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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG hier: Wirtschaftsprüfer 2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:25
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG hier: Wirtschaftsprüfer 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG hier: Wirtschaftsprüfer 2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG hier: Wirtschaftsprüfer 2017)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4755 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/fra Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.01.2018 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG hier: Wirtschaftsprüfer 2017 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG folgenden Beschluss zu fassen: Als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 wird die RSM GmbH bestellt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4755 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Zum Beschlussentwurf ist folgendes zu bemerken: Gemäß § 11 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Gegen die Bestellung der RSM GmbH ergeben sich keine Bedenken. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24.11.2017 den Beratungspunkt einstimmig bei einer Enthaltung der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.