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Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht: Finanzierung der Schulsozialarbeit - Antrag der Grünen vom 3.12.2014 -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:25
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.12.2014 Nr. 797 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 17.12.2014 Betreff Sachstandsbericht: Finanzierung der Schulsozialarbeit - Antrag der Grünen vom 3.12.2014 - Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Finanzierung der Schulsozialarbeit zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 797 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Schulsozialarbeit ist zu einem unverzichtbaren schulischen Angebot geworden. Sie hat sich bewährt und leistet insbesondere im präventiven Sinne einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien. In Krefeld werden zur Zeit aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Schulen 14 Schulsozialarbeiter/innen durch den Fachbereich 51 (ZFB), 4 Schulsozialarbeiter über freie Träger (Krefelder Christen, Internationaler Bund) und 5 Stellen (7 Personen) über den Fachbereich 40 beschäftigt. Daneben sind cirka 15 Landesschulsozialarbeiter durch die Öffnung bzw. Umwandlung von Lehrerstellen in den unterschiedlichen Schulformen tätig. Zur Finanzierung der Städtischen Kräfte konnten die nicht verausgabten Mittel der Bundesfinanzierung für Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 bis 2013 als auch die nichtverausgabte Bundesfinanzierung für Bildung und Teilhabe aus dem Jahr 2011 eingesetzt werden. Die Finanzierung der bisherigen Schulsozialarbeit im dargestellten Umfang aus den benannten Mitteln ist bis zum 31.05.2016 gesichert. Mit dem Bund konnte bis Dato keine Einigung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit erreicht werden. Obwohl das Land den Bund in der Pflicht sieht, die Schulsozialarbeit weiterhin aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes zu finanzieren, wurde nach Lösungen gesucht die Schulsozialarbeit, die einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit darstellt, zu erhalten. Das Land NRW wird befristet, zunächst auf drei Jahre, die aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanzierte Beschäftigung von Sozialarbeiter/innen anteilmäßig sichern. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass Krefeld zur Fortführung der Schulsozialarbeit einen Eigenanteil von 20 % einbringen muss. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann zu den Folgen, die sich aus der genannten Entscheidung des Landes ergeben, noch keine Aussage zur künftigen Vorgehensweise und den Konsequenzen für die Schulsozialarbeit in Krefeld getroffen werden, da hierzu zunächst die Ausführungsbestimmungen des zuständigen Ministeriums abgewartet werden müssen. Sobald die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in dieser Frage Klarheit schaffen, wird die Verwaltung, gegebenenfalls zur gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse Jugendhilfe und Schule, Auswirkungen und Möglichkeiten der Landesfinanzierung für Krefeld darstellen.