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Verwaltungsvorlage (Anlage 2.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
90 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:26
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Anlage 2 Anlage zur Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld Gebührentarif I. Allgemeine Bestimmungen 2. Die Mindestgebühr beträgt 10,00 EURO I. Allgemeine Bestimmungen 2. Die Mindestgebühr beträgt 15,00 EURO II. Gebühren Lfd Nr. Ziff. Art der Sondernutzung 1 Berechnungsmaßstab: Gebührenhöhe EURO Zone 1 Neu Alt Gebührenhöhe EURO Zone 2 Neu Alt Gebührenhöhe EURO Zone 3 Neu Alt Anbieten von Waren und Leistungen 1 1.1 Automaten, Auslagen und Schaukästen qm/Monat 14,49 18,11 9,61 12,01 5,90 7,38 2 1.2 Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken aufgestellt werden qm/Monat 3,22 4,03 2,40 3,00 1,68 2,10 3 1.3 Verkaufsauslagen in Verbindung mit Lokalen, qm/Monat 12,88 16,10 8,41 10,51 5,06 6,33 Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände aller Art qm/Monat 19,32 24,15 13,21 16,51 8,43 10,54 4 1.4 Feste Verkaufs- und Imbissstände qm/Monat 20,93 26,16 15,61 19,51 10,12 12,65 5 1.5 Verkauf von Weihnachtsbäumen qm/Monat 16,10 20,13 12,01 15,01 8,43 10,54 6 1.6 qm/Monat 1,61 2,01 1,20 1,50 0,84 1,05 qm/Monat 1,61 2,01 1,20 1,50 0,84 1,05 100 m/Monat 17,71 22,14 13,21 16,51 9,27 11,59 Mast/Jahr 8,05 10,06 6,00 7,50 4,21 5,26 2 Anlagen und Einrichtungen 7 2.1 Schächte aller Art, sofern sie nicht unter § 4 Abs. 1 der Satzung fallen und Müllboxschränke 8 2.2 Fahrradständer mit gewerblicher Werbung für 1 Fahrrad (ohne Werbung gebührenfrei) 9 2.3 Gleise, soweit sie nicht Zwecken des öffentlichen Verkehrs dienen 10 2.4 Masten, sofern sie nicht unter § 4 Abs.1 Nrn. 5 und 8 der Satzung fallen Anlage 2 II. Gebühren Lfd Nr. 11 Ziff. Art der Sondernutzung 2.5 Berechnungsmaßstab: Gebührenhöhe EURO Zone 1 Neu Alt Gebührenhöhe EURO Zone 2 Neu Alt Gebührenhöhe EURO Zone 3 Neu Alt Schaltschränke, Kabel und Linienverzweiger, Transformatoren und ähnliche Einrichtungen, sofern sie nicht unter § 4 Abs. 1 Nr.8 der Satzung fallen qm/Monat 14,49 18,11 10,81 13,51 7,59 9,49 12 2.6 Pfeiler und Stützen von Arkaden qm/Monat 1,61 2,01 1,20 1,50 0,84 1,05 13 2.7 Litfasssäulen qm/Monat 14,49 18,11 10,81 13,51 7,59 9,49 14 2.8 Uhrensäulen qm/Monat 8,05 10,06 6,00 7,50 4,21 5,26 15 2.9 Tribünen, sofern sie nicht unter § 4 Abs. 5 der Satzung fallen qm/Monat 12,88 16,10 9,61 12,01 6,74 8,43 16 2.10 Oberirdische Leitungen aller Art, sofern sie nicht unter § 4 Abs.1 Nr. 8 der Satzung fallen qm/Monat 11,27 14,09 8,41 10,51 5,90 7,38 4,83 6,04 3,60 4,50 2,53 3,16 6,44 8,05 4,80 6,00 3,37 4,21 6,44 8,05 4,80 6,00 3,37 4,21 3 17 18 3.1 3.2 4 19 4.1 Lagerungen Baustelleneinrichtungen wie Baubuden, Baugerüste, Baustofflagerungen, Aufstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen u. ä. mit und ohne Bauzaun, sofern sie nicht unter § 4 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung fallen qm/Monat Leitergerüste Bei einer Freifrist von zwei Wochen qm/Monat Werbung Hinweisschilder innerhalb einer Höhe von 3 m freistehend oder mit baulichen qm/Monat Anlagen verbunden je Ansichtsfläche Anlage 2 II. Gebühren Lfd Nr. 20 Ziff. Art der Sondernutzung 4.2 5 Werbeanlagen unterhalb einer Höhe von 2,50m freistehend oder mit baulichen Anlagen verbunden oder in den Straßenkörper eingelassen je Ansichtsfläche Berechnungs- Gebührenhöhe maßstab: EURO Zone 1 Neu Alt Gebührenhöhe EURO Zone 2 Neu Alt Gebührenhöhe EURO Zone 3 Neu Alt qm/Monat 11,27 14,09 8,41 10,51 5,90 7,38 qm/Monat 12,88 16,10 9,61 12,01 6,74 8,43 Sonstige Sondernutzungen 21 5.1 Schaustellereinrichtungen, die aus Anlass von Jahrmärkten, Volksfesten u. ä. Veranstaltungen aufgestellt werden 22 5.2 Container für Abfall, Bauschutt, Papier, Altglas etc., soweit sie nicht unter §§ 4 und 10 der Satzung fallen qm/Monat 20,93 26,16 15,61 19,51 10,96 13,70 Benutzung der Verkehrsfläche für sonstige Zwecke, die unter den Tarifstellen lfd. Nr. 1-22 nicht erfasst werden. Die Bewertung erfolgt jeweils im Einzelfall qm/Monat 1,61 bis 24,15 2,01 bis 30,19 1,20 bis 18,02 1,50 bis 22,53 0,84 bis 12,65 1,05 bis 15,81 23 5.3