Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:25
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 09.12.2014
Nr.
797 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 40 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
17.12.2014
Betreff
Sachstandsbericht: Finanzierung der Schulsozialarbeit
- Antrag der Grünen vom 3.12.2014 -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Finanzierung der
Schulsozialarbeit zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 797 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Schulsozialarbeit ist zu einem unverzichtbaren schulischen Angebot geworden. Sie hat sich bewährt und
leistet insbesondere im präventiven Sinne einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien.
In Krefeld werden zur Zeit aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Schulen
14 Schulsozialarbeiter/innen durch den Fachbereich 51 (ZFB), 4 Schulsozialarbeiter über freie Träger (Krefelder Christen, Internationaler Bund) und 5 Stellen (7 Personen) über den Fachbereich 40 beschäftigt.
Daneben sind cirka 15 Landesschulsozialarbeiter durch die Öffnung bzw. Umwandlung von Lehrerstellen
in den unterschiedlichen Schulformen tätig.
Zur Finanzierung der Städtischen Kräfte konnten die nicht verausgabten Mittel der Bundesfinanzierung
für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 bis 2013 als auch die nichtverausgabte Bundesfinanzierung für
Bildung und Teilhabe aus dem Jahr 2011 eingesetzt werden.
Die Finanzierung der bisherigen Schulsozialarbeit im dargestellten Umfang aus den benannten Mitteln ist
bis zum 31.05.2016 gesichert.
Mit dem Bund konnte bis Dato keine Einigung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit erreicht werden. Obwohl das Land den Bund in der Pflicht sieht, die Schulsozialarbeit weiterhin aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes zu finanzieren, wurde nach Lösungen gesucht die Schulsozialarbeit, die einen
wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit darstellt, zu erhalten.
Das Land NRW wird befristet, zunächst auf drei Jahre, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Beschäftigung von Sozialarbeiter/innen anteilmäßig sichern.
Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass Krefeld zur Fortführung der Schulsozialarbeit einen
Eigenanteil von 20 % einbringen muss.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kann zu den Folgen, die sich aus der genannten Entscheidung des Landes
ergeben, noch keine Aussage zur künftigen Vorgehensweise und den Konsequenzen für die Schulsozialarbeit in Krefeld getroffen werden, da hierzu zunächst die Ausführungsbestimmungen des zuständigen Ministeriums abgewartet werden müssen.
Sobald die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in dieser Frage Klarheit schaffen, wird die Verwaltung, gegebenenfalls zur gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Jugendhilfe und Schule, Auswirkungen
und Möglichkeiten der Landesfinanzierung für Krefeld darstellen.