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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2015 hier: Verwendung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:25
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.01.2015 Nr. 938 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 27.01.2015 Rat 05.02.2015 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2015 hier: Verwendung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung eines außerplanmäßigen Aufwandes bzw. einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05001050000 - Bildung und Teilhabe -, Kostenart 52380000/72380000 - Erstattung lfd. Verwaltungstätigkeit an übrige Bereiche - in Höhe von 296.503,16 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05001050000 - Bildung und Teilhabe -, Kostenart 44920000 - Leistungsbeteiligung Bildung und Teilhabe (Auflösung PRAP) - in Höhe von 296.503,16 EUR. In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren - in gleicher Höhe. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 938 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05001050000 - Bildung und Teilhabe 52380000 - Erstattung lfd. Verwaltungstätigkeit an übrige Bereiche Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aus den Jahren 2011 bis 2013 stehen noch nicht verbrauchte und nicht zurückzuzahlende Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket von insgesamt 3.124.280,55 EUR zur Verfügung. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Ausführungen der Vorlage 5599/14, die durch den Finanzund Beteiligungsausschuss am 28.01.2014 sowie durch den Rat am 06.02.2014 beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die noch nicht verausgabten Mittel auch in 2015 für die genannten Zwecke bereitzustellen, um die Arbeitsverträge rechtzeitig verlängern zu können. Im Haushaltsjahr 2015 sollen insgesamt 1.798.542,16 EUR verausgabt werden. Dabei entfällt ein Teilbetrag von 296.503,16 EUR auf die Träger „Internationaler Bund“ (143.076,79 EUR) sowie „Sozialwerk Krefelder Christen“ (153.426,37 EUR), die im Auftrag der Stadt Krefeld die Aufgabe der Schulsozialarbeit zum Teil übernehmen. Die verbleibenden 1.502.039,00 EUR werden im Wege der internen Verrechnung dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (1.103.059,00 EUR) sowie dem Fachbereich Schule, pädagogischer und psychologischer Dienst (398.980,00 EUR) zugeteilt. Die hierfür erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt aufgrund § 22 Abs. 5 Hauptsatzung durch separate Verfügung des Stadtkämmerers. Durch die vollständige Deckung der Aufwendungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket entsteht für den städtischen Haushalt keine Belastung, sodass die Fortsetzung der Schulsozialarbeit während des Nothaushalts zulässig ist. Die Mittelbereitstellung erfolgt wie im Beschlussentwurf dargestellt.