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Verwaltungsvorlage (Anlage Benutzungsbestimmungen einschließlich Entgelttarif 578-14-1.docx)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
338 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 03:27
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Inhalt der Datei

Allgemeine Benutzungsbestimmungen und Entgelttarif für das Umweltzentrum der Stadt Krefeld in der Fassung vom __.__.____ A: Zielgruppe des Umweltzentrums als Bildungseinrichtung der Stadt Krefeld Das Angebot des Umweltzentrums der Stadt Krefeld richtet sich in der Regel an Kinder und Jugendliche, die eine Kindertagesstätte, eine Schule oder eine sonstige Bildungseinrichtung in Krefeld oder angrenzenden Kommunen besuchen. Zielsetzung ist die Heranziehung politisch aktiver und selbstbewusster Bürger. B: Leistungsumfang: 1. Durch entsprechend geschultes Personal werden Informationen über das Beziehungsnetz von Natur, Umwelt, Menschen und Technik vermittelt. Es werden Konflikte im Beziehungsnetz dargestellt sowie nachhaltige Lösungsmöglichkeiten angeboten und Wege der Umsetzung aufzeigt. 2. Die Dauer des geführten Besuches beträgt für Schulklassen oder Gruppen anderer Bildungseinrichtungen ca. 3 Schulstunden bzw. 2 ¼ Zeitstunden und für Gruppen aus Kindertageseinrichtungen ca. 2 Zeitstunden. C: Benutzer 1. Benutzer sind Schulklassen bzw. Gruppen anderer Bildungseinrichtungen sowie aus Kindertageseinrichtungen der Stadt Krefeld sowie umliegender Kommunen. 2. Die Nutzung des Gebäudes durch Schulklassen, Gruppen, oder sonstige Personen ohne Inanspruchnahme des Bildungsangebots wird gesondert vertraglich geregelt. Hier- Seite 1 von 5 zu ist formlos ein Antrag an den Fachbereich Grünflächen der Stadt Krefeld zu stellen über welchen je Einzelfall entschieden wird. D: Benutzungsentgelte und Fälligkeit 1. Schulklassen oder Gruppen anderer Bildungseinrichtungen haben pro Besuch ein Benutzungsentgelt in Höhe von 50,00 EUR je Schulklasse/ Gruppe zu entrichten. 2. Für Gruppen aus Kindertagesstätten ist die Nutzung des Lernangebots entgeltfrei. 3. Der Betrag i. H. v. 50,00 EUR ist in einer Summe unter Angabe des in der Terminbestätigung mitgeteilten Kassenzeichens (Verwendungszweck) auf ein Konto der Stadt Krefeld zu überweisen. 4. Das Entgelt ist 14 Tage vor dem mitgeteilten Besuchstermin fällig. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens 7 Tage vor dem Termin, wobei maßgeblich die Gutschrift auf dem Konto der Stadt Krefeld ist, ist die Stadt Krefeld berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. E: Anmeldeverfahren 1. Die Anmeldung von Schulklassen bzw. Gruppen anderer Bildungseinrichtungen ist dreimal pro Jahr möglich, d. h. - im Januar für das Frühjahrs-/ Sommerprogramm (Besuche vom 15.03. bis zum Beginn der Sommerferien*) - ca. 2 Monate vor den Sommerferien* für das Sommer-/ Herbstprogramm (Besuche nach den Sommerferien* bis 15.11.) - im September für das Winterprogramm (Besuche vom 15.11. bis 15.03.). Die genauen Anmeldefristen eines Kalenderjahres werden auf der Homepage www.umweltzentrum-krefeld.de rechtzeitig bekanntgegeben. 2. Die Anmeldung erfolgt über das eingestellte Online-Formular. Seite 2 von 5 3. Gehen mehr Anmeldungen ein als freie Plätze zur Verfügung stehen, werden Erstbesuche sowie im vorangegangenen Anmeldeverfahren aufgrund mangelnder Kapazitäten abgesagte Anmeldungen vorrangig berücksichtigt. 4. Für Gruppen aus Kindertageseinrichtungen kann die Anmeldung unterjährig formlos bei dem Fachbereich Grünflächen der Stadt Krefeld erfolgen. Bei ausreichend freien Kapazitäten wird ein Besuchstermin vereinbart. F: Vertragsschluss: 1. Die Anmeldung stellt lediglich eine unverbindliche Anfrage dar. 2. Die Stadt Krefeld gibt durch die Vorgabe eines Termins ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. 3. Der Vertragsschluss kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung der Wahrnehmung dieses Termins durch die Schule oder andere Bildungseinrichtung zustande. Die Bestätigung des Termins muss der Stadt Krefeld spätestens 21 Tage vor dem angebotenen Besuchstermin auf dem Postweg, per Fax oder per Email zugehen. Erfolgt die Bestätigung der Wahrnehmung des Termins durch die Benutzer nicht innerhalb der zuvor genannten Frist, gilt die verspätete Annahmeerklärung als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag. G: Rücktrittsrecht für die Benutzer 1. Die Schulklassen oder Gruppen anderer Bildungseinrichtungen können bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Angabe des Grundes zu erfolgen. Seite 3 von 5 2. Tritt nach Ablauf der unter Ziffer 1. festgelegten Rücktrittsfrist ein Verhinderungsgrund auf, der aus der Sphäre des Benutzers stammt, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Der Verhinderungsgrund muss von der Schulklasse oder Gruppe anderer Bildungseinrichtungen schriftlich, per Fax oder Email unverzüglich angezeigt und begründet werden. Auf Verlangen der Stadt Krefeld sind entsprechende Belege oder Nachweise vorzulegen. 3. Kann ein Ersatztermin nicht vereinbart werden, wird einzelfallbezogen über eine Erstattung des Entgeltes entschieden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht. H: Unmöglichkeit 1. Unterbleibt die Durchführung des Bildungsangebots zu dem vertraglich vereinbarten Termin aus Gründen, die aus der Sphäre der Stadt Krefeld stammen (z.B. Erkrankung des Personals), oder aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse oder sonstiger höherer Gewalt, wird mit den Benutzern ein Ersatztermin vereinbart. 2. Kann ein Ersatztermin nicht vereinbart werden, ist die Stadt Krefeld verpflichtet, das Entgelt an die Benutzer zu erstatten. J: Inkrafttreten Der Entgelttarif tritt mit Wirkung zum 12.08.2015 in Kraft. Krefeld, den __.__.____ Unterzeichnung OB Seite 4 von 5 * Es gelten die für das jeweilige Kalenderjahr für das Land NRW festgelegten Sommerferientermine Seite 5 von 5