Daten
Kommune
Krefeld
Größe
281 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:26
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 08.12.2014
Nr.
820 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/00 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
03.02.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
12.03.2015
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
05.05.2015
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Krefeld (Sondernutzungssatzung)
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 820 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06602030000
43219000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
- Erträge
0,00 EUR
100.000,00 EUR
- Einsparungen
+ 100.000,00 EUR
Bemerkungen
Der kalkulierte Mehrbetrag von 100.000,00 EUR ist im Haushaltsentwurf 2015 ff. bereits eingeplant. Es
handelt es sich um eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung.
Begründung
Seite 2
Die Sondernutzungssatzung der Stadt Krefeld bedarf in folgenden Punkten einer Aktualisierung:
1. Anpassung des Satzungstextes an die Entwicklung geänderter Erhaltungs- und Gestaltungskonzepte und -satzungen der Stadt Krefeld unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung
2. Anpassung der Sondernutzungsgebühren
Zu 1. - Anpassung des Satzungstextes:
Die Gestaltung des öffentlichen Raums trägt wesentlich zur Identitätsstiftung einer liebenswerten Stadt und ihrer Ortsteile bei. Sie ist für die Attraktivität der gesamten Stadt ebenso wichtig
wie das Erscheinungsbild der Geschäfts- und Wohngebäude. Flair und Atmosphäre des öffentlichen Straßenraumes sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in einer Stadt und stärken
die Konkurrenzfähigkeit gegenüber benachbarten Kommunen.
Viele der bisher erlaubnisfreien Werbemöglichkeiten sind nicht mehr zeitgemäß, verhindern
neue Gestaltungsmöglichkeiten oder sind gar überflüssig geworden wie z.B. die Werbung für
Schlussverkäufe. Gestalterische Gesichtspunkte werden darüber hinaus auch von der Rechtsprechung seit langem als Entscheidungskriterien in Sondernutzungsverfahren anerkannt.
Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen auch weiterhin Straßenmusikanten, die ihre Tätigkeit
im Umherziehen betreiben. Die Stadt Krefeld hat sich vor einigen Jahren aber auf Grundlage der
einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Rechtsprechung mit den „Spielregeln für
Straßenmusiker in Krefeld“ einen Rahmen gegeben, der für ein gedeihliches Miteinander von
Straßenmusikanten, Passanten, Anwohnern und den in den anliegenden Geschäften Tätigen gewährleisten soll. In den neuen Text der Sondernutzungssatzung wird ein Hinweis auf diese
„Spielregeln“ aufgenommen.
Die Textänderungen werden in einer Synopse gegenübergestellt und in der neuen Fassung durch
unterstrichene fettgedruckte Kursivschrift verdeutlicht. (Anlage 1)
Zu 2. - Anpassung der Gebührensätze:
Die z. Z. geltenden Sondernutzungsgebühren werden seit 1997 unverändert erhoben und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand.
Grundlage für die Neuberechnung der Sondernutzungsgebühren ist die Entwicklung der Bodenpreise in Krefeld und die Entwicklung der Verbraucherpreise für NRW bezogen auf das Jahr 1997.
2.1 Entwicklung der Bodenpreise
Aus dem Grundstücksmarktbericht 2014 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der
Stadt Krefeld gehen die Wertentwicklungen für die Bodenpreise in Krefeld hervor. Den Index des
Basisjahres 1995 zu Grunde gelegt ergibt einen Indexwert für das Jahr 1997 in Höhe von 111 und
von 144 für das Jahr 2013. Dies entspricht einer Steigerung von 29,73%.
Begründung
Seite 3
2.2 Entwicklung der Verbraucherpreise
Der Verbraucherpreisindex lag auf Grundlage des neuen Warenkorbs 2010 im Jahre 1997 bei
83,6. Im September 2014 lag der Indexwert bei 107,4.
Insgesamt entspricht das einer Steigerung der Verbraucherpreise um 28,47 %.
2.3 Schlussfolgerungen
Unter dem Gesichtspunkt einer Steigerung der Bodenpreise um ca. 30 % und der Verbraucherpreise um ca. 28,5 % ist eine Anpassung der Sondernutzungsgebühren um 25 % auch unter dem
Gesichtspunkt der aktuellen Haushaltslage vertretbar und geboten.
Im Vergleich mit umliegenden Städten liegt der Gebührentarif der Stadt Krefeld auch nach der
Anpassung unter dem Durchschnitt.
Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen wird die Mindestgebühr auf 15,00 EURO festgesetzt.
Die Änderungen des Gebührentarifs I. 2 "Allgemeine Bestimmungen (Mindestgebühr)" und II.
"Gebühren" ergeben sich aus der Anlage 2.