen und Güterumschlag. Laut Erläuterung
2 des Kapitels 3.3.2 zeichnen sich die Gewerbe und Industriebereiche mit der Zweckbindung Standorte
des kombinierten Güterverkehrs - Hafennutzungen und hafenaffines Gewerbe (Z1) als besonders bedeutsame Schnittstellen im kombinierten Güterverkehr durch ihren Anschluss an eine Wasserstraße und ihre
öffentliche Zugänglichkeit aus. Letzteres ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.