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Verwaltungsvorlage (Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
281 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:26
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.12.2014 Nr. 820 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/00 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 03.02.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 12.03.2015 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 05.05.2015 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 02.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Krefeld (Sondernutzungssatzung) Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 820 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06602030000 43219000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 0,00 EUR 100.000,00 EUR - Einsparungen + 100.000,00 EUR Bemerkungen Der kalkulierte Mehrbetrag von 100.000,00 EUR ist im Haushaltsentwurf 2015 ff. bereits eingeplant. Es handelt es sich um eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung. Begründung Seite 2 Die Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld bedarf in folgenden Punkten einer Aktualisierung: 1. Anpassung des Satzungstextes an die Entwicklung geänderter Erhaltungs- und Gestaltungskonzepte und -satzungen der Stadt Krefeld unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung 2. Anpassung der Sondernutzungsgebühren Zu 1. - Anpassung des Satzungstextes: Die Gestaltung des öffentlichen Raums trägt wesentlich zur Identitätsstiftung einer liebenswerten Stadt und ihrer Ortsteile bei. Sie ist für die Attraktivität der gesamten Stadt ebenso wichtig wie das Erscheinungsbild der Geschäfts- und Wohngebäude. Flair und Atmosphäre des öffentlichen Straßenraumes sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in einer Stadt und stärken die Konkurrenzfähigkeit gegenüber benachbarten Kommunen. Viele der bisher erlaubnisfreien Werbemöglichkeiten sind nicht mehr zeitgemäß, verhindern neue Gestaltungsmöglichkeiten oder sind gar überflüssig geworden wie z.B. die Werbung für Schlussverkäufe. Gestalterische Gesichtspunkte werden darüber hinaus auch von der Rechtsprechung seit langem als Entscheidungskriterien in Sondernutzungsverfahren anerkannt. Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen auch weiterhin Straßenmusikanten, die ihre Tätigkeit im Umherziehen betreiben. Die Stadt Krefeld hat sich vor einigen Jahren aber auf Grundlage der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Rechtsprechung mit den „Spielregeln für Straßenmusiker in Krefeld“ einen Rahmen gegeben, der für ein gedeihliches Miteinander von Straßenmusikanten, Passanten, Anwohnern und den in den anliegenden Geschäften Tätigen gewährleisten soll. In den neuen Text der Sondernutzungssatzung wird ein Hinweis auf diese „Spielregeln“ aufgenommen. Die Textänderungen werden in einer Synopse gegenübergestellt und in der neuen Fassung durch unterstrichene fettgedruckte Kursivschrift verdeutlicht. (Anlage 1) Zu 2. - Anpassung der Gebührensätze: Die z. Z. geltenden Sondernutzungsgebühren werden seit 1997 unverändert erhoben und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Grundlage für die Neuberechnung der Sondernutzungsgebühren ist die Entwicklung der Bodenpreise in Krefeld und die Entwicklung der Verbraucherpreise für NRW bezogen auf das Jahr 1997. 2.1 Entwicklung der Bodenpreise Aus dem Grundstücksmarktbericht 2014 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld gehen die Wertentwicklungen für die Bodenpreise in Krefeld hervor. Den Index des Basisjahres 1995 zu Grunde gelegt ergibt einen Indexwert für das Jahr 1997 in Höhe von 111 und von 144 für das Jahr 2013. Dies entspricht einer Steigerung von 29,73%. Begründung Seite 3 2.2 Entwicklung der Verbraucherpreise Der Verbraucherpreisindex lag auf Grundlage des neuen Warenkorbs 2010 im Jahre 1997 bei 83,6. Im September 2014 lag der Indexwert bei 107,4. Insgesamt entspricht das einer Steigerung der Verbraucherpreise um 28,47 %. 2.3 Schlussfolgerungen Unter dem Gesichtspunkt einer Steigerung der Bodenpreise um ca. 30 % und der Verbraucherpreise um ca. 28,5 % ist eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren um 25 % auch unter dem Gesichtspunkt der aktuellen Haushaltslage vertretbar und geboten. Im Vergleich mit umliegenden Städten liegt der Gebührentarif der Stadt Krefeld auch nach der Anpassung unter dem Durchschnitt. Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird die Mindestgebühr auf 15,00 EURO festgesetzt. Die Änderungen des Gebührentarifs I. 2 "Allgemeine Bestimmungen (Mindestgebühr)" und II. "Gebühren" ergeben sich aus der Anlage 2.